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1 Abkürzungsverzeichnis... IX Seite XXXI Einführung Kapitel. Die historischen Gründe für die Entstehung und Beibehaltung des Anwaltsnotariats in Deutschland bis zum Ende des Wartezeitensystems der BNotO im Jahre A. Der Begriff des Anwaltsnotars und seine Vorläufer... 5 B. Die historischen Gründe für die Verknüpfung anwaltlicher und notarieller Funktionen... 7 I. Das Notariat als Mosaikstein im Rahmen der politischen Emanzipation Brandenburg-Preußens vom habsburgischen Kaisertum und Österreich 8 II. Die wirtschaftlichen und politischen Gründe für die Verknüpfung von Anwaltschaft und Notariat Die wirtschaftlichen und politischen Gründe für die Entstehung des Anwaltsnotariats in Brandenburg-Preußen Die wirtschaftlichen und politischen Gründe für die Beibehaltung der Verknüpfung von Anwaltschaft und Notariat im Preußen des 19. Jahrhunderts Die Entstehung des Anwaltsnotariats im heutigen, nicht vormals preußischen Verbreitungsgebiet bis zum Jahre a) Braunschweig b) Bremen c) Hessen-Darmstadt d) Lübeck e) Oldenburg f) Württemberg Die wirtschaftlichen Gründe für die Beibehaltung des Anwaltsnotariats und seine Ausdehnung auf das Land Lippe nach dem Erlöschen des Notariats des Deutschen Reichs a) Die Entstehung des Notariats des Deutschen Reichs b) Das Erlöschen des deutschen Notariats mit der Kapitulation und Teilung des Deutschen Reichs c) Die Regelungen der Besatzungsbehörden zum Anwaltsnotariat in den westlichen Besatzungszonen... 24

2 X aa) Fortführung des Notariats durch die Besatzungsmächte bb) Die Ersetzung des hauptberuflichen Notariats im Land Lippe durch das Anwaltsnotariat (1) Die wirtschaftlichen Gründe des Zentraljustizamts für die Einführung des Anwaltsnotariats im Land Lippe (2) Stellungnahme cc) Perpetuierung des Anwaltsnotariats entgegen der Grundkonzeption der RNotO d) Die das Anwaltsnotariat betreffenden Bestimmungen der westdeutschen Länder und Berlins bis zum In-Kraft-Treten der BNotO Die wirtschaftlichen Gründe für die Beibehaltung der Verknüpfung von Anwaltschaft und Notariat und das Wartezeitsystem der BNotO a) Wirtschaftliche und berufspolitische Gründe für den Verzicht auf das Ziel der einheitlichen Notariatsverfassung b) Wartezeitsystem für den Zugang zum Anwaltsnotariat bis zum In- Kraft-Treten des Gesetzes zur Änderung des Berufsrechts der Notare und der Rechtsanwälte vom 29. Januar aa) Ermittlung des Stellenbedarfs (1) Gesetzliche Ausgangslage (2) Praxis der Landesjustizverwaltungen (3) Stellungnahme bb) Entscheidung über die Stellenbesetzung (1) Gesetzliche Ausgangslage (2) Praxis der Landesjustizverwaltungen (3) Stellungnahme Stellungnahme zu den wirtschaftlichen und politischen Gründe für die Verknüpfung von Anwaltschaft und Notariat C. Zusammenfassung zum 1. Kapitel Kapitel. Der Zugang zum Anwaltsnotariat vom In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Änderung des Berufsrechts der Notare und der Rechtsanwälte vom 29. Januar 1991 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April A. Reformbedarf nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 17. Januar 1983 sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juni 1986 und 21. Juni

3 XI B. Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat durch das Gesetz zur Änderung des Berufsrechts der Notare und der Rechtsanwälte vom 29. Januar I. Gesetzgebungsverfahren II. Inhalt der Neuregelung Stellenbedarfsermittlung durch Messzahlen a) Gesetzliche Ausgangslage b) Festlegung von Messzahlen durch die Landesjustizverwaltungen 48 c) Stellenbesetzungsverfahren Allgemeine gesetzliche Berufszugangsvoraussetzungen, insbesondere Eignungskriterien a) Notarrechtliche Schulung b) Wartezeiten aa) Allgemeine Wartezeit bb) Örtliche Wartezeit cc) Anrechnung von Ersatzzeiten Auswahlverfahren a) Die Note des zweiten Staatsexamens b) Dauer der Anwaltstätigkeit c) Teilnahme an freiwilligen Vorbereitungskursen aa) Inhalte bb) Veranstalter cc) Erfolgskontrolle d) Beurkundungen e) Sonderpunkte III. Stellungnahme C. Zusammenfassung zum 2. Kapitel Kapitel. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April A. Art. 12 Abs. 1 und 33 Abs. 2 GG als Prüfungsmaßstäbe der Auswahlentscheidung I. Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts... 65

4 XII II. Im Schrifttum vertretene Auffassungen zur Anwendung von Art. 12 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 2 GG auf Notare III. Stellungnahme zur Anwendung von Art. 12 Abs. 1 und 33 Abs. 2 GG auf den Zugang zum Anwaltsnotariat Art. 12 Abs. 1 GG als Maßstab für den Zugang zum Anwaltsnotariat.. 67 a) Notariat gemäß Art. 138 GG als Ausnahme vom Anwendungsbereich der Berufswahlfreiheit? b) So genannte staatlich gebundene Berufe als Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Berufswahlfreiheit? c) Das Notariat als Beruf im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG Schranken von Art. 12 Abs. 1 GG hinsichtlich des Zugangs zum Anwaltsnotariat a) Notare als Träger eines öffentlichen Amtes im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG? b) Das Verhältnis von Art. 12 Abs. 1 zu Art. 33 Abs. 2 GG im Hinblick auf den Zugang zum Anwaltsnotariat c) Beschränkung des Anwendungsbereichs von Art. 33 Abs. 2 GG auf das eigentliche Auswahlverfahren? aa) Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bb) Die Auffassungen in der Literatur cc) Stellungnahme IV. Exkurs: Art. 33 GG und/oder Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG als Maßstäbe für die Berufsausübung der Notare? Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Die unterschiedlichen Auffassungen in der Literatur zur Anwendung von Art. 33 GG auf die Berufsausübung der Notare Stellungnahme B. Weitere verfassungsrechtliche Anforderungen an die Eingriffsnorm C. Verfassungsmäßigkeit der Auswahlkriterien gemäß 6 BNotO I. Beachtung des Wesentlichkeitsprinzips Hinreichende Bestimmtheit der gesetzlichen Regelung Konkretisierung von 6 BNotO durch die Leitbildfunktion des Notarassessorendienstes? a) Die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts b) Stellungnahme... 84

5 XIII II. Verfassungsgemäße Differenzierung der Auswahlkriterien bei den verschiedenen Notariatsverfassungen III. Verhältnismäßigkeit der Beschränkung der Berufswahlfreiheit durch 6 BNotO Geeignetheit der gesetzlichen Auswahlkriterien a) Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts b) Resonanz im Schrifttum c) Stellungnahme Erforderlichkeit aller gesetzlichen Auswahlkriterien a) Ungenügende Eignung der Note des zweiten Staatsexamens als einziges Auswahlkriterium b) Anwaltsspezifische Berufserfahrung als Kriterium für die Eignung zum Notar? aa) Stellungnahme zum Erfordernis der fünfjährigen Wartezeit. 90 (1) Fünfjährige Wartezeit als anwaltsnotarspezifisches Eignungskriterium? (2) Fünfjährige Wartezeit als anwaltsnotarspezifisches Befähigungskriterium? (3) Verfassungskonforme Auslegung? bb) Stellungnahme zum Erfordernis der dreijährigen örtlichen Wartezeit cc) Stellungnahme zur Berücksichtigung der Dauer der Anwalts tätigkeit als Auswahlkriterium dd) Zwischenergebnis zu b) c) Erfordernis der notarspezifischen Vorbereitung auf das Notaramt Angemessenheit der Auswahlkriterien D. Verfassungswidrigkeit der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis zu 6 BNotO I. Grundsätzliche Zulässigkeit schematisierender Punktesysteme II. Unzureichende Berücksichtigung der spezifischen fachlichen Eignung als Verstoß gegen das Leistungsprinzip Vergleichsweise geringer Umfang der vorgeschriebenen Fortbildungsveranstaltungen Unzureichende Berücksichtigung der Leistungen in Fortbildungsveranstaltungen

6 XIV 3. Strukturelle Defizite des Punktesystems der AVNot, insbesondere der Kappungsgrenzen a) Strukturell bedingte Überbewertung des Assessorexamens b) Gemeinsame Gruppenbildung für Fortbildung und praktische Bewährung c) Schematische Berücksichtigung des Zeitablaufs seit der Anwaltszulassung d) Beurkundungstätigkeiten aa) Qualitative Differenzierung von Beurkundungen bb) Chancengleicher Zugang zu Notarvertretungen cc) Stellungnahme (1) Verfassungsrechtlich gebotener, chanchengleicher Zugang zu Notarvertretungen? (2) Verwertungsverbot für Notarvertretungen, deren Berücksichtigung die Chancengleichheit von Mitbewerbern um Notarstellen verletzen würde? dd) Zusammenfassung zu Abschnitt d) e) Keine Leistungsbewertung in Vorbereitungskursen f) Sonderpunkte für ständige Notarvertretungen E. Zusammenfassung zum 3. Kapitel Kapitel. Reaktionen der Landesjustizverwaltungen und der Rechtsprechung auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April A. Vorgehensweise bei seinerzeit laufenden Stellenbesetzungsverfahren I. Abbruch laufender Stellenbesetzungsverfahren Ausrichtung der Ermessensausübung an sachlich nachvollziehbaren Gründen a) Die Auffassung der Rechtsprechung b) Stellungnahmen in der Literatur c) Stellungnahme Abbruch von Stellenausschreibungsverfahren bis zur Bestandskraft der Besetzungsentscheidung Präklusion von nachgeschobenen Argumenten für die notarspezifische Eignung im Rahmen der Neubewertung?

7 XV II. Aussetzung laufender Stellenbesetzungsverfahren? III. Fortführung der Stellenbesetzungsverfahren nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts B. Übergangsregelungen der Landesjustizverwaltungen I. Die Planungen für eine Übergangsregelung Vorarbeiten zur Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat Handlungsalternativen nach der Entscheidung des Bundesverfas sungsgerichts vom 20. April Bewahrung des Punktesystems Kein Vertrauensschutz im Hinblick auf die Kriterien der verfassungswidrigen AVNot II. Änderung der AVNot nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Punktezahl des Assessorexamens a) Einheitliche Regelung in den betroffenen Bundesländern b) Die Auffassung der Rechtsprechung c) Stellungnahme Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt a) Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern b) Die Kritik der Rechtsprechung c) Stellungnahme Notarspezifische Fortbildung a) Erreichbare Punktezahl je Fortbildungseinheit b) Durch Fortbildung maximal erreichbare Punktzahl c) Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 4. September d) Stellungnahme Beurkundungen im Rahmen der Notarvertretung und Notariatsverwaltung a) Die Regelungen in den betroffenen Bundesländern b) Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 4. September c) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur differenzierten Gewichtung unterschiedlicher Beurkundungstätigkeiten

8 XVI d) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Fragen des Zugangs zu Notarvertretungen und Notariatsverwaltungen e) Stellungnahme Wechselseitige Anrechnung der Punkte zwischen den Bewertungskategorien und Kappung der Gesamtpunktezahl a) Ausgangslage gemäß den AVNot b) Stellungnahme Gesamtbetrachtung der einzelnen Auswahlkriterien und Vergabe von zusätzlichen Punkten a) Gesamtbetrachtung b) Zusatzpunkte aa) Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 4. September bb) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Die Anhebung der Messzahlen für den Stellenbedarf in Niedersachsen als vorübergehende Sonderlösung III. Ausschreibung von Notarstellen nach Einzelfallkriterien auf der Grundlage der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts Baden-Württemberg Berlin C. Zusammenfassung zum 4. Kapitel Kapitel. Der Zugang zum Notariat für Anwälte in den Kantonen der Schweiz, in denen Anwaltschaft und Notariat kompatibel sind A. Die schweizerische Notariatsverfassung I. Der Dualismus zwischen freiberuflichem und Amtsnotariat II. Fehlender Rechtsbegriff des Anwaltsnotars B. Die kantonalen Regelungen des Zugangs zum Notariat in den Kantonen der Schweiz, in denen Anwaltschaft und Notariat kompatibel sind I. Unterschiedliche Berufszugangsvoraussetzungen Anwaltszulassung Verbot der Ausübung von mit dem Notaramt unvereinbaren Tätigkeiten Schweizerisches Bürgerrecht

9 XVII 4. Geschäftssitz im Kanton, in dem das Notaramt ausgeübt werden soll Handlungsfähigkeit Vertrauenswürdigkeit Zur Berufsausübung notwendige körperliche und geistige Eigenschaften Universitätsstudium Praktische Ausbildung Notarieller Fähigkeitsausweis Haftpflichtversicherung, Kaution Zeichnung und Hinterlegung der Unterschrift II. Unterschiedliche Voraussetzungen der Notarprüfung Schweizerisches Bürgerrecht Sprachkenntnisse Handlungsfähigkeit Vertrauenswürdigkeit Hinreichende Schulbildung Hochschulabschluss Notarspezifische theoretische Schulung Notariatspraktikum Zulassung zur Anwaltschaft Bezahlung der Prüfungsgebühr III. Struktur und Inhalt der Notarprüfung IV. Gewichtung der Bestandteile der Notarprüfung und Beurteilungsschemata Gewichtung der Prüfungsbestandteile Beurteilungsschemata V. Wiederholung der Notarprüfung VI. Schriftliche Prüfung VII.Mündliche Prüfung VIII.Prüfungsbescheid und Rechtsbehelfe gegen Prüfungsentscheidungen. 183 IX. Folgen des Nichterbringens von Prüfungsleistungen nach Zulassung zur Prüfung X. Folgen von Ordnungsverstößen, insbesondere Täuschungsversuchen

10 XVIII XI. Prüfungsbehörde XII.Prüfungsgebühren und Vergütung der Prüfer XIII.Prüfungstermine C. Zusammenfassung zum 5. Kapitel Kapitel. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der BNotO vom 8. Dezember A. Rechtspolitische und rechtliche Motive für eine notarielle Fachprüfung I. Strukturelle Defizite der bis dato geltenden Zugangsregelungen Die Begründung des Bundesrates Stellungnahme II. Fehlende Mindeststandards für angehende Anwaltsnotare? Die Begründung des Bundesrates Stellungnahme a) Der methodische Ansatz des Bundesrates b) Die rechtspolitische Argumentation des Bundesrates III. Unzureichende Möglichkeiten zur individuellen Eignungsprognose Die Begründung des Bundesrates Stellungnahme B. Art. 1 Nr. 1 des Gesetzentwurfs ( 6 Abs. 2 bis 4 BNotO-E) I. 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BNotO-E Die Pflicht zum Nachweis der Eignung Nachweis der Rechtsanwaltstätigkeit a) Das Erfordernis der fünfjährigen Anwaltszulassung aa) Die Begründung des Bundesrats für die Modifizierung des Erfordernisses der fünfjährigen Anwaltszulassung bb) Stellungnahme zur zur modifizierten fünfjährigen Wartezeit b) Das Tatbestandsmerkmal hauptberuflich aa) Die Begründung des Bundesrates bb) Die Stellungnahme der Bundesregierung cc) Stellungnahmen in der Anhörung des Bundestagsrechtsausschusses am 5. November

11 XIX dd) Beschlussempfehlung des Bundestagsrechtsausschusses und endgültige Gesetzesfassung ee) Stellungnahme zum Tatbestandsmerkmal hauptberuflich c) Das Tatbestandsmerkmal in nicht unerheblichem Umfang aa) Ausgangslage nach dem Gesetzentwurf des Bundesrates bb) Stellungnahme anlässlich der Anhörung des Bundestagsrechtsausschusses am 5. November cc) Stellungnahme d) Das Tatbestandsmerkmal für verschiedene Auftraggeber aa) Stellungnahme zur allgemeinen Begründung des Gesetzgebers 214 bb) Die Sonderproblematik der Syndikusanwälte (1) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zur Behandlung von Syndikusanwälten als Bewerbern auf Anwaltsnotarstellen (2) Die Begründung des Bundesrats (3) Die Stellungnahme der Bundesregierung (4) Stellungnahmen in der Anhörung des Bundestagsrechtsausschusses am 5. November (5) Stellungnahme cc) Zusammenfassung zu Abschnitt d) e) Gesamtbetrachtung der drei neuen Tatbestandsmerkmale sowie des Erfordernisses der fünfjährigen Wartezeit f) Qualifizierte fünfjährige Wartezeit als sonstiges persönliches Eignungskriterium im Hinblick auf die Erlangung wirtschaftlicher Unabhängigkeit? aa) Die verfassungsrechtlichen Erfordernisse der Bestimmtheit und Klarheit grundrechtsbeschränkender Gesetze bb) Exkurs: Weitergehende Folgerungen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Bestimmtheitsanforde rungen bei Eingriffen in die Berufswahlfreiheit (1) Hinreichende Bestimmtheit der BNotO im Hinblick auf die Berufszugangskriterien der AVNot? (2) Vergleich mit der Rechtslage in der Schweiz cc) Verhältnismäßigkeit der modifizierten fünfjährigen Wartezeit als allgemeines persönliches Eignungskriterium im Hinblick auf die Sicherstellung wirtschaftlicher Unabhängigkeit der Bewerber?

12 XX dd) Rechtspolitische Bedenken gegen gesteigerte Anforderungen an die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Bewerber g) Qualifizierte fünfjährige Wartezeit als sonstiges persönliches Eignungskriterium im Hinblick auf die Erlangung berufsnotwendiger sozialer und organisatorischer Kompetenz? h) Qualifizierte fünfjährige Wartezeit als sonstiges persönliches Eignungskriterium im Hinblick auf die Vertrauenswürdigkeit der Bewerber? i) Fragwürdige Diskriminierung freiberuflicher, nichtanwaltlicher Volljuristen gegenüber Anwälten j) Vergleich mit dem schweizerischen Recht Zusammenfassung zu Abschnitt I II. 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BNotO-E (örtliche Wartezeitregelung) Ausgangslage gemäß dem Gesetzentwurf Stellungnahme der Bundesregierung Stellungnahmen anlässlich der Anhörung des Bundestagsrechtsausschusses am 5. November Beschlussempfehlung des Bundestagsrechtsausschuss und endgültige Gesetzesfassung Stellungnahme a) Qualitätssteigerung durch Ausweitung des Bewerberkreises? b) Sicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerberkreises? c) Sicherstellung der Vertrautheit der Bewerber mit den örtlichen Verhältnissen? d) Örtliche Wartezeit als familienpolitisches Instrument? e) Verfassungskonforme Auslegung? f) Vergleich mit der Rechtslage in den Kantonen der Schweiz Zusammenfassung zu Abschnitt II III. 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BNotO-E (notarielle Fachprüfung) IV. 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BNotO-E (Ausbildungserfordernis) Ausgangslage gemäß dem Gesetzentwurf Stellungnahme a) Verhältnismäßigkeit des Ausbildungserfordernisses b) Das exklusive Ausbildungsrecht von Berufsorganisationen

13 XXI c) Keine Ersetzung der theoretischen Ausbildung durch notarspezifische Tätigkeiten d) Vergleich mit dem schweizerischen Recht Zusammenfassung zu Abschnitt IV V. 6 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 BNotO-E (Schulung in der notariellen Praxis nach der notariellen Fachprüfung) Die Konzeption des Gesetzentwurfs Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer vom Mai Stellungnahmen anlässlich der Anhörung des Bundestagsrechtsausschusses am 5. November Stellungnahme a) Verfassungsrechtliche Bewertung b) Rechtspolitische Bewertung aa) Strukturell fehlende Eignung und Kapazität der Anwaltsnotarkanzleien zur qualifizierten Ausbildung des Nachwuchses?. 254 bb) Das Risiko der Vetternwirtschaft und der Verfilzung des Anwaltsnotariats cc) Unstimmigkeit des vorgeschlagenen Schulungskonzepts dd) Wegfall der obligatorischen theoretischen Schulung von Notaren im Rahmen eines Grundkurses ee) Fehlende Filterfunktion der notariellen Fachprüfung für die praktische Ausbildung im Notariat ff) Vernachlässigung der fachlichen Qualifizierung der Kandidaten gg) Vergleich mit der Rechtslage in der Schweiz Zusammenfassung zu Abschnitt V VI. 6 Abs. 2 Sätze 5 bis 7 und Abs. 4 BNotO-E (Anrechnungszeiten, Verordnungsermächtigung) Ausgangslage gemäß dem Gesetzentwurf des Bundesrates Stellungnahmen anlässlich der Anhörung des Bundestagsrechtsausschusses am 5. November VII.Exkurs: Änderung der Berufszugangsvoraussetzungen ohne entsprechende Anpassung der Amtserlöschens- und Amtsenthebungsgründe? VIII. 6 Abs. 3 BNotO-E (Auswahl der Bewerber) Auswahlkriterien a) Grundsätzliche Beschränkung auf zwei Auswahlkriterien

14 XXII b) Öffnungsklausel für die Auswahl nach einem individuellen Punktesystem aa) Stellungnahme der Bundesregierung bb) Beschlussempfehlung des Bundestagsrechtsausschuss und endgültige Gesetzesfassung cc) Stellungnahme c) Keine Berücksichtigung der Dauer der Anwaltszulassung im Rahmen der Auswahlentscheidung d) Keine erhöhten Mindestanforderungen an die Noten des zweiten Staatsexamens und der notariellen Fachprüfung im Rahmen der Bewerberauswahl Gewichtung der Eignungskriterien im Rahmen der Bewerberauswahl a) Die Gesetzesbegründung des Bundesrates b) Die Stellungnahme der Bundesregierung c) Stellungnahme anlässlich der Anhörung des Bundestagsrechtsausschusses am 5. November d) Stellungnahme zur vorgeschlagenen Gewichtung von Staatsexamen und notarieller Fachprüfung aa) Die These von der abnehmenden Aussagekraft der Note des zweiten Staatsexamens bb) Das Konkurrenzverhältnis von zweitem Staatsexamen und notarieller Fachprüfung Auswahl bei gleicher Punktzahl ( 6 Abs. 3 Satz 4 BNotO-E) Mögliche Auswirkung auf das Nurnotariat C. Art. 1 Nr. 2 des Gesetzesentwurfs ( 7a bis 7i BNotO-E) I. 7a BNotO-E a Abs. 1 BNotO-E (Zulassungsvoraussetzungen der notariellen Fachprüfung) a) Anwaltszulassung aa) Die Gesetzesbegründung des Bundesrates bb) Die Stellungnahme der Bundesregierung cc) Stellungnahmen der Bundesrechtsanwaltkammer und des Deutschen Anwaltvereins dd) Stellungnahmen anlässlich der Anhörung im Bundestagsrechtsausschuss am 5. November

15 XXIII ee) Beschlussempfehlung des Bundestagsrechtsausschusses und endgültige Gesetzesfassung ff) Stellungnahme (1) Rechtfertigung unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Prüfungsbehörde vor ungeeigneten Kandidaten? (2) Anwaltszulassung als verhältnismäßiges Mittel zur Sicherstellung der notarspezifischen Eignung? (3) Erfordernis der Anwaltszulassung als verhältnismäßiges Mittel zur Sicherstellung eines zügigen Bestellungsverfahrens? (4) Erfordernis der Anwaltszulassung als verhältnismäßiges Mittel zur Wahrung der Aktualität des notarspezifischen Eignungsnachweises? (5) Rechtspolitische Betrachtung (6) Vergleich mit der Rechtslage in der Schweiz gg) Zusammenfassung zu Abschnitt a) b) Staatsangehörigkeitsvorbehalt und Befähigung zum Richteramt gemäß 5 BNotO-E aa) Zweifel an der europarechtlichen Zulässigkeit des Staatsange hörigkeitsvorbehalts gemäß 5 BNotO und 7a Abs. 1 BNotO-E bb) Prüfungszulassungskriterium der Befähigung zum Richteramt als Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG? (1) Rechtsprechung und Literatur (2) Stellungnahme c) Zusammenfassung zu Abschnitt a Abs. 2 bis 4 BNotO-E (Zweck und Aufbau der notariellen Fachprüfung) a) Der Zweck der notariellen Fachprüfung im Allgemeinen aa) Die Entwurfsfassung des Bundesrates bb) Stellungnahmen anlässlich der Anhörung des Bundestagsrechts ausschusses am 5. November cc) Entschlussfassung des Bundestagsrechtsausschusses und endgültige Gesetzesfassung dd) Stellungnahme b) Die Bestenauslese als besonderes Ziel der gesetzlichen Neuregelung ( 7a Abs. 3 BNotO-E)

16 XXIV aa) Wortlautinterpretation bb) Gesetzessystematische Interpretation cc) Teleologische Interpretation (1) Anlass für die Gesetzesänderung (2) Verfassungsrechtlich begründete Mindeststandards für Notaranwärter? dd) Zusammenfassung zu Abschnitt b) c) Aufbau der notariellen Fachprüfung aa) Schriftliche Prüfung ( 7a Abs. 3 und 4 BNotO-E) bb) Mündliche Prüfung ( 7a Abs. 3 und 4 BNotO-E) cc) Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen und der Leistungsbewertung dd) Dezentrale Ausrichtung der Prüfung d) Keine ausdrückliche Regelung der Häufigkeit der notariellen Fachprüfung Vergleich mit dem schweizerischen Recht e) Gegenstände der Prüfung ( 7a Abs. 4 BNotO-E) aa) Stellungnahmen vor der Anhörung des Bundestagsrechtsausschusses am 5. November bb) Stellungnahmen anlässlich der Anhörung des Bundestagsrechtsausschusses am 5. November cc) Beschlussempfehlung des Bundestagsrechtsausschusses und endgültige Gesetzesfassung dd) Stellungnahme Bewertungsmaßstab bei der schriftlichen und mündlichen Prüfung ( 7a Abs. 5 BNotO-E) a) Stellungnahme der Bundesregierung b) Stellungnahmen anlässlich der Anhörung des Bundestagsrechtsausschusses am 5. November c) Beschlussempfehlung des Bundestagsrechtsausschusses und endgültige Gesetzesfassung d) Stellungnahme Gewichtung von schriftlicher und mündlicher Prüfung ( 7a Abs. 6 BNotO-E) Wiederholung der Prüfung ( 7a Abs. 7 BNotO-E) II. 7b BNotO-E (schriftliche Prüfung)

17 XXV 1. Art und Umfang der schriftlichen Prüfung a) Ausgangslage gemäß dem Gesetzentwurf b) Stellungnahmen vor der Anhörung des Bundestagsrechtsausschusses am 5. November c) Stellungnahmen anlässlich der Anhörung des Bundestagsrechtsausschusses am 5. November d) Beschlussempfehlung des Bundestagsrechtsausschusses und endgültige Gesetzesfassung e) Stellungnahme Bewertungsverfahren der schriftlichen Prüfung a) Beteiligung von Notaren als Prüfer aa) Ausgangslage nach dem Gesetzentwurf des Bundesrates bb) Stellungnahmen anlässlich der Anhörung des Bundestagsrechtsausschusses am 5. November cc) Stellungnahme b) Rechtsfolgen einer fehlenden Beteiligung von Notaren an der Prüfung aa) Fehlende Beteiligung eines Anwaltsnotars bb) Fehlende Beteiligung jedweder Notare Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung Zusammenfassung zu Abschnitt II III. 7c BNotO-E (mündliche Prüfung) Gegenstände und Ablauf der mündlichen Prüfung a) Entwurfsfassung des Bundesrates b) Stellungnahmen vor der Anhörung des Bundestagsrechtsausschusses am 5. November c) Stellungnahmen anlässlich der Anhörung des Bundestagsrechtsausschusses am 5. November d) Beschlussempfehlung des Bundestagsrechtsausschusses und endgültige Gesetzesfassung Prüfungsausschuss und weitere Anwesende bei der mündlichen Prüfung a) Ausschluss der Öffentlichkeit aa) Ausgangslage gemäß dem Gesetzentwurf bb) Stellungnahme

18 XXVI b) Teilnahme von Vertretern der Bundesnotarkammer aa) Ausgangslage gemäß dem Gesetzentwurf bb) Stellungnahme Bewertungsverfahren bei der mündlichen Prüfung Zusammenfassung zu Abschnitt III IV. 7d BNotO-E (Prüfungsbescheid, Zeugnis, Rechtsbehelfe gegen Prüfungsentscheidungen) Ausgangslage nach dem Entwurf des Bundesrates Stellungnahme der Bundesregierung Beschlussempfehlung des Bundestagsrechtsausschusses und endgültige Gesetzesfassung V. 7e BNotO-E (Rücktritt von der Prüfung, Versäumnis von Prüfungsleistungen) Ausgangslage nach dem Entwurf des Bundesrates Beschlussempfehlung des Bundestagsrechtsausschusses und endgültige Gesetzesfassung VI. 7f BNotO-E (Folgen von Täuschungsversuchen und sonstigen Ordnungsverstößen) VII. 7g BNotO-E (Prüfungsbehörde) Ausgangslage gemäß dem Gesetzentwurf Stellungnahme der Bundesregierung Stellungnahmen anlässlich der Anhörung des Bundestagsrechtsausschusses am 5. November Beschlussempfehlung des Bundestagsrechtsausschusses und endgültige Gesetzesfassung Stellungnahme a) Übertragung der Prüfung auf den Bund als Problem der Verwaltungszuständigkeit der Länder? b) Staatliche Fachaufsicht über die Prüfungsbehörde als rechts politisches Risiko für die Autonomie der beruflichen Selbstverwaltung? c) Rechtspolitische Alternativen zur Einrichtung einer staatlichen Prüfungsbehörde unter dem Dach der Bundesnotarkammer d) Rechtspolitische und europarechtliche Gründe für die staatliche Fachaufsicht über die Prüfungsbehörde

19 XXVII 6. Exkurs: Übertragung der Prüfungszuständigkeit der Bundesnotarkammer im Rahmen der Selbstverwaltung als Verstoß gegen Art. 10 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 3 Buchstabe g, 81 f. EG? a) Zwischenstaatlichkeitsklausel b) Art. 10 Abs. 2 EG c) Bundesnotarkammer als Unternehmensvereinigung im Sinne von Art. 81 EG? aa) Notare als Unternehmer im Sinne von Art. 81 EG bb) Bundesnotarkammer als Unternehmensvereinigung d) Beschränkung des Wettbewerbs e) Rechtfertigung der Wettbewerbsbeeinträchtigung gemäß Art. 86 Abs. 2 EG? f) Verhältnismäßigkeit der Wettbewerbsbeeinträchtigung? g) Art. 82 EG? Zusammenfassung zu Abschnitt VII VIII. 7h BNotO-E (Prüfungsgebühren, Vergütung des Leiters und der Bediensteten der Prüfungsbehörde) Die Gesetzesbegründung des Bundesrates Die Stellungnahme der Bundesregierung Stellungnahmen anlässlich der Anhörung des Bundestagsrechtsausschusses am 5. November Beschlussempfehlung des Bundestagsrechtsausschusses und endgültige Gesetzesfassung Stellungnahme IX. 7i BNotO-E (Verordnungsermächtigung) D. Art. 1 Ziffer 3 des Gesetzesentwurfs ( 10 Abs. 2 BNotO-E) I. Ausgangslage gemäß dem Gesetzentwurf II. Beschlussempfehlung des Bundestagsrechtsausschusses und endgültige Gesetzesfassung III. Stellungnahme E. Art. 1 Ziffer 4 des Gesetzesentwurfs ( 120 BNotO-E) F. Art. 2 des Gesetzesentwurfs G. Zusammenfassung zum 6. Kapitel

20 XXVIII 7. Kapitel. Alternativen zur vom Bundesrat vorgeschlagenen Neuordnung des Zugangs zum Anwaltsnotariat in Deutschland A. Modell eines offenen Punktesystems entsprechend den geänderten AVNot B. Modell des herkömmlichen Punktesystems kombiniert mit einer fakultativen notariellen Fachprüfung C. Modell des herkömmlichen Punktesystems kombiniert mit einer obligatorischen notariellen Fachprüfung D. Modell einer ausschließlichen und obligatorischen notarspezifischen Eignungsprüfung E. Das Modell eines Bewerber- Pools I. Überlegungen auf der Ebene der Notarkammern II. Stellungnahme Vorteile des Pool -Modells Nachteile des Pool -Modells a) Schwierige Festlegung der Pool -Bezirke b) Das Problem des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses 344 c) Fehlende Ausbildungskapazitäten im Anwaltsnotariat d) Inkonsequente Annäherung an das Nurnotariat F. Das Zugangsmodell von Schwarz G. Das Zugangsmodell des Deutschen Anwaltvereins I. Keine qualifizierten Anforderungen an die Rechtsanwaltstätigkeit der Notaranwärter II. Keine dreijährige örtliche Wartezeit III. Praktische Ausbildung IV. Theoretische Ausbildung im Rahmen eines Grundkurses V. Schriftliche notarielle Prüfung VI. Mündliche notarielle Prüfung VII.Obligatorische Mitwirkung praktizierender Anwaltsnotare am Prüfungsverfahren VIII.Gewichtung des zweiten Staatsexamens IX. Ausschreibungsübergreifende Bewerbung X. Übergangsregelung XI. Gesamtbetrachtung

21 XXIX H. Modell der Einführung eines Notarassessorendienstes und Abschaffung des Anwaltsnotariats I. Die Abschaffung des Anwaltsnotariats in Hamburg als Vorbild? II. Die Abschaffung des Anwaltsnotariats in Rheinland-Pfalz als Vorbild? 353 III. Vorschlag eines Gesetzes zur Beendigung des Zugangs zum Anwaltsnotariat Zusammenfassung Verzeichnis der seit der Einführung der BNotO erlassenen AVNot der Bundesländer mit Anwaltsnotariat Verzeichnis der zitierten Rechtsprechung Verzeichnis der Internet-Adressen betreffend die Quellen des Notarrechts der schweizerischen Kantone Literaturverzeichnis

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