I. Haushaltswirtschaftliche Entwicklung Die Nachwirkungen der Finanz- und Bankenkrise des Jahres 2008 waren noch deutlich zu spüren.
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- Falko Franke
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1 Haushaltsrede des Stadtkämmerers Rainer Kaschel zur Einbringung des Haushaltsplanes 2017 in der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am , Uhr Sperrfrist: , Uhr (Es gilt das gesprochene Wort.) Sehr geehrter Herr Bürgermeister, verehrte Damen und Herren, meine heutige Haushaltsrede ist die siebte, die ich halten darf und gleichzeitig meine letzte hier in Sprockhövel. Gestatten Sie mir daher, dass ich zu Beginn den heutigen Planentwurf, den ich Ihnen in seinen Grundzügen vorstellen werde, ein wenig in die haushaltswirtschaftliche Historie der Stadt Sprockhövel in den vergangenen Jahren einordne. I. Haushaltswirtschaftliche Entwicklung Erinnern wir uns einmal kurz an den Herbst 2010: Die Nachwirkungen der Finanz- und Bankenkrise des Jahres 2008 waren noch deutlich zu spüren. Die Haushaltsplanung 2011 ging von einem Defizit in Höhe von 4,4 Mio. EUR aus; für die Folgejahre waren die Prognosen nur unwesentlich positiver. Mit der bilanziellen Überschuldung der Stadt Sprockhövel musste im Jahr 2012 gerechnet werden. Vor diesem Hintergrund wurde die Stadt Sprockhövel 2011/2012 Stärkungspaktkommune der ersten Stufe. Dieser Stärkungspakt des Landes hat sich für Sprockhövel bewährt. Rat und Verwaltung haben im Frühjahr 2012 einen Haushaltssanierungsplan erstellt, der mit ca. 60 Maßnahmen ein Konsolidierungsvolumen von über 2 Mio. EUR darstellte. Dieser Sanierungsplan bestimmt seitdem die haushaltswirtschaftliche Entwicklung Sprockhövels mit dem Ziel ab 2016 ausgeglichene Haushalte aufzustellen und zu bewirtschaften. Der Sanierungsplan hat sich insgesamt bewährt. Einige Maßnahmen haben nicht gegriffen, diese konnten aber an anderer Stelle kompensiert werden
2 Die Negativentwicklung bei der Gewerbesteuer 2014 bedingt dann die schwierige Entscheidung für das Jahr 2015 die Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuer deutlich zu erhöhen. Diese Entscheidung ermöglichte dann aber auch, dass die Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes, insbesondere der Haushaltsausgleich ab dem Jahr 2016 erreicht werden konnten. Bei den Beratungen im vergangenen Jahr beschäftigte uns vor allem die Flüchtlingsthematik, hier natürlich die nicht auskömmliche Refinanzierung der diesbezüglichen Kosten durch das Land. Das Genehmigungsverfahren mit der Bezirksregierung gestaltete sich schwierig, da die Erlasslage des Landes lediglich eine gedeckelte planerische Kostenerstattung zuließ. Erst im Frühjahr konnte durch einen Beitrittsbeschluss des Rates, der sich an diese Lage anpassen konnte, weil die entsprechenden finanziellen Lücken anderweitig aufgefangen werden konnten, die Genehmigungsfähigkeit des HSP erreicht werden. II. Rahmenbedingungen und Grundaussagen zum Haushaltsplanentwurf 2017 Meine Damen und Herren, Die Flüchtlingsthematik wird uns auch haushaltstechnisch für die Jahre 2017 befassen. Auch wenn die Flüchtlingszahlen gegenüber dem Herbst/Winter vergangenen Jahres deutlich zurückgegangen sind, rechnen wir für 2017ff. mit einer nennenswerten Zahl von Asylbewerberinnen und -bewerbern, die entsprechende Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben werden. Hierbei ist festzuhalten, dass nach wie vor keine auskömmliche Finanzierung durch das Land erfolgt. Es gilt insofern nach wie vor meine Forderung aus dem vergangenen Jahr, dass es sich bei den Kosten im Flüchtlingsbereich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, bei der nicht die Kommunen, sozusagen am Ende der Nahrungskette, auf den Kosten sitzen bleiben. Bund und/oder Land sind gefordert, hier für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen. Und dies nicht nur bei Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen, sondern auch im Bereich der Integration, unter anderem in Kitas und Schulen. Ich hoffe, dass hier die kommunalen Spitzenverbände gegenüber dem Land bei den für den Herbst zugesagten Gesprächen noch einmal deutlich die Interessen ihrer Mitgliedskommunen vertreten und durchsetzen
3 Die weiteren Rahmenbedingungen sind auf der Einnahmeseite, insbesondere bei den zu erwartenden Steuereinnahmen (Einkommenssteuer, Umsatzsteuer ) angesichts der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung als positiv zu bezeichnen. Belastend sind dagegen die Entwicklungen im Sozialbereich. Als Stichwort sei hier nur die beabsichtigte Erhöhung der Verbandsumlage durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe zu nennen. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen wies der Planentwurf 2017 bei seiner Aufstellung ein Defizit von rund 800 TEUR auf. Da dieses Ergebnis nicht den Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes entsprach, ich mich gleichwohl verpflichtet fühle, Ihnen eine gesetzeskonformen Haushaltsentwurf vorzulegen, schlage ich im heute vorgelegten Planentwurf vor, die Grundsteuer B im Jahr 2017 um 90 Hebesatzpunkte auf dann 820 v.h. zu erhöhen. Aufgrund der derzeitig positiven Tendenzen sieht die mittelfristige Planung für das Jahr 2018 eine Absenkung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 750 v.h. und ab 2019 die Rückkehr zu einem Hebesatz in Höhe von 730 v.h. vor. Hierbei muss allerdings noch abgeklärt werden, ob die Kommunalaufsicht eine solche Absenkung akzeptiert. Aus meiner Sicht spricht der Umstand dafür, dass Sprockhövel, anders als viele andere Stärkungspaktkommunen, keine unmittelbare Überschuldungsproblematik aufweist. Auch der Haushaltssanierungsplan muss in einigen Punkten angepasst werden, wobei es sowohl Verschlechterungen als auch Verbesserungen gibt. Ein wesentlicher Punkt ist hierbei folgender: Vor dem Hintergrund der anstehenden Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes, welches in einem Zeitraum von sechs Jahren ein Investitionsvolumen in Höhe von ca. 9 Mio. EUR vorsieht, kann die vom Rat 2012 beschlossene Entschuldungsstrategie des HSP, wonach eine Kreditaufnahme nur im rentierlichen Bereich und dabei auch nur in Höhe von 2/3 der Kredittilgung zulässig ist, nicht aufrecht erhalten werden. Der Plan 2017 sowie die mittelfristige Planung sehen nunmehr eine Kredit
4 aufnahme in Höhe der jeweiligen Kredittilgung vor. Ein Schuldenabbau findet somit nicht mehr statt. III. Eckdaten des Haushaltsplanentwurfs Die Haushaltssatzung und das geplante Jahresergebnis Der Haushalt der Stadt Sprockhövel schließt in der Ergebnisplanung mit einem Überschuss von rund 86 TEUR ab. Den Gesamtaufwendungen in Höhe von 66,7 Mio. EUR stehen Gesamterträge von 66,8 Mio. EUR gegenüber. Die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit belaufen sich auf rund 3,0 Mio. EUR. Die Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit belaufen sich auf rund 1,7 Mio. EUR. Der Planentwurf geht von einer Kreditaufnahme in Höhe von 1,7 Mio. EUR im investiven Bereich aus. 2. Erträge a) Gewerbesteuer (Folie) Gegenüber dem Ansatz 2016 steigt der Ertrag aus der Gewerbesteuer im Jahr 2017 unter Berücksichtigung der bereits im vorletzten Jahr beschlossenen Hebesatzerhöhung um 10 Prozentpunkte um 0,68 % auf 14,85 Mio. EUR. Für die Folgejahre rechne ich mit einem Anstieg bei der Gewerbesteuer zwischen 2,8 und 3,5 %. b) Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (Folie) Bei der Einkommensteuer werden für das Haushaltsjahr 2017 Erträge in Höhe von 15,6 Mio. EUR veranschlagt, das entspricht einer Steigerung gegenüber 2016 von 7,81 %. Für den Zeitraum der mittelfristigen Planung folgt die Ertragsentwicklung den Orientierungsdaten des Landes
5 c) Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Folie) Die Umsatzsteuerbeteiligung steigt im Jahr 2017 um 13,21 % und im Jahr 2018 um 17,62%. Hintergrund dieser starken Steigerungen ist die in den Jahren 2015 bis 2018 erfolgende Entlastung der Kommunen durch den Bund. Ab 2019 wird mit Steigerungsraten von etwa 2,3% gerechnet. c) Grundsteuer A und B (Folie) Die Erwartungen bei der Grundsteuer A werden für alle Jahre geringfügig von 47 TEUR auf 46 TEUR reduziert. Wie bereits einleitend ausgeführt ist es zur Erfüllung der Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes erforderlich die Grundsteuer B in 2017 auf 820 Hebesatzpunkte zu erhöhen. Dies wird zu Mehrerträgen von rund EUR führen, welche den Haushaltsausgleich ermöglichen. Für die Folgejahre erscheint zum derzeitigen Zeitpunkt eine Absenkung auf 750 Hebesatzpunkte in 2018 bzw. 730 Hebesatzpunkte ab 2019 abbildbar. An dieser Stelle ist festzustellen, dass die Erhöhung der Grundsteuer B und die damit verbundene Belastung der Bürgerinnen und Bürger erforderlich ist, weil gesamtgesellschaftliche und soziale Aufgaben im Hinblick auf ihre Kosten nicht adäquat von anderen Ebenen, sprich Bund und Land, auskömmlich ausgestaltet werden. Im Vergleich zu anderen Stärkungspaktkommunen wird der Hebesatz der Grundsteuer B mit 820 v.h. aber nicht in der Spitzengruppe liegen. Verwiesen sei hier nur auf die Städte Hattingen und Witten, welche mit Hebesätzen jenseits der 900er Marke planen. Hingewiesen sei aber auch auf die Stadt Ennepetal, welche keine Stärkungspaktkommune ist und derzeit eine deutliche Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 485 v.h. auf 712 v.h. bei gleichzeitiger weiterer Neuverschuldung in Millionenhöhe. Insofern wird bei allem Ärgernis wieder einmal deutlich, dass die Sprockhöveler Problematik eine Problematik des gesamten Finanzierungsgeflechtes im kommunalen Bereich darstellt
6 d) Zusammenfassung Ertragsseite Gesamtergebnisplan (Folie) Die Aufteilung der Erträge ist aus dem Tortendiagramm ersichtlich. Nach den Steuern und ähnlichen Abgaben mit 41,2 Mio. EUR (Vorjahr: 38,8 Mio. EUR) sind die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen mit 12,0 Mio. EUR (Vorjahr: 11,4 Mio. EUR) die zweitgrößte Ertragsquelle. Es folgen die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte mit 10,2 Mio. EUR (Vorjahr: 10,6 Mio. EUR), die sonstigen Erträge mit 1,6 Mio. EUR (Vorjahr: 1,7 Mio. EUR), die sonstigen Transfererträge mit 0,7 Mio. EUR (Vorjahr: 0,8 Mio. EUR) und die Kostenerstattungen und Kostenumlagen mit 0,5 Mio. EUR (Vorjahr: 3,8 Mio. EUR). 3. Aufwendungen a) Personalaufwendungen (Folie) Die Personalaufwendungen 2017 steigen gegenüber dem Planansatz 2016 um 226 TEUR, d.h. um 1,79%. Sie liegen mit 12,780 Mio. EUR rund 134 TEUR unter der bisherigen mittelfristigen Planung. Diese geringfügige Verbesserung resultiert aus dem Umstand, dass im letzten Jahr deutlich mehr Personal für den Flüchtlingsbereich eingeplant wurde als nach jetzigem Erkenntnisstand erforderlich sein wird. b) Kreisumlage (Folie) Der Ansatz der Kreisumlage steigt im Jahr 2017 von 14,19 Mio. EUR auf 15,74 Mio. EUR, d.h. um 10,9 %. Die mittelfristige Planung sah noch lediglich eine Steigerung auf 15,57 Mio. EUR vor. Zurückzuführen ist diese Verschlechterung im Wesentlichen auf die seitens des LWL angekündigte Erhöhung der Verbandsumlage. c) Zinsen (Folie) Die Zinsaufwendungen sinken aufgrund des weiterhin niedrigen Zinsniveaus sowie der grundsätzlichen Reduzierung der Kreditaufnahmen gegenüber dem Vorjahr um rund 103 TEUR auf 1,4 Mio. EUR
7 d) Produkt Asylbewerberleistungen (Folie) Im Produkt Asylbewerberleistungen stehen in 2017 Aufwendungen in Höhe von rund 5,3 Mio. EUR Erträgen in Höhe von rund 3,8 Mio. EUR gegenüber. Das entsprechende Defizit von rund 1,5 Mio. EUR in diesem Produkt zieht sich auch in den Folgejahren entsprechend fort. e) PB Jugend (Folie) Auch der Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe nimmt eine haushaltsmäßig schwierige Entwicklung. Lagen die Aufwendungen im Jahr 2007 noch bei 6,1 Mio. EUR so werden sie in 2017 bei etwa 13,6 Mio. EUR liegen. Der Zuschussbedarf beträgt hierbei im kommenden Jahr 7,5 Mio. EUR. Das ist gegenüber 2016 eine Steigerung um 15,61% bzw. von mehr als 1,0 Mio. EUR. Hiervon entfallen grob gesprochen 600 TEUR auf den Kita-Bereich, 200 TEUR auf die familienunterstützenden Maßnahmen und 200 TEUR auf die familienersetzenden Maßnahmen. d) Zusammenfassung Aufwandseite Gesamtergebnisplan (Folie) Die Aufteilung der Aufwendungen ist aus dem Tortendiagramm ersichtlich. Nach den Transferaufwendungen mit 33,4 Mio. EUR (Vorjahr: 34,5 Mio. EUR) sind die Personalaufwendungen mit 12,8 Mio. EUR (Vorjahr: 12,6 Mio. EUR) die zweitgrößte Aufwandsposition, gefolgt von den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit 10,6 Mio. EUR (Vorjahr: 10,2 Mio. EUR). 4. Investitionen (Anpassung Schmidt/Gerlich) Bei einem geplanten Investitionsvolumen von fast 3,0 Mio. EUR sind im Wesentlichen folgende Bereiche zu benennen: - Abwasserbeseitigung: 1,35 Mio. EUR (Vorjahr: 0,92 Mio. EUR) - Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserschutz: 150 TEUR (Vorjahr: 150 TEUR) - Verbesserung Straßennetz: 795 TEUR (Vorjahr: 714 TEUR) - Feuerwehr: 108 TEUR (Vorjahr: 30 TEUR) - Erwerb von Straßen und Wegen: 30 TEUR (wie Vorjahr) - 7 -
8 5. Schuldenentwicklung (Folien) Bei Aufstellung des Haushaltssanierungsplanes im Frühjahr 2012 wurde noch eine Gesamtverschuldung von 87,7 Mio. EUR in 2017 prognostiziert. Die derzeitige Prognose geht davon aus, dass die Gesamtverschuldung in 2017 bei 73,1 Mio. liegen wird. Bislang war für 2017 mit einer Gesamtverschuldung 67,5 Mio. EUR gerechnet worden. Die Negativveränderung von rund 5,6 Mio. EUR resultiert aus einer erhöhten Kreditaufnahme seitens der ZGS im Zusammenhang mit dem Bau von Flüchtlingsunterkünften Im Bereich der Kernverwaltung wird aufgrund der Aufgabe der 2/3-Regelung eine Verstetigung der langfristigen Schulden eintreten. Im Bereich der Kredite zur Liquiditätssicherung, den vormaligen Kassenkrediten, wurde der Höchststand in 2010 mit 25,5 Mio. EUR erreicht. In den Jahren 2011 und 2012 konnten diese um etwa 6 Mio. EUR abgebaut werden, bevor in den weiteren Jahren wieder eine Neuaufnahme bis zu einem Volumen von etwa 24 Mio. EUR erforderlich wurde. In den kommenden Jahren ist mit einer Stagnation zu rechnen. Im Sinne einer Generationengerechtigkeit müsste aber eigentlich eine Rückführung der Liquiditätskredite dringend in den Blick genommen werden. Insgesamt gesehen wird eine Verschlechterung der Verschuldungssituation eintreten, wie auch aus dem Vergleich der Darstellung der Gesamtverschuldung aus dem vergangenen Jahr und der aktuellen Darstellung deutlich wird. IV. Ausblick auf die Haushaltsberatungen Es ist bereits jetzt erkennbar, dass es über die Änderungslisten zu Verschlechterungen im Haushalt 2017 kommen wird. Stichworte weitere Kita-Gruppe, E-Government. Verbesserungen ergeben sich möglichweise durch die Steuerschätzung im November oder durch eine Einigung des Landes mit den Spitzenverbänden im Bereich der Flüchtlingskosten. Seitens der Kämmerei werden entsprechende Veränderungen zeitnah über Änderungslisten mitgeteilt, so dass die Haushaltsberatungen im November auf dem aktuellsten Erkenntnisstand erfolgen können
9 V. Schluss Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, somit komme ich zum Schluss meiner Ausführungen. Ich danke zunächst meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich der Kämmerei für die Unterstützung bei der Aufstellung des Planentwurfes in den vergangenen Wochen. Meine Mitarbeiter, insbesondere Herr Schmidt, stehen Ihnen in den nächsten Wochen natürlich für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung. Ihnen wünsche ich für die anstehenden Haushaltsberatungen alles Gute und danke für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf
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