Deutscher Bundestag Drucksache 17/2263 17. Wahlperiode 22. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/1921 Internationale Polizeiübung European Union Police Forces Training 2010 in Lehnin Vorbemerkung der Fragesteller DieMilitarisierungvonSpezialeinsatzkräftenderPolizeiistseiteinigenJahrensowohlaufnationaleralsauchaufEU-Ebenezubeobachten.EinAusdruckhierfüristdieinternationalePolizeiübung EuropeanUnionPolice ForcesTraining (EUPFT) alsteildereuropäischensicherheits-undverteidigungspolitik.sieistgekennzeichnetdurchdievermischungnormalerpolizei-mitparamilitärischengendarmeriekräften.imjuni2008wurdedie ÜbungvonderfranzösischenGendarmerieNationaleausgerichtet.DieBundespolizeiwartrotzdesTrennungsgeboteszwischenPolizeiundMilitärschon damalsmitdabeiundstellteeinpolizeikontingentalsteileinerformedpolice Unit (FPU).ObwohldieseeinennichtmilitärischenCharakterhabensollen, gehörtendemkontingent jeweilseinplatoonderguardiacivil (Spanien) unddermilitärpolizeipolens an (ZeitschriftderBundespolizei,3/2008). EinewesentlicheAufgabederFPUbestehtdarin, öffentlicheunruhen einzudämmen;dementsprechendbildeten bürgerkriegsähnlichezustände die Ausgangslage der Trainings. AuchdasSzenarioderÜbungimJahr2009inVicenza/Italienwarstark (para-)militärischausgerichtet.dieübungfandteilweiseaufdemgeländeder EuropäischenGendarmerietruppe (EGF)statt,derenEinheitengenausoindie ÜbungeingebundenwarenwiePolizeikräfteaus19EU-Staaten,darunterauch Deutschland.NachAngabenderitalienischenCarabinieri,diesichebenfalls beteiligten,gingesauchbeidieserübungdarum,diefähigkeitenzuraufstandsbekämpfungzutrainieren ( concreteinterventionswithcrccapabilities effort,siehewww.carabinieri.it). NachAngabenaufdemNachrichtenportalindymediabeschränktesichdie ÜbungabernichtaufdieLiegenschaftenderCarabinieribzw.derEGF.Die EindrückederBevölkerungwerden (ineinerübersetzungdesonlinemagazinstelepolis)folgendermaßenzusammengefasst: MännermitSturmhauben, diemitoffenenwagentürengepanzertergefährteschwerbewaffnetunterleitungdercarabinieridurchdiestadtundregionpatrouilliertenundjegliche Nachfragen zum Grund ihrer Anwesenheit zurückwiesen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom21.Juni2010übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
Drucksache 17/2263 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieÜbung2010findetinzweiEtappen,vom7.bis18.Junisowievom12.bis 23.Juli2010,inLehnin/Brandenburgstatt.VonderBundespolizeiwürden enormepersonelleundlogistischeressourcenerfordert (Bundespolizei kompakt, 2/2010). DieVorbereitungaufgemeinsameEinsätzemitparamilitärischenKräftenwie GendarmerienundderEuropäischenGendarmerietruppebefördertdenTrend zurmilitarisierungderbundespolizei.nachauffassungderfragestellerist dieseentwicklungjedochausverfassungsrechtlichen TrennungvonMilitär undpolizei sowieauspolitischengründenabzulehnen.dassdiebundespolizeinichtselbstteilvongendarmerieeinheitenbzw.deregfist,darfnicht durcheinefaktischemilitarisierungunterlaufenwerden,wiesieinübungen wie der EUPFT vorbereitet wird. ZudemmussangesichtsdersichverschärfendenkapitalistischenKriseundzunehmendensozialenUnruhenindenkapitalistischenZentrendavonausgegangenwerden,dassdieantrainiertenFähigkeitenzurNiederschlagung bürgerkriegsähnlicherunruhen nichtnurinauslandsmissionen,sondernauchin den EU-Staaten selbst zur Anwendung kommen. Vorbemerkung der Bundesregierung DieEuropäischeKommissionunterstütztimRahmendesStabilitätsfondsProjektezurFortbildungzivilerPolizeikräfte.MitdemEuropeanUnionPolice ForcesTraining (EUPFT)sollengeschlossenePolizeieinheitenaufgemeinsame EinsätzeunterinternationalemzivilemMandatvorbereitetwerden.DieBundespolizeiwurdeaufgrundihrerzivilpolizeilichenKompetenzalsAusrichterfürdie EUPFT 2010 durch die EU-Kommission ausgewählt. Artikel87aAbsatz3und4sowieArtikel35Absatz2und3desGrundgesetzes enthaltenausdrückliche,abschließendeundausschließlicheregelungen,diedie verfassungsrechtlichgarantiertestrikteabgrenzungzwischenäußeremmilitärischemundinnerempolizeilichemgewaltmonopolderbundesrepublikdeutschland regeln. Sie gelten auch für die Teilnahme ausländischer Streitkräfte. 1.WievieleAngehörigederBundespolizeisindinVorbereitungundDurchführung des EUPFT 2010 eingebunden? EswerdentäglichunterschiedlicheTrainingsundÜbungendurchgeführt,deshalb variieren die Stärken der eingebundenen Bundespolizeiangehörigen. a)wievielebundespolizistinnenund-polizistenwerdenanderübung selbst teilnehmen, und mit welchen Aufgaben? ImRahmenderÜbungnehmenbiszu50BundespolizeibeamtealsÜbendein Führungspositionen,ineinemEinsatzzugsowiealstechnischeFachkräfteund Sanitäterteil.AneinigenTagensinddarüberhinausKräftevonBundespolizeifliegerstaffeln und weitere 15 technische Einsatzkräfte eingebunden. b) Aus welchen Einheiten stammen diese Bundespolizisten? DieanderÜbungbeteiligtenBundespolizeibeamtensindAngehörigederDirektionBundesbereitschaftspolizei,desBundespolizeipräsidiumssowieingeringem Umfang aus den Bundespolizeidirektionen München und Berlin. c) Welche Waffen werden sie dabei führen? DieBundespolizeibeamtenführendiezurpersönlichenStandardausstattunggehörenden Waffen (Schlagstock, Pistole) und Maschinenpistolen.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/2263 2.WelchelogistischenRessourcenmussdieBundespolizeizurDurchführung bzw. Vorbereitung der Übung aufbringen? DielogistischenVorbereitungenerfolgtendurchMitarbeiterderDirektionBundesbereitschaftspolizeibiszum30.Mai2010imNebenamtausihrenFunktionenindenStammdienststellen.Seitdem31.Mai2010isteinBereichLogistik auf dem Truppenübungsplatz Lehnin eingerichtet. 3.WelcheKostenentsteheninZusammenhangmitderÜbung (bittegesamtkostensowiediewichtigstenrechnungspostenangeben),undwerkommt für diese auf? GemäßBudgetplanungsindfürdieÜbungGesamtkosteninHöhevon 873685,05Eurovorgesehen.DieEuropäischeUnionträgthiervon698948,04 Euro,dieBundesrepublikDeutschland174737,01Euro.DiewichtigstenRechnungspostensindUnterbringungundVerpflegungderTeilnehmer.DieGesamtsumme hierfür beläuft sich auf ca. 400 000 Euro. 4.InwiefernsindAngehörigevonLänderpolizeiensowiedesBKAinVorbereitungoderDurchführunginclusiveKoordinations,-Kooperations-oder PlanungsgremiendesEUPFT2010eingebunden (bittejeweilsanzahlder Personen sowie Aufgabenbereich angeben)? AngehörigeandererLänderpolizeiensowiedesBundeskriminalamts (BKA) sindnichtindievorbereitungbzw.durchführungdeseupft2010eingebunden. 5.WievieleAngehörigeausländischerPolizei-undGendarmeriekräftewerdenamEUPFTteilnehmen (bittejeweilsnachentsendestaatsowiepolizei-/gendarmeriegattunggetrenntdarstellen),undwelchewaffenwerden sie dabei führen? AnderÜbungvom7.bis18.Juni2010nehmeninsgesamt277ausländische Polizisten teil. Diese stammen aus folgen Entsendestaaten und Organisationen: Belgien:1 Polizei, Bulgarien:19 Polizei, Estland:10 Polizei, Frankreich:20 Gendarmerie, 22 Polizei, Großbritannien:8 Polizei, Italien:22 Carabinieri, Lettland:6 Polizei, Litauen:13 Polizei, Niederlande:26 Koninklijke Marechaussee, Polen:4 Polizei, Portugal:31 Polizei, 3 Gendarmerie, Rumänien:5 Polizei, Slowenien:24 Polizei, Spanien:36 Guardia Civil, Ukraine:27 Polizei. FürdenzweitenDurchgangkönnennochkeineverlässlichenZahlengenannt werden,diegesamtzahlderausländischenpolizistendürfteaberinetwadie Gleichesein.AuchdieinternationalenPolizeikräfteführenihreStandardwaffen mit.
Drucksache 17/2263 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 6.WiewirdangesichtsderVielzahlderEntsendestaatendieSprachproblematik gelöst? GibteseinevonallengesprocheneSprache (welche)oderübersetzer/ Dolmetscher (wenn ja, wie viele)? DieÜbungsspracheistEnglisch.DieTeilnehmerwurdenbeidenEinladungen daraufhingewiesen,dassdiezuentsendendenpolizistendiesesprachebeherrschensollten.darüberhinaussindmehrsprachigebundespolizisteneingesetzt, dieinsbesonderediekommunikation imrahmendesübungsgeschehnisses beherrschen. 7.InwelcherFormsindausländischeMilitärs (übergendarmeriekräftehinaus) sowie die Bundeswehr in die Übung a)direkt einbezogen, b)überkoordinations-,kooperations-oderplanungsgremieneingebunden (bitteggf.diegremienundihrezusammensetzungdetailliertnennen), undinwiefernistdieunterrichtungmilitärischerstellennachabschluss der Übung beabsichtigt? DieBundeswehrstelltenachAntragderBundespolizeilediglichTeiledesTruppenübungsplatzesLehninzurVerfügung.KräftederBundeswehrsindwederbei der Vorbereitung noch in der Übung eingebunden. EineUnterrichtungmilitärischerStellennachAbschlussderÜbungistnicht vorgesehen. EineEinbeziehungderBundeswehrinPlanungundDurchführungderInternationalenPolizeiübung EuropeanUnionPoliceForcesTrainingÜbung istwederdirektnochimrahmenentsprechenderkoordinations-,kooperations-oder Planungsgremien vorgesehen. DieUnterstützungderBundeswehrfürdieBundespolizeialszuständigemAusrichterderÜbungbeschränktsichaufdiebefristeteÜberlassungvonInfrastruktur (insbesondereübungsanlagenundunterkünfte)sowiediemitbenutzungder TruppenkücheinnerhalbderLiegenschaftdesTruppenübungsplatzesLehnin. EntsprechendeMitbenutzungsverträgewurdenzwischenBundeswehrundBundespolizei abgeschlossen. DieEUPFTisteinezivilpolizeilicheÜbung,ausländischesMilitäristnichtin die Übung einbezogen. EineUnterrichtungmilitärischerStellennachAbschlussderÜbungistnicht vorgesehen. 8.WelcheSzenarienwerdenbeimdiesjährigenEUPFTdargestelltbzw.geprobt? Streifendienst in einem fiktiven Missionsgebiet mit anschl. Geisellage, Durchführung polizeilicher Maßnahmen nach einem Bombenanschlag, DurchführungpolizeilicherMaßnahmenausAnlasseinerWahlkampfveranstaltung, Personen-, Strecken-, Raum- und Objektschutz anl. eines VIP-Besuchs, Begleitschutz/Evakuierung, DurchführungpolizeilicherMaßnahmenausAnlasseinerParlamentswahl im Missionsgebiet.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/2263 9.WelcheSzenarienliegengenerelldenAbsichtenzugrunde,dieZusammenarbeitderBundespolizeimitPolizei-undGendarmeriekräftenanderer EU-Staaten zu optimieren? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10.WarumtrainiertdieBundespolizeigemeinsammitPolizei-undparamilitärischenKräftenandererEU-StaatendieNiederschlagung bürgerkriegsähnlicherzustände bzw. crowdandriotcontrol angesichtsdertatsache,dassdieaufgabenbereichederbundespolizeivonjenendesmilitärs strikt zu trennen sind? GrundlagefürdasEUPFT2010isteinfiktivesEU-MandatmitexekutiverBefugnisfürzivilePolizeikräfte.EingesetztwerdendieseKräfteineinemfiktiven LandinnerhalbEuropas.DieLagesiehtkeinebürgerkriegsähnlichenZustände vor. 11.WelcheFormenderZusammenarbeitbzw.KoordinationgibtesaußerhalbdesEUPFTzwischenderBundespolizeiundausländischenGendarmeriekräften sowie der EGF? EineinstitutionalisierteZusammenarbeitzwischenderBundespolizeiundder Europäischen Gendarmerietruppe (EGF) besteht nicht. Mit ausländischen Gendarmerieeinheiten besteht u. a. eine Zusammenarbeit: imgemeinsamenzentrumderdeutsch-französischenpolizei-undzollzusammenarbeit in Kehl, indergemeinsamenpolizeilichenverbindungsstelleniederlande/deutschland in Goch, beigemeinsamenbootsstreifenderbundespolizeidirektionbadbramstedt, DirektionsbereichBundespolizeiSeeNeustadt,mitderniederländischen Koninklijke Marechaussee (KMAR) in den Küstengewässern der Nordsee. 12.AufwelcherrechtlichenGrundlagesindgemeinsameEinsätzeimIn-und AuslandvonBundespolizeiangehörigenmitAngehörigenausländischer Paramilitärs (Gendarmerie,Militärpolizei)angesichtsdesTrennungsgebotesvonPolizeiundMilitärrechtlichzulässig (bittefüreinsätzeiminundauslandgetrenntdarstellen),undinwiefernhabensiebereitsstattgefunden (bitteeinsatzort,-zeit-,-anlass,rechtsgrundlageundbeteiligte deutsche sowie ausländische Kräfte nennen)? ImAuslandrichtetsichderEinsatzdeutscherPolizeikräftenach 8desBundespolizeigesetzes (BPolG)inVerbindungmitdementsprechendenErsuchendes EinsatzstaatesodereinergeschlossenenbilateralenVereinbarung.EineeventuelleZusammenarbeitmitanderenKräftenmussimjeweiligenÜbereinkommen oderderanforderunggeregeltsein.diewahrnehmungmilitärischeraufgaben durch die Bundespolizei ist nach 8 BPolG ausgeschlossen. EinegenerellebundesgesetzlicheGrundlagefüreinengemeinsamenEinsatzinundausländischerPolizeikräfteimInlandbestehtnicht.AusländischePolizeikräftekönnenimEinzelfallaufgrundvölkerrechtlicherVerträgeoderRechtder EUtätigwerden.IndiesemFallrichtensichdieBefugnissenachdemjeweils gültigenpolizeirechtdesbundesoder sofernaufdessenanforderung eines Landes.
Drucksache 17/2263 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DasTrennungsgebotstehteinemgemeinsamenzivilpolizeilichenEinsatzunter internationalem Mandat nicht entgegen. Derartige Einsätze haben bislang nicht stattgefunden. 13.WorinbestehtausSichtderBundesregierungdieNotwendigkeit,dass BundespolizistenmitparamilitärischenKräftenandererEU-StaatengemeinsameÜbungendurchführen angesichtsdesausdeutschemverfassungsrechtresultierendentrennungsgeboteszwischenpolizei-und Militärkräften? DieEntsendungderBundespolizeierfolgtausschließlichinmandatiertePolizeimissionen.DarausergibtsichdieNotwendigkeit,mitKräftenandererStaaten, dieebenfallsfürzivilpolizeilicheaufgabenindiesenpolizeimissioneneingesetzt werden, gemeinsame Übungen durchzuführen. 14.WiebeurteiltdieBundesregierungdenderzeitigenFähigkeitsstandder BundespolizeizumEinsatzinBürgerkriegen,undinwiefernsowieauf welcherrechtlichengrundlagebeabsichtigtsie,diesenfähigkeitsstand zu erhöhen? EsistnichtAufgabederBundespolizei,inBürgerkriegeneingesetztzuwerden. DementsprechendverfügtdieBundespolizeiausschließlichüberzivilpolizeiliche Fähigkeiten. 15.BeiwelchenGelegenheitensinddiebeidenÜbungenderVergangenheit trainiertenfähigkeitenzuraufstands-bzw.demonstrationsbekämpfung seitensderbundespolizeikonkretinderpraxisangewandtworden (bitte Anlass, Zeitraum und Ort nennen)? ZielderEUPFTist,dasZusammenwirkenvonPolizeikräftenimRahmenvon internationalenmandatenzuüben.eineinsatzderbundespolizeihatbislang nicht stattgefunden. 16.InwieferngibtesinderBundesregierungÜberlegungen,eineGendarmerieeinheit (ggf. auf Auslandseinsätze beschränkt) zu schaffen? Es gibt keine Überlegungen hierzu. 17.InwiefernsinddieSzenarien,diedemEUPFTzugrundeliegen,striktauf Einsätze im Ausland beschränkt? GrundlagefürdasEUPFT2010isteinfiktivesEU-MandatmitexekutiverBefugnisfürdiePolizeikräfte.DeshalbsinddieSzenarienaufEinsätzeimAusland beschränkt. 18.InwiefernkönnendietrainiertenFähigkeitenzurAufstandsbekämpfung auchinnerhalbderbundesrepublikdeutschlandzuranwendungkommen? a)inwiefernbestehtaussichtderbundesregierungangesichtsderkapitalistischenkriseundnichtauszuschließendersozialerunruheneine verstärkte Notwendigkeit, solche Fähigkeiten zu trainieren? Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/2263 b)inwiefernundaufwelcherrechtsgrundlagekönnenangehörigeausländischerpolizei-,gendarmerie-bzw.militärkräftezurniederschlagungvondemonstrationenbzw.sozialenunruheninnerhalbderbundesrepublik Deutschland eingesetzt werden? HinsichtlichderRechtsgrundlagenfürdenEinsatzausländischerKräftein DeutschlandwirdaufdieAntwortzuFrage12verwiesen.EineBefugnis fürdie Niederschlagung von Demonstrationen bzw. sozialen Unruhen besteht nicht. c)inwiefernundaufwelcherrechtsgrundlagesindcrc-einsätzeoder vergleichbar robuste EinsätzederBundespolizeiinnerhalbanderer EU-Staatendenkbar,undinwiefernsindsieinderVergangenheit durchgeführt worden? HinsichtlichderRechtsgrundlagenfürdenEinsatzvonKräftenderBundespolizeiimAuslandwirdaufdieAntwortzuFrage12verwiesen.Zusätzlichsinddie VorschriftendesanforderndenLandesfürAusübungpolizeilicherBefugnisse dort maßgeblich. 19.WogenauwirddasEUPFT2010stattfinden (bitteliegenschaftangeben),undinwiefernwirdsichderübungsbetriebauchüberdieseliegenschafthinaus erstrecken? DasEUPFTfindetaufdemTruppenübungsplatzderBundeswehrimbrandenburgischen Lehnin sowie in der näheren Umgebung statt. 20.LiegenschriftlicheAbschluss-bzw.AuswertungsdokumentederEUPFT- ÜbungenindenJahren2008und2009vor (bitteggf.alsanhangbeifügen)? DerBundesregierungliegenkeineAbschlussberichtevonEUPFT-Übungenvor.
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