Auswirkung der Neuregelung des Elterngeldes auf Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/5276 Auswirkung der Neuregelung des Elterngeldes auf Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger Vorbemerkung der Fragesteller InsbesondereBezieherinnenundBeziehervonHartz-IV-LeistungensindLeidtragendederElterngeldneuregelungvomJanuar2011.Betroffensindhiervor allemdiejenigen,dienichtübererwerbseinkommenverfügen:siebekommen daselterngeldinhöhevon300euroalseinkommenaufihrenleistungengemäßdeszweitenbuchessozialgesetzbuch (SGBII)angerechnetundsomitdas Elterngelddefactogestrichen.InihrerAntwortaufdieKleineAnfragederFraktionDIELINKE.vom9.März2011behauptetdieBundesregierung,diesbezüglichüberkeineDatenvonbetroffenenHartz-IV-Empfängerinnenund-Empfänger zu verfügen. FürdieBetroffenenistdieseRegelungfatal.SieverlierennichtnurproMonat 300Euro,sondernauchkurzfristigjeglichefinanziellePlanungssicherheit.DarüberhinausmüssenvieleHartz-IV-Empfängerinnenund-Empfängermit RückforderungendurchdieSGB-II-Behördenrechnen,wenndieseaufgrundder kurzenfristzwischenverabschiedungundinkrafttretendergesetzlichenneuregelungen die Leistungen im Umfang des Jahres 2010 weitergezahlt haben. 1.WannwerdenderBundesregierungDatenvorliegen,dieAuskunftüberdie AnrechnungsowiedieHöhederAnrechnungderElterngeldleistungenauf SGB-II-Leistungengeben (fallsdiebundesregierungnichtbeabsichtigt,daten, die Auskunft darüber geben, zu erheben, bitte begründen)? InderGrundsicherungsstatistikderBundesagenturfürArbeitnach 53des ZweitenBuchesSozialgesetzbuch (SGBII)isteinestatistischeZählungvon PersonenundBedarfsgemeinschaftenmitanzurechnendemEinkommenausElterngeldnichtmöglich.Dienach 1Absatz2Nummer3derRechtsverordnung zu 51bSGBIIfestgelegtePflichtzurErfassungvonArtundHöhederEinkommenwirdanhandkategorisierterGruppenvonEinkommensarten (Erwerbstätigkeit,Rentenetc.)erfüllt;einetiefergehendeDifferenzierungineinzelne DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom8.April 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode EinkommensartenwieElterngeldkannnichtvorgenommenwerden.EinkommenausElterngeldwirdgemeinsammitweiterenEinkommensartenals sonstiges Einkommen erfasst und statistisch ausgewiesen. 2.WannwerdenderBundesregierungDatenvorliegen,dieAuskünfteüberdie AnzahlderSGB-II-NeubescheidungenimRahmenderÄnderungdesElterngeldesgeben (fallsdiebundesregierungnichtbeabsichtigt,daten,die Auskunft darüber geben, zu erheben, bitte begründen)? ÜberBescheidungenimKontextvonEinkommenausElterngeldimSGBIIliegenderStatistikderBundesagenturfürArbeit (BA)keinestatistischenDaten vor.diegrundsicherungsstatistikderbanach 53SGBIIinVerbindungmit 51bSGBIIisteineBestandsstatistikvonPersonenundBedarfsgemeinschaften,inderBearbeitungsprozessewieAntragstellung,Bescheidungetc.nichtabgebildet werden. 3.WannwerdenderBundesregierungDatenvorliegen,dieAuskünfteüber HöheundAnzahlderRückforderungenvonSGB-II-Leistungenaufgrund deränderungenderelterngeldregelungengeben (fallsdiebundesregierung nichtbeabsichtigt,daten,dieauskunftdarübergeben,zuerheben,bittebegründen)? ÜberRückforderungenvonLeistungenanBedarfsgemeinschaftenimKontext voneinkommenauselterngeldimsgbiiliegenderstatistikderbakeinestatistischendatenvor.diegrundsicherungsstatistikderbundesagenturfürarbeit nach 53SGBIIinVerbindungmit 51bSGBIIisteineBestandsstatistikvon PersonenundBedarfsgemeinschaften,inderFinanzflüsse wieauszahlungstermine,rückforderungenetc. nichtinderfürdiebeantwortungderfrage notwendigen Tiefe abgebildet werden können. 4.WievieleKinderimAlterunter14MonatenlebeninSGB-II-Bedarfsgemeinschaften (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Bundesland)? a)wievieledieserbedarfsgemeinschaftenerhalteneinenmehrbedarfwegenalleinerziehung (bitteaufschlüsselnnachgeschlechtundbundesland)? b)wievieledieserbedarfsgemeinschaftenbestehenauslediglicheinem Haushaltsvorstand (bitteaufschlüsselnnachgeschlechtundbundesland)? c)inwievielendieserbedarfsgemeinschaftenwirdgleichzeitigarbeitslosengeldi (ALGI)bezogen (bitteaufschlüsselnnachgeschlecht,bundesland und Bedarfsgemeinschaften mit nur einem Haushaltsvorstand)? d)inwievielendieserbedarfsgemeinschaftenhatsichdaserwerbseinkommeninden12monatenvordergeburtreduziert (bitteaufschlüsselnnach Geschlecht,BundeslandundBedarfsgemeinschaftenmitnureinem Haushaltsvorstand)? e)inwievielendieserbedarfsgemeinschaftenhatsichdeshalbdersgb-ii- Bedarferhöht (bitteaufschlüsselnnachgeschlecht,bundeslandund Bedarfsgemeinschaften mit nur einem Haushaltsvorstand)? InwievielendieserBedarfsgemeinschaftenwurdendieBewilligungsbescheideaufgrundeineserhöhtenanrechenbarenEinkommensaufgehobenundRückforderungenerhoben,ohnedassdasEinkommenaus

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/5440 Erwerbsarbeitstammt (bitteaufschlüsselnnachgeschlecht,bundesland und Bedarfsgemeinschaften mit nur einem Haushaltsvorstand)? f)inwievielendieserbedarfsgemeinschaftenbefindensichdieelternvor dergeburtineinerberufsausbildungoderineinemstudium (bitteaufschlüsselnnachgeschlecht,bundeslandundbedarfsgemeinschaftenmit nur einem Haushaltsvorstand)? AktuelleWerteausderStatistikzurGrundsicherungfürArbeitsuchendeliegen indengewünschtendifferenzierungenfürdenberichtsmonatnovember2010 vor.angabenzumalterkönnennurnachjahrenundnichtnachlebensmonaten gemachtwerden.danachgabesindiesemmonat125100bedarfsgemeinschaftenmitmindestenseinemkinduntereinemjahr.46700dieserbedarfsgemeinschaftenwarenbedarfsgemeinschaftenvonalleinerziehendenund41400dieserbedarfsgemeinschaftenerhielteneinenmehrbedarfwegenalleinerziehung. VondenBedarfsgemeinschaftenmitmindestenseinemKinduntereinemJahr bezogen2800gleichzeitigarbeitslosengeldnachdemdrittenbuchsozialgesetzbuch (SGBIII),darunterwaren42BedarfsgemeinschaftenvonAlleinerziehenden.DieErgebnissefürdieBundesländerfindensichinderTabelle1. EineDifferenzierungnachGeschlechtistnichtmöglich (vgl.methodischehinweise). Tabelle1:Bedarfsgemeinschaften (BG)mitmindestenseinemKinduntereinem Jahr (November 2010) BundeslandAnzahl Bedarfsgemeinschaften insgesamt insgesamt BG mit mind. 1 Kind Alleinerziehend mitmind.1kind Alleinerziehend mit Mehrbedarf Alleinerziehende undmind.1kind FürdieFrage4dmüssteeineaufwendigeSonderauswertung (hinsichtlichauswertungsdesignundauswertungslaufzeiten)durchgeführtwerden,wasinder vorgegebenenantwortfristnichtzuleistenist.zudenfragen4ebis4fkönnen auf Basis der Grundsicherungsstatistik keine Angaben gemacht werden. BG mit Parallelbezug ALG I und mind. 1Kind Alleinerziehende mitparallelbezug ALG I undmind.1kind Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen * Bremen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern * Saarland * Berlin * Brandenburg Mecklenburg- Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt * Thüringen Deutschland Quelle: Statistik der BA

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Methodische Hinweise: (1)EswurdenBedarfsgemeinschaftenermittelt,indenenmindestensein KinduntereinemJahrlebt.Eswurdeunterstellt,dasssichdieFragenachder GeschlechtsdifferenzierungaufdieBedarfsgemeinschaftenbezieht.EineDifferenzierungvonBedarfsgemeinschaftenmitKindernnachGeschlecht,welches einpersonenbezogenesmerkmalist,istabernurfüralleinerziehenden-bedarfsgemeinschaften sinnvoll durchführbar. (2)DieQuantifizierungvonBedarfsgemeinschaftenmitnureinemHaushaltsvorstanderfolgteüberdieIdentifikationdesBedarfsgemeinschaftstypsAlleinerziehend.EineDifferenzierungvonBedarfsgemeinschaftstypennachGeschlechtistnichtmöglich.AuseinerAuswertungaufderPersonenebeneistaber bekannt,dassin2009jahresdurchschnittlich95prozentderalleinerziehenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen weiblich waren. (3)DieZahlderAlleinerziehenden-BedarfsgemeinschaftenmitMehrbedarfsleistungenistkleineralsdieZahlderAlleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften,weilnichtjedeAlleinerziehende-BedarfsgemeinschaftMehrbedarfsleistungen erhält, insbesondere weil Einkommen angerechnet werden. 5.InwievielendieserBedarfsgemeinschaftenliefderBewilligungszeitraum fürdiesgb-ii-leistungenüberdenjahreswechselhinaus (bitteaufschlüsselnnachgeschlecht,bundeslandundbedarfsgemeinschaftenmitnureinem Haushaltsvorstand)? ÜberBewilligungszeiträumevonBedarfsgemeinschaftenimKontextvonEinkommenausElterngeldimSGBIIliegenderStatistikderBAkeineDatenvor. DieGrundsicherungsstatistikderBundesagenturfürArbeitnach 53SGBIIin Verbindungmit 51bSGBIIisteineBestandsstatistikvonPersonenundBedarfsgemeinschaften,indergültigeBestandsepisodenabgebildetwerdenund operativebearbeitungsmerkmalewiediezeitlichengrenzendesbewilligungszeitraums nicht ausgewiesen werden können. 6.WievieleKinderimAlterunter12MonatenlebeninSGB-II-Bedarfsgemeinschaften,undwievieledieserBedarfsgemeinschaftensindlediglich Aufstocker (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Bundesland)? a)wievieledieserbedarfsgemeinschaftenerhalteneinenmehrbedarfwegenalleinerziehung (bitteaufschlüsselnnachgeschlechtundbundesland)? b)wievieledieserbedarfsgemeinschaftenbestehenauslediglicheinem Haushaltsvorstand (bitteaufschlüsselnnachgeschlechtundbundesland)? c)inwievielendieserbedarfsgemeinschaftenwirdgleichzeitigalgibezogen (bitteaufschlüsselnnachgeschlecht,bundeslandundbedarfsgemeinschaften mit nur einem Haushaltsvorstand)? d)inwievielendieserbedarfsgemeinschaftenhatsichdaserwerbseinkommeninden12monatenvordergeburtreduziert (bitteaufschlüsselnnach Geschlecht,BundeslandundBedarfsgemeinschaftenmitnureinemHaushaltsvorstand)? InwievielendieserBedarfsgemeinschaftenhatsichdeshalbderSGB-II- Bedarferhöht (bitteaufschlüsselnnachgeschlecht,bundeslandundbedarfsgemeinschaften mit nur einem Haushaltsvorstand)?

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/5440 e)inwievielendieserbedarfsgemeinschaftenwurdendiebewilligungsbescheideaufgrundeineserhöhtenanrechenbareneinkommensaufgehoben undrückforderungenerhoben,ohnedassdaseinkommenauserwerbsarbeitstammt (bitteaufschlüsselnnachgeschlecht,bundeslandundbedarfsgemeinschaften mit nur einem Haushaltsvorstand)? f)inwievielendieserbedarfsgemeinschaftenbefindensichdieelternvor dergeburtineinerberufsausbildungoderineinemstudium (bitteaufschlüsselnnachgeschlecht,bundeslandundbedarfsgemeinschaftenmit nur einem Haushaltsvorstand)? ImBerichtsmonatNovember2010gabesrund38300Bedarfsgemeinschaften mitmindestenseinemkinduntereinemjahr,dieeinkommenauseinererwerbstätigkeiterzielten.2500dieserbedarfsgemeinschaftenwarenbedarfsgemeinschaftenvonalleinerziehendenund2100dieserbedarfsgemeinschaften erhielteneinenmehrbedarfwegenalleinerziehung.vondenbedarfsgemeinschaftenmitmindestenseinemkinduntereinemjahrbezogen700gleichzeitig ArbeitslosengeldnachdemSGBIII,darunterwarenfünfBedarfsgemeinschaftenvonAlleinerziehenden.DieErgebnissefürdieBundesländerfindensichin dertabelle2.einedifferenzierungnachgeschlechtwarnichtmöglich (vgl. methodische Hinweise zu Frage 4). FürdieFrage6dmüssteeineaufwendigeSonderauswertung (hinsichtlichauswertungsdesignundauswertungslaufzeiten)durchgeführtwerden,wasinder vorgegebenenantwortfristnichtzuleistenist.zudenfragen6ebis6fkönnen auf Basis der Grundsicherungsstatistik keine Angaben gemacht werden. Tabelle2:Bedarfsgemeinschaften (BG)mitmindestenseinemKinduntereinem Jahr mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit (November 2010) Bundesland BG mit Bruttoerwerbseinkommen BG mit mind. 1 Kind Alleinerziehend mit mind. 1 Kind BG mit Mehrbedarf Alleinerziehende und mind. 1 Kind BG mit Parallelbezug ALGI und mind. 1 Kind Alleinerziehende mit Parallelbezug ALGI und mind. 1 Kind Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Nordrhein-Westfalen Hessen * Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg * Bayern * Saarland Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Deutschland Quelle: Statistik der BA

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7.InwievielendieserBedarfsgemeinschaftenliefderBewilligungszeitraum fürdiesgb-ii-leistungenüberdenjahreswechselhinaus (bitteaufschlüsselnnachgeschlecht,bundeslandundbedarfsgemeinschaftenmitnureinem Haushaltsvorstand)? ÜberBewilligungszeiträumevonBedarfsgemeinschaftenimKontextvonEinkommenausElterngeldimSGBIIliegenderStatistikderBAkeinestatistischen Datenvor.DieGrundsicherungsstatistikderBundesagenturfürArbeitnach 53 SGBIIinVerbindungmit 51bSGBIIisteineBestandsstatistikvonPersonen undbedarfsgemeinschaften,indergültigebestandsepisodenabgebildetwerden undoperativebearbeitungsmerkmalewiediezeitlichengrenzendesbewilligungszeitraums nicht ausgewiesen werden können.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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