Beschlussempfehlung und Bericht

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/1274 17. Wahlperiode 29. 03. 2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Ekin Deligöz, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/797 Quote für Aufsichtsratsgremien börsennotierter Unternehmen einführen A. Problem DieAntragstellerforderndenDeutschenBundestagauffestzustellen,dass DeutschlanderheblicheDefiziteinSachenGleichstellunginderPrivatwirtschafthabe.DiefortdauerndeDiskriminierungvonFrauenschadedenUnternehmen,derWirtschaftundderDemokratie.Bildungsinvestitionenwürdenvergeudet,denUnternehmengingenkreativePotenzialeverlorenundnichtzuletzt bliebediearbeitsmarktdynamik,diesichauseinererhöhtenfrauenerwerbstätigkeit ergäbe, ungenutzt. DieFührungspositioneninderdeutschenWirtschaftseienfestinMännerhand. DasgelteauchfürdieAufsichtsräte,diedieGeschäftsführungeinesUnternehmenskontrollierensollten,denVorstandberiefensowieweitreichendeEntscheidungengenehmigten.DerAnteilvonFraueninAufsichtsrätenliegeinden200 größtendeutschenunternehmenbeinur9,8prozent,wasganzüberwiegendden Gewerkschaftenzuverdankensei.DieVereinbarungausdemJahr2001zwischenBundesregierungundArbeitgeberverbändenzurFörderungderChancengleichheitvonFrauenundMännerninderPrivatwirtschaftmüssealsgescheitert angesehenwerden.diekoalitionignorieredaslangjährigescheiterndieservereinbarungundsetzeweiterauffreiwilligeselbstverpflichtungenderunternehmen.sielegesichnichtfest,wannundwieeinehöherebeteiligungvonfrauen in Aufsichtsräten erreicht werden solle. InNorwegenseieineQuotebereitsimJahr2006eingeführtworden.InFrankreichhabedieRegelungeinerverbindlichenFrauenquotevon40ProzentinAufsichtsgremienbörsennotierterUnternehmenbereitsersteparlamentarischeHürdengenommen.IndenNiederlanden,BelgienundÖsterreichwürdenQuoten für die Besetzung von Aufsichtsgremien mit Frauen zurzeit diskutiert. DieAntragstellerforderneinegenerelleÄnderungdesAktiengesetzes.DiebisherigeGewohnheitdesWechselsderVorstandsvorsitzendenaufdiePostendes AufsichtsratschefsbehindereTransparenz,InnovationunddieGleichstellung vonfrauenindenunternehmen.dieinderletztenwahlperiodeeingeführte zweijährigekarenzzeitfüreinenwechselseivielzukurzundleichtzuumgehen.frauensolltenmitmindestens40prozent mitdemzieleinerparitätischen

Drucksache 17/1274 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Besetzung auchbeiderabordnungderkapitalseiteimaufsichtsratvertreten sein. Darüberhinausseiesnotwendig,dieHöchstzahlderAufsichtsratsmandate,die einepersonmaximalübernehmendürfe,vonderzeitzehnauffünfzureduzieren, wobeieinvorsitzdoppeltzuzählensei.diebegrenzungdermandateauffünf hättezurfolge,dassdieeinzelnenaufsichtsratsmandatewesentlichernstergenommenwerdenkönntenunddieverflechtungenzwischenverschiedenengesellschaften reduziert würden. Der Deutsche Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, imbörsengesetzfürbörsennotierteaktiengesellschaften,derenaufsichtsrat bis2017nichtmitmindestens40prozentfrauen mitdemzieleinerparitätischenvertretung besetztist,sanktionenbishinzurentziehungderzulassung zur Börse vorzusehen; 100desAktiengesetzessozuverändern,dassmaximalfünfAufsichtsratsmandatedurcheinePersonübernommenwerdendürfen dabeiisteinvorsitz doppelt zu zählen; dieberufungvonvorstandsmitgliedernindenaufsichtsraterstnacheiner verbindlichen Karenzzeit von mindestens fünf Jahren zuzulassen; dieeinrichtungeinerzentralendatenbanksicherzustellen,indiesichbewerberinnen für Mandate in den Aufsichtsräten eintragen können. B. Lösung AblehnungdesAntragsmitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSU undfdpgegendiestimmenderfraktionbündnis90/diegrünenbei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und DIE LINKE. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/1274 Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 17/797 abzulehnen. Berlin, den 24. März 2010 Der Rechtsausschuss Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Vorsitzender Elisabeth Winkelmeier-Becker in Dr.Eva Högl in Jerzy Montag Marco Buschmann Raju Sharma

Drucksache 17/1274 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Bericht der Abgeordneten Elisabeth Winkelmeier-Becker, Marco Buschmann, Dr. Eva Högl, Raju Sharma und Jerzy Montag I.Überweisung DerDeutscheBundestaghatdieVorlageaufDrucksache 17/797inseiner27.Sitzungam4.März2010beratenundan denrechtsausschusszurfederführendenberatungsowiean denausschussfürwirtschaftundtechnologie,denausschussfürarbeitundsozialesundandenausschussfürfamilie,senioren,frauenundjugendzurmitberatungüberwiesen. II.Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse DerAusschussfürWirtschaftundTechnologiehatdie Vorlage17/797inseiner8.Sitzungam24.März2010 beratenundempfiehltmitdenstimmenderfraktionender CDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungder Fraktionen SPD und DIE LINKE. Ablehnung des Antrags. DerAusschussfürArbeitundSozialeshatdieVorlage 17/797inseiner12.Sitzungam24.März2010beratenund empfiehltmitdenstimmenderfraktionendercdu/csu undfdpgegendiestimmenderfraktionbündnis90/die GRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionenSPDund DIELINKE.AblehnungdesAntrags. DerAusschussfürFamilie,Senioren,FrauenundJugend hatdievorlage17/97inseiner9.sitzungam24.märz2010 beratenundempfiehltmitdenstimmenderfraktionender CDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionenDIE LINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltung der Fraktion der SPD Ablehnung des Antrags. III.BeratungsverlaufundBeratungsergebnisseim federführenden Ausschuss DerRechtsausschusshatdieVorlageinseiner9.Sitzungam 24.März2010beratenundmitdenStimmenderFraktionen dercdu/csuundfdpgegendiestimmenderfraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungder FraktionenSPDundDIELINKE.beschlossenzuempfehlen, den Antrag abzulehnen. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENtrugzurBegründungihresAntragsvor,siehabeeineähnlichlautende VorlagebereitsinderletztenWahlperiodeeingereicht,da sicheinevereinbarungauffreiwilligerbasisalsnichtwirkungsvollerwiesenhabe.daranhabesichnichtsgeändert. NachfastzehnJahrenhabesichbeiderBesetzungvonFührungspositionenmitFrauennichtsgeändert.DeshalbfordertensienunmehrdieEinführungeiner40-Prozent-Quotefür FraueninAufsichtsrätensowiedieEinrichtungeinerDatenbank,indiesichgeeigneteFraueneintragenunddannbeider BesetzungvonAufsichtsratspostenBerücksichtigungfinden könnten.siehabekeinverständnisfürdiehaltungderbundesministerinfürfamilie,senioren,frauenundjugend,die aufeinenstufenplansetzeunddiequotenuralsultimaratio ansehe.unterhinweisaufartikel3absatz2desgrundgesetzesbetontediefraktion,esseinunmehranderzeit, desseninhaltumzusetzenunddiebestehendediskrepanz zwischenderungleichenbezahlungvonmännernundfrauenabzubauen.sieerhoffesichauchzustimmungvonder FraktionderCSU,dadieFrauenunionderCSUinzwischen vehement ebenfalls eine 40-Prozent-Quote fordere. DieFraktionDIELINKE.betonte,sieteiledieZielsetzung desantragsderfraktionbündnis90/diegrünen,insbesonderedieforderungnacheinführungeinerquote.problematischseifürsieallerdingsdiegefordertequotevon 40ProzentFrauenrepräsentiertendieHälftederMenschheit,ihnenstündedaherauchzumindestdieHälfteder MachtaufallenEbenenzu.DieFraktionDIELINKE.habe folgerichtigfürihreparteieinequotevon50prozenteingeführt,diesmüsseinallenbereichengelten.siekönnedem Antrag,dernureineQuotevon40ProzentFrauenanteilin den Aufsichtsräten vorsehe, deshalb nicht zustimmen. DieFraktionderCDU/CSUhobhervor,auchsiewolle durchveränderungenerreichen,dassmehrfraueninführungspositionengelangtenundteileinsoweitdasmitdem AntragverbundeneAnliegen.StreitpunktseiderWegdahin. DieEinführungeinerQuoteschließesienichtvölligaus,sie wollezunächstjedochdenwegdesstufenplansverfolgen. DerAusgangspunktseieinandereralsvorneunJahren.Es werdeeinedatenbankvomverbandderunternehmerinnen geben,hierfürwürdenu.a.etwa0,5mio.euroausöffentlichenmittelnbereitgestellt.soweitdieantragstellerauch einebegrenzungderaufsichtsratsmandatefordertenund gleichzeitigeinequotefürfrauen,könnediesmissverstandenwerdenundpassenichtzudemeigentlichenanliegen, mehrfraueninführendepositionenderwirtschaftzubringen. DieFraktionderFDPerklärte,siekönnesichdemAntrag derfraktionbündnis90/diegrünennichtanschließen,weilsieeinestarrequote,dieunabhängigvonunternehmensgrößeundbranche,alleinandiebörsenzulassung anknüpfe,fürnichtgeeignethalte.selbsterfolgreichepersonalmaklerfürtop-führungspositionenklagtenjedenfallsin bestimmtenbereichenüberdenmangelanbewerberinnen. ImÜbrigenseiderAntragderFraktionBÜNDNIS90/DIE GRÜNENimHinblickaufdieKonzernklauselauchnicht genügenddurchdacht.dasgesetzzurangemessenheitder Vorstandsvergütung (VorstAG),mitdemdie Cooling-Off PeriodefürVorstandsmitgliedereingeführtwordensei,sei nochnichteinmaleinjahrinkraft.bisherlägennochkeine verwertbarenergebnissehierübervor;dievonderfraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNENinihremAntraggezogene Schlussfolgerungseidahernichtnachvollziehbar.Mansolle ersteinmalerfahrungensammelnundzueinemspäteren Zeitpunktentscheiden,welcheMaßnahmenzuergreifen seien. DieFraktionderSPDführteaus,sieseiensichwohlalle einig,dassesunerträglichsei,wiewenigfrauensichinführungspositionbefänden.diesgeltenichtnurfürdiedeutsche Wirtschaft,sondernfürallegesellschaftlichenBereiche.Immernurzubekräftigen,wiewichtigessei,FührungspositionenmitFrauenzubesetzen,reichenicht.Dasichgezeigt

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/1274 habe,dassdievereinbarteselbstverpflichtungderdeutschen WirtschaftnichtdengewünschtenErfolggebrachthabe, müssemandenmutaufbringen,maßnahmenwieinnorwegenzuergreifen.auchdergroßelohnunterschied zwischenmännernundfrauenseinichthinnehmbar.sie könneallerdingsdemantragnichtzustimmen,daernicht weitgenuggehe.erbeziehesichnurauffraueninaufsichtsräten,diegleichstellungvonfrauenunddiequote müsstensichaberauchaufdiebesetzungvonvorstandspostenbeziehen.diefraktionderspdverwiesaufihreneigenenantragaufdrucksache17/821,indemsieeinumfassendes Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft fordere. Berlin, den 24. März 2010 Elisabeth Winkelmeier-Becker in Raju Sharma Marco Buschmann Jerzy Montag Dr.Eva Högl in

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333