Cholesterinsenkende Wirkstoffe: Pflanzensterinzusätze in Lebensmitteln

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Höfken, Nicole Maisch, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/7926 Cholesterinsenkende Wirkstoffe: Pflanzensterinzusätze in Lebensmitteln Vorbemerkung der Fragesteller EineStudiedesBundesinstitutsfürRisikobewertungundderVerbraucherzentralenzurBedeutungundRisikenfunktionellerLebensmittel,insbesonderemitPflanzensterinen,fürVerbraucherinnenundVerbrauchervomJuni 2007kommtzudemErgebnis,dass CholesterinsenkendeLebensmittel: Teuer, meist überflüssig und trotzdem gekauft werden. InderBundesrepublikDeutschlandsindmittlerweilesiebenLebensmittelmit cholesterinsenkendenpflanzensterinenaufdemmarkt,zweimargarinen,zwei Joghurtdrinks,eineMagermilch,einSchnittkäseundeinSonnenblumenkernbrot.DiefürdieZulassungdurchgeführteSicherheitsbewertungstelltfest, dassnurderverzehrvon1bis2gpflanzensterinewirkungenentfaltet,höhere Mengennichtverzehrtwerdensollten,umdiedannauftretendengesundheitlichenRisikeneinerverringertenVitaminaufnahme (Carotinoide,fettlösliche Vitamine)zuvermeiden.DeshalbsollenauchKinderunterfünfJahrensowie SchwangereundStillendedieseProduktenichtverzehren.Dieo.g.Studiebelegt,dassdiebestehendenKennzeichnungspflichtendemFehlverzehrnicht vorbauen.fastjederzweitekonsumentdieserproduktegehörtnichtderzielgruppemitüberhöhtencholesteringehaltenan.derverzehrwirdmitdem Arztnichtabgestimmt.Erschreckenderweisegehörenauchminderjährige Kinder zu den Verzehrern. DergesundheitlicheVerbraucherschutzmusshierVorrangvordenwirtschaftlichenInteressenderUnternehmenhaben.DieErgebnissederStudieundweitereAnträgeaufZulassungfürneueLebensmittelkategorien,z.B.Getränke, führenzueinemerneutenprüfungs-undregelungsbedarfbeilebensmitteln mitpflanzensterinzusätzen.eineverursachergerechteabgabezurfinanzierungvonsicherheitsforschungundverbraucheraufklärungerscheintsachgerecht. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürErnährung,Landwirtschaftund Verbraucherschutz vom 11. Februar 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Vorbemerkung der Bundesregierung Eswirddavonausgegangen,dasssichdieKleineAnfragesowohlaufPhytosterineundPhytosterinesteralsauchaufPhytostanoleundPhytostanolesterbezieht.BeideSubstanzklassenunterscheidensichnurgeringfügiginihrerchemischenStrukturundwerdenaufGrundihrercholesterinsenkendenEigenschaften verwendet. a) Phytosterine und Phytosterinester PhytosterineundPhytosterinesterwurdenvordemInkrafttretenderVerordnung (EG)Nr.258/97desEuropäischenParlamentsunddesRatesvom 27.Januar1997überneuartigeLebensmittelundneuartigeLebensmittelzutaten (15.Mai1997)inisolierterFormnochnichtinnennenswertemUmfangfürden menschlichenverzehrindereuverwendetundfallendaherindenanwendungsbereichdieserverordnung.neuartigelebensmittel/lebensmittelzutaten dürfennurnacheinergesundheitlichenbewertungundeinerzulassunginder EUindenVerkehrgebrachtwerden.DienachderVerordnung (EG)Nr.258/97 erteiltenzulassungensindandenjeweiligenantragstellergerichtetundkönnen an bestimmte Bedingungen geknüpft werden. ImRahmendesvereinfachtenVerfahrensnachArtikel5derVerordnung (EG) Nr.258/97 ( Notifizierungsverfahren )könnenzudemanderefirmenentsprechende,durchentscheidungdereuropäischenkommissionzugelassene LebensmittelinderEUindenVerkehrbringen.EineAusweitungderProduktpaletteaufandere,nichtdurchEntscheidungderEuropäischenKommission zugelassenelebensmittelmitphytosterin-/phytosterinesterzusatzüberdasvereinfachte Verfahren ist nicht möglich. b) Phytostanole und Phytostanolester PhytostanoleundderenEsterhabenaufGrundihrerähnlichenchemischen StrukturvergleichbareWirkungenwiediekorrespondierendenPhytosterine/ Phytosterinester.Siewurdenaberbereitsvordem15.Mai1997inderEUals Lebensmittel/Lebensmittelzutatverwendet (infinnlandbereitsseit1995)und fallendahernichtindenanwendungsbereichderverordnung (EG)Nr.258/97. NachdeutschemRechtwerdenPhytostanoleundPhytostanolesteraufGrund ihres (ernährungs-)physiologischenverwendungszwecksgrundsätzlichalsden ZusatzstoffengleichgestellteStoffeimSinnedes 2Abs.3Satz2Nr.1des Lebensmittel-undFuttermittelgesetzbuches (LFGB)eingestuftunddürfen dementsprechendnurnachvorherigergesundheitlicherbewertungundzulassung in Lebensmitteln verwendet werden. 1.WelcheDatenundevidenzbasierteStudienzumNutzenvonLebensmitteln mit Pflanzensterinzusätzen liegen der Bundesregierung vor? DerintendierteundkommunizierteNutzenvonLebensmittelnmitPflanzensterinzusatzliegtinderSenkungeineserhöhtenPlasmacholesterinspiegelsbis zu10prozent (15ProzentbezogenaufLDL-Cholesterin),beitäglichemVerzehrderwirksamenDosisvon1,5gPflanzensterinen.EineÜbersichtüberdie wichtigstenstudien,diediecholesterinsenkendewirkungdieserlebensmittel mitpflanzensterinzusätzenbelegen,bitteich,derdemschreibenbeigefügten Anlage zu entnehmen. DarüberhinausfassendieBerichtedesehemaligenWissenschaftlichenLebensmittelausschusses (ScientificCommitteeonFood,SCF)bzw.derEuropäischen BehördefürLebensmittelsicherheit (EBLS)zueinzelnenAnträgennachder Verordnung (EG)Nr.258/97denjeweilsaktuellenStanddesWissenszusammen.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/8037 FolgendeBerichtewurdenbisheraufderInternetseitederEuropäischenKommissionbzw.derEBLSveröffentlicht (abrufbarunterhttp://ec.europa.eu/food/ food/biotechnology/novelfood/index_en.htm oder OpiniononarequestforthesafetyassessmentoftheuseofPhytosterol Esters in Yellow Fat Spreads vom 6 April 2000 Generalviewonthelong-termeffectsoftheintakeofelevatedlevelsofphytosterolsfrommultipledietarysources,withparticularattentiontotheeffects on b-carotene vom 26. September 2002 OpiniononareportonPostLaunchMonitoringof yellowfatspreadswith added phytosterol esters vom 26. September 2002 OpiniononApplicationsforApprovalofaVarietyofPlantSterol-Enriched Foods vom 5. März 2003 OpiniononanapplicationfromADMforapprovalofplantsterol-enriched foods vom 4. April 2003 OpinionanapplicationfromMultiBeneforapprovalofplant-sterolenriched foods vom 4. April 2003 EBLS-Opinion on Phytosterols (Reducol) vom 25. November 2003 EBLS-OpiniononPhytosterols (AspectonSerum-LevelsofPhytosterols) vom 21. April 2005 EBLS-Statement on Phytosterols (Rice drinks) vom 15. Februar 2006 EBLS-Statement on Phytosterols (Fruit Juice) vom 15. Februar WelcheDatenzurindividuellenAufnahmevonLebensmittelnmitPflanzensterinzusätzenhatdieBundesregierungihrerRisikobewertungzugrunde gelegt? Wie kommt die Datenbasis zustande? DerinDeutschlandzuerwartendeVerzehranPflanzensterinenwurdeimRahmenderSicherheitsbewertungendernachderVerordnung (EG)Nr.258/97zur ZulassungbeantragtenProduktevomBundesinstitutfürRisikobewertung (BfR)anhandderindividuellenVerzehrsdatendererstenNationalenVerzehrsstudie ( )bzw.derindividuellenVerzehrsdatendesBundesernährungssurveys1998abgeschätzt.BeideVerzehrsstudiensindrepräsentativfürdieBevölkerung in Deutschland zum Zeitpunkt ihrer Durchführung. Esseidaraufhingewiesen,dassdieEBLSinihreninneuerenStellungnahmen u.a.zugetränkenauffruchtsaftbasismitphytosterinzusatzaufgezeigthat, dassfüreinebewertungeinesetwaigenüberverzehrsbeiausweitungderproduktpalettequantitativeverzehrsdatenfürdieeuerforderlichseien.dieeuropäischekommissionhatdieeblsbereitsmiteinementsprechendenprojekt beauftragt. 3.WievielesogenanntefunktionelleLebensmittelundwievieleProdukte mitpflanzensterineninwelchenlebensmittelkategoriensindinderbundesrepublik Deutschland bereits zugelassen? Wo ist eine Übersicht veröffentlicht? a) Phytosterine und Phytosterinester Wiebereitsdargestellt,unterliegenLebensmittelmitPhytosterin-/PhytosterinesterzusatzeinerZulassungspflichtgemäßderVerordnung (EG)Nr.258/97.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode BisherliegenzehnantragstellergerichteteEntscheidungenderEuropäischen KommissionüberdieGenehmigungdesInverkehrbringensvonLebensmitteln mitphytosterinzusatzvor,diejeweilseinesodermehrerederfolgenden Lebensmittelumfassen:Streichfette,milchartigeErzeugnisse,fermentierte milchartigeerzeugnisse,joghurtartigeerzeugnisse,milchartigefruchtgetränke,käseartigeerzeugnisse,sojagetränke,reisgetränke,salatdressingsund GewürzsoßensowieRoggenbrot.DarüberhinaushabenweitereFirmender EuropäischenKommissiondasInverkehrbringenentsprechenderLebensmittel imrahmendesvereinfachtenverfahrensnachartikel5derverordnung (EG) Nr.258/97angezeigt.DieseLebensmitteldürfenvondenjeweiligenFirmen EU-weit,somitauchinDeutschland,indenVerkehrgebrachtwerden,sofern diejeweiligenanforderungenindenentscheidungenunddiedafürgeltenden Kennzeichnungsvorschriften eingehalten sind. ÜbersichtenüberdiezugelassenenneuartigenLebensmittel,einschließlichLebensmittelmitPhytosterin-/Phytosterinesterzusatz,sowiedienachdemvereinfachtenVerfahrennotifiziertenneuartigenLebensmittelsindaufderWebsite dereuropäischenkommission,desbundesamtsfürverbraucherschutzund Lebensmittelsicherheit (indeutschlandzuständigeerstprüfbehördefürneuartige Lebensmittel) und des Bundesinstituts für Risikobewertung abrufbar: Anträge: oder _antraege_auf_zulassung_neuartiger_lebensmittel_gemaess_artikel_4_ der_verordnung_eg_nr_258_97.pdf Notifizierungen: #page=56 oder _notifizierungen_neuartiger_lebensmittel_gemaess_artikel_5_der _ verordnung_eg_nr_258_97.pdf b) Phytostanole und Phytostanolester DurchAusnahmegenehmigungnach 68desLebensmittel-undFuttermittelgesetzbuchswurdenbisherdreiLebensmittelmitPhytostanol-/Phytostanolesterzusatzzugelassen (joghurtähnlicheerzeugnisse,halbfettmargarine).dabeihandeltessichausschließlichumsolchelebensmittel,fürdiederzusatzvonphytosterinen nach der Verordnung (EG) Nr. 258/97 bereits genehmigt worden ist. NachKenntnisderBundesregierungwerdenLebensmittelmitPflanzensterinzusatzinDeutschlandinderRegelalsdiätetischeLebensmittelindenVerkehr gebracht.dembundesamtfürverbraucherschutzundlebensmittelsicherheit wurdenbishersechsanzeigenfürphytosterinhaltigelebensmittelübermittelt (Halbfettmargarine, Getränke aus fettarmer Milch, joghurtartige Erzeugnisse). 4.WelcheAntwortderEU-KommissionhatdieBundesregierungaufdenim Juni2007übermitteltenProjektberichtzuBedeutungundRisikenfunktioneller Lebensmittel, insbesondere mit Pflanzensterinen erhalten? Eswirddavonausgegangen,dasssichdieFrageaufdenProjektberichtüberein GemeinschaftsprojektderVerbraucherzentralenunddesBundesinstitutsfürRisikobewertung Lebensmittel in der Wahrnehmung der Verbraucher bezieht.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/8037 DieEuropäischeKommissionhatdenBericht,wievomBundesministerium fürernährung,landwirtschaftundverbraucherschutz (BMELV)erbeten,der EBLSübermittelt,damitdieserineinemvonderEBLSderzeitdurchgeführten ProjektzurErmittlungdesVerzehrsphytosterinhaltigerLebensmittelinderEU Berücksichtigungfindenkann.DieErgebnissedesProjektesderEBLSbleiben zunächst abzuwarten. 5.WelchePositionverfolgtdieBundesregierungbeieinerzukünftigenÜberarbeitungderVerordnung (EG)Nr.258/97überneuartigeLebensmittel(zutaten)? DieBundesregierungwirdsichbeiderÜberarbeitungderVerordnung (EG) Nr.258/97fürsachgerechteundangemesseneRegelungeneinsetzen,diedem gesundheitlichenverbraucherschutzbeineuartigenlebensmittelnausreichend Rechnung tragen. 6.DurchwelcheMaßnahmensetztdieBundesregierungdieEmpfehlungen desständigenausschussesfürdielebensmittelketteundtiergesundheit vom10.november2003um,nachdenenlebensmittelnmitpflanzensterinzusätzennichtankinder,nichtvorbeugend,nichtinweiterenlebensmittelkategorienverzehrtwerdenundimhandelseparatangeboten werden sollen? DieBundesregierunghatsichbeidenBeratungenüberEntscheidungsentwürfe dereuropäischenkommissionzurgenehmigungdesinverkehrbringensphytosterinhaltigerlebensmittelstetsfüreinenrestriktivenansatzundeinebeschränkungderzugelassenenproduktkategorieneingesetzt.diepositionder BundesregierungwurdedabeiaufBasisentsprechenderRisikobewertungen undnachmaßgabederimständigenausschussfürdielebensmittelketteund TiergesundheitempfohlenenKriterienfestgelegt.IndenEntscheidungender EuropäischenKommissionüberdieZulassungsindallenotwendigenKriterien zur Sicherstellung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes enthalten. EineEmpfehlungdesStändigenAusschussesfürdieLebensmittelketteund Tiergesundheitvom10.November2003,wonachLebensmittelmitPflanzensterinzusätzenimHandelseparatangebotenwerdensollten,istderBundesregierung nicht bekannt. 7.WelcheMaßnahmenderVerbraucheraufklärunghatdieBundesregierung ergriffen,umdengesundheitsgefährdendenfehlverzehrvonlebensmitteln mit Pflanzensterinzusätzen zu vermeiden? UmVerbraucherinnenundVerbraucherausreichendüberdieVerwendungvon LebensmittelnmitPflanzensterinzusätzenzuinformierenundeinenÜberverzehrzuvermeiden,wurdenmitderVerordnung (EG)Nr.608/2004überdie EtikettierungvonLebensmittelnundLebensmittelzutatenmitPhytosterin-, Phytosterinester,Phytostanol-und/oderPhytostanolesterzusatz 1 besondere Kennzeichnungsanforderungenerlassen.DanachsindinderEtikettierungu.a. zusätzliche Hinweise anzugeben, dass daserzeugnisausschließlichfürpersonenbestimmtist,dieihrencholesterinspiegel im Blut senken möchten, 1Verordnung (EG)Nr.608/2004derKommissionvom31.März2004überdieEtikettierungvonLebensmittelnundLebensmittelzutatenmitPhytosterin-,Phytosterinester-,Phytostanol-und/oderPhytostanolesterzusatz (ABl. EU Nr. L 97 S. 44).

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Patienten,dieArzneimittelzurSenkungdesCholesterinspiegelseinnehmen, das Erzeugnis nur unter ärztlicher Aufsicht zu sich nehmen sollen, daserzeugnismöglicherweisefürschwangereundstillendefrauensowie Kinder unter fünf Jahren nicht geeignet ist, dieaufnahmevonmehrals3g/taganzugesetztenpflanzensterinen/pflanzenstanolen vermieden werden sollte. WesentlicheInformationsquellestelltsomit wiebeianderenlebensmitteln auch v. a. das Etikett dar. DanebenhatderaidinfodienstVerbraucherschutz,Ernährung,Landwirtschaft e.v.aufanregungdesbmelvinformationenzuneuartigenlebensmitteln, auch phytosterinhaltigen Lebensmitteln, auf seiner Website veröffentlicht. EineweitereMaßnahmederVerbraucheraufklärungstelltz.B.auchdieinder AntwortzuFrage4genannteStudiedesBundesinstitutsfürRisikobewertung undderverbraucherzentralendar,dieaufderwebsitedesbundesinstitutsfür Risikobewertung öffentlich zugänglich ist. 8.WannunddurchwenwurdedieÖffentlichkeitüberdasRisikodesFehlverzehrs von cholesterinsenkenden Lebensmitteln informiert? Siehe Antwort zu Frage 7. 9.MitwelchenPartnernhatdieBundesregierungdabeizusammengearbeitet? AufgrunddergemeinschaftsrechtlichenZulassungspflichtfürneuartigeLebensmittelerfolgteeineZusammenarbeitinsbesonderemitderEuropäischen KommissionunddenzuständigenBehördenderanderenMitgliedstaaten,aber auchmitdembundesamtfürverbraucherschutzundlebensmittelsicherheitals deutscheerstprüfbehörde,denzuständigenlandesbehördenundggf.denjeweiligen Antragstellern. DieBundesregierunghatbeiderFestlegungihrerPositionzuEntscheidungsentwürfenderEuropäischenKommissionüberdieZulassungentsprechender Lebensmittelv.a.diebetreffendenRisikobewertungendesSCF,derEBLSund desbfrzugrundegelegt.desweiterenwirdaufdieantwortzufrage7verwiesen. 10.HatdieBundesregierungaufeineverstärktzielgerichteteKontrollevon LebensmittelnmitPflanzensterinzusätzenhingewirkt,undwennja,mit welchen Erfolgen? DiefürdieLebensmittelüberwachungzuständigenoberstenLandesbehörden werdenregelmäßigüberdensachstandderzulassungsverfahrennachderverordnung (EG)Nr.258/97unterrichtet.DieÜberwachung,obdieinDeutschlandindenVerkehrgebrachtenpflanzensterinhaltigenLebensmitteldeneinschlägigenlebensmittelrechtlichenVorschriftenentsprechen,obliegtdenzuständigenStellenderLänder.BishergabeskeineVeranlassung,vonSeitender BundesregierungaufverstärktezielgerichteteKontrollenindiesemBereich hinzuwirken.

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/ HatdieBundesregierungdasProblemdesFehlverzehrsundderunzureichendenKennzeichnungmitdenHerstellernundHändlernvonLebensmittelnmitPflanzensterinzusätzenerörtert,undwennja,mitwelchem Ergebnis? DieNotwendigkeiteinerausreichendenKennzeichnungistaufGemeinschaftsebenemitdenbetroffenenFirmenerörtertworden.Siesindzudemüberdie nachderverordnung (EG)Nr.608/2004verpflichtendvorgeschriebenenAngabenu.a.zurmaximalentäglichenVerzehrsmengeanPflanzensterinenproTag informiert. 12. Welche weiteren Maßnahmen wurden eingeleitet? Siehe Antworten zu den Fragen 6 bis WelcheswissenschaftlicheGesamtkonzeptzurRisikobewertungvon Pflanzensterinen verfolgt die Bundesregierung? DieRisikobewertungvonPflanzensterinenfolgtdengesetzlichenVorgaben, dieinderverordnung (EG)Nr.258/97unddamitassoziiertenDokumenteneuropaweitverbindlichfestgelegtsind.SieerfolgtalsEinzelproduktbewertung aufdemaktuellenstandderwissenschaftlichenerkenntnisseimrahmender gestelltenanträge.nachdiesemkonzeptwerdenbeiderbearbeitungjedes neuenantragesdiebereitserteiltengenehmigungeninderaufnahmeabschätzung von Pflanzensterinen berücksichtigt. VerwiesenwerdensollindiesemZusammenhangerneutaufdasbereitsvonder EBLSbegonneneProjektzurErmittlungderAufnahmevonLebensmittelnmit PflanzensterinzusatzinderEU.NachVorliegenentsprechenderErgebnisseist davonauszugehen,dassdieeuropäischekommissionzusammenmitdenmitgliedstaatenüberetwaigeweitereerforderlichemaßnahmenberatenwird.die BundesregierungwirdsichdabeiwiebisherfüreinedemgesundheitlichenVerbraucherschutz ausreichend Rechnung tragende Vorgehensweise einsetzen. 14.BeabsichtigtdieBundesregierungdieErnährungsindustrieverursachergerechtanderFinanzierungvonSicherheitsforschungundVerbraucheraufklärung zu beteiligen? ImRahmenderZulassungsverfahrenanfallendeKostenzurErstellungderAntragsdossiers,einschließlichv.a.derKostenfürerforderlichetoxikologische Untersuchungen,sindvomAntragstellerzutragen.EineZulassungkannnur erfolgen,wenndievomantragstellervorgelegtendatenüberdiesicherheitder betreffendenlebensmittelausreichenundeinepositiverisikobewertungder ErstprüfbehördedeszuständigenMitgliedstaatesbzw.derEuropäischenBehörde für Lebensmittelsicherheit vorliegt.

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Anlage 1 (zu Frage 1) ÜbersichtüberwissenschaftlicheStudienzurcholesterinsenkendenWirkung vonlebensmitteln mit Pflanzensterinzusatz 1.LiNY,LiK,QiZ,DemontyI,GordonM,FrancisL,MolhuizenHO,Neal BC.PlantsterolenrichedmilkteadecreasesbloodcholesterolconcentrationsinChineseadults:arandomisedcontrolledtrial.BrJNutr.2007 Nov;98(5): Epub 2007 Jul 9. 2.LaforestL,MoulinP,SchwalmMS,LeJeunneP,ChretinS,KitioB, MassolJ,VanGanseE.Useofmargarineenrichedinphytosterolsbypatientsathighcardiovascularriskandtreatedbyhypolipidemicdrugs.Nutr Metab Cardiovasc Dis Nov;17(9): Epub 2006 Nov ChanYM,DemontyI,PelledD,JonesPJ.Oliveoilcontainingoliveoil fattyacidestersofplantsterolsanddietarydiacylglycerolreduceslowdensitylipoproteincholesterolanddecreasesthetendencyforperoxidation inhypercholesterolaemicsubjects.brjnutr.2007sep;98(3): Epub 2007 Jun FransenHP,deJongN,WolfsM,VerhagenH,VerschurenWM,Lütjohann D,vonBergmannK,PlatJ,MensinkRP.Customaryuseofplantsteroland plantstanolenrichedmargarineisassociatedwithchangesinserumplant sterolandstanolconcentrationsinhumans.jnutr.2007may;137 (5): AcuffRV,CaiDJ,DongZP,BellD.Thelipidloweringeffectofplant sterolestercapsulesinhypercholesterolemicsubjects.lipidshealthdis Apr 9; 6: SeppoL,JauhiainenT,NevalaR,PoussaT,KorpelaR.Plantstanolesters inlow-fatmilkproductslowerserumtotalandldlcholesterol.eurj Nutr Mar; 46 (2): PolagrutoJA,Wang-PolagrutoJF,BraunMM,LeeL,Kwik-UribeC,Keen CL.Cocoaflavanol-enrichedsnackbarscontainingphytosterolseffectively lowertotalandlow-densitylipoproteincholesterollevels.jamdietassoc Nov; 106 (11): JenkinsDJ,KendallCW,FaulknerDA,NguyenT,KempT,MarchieA, WongJM,deSouzaR,EmamA,VidgenE,TrautweinEA,LapsleyKG, HolmesC,JosseRG,LeiterLA,ConnellyPW,SingerW.Assessmentof thelonger-termeffectsofadietaryportfolioofcholesterol-loweringfoods in hypercholesterolemia. Am J Clin Nutr Mar; 83 (3): MoruisiKG,OosthuizenW,OppermanAM.Phytosterols/stanolslower cholesterolconcentrationsinfamilialhypercholesterolemicsubjects:asystematicreviewwithmeta-analysis.jamcollnutr.2006feb;25 (1):41 8. Review. 10.NoakesM,CliftonPM,DoornbosAM,TrautweinEA.Plantsterolesterenrichedmilkandyoghurteffectivelyreduceserumcholesterolinmodestlyhypercholesterolemicsubjects.EurJNutr.2005Jun;44 (4): Epub 2004 Aug FernandezML,Vega-LópezS.Efficacyandsafetyofsitosterolinthe managementofbloodcholesterollevels.cardiovascdrugrev.2005 Spring; 23 (1): Review. 12.JenkinsDJ,KendallCW,MarchieA,FaulknerDA,WongJM,deSouzaR, EmamA,ParkerTL,VidgenE,TrautweinEA,LapsleyKG,JosseRG,

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/8037 LeiterLA,SingerW,ConnellyPW.Directcomparisonofadietaryportfolioofcholesterol-loweringfoodswithastatininhypercholesterolemicparticipants. Am J Clin Nutr Feb; 81 (2): AmundsenAL,NtaniosF,PutN,OseL.Long-termcomplianceand changesinplasmalipids,plantsterolsandcarotenoidsinchildrenandparentswithfhconsumingplantsterolester-enrichedspread.eurjclinnutr Dec; 58 (12): CliftonPM,NoakesM,SullivanD,ErichsenN,RossD,AnnisonG,FassoulakisA,CehunM,NestelP.Cholesterol-loweringeffectsofplantsterol estersdifferinmilk,yoghurt,breadandcereal.eurjclinnutr.2004mar; 58 (3): JonesPJ,VanstoneCA,Raeini-SarjazM,St-OngeMP.Phytosterolsin low-andnonfatbeveragesaspartofacontrolleddietfailtolowerplasma lipid levels. J Lipid Res Sep; 44 (9): Epub 2003 May KatanMB,GrundySM,JonesP,LawM,MiettinenT,PaolettiR;Stresa WorkshopParticipants.Efficacyandsafetyofplantstanolsandsterolsin themanagementofbloodcholesterollevels.mayoclinproc.2003aug; 78 (8): Review. 17.SekiS,HidakaI,KojimaK,YoshinoH,AoyamaT,OkazakiM,KondoK. Effectsofphytosterolester-enrichedvegetableoilonplasmalipoproteins in healthy men. Asia Pac J Clin Nutr. 2003; 12 (3): CleghornCL,SkeaffCM,MannJ,ChisholmA.Plantsterol-enriched spreadenhancesthecholesterol-loweringpotentialofafat-reduceddiet. Eur J Clin Nutr Jan; 57 (1): HallikainenM,SarkkinenE,WesterI,UusitupaM.Short-termLDLcholesterol-loweringefficacyofplantstanolesters.BMCCardiovascDisord Aug 27; 2: OstlundREJr,RacetteSB,OkekeA,StensonWF.Phytosterolsthatare naturallypresentincommercialcornoilsignificantlyreducecholesterol absorption in humans. Am J Clin Nutr Jun; 75 (6): Hinweis: EsliegenzahlreicheweitereHumanstudienvor,diediecholesterinsenkende WirkungvonPhytosterolenundPhytostanolenbelegen,diejedochnichtmit der Applikationsform Lebensmittel durchgeführt wurden.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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