Deutscher Bundestag Drucksache 17/14021 17. Wahlperiode 25. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Drucksache 17/13818 Juristenauswahlverfahren im Bundesministerium des Innern (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/13781) Vorbemerkung der Fragesteller DieAntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfragederFraktionderSPD JuristenauswahlverfahrenimBundesministeriumdesInnern (Bundestagsdrucksache17/13781)istnachAuffassungderFragestellerzumindestteilweise unvollständigundstehtimwiderspruchzuinweiterenpresseberichtenzitiertenzeugenaussagen (vgl.dieweltvom8.mai2013 Ministeriumzum PlündernfürUnions-Amigosfrei,DIEZEITvom24.Mai2013 Glauben Sie?DasBundesinnenministeriumbevorzugtchristlicheBewerber.Dahinter stecktderversucheineskulturwandels unddieweltvom31.mai2013 Vertuscht Hans-Peter Friedrich eine Amigo-Affäre? ). Vorbemerkung der Bundesregierung DerBundesregierungistkeinGerichtsverfahrenzumJuristenauswahlverfahren 2013desBundesministeriumsdesInnern (BMI)bekannt,indemZeugenaussagengetätigtwordenwären.Soweitmit Zeugenaussagen dieeidesstattliche VersicherungderSchwerbehindertenvertreterinimBMIgemeintseinsollte,die denfragestellernundausgewähltenpresseorganenimgegensatzzurbundesregierungoffenbarvorliegtunddiegrundlageverschiedenermedienberichte war,soistbemerkenswert,dassdiefragestelleroffensichtlichderauffassung sind,diesermehrglaubenschenkenzusollenalsderantwortderbundesregierungaufdiekleineanfragevom6.juni2013,bundestagsdrucksache17/13781. ImÜbrigenvermagdieBundesregierunginFormulierungeninPresseberichten wie WiesicheinMitarbeiterzitierenlässt oder EinergutinformiertenQuelle ausdemgeschäftsbereichzufolge,keine Zeugenaussagen zuerkennen,mit denen sich auseinanderzusetzen angezeigt wäre. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom21.Juni2013übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
Drucksache 17/14021 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.Triffteszu,dassdasnachAngabederBundesregierung nacheinemseit JahrenpraktiziertenundbewährtenMuster (VorbemerkungderBundesregierungzurAntwortaufdieKleineAnfrage,Bundestagsdrucksache 17/13781)verlaufeneJuristenauswahlverfahrendurchErlassdesBundesministeriumsdesInnern (BMI)vom21.Dezember2011 Aktenzeichen Z 1b-001 080-48/2 wie folgt geregelt ist: EinerstesBewerberrankingwirdvomSZPweiterhinanhandderbislangim Online-Bewerbungssystem hinterlegten Bewertungsmatrix,, erstellt. Zusätzliche,überdasgemeinsameAnforderungsprofilhinausgehende KriterienkönnenindieAuswahlentscheidungeinbezogenwerden.Diese sindinihrenjeweiligen regelmäßigaufihrerinternetseiteerscheinenden ergänzenden Einzelausschreibungstexten zu benennen. BeiderAuswahlderKandidatenistalsoimerstenSchrittdasdurchPunktevergabeimOnline-BewerbungssystemerstellteRankingzubeachten.Im zweitenschrittkanndieseranglistedurcheinbeziehungihrerjeweiligen spezifischenanforderungenbehördeninternmoderatumgestelltwerden.im HinblickaufetwaigeKlageverfahrenunterlegenerBewerberinnenundBewerbersinddieKriterienfürdieNeubewertungderBehördenachzuhalten (z.b. per Vermerk). 2.Trifftesdemnachzu,dassdasServicezentrumPersonalgewinnung (SZP) desbundesverwaltungsamts (BVA) entgegenderantwortderbundesregierungzufrage4 sehrwohlbewussteinepunktevergabe,undzwarauf Grundlagederseit2006vomBMIvorgegebenenBewertungsmatrix (vgl. AnlagezumErlassdesBMIvom30.August2011 AktenzeichenZ1b-001 080-48/2),vornimmt,sodass dasdurchpunktevergabeimonline-bewerbungssystem erstellte Ranking dem BMI selbst zuzurechnen ist. DieFragen1und2werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. Nein,dastrifftnichtzu.EswirdaufdieAntwortzuFrage4derKleinenAnfrage vom 6. Juni 2013, Bundestagsdrucksache 17/13781, verwiesen. 3.WiesoführtdieBundesregierunginihrerAntwortzuFrage4aus,HintergrundderPunktevergabedurchdasBVAseidashoheBewerberaufkommen Mitteder2000erJahregewesen,wobeidiesesVerfahrendurchdenErlass 2011erneutgeregeltwurde,gibtabergleichzeitigan,dassdieAnzahlder StellenimJahr2013eineigenesVerfahrendesBMIerforderlichgemacht habe,beidemdanntrotzderhohenzahlvon479formalgeeignetenbewerberinnenundbewerberdasverfahrenderpunktevergabe obwohldurch das BVA erfolgt gerade nicht geeignet gewesen sein soll? Die Bundesregierung sieht in beiden Aussagen keinen Widerspruch. 4.WieistesnachAnsichtderBundesregierungzuerklären,dassdasBMIlaut AntwortderBundesregierungzuFrage4 daspunktesystem wiebereitsin denvergangenenjahren wederimrahmendervorauswahl nochim Auswahlverfahrengenutzt habenwill,dasbvaabergleichwohldiepunkte nach wie vor ermittelte? Wiesohätteesangeblich unnötigenverwaltungsaufwands bedurft,umdas BVAzuveranlassen,aufdiePunkteermittlungzuverzichten,alsodenUmfang seiner Leistungen für das BMI einzuschränken? DiePunktzahl,dieimgesamtenVerfahrenkeineRollespielte,ergibtsichallein aufgrundderangabenderbewerberinnenundbewerberimonline-bewer-
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/14021 bungsverfahrenundwirdautomatischvomit-systemgeneriert,alsonichtvom Bundesverwaltungsamt (BVA) ermittelt. EswirdaufdieAntwortzuFrage4derKleinenAnfragevom6.Juni2013,Bundestagsdrucksache 17/13781, verwiesen. NachträglichneueUnterlagenohnePunkteangabenzuerstellen,hättefürdas BVA unnötigen Verwaltungsaufwand bedeutet. 5.WiekonntedieangegebeneeigeneVorauswahldesBMIinderZeitvom 7.biszum23.Januar2013durchgeführtwerden,wennmandavonausgeht, dassdieauswahleinevergleichendebetrachtungderschriftlichenbewerbungsunterlagenaller479formalgeeignetenbewerberinnenundbewerber erforderte,dieseunterlagenabervombvanachdembewerbungsschluss am31.dezember2012zunächstangefordertwerdenmusstenunddievom BVA ermittelten Punktzahlen nicht herangezogen wurden? FürdasJuristenauswahlverfahren2013warzwischenBMIunddemServicezentrumPersonalgewinnungdesBVAvereinbartworden,währenddesBewerbungszeitraums (6.Dezemberbis31.Dezember2012)vonallenformal geeignetenbewerberinnenundbewerbernunmittelbarnacheingangderonline-bewerbung bereits die schriftlichen Bewerbungsunterlagen anzufordern. 6.InwelcherFormundwannhatdasBVAdieUnterlagenbeidenformalgeeigneten Bewerberinnen und Bewerbern angefordert? WannsinddiesebeimBVAeingegangen,wanndemBMIübermitteltworden und dort eingegangen? WannundinwelchemZeitraumgenauhatdie,nachdenPresseaussagenund gemäßdereidesstattlichenversicherungderschwerbehindertenvertreterin, mit der Vorauswahl befasste Person diese Vorauswahl getroffen? Triffteszu,dassdieseVorauswahl wieinder WELT berichtet in Heimarbeit stattgefunden hat? DasBVAhatdieUnterlagenindeminFrage5genanntenZeitraumjeweilsunmittelbarnachEingangderOnline-Bewerbungelektronischangefordert.Mit EingangderBewerbungsunterlagenbeimBVAwurdendiesesukzessivedem BMIübergeben.ZumZeitraumderVorauswahldurchdasBMIwirdaufdie AntwortzuFrage7derKleinenAnfragevom6.Juni2013,Bundestagsdrucksache17/13781,verwiesen.DieVorauswahlhatnicht inheimarbeit stattgefunden. Anderslautende Behauptungen sind falsch. 7.WelcheEinzelkriteriennutztedasBMIzurKonkretisierungderunbestimmtenOberbegriffe Eignung,BefähigungundfachlicheLeistung,um auf GrundlagedervorgelegtenschriftlichenUnterlagen dieinderantwortzu Frage3angegebeneeigeneVorauswahlderKandidatinnenundKandidaten fürdieeinladungzumsog.assessmentcentertreffenzukönnen,undwann undwowurdendieseeinzelkriterien,ihregewichtungusw.ineinemaktenvermerkdokumentiert,umdietransparenzdesverwaltungshandelns (vgl. 2derAnlagezu 12Absatz2GGO Registraturrichtlinie )zugewährleisten? GrundlagefürdieVorauswahlderKandidatinnenundKandidatenwarendiein derausschreibunggenanntenkriterien.diesewurdenvorbeginnderausschreibungfestgelegtunddokumentiert.eswirdaufdieantwortzufrage1der KleinenAnfragevom6.Juni2013,Bundestagsdrucksache17/13781,verwiesen.
Drucksache 17/14021 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 9.WievieleformalgeeigneteBewerberinnenundBewerber,dieinbeiden juristischenstaatsprüfungenmindestensdienote gut erzielten,haben sichbeworben,undwievieledavonwurdenzumsog.assessmentcenter eingeladen (bitte jeweils getrennt nach Geschlecht aufführen)? 8.FallseinederartigeDokumentationnichtvorliegt,sprichtdiesnichtfür eine wieinderangeführtenpresseberichterstattungbehauptet kurzfristig voneinereinzigenperson,nämlichdemmitgliedderarbeitsgruppezi1 durchgeführtevorauswahlohnenachvollziehbarekriterien,diezwangsläufigdierechtswidrigkeitdesgesamtenweiterenauswahlverfahrensbewirkt? SechsBewerberinnenundBewerbererzielteninbeidenjuristischenStaatsexaminadieNote gut.davonwarendreimännlichunddreiweiblich.einebewerberinzogihrebewerbungzurück.eingeladenwurdendreibewerber,ein BewerbernahmnichtamAuswahlverfahrenteil.ZweiausgewählteKandidaten nahmen das Einstellungsangebot nicht an. 10.WievieleformalgeeigneteBewerberinnenundBewerber,dieineiner juristischenstaatsprüfungmindestensdienote gut undinderanderen dienote vollbefriedigend erzielten,habensichbeworben,undwieviele davonwurdenzumsog.assessmentcentereingeladen (bittejeweilsgetrennt nach Geschlecht aufführen)? 16BewerberinnenundBewerbererzielteninihrenjuristischenStaatsexamina dienoten gut oderbesserund vollbefriedigend.davonwarenachtweiblich undachtmännlich.einebewerberinundeinbewerberzogenihrebewerbung zurück.eingeladenwurdenvierbewerberinnenunddreibewerber,zweibewerberinnenundeinbewerbernahmennichtamauswahlverfahrenteil.drei BewerberinnenundBewerberwurdenausgewählt,davonnahmenzweidasEinstellungsangebotnichtan (ausdatenschutzgründenisteinegeschlechterspezifische Zuordnung nicht möglich). 11.WievieleformalgeeigneteBewerberinnenundBewerber,dieinbeiden juristischenstaatsprüfungendienote vollbefriedigend erzielten,haben sichbeworben,undwievieledavonwurdenzumsog.assessmentcenter eingeladen (bitte jeweils getrennt nach Geschlecht aufführen)? 60BewerberinnenundBewerbererzielteninbeidenjuristischenStaatsexamina dienote vollbefriedigend.davonwaren39weiblichund21männlich.fünf BewerberinnenundvierBewerberzogenihreBewerbungzurück.Eingeladen wurdensechzehnbewerberinnenundsechsbewerber.zweibewerberinnenund vier Bewerber erhielten ein Einstellungsangebot. 12.WievieleformalgeeigneteBewerberinnenundBewerber,dieineiner juristischenstaatsprüfungmindestensdienote gut undinderanderen dienote befriedigend erzielten,habensichbeworben,undwievieledavonwurdenzumsog.assessmentcentereingeladen (bittejeweilsgetrennt nach Geschlecht aufführen)? AchtBewerberinnenundBewerbererzielteninihrenjuristischenStaatsexamina dienoten gut und befriedigend.davonwarenfünfweiblichunddreimänn-
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/14021 lich.einebewerberinzogihrebewerbungzurück.eingeladenwurdeeinbewerber. 13.WelcheNotenerzieltendiezurEinstellungvorgesehenenBewerberinnen undbewerberjeweilsindererstenundzweitenjuristischenstaatsprüfung (bitte anonymisiert tabellarisch aufführen)? DiezurEinstellungvorgesehenenBewerberinnenundBewerbererzielteninder erstenundzweitenjuristischenstaatsprüfungfolgendeergebnisse: gut und vollbefriedigend,zweimal vollbefriedigend, vollbefriedigend und befriedigend sowiezweimal befriedigend.ausdatenschutzgründenverbieten sichnähereangabenwegendermöglichkeiteinerzuordnungderergebnissezu einzelnen Personen. 14.Triffteszu,dassein/eineodermehrereBewerberinnenoderBewerberein Einstellungsangeboterhaltenhaben,obwohlsieeinezwingendeAusschreibungsvoraussetzung,nämlich gutekenntnisseinenglischundin einerweiterenfremdsprache imsprachtestnichtnachweisenkonnten, sondernnur rudimentärekenntnisse bewiesenundliegenindiesenfällen wennüberhauptmöglich anderweitigebelastbarenachweise,z.b. durcheinenzeitnahentoefl-testmitentsprechendermindestpunktzahl voroderhandeltessichum Zertifikate vonsprachschulen,beidenen GefälligkeitsbescheinigungengeradenachdemErgebnisdesSprachtests nicht auszuschließen wären? Nein, das trifft nicht zu. 15.WieerklärtesdieBundesregierung,dass,nachderAntwortzuFrage5, Frauenca.zweiDrittelderformalGeeigneten,abernureinDrittelderjenigenstellen,dieeinEinstellungsangeboterhieltenundbeidergroßenZahl derformalgeeignetenbewerberinnenundbewerbereinestatistischenormalverteilung zwischen den Geschlechtern naheliegt? DasBMIfördertdieGleichstellungvonMännernundFrauenundbegrüßtdeshalbbesondersBewerbungenvonFrauen;hieraufwurdeinderStellenausschreibunghingewiesen.AuchimJuristenauswahlverfahren2013wurdeeine ausgewogeneverteilungzwischenfrauenundmännernangestrebt.dieimauswahlverfahrenerbrachtenleistungenführtenjedochzueinemanderenverhältnis zwischen erfolgreichen Bewerberinnen und erfolgreichen Bewerbern 16.Warumerhielten,wieinderAntwortzuFrage11ausgeführtwird,die Gleichstellungsbeauftragte,diePersonalvertretungunddieVertrauenspersonderSchwerbehindertennichtdieBewerbungsunterlagenaller BewerberinnenundBewerber,sondernnurdie Kurzviten derjenigen,die zumsog.assessmentcentereingeladenwordenwaren,obwohlzumindest dievertrauenspersonderschwerbehindertennachihrereidesstattlichen Versicherung vom 28. März 2013 mehrfach die Vorlage verlangt hatte? WiesowurdendievollständigenBewerbungsunterlagenderzumsog. AssessmentCenterEingeladenenlediglichwährenddesInterviewszur Einsicht ausgelegt?
Drucksache 17/14021 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode EntsprichtdiesnachAuffassungderBundesregierungdengesetzlichen RechtenderGleichstellungsbeauftragten,derPersonalvertretungundder Vertrauensperson der Schwerbehinderten? WieinderAntwortzuFrage11derKleinenAnfragevom6.Juni2013,Bundestagsdrucksache17/13781,dargestellt,bestandEinvernehmenmitdenInteressenvertretungen,dassdiesedieKurzvitenderzudenAuswahlverfahreneingeladenenKandidatinnenundKandidatenerhalten.DerSchwerbehindertenvertreterinlagendarüberhinausimRahmeneinesGesprächsmitdemPersonalreferatam22.Januar2013dieBewerbungsunterlagenallerschwerbehinderten BewerberinnenundBewerbervor.EinendarüberhinausgehendenWunschder SchwerbehindertenvertreterinaufVorlagederBewerbungsunterlagenallerBewerberinnen und Bewerber gab es nicht. DieMöglichkeitzurEinsichtnahmeindieBewerbungsunterlagenwährenddes InterviewsentsprichtdergängigenPraxisdervertrauensvollenZusammenarbeit mitdeninteressenvertretungenundwurdebisherniebeanstandet.nichtsanderes galt erkennbar in diesem Auswahlverfahren.
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