auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lutz Heilmann, Dorothee Menzner, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/8006

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lutz Heilmann, Dorothee Menzner, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/8006 Gefährdung des Mittelmoseltals durch den Bau der B 50neu im Bereich Bernkastel-Kues Vorbemerkung der Fragesteller UmeinedirekteVerbindungzwischendenbelgischenundniederländischen HäfeninsRhein-Main-GebietundweiternachOsteuropazuschaffen,erfolgtenbereitsinderVergangenheitTeilausbautenderStraßeninfrastrukturin Belgien.InderBundesrepublikDeutschlandwurdederTeilabschnittderA60 ergänztundüberdasbundesautobahn (BAB)-KreuzWittlich (KreisBernkastel-Wittlich,Rheinland-Pfalz)andieA1angeschlossen.DerwirtschaftlicheNutzendieserInfrastrukturausbautensollsichabererstmiteinerdurchgehendenVerbindungzurA60ergeben.Esistgeplant,dieseVerbindungim AnschlussandasBAB-KreuzWittlichübereineBundesfernstraße (B50neu), einschließlicheinesbrückenbauwerks (HochmoselübergangzwischenZeltingen-RachtigundÜrzig),weiterzubauenundüberdensogenanntenZubringer Longkampandiebestehende,imAusbaubefindlicheB50anzubinden.Vom AutobahnkreuzWittlichbisPlattenbestehtbereitsBaurecht.Einergänzender PlanfeststellungsbeschlussfürdasTeilstückvonPlattenbisLongkampistam 28.Dezember2000ergangenundgiltzurzeitinderFassungvom26.Oktober 2006ergänztam7.November2007.DerTrassenentwurfsiehtvor,dassdie B50neudurchdieWittlicherSenke,dannansteigendinoffenerTunnelbauweiseüberdieMoselhöhebeiÜrzigüberdenHochmoselübergangaufdem Moselsporn aufderanderenmoselseiteweitergeführtwird.indiesembauabschnittandermittelmoselliegteinesderbedeutendenweinanbaugebiete derbundesrepublikdeutschland,sowohlinwirtschaftlicher,touristischerund kulturellerhinsicht.aufgut6000hektarwerdenetwa65prozentdesweinbauertrags an Mosel, Saar, Ruwer erwirtschaftet. DiegewählteTrassenführungüberdenWeinhängenbirgtjedocheinegroße GefahrfürBevölkerungundWirtschaft.DieWeinbauhängeaufderrechten MoselseiteunterhalbdesPlateaus (Moselsporn)sinddurchhydrologische Einwirkungeninstabil.DemLandesamtfürGeologieundBergbauRheinland- Pfalzsind ProblememitRutschungenundFelsstürzenanderMittelmoselbekannt ( wirddavorgewarnt,dassdieserutschungenbeistraßenbaumaßnahmener- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 22. Februar 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode heblicheschädenundmehrkosteninmillionenhöheverursachenwürden. Eine2005vombesagtenLandesamtfürGeologievorgelegteaktuelle Hangstabilitätskarte belegtdiesegeomorphologischenverwerfungenindiesem Gebiet.IndenletztenzehnJahrensindbereitseineReihevonStabilitätsmaßnahmen,insbesondereoberhalbdesOrtesGraachvorgenommenworden.In GraachsindzudembereitseineReiheHäuservonansässigenWinzernbetroffen.DieHäuserweisenbreiteRisseauf,verursachtdurchpermanenteleichte Rutschungen der Hänge. DiegeplanteB50neu,dievierstreifigerstelltwerdensoll,istauchfürden Schwerlasttransport (40-Fuß-Container)vorgesehen.DaderHinterlandverkehrfürSeehäfenimmermehranBedeutungzunehmenwird,istzubefürchten,dassSchwerlastverkehringroßemAusmaßzuerheblichenständigen ErschütterungenführenwirdunddadurchdiebestehendenRutschungsaktivitäteninnerhalbderWeinhängeverstärkenwürde.AuchderEinsatzschwerer BaumaschineninderBauzeitkönntedieHanginstabilitätenweiterbefördern und zu Hangabrissen führen. DieimMoseltalliegendenOrteunddiewirtschaftlicheExistenzderWinzer sindzudemvonbergbaureliktenmithohentoxischenbelastungenvonblei, Kupfer,ArsenundAnderembedroht,diesichindenHängenüberderMosel, überwiegendaufdergemarkungvonbernkastel-kuesundgraachbefinden. Diese ökotoxischenschwermetalleimabstrombereichvonbergbaurelikten imhunsrück (MinisteriumfürUmweltundForsten,Rheinland-Pfalz,1999) bedeutenvorallemdanneineweiteregefährdungvonbevölkerungund (Wein-)Wirtschaft,wennihrederzeitigeRuhedurcheineMobilisationwährendderBauarbeitengestörtwird.Esstehtzubefürchten,dassdieseökotoxikologischenHinterlassenschaftendannnichtmehrimBodengebunden bleiben,sondernfreigesetztwerden.daskannnebenbernkastel-kues, WehlenundGraachmöglicherweiseauchdieaufderanderenSeitederHänge liegende Stadt Traben-Trarbach betreffen. 1.WelchebesondereBedeutunghatnachAuffassungderBundesregierung derbauderb50neufürdiewirtschaftlicheentwicklungdeslandkreises Bernkastel-Wittlich? DieBundesstraßeB50neuisteinbedeutsamesTeilstückdergroßräumigen europäischenverbindungzwischendenniederländischenundbelgischenwirtschaftsräumenunddemsüdwestdeutschenwirtschaftsraum,insbesonderedem Rhein-Main-Gebiet.ZusammenmitderbestehendenAutobahnA60beiWittlichstelltdieBundesstraßeB50neueineverkehrlichwichtigeWest-Ost-VerbindungimBereichdesLandesRheinland-Pfalzdar,derimHinblickaufdie wirtschaftsstrukturelleentwicklungderregioneifel-hunsrückeineaußerordentlichhohebedeutungzukommt.fürdieentwicklunginsbesonderedes Handwerks,derDienstleistungen,derIndustrieunddesTourismuswirddie BundesstraßeB50neupositiveImpulsebringen.Dabeiwirddieverbesserte AnbindungdesFlughafensFrankfurt-HahnimbesonderenMaßezurEntwicklungderRegionbeitragen.DarüberhinauswirdnachRealisierungderBundesstraße B 50 neu das regionale Straßennetz deutlich entlastet werden.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ InwelchemPlanungsstandbefindensichdieeinzelnenBauabschnitte,und wannrechnetdiebundesregierungjeweilsmitdemvorliegeneinesrechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses? Autobahn A 1/Autobahn A 60 Bundesstraße B 50 alt (Platten): Der Bedarfsplanabschnitt ist im Bau. BundesstraßeB50alt (Platten) ZubringerBundesstraßeB53neu,inklusive HochmoselübergangundZubringerBundesstraßeB53neu Bundesstraße B50 alt (Longkamp): DiebeidenBedarfsplanabschnittewurdenineinemPlanfeststellungsabschnitt zusammengefasst.miturteilvom8.november2007hatdasoberverwaltungsgerichtrheinland-pfalzdieklagegegendenergänzendenplanfeststellungsbeschlussvom31.oktober2006fürdenneubauderbundesstraßeb50 zwischenplattenundlongkampabgewiesenunddenplanfeststellungsbeschlussbestätigt.dasurteilerhältrechtskraftunddamitderplanfeststellungsbeschlusszugleichbestandskraftmitderabschließendenentscheidungdes BundesverwaltungsgerichtesüberdiederzeitanhängigeNichtzulassungsbeschwerdebzw.imFallederRevisionszulassungmitdemAbschlussdesRevisionsverfahrens.AussagenzumZeitpunktderRechtskraftsindgegenwärtig nicht möglich. 3.WelcheaktuellenKostenschätzungenliegenfürdenBauderB50neueinschließlichdesHochmoselübergangsvor (Angabeninsgesamtundfüralle Bauabschnitte getrennt)? Autobahn A 1/Autobahn A 60 Bundesstraße B 50 alt (Platten): DieaktuellimBundeshaushaltveranschlagtenKostenbetragen67,41Mio. Euro. BundesstraßeB50alt (Platten) ZubringerBundesstraßeB53neu,inklusive HochmoselübergangundZubringerBundesstraßeB53neu Bundesstraße B50 alt (Longkamp): DiederzeitgeschätztenKostenfürdenAbschnittvonPlattenbiszumZubringerBundesstraßeB53neueinschließlichHochmoselübergangbetragen rund122mio.euro.darüberhinausbetragendienochnotwendigenaufwendungenfürdenlückenschlusszubringerbundesstraßeb53neubiszurbundesstraße B 50 alt rund 51 Mio. Euro. 4.WiehochsinddieKostenfürdieaufwendigeGründungderPfeilerdes Hochmoselübergangs im Ürziger Geröllhang? DieGründungskostenderPfeilersindindenGesamtbaukostenundinden BrückenbaukostendesHochmoselübergangesenthalten.FürGründungenwurden im Bauwerksentwurf Kosten in Höhe von 4,5 Mio. Euro ermittelt.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5.WirddasLandRheinland-PfalzAnteilederKostenfürdenBauder B50neu übernehmen? Wenn ja, für welche Bauabschnitte, und in welcher Höhe? 6.WelcheKostenentstehendemLandRheinland-Pfalzfürdienotwendigen Zubringer (Erden/Lösnich und Longkamp) zur B 50neu? DieFragen5und6werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. Autobahn A 1/Autobahn A 60 Bundesstraße B 50 alt (Platten): VondenGesamtkosteninHöhevon67,41Mio.Euroentfallen60,65Mio.Euro aufdenbund.6,51mio.euroträgtdaslandrheinland-pfalzund0,2mio. Euro trägt der Landkreis Bernkastel-Wittlich. BundesstraßeB50alt (Platten) ZubringerBundesstraßeB53neu,inklusive HochmoselübergangundZubringerBundesstraßeB53neu Bundesstraße B50 alt (Longkamp): ZwischendemBundesministeriumfürVerkehr,BauundStadtentwicklungund derlandesregierungrheinland-pfalzwurdevereinbart,dassvoreinerentscheidungüberdieformderfinanzierungdeshochmoselübergangs (F-Modell oderhaushaltsfinanzierung)zunächsteineaktualisierungderentscheidungsgrundlagenimhinblickaufdiederzeitigenrahmenbedingungenundkenngrößenerforderlichist.dieseaktualisierungschließtaucheineüberprüfungder KostenundNutzenderMaßnahmesowieetwaigerKostentragungendesLandes Rheinland-Pfalz in eigener Zuständigkeit ein. 7.WarumwirddielangeZeitgeplanteRealisierungderB50neuübereine Öffentlich-Private-PartnerschaftaufGrundlagedesFernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes (F-Modell)nichtmehrweiterverfolgt (Begründung)? 8.WarumwurdeangesichtsdesScheiternssolangeaneinerPrivatfinanzierung festgehalten? DieFragen7und8werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. Auf die Beantwortung der Fragen 2 und 5 wird verwiesen. 9.Wie,inwelchemZeitraum,undggf.zuLastendesBauswelcheranderer Projektebzw.derenzeitlichverzögerterFertigstellungbeabsichtigtdie BundesregierungdienunerforderlichenzusätzlichenBundesmittelbereitzustellen? AussagenzudenAuswirkungenaufandereStraßenbauvorhabenkönnenerst getroffen werden, wenn über die Form der Finanzierung Klarheit besteht. 10.WannrechnetdieBundesregierungmitderdurchgängigenBefahrbarkeit der B50neu? AussagenzurdurchgängigenBefahrbarkeitderBundesstraßeB50neusind angesichtsnochzutreffenderentscheidungen (Baurecht,Finanzierung)derzeit nicht möglich.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausderHangstabilitätskarteMittelmoseldesLandesamtesfürGeologieundBergbau Rheinland-Pfalzvon2005einerseitsfürdieTrassenführungaufdem PlateauoberhalbvonErden,Zeltingen-RachtigundGraach,andererseits für die Bevölkerung und die Weinwirtschaft? NachAuskunftderStraßenbauverwaltungRheinland-Pfalzistnachdenim RahmenderFachplanungdurchgeführtengeologischenUntersuchungender rechtemoselhangflachundbautechnischunproblematisch.aufdemhöhenrückenimbereichdeshunsrückspornssindebenfallskeineproblemezuerwarten.imbereichderrutschfläche GraacherSchäferei isteinesehralte, nichttiefreichenderutschungbekannt,diejedochklarabgrenzbarist.esist daherdavonauszugehen,dasssichdurchdenbauderbundesstraßeb50neu keinenegativeneinflüsseaufdieserutschungergebenwerden.unabhängig davonwirdderstraßenbaulastträgervorbeginnderbaumaßnahmendenzustanddergebäude,diedemrutschgebietamnächstenliegen,aufnehmenund dokumentieren. 12.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausderStudieüber BindungundMobilitätökotoxischerSchwermetalleimAbstrombereich vonbergbaureliktenimhunsrück hinsichtlichdertrassenführungder B50neu? 13.DurchwelchekonkretenMaßnahmenwilldieBundesregierungdieFreisetzungdesökotoxischenAbraumsundVerunreinigungderinden Hängen vorhandenen Gewässer verhindern? a)mussdieserökotoxischeabraumganzoderteilweiseentsorgtwerden? b) Wie hoch sind voraussichtlich die dadurch entstehenden Kosten? DieFragen12und13werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DerUmgangmitbelastetenBödenistindenbodenschutzrechtlichenBestimmungen geregelt. WederdieinderStudieangeführtenBleistollen,nochdiedazugehörenden SchutthaldenwerdendurchdasBauvorhabenunmittelbarberührt.DieBundesstraßeB50neuwirdimfraglichenBereichfastausschließlichinDammlage verlaufen,sodasseineingriffindieunterirdischenbleistollenoderbergbauablagerungenunterbleibt.dieindergenanntenstudieuntersuchtentalauenim MoselhunsrücksindräumlichdeutlichgetrenntvonderTrassederBundesstraßeB50neu.AuchfehlenimTrassenbereichdieMineralienvorkommen,die auf eine geogene Schwermetallbelastung hinweisen. 14.IstnachAuffassungderBundesregierungdiedauerhafteBefestigungund Sicherung der instabilen Hanglagen während der Bauphase möglich? DiedauerhafteBefestigungundSicherungderbeidenMoselhängewährendder BauphasekannnachAuffassungderStraßenbauverwaltungRheinland-Pfalz gewährleistet werden.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 15.DurchwelchekonkretenMaßnahmenwilldieBundesregierungHangrutschungenaufgrundderErschütterungendurchschwereBaufahrzeuge während der Bauphase verhindern? Wennja,wiehochsindvoraussichtlichdiedadurchentstehendenKosten? NachAngabenderStraßenbauverwaltungwirddurchdieWahlderBaufahrzeugeund-gerätesowiedievorgesehenenBaugrubensicherungengewährleistet,dasseszukeinenoberflächennahenRutschungenkommt.Aufdie GesamtstabilitätdesMoselhangshabendieBaufahrzeugekeinenrelevanten Einfluss. 16.WirddieBundesregierungeinenEntschädigungsfondsfürdievonder BaumaßnahmeB50neubetroffenenWinzer,ihreFamilien,Häuserund Produktionsbetriebe einrichten? EntschädigungspflichtigestraßenbaubedingteBeeinträchtigungenwerdenim RahmendergesetzlichenErfordernisseausgeglichen.ÜberHöheundAusmaß vonentschädigungsleistungentscheidetimentschädigungsfeststellungsverfahrendiezuständigebehörde.soweitderbaulastträgerzuentschädigungen imrahmeneinerstraßenbaumaßnahmeverpflichtetist,werdendieseausdem Straßenbauhaushalt finanziert. 17.HältdieBundesregierungtrotzoffensichtlicherHanginstabilitätenund hoherökotoxischergefährdungendaranfest,denhochmoselübergang bei Zeltingen-Rachtig und Ürzig zu bauen? a)wennja,warum,undkanndiebundesregierungdiegefährdungder BevölkerungunddesWeinanbausbeiderbestehendenTrassenvariante definitiv ausschließen? b)wennnein,welcheanderentrassenführungenkommeninbetracht, undkanndabeidervorgesehenestandortdeshochmoselübergangs bei Rachtig beibehalten werden? EssindwederoffensichtlicheHanginstabilitätennochökotoxischeGefährdungengegeben.EineGefährdungderBevölkerungundfürdenWeinanbaudurch den Bau des Hochmoselüberganges wird ebenfalls ausgeschlossen.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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