Beschlussempfehlung und Bericht

Ähnliche Dokumente
Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG)

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/10485, 16/11669

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Entwurf eines Gesetzes über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli 2006

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Altersteilzeitgesetzes

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Deutscher Bundestag Drucksache 18/1473. Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Finanzausschusses (7.

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Bedrohungsspirale zubeenden.diegefahrenabwehr-undstrafverfolgungsbehördenmüssenimextremfallwarten,biseszureskalationkommt.

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

VonderanhaltendgutenkonjunkturellenEntwicklungundderdeutlichenEntspannungdesArbeitsmarktesprofitierennichtalleJüngerengleichermaßen.

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 16/5289 16. Wahlperiode 09. 05. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/5050 Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Dienstrechts in der Bundesagentur für Arbeit (Dienstrechtsanpassungsgesetz BA DRAnpGBA) A. Problem UmdenAnforderungeneinesflexiblenPersonaleinsatzesgerechtzuwerden,hat diebundesagenturfürarbeitaufdergrundlageeinesentsprechendenpersonalmanagementkonzeptszum1.januar2006einenhaus-tarifvertrag (TV-BA)für dierund79000arbeitnehmerinnenundarbeitnehmerabgeschlossen.dasbezahlungssystemdiesesneuentarifwerksförderteinestärkereleitungsorientierung,eineflexibleundveränderbaresteuerungdespersonaleinsatzesundeine größeredurchlässigkeitdertätigkeitsebenenunterberücksichtigungderbesonderengegebenheitenbeiderbundesagentur.dieübertragungdestarifergebnissesaufdieca.19000beamtinnenundbeamtenderbundesagenturist im Rahmen der beamtenrechtlichen Vorgaben jedoch nicht möglich. DiemitdemDrittenGesetzfürmoderneDienstleistungenamArbeitsmarkteingeführteRegelungzurkollegialenGeschäftsführungbeidenRegionaldirektionenundAgenturenfürArbeit,diezwingendausdreiMitgliedernbesteht,lässt keinenspielraumimhinblickaufdiesehrunterschiedlichengrößenderdienststellen und behindert notwendige Organisationsänderungen. B. Lösung KünftigsollesfürdieBeamtinnenundBeamtenderBundesagenturmöglich sein,sichauffreiwilligerbasiszurwahrnehmungeinerberuflichentätigkeit beiderbundesagenturineinemtariflichenoderaußertariflichenarbeitsverhältnis beurlauben zu lassen (sog. In-sich-Beurlaubung). AufgabedergesetzlichenVorgabe,inallenAgenturenfürArbeitzwingendeine dreiköpfige Geschäftsführung zu bestellen. ImZugederAusschussberatungenwurdefolgendewesentlicheergänzende Regelung beschlossen: UmdieUmsetzungdervomVerwaltungsratderBundesagenturfürArbeitam 14.Dezember2006beschlossenenFörderung7500zusätzlicheraußerbetrieblicherAusbildungsplätzefürbenachteiligteAuszubildendeimHerbst2007zu

Drucksache 16/5289 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode erleichtern,sollbefristetbiszum31.dezember2007aufdaserforderniseiner zwingenden Vorförderung verzichtet werden. AnnahmedesGesetzentwurfsingeänderterFassungmitdenStimmender FraktionenCDU/CSU,SPDundDIELINKE.beiStimmenthaltungder Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN C. Alternativen Keine D. Kosten 1.Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand DieRegelungistkostenneutral.Mittel-bislangfristigwerdenMehrkosten,die durchdiepersonalentwicklungwährendderbeurlaubungentstehenkönnen, durchentlastungenindenversorgungsaufwendungenfürdiebeamtinnenund Beamtenzumindestausgeglichen,dasichdieVersorgunginjedemEinzelfall nachdemzuletztimbeamtenverhältnisvorderbeurlaubungerreichten (niedrigeren)amtrichtet.diebundesagenturgehtdavonaus,dassca.20bis50prozent derbeamtinnenundbeamtenvondermöglichkeitdersog.in-sich-beurlaubung Gebrauchmachenwerden.DerAnteilwirdindenBesoldungsgruppenA11und insbesondereaba13aufwärtstendenziellhöhersein.beidieserannahmeistin einergesamtschau,diedasaktiveberufslebenmiteinerdurchschnittlichenbeförderungumzweibesoldungsgruppensowieruhestandmitentsprechender Beamtenversorgungabbildet,imVergleichdesVerbleibsimBeamtenstatuszur sog.in-sich-beurlaubungkostenneutralitätgewährleistet.danachwirddiekostenbilanzumsogünstiger,jemehrbeamtinnenundbeamtehöhererbesoldungsgruppenbeurlaubtsind.diebundesagenturhateinkonzeptzursteuerungund Kontrollezuentwickeln,dasdieEinhaltungdiesesRahmensermöglicht.DieanfänglichenKostensteigerungenbeiBeurlaubungenwerdenjeweilsimRahmen desdurchdiebundesregierunggenehmigtenpersonalhaushaltsderbundesagenturggf.durchentsprechendesteuerungsmaßnahmenimhaushaltsvollzugundin der Beurlaubungspraxis aufgefangen. Im Übrigen entstehen keine Kosten. 2.Vollzugsaufwand EsentstehtkeinzusätzlicherAufwand,dadieUmsetzunginderlaufendenPersonaladministration erfolgt.

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/5289 Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, dengesetzentwurfaufdrucksache16/5050mitfolgendenmaßgaben,imübrigen unverändert anzunehmen: 1. Artikel 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:,1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu 391 wird wie folgt gefasst: 391 (weggefallen). b) Nach der Angabe zu 421m wird folgende Angabe eingefügt: 421nBerufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen. b) Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 7 eingefügt:,7. Nach 421m wird folgender 421n eingefügt: 421n Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen Abweichendvon 241Abs.2Satz1Nr.2kanninbegründeten AusnahmefällenzugunstenvonsozialbenachteiligtenAuszubildendenbiszum31.Dezember2007vomErfordernisdervorherigenTeilnahmeaneinerberufsvorbereitendenBildungsmaßnahmemiteiner Dauer von mindestens sechs Monaten abgesehen werden. 2. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 1a eingefügt:,artikel1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch In 16Abs.1Satz2desZweitenBuchesSozialgesetzbuch GrundsicherungfürArbeitsuchende (Artikel1desGesetzesvom24.Dezember2003, BGBl.IS.2954,2955),daszuletztdurchArtikel desgesetzesvom (BGBl.IS. )geändertwordenist,werdennachderangabe 421k das Wort und durcheinkommaersetztundnachderangabe 421m dieangabe und 421n eingefügt. Berlin, den 9. Mai 2007 Der Ausschuss für Arbeit und Soziales Gerald Weiß (Groß-Gerau) Vorsitzender Jörg Rohde Berichterstatter

Drucksache 16/5289 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Bericht des Abgeordneten Jörg Rohde A.Allgemeiner Teil I. Überweisung und Votum des mitberatenden Ausschusses 1.Überweisung DerGesetzentwurfderBundesregierungzurAnpassungdes DienstrechtsinderBundesagenturfürArbeitaufDrucksache16/5050istinder94.SitzungdesDeutschenBundestagesam26.April2007andenAusschussfürArbeitund SozialeszurfederführendenBeratungundandenInnenausschuss zur Mitberatung überwiesen worden. 2. Votum des mitberatenden Ausschusses DerInnenausschusshatdieVorlageinseinerSitzungam 9.Mai2007beratenundmitdenStimmenderFraktionen CDU/CSU,SPD,FDPundDIELINKE.gegendieStimmen derfraktionbündnis90/diegrünenempfohlen,den Gesetzentwurf anzunehmen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage MitdemDrittenGesetzfürmoderneDienstleistungenam ArbeitsmarktwardergesetzlicheAuftragverbunden,die BundesagenturfürArbeitsoumzugestalten,dasssieihre DienstleistungenamArbeitsmarktkünftigalsleistungsfähigeServiceeinrichtungmitKundenorientierungimWettbewerbzuanderen,privatenDienstleisternamArbeitsmarkt schnellundkompetenterbringenkann.umdenanforderungeneinesflexiblenpersonaleinsatzesgerechtzuwerden,hat diebundesagenturfürarbeitaufdergrundlageeinesentsprechendenpersonalmanagementkonzeptszum1.januar 2006einenHaus-Tarifvertrag (TV-BA)fürdierund79000 ArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerabgeschlossen.Das BezahlungssystemdiesesneuenTarifwerksförderteinestärkereLeitungsorientierung,eineflexibleundveränderbare SteuerungdesPersonaleinsatzesundeinegrößereDurchlässigkeitderTätigkeitsebenenunterBerücksichtigungderbesonderenGegebenheitenbeiderBundesagentur.DieÜbertragungdesTarifergebnissesaufdieca.19000Beamtinnen undbeamtenderbundesagenturistimrahmenderbeamtenrechtlichenvorgabenjedochnichtmöglich.mitdemvorliegendengesetzentwurfsollendievoraussetzungengeschaffenwerden,dassdieregelungendestv-baauchauf dieineinembeamtenverhältnisstehendenbedienstetender Bundesagenturangewendetwerdenkönnen.Damitsolles fürdiebeamtinnenundbeamtenderbundesagenturkünftig möglichsein,sichauffreiwilligerbasiszurwahrnehmung einerberuflichentätigkeitbeiderbundesagenturineinem tariflichenoderaußertariflichenarbeitsverhältnisbeurlaubenzulassen (sogenanntein-sich-beurlaubung).die InanspruchnahmederBeurlaubungwirddenBeamtinnen undbeamtenfreigestellt,sodassdasinstrumentdersog. In-sich-BeurlaubungnichtimWiderspruchzudenGrundprinzipiendesBeamtenrechtssteht.DerGesetzentwurfwill zudemdiebisherigegesetzlichevorgabeaufgeben,inallen AgenturenfürArbeitzwingendeinedreiköpfigeGeschäftsführungzubestellen,dadieseRegelungkeinenSpielraum imhinblickaufdiesehrunterschiedlichengrößender DienststellenlässtundnotwendigeOrganisationsänderungen behindert. WegenderEinzelheitenwirdaufdieentsprechendeDrucksache verwiesen. III.Beratung und Abstimmungsergebnis im federführenden Ausschuss DerAusschussfürArbeitundSozialeshatdieBeratung dervorlageinseiner50.sitzungam9.mai2007aufgenommen und abgeschlossen. DievondenFraktionenderCDU/CSUundSPDzurAbschlussberatungeingebrachtenÄnderungsanträgeaufAusschussdrucksache16(11)647wurdenmitdenStimmender FraktionenCDU/CSU,SPD,FDPundDIELINKE.bei StimmenthaltungderFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN angenommen. ImErgebnisderBeratungenhatderAusschussmitdenStimmenderFraktionenCDU/CSU,SPDundDIELINKE.bei StimmenthaltungderFraktionenFDPundBÜNDNIS90/ DIEGRÜNENbeschlossen,demDeutschenBundestagdie AnnahmedesGesetzentwurfsaufDrucksache16/5050in derfassungderangenommenenänderungsanträgezuempfehlen. B.Besonderer Teil ZurBegründungdereinzelnenVorschriftenwird soweit sieimverlaufderausschussberatungennichtgeändertoder ergänztwurden aufdengesetzentwurfaufdrucksache 16/5050verwiesen.HinsichtlichdervomAusschussfür ArbeitundSozialesgeändertenoderneueingefügtenVorschriften ist Folgendes zu bemerken: Zu Nummer1 (Artikel 1, Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Buchstabea (Nummer1, Inhaltsübersicht) Folgeänderung zu Buchstabe b. Zu Buchstabeb (Nummer 7 neu, 421n neu ) DieRegelungerleichtertdieUmsetzungdervomVerwaltungsratderBundesagenturfürArbeitam14.Dezember 2006beschlossenenFörderungzusätzlicheraußerbetrieblicherAusbildungsplätzefürbenachteiligteAuszubildende imherbst2007.derverwaltungsrathatbeschlossen,beginnendmitdemneuenausbildungsjahrabaugust2007über dieplanungenderagenturenfürarbeithinaus,weitere 7500außerbetrieblicheAusbildungsplätzefürBenachteiligtezufördern.DieBundesagenturfürArbeithatdaraufhingewiesen,dasssiebeieinerhohenZahlaußerbetrieblicher PlätzeeineBesetzungderPlätzewegenderengenFördervoraussetzungennichtsicherstellenkann.DahersollbefristetbiszumEndedesEintrittsjahrganges2007,alsobis längstensdezember2007,inbegründeteneinzelfällenbeschränktaufdenpersonenkreisdersozialbenachteiligten aufdaserforderniseinerzwingendenvorförderungverzichtetwerden.dievorförderunggehtvonderannahmeaus,

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/5289 dassjungemenschen,dienachdemabschlussderallgemeinbildendenschuleeineberufsvorbereitendebildungsmaßnahmedurchlaufen,höherechancenaufdeneinstiegin diebetrieblicheberufsausbildunghabenalsjugendliche ohneeinesolcheförderung.dieförderungmittelseiner außerbetrieblichenberufsausbildungsollteimmernachrangiggegenübereinervermittlungineinebetrieblicheausbildungsein.dennbeimfehlenbesonderereignungskriterien, wieschulischebasiskenntnisseoderpsychologischemerkmaledesarbeitsverhaltensundderpersönlichkeit (z.b. DurchhaltevermögenoderZuverlässigkeit),kannesimungünstigstenFallzuAusbildungsabbrüchenundsog.Maßnahmekarrierenkommen.GeradebeiJugendlichenmit besonderenschwierigkeiten,diekeinevorförderungdurchlaufenhaben,istdiesegefahrbesondersgroß.bewerberaus früherenschulentlassjahren (sog.altbewerber)werdenim RegelfallbereitseineberufsvorbereitendeBildungsmaßnahmenachdiesemBuchodereinevergleichbareschulische MaßnahmewiezumBeispieldasBerufsvorbereitungsjahr durchlaufen haben. Zu Nummer2 (Artikel1a neu,änderungdeszweiten Buches Sozialgesetzbuch) FolgeänderungzuArtikel1Nr.1Buchstabeb.Damitwird auchbeidergrundsicherungfürarbeitsuchendebefristet biszum31.dezember2007aufdievorförderungdurch eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme verzichtet. Berlin, den 9. Mai 2007 Jörg Rohde Berichterstatter

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333