N I E D E R S C H R I F T
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- Timo Sachs
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1 N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung des Gemeinderates am Samstag, den 27. Dezember 2014 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes in Sankt Martin an der Raab, Hauptplatz 7. Anwesende Mandatare: SPÖ Fraktion Zukunft St. Martin a.d. Raab ÖVP Fraktion Bgm. Franz Josef KERN Petra EISCHER Roman BEDÖCS Mag. Harald DUNKL Markus GANAHL Werner HARTMANN Vbgm. Josef JOST Marlies KROIS Ewald LACZKO Claudia KRÖPFL KÖGL Vmgl. Ernst MAYER Franz MOHAPP Gerhard LIPP Vmgl. Ing. Siegfried NIEDERER Johann MUND Vmgl. Manfred SCHREINER Alexandra NERAT Franz PINT Vmgl. Manfred REDL Roland STACHERL Vmgl. Günter ZOTTER Entschuldigt fehlen: Unentschuldigt fehlen: x- -x- Schriftführer: Brückler Gerd Die Mitglieder des Gemeinderates sind ordnungsgemäß durch schriftliche Ladung vom 16. Dezember 2014 zur Sitzung einberufen worden. Die Einladung mit den Beratungsgegenständen war den Bestimmungen der Bgld. Gemeindeordnung entsprechend durch Anschlag an der Amtstafel öffentlich kundgemacht. Jedem Gemeinderat war persönlich eine schriftliche Ausfertigung der Einladungskurrende ausgefolgt worden. Sitzungsbeginn: Uhr Ende der Sitzung: Uhr Seite 207
2 T A G E S O R D N U N G 1.) Gebarungsprüfung des Prüfungsausschusses am 04. Dezember 2014 Bericht des Obmanns 2.) Discobus Burgenland: Beförderungsvertrag mit neuem Partner Südburg Kraftwagen-Betriebs-GesmbH & Co KG 3.) Privatschule Kolibri: Ansuchen vom um Gewährung eines Schulerhalterbeitrages für das Schuljahr 2014/15 4.) Neufestsetzung der Gebühren für die Benützung der Martinihalle 5.) Bestellung eines Bauausschusses für den Neubau des Musikheims 6.) Neubau Musikheim - Vergabe nachstehender Leistungen an DI. Ernst Halb lt. Angebot vom : Planungsarbeiten, Erstellung der Leistungsver= zeichnisse, örtliche Bauaufsicht und Kontrolle der Abrechnungen 7.) Voranschlag für das Haushaltsjahr ) Mittelfristiger Finanzplan für das Haushaltsjahr ) Gertraud Mautner, Eisenberg/Raab, Kirchenzipf 26: Verlängerung des bestehenden Dienstvertrages auf unbestimmte Zeit 10.) Allfälliges Bürgermeister Franz Josef Kern begrüßt die anwesenden Gemeinderäte sowie die Zuschauer und eröffnet zur festgesetzten Zeit die Sitzung. Er stellt fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates ordnungsgemäß zur Sitzung geladen wurden und dass die Beschlussfähigkeit gem. 41 Abs. 1 der Bgld. Gemeindeordnung gegeben ist. Mit der Unterfertigung der Verhandlungsschrift über die heutige Gemeinderatssitzung werden betraut: Kröpfl-Kögl Claudia, Bedöcs Roman und Krois Marlies Zur Sitzungsniederschrift vom 16. November 2014 gibt es zwei Wortmeldungen: Vmgl. Ernst Mayer zu TO.-Pkt. 5 Seite 200: Die Besichtigungen diverser Musikheime und Musikschulen mit Arch. Halb erfolgten im Mai 2014 und nicht wie angegeben im Mai Vmgl. Siegfried Niederer zum selben TO-Pkt. Seite 201 (2. Absatz): Lt. Gespräch mit Franz Petanovits aus Welten würde dieser das ganze Anrainergrundstück zum geplanten Neubau des Musikheims in Doiber um ca ,00 an die Gemeinde verkaufen, was einem Quadratmeterpreis von ca. 10,00 entspräche und nicht wie im Protokoll angeführt um 30,00 pro Quadratmeter lediglich für eine benötigte Teilfläche. Seite 208
3 Zu Punkt 7 Voranschlag für das Haushaltsjahr 2015 Der Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2015 ist gemäß 68 Abs. 1 der Bgld. Gemeindeordnung durch z w e i Wochen, das war in der Zeit vom 09. Dezember 2014 bis zum 23. Dezember 2014, im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen. Die Auflage war mit dem Hinweis kundgemacht, dass es jedem wahlberechtigten Gemeindemitglied freisteht, zum Voranschlagsentwurf innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt Erinnerungen einzubringen. Der gegenständliche Entwurf wurde nach Anhörung des Gemeindevorstandes (Sitzung am ) erarbeitet und anschließend jedem Vorstandsmitglied als Arbeitsunterlage zur Verfügung gestellt. Der Bürgermeister erläutert die Schwerpunkte des Budgets und die größeren Abweichungen zum Voranschlag für das Haushaltsjahr Diverse Anfragen der Gemeindemandatare werden vom Bürgermeister und dem Schriftführer beantwortet. Einstimmig werden nachstehende Änderungen gegenüber dem vorliegenden Entwurf beschlossen: VA-Stelle Text Einnahmen Ausgaben 1/ Zuzahlung der Gemeinde zu einem Memory-Sport= camp, ergänzend zum Stay-Cool Sommerprogramm ,00 1/ Anhebung des Rettungsbeitrages auf 9,20 / EW ,00 1/ Neugestaltung Kriegerdenkmal in Oberdrosen Zuschuss der Gemeinde ,00 2/ Soll-Überschuss ,00 Während der Auflagefrist wurden zwei Erinnerungen (beide am eingelangt) zum Voranschlagsentwurf eingebracht: 1.) Alexander Bakanic, Welten, Deutscheck 2: Ich wende mich hiermit an Sie bezüglich eines Street-Parks (siehe Fotos) in der Marktgemeinde Sankt Martin an der Raab. Da, laut meines Wissens, auch ein Funcourt-Platz in der Nähe der Volksschule in Planung ist, könnte man die Idee eines Freizeitparks bzw. Street-Parks gleich Hand in Hand verwirklichen. Ich erkläre Ihnen kurz, worum es überhaupt geht: Für diesen Street-Park ist grundsätzlich keine größere Investition notwendig, lediglich ein paar Eisenstangen bzw. Holzpfeiler werden benötigt. Es geht hier in erster Linie um einen Fitness-Park für sportbegeisterte Menschen, den man zu jeder beliebigen Zeit benützen könnte. Dieser besteht aus Klimmzugstange, Dipstangen bzw. noch anderen Vorrichtungen um verschiedenste und körperlich anspruchsvolle Übungen auszuführen. Warum ist dieser Park so interessant? Es gibt viele positive Dinge, die für diesen Bau sprechen. Seite 209
4 Zuerst einmal ist zu sagen, dass so ein Park unglaublich interessant für Jugendliche ist. Diese können sich körperlich betätigen und ihrem Körper etwas Gutes tun, eben dadurch, dass sie sich an so einem Park vergnügen. Darüber hinaus können sich junge Menschen in Gruppen treffen und Team-Workouts zu gestalten (hierbei wird die Gemeinschaft gefördert). Vielleicht treffen sich Jugendliche dann nicht mehr zum Rauchen oder auf ein Bier, sondern treffen sich um ein lustiges und durchaus produktives Training an den Klimmzugstangen des Fitnessparks zu absolvieren. Daher meine Bitte, so ein Park ist kein großer Aufwand und meiner Meinung nach auch finanzierbar. Da auch ein Funcourt-Platz auf dem Programm steht, könnte man diese Idee gleich mitverwirklichen und in der Nähe bauen. Wenn Sie im Internet nach solchen Parks bzw. solchen Street-Workout-Gruppierungen suchen wird Ihnen klar, dass dies in letzter Zeit ein sehr populäres Thema ist, und viele Jugendliche hinter solchen Freizeitparks stehen. Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig, keinen Geldbetrag für die Errichtung eines Street-Parks im Voranschlag für das Haushaltsjahr 2015 zu berücksichtigen. Begründung: Nach Errichtung der bereits budgetierten Multifunktionssportanlage bei der Volksschule wird man sehen, ob noch ausreichend Platz für die gewünschte Anlage vorhanden ist; eventuell könnte das Anliegen im Finanzjahr 2016 realisiert werden. 2.) Liste Zukunft St. Martin a.d. Raab Die Liste Zukunft St. Martin a.d. Raab ersucht höflich um Aufnahme eines Budgetpostens zur Erstellung eines Leitbildes St. Martin a.d. Raab 2030 im Rahmen der Dorferneuerung. Der stetige gesellschaftliche und wirtschaftliche Wandel ist auch für eine Gemeinde eine große Herausforderung. Es braucht von Zeit zu Zeit eine Standortbestimmung, um sich einerseits den veränderten Verhältnissen und Ansprüchen zu stellen und andererseits Bewährtes zu erhalten und zu pflegen. Wir sollten uns mit den beiden Kernfragen befassen: Wo stehen wir heute? Wo wollen wir hin? In einem zweiten Schritt sollte eine breit abgestützte Arbeitsgruppe aus der Bevölkerung, zusammen mit dem Gemeinderat, die vorgegebene Ausrichtung in konkrete Ziele und Vorhaben umsetzen. Das Dorferneuerungsleitbild könnte sich z.b. in folgende Kernbereiche (Handlungsfelder) gliedern: Natur, Umwelt und Lebensqualität Dorfkultur und dörfliche Gemeinschaft Kinder und Jugend Ältere Generation und soziale Versorgung Ortsbild, Infrastruktur und Verkehr Regionale Wirtschaft und Nahversorgung Als Beispiel möchten wir auf die Marktgemeinde Heiligenkreuz im Lafnitztal hinweisen, die im Zeitraum Oktober 2013 bis Mai 2014 ein Leitbild mit umseitigen Kernbereichen bzw. Handlungsfeldern zusammen mit Dipl.Ing. Christian Holler als Projektbegleiter erstellte. Wir ersuchen um Berücksichtigung eines Budgetpostens im Voranschlag Bei der Debatte über diese Erinnerung zeigt sich, dass es 2 verschiedene Meinungen über die Aufnahme eines Leitbilds in den Haushaltsvoranschlag gibt: Seite 210
5 a.) b.) Bürgermeister Kern und die Fraktion der SPÖ: Unserer Gemeinde ist finanziell sehr gut aufgestellt. Das zeigt, dass bisher alle Aufgaben bestens gelöst wurden. Das Leitbild von Heiligenkreuz i.l. hat ca ,00 (70 % Förderung) gekostet und beinhaltet, so wie alle Leitbilder oder Projekte, sehr viele allgemeine Angaben oder aber Ziele, die unsere Gemeinde schon lange verwirklicht hat. Es wird auch Jahr für Jahr daran gearbeitet, weitere Verbesserungen zu erzielen. In der heutigen, schnelllebigen Zeit ist ein Leitbild, welches den Weg für eine so lange Zeit vorgibt, nicht so sinnvoll die Gemeinde sollte besser flexibel sein. Ein zukünftiger Gemeinderat kann andere Ziele verfolgen, als in einem vor Jahren erstellten Leitbild festgehalten wurden. Vmgl. Mayer und die Liste Zukunft St. Martin/R. : Ein Leitbild ist ein wichtiges Instrument um eine Gemeinde in die Zukunft zu führen. Es sollen darin nicht nur Bauprojekte oder der Ankauf von Fahrzeugen sondern auch gesellschaftspolitische Belange (wie Nachbarschaftshilfe ), einfließen. Auch Gedanken über die Schaffung von Bauplätzen und Betriebsansiedelungen sollen darin Platz finden. Der Bürgermeister stellt nach vielen Wortmeldungen den Antrag, keine Mittel für die Erstellung eines Leitbildes in den Voranschlag aufzunehmen. Dieser Antrag wird mit den Stimmen der SPÖ und der ÖVP angenommen. Gegen den Antrag stimmen die Mitglieder der Liste Zukunft Sankt Martin a.d. Raab. Bei den Personalkosten ist auch heuer wieder die bereits in den Vorjahren gewährte Belastungsabgeltung für die Gemeindearbeiter in Höhe von je 1.000,00 enthalten. Die Gebühren für den Kindergarten und die Nachmittagsbetreuung in der Volksschule werden so wie bei der Beschlussfassung zum VA gefordert - an den Verbraucherpreisindex (VPI 2005) angepasst (Bezugsmonat ist 9/2006). Der Schriftführer bringt dem Gemeinderat das Maastricht Ergebnis, die Planungsrechnung für den Neubau des Musikheims und das Beiblatt zur Kanalbenützungsgebühr 2015 zur Kenntnis. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, beantragt der Bürgermeister, den Voranschlag für das Haushaltsjahr 2015 wie nachstehend angeführt zu genehmigen. Der Antrag des Bürgermeisters wird - bei Stimmenthaltung von GR. Werner Hartmann - vom Gemeinderat mit den Stimmen der Mitglieder der SPÖ und der restlichen Stimmen der ÖVP-Fraktion mehrheitlich angenommen und der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2015 damit antragsgemäß genehmigt. Die Mitglieder der Liste Zukunft St. Martin a.d. Raab stimmen gegen den Antrag des Bürgermeisters. Damit ist der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt beschlossen: a.) Ordentlicher Haushalt Einnahmen ,00 Ausgaben ,00 Seite 211
6 b.) Außerordentlicher Haushalt Einnahmen ,00 Ausgaben ,00 Auf Grund bundes- bzw. landesgesetzlicher Ermächtigungen sind die nachstehenden Abgaben und Gebühren mit folgenden Hebesätzen auszuschreiben und einzuheben: a.) Kommunalabgabe 3 v.h. Der Gesamtbetrag der im Finanzjahr 2015 veranschlagten Darlehen, die nur zur Deckung von Ausgaben der außerordentlichen Gebarung verwendet werden dürfen, wird mit ,00 festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2015 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltes in Anspruch genommen werden dürfen, wird mit ,-- festgesetzt und zwar mit einem Kreditrahmen von jeweils ,-- bei der Erste Bank und der Raiffeisenbezirksbank Jennersdorf. Gemäß 67 Abs. 6 der Bgld. Gemeindeordnung werden den Ortsteilen Ausgaben mittels Untervoranschlages wie folgt zugeteilt: Sankt Martin an der Raab ,00 Neumarkt an der Raab ,00 Eisenberg an der Raab ,00 Oberdrosen ,00 Doiber ,00 Gritsch ,00 Welten ,00 G.R. Alexandra Nerat verabschiedet sich nach der Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt. Zu Punkt 8 Mittelfristiger Finanzplan für das Haushaltsjahr 2015 Der mittelfristige Finanzplan ist nach 68 Abs. 2 Z.5 Bgld. GemO gleichzeitig mit dem Voranschlag zu beschließen. Mit Erlass vom 19. November 2014, Zl. 2/Gl-G , wurden die Gemeinden vom Amt der Bgld. Landesregierung angewiesen, diesen über die GHD- Datei vorzulegen. Der mittelfristige Finanzplan hat neben den Daten des Rechnungsabschlusses 2014 und des Voranschlages 2015 auch die Finanzplanwerte der Jahre zu umfassen. Jedem Mitglied des Gemeindevorstandes wurde ein Exemplar des vorliegenden Entwurfes als Arbeitsunterlage zur Verfügung gestellt. Seite 212
7 Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Bürgermeisters bei Stimmenthaltung von Vmgl. Ernst Mayer und GR. Werner Hartmann - den vorliegenden mittelfristigen Finanzplan für das Haushaltsjahr 2015 zu genehmigen. Zu Punkt 1 Gebarungsprüfung des Prüfungsausschusses am 04. Dezember 2014 Bericht des Obmanns Der Obmann des Prüfungsausschusses berichtet von der am durchgeführten Gebarungsprüfung. Bei dieser Prüfung wurden die Buchungsbelege und Kontoauszüge des 3. Quartals 2014 stichprobenartig überprüft und festgestellt, dass bei 4 Rechnungen der Verwendungszweck nicht angegeben war. Der Bericht des Obmanns wird vom Gemeinderat ohne Einwände zur Kenntnis genommen. Zu Punkt 2 Discobus Burgenland: Beförderungsvertrag mit neuem Partner Südburg Kraftwagen-Betriebs-GesmbH & Co KG Der Verein Discobus Burgenland hat mitgeteilt, dass ab 15. Dezember 2014 neue Buspartner Blaguss und Südburg den Beförderungsauftrag der Discobusse übernommen haben. Beide Verkehrsbetriebe haben bereits Erfahrung mit dem Discobustransfer, da sie in den letzten Jahren als Subpartner für ÖBB-Postbus unterwegs waren. Südburg wird die Routen in den südlichen Bezirken bedienen und Blaguss übernimmt den Transport im Nord- und Mittelburgenland. Auf Grund der Kündigung der Verträge von Seiten der ÖBB Postbus AG muss mit dem zukünftigen Buspartner Südburg ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Dieser neue Beförderungsvertrag bringt für unsere Gemeinde keine Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen. Auf Antrag von Bürgermeister Kern beschließt der Gemeinderat einstimmig den nachstehenden Beförderungsauftrag Discobus Burgenland mit Südburg Kraftwagen-Betriebs-GesmbH & Co KG: Beförderungsauftrag "Discobus Burgenland" 1. Die Marktgemeinde Sankt Martin an der Raab, vertreten durch Bürgermeister Franz Josef Kern hat sich im Rahmen des Projektes Discobus Burgenland, unter Berücksichtigung sozialer und umweltpolitischer Faktoren, zum Ziel gesetzt, vor allem ihrer jugendlichen Bevölkerung eine sichere und bequeme Alternative zum motorisierten Individualverkehr für Fahrten zu und von den Diskotheken, sowie Großveranstaltungen, zu bieten. Der Verein Discobus ist Ansprechpartner der Gemeinden und Vermittler der Beförderungsaufträge,hat jedoch weder Abschluss- noch Inkassovollmacht. Seite 213
8 Die oben genannte Gemeinde beauftragt im Rahmen des Projektes Discobus Burgenland das Verkehrsunternehmen Südburg Kraftwagen-Betriebs-GesmbH & Co KG mit Busleistungen gemäß dem jeweils gültigen Fahrplanangebot lt. Beilage 1, welche einen wesentlichen Bestandteil dieses Auftrages bildet und bei Änderungen jeweils erneuert wird. Der Beförderungsauftrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann erstmals nach Ablauf von zwei Jahren, unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Fahrplanwechsel im Dezember gekündigt werden. Die Südburg Kraftwagen-Betriebs-GesmbH & Co KG ist berechtigt, den Beförderungsauftrag jeweils zum Monatsletzten, unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist, vorzeitig aufzulösen, wenn für die durch diesen Beförderungsauftrag betroffene Discobuslinie,auf Grund des Wegfalls von Finanzierungsbeiträgen mehrerer auf dieser Linie liegenden Gemeinden, ein kostendeckender Betrieb nicht mehr aufrechterhalten werden kann. 2. Die Busleistungen gemäß Pkt. 1 werden unter anderem aus Erlösen durch den Fahrkartenverkauf finanziert. Diese verbleiben bei der Blaguss Reisen GmbH. Darüber hinaus benötigt die Südburg Kraftwagen-Betriebs-GesmbH & Co KG für die kostendeckende Erbringung der Busleistungen gemäß Pkt. 1,Beiträge der am Verkehr teilnehmenden Gemeinden. Die oben genannte Gemeinde zahlt dem Verkehrsunternehmen für die vorgenannte Busleistung einen anteiligen Beitrag in Höhe von EUR 69,89 zuzüglich USt. pro Tag und eingesetztem Bus. Der fahrplanmäßige Verkehr wird mit im Kraftfahrlinienverkehr eingesetzten Omnibussen mit max. 50 Sitzplätzen abgewickelt. Zusätzliche Busse sind zeitgerecht im Vorhinein zu bestellen und gesondert zu zahlen und zu verrechnen. Der oben genannte Beitrag ist wertgesichert. Die Wertsicherung setzt sich zu 60% aus dem Tariflohnindex der privaten Autobusunternehmen und zu 40% aus dem von der Statistik Austria bekannt gegebenen Verbraucherpreisindex 2010 (VPI) zusammen, wobei als Indexbezugszahl der jeweils für den Monat Oktober verlautbarte Index, d.h. für 2015 die Indexerhöhung von Oktober 2013 auf Oktober 2014, dient. Die Verrechnung des oben genannten Beitrages erfolgt quartalsmäßig (31.03., , , ) im Nachhinein. Als Verrechnungsgrundlage werden der Gemeinde am Ende eines jeden Quartals eine Rechnung und ein Erlagschein mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen übermittelt. Der Fahrpreis für eine Fahrkarte (für Hin- und Rückfahrt) wird einheitlich mit 2,00 festgelegt. Dieser Fahrpreis kann von der Südburg Kraftwagen-Betriebs-GesmbH & Co KG und dem Verein Discobus einvernehmlich verändert werden. Zu Punkt 3 Privatschule Kolibri: Ansuchen vom um Gewährung eines Schulerhalterbeitrages für das Schuljahr 2014/15 Mit Eingabe vom hat die Privatschule Kolibri, Schule für ganzheitliches Lernen, um die Gewährung eines Schulerhalterbeitrages für das Schuljahr 2014 / 2015 für aus der Gemeinde stammende Kinder im Hauptschulalter angesucht, und zwar für: Goess-Saurau Klara, geb , Neumarkt/Raab, Schlossberg 1 Goess-Saurau Maria, geb , Neumarkt/Raab, Schlossberg 1 Dem Ansuchen wurde die Berechnung des Schulerhalterbeitrages angeschlossen. Dieser beträgt für das laufende Schuljahr 814,48 pro Kind und liegt damit unter jenem der Hauptschule Jennersdorf (rd ,00). Seite 214
9 Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig, dem Ansuchen stattzugeben und den Schulerhalterbeitrag in Höhe von 814,48 je Kind für das Schuljahr 2014/2015 für die zuvor genannten Kinder an die Kolibri-Schule zu bezahlen, da auch schon bisher für Schüler im Hauptschulalter ein Beitrag zur Erhaltung der Schule geleistet wurde. Zu Punkt 4 Neufestsetzung der Gebühren für die Benützung der Martinihalle Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. März 2003 einen Gebührenkatalog für die Benützung der Martinihalle erstellt. Ergänzend dazu wurde am beschlossen, die Halle mit einigen Ausnahmen - nicht mehr an auswärtige Veranstalter mehr zu vermieten. Die damals beschlossenen Gebühren sollen nun aktualisiert und die Verrechnung vereinfacht werden. Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig nachstehende Neuregelung, welche ab 01. Jänner 2015 in Kraft tritt: Benützung der Martinihalle Gebühren für Veranstalter aus der Gemeinde (Tanz-)unterhaltung inkl. Schank, Weinkost, Küche, Kaffeebar 600,00 Frühschoppen am darauffolgenden Tag 100,00 Sonstige Veranstaltungen, wie Pensionistentreffen, Seniorennachmittag, Dorfheuriger etc. mit Musik; Kabarett Halbtagsveranstaltungen wie Seminare, Vorträge, Geburtstagsfeiern, Ausstellungen, etc. 150,00 80,00 Ersatz für Stromkosten je kwh 0,37 Reinigung je Std. u. Person 15,00 Reinigungsgerät Pauschale 40,00 Heizkostenpauschale für Veranstalter 130,00 Heizkanone 60,00 Diesel für Heizkanone aktueller Tagespreis Arbeitsaufsicht 100,00 Die oben angeführten Gebühren verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für kulturelle Veranstaltungen (Musikschule, Musikverein, Tag der Feuerwehr, Bezirks- Hauptdienstbesprechung) steht die Martinihalle für eine Veranstaltung pro Jahr unentgeltlich zur Verfügung. *inkludiert Bauzaun, Straßenbeleuchtung und Müllentsorgung Seite 215
10 GR. Werner Hartmann plädiert auch für die Einhebung von Gebühren für die Benützung des Turnsaales. Zu Punkt 5 Bestellung eines Bauausschusses für den Neubau des Musikheims Der Schriftführer teilt dem Gemeinderat mit, dass die Bildung von Ausschüssen grundsätzlich im 34 der Bgld. Gemeindeordnung geregelt ist. Demnach kann der Gemeinderat nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts Ausschüsse aus seiner Mitte wählen. Der Gemeinderat kommt überein, den zu bestellenden Bauausschuss für den Neubau des Musikheims nicht nach der oben genannten Gesetzesbestimmung, sondern informell, nach freiem Ermessen einzusetzen. Im Gemeindevorstand wurde bereits beschlossen, dass als Gemeindevertreter nur Gemeinderäte in den Ausschuss aufgenommen werden sollen, sowie als weitere Mitglieder zwei Vertreter des Musikvereins. Vmgl. Ernst Mayer möchte auch einen Vertreter des Verschönerungsvereins Doiber miteinbeziehen. Es wird generell befürwortet, dass dies in Angelegenheiten der Außengestaltung geschehen soll. Einstimmig bestellt der Gemeinderat nach kurzer Diskussion die nachstehenden Personen in den Bauausschuss für den Neubau des Musikheims: Vertreter der Gemeinde: Vertreter des Musikvereins: Bgm. Franz Josef Kern Vmgl. Niederer Siegfried GR. Franz Pint Vmgl. Ernst Mayer Obmann Hannes Petanovits Markus Pfeifer Zu Punkt 6 Neubau Musikheim - Vergabe nachstehender Leistungen an DI. Ernst Halb lt. Angebot vom : Planungsarbeiten, Erstellung der Leistungsverzeichnisse, örtliche Bauaufsicht und Kontrolle der Abrechnungen Architekt DI. Ernst Halb hat auf Ersuchen der Gemeinde nachstehendes Angebot betreffend den Neubau des Musikheims abgegeben: Seite 216
11 Kurzbeschreibung: Um- Zubau Musikverein und Musikschule St. Martin/Raab Doiber Vorentwurfsarbeiten (incl. Varianten) 0, ,00 Einreichplanung incl. Energiekennzahlberechnung in Absprache mit Bauausschuss Einreichung Behörde 0, ,00 Polier-Detailplanung (Einbez. Best.) 0, ,00 Leistungsverzeichnisse, incl. Haustechnik HKLS, Elektro 0, ,00 Örtliche Bauaufsicht (Absprache Bauausschuss) Künstlerische Oberbauaufsicht Rechnungskontrolle-Abrechnung 0, ,00 Basis Kostenschätzung Nettoherstellungskosten: ,00 Summe ca. 6 % der Nettosumme PA ,00 Baukoordination lt. Bgstz (0,6 %) 4.200,00 Gesamt ,00 20 % MWst ,00 Summe ,00 Ich danke für die Möglichkeit meine Leistungen anzubieten Und bin bestrebt die Leistungen korrekt und termingerecht in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber durchzuführen. Minihof-Liebau, GR. Hartmann zeigt auf, dass hier, im Honorarangebot, von ,00 Nettoherstellungskosten und in der Kostenschätzung von Bruttokosten in Höhe von ca ,00 ausgegangen wird. Der Bürgermeister teilt mit, dass laut einem Telefonat mit Arch. Halb nur die tatsächlich angelaufenen Nettoherstellungskosten für seine Honorarberechnung herangezogen werden. Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat auf Antrag von Bürgermeister Kern einstimmig, Arch. DI. Ernst Halb aus Minihof-Liebau mit den angebotenen Leistungen zu einem Honorar von 6 % der Nettoherstellungskosten zu betrauen. Zu Punkt 9 Gertraud Mautner, Eisenberg/Raab, Kirchenzipf 26: Verlängerung des bestehenden Dienstvertrages auf unbestimmte Zeit Siehe Protokoll über nicht öffentliche Tagesordnungspunkte! Seite 217
12 Zu Punkt 10 Allfälliges Bürgermeister Franz Josef Kern informiert: 10.1 Die Gratulationen der Jubilare werden ab nächstem Jahr auf andere Art durchgeführt werden. In Zukunft werden die Jubilare mehrerer Ortsteile 2 x jährlich zu einer gemeinsamen Feier, bei der es auch Kaffee und Kuchen geben wird, eingeladen werden. Dies hat den Vorteil, dass sich die Jubilare treffen und auch miteinander unterhalten können. Bettlägrige Jubilare werden selbstverständlich auch weiterhin zu Hause besucht werden. Die Gutscheine, welche die Jubilare bisher erhielten, werden auf 50,00 reduziert Auch eine Muttertagsfeier soll ab 2015 für alle Mütter gemeinsam (parteiübergreifend) in der Martinihalle gestaltet werden Das Kuratorium für Verkehrssicherheit veranstaltet am 12. Feber im GH. Pilz einen Verkehrssicherheitskurs für Autofahrer der Generation 65+; die Einladungen sollen von den Senioren- und Pensionistenobmännern ausgeteilt werden 10.4 Beim Kabarett mit Ingo Vogel waren ca. 400 Schüler anwesend 10.5 Beim heurigen Adventkonzert sind ca. 900,00 Reinerlös geblieben. Dieser Betrag soll im Gesamten an das Elisabethheim, die Behindertenwerkstätte, Vamos o.ä. gespendet werden Welten: Das Stromkabel zum Eislaufteich wurde bereits verlegt Der Astschnitt entlang der Gemeindestraßen und wege wurde bereits durchgeführt Landtagspräsident Steier war zu Besuch in unserer Gemeinde (Kindergarten, Fa. Kattun und Gemeindeamt) 10.9 Die Fa. Wondraschek wird ihren Betrieb in der Gemeinde weiterführen Rückblick auf Gemeindebesuche im Jahr 2014 Die Sprecher aller Fraktionen danken für die gute Zusammenarbeit im zu Ende gehenden Jahr 2014 und betonen, stets bestrebt zu sein, das Beste für die Bevölkerung zu erreichen. Sie wünschen allen Gesundheit um Erfolg für Da keine weiteren Anträge und Wortmeldungen vorliegen, dankt der Bürgermeister für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Seite 218
13 Vorgelesen - genehmigt unterfertigt: Der Bürgermeister: Der Schriftführer: (Franz Josef Kern) (Brückler) (Beglaubiger) (Beglaubiger)... (Beglaubiger) Seite 219
14 Seite 220
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