Inhalt: Aufbau-Schemata. Verfassungsmässigkeit von Gesetzen / Grundrechte: Faustformen: Klausur-mögliche Grundrechtsverstösse:
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1 Inhalt: Aufbau-Schemata 1. Grundrechte: Faustformen 1 2. Gesetzt ist Verfassungsgemäss? 2 3. Prüfung einer Grundrechtsverletzung 3 4. Prüfung einer Verletzung des Art Prüfung einer Verletzung des Art 12 I (detailiert ) 5 6. Zulässigkeit der Klage 6 7. Rechtmässigkeit eines Verwaltungsaktes 7 8. Anfechtungesklage 8 Verfassungsmässigkeit von Gesetzen / Grundrechte: Faustformen: A. Verfassungsbeschwerde / Klage 1. Zulässigkeit 2. Begründetheit B. Zulässigkeit Der Verfassungsbeschwerde 1. Berechtigung 2. Gegenstand 3. Befugnis 4. Ordnungsgemäss C. Formelle Prüfung 1. Zuständigkeit 2. Verfahren 3. Form D. Materielle Prüfung: Grundrechtsverstoss 1. Schutzbereich 2. Eingriff 3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung E. Verfassunsgsrechtliche Rechtfertigung 1. Schranken Art der Schranke 2. Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage 3. Verfassungskonformität der Einzelmassnahm F. Verfassungsmässigkeit der Rechtsgrundlage 1. formell 2. materiell G. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 1. Legitimer Zweck 2. Geeignetheit 3. Erforderlichkeit 4. Angemessenheit H. Rechtmässigkeit eines VA 1. Rechtsgrundlage 2. Formelle Rechtmässigkeit 3. Materielle Rechtmässigkeit 4. Rechtsfolge: Ermessen/Verh.mk. I. Zulässigkeit der Anfechtungsklage 1. Verwaltungsrechtsweg 2. Statthaftigkeit 3. Klagebefugnis 4. Widerspruchsverfahren 5. Klagefrist Klausur-mögliche Grundrechtsverstösse: A. Berufsfreiheit 12 (Erwerb) I. Berufswahl II. Berufsausübung B. Gleicheitsgrundsatz 3 C. Freiheit der Person 2 I (Auffanggrundrecht) Inhalt 2004/2005-Andreas.Hillert@surfeu.de ohne Gewähr 30 Nov
2 Gesetzt ist Verfassungsgemäss? (nach: Organspende Frage 2) A. Formelle Prüfung I. Zuständigkeit Art 70 ff (Gesetzgebungskompetenz liegt vor) a. Grundsatz: Art 70: Zuständig sind die Länder b. Ausnahmen: i. Ausschliessliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes Art Katalog Art 73 ii. Konkurierende Gesetzgebungskompetenz Art Katalog Art 74, 74a 2. Erforderlichkeit Art 72 II iii. Rahmengestzgebungskompetenz Art Katalog Art Keine Einzel- o. unmittelbar geltende Regelungen; nur in Ausnahmen detailiert 3. Erforderlichkeit Art 72 II iv. ungeschriebene Gesetzgebungskompetenz 1. Kraft Sachzusammenhangs (in die Breite) 2. Annexkompetenz (in die Tiefe: Verfahrensvorschriften z.b.) 3. Kraft Natur der Sache (Fahne, Hymne) II. Verfahren Art 76 ff III. Formvorschriften Art 82 a. ausgefertigt b. verkündet B. Materielle Prüfung I. Verstoss gegen Grundrechte Art 1-19 a. Schutzbereich b. Eingriff c. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung i. Schranke Art der Schranke ii. formelle Verfassungsmässigkeit - s.o. iii. materielle Verf.mäßigkeit Schranken-Schranken 1. Gesetz gilt allgemein (Art 19 I 1) Nur feststellen 2. Zitiergebot (Art 19 I 2 NKR) oder weglassen 3. Wesensgehaltsgarantie (Art 19 II 4. Bestimmtheitsgrundsatz (Rechtsstaatsprinzip) 5. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz PRÜFEN! KR Legitimer Zweck Geeignetheit Erforderlichkeit Angemessenheit II. Verstoss gegen sonstige Verfassungsgüter NKR a. Rechtsstaatsprinzip i. Bestimmtheitsgrundsatz ii. Rückwirkungsverbot b. Sozialstaatsprinzip c. Demokratieprinzip d. Bundesstaatsprinzip Rechtsfolge: das Gesetz ist nichtig Inhalt 2004/2005-Andreas.Hillert@surfeu.de ohne Gewähr 30 Nov
3 Prüfung einer Grundrechtsverletzung: (prozessualer Aufbau) A. Zulässigkeit Art 93 ff ; 90 ff BVerfGG I. Berechtigung Art 93 I, Nr 4a; 13 Nr 8a II. Gegenstand 90 I III. Befugnis IV. Rechtswegerschöpfung 90 II BVerfGG V. Ordnungsgemäß a. Formvorschriften 23, 92 BVerfGG b. Frist B. Begründetheit I. Schutzbereich a. personeller Schutzbereich (deutschen Rechte, jur.personen, Minderjährige) b. sachlicher Schutzbereich II. Eingriff (klassischer vs. moderner Eingriffsbegriff siehe Definitionen!) 1 III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung a. Schranke - Art der Schranke i. Verfassungsunmittelbare Schranken (i.d.r. in (Ab)Satz 2 des betr. GR) NKR 2 ii. Qualifizierter Gesetzesvorbehalt einschränkende Anforderungen aus GG prüfen (Bsp: Art 5 II) iii. einfacher Gesetzesvorbehalt iv. GR ohne Gesetzesvorbehalt Verfassungsimmanente Schranken NKR GR Dritter oder sonstige Rechtsgüter mit Verfassungsrang b. Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage i. Formelle Prüfung 1. Zuständigkeit 2. Verfahren 3. Form ii. Materielle Prüfung - Schranken-Schranken 1. Gesetz gilt allgemein (Art 19 I 1) Nur feststellen 2. Zitiergebot (Art 19 I 2 NKR) 3. Wesensgehaltsgarantie (Art 19 II 4. Bestimmtheitsgrundsatz (Rechtsstaatsprinzip) 5. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz PRÜFEN! KR Legitimer Zweck Geeignetheit Erforderlichkeit Angemessenheit c. Verfassungskonformität der Einzelmaßnahme i. Wesensgehaltsgarantie d. Einzelmassnahme ii. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz individuell, konkret 1. Legitimer Zweck 2. Geeignetheit 3. Erforderlichkeit 4. Angemessenheit 1 Bei Prüfung einer Verletzung des Art.2 (abweichend zu anderen Art'n): Alle Akte, die unter den klassischen Eingriffsbegriff fallen. Weil der Schutzbereich so gross ist, werden an den Eingriff schärfere Anforderungen gestellt. 2 NKR: nicht Klausurrelevant; KR: (sehr) Klausurrelevant Inhalt 2004/2005-Andreas.Hillert@surfeu.de ohne Gewähr 30 Nov
4 Prüfung einer Grundrechtsverletzung (nach: Organspende Frage 1) I. Schutzbereich a. personeller Schutzbereich (deutschen Rechte, jur.personen, Minderjährige) b. sachlicher Schutzbereich II. Eingriff (klassischer vs. moderner Eingriffsbegriff siehe Definitionen!) III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung a. Schranke - Art der Schranke i. Verfassungsunmittelbare Schranken (i.d.r. in (Ab)Satz 2 des betr. GR) NKR 3 ii. Qualifizierter Gesetzesvorbehalt 1. einschränkende Anforderungen aus GG prüfen (Bsp: Art 5 II) iii. einfacher Gesetzesvorbehalt iv. GR ohne Gesetzesvorbehalt Verfassungsimmanente Schranken NKR GR Dritter oder sonstige Rechtsgüter mit Verfassungsrang b. Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage i. Formelle Prüfung 1. Zuständigkeit 2. Verfahren 3. Form ii. Materielle Prüfung - Schranken-Schranken 1. Gesetz gilt allgemein (Art 19 I 1) Nur feststellen 2. Zitiergebot (Art 19 I 2 NKR) 3. Wesensgehaltsgarantie (Art 19 II 4. Bestimmtheitsgrundsatz (Rechtsstaatsprinzip) 5. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz PRÜFEN! KR Legitimer Zweck Geeignetheit Erforderlichkeit Angemessenheit Rechtsfolge: das Grundrecht ist verletzt Prüfung einer Verletzung des Art 3 I (allg. Gleichheitsgrundsatz) A. Ungleichbehandlung von wesentlich gleichem I. Ungleichbehandlung nur feststellen II. wesensmäßige Gleichheit B. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung I. Sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung II. Verhältnismäßigkeit Nur wenn sachlicher Grund vorliegt a. Zulässiges Differenzierungsziel b. Zulässiges Differenzierungskriterium c. Geeignetheit d. Erforderlichkeit e. Angemessenheit 3 NKR: nicht Klausurrelevant; KR: (sehr) Klausurrelevant Inhalt 2004/2005-Andreas.Hillert@surfeu.de ohne Gewähr 30 Nov
5 Prüfung einer Verletzung des Art 12 I (detailiert ) A. Schutzbereich I. personeller Schutzbereich a. alle deutschen II. sachlicher Schutzbereich a. Freiheit der Berufswahl oder b. Freiheit der Berufsausübung i. Beruf 1. Tätigkeit.. 2. Auf Dauer 3. nicht schlechthin gemeinschädlich III. Schutzumfang a. Entscheidung über die partielle o. generelle Beendigung der beruflichen Tätigkeit b. negative Berufsfreiheit: das Recht keinen Beruf auszuüben c. Wettbewerbsfreiheit (str.) B. Eingriff (klassischer vs. moderner Eingriffsbegriff siehe Definitionen!) I. durch Gesetze oder Einzelakte oder II. andere Zurechenbare Massnahme III. Beeinträchtigung IV. Feststellen der Eingriffsstufe a. Berufsausübung (1. Stufe) b. Berufswahl subjetive Zulassungsgrenzen (2. Stufe) c. Berufswahl objektive Zulassungsgrenzen (3. Stufe) C. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung I. Schranke - Art der Schranke a. Regelungsvorbehalt (gilt auch für Berufswahl) II. Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage a. Formelle Prüfung i. Zuständigkeit ii. Verfahren iii. Form b. Materielle Prüfung - Schranken-Schranken i. Gesetz gilt allgemein (Art 19 I 1) Nur feststellen ii. Wesensgehaltsgarantie (Art 19 II iii. Bestimmtheitsgrundsatz (Rechtsstaatsprinzip) iv. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 1. Legitimer Zweck entspricht den Anforderungen der Eingriffsstufe? 2. Geeignetheit 3. Erforderlichkeit PRÜFEN! KR kann das (überragend) wichtige Gem.gut genauso gut durch Regelungen der Stufe I oder II geschützt werden? 4. Angemessenheit III. Verfassungskonformität der Einzelmaßnahme a. Wesensgehaltsgarantie d. Einzelmassnahme b. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz individuell, konkret i. Legitimer Zweck ii. Geeignetheit iii. Erforderlichkeit i. Angemessenheit Inhalt 2004/2005-Andreas.Hillert@surfeu.de ohne Gewähr 30 Nov
6 Zulässigkeit der Klage (abstrakte NK, konkrete NK) Art 90 I; 13, 90 ff BVerfGG A. Zulässigkeit I. Berechtigung a. Bundes-, Landesreg.2/3 MdB (ANK) oder b. jedes dt. Gericht (KNK) II. Gegenstand a. Bds. oder Lds.Gesetz (ANK) oder b. eine streitrelevante Norm (KNK) III. Befugnis a. Norm muss für nichtig gehalten werden (ANK) oder b. Gericht muss überzeugt sein, dass die Streit entscheidende Norm Nichtig ist (KNK) IV. Ordnungsgemäß a. schriftlich b. begründet Die Klage (der Antrag, die Vorlage) ist zulässig Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde Art 93 I Nr. 4a; 13, 90 ff BVerfGG A. Zulässigkeit I. Berechtigung Jedermann II. Gegenstand Akt der öff. Gewalt auch Gesetz III. Befugnis a. Behauptung einer GG-Verletzung b. Möglichkeit der GR-Verletzung c. Betroffen Bei Urteil idr.der Fall! i. selbst statt dessen: spezifische GR-Verletzung ii. gegenwärtig iii. unmittelbar IV. Rechtswegerschöpfung a. Rechtswegerschöpfung bei Urteilsverfassungsbeschw./ Verw.akte b. Subsidiarität c. Ausnahmen 90 II 2 BVerfGG i. allgemeine Bedeutung der VB ii. Verweisunng unzumutbar (schwerer unabwendbarer Nachteil) V. Ordnungsgemäß a. schriftlich b. begründet Die Beschwerde ist zulässig Inhalt 2004/2005-Andreas.Hillert@surfeu.de ohne Gewähr 30 Nov
7 Rechtmässigkeit von Verwaltungsakten Rechtmässigkeit eines Verwaltungsaktes A. Rechtsgrundlage bei Widerruf eines belastenden VA: 49 VwVfG I. erforderlich nach dem Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes II. Auswahl nach dem Spezialitätsgrundsatz III. Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage siehe: Gesetzt ist Verfassungsgemäss? a. formelle Prüfung i.dr. der Fall: nur feststellen b. materielle Prüfung B. Formelle Rechtmäßigkeit I. Zuständigkeit II. Verfahren a. insbes. Anhörung 28 VwVfG III. Form a. Begründung 39 VwVfG IV. ggf. Heilung 45 VwVfG V. Fehler unbeachtlich 46 VwVfG C. Materielle Rechtmäßigkeit I. Voraussetzungen der Rechtsgrundlage II. Allgemeine Rechtmäßigkeitsanforderungen i.dr. der Fall: nur feststellen a. Bestimmtheit 37 I VwVfG b. Möglichkeit D. Rechtsfolge: I. Ermessen (Wenn nicht gebundene Entscheidung) a. Bezugspunkt NKR i. Entschließungsermessen ii. Auswahlermessen b. Reduzierung auf Null NKR c. Fehlerfreie Betätigung, 114 VwGO i. Ermessensausfall/-unterschreitung ii. Ermessensfehlgebrauch iii. Ermessensüberschreitung Ermessensnorm Grenzen aus höherrangigen Rechtsnormen GR-Verletzung (siehe: Prüfung einer Grundrechtsverletzung ) Schutzbereich Eingriff Verfassungsrechtliche Rechtfertigung Schranke - Art der Schranke Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage s.o. Verfassungskonformität der Einzelmaßnahme Wesensgehaltsgarantie d. Einzelmassnahme Verhältnismäßigkeitsgrundsatz individuell, konkret Legitimer Zweck Geeignetheit Erforderlichkeit oder bei Verstoß gegen Art. 3 I GG insbesondere Angemessenheit Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem Selbstbindung der Behörde durch rechtmäßige Verw.praxis Kein sachlicher Grund Inhalt 2004/2005-Andreas.Hillert@surfeu.de ohne Gewähr 30 Nov
8 Anfechtungesklage A. Zulässigkeit I. Verwaltungsrechtsweg 40 VwGO a. öff.rechtliche Streitigkeit b. nichtverfassungsrechtlicher Art c. keine Sonderzuweisung II. Statthaftigkeit 42 VwGO a. Aufhebung eines VA b. VA? --> Verweis auf 35 VwVfG III. Klagebefugnis 42 II VwGO a. Kläger ist Adressat des belastenden VA b. in seinen Rechten verletzt IV. Widerspruchsverfahren 68 VwGO a. ordnungsgemäß durchgeführt V. Klagefrist 74 VwGO B. Begründetheit (siehe Rechtmässigkeit eines Verwaltungsaktes) I. Rechtsgrundlage a. Rechtsgrundlage b. ist verfassungsgemäss II. Formelle Rechtmässigkeit des VA a. Zuständigkeit b. Verfahren insbes. Anhörung 28 VwVfG c. Form III. Materielle Rechtmässigkeit des VA a. Vorraussetzungen der Rechtsgrundlage b. allgemeine Rechtmässigkeitsanforderungen (Bestimmtheit 37 VwVfG, Möglichkeit) IV. Rechtsfolge a. Ermessen i. Grundrechtsverletzung Schutzbereich Eingriff Verfassungsmässige Rechtfertigung Schranke Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Inhalt ohne Gewähr 30 Nov
9 NKR! Prüfung einer Verletzung des Art 3 III S.1 (Ungleichbehandlung wg...) A. Ungleichbehandlung wegen Geschlecht, Abstammung,... I. Bevorzugung oder Benachteiligung II. Ungleichbehandlung wg Geschlechts,...? B. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung I. Zwingende Gründe aus der Natur II. Umsetzung des Gleichstellungsauftrages aus Art 3 II S.2.? Inhalt 2004/2005-Andreas.Hillert@surfeu.de ohne Gewähr 30 Nov
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