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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/4271 Freiheit für bürgerschaftliches Engagement Vorbemerkung der Fragesteller DerReferentenentwurfdesBundesministeriumsderFinanzenfürein Gesetz zurweiterenstärkungdesbürgerschaftlichenengagements enthältkeine umfassendereformundneugestaltungderrechtlichenundsteuerrechtlichen RahmenbedingungendesbürgerschaftlichenEngagementsundEhrenamtes. DerReferentenentwurfbleibtkonzeptionellweithinterdenForderungendes BerichtesderEnquete-KommissiondesDeutschenBundestageszur Zukunft desbürgerschaftlichenengagements zurück.einereformdesgemeinnützigkeitsrechtssollteunbedingtdieergebnissederenquete-kommissionaufgreifenundkonstruktivumsetzen.bürgerschaftlichesengagementundehrenamt brauchenmehrfreiräume.diereinfiskalischebetrachtungs-undherangehensweise bleibt hinter dem Leitbild des ermöglichenden Staates zurück. 1.WelcheSchrittehatdieBundesregierungseitVeröffentlichungdesBerichtesderEnquete-KommissiondesDeutschenBundestageszur Zukunftdes BürgerschaftlichenEngagements unternommen,umeineumfassende ReformderrechtlichenundsteuerlichenRahmenbedingungenindieWege zuleiten? DerDeutscheBundestaghatzuBeginnder15.LegislaturperiodeeinenUnterausschuss BürgerschaftlichesEngagement eingerichtetundmitderaufgabe betraut,dievonderenquete-kommission Zukunftdesbürgerschaftlichen Engagements inihremabschlussberichtvom3.juni2002 (Bundestagsdrucksache14/8900)dargelegtenEmpfehlungensoweitwiemöglichumzusetzen bzw.fortzuentwickeln.dasbundesministeriumderfinanzenhatdiearbeitdes Unterausschusses BürgerschaftlichesEngagement desdeutschenbundestags vonbeginnanintensivbegleitet.dieshatzunächstzurumsetzungeinzelner EmpfehlungendurchmitdenoberstenFinanzbehördenderLänderabgestimmteallgemeineVerwaltungsanweisungengeführt (Gemeinnützigkeitvon Freiwilligenagenturen; Vertrauensschutz für geprüfte Satzungen). DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürFamilie,Senioren,Frauenund Jugend vom 6. März2007übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode ImJahr2004hatdasBundesministeriumderFinanzenForschungsaufträge zudenthemen UnterstützungdesfreiwilligenbürgerschaftlichenEngagements derbeitragdesbundesbeidergestaltunggesetzlicherundfinanzieller Rahmenbedingungen und DieBesteuerunggemeinnützigerOrganisationenim internationalenvergleich vergeben.dieendberichte (Gutachten)desPrognos AGbzw.desifoInstitutszudiesenAufträgenwurdendemBundesministerium derfinanzenimmärz2005vorgelegtundauchdemdeutschenbundestagzugänglich gemacht. ImJahr2005hatdasBundesministeriumderFinanzeneineBund-Länder- Arbeitsgruppe Spendenrecht eingerichtet.dievorschläge,diediesearbeitsgruppefüreinereformdesspendenrechtsvorgelegthat,wurdenweitgehendin denam14.februar2007vonderbundesregierungbeschlossenenentwurfeines GesetzeszurweiterenStärkungdesbürgerschaftlichenEngagementsübernommen.ZurVorbereitungeinerReformdesGemeinnützigkeitsrechtshatdas BundesministeriumderFinanzeninsbesonderedieVorschlägeeinerbeider BuceriusLawSchoolinHamburgangesiedeltenProjektgruppe Reformdes Gemeinnützigkeits-undSpendenrechts,anderAbgeordnete,Steuerrechtler undsteuerrechtlerinnensowieeinrichterundeinerichterindesbundesfinanzhofesundvertreterundvertreterinnenderwohlfahrtsverbände,desbundesverbandesdeutscherstiftungensowieweitererverbändemitwirkten,intensiv geprüft und mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert. MitdemgenanntenGesetzentwurfwerdeninFortentwicklungderHandlungsempfehlungenderEnquete-Kommission ZukunftdesbürgerschaftlichenEngagements erheblicheverbesserungendersteuerlichenrahmenbedingungenfür bürgerschaftlichesengagementundfürgemeinnützigevereineundstiftungen vorgeschlagen.diebundesregierungsiehtdiereformdesgemeinnützigkeitsund Spendenrecht damit aber noch nicht als abgeschlossen an. ImBereichdergesetzlichenUnfallversicherungwurdenacheinerHandlungsempfehlungderEnquete-Kommission ZukunftdesbürgerschaftlichenEngagements desdeutschenbundestagesderunfallversicherungsrechtlicheschutz bürgerschaftlich Engagierter verbessert. DasGesetzzurVerbesserungdesunfallversicherungsrechtlichenSchutzesbürgerschaftlichEngagierterundweitererPersonenistam1.Januar2005inKraft getreten.dadurchsindmehrehrenamtlichengagiertealsbisherindenschutz dergesetzlichenunfallversicherungeinbezogenworden.sowurdederwachsenden Bedeutung ehrenamtlichen Engagements Rechnung getragen. Es handelt sich dabei insbesondere um folgende Personengruppen: Personen,diesichinVereinenoderVerbändenimAuftragodermitZustimmungvonKommunenbürgerschaftlichengagieren,sindnunmehrversichert.Diesbetrifftz.B.Bürgerbus-Vereine,dieimländlichenBereichden ÖffentlichenPersonennahverkehrsicherstellen,fernerbeispielsweiseauch Bürgervereine,dieeineSpielplatzpatenschaftübernehmenodereinBürgerhaus renovieren. GleichesgiltfürBürgerinnenundBürger,diesichfürEinrichtungenöffentlich-rechtlicherReligionsgemeinschaftenengagierenoderinVereinenoder VerbändenimAuftragodermitZustimmungvonKirchenehrenamtlichtätig werden.dieskannbeispielsweiseeinkonfessionellervereinsein,derein kirchliches Gemeindefest ausrichtet. EineweiterebedeutsameErweiterungerfolgteimBereichdergemeinnützigenOrganisationen (insbesonderevereineundverbände).hierbestehtnun fürgewählteehrenamtsträgerund-trägerinnendiemöglichkeit,sichinder gesetzlichenunfallversicherunggegenbeitragfreiwilligzuversichern.dies betrifftz.b.denvorstandeinesvereins,denkassenwartund imsportbe-

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/4545 reich densportwart.dieseerweiterunggehtaufeinenlangjährigen Wunsch des Deutschen Sportbundes zurück. SchließlichistderSchutzderjenigenweiterverbessertworden,diesichfreiwilliginRettungsorganisationenengagieren.IhnenwerdennunauchSachschädenersetzt.ZudenkenistetwaaneineehrenamtlicheDLRG-Rettungsschwimmerin,diebeieinemEinsatzeinenerschöpftenSchwimmerrettet und dabei Handy und Uhr verliert. Personen,dieArbeitslosengeldbeziehenundsichehrenamtlichbetätigenwollen, verlorennachdembiszumjahre2001geltendenrechtihrenleistungsanspruch, wenndurchdiesebetätigungendievoraussetzungderarbeitslosigkeitimsinne desarbeitsförderungsrechtsausgeschlossenwar.dieswaru.a.derfall,wenn dieehrenamtlichebetätigungdenzeitlichenumfangvon15wochenstunden erreichte. Seitdem1.Januar2002ermöglichtdasdurchdasJob-AQTIV-Gesetzvom 10.Dezember2001geänderteArbeitsförderungsrechtdenBetroffeneineehrenamtlicheTätigkeitauchineinemUmfangvon15Wochenstundenundmehr auszuüben,ohnedassderleistungsanspruchentfällt.voraussetzunghierfürist jedoch,dassdiewiedereingliederungindenarbeitsmarkt,dievorrangigist, nichtbeeinträchtigtwird.arbeitslosekönnensichdamitgrundsätzlichwie beschäftigtearbeitnehmerundarbeitnehmerinnenehrenamtlichengagieren. DieseRegelungträgtinsoweitdemgesellschaftspolitischenAnliegenRechnung,dasbürgerschaftlicheEngagementstärkerzufördern.Zugleichwirdberücksichtigt,dassehrenamtlicheBetätigungenChancenfürArbeitslosebieten, denkontaktzurarbeitsweltzuerhaltenundeinebrückeineineneuereguläre Beschäftigung sein können. BereitsvorVerabschiedungdesBerichtsderEnquete-KommissionhatdiedamaligeBundesregierungimBereichderpflegerischenVersorgungmitderVerabschiedungdesPflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes (PflEG)vom14.Dezember2001dafürgesorgt,dassdasbürgerschaftlicheEngagementgestütztund gefördertwird.mitdem2002inkraftgetretenenpflegeleistungs-ergänzungsgesetzsindneuestrukturenderkooperationzwischenstaatbzw.sozialversicherungundbürgergesellschaftgeschaffenworden.dieregelungendespfleg sindgezieltaufdieeinbindungbürgerschaftlichenengagementsvorallemzur EntlastungpflegenderAngehörigervondemenzkrankenPflegebedürftigen durchsog.niedrigschwelligeangeboteausgerichtet.dieserimbereichder PflegeversicherungeingeschlageneWegsollimRahmenderanstehendenPflegereform weiter ausgebaut werden. MitdemUmweltinformationsgesetzwurden2004dieVoraussetzungenfüreine wirksamebeteiligunginteressierterbürgerinnenundbürgeranentscheidungsprozessen im Umweltbereich geschaffen. DasInformationsfreiheitsgesetz,inKraftseit1.Januar2006hatdiedemokratischenBeteiligungsrechtederBürgerinnenundBürgergestärkt,indemein AnspruchaufZugangzuamtlichenInformationenbeiBehördendesBundes geschaffen wurde. 2.Welcherechtlichenbzw.steuerlichenMaßnahmenwärennachAnsichtder BundesregierungfüreineoptimaleFörderungdesEhrenamtesinDeutschlandnotwendig,undwiebeurteiltdieBundesregierungindiesemZusammenhang die bestehende Rechtslage bzw. die geplanten Regelungen? DieEnquete-KommissionhateinenumfangreichenEmpfehlungskatalogvorgelegt.DiedortgetroffenenVerbesserungsvorschlägewerdenalshilfreiche BeiträgefürdieDiskussionbeurteilt.EinwesentlichesVorhabenimBereich

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode dersteuerlichenmaßnahmenistderbereitserwähntegesetzentwurfzur Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht. DieBundesregierunghatbeidersteuerlichenFörderungdesbürgerschaftlichen EngagementsdasausderVerfassungabgeleiteteGebotdersteuerlichenGleichbehandlungunddieLagederöffentlichenHaushaltezuberücksichtigen.InAnbetrachtdieserBeschränkungenerfährtdiesteuerlicheFörderungdesEhrenamtesnachdemInkrafttretenderVorschläge,diemitdemEntwurfeines GesetzeszurweiterenStärkungdesbürgerschaftlichenEngagementsunterbreitetwerden,eineVerbesserung.DiesschließtkünftigeweitereVeränderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen nicht aus. 3.WiebeurteiltdieBundesregierungdieForderungnachSchaffungeiner grundsätzlichenveröffentlichungspflichtalsvoraussetzungfürdiefreistellungvonderbesteuerung,umdietransparenzzivilgesellschaftlichenhandelns grundlegend zu verbessern? Transparenzistgrundsätzlichzubegrüßen.GleichwohllehntdieBundesregierungdieEinführungeinerweiterenVoraussetzungfürdieGemeinnützigkeitab. DamitwürdenbürokratischeHemmnissefürehrenamtlichesEngagementinsbesondereimVorstanddersteuerbegünstigtenKörperschaftengeschaffenstatt abgebaut. 4.WiebeurteiltdieBundesregierungdieForderungnachEinrichtungeiner zentralenkompetenzstellenachenglischemmuster,umeineeinheitliche BeurteilungderinhaltlichenundorganisatorischenProblemstellungenbürgerschaftlichen Engagements sicherzustellen? DieeinheitlichesteuerrechtlicheBeurteilungvonKörperschaftenwirdin DeutschlanddurchklaregesetzlicheRegelungenundfürdieFinanzverwaltung verbindlicheallgemeineanweisungensichergestellt.eineänderungistnicht geplant. 5.WiebeurteiltdieBundesregierungdieForderungnacheinemvereinfachten AkkreditierungsverfahrenfürkleinezivilgesellschaftlicheOrganisationen, undinwieweitwirdnachansichtderbundesregierungdiegeltenderechtslage dieser Forderung gerecht? ÜberdieSteuerbefreiungeinerKörperschaftwegenderFörderunggemeinnütziger,mildtätigeroderkirchlicherZweckewirdunabhängigvorderHöheder Einnahmen,desGewinnsundVermögensvondenSteuerbehördenimVeranlagungsverfahrenentschieden.DieEinführungeinesAkkreditierungsverfahrens ist nicht geplant. 6.WiebeurteiltdieBundesregierungdieForderung,durcheineneinheitlichen SpendenabzugvonderSteuerschuldeineKongruenzsowohlmitdenParteispendenalsauchmitdemAbzugfürunentgeltlicheehrenamtlicheTätigkeiten herzustellen und zugleich die umgekehrte Progression zu beseitigen? DieBundesregierungnimmtan,dasseineUmstellungdesAbzugsvonZuwendungenvonderSteuerschuldstattvomEinkommenbeiderdabeigebotenen KostenneutralitätzueinererheblichenMinderungdesSpendenaufkommens führenkönnte.geradefürdiejenigenpersonen,dieaufgrundihrereinkommens-undvermögensverhältnissegrößerebeträgespendenkönnen,würdeder

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/4545 durchdiesteuerbegünstigunggegebeneanreizdazuwegendenbeiihnengeringeren steuerlichen Auswirkungen abnehmen. 7.WiebeurteiltdieBundesregierungdieForderungnacheinerVereinfachung derbeurteilungsrichtliniendersteuerbehördenfürzivilgesellschaftliche Organisationen,undwelchediesbezüglichenInitiativenplantdieBundesregierung? DieBundesregierungnimmtan,dassmit BeurteilungsrichtlinienderSteuerbehördenfürzivilgesellschaftlicheOrganisationen dieallgemeinenverwaltungsanweisungenzumabschnitt SteuerbegünstigteZwecke imanwendungserlass zurabgabenordnunggemeintsind.derforderungeinesgemeinnützigendachverbands,dieseanweisungenzukürzen,stehtdievielfach u.a.vomunterausschuss BürgerschaftlichesEngagement erhobeneforderungentgegen, eineeinheitlicherechtsanwendungimbundesgebietzusichern.hierfürsind möglichstdetaillierteallgemeineverwaltungsanweisungen,andiedieörtlichen Finanzbehörden gebunden sind, unverzichtbar. 8.HatsichnachAnsichtderBundesregierungdieHaftungspflichtdesAusstellersfürunrichtigeZuwendungsbestätigungenunabhängigvondessen Verschuldenbewährt,undwiebegründetdieBundesregierungihrediesbezügliche Auffassung? Durch 10bAbs.4EinkommensteuergesetzwerdendiesteuerlichenFolgen fürdasausstellenunrichtigerzuwendungsbestätigungenvomgutgläubigen SpenderundSpenderinaufdenjenigenverlagert,dervorsätzlichodergrob fahrlässig (alsonichtohneverschulden)dieunrichtigezuwendungsbestätigung ausgestellthat.diebundesregierunghältesfürrichtig,indiesenfällendie steuerbegünstigtekörperschaftoderdiekörperschaftdesöffentlichenrechts, inderenauftragdiezuwendungsbestätigungausgestelltwurdeunddiedie Zuwendungerhaltenhat,stattdesgutgläubigenSpendersfürdiedurchden Spendenabzug entgangene Steuer in Anspruch zu nehmen. 9.BeabsichtigtdieBundesregierungbeiderFörderungdesNatur-undUmweltschutzesanderbisherigenBeschränkungaufdasInlandfestzuhalten, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung? NachgeltendemRechtsinddieFörderungdesNaturschutzesundderLandschaftspflegeimSinnedesBundesnaturschutzgesetzesundderNaturschutzgesetzederLänderunddieFörderungdesUmweltschutzesalsbesondersförderungswürdigespendenbegünstigteZweckeanerkannt (Anlage1zu 48Abs.2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV)AbschnittANr.5).Die BeschränkungderFörderungdesNaturschutzesundderLandschaftspflegeauf dasinlandergibtsichausdementsprechendbegrenztengeltungsbereichdes BundesnaturschutzgesetzesundderNaturschutzgesetzederLänder.DieFörderung des Umweltschutzes ist nicht auf das Inland beschränkt. DieBundesregierunghatmitdemEntwurfeinesGesetzeszurweiteren StärkungdesbürgerschaftlichenEngagementsvorgeschlagen,dieseZwecke unverändertalsgemeinnütziganzuerkennen.gründefüreineänderungsind nicht erkennbar.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 10.WiebeurteiltdieBundesregierungdieForderungnacheinerMöglichkeit fürstiftungen,anstatteineskonkretenletztbegünstigteneineallgemeinereformulierung (andereperson?)zuwählen,undwiebegründetdie Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung? WenneineStiftungerlischt,mussKlarheitdarüberbestehen,beiwemdasStiftungsvermögenanfallensoll.WennderStifteroderdieStifterindieAnfallberechtigtendurchdasStiftungsgeschäftfestlegt,mussdiessogeschehen,dass sieaufgrundderregelungenimstiftungsgeschäftunzweifelhaftbestimmtwerdenkönnen.durch 88Satz1desBürgerlichenGesetzbuchs,dervorsieht, dassdasvermögenandieimstiftungsgeschäftbestimmtenpersonenfällt,ist diesgewährleistet.obdiesauchdurcheineregelungsichergestelltwerden könnte,dieaufdaserfordernisderbestimmungeineskonkretenanfallberechtigten verzichtet, ist zweifelhaft. 11.WiebeurteiltdieBundesregierungdenEinwand,dassdieFestlegungauf die ZweckederamtlichanerkanntenVerbändederfreienWohlfahrtspflege imsozialenbereichfüralleindiesembereichtätigenorganisationendenzwangbeinhalte,sicheinemsolchenverbandanzuschließen,undwelchegründehabendiebundesregierungveranlasst,andieser Formulierung festzuhalten? DieentsprechendeAnerkennungdieserZweckealsbesondersförderungswürdiginderAnlage1zu 48Abs.2EStDVhatinderVergangenheitkeineProblemebereitet,weilnichtdiegenanntenWohlfahrtsverbändeselbst,sondern dievonihnengefördertenzweckeallgemeinalsbesondersförderungswürdig anerkanntsind.zurvermeidungvonmissverständnissenhatdiebundesregierungmitdementwurfeinesgesetzeszurweiterenstärkungdesbürgerschaftlichenengagementsjedochvorgeschlagen,indemneuen 52Abs.2derAbgabenordnung (AO)zusätzlichdieFörderungdesWohlfahrtswesensumfassend als gemeinnützigen und damit auch spendenbegünstigten Zweck aufzuführen. 12.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassmitdieserFestlegungdie DefinitionshoheitindiesemBereichaufdieamtlichanerkanntenVerbändederfreienWohlfahrtspflegeverlagertwird,unddamitallesonstigen indiesembereichttätigenorganisationenbzw.derenzielebenachteiligt werden,undwiebegründetdiebundesregierungihrediesbezüglicheauffassung? Siehe Antwort zu Frage WiebeurteiltdieBundesregierungdieForderungnachAnerkennungder FörderungdesbürgerschaftlichenEngagementsalsFörderungderAllgemeinheit (Artikel5),undwelcheGründehabendieBundesregierung veranlasst,dieförderungdesbürgerschaftlichenengagementsbisher nicht entsprechend zu berücksichtigen? DieBundesregierunghatmitdemEntwurfeinesGesetzeszurweiterenStärkungdesbürgerschaftlichenEngagementsvorgeschlagen,die Förderungdes bürgerschaftlichenengagements,wennessichaufgemeinnützige,mildtätige undkirchlichezweckebeschränkt,indemneuen 52Abs.2AOalsgemeinnützigen Zweck aufzuführen.

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/ WelcheInformationsbroschüren,diesichexplizitanbürgerschaftliche EngagierterichtenundfürdieseKreiserelevantesRechtswissenverständlichdarlegen,hatdieBundesregierungseitder14.Legislaturperiodeherausgegeben,undwelcheKostenwarenmitdeneinzelnenPublikationen verbunden? Seitder14.LegislaturperiodesindfolgendeInformationsbroschürenveröffentlicht worden (Kosten gerundet): ImJahr2002hatdasBundesministeriumdesInnerndieBroschüre Ehrenamt im Sport herausgegeben. Die Kosten betrugen Euro. DasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheithat 2002dieBroschüre DasneueBundesnaturschutzgesetz (Kosten20372Euro) sowie LandschaftsplanungfüreinenachhaltigeGemeindeentwicklung (Realisierungalssog.EigenleistungdesBundesamtesfürNaturschutz (BfN),Druckkosteninsgesamtca.10000Euro)herausgegeben.2005wurdedieBroschüre UmweltengagementimAufbruch.MitErfahrungenundneuenImpulsenindie Zukunft (Kosten3847Euro)veröffentlicht.ZweiweiterePublikationensind 2006erschienen: IntegriertesKüstenzonenmanagementinDeutschland (IKZM):BestandsaufnahmeundSchrittezueinernationalenStrategie (Kosten 10000Euro)sowie FreiwilligenarbeitimNaturschutz NaturschutzundBiologischeVielfalt mitdeneinzelbeiträgen SteuerlicheundversicherungstechnischeAspekte und RechtlichverankerteEhrenämter.DerAutorenband wurdealssogenannteeigenleistungdesbfnrealisiert,diedruckkostenbeliefen sich auf insgesamt ca Euro. VomBundesministeriumfürGesundheitundSozialeSicherungbzw.vom BundesministeriumfürArbeitundSoziales (2.Auflage)wurdedieBroschüre ZuIhrerSicherheit unfallversichertimehrenamt (Kosten:69150Euro) herausgegeben. DasBundesministeriumfürFamilie,Senioren,FrauenundJugendhatfolgende Informationsbroschüren herausgegeben: Fürmichundfürandere (BroschürezumFreiwilligenÖkologischen,Freiwilligen Sozialen Jahr, vier Auflagen, Gesamtkosten Euro) Fürmichundfürandere,englischeVersion, (Broschüre,Kosten9956Euro) FreiwilligesSozialesJahr/FreiwilligesÖkologischesJahr (Online-Publikation, Kosten Euro). 15.WievielePublikationenzumThemaEhrenamthatdieBundesregierung seitder14.legislaturperiodeherausgegeben,undwiehochwarendiemit den einzelnen Publikationen jeweils verbundenen Kosten? 2001hatdasPresse-undInformationsamtderBundesregierungdieBroschüre Mitmachen,mithelfen:Ehrensache FürdieFörderungdesbürgerschaftlichen Engagements herausgegeben. Die Kosten beliefen sich auf Euro. DieBroschüre Ehrensache BürgerschaftlichesEngagementinDeutschland ist2005erschienen.fürgestaltung,druckundvertriebderbroschüresind dempresse-undinformationsamtderbundesregierung2005und2006kosten in Höhe von insgesamt Euro entstanden. DasBundesministeriumfürFamilie,Senioren,FrauenundJugendhatseitder 14.LegislaturperiodefolgendePublikationenherausgegeben (Kostensindgerundet): FreiwilligesEngagementSRBand194.3,2001 (Schriftenreihe,Kosten Euro)

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode FreiwilligesEngagementSRBand194.2,2001 (Schriftenreihe,Kosten 8715 Euro) FreiwilligesEngagementSRBand194.1,2001 (Schriftenreihe,Kosten 7629 Euro) EhrenamtSRBand194.1,englischeVersion,2001 (Schriftenreihe,Kosten 9520 Euro) DasEhrenamtinempirischenStudienSRBand163,2002 (Schriftenreihe, Kosten 5217 Euro) FreiwilligenagentureninDeutschlandSRBand227,2002 (Schriftenreihe, Kosten 3297 Euro) FreiwilligesEngagementvonTürkinnenundTürkeninDeutschland,2005 (Flyer, Auflage Kosten Euro) FreiwilligesEngagementvonTürkinnenundTürkeninDeutschland,2005 (Online-Publikation, Kosten Euro) Freiwilliges Engagement aber wie?, 2005 (Flyer, Kosten Euro) 10 Jahre FÖJ/40 Jahre FSJ, 2005 (Online-Publikation, Kosten Euro) FreiwilligesEngagementinDeutschland1999bis2004,2006 (Langfassung, Kurzfassung,Zusammenfassungen (OnlinePublikationen,insges.rd.11994) FreiwilligesEngagementinDeutschland1999bis2004,2006 (BuchpublikationimVS-VerlagalsAuftaktderReihe EmpirischeStudienzumBürgerschaftlichen Engagement, Kosten Euro) Evaluierungsbericht SystematischeEvaluationderErfahrungenmitden neuengesetzenzurförderungvoneinemfreiwilligensozialenjahrbzw. einemfreiwilligenökologischenjahr (FSJ-/FÖJ-Gesetze) undstellungnahmederbundesregierungzumevaluierungsbericht,2006 (OnlinePublikation). Modellprogramm ErfahrungswissenfürInitiativen (EFI)Broschüreund Flyer.DieBroschüreistinsgesamtdreiMalnachgedrucktworden.Hierdurch entstanden Gesamtkosten in Höhe von Euro. 2007wurdedieBroschüreergänzendindreiSprachengedrucktmitGesamtkosteninHöhevonrd.18731Euro.DerEFI-Flyerwurdeinsgesamtzwei Malnachgedruckt.DabeisindGesamtkosteninHöhevon3455Euroentstanden. 16.WiebeurteiltdieBundesregierungdieForderungnacheinemgebührenfreienZugangzuAktenundInformationenalsRegelfallfürbürgerschaftlich Engagierte,undwiebeurteiltdieBundesregierungindiesemZusammenhang die Gebühren für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz? BeiErlassderInformationsgebührenverordnung (IFGGebV)hatderVerordnungsgeberdieVorgabendes 10Informationsfreiheitsgesetzberücksichtigt unddementsprechendeinenmoderatengebührenrahmenfestgelegt,damitder InformationszugangwirksaminAnspruchgenommenwerdenkann.Dabei wurdenauchdieinteressenbürgerschaftlichengagierterpersonenumfassend berücksichtigt.

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/ WielangeistdiedurchschnittlicheBearbeitungsdauerbeiAnfragenandie einzelnenbundesministerienund-behördennachdeminformationsfreiheitsgesetz,undwiebeurteiltdiebundesregierungdieseimhinblickauf deninformationsbedarf bürgerschaftlich Engagierter? DieBearbeitungsdauervonAnträgennachdemInformationsfreiheitsgesetz wirdnichtstatistischerhoben,daherkönnendiesbezüglichkeineaussagen getroffen werden. 18.WelcheSchrittehatdieBundesregierungunternommen,umimRahmen derföderalismuskommissionbesserestrukturenfürdasehrenamtin Deutschlandzuschaffen,undzuwelchemErgebnishabendieeinzelnen Initiativen geführt? FragendesbürgerschaftlichenEngagementswarennichtGegenstanddesMandatsderKommissionvonBundestagundBundesratzurModernisierungder bundesstaatlichenordnungimzeitraum2003bis2004,daherkönnendiesbezüglich keine Aussagen getroffen werden. 19.WiebeurteiltdieBundesregierungdieForderung,diefürEhrenamtliche besonderswichtigenbestimmungenineinemgesetzzusammenzufassen, und welche diesbezüglichen Initiativen plant die Bundesregierung? ZurZusammenfassungderfürEhrenamtlichebesonderswichtigenBestimmungen in einem Gesetzbuch gibt es keine konkreten Pläne. 20.WiebeurteiltdieBundesregierungdieForderung,denErwerbdesFührerscheinsderKlasseC1fürAngehörigederFeuerwehrenundRettungsdienste zu vereinfachen? 21.WiebeurteiltdieBundesregierungdieForderung,AngehörigenderaufgeführtenDiensteeineSonderfahrerlaubniszumFührenvonFahrzeugen derklassebimrahmenihrerdienstlichentätigkeitzuerteilen,undwelche diesbezüglichen Initiativen plant die Bundesregierung? DieFragen20und21werdenwegendesSachzusammenhangszusammen beantwortet. MitderUmsetzungderRichtlinie91/439/EWGdesRatesvom29.Juli1991 überdenführerscheinindeutschesrechtzum1.januar1999warendasfahrerlaubnisrechtundinsbesonderediefahrerlaubnisklassenneuzuregeln.dies hatteauchauswirkungenaufdasführenvonfahrzeugenvonrettungs-und Hilfsorganisationen,z.B.auchderFeuerwehr.DanachkönnenmiteinerFahrerlaubnisderKlasseB (PKW)KraftfahrzeugebiszueinerzulässigenGesamtmassevon3,5tgefahrenwerden.FürKraftfahrzeugemiteinerzulässigenGesamtmassezwischen3,5tund7,5tisteineFahrerlaubnisderKlasseC1undfür Kraftfahrzeuge über 7,5 t eine Fahrerlaubnis der Klasse C erforderlich. DasdeutscheFahrerlaubnisrechtkannsichnurindemvomEG-RechtvorgegebenenRahmenbewegen.BezüglichdesFahrerlaubniserwerbsvonMitgliedern derfreiwilligenfeuerwehrenhatdiebundesregierungdiemöglichkeitvon SonderregelungenundErleichterungeneingehendgeprüftund imhinblick aufdiezahlreichvorgetragenenwünsche,sonderregelungenfürmitarbeiter undmitarbeiterinnenderfreiwilligenfeuerwehrenvorzusehen zudemdie EuropäischeKommissiongebeten,zuderFrageStellungzunehmen,obRegelungenzuGunstenAngehörigervonFreiwilligenFeuerwehren,Technischen HilfsdienstenundRettungsdienstenmitdemEuropäischenRechtvereinbar

10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode wären.diekommissionhatmitschreibenvom1.september2000mitgeteilt, dassesmitdero.g.richtlinienichtvereinbarist,angehörigenvonfreiwilligenfeuerwehren,rettungsdienstenundtechnischenhilfsdiensteninabweichungvondensonstgültigenvorschriftenzuermöglichen,imrahmenihrer dienstlichentätigkeitmiteinerfahrerlaubnisderklassebsolchefahrzeuge zuführen,fürdieeinefahrerlaubnisderklassec1erforderlichist.auchinden BeratungenzuderimDezember2006verabschiedeten3.EG-Führerschein- RichtliniehatdieBundesregierungdieseThematikangesprochen.EineUnterstützungandererMitgliedstaatenoderderKommissiongabesnicht.Insbesonderewurdevorgetragen,dassgeradeEinsatzfahrteninKatastrophenfällen besondershoheanforderungenandasfahrerischekönnenunddasverantwortungsbewusstsein stellen. FürFahrerlaubnisinhaberund-inhaberinnen,dieeineFahrerlaubnisderKlasse3 biszum31.dezember1998erworbenhaben,sindumfangreichebesitzstandsvorschriftenerlassenworden.diesefahrerlaubnisinhaberund-inhaberinnen sindundbleibenberechtigt,kombinationenderklassebeundfahrzeugeder KlasseC1undC1Ezuführen.DarüberhinausgehendeInitiativensindaufgrund der fehlenden Möglichkeiten nicht geplant. 22.WiebeurteiltdieBundesregierungdieForderungnacheinerAbschaffung derjährlichenanmeldungvoneinsatzfahrzeugenfürdiebefreiungvon derlkw-maut,undwelchediesbezüglichenschritteplantdiebundesregierung? MautbefreiteFahrzeugekönnen,müssensichabernichtbeiderBetreibergesellschaftdesMautsystems,derTollCollectGmbH,registrierenlassen.Die Registrierungdientdazu,unnötigeKontrollenzuvermeiden.Diesefreiwillige Registrierungmussnichtjährlich,sondernallezweiJahreerneuertwerden. SoweitsichseitdererstmaligenfreiwilligenRegistrierungkeineinhaltlichen Änderungenergebenhaben,brauchenfürdieVerlängerungderRegistrierung nichterneutfahrzeugpapiereinkopieeingereichtwerden.eineänderungdieserzumvorteilfürdiehalterbzw.halterinnenvonmautbefreitenfahrzeugen eingeführten Praxis plant die Bundesregierung nicht. 23.WiebeurteiltdieBundesregierungdieForderungnachlängerenRückmeldefristeninBeteiligungsverfahrenimRahmendesUmwelt-und Naturschutzes,undwelchediesbezüglichenInitiativenplantdieBundesregierung? NachAuffassungderBundesregierungkommtdembürgerschaftlichenEngagementimBereichdesUmwelt-undNaturschutzeseinehoheBedeutungzu.Die bestehendenbeteiligungsfristeninumweltrechtlichenverfahrenhabensich nachauffassungderbundesregierunggrundsätzlichbewährt.allerdingssind dieeinschlägigenverfahrensvorschriftenderverschiedenenumweltgesetze und-verordnungenunterschiedlichausgestaltet.beidererarbeitungdesentwurfsfüreinumweltgesetzbuchwerdendaherauchharmonisierungsmöglichkeiten geprüft. 24.WiebeurteiltdieBundesregierungdieForderungnacheinereinheitlichen FestlegungdesGerichtsstreitwertes,wenndieTeilnahmevonsichbürgerschaftlichengagierendenOrganisationenvorgesehenist,undwelchediesbezüglichen Initiativen plant die Bundesregierung? DieBundesregierungstehtForderungennachKostenbegrenzendenStreitwertprivilegierungenbeiderBeteiligungvonsichbürgerschaftlichengagierenden

11 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/4545 OrganisationeningeeignetenRechtsstreitigkeitengrundsätzlichaufgeschlossen gegenüber.einestreitwertbegrenzungwirktsichsowohlaufdiehöhedergerichtsgebührenalsauchaufdiegebührendesrechtsanwaltsaus.inrechtlich schwierigenoderumfangreichenangelegenheitenwirddieorganisationim FalleeinerStreitwertbegrenzungmöglicherweiseSchwierigkeitenhaben,einen geeignetenrechtsanwaltzufinden,derfürdiegesetzlichengebührenzur ÜbernahmedesMandatsbereitist.SofernderAbschlusseinerVergütungsvereinbarungnotwendigwird,hättedieszurFolge,dassdieOrganisationauchim ObsiegensfalledenTeilderRechtsanwaltsgebührennichterstattetbekommt, der über die gesetzlichen Gebühren hinausgeht. 25.WiebeurteiltdieBundesregierungeineÄnderungdesVereinsrechtes, durchdieaufeinenotariellebeglaubigungbeimeldungderänderungen desvorstandeseinesvereinesbeimamtsgerichtverzichtenwerden könnte,undwelchediesbezüglicheninitiativenplantdiebundesregierung? DieBundesregierungsiehtdasErfordernisderöffentlichenBeglaubigungfür alleanmeldungenzumvereinsregisteralssachgerechtan.diesgiltauchfür jedeanmeldung,dieeineeintragungüberdenvorstanddesvereinsbetrifft. DasFormerfordernisträgtauchindiesenFällenmitdazubei,dieRichtigkeit der Registereintragungen zu gewährleisten. 26.WiebeurteiltdieBundesregierungdieForderungnacheinerÄnderung desinfektionsschutzgesetzes,mitderfürdiein 42f.desGesetzesgefordertejährliche,kostenpflichtigeBelehrungvonPersonen,diebeiVereinsfesten,etc.häufigerMahlzeitenzubereiten,dieGebührenreduziertund diedokumentationspflichtvereinfachtwerdenkönnte,undwelchediesbezüglichen Initiativen plant die Bundesregierung? DieForderunggehtvoneinersonichtbestehendenRechtslageaus.DasInfektionsschutzgesetz (IfSG)siehtkeinejährlichekostenpflichtigeBelehrungvon Personenvor,diebeiVereinsfestenetc.häufigerMahlzeitenzubereiten.Wenn nachdermaßgebendeneinschätzungderfürdenvollzugdesifsgzuständigen LandesbehördebeieinerPerson,diehäufigerbeiVereinsfestenetc.Mahlzeiten zubereitet,einegewerbsmäßigetätigkeitimsinnedes 43Abs.1IfSGvorliegt,bedarfdiesePersonnachdieserVorschriftvorerstmaligerAufnahmeder TätigkeiteinerBelehrungdurchdasGesundheitsamt.DieDokumentationerfolgtdurchdasGesundheitsamtineinerBescheinigung.Obundinwelcher HöhefürdieBelehrungdurchdasGesundheitsamtGebührenerhobenwerden, bestimmtsichnichtnachdemifsg,sondernnachdemlandesrecht.eineeinmalerfolgtebelehrungdurchdasgesundheitsamtmussauchnichtwiederholt werden.dieregelungdes 43Abs.4IfSGüberBelehrungendurchden ArbeitgeberistinBezugaufPersonen,dieehrenamtlichbeiVereinsfestenetc. häufiger Mahlzeiten zubereiten, nicht anwendbar. 27.WiebeurteiltdieBundesregierungdieForderungnacheinerÄnderung derrichtlinienzurförderungvonveranstaltungenderpolitischen ErwachsenenbildungderBundeszentralefürpolitischeBildungmitZiel dervereinfachungderantrags-undabrechnungsverfahrenfürdie Zuwendungsempfänger,undwelchediesbezüglichenInitiativenplantdie Bundesregierung? BeiderFörderungderpolitischenErwachsenenbildungaufgrundder RichtlinienzurFörderungvonVeranstaltungenderpolitischenErwachsenenbildung

12 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode durchdiebundeszentralefürpolitischebildung handeltessichbereitsumein für die Bildungsträger vereinfachtes Antrags- und Abrechnungsverfahren. EineerheblicheErleichterungdesAntrags-undAbrechnungsverfahrenssieht diebundesregierunginderdigitalisierungderzuwendungsbearbeitung.die technischeumsetzungwirdgegenwärtigdurchdiebundeszentralefürpolitische Bildung unter Beteiligung der Bildungsträger geprüft. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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