beiderdokumentationspraxisderkontrolltätigkeitdespräsidentenvorgenommen.umeinenübermäßigeneinflusswirtschaftlicherinteressengruppenzu



Ähnliche Dokumente
ZivilrechtlicheAnsprüchevonOpfernsexuellerGewaltaufSchmerzensgeld

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)

Grundrechte schützen Datenschutz und Verbraucherschutz in sozialen Netzwerken stärken

Frauen- und Mädchenfußball stärken Fußballweltmeisterschaft der Frauen 2011 gesellschaftspolitisch nutzen

fristlosenkündigungherbeizuführen.dieserlaubtdenvermieterinnenundvermieternerleichtertekündigungsmöglichkeitenbeiderordentlichenkündigung.

Beschlussempfehlung und Bericht

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/12637, 17/13951

Ende-zu-Ende-Verbindungwiederzusammengefügtwerden.PraktizierteNetzneutralitätistaufdieseArtundWeisezurBedingungfürdenfreienTransport

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege

ihnen ankommen. BereitsseitdemJahr2011stelltderBundübereineum2,8ProzentpunkteerhöhteBundesbeteiligungandenLeistungenfürUnterkunftundHeizungnach

siehabenkeinesicherheitüberihrestundenzahlunddamitüberihreeinkommenshöhe,

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus

Beschlussempfehlung *

eineraktiengesellschaftgesetzestreuzuverhalten,wovonvölkerrechtlicheverträgeodervonderbundesrepublikdeutschlandratifizierteübereinkommenmit

möglich, wenndieszumausgleichaufdemausbildungsmarktundzurförderungderberufsausbildungerforderlichist.dieträgeroderdrittemüssensich

Sicherheit von über das Internet steuerbaren Industrieanlagen

Die Privatisierung der Gesetzgebung durch die Erstellung von Gesetzentwürfen durch Rechtsanwaltskanzleien

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes

Flughafenverfahren und Unterbringung am Flughafen Berlin Brandenburg International Willy Brandt

Kleine und Kleinstgenossenschaften stärken, Bürokratie abbauen

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten

Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/3628, 17/3803, 17/4710

1.WievielelandwirtschaftlicheBetriebeinDeutschlandhabennachEinschätzung der Bundesregierung ein Hofnachfolge-Problem?

Staatsangehörigkeitsrecht modernisieren Mehrfache bzw. doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte

Maßnahmen gegen unseriöses Inkasso zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/11470, 17/12534

Ausbleibende Unterstützung für den Zug der Erinnerung durch die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG

auchumstehenderpersonenistnichtzuunterschätzen,dienervlichebelastung der Polizeibeamten/-beamtinnen nicht nötig.

Berufshaftpflichtversicherung für ärztliche und nichtärztliche Gesundheitsberufe

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ der Bundesregierung

WährenddieVerjährungsfristimFallevonVergewaltigungundsexuellerNötigung,auchzumSchadenvonErwachsenen,zwanzigJahrebeträgt,verjährtder

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes

Wertstoffsammlung verbessern Mehr Ressourcen aus Abfällen zurückgewinnen

derfortpflanzungsmedizinwiezumbeispieldieinsemination,alsodieinjektionvonspermienindeneileiterderfrau,oderauchdielagerungvon

Beschlussempfehlung und Bericht

1.BeabsichtigtdieBundesregierung,demDeutschenBundestageineEvaluation zur Riester-Rente vorzulegen?

MitdieserRegelungsollderMissbrauchinderLeiharbeitverhindertwerden. ZurDurchsetzungneuergesetzlicherRegelungensindaberaucheffektiveKontrollen

Wildtiermanagement und Vermeidung von Konflikten mit Wildtieren in der Landwirtschaft

werden. DerEuropäischeRathatam13.September2010einemmodifiziertenRichtlinienentwurfzugestimmt,auchmitUnterstützungderBundesregierung.

eidesstattlichererklärungeinesehemaligenmitarbeitersderdatenauswertungsgesellschaft

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes

Barrierefreiheit, Information für Reisende und Kundenfreundlichkeit im Schienenpersonenverkehr

Entwurf eines Gesetzes zu einer menschenrechtskonformen Reform der Sicherungsverwahrung

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Einschränkungen der Menschenrechte von Homosexuellen in Russland

Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung in der Familie

17. Wahlperiode (zu Drucksache 17/12603)

der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Schutz von Mensch und Umwelt bei Freisetzungsexperimenten gewährleisten

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

Aufklärung der haftungsrechtlichen Konsequenzen aus dem Datenskandal bei der Deutschen Bahn AG

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht

Energieeffizienzfonds und Zuschüsse für stromintensive Unternehmen im Energie- und Klimafonds

AnpassungandietatsächlichenLebensverhältnissevorgenommen.DasMietrechtwurdedadurcheinfacher,übersichtlicherundgerechter.

Tätigkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei Krankenkassen- und (Zahn-)Ärzteorganisationen

seinsollen.gemäßartikel58absatz4habendiemitgliedstaatendafürzusorgen,dassdiemarktteilnehmerübersystemeundverfahrenzuridentifizierung

Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Mögliche Diskriminierung von Versicherten durch den Krankenkassen- Wettbewerb

Städtebauliche Qualität und energetischer Zustand der Bundesbauten in Berlin

Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Durchlässigkeit des Bildungssystems Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung im Deutschen Qualifikationsrahmen

Nuklearer Katastrophenfall Internationales Haftungsrecht bei Atomkraftwerken

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Conterganskandal 40 Jahre nach Gründung der Conterganstiftung

VorgängeundErkenntnissebezüglichderStiftungundderBGRsowiedieunterschiedlichenSichtweisenderFragestellerundderBundesregierungaufdie

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/2369

einembußgeldvon40euroundeinempunktinderflensburgerverkehrssünderkarteigeahndetwerden.dieregelungenzudenumweltzonensollen

Sicherheit, Wirksamkeit und gesundheitlichen Nutzen von Medizinprodukten besser gewährleisten

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes ( Telemediengesetzänderungsgesetz TMGÄndG)

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8707

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DieKoalitionderFraktionenderCDU/CSUundFDPlöstmitdemPflege-Neuausrichtungsgesetz

Datenschutzrechtliche Bedenken beim Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Umsetzung der Leistungen des bundesweiten Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975

ZahlreicheAusnahmenbeiderBesteuerungvonStromundanderenEnergieträgernimproduzierendenGewerbefindensichim23.Subventionsbericht

Beschlussempfehlung und Bericht

DiedurchdasLebenspartnerschaftsgesetzbeabsichtigterechtlicheGleichstellungvoneingetragenenLebenspartnerschaftenmitEhepaarenistauchinweiten

Beschlussempfehlung und Bericht

Delegationsreise der Drogenbeauftragten der Bundesregierung nach Südamerika

Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen

Projekte von GIZ und GIZ IS zur Verbesserung von Sozialstandards bei Zulieferbetrieben

Fachkräfteprogramm Bildung und Erziehung unverzüglich auf den Weg bringen

tätigenwertpapieremittentenab2005konzernabschlüssenachdenifrsaufzustellenhaben.durchdieänderungendesbilanzrechtsreformgesetzessieht

Das Filmerbe stärken, die Kulturschätze für die Nachwelt bewahren und im digitalen Zeitalter zugänglich machen

Beschlussempfehlung und Bericht

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/ der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/11122

wirddieöffentlichehandangesichtsderhaushaltssituationinbundundländernderzeitnichtalleinaufbringenkönnen.diegezieltefinanzierungsolcher

Die Privatisierung der Gesetzgebung durch die Erstellung von Gesetzentwürfen durch Rechtsanwaltskanzleien

Mitverbrennung von holzartiger Biomasse in Kohlekraftwerken

Trennung von Geschäftsfeldern im Bankensektor Krisenprävention durch Einzäunung

rechtfertigen.unterdemdeckmanteldesirreparablenvertrauensverlusteswerdenzumschutzdesarbeitgebereigentumsausgeneralpräventivengründen

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/11877 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes Begrenzung von Parteispenden und Transparenz beim Sponsoring für Parteien (Transparenzgesetz) A. Problem InderÖffentlichkeitistindieserLegislaturperiodeintensivüberEinflussnahmenderWirtschaftaufdiePolitikdiskutiertworden.EinzentralerDiskussionspunktwardabeidasSponsoring.Sponsoringwirdallgemeindefiniertals ZuwendungenvonGeldodergeldwertenVorteilenzurFörderungeinerPartei, mitdenenderzuwendendealsgegenleistungeineförderungeigenerzieleder WerbungoderÖffentlichkeitsarbeiterlangenwill.SchondieseDefinition verdeutlicht,dassimsponsoringimmereinspendenähnlichertatbestand ( Förderung )einerparteienthaltenist.dennochwarsponsoringbisherinkeinerweisetransparentundmithinkonntendiespendenannahmeverbotedurch Sponsoring unterlaufen werden. DarüberhinaushatsicheineDebatteentwickelt,obesüberhauptlegitimsein kann,dassunternehmenaufparteienunddamitdiepolitischewillensbildung durchspendeneinflussgewinnen.denndiewillensbildunginderdemokratie vollziehtsichüberdiebeteiligungunddasengagementgleichberechtigter BürgerundnichtvonwirtschaftlichenMachtgruppen.AusdemGesichtspunkt gleichberechtigterteilnahmederbürgerfolgtdabeiauch,dasseseineobergrenze für Spenden geben muss. SchließlichsindDefizitebeiderTransparenzauchderKontrollederAnwendung des Parteiengesetzes zu Tage getreten. B. Lösung Eswirdklargestellt,dassSponsoringnurdannnichtunterdenSpendenbegriff fällt,wennsichleistung (Geldzuwendung)undWertdesSponsoringswirtschaftlichdieWaagehalten.DiessolltransparentfürdieÖffentlichkeitdokumentiertwerden.VerbesserungeninHinblickaufdieTransparenzwerdenauch beiderdokumentationspraxisderkontrolltätigkeitdespräsidentenvorgenommen.umeinenübermäßigeneinflusswirtschaftlicherinteressengruppenzu verhindern,werdendarüberhinausspendenjuristischerpersonengenerell verboten und im Übrigen Spendenobergrenzen errichtet.

Drucksache 17/11877 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode C. Alternativen BeimSponsoringistauchvorgeschlagenworden,eineRegelungnurdahinzu treffen,dassdiesesfürdieöffentlichkeitzudokumentierenist.auseinersolchenregelunghättejedochderschlussgezogenwerdenkönnen,dassesnunmehrzulässigwäre,sponsoringauchdann unterumgehungderregelungen fürspenden zubetreiben,wennsichdasverhältnisvonleistungundgegenleistungnichtentspricht.umgekehrtwäreaucheineregelungdenkbargewesen,diedassponsoringimmerderspendegleichstellt.gegendieselösung dieinhinblickdarauf,dassdassponsoringimmereinenförderndenbestandteilunddamiteineeinflussnahmemöglichkeitdessponsorsenthält (auchdann, wennsichleistungundgegenleistungentsprechen) sprachjedoch,dass Parteiensichallgemeinwirtschaftlichbetätigendürfenundihnenein normales Verhalten in einem Marktsegment völlig abgeschnitten worden wäre. D. Kosten DurcheineverbesserteAusstattungderVerwaltung,dieinHinblickaufeine effektivekontrolltätigkeiterforderlichist,könnenmehrkostenentstehen.dies wirdjedochvoraussichtlichdadurchausgeglichen,dassillegitimeeinflüsseder Wirtschaft, die Kosten beim Steuerzahler verursachen, zurückgedrängt werden.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/11877 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes Begrenzung von Parteispenden und Transparenz beim Sponsoring für Parteien (Transparenzgesetz) Vom Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Parteiengesetzes DasParteiengesetzinderFassungderBekanntmachung vom31.januar1994 (BGBl.IS.149),daszuletztdurchArtikel1desGesetzesvom23.August2011 (BGBl.IS.1748) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In 24 Absatz 4 wird Nummer 4 wie folgt gefasst: 4.EinnahmenausSponsoring,wenndiesenichtSpenden sind,. 2. 25 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa)insatz1werdennachdemwort Spenden die Wörter natürlicher Personen eingefügt. bb) Folgender Satz wird angefügt: SpendensindimÜbrigenauchdannindem Zeitpunkt,indemdieinSatz4bezeichnetenPersonenhiervonKenntniserhalten,vonderPartei erlangt,wenndiezuwendunganeinunternehmenerfolgt,dasganzoderteilweiseimeigentumderparteistehtodervonihrverwaltetoder betriebenwird,soferndiedirektebeteiligung der Partei 25 vom Hundert übersteigt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa)imeinleitendensatzteilwerdennachdemwort Spenden diewörter natürlicherpersonen eingefügt. bb) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: 1.Spenden,soweitderSpenderinsgesamt mehr als 100 000 Euro im Jahr zuwendet,. cc)dienummern2,4und5werdenaufgehoben, diebisherigenummer3wirdnummer2unddie bisherigennummern6bis8werdendienummern 3 bis 5. c) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa)insatz1wirddieangabe 10000 durchdie Angabe 5000 ersetzt. bb)insatz2wirddieangabe 50000 durchdie Angabe 25000 ersetzt. d)nachabsatz3werdendiefolgendenabsätze4und5 eingefügt: (4)ZuwendungenvonGeldodergeldwertenVorteilenaufderGrundlageeinesvertraglichenAustauschverhältnissessindSpenden,soweitdieLeistungdesZuwendendenimVerhältniszurGegenleis- tungderparteierkennbarüberdemmarktüblichen oder angemessenen Preis liegt. (5)ZuwendungenvonGeldodergeldwertenVorteilenzurFörderungeinerPartei,mitdenenderZuwendendealsGegenleistungeineFörderungeigener ZielederWerbungoderÖffentlichkeitsarbeiterlangen will (Sponsoring)undwelchenichtunterAbsatz4 fallen,sindunterangabevonnameundanschrift deszuwendendenimrechenschaftsberichtzuverzeichnen,wennderzugewendetebetragimeinzelfall oderbeimehrerenzahlungendeszuwendenden auchaufgrundverschiedenersponsorenverträge 5000EuroimRechnungsjahrüberschreitet.Absatz3 Satz2und3giltentsprechend.ImÜbrigenhatdie ParteidiePrüfungdieserVoraussetzungenzuKontrollzwecken zu dokumentieren. e)derbisherigeabsatz4wirdabsatz6undwiefolgt geändert: DasWort Nach wirddurchdiewörter Spenden juristischer Personen und sonstige nach ersetzt. 3.Nach 31dwerdendiefolgenden 31eund31fangefügt: 31e Berichtspflichten Überdiein 23Absatz4genannteBerichtspflichthinaushatderPräsidentüberseineTätigkeitbeiderÜberwachungderEinhaltungdes 25undderSanktionierungvonentsprechendenVerstößennachden 31b und31czuunterrichten.hierzulegtderpräsidenteinen jährlichenberichtvor,deralsbundestagsdrucksache verteiltwirdundmitdemin 23Absatz4genannten Berichtverbundenwerdenkann.Inentsprechender FormhatderPräsidentunverzüglichübereinzelnebedeutsameVorgängezuinformierenunddabeidenwesentlichenTatbestandunddieGründefürgetroffeneEntscheidungen offen zu legen. 31f Aufgabenerfüllung durch den Präsidenten des Bundestages (1)EntscheidungeninAngelegenheiten,diedemPräsidentendesBundestagesnachdiesemGesetzobliegen, werdenvompräsidiumdesdeutschenbundestagesverantwortet.einzelneaufgabenbereichekönneneinem Mitglied des Präsidiums übertragen werden. (2)DemPräsidentenistdiefürdieErfüllungseiner AufgabennotwendigePersonal-undSachausstattung zurverfügungzustellen.deransatzistimeinzelplan desdeutschenbundestagesineinemeigenenkapitel auszuweisen. (3)StellensindimEinvernehmenmitdemPräsidium desdeutschenbundestageszubesetzen.diemitarbeiter

Drucksache 17/11877 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode können,fallssiemitderbeabsichtigtenmaßnahmenicht einverstandensind,nurimeinvernehmenmitdempräsidium versetzt, abgeordnet oder umgesetzt werden. Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes DasEinkommensteuergesetzinderFassungderBekanntmachungvom8.Oktober2009 (BGBl.IS.3366, 3862),daszuletztdurch geändertwordenist,wirdwie folgt geändert: In 4Absatz5wirdnachderNummer6folgendeNummer6a eingefügt: 6a.AufwendungenfürdasSponsoringeinerPartei ( 25 Absatz3Satz2desParteiengesetzes);esseidenn,der SteuerpflichtigeführtdenNachweis,dassdievonihm erbrachteleistungineinemmarktüblichenoderangemessenenverhältniszudenalsgegenleistungfürdas Sponsoring erlangten Vorteilen für den Betrieb steht;. Artikel 3 Inkrafttreten DiesesGesetztrittamerstenTagdesKalenderjahresin Kraft, das auf die Verkündung folgt. Berlin, den 12. Dezember 2012 Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/11877 Begründung A. Allgemeines InsbesondereFälle,indenengesetzlicheRegelungengetroffenwurden,derenSinndieBevölkerungnichtnachvollziehenkonnte,warenAnlassfürdieVermutung,dasseseinen zustarkeneinflusswirtschaftlichstarkerinteressengruppen aufbestimmtepolitischeparteiengebenkönnte.zieldieses EntwurfesistesderartigeEinflüssezurückzudrängen.DabeikonnteauchaufdiefachlicheDebattezurückgegriffen werden,dieinsbesondereineineranhörungimlaufeder LegislaturperiodeunteranderemzudemAntragderAntragstellerin (Bundestagsdrucksache 17/547) geführt wurde. EinzentralerDiskussionspunktwardabeidasSponsoring. DieAnhörunghatausSichtderAntragstelleringezeigt, dassdassponsoringeinhohesmissbrauchspotentialbietet, umdiegesetzlichenregelungenüberparteispendenzuunterlaufen.unternehmensspendensindnichtvondersteuer absetzbarundimübrigengeltenfürdieabsetzbarkeitvon SpendenObergrenzen.Sponsoringwirdhingegenüblicherweise ohnejedegrenze alsbetriebsausgabegeltendgemacht.darüberhinauserfolgtsponsoringauchdurchsponsoren,dieeinespendenichtleistendürfen (Spendenverbote). Diesistdeshalbbedenklich,weildieallgemeineDefinition des Sponsoring, UnterSponsoringwirdüblicherweisedieGewährungvon GeldodergeldwertenVorteilendurchUnternehmenzurFörderungvonPersonen,Gruppenund/oderOrganisationenin sportlichen,kulturellen,kirchlichen,wissenschaftlichen, sozialen,ökologischenoderähnlichbedeutsamengesellschaftspolitischenbereichenverstanden,mitderregelmäßig aucheigeneunternehmensbezogenezielederwerbungoder Öffentlichkeitsarbeitverfolgtwerden. (Sponsoringerlass desbmfzurertragsteuerrechtlichenbehandlungdessponsoring vom 18. Februar 1998), geradevoraussetzt,dassesmitderzielrichtungeinerförderungdesempfängerserfolgt.eshatdeshalbjedenfallsregelmäßigeinenspendendenbestandteil.ausdiesem GrundewareinTeilderAngehörtenderAuffassung,dass schonjetzt (jedenfallsinbestimmtenfällen)dassponsoring einespendeseiunddeshalbdieregelnüberspenden (einschließlichderspendenverbote)anwendungfänden.dies sprichtdafür,dassponsoringimparteiengesetzundim SteuerrechtfürdenBereichdesParteisponsoringsdenSpendengleichzustellen,umMissbrauchsicherauszuschließen. DieGegenauffassungbetontedasRechtderParteien,sich wirtschaftlichzubetätigen.siemeinte,esgäbeauchbeim SponsoringFälle,indenensichderWertvonLeistungund Gegenleistungentsprecheundindenenesdeshalbkeine Spendesei.EineRegelungseinichterforderlich,weilschon jetztbeigrobemmissverhältnisvonleistungundgegenleistungnotfallsdiebundestagsverwaltungeinschreiten könneundsponsoringimmerinderöffentlichkeiterfolge (=Transparenz).JedenfallsdieletztgenannteAuffassungist nichtnachvollziehbar,dadieparteienbishernichtverpflichtetsind,denwertdesverhältnissesvongegenleistungund LeistungoffenzulegenundderBundestagsverwaltungdamitdieFaktenfüreineBewertungimNormalfallnichtzur Verfügungstehen.DieBundestagsverwaltungwirddaherallenfallsdanntätig,wennSkandale etwadurchindiskretionenundfolgendeermittlungenderstaatsanwaltschaft öffentlichgewordensind.aucheinewirklichetransparenz bestehtnicht.dieöffentlichkeitkann (mangelsoffenlegungderfakten)nichtdarüberdiskutieren,obessichder SachenachtatsächlichumeinenunbedenklichenFalldes SponsoringoderumeineverdeckteSpendehandelt.DeshalbgibtderEntwurfvor,dassSponsoringunterdenSpendenbegrifffällt,esseidenndieParteikannnachweisen,dass sichdiewertevonleistungundgegenleistungentsprechen. DieGrundlagefürihreBewertung (keinespende)musssie dabeiimrechenschaftsberichtoffenlegen.dervorschlag einerdifferenzierungdesprüfsystems (imparteiengesetz nurgrobesmissverhältnisüberprüfen;imsteuerrechthingegenstrenger)wirddabeinichtaufgegriffen,weilhierfür keinsachlichergrunderkennbarist (EinheitderRechtsordnung).AllerdingsbeleibtdemSponsorimmernochdurch seineauswahlfreiheitbeidenempfängerneineeinflussmöglichkeit.dieseistjedochtolerabel,weildenparteien ansonstenihrefreiheitzurwirtschaftlichenbetätigungin diesemmarktsegmentverschlossenbliebe.solltesichzeigen (dasistaufgrunddernunmehrhergestelltentransparenz nachprüfbar),dassesweiterefehlentwicklungengibt, müsste der Gesetzgeber nachsteuern. Artikel21desGrundgesetzesbestimmt,dassdieParteienan derwillensbildungdesvolkesmitwirken.nichtgegenstandderdemokratischenwillensbildungindiesemsinne istes,dassdiegesellschaftlichenkräfteverhältnissedurch wirtschaftlichemachtpositionenverzerrtwerden.demokratiefeindlichistesdaher,wennunternehmenaufparteien unddamitdiepolitischewillensbildungdurchspenden Einflussgewinnen.DenndieWillensbildunginderDemokratievollziehtsichüberdieBeteiligungunddasEngagementgleichberechtigterBürgerundnichtvonwirtschaftlichenMachtgruppen.DeshalblässtderEntwurfnurnoch SpendennatürlicherPersonenzu.AusdemGesichtspunkt gleichberechtigterteilnahmederbürgerfolgtdabeiauch, dasseseineobergrenzefürspendengebenmuss.diese wird bei 100 000 Euro gezogen. SchließlichsindDefizitebeiderTransparenzauchderKontrollederAnwendungdesParteiengesetzeszuTagegetreten.AllgemeinsenktderEntwurfdieSchwellenfürdieVeröffentlichungvonSpendenab.Hierfürsprichtinsbesondere diegewachsenesensibilitätinderbevölkerung.darüberhinauswerdendiemöglichkeitenderkontrollierendenstelle verbessert. B. Einzelbegründung Artikel 1 (Änderung des Parteiengesetzes) Zu Nummer 1 ( 24) DieRegelungsichert,dasskünftigüberSponsoringimRechenschaftberichtgesondertzuberichtenist.DurchdenZusatz wenndiesenichtspendensind wirdklargestellt,dass

Drucksache 17/11877 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode esfällevonsponsoringgibt,dieunterdenspendenbegriff fallen (MissverhältnisvonLeistungundGegenleistung). DieinhaltlicheAbgrenzungwirddabeiin 25Absatz3 neu (Nummer 2 d des Entwurfs) getroffen. Zu Nummer 2 ( 25) BuchstabeaDoppelbuchstabeaatrifftdieRegelung,dass nunmehrnurnochspendennatürlicherpersonenzulässig sind.dadurchwerdeneinereihevonspendenverbotenim bisherigen 25Absatz2obsolet.DieentsprechendenRegelungenfindensichunterBuchstabeb.Dortwirdaucheine Obergrenze (unterdoppelbuchstabebb)fürspendenverankert. BuchstabeaDoppelbuchstabebbtriffteineklarstellende Regelung,dieUmgehungenderSpendenregelungverhindernsoll.AktuellistineinemEinzelfallderVerdachtgeäußertworden,dasseineParteiversuchthabenkönnte,diese Regelungenzuunterlaufen,indemwirtschaftlicheWerte (sieheauchunterbuchstabedzuwirtschaftlichenaustauschverhältnissen)einemunternehmenohnehinreichendengegenwertzugewendetwurden,daszumparteivermögengehörte.dieregelungstelltklar,dassdieseinespende andieparteiist,sobaldfunktionsträgerderparteihiervon Kenntnis haben. MitdenunterBuchstabecgetroffenenRegelungenwerden dieschwellenfürdieinformationderöffentlichkeitüber Spenden abgesenkt. Buchstabed ( 25Absatz3)trifftzunächstdieklarstellende allgemeineaussage,dasssichbeiaustauschverhältnissen, diedieparteieingeht,leistungenundgegenleistungenentsprechenmüssenunddassandernfallseine (verdeckte) Parteispendevorliegenkann.DieserGrundsatzwirdsodann konkretfürdassponsoringfruchtbargemacht (Satz2).DarüberhinauswerdenPublizitätspflichtenvorgesehen,dieim WesentlichendenenbeiParteispendenentsprechen.Damit wirdfürdieöffentlichkeitunddieverwaltungprüfbar,ob essichwirklichumlegitimessponsoringoderumeine (verdeckte) Parteispende handelt. UnterBuchstabeewirdklarstellendeingefügt,dassnunmehrauchSpendenjuristischerPersonenillegaleParteispendensindundselbigedaherandenPräsidentenabzuführen sind. Zu Nummer 3 ( 31e neu und 31f neu) Immerwiederwirdöffentlichdarüberdebattiert,obeinbestimmtesVerhalteneinerParteilegalwar.darüber,wieder BundestagspräsidentseineKontrolleausgeübthat,erfährt dieöffentlichkeitjedochselteneinzelheiten. 31esiehtdaher nunmehr Informationspflichten vor. DieZuordnungderKontrollaufgabezumPräsidentenhat sichgrundsätzlichbewährt. 31fverbessertdieLegitimationdieserAufgabenzuordnungjedochweiter,indemesdie AufgabedemPräsidium alsoeinemparteipolitischvielfältigen Gremiumzuordnet.DarüberhinaussolldiepersonelleAusstattungverbessertwerden,daeffizienteKontrolleaucheinehinreichendePersonalausstattungvoraussetzt.SchließlichwirdauchangesichtsvonDiskussionenin derlaufendenlegislaturperiodederschutzderbetroffenen Beamten gegen Versetzungen verbessert. Zu Artikel 2 (Änderung des Einkommensteuergesetzes) DieRegelungsichertdiezumSponsoringgetroffeneRegelung auch im Einkommensteuerrecht ab. Zu Artikel 3 (Inkrafttreten) ErregeltdasInkrafttreten,wobeialsAnknüpfungspunktdas Haushaltsjahrgewähltwird,damitdieParteiennichteinem BerichtunterschiedlicheRegelungenzuGrundelegen müssen.

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333