Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum Sachstand 2008

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 16/10007 16. Wahlperiode 18. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/9833 Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum Sachstand 2008 Vorbemerkung der Fragesteller DreiJahrenachdenverheerendenAnschlägendes11.September2001undnach demblutigenattentataufdennahverkehrinmadrid,nahmam14.dezember 2004aufderLiegenschaftdesBundeskriminalamtesinBerlin-Treptowdas Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) seine Arbeit auf. ImGTAZarbeiteninsgesamt40BehördendesBundesundderLänderzusammen: 8Bundesbehörden (Bundeskriminalamt (BKA),BundesamtfürVerfassungsschutz (BfV),Bundesnachrichtendienst (BND),MilitärischerAbschirmdienst (MAD),Bundespolizei (BPOL),Zollkriminalamt (ZKA), BundesamtfürMigrationundFlüchtlinge (BAMF)unddieGeneralbundesanwaltschaft (GBA)) sowie 32Länderbehörden (16Landeskriminalämter (LKÄ)und16Landesverfassungsschutzämter (LfVs)). InzweigetrenntenAuswertungs-undAnalysezentren (derpolizeilichenund dernachrichtendienstlicheninformations-undanalysestellepiasbzw.nias) arbeitenimgtazspezial-undanalyseeinheitenauspolizeiundgeheimdienstenzumzweckdergefährdungsbewertung,desoperativeninformationsaustauschs,derfallauswertung,dererstellungvonstrukturanalysensowiezur Aufklärungdesislamistisch-terroristischenPersonenpotenzialsdauerhaftzusammen. EingebundenindenInformationsaustauschsind ausweislicheinersachinformationdesbundesministeriumsdesinnern (BMI)vom24.Mai2006 auch ausländische Partnerbehörden. ImGTAZwurdendieserSachinformationdesBMIzufolgefolgendeachtKooperationsforen/Arbeitsgruppen eingerichtet: 1.Tägliche Lagebesprechung, 2.AG Gefährdungsbewertung, 3.AG Operativer Informationsaustausch, DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom18.Juli2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 16/10007 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 4.AG Fallauswertung, 5.AG Strukturanalysen, 6. AG Aufklärung des islamistisch-terroristischen Personenpotenzials, 7.AG Ressourcenbündelung, 8.AGStatusrechtlicheBegleitmaßnahmen (vgl.zurag-statusauch:bundestagsdrucksache 16/8119). Antiterrordatei Am31.Dezember2006tratzusätzlich nachkontroverserdebatte dasgesetzzurerrichtunggemeinsamerdateienvonpolizeibehördenundnachrichtendienstendesbundesundderländer (dersog.antiterrordatei kurz:atd) inkraft.am30.märz2007nahmdieatdihrearbeitauf.zielderatdistes, denpolizeibehördenundnachrichtendiensteneinenschnellerenzugriffauf bereitsvorliegendeerkenntnissezupersonenausdembereichdesinternationalenterrorismusunddesihnunterstützendenextremismuszuermöglichen. Einensog.lesendenundschreibendenZugriffaufdieATDhabenperGesetz dasbka (dortistauchderatd-standort),bfv,bnd,mad,zka,diebundespolizeidirektion sowie alle LKÄs und LfVs. Erfasst werden in der ATD nicht nur Mitglieder oder Unterstützer terroristischer Vereinigungen, MitgliederoderUnterstützereinerGruppierung,dieeineterroristischeVereinigung unterstützen (z. B. Spendensammler) sowie gewaltbereite oder gewaltgeneigte Extremisten, sondern auch deren Kontaktpersonen. Von diesen Personen werden in der ATD Daten zweierlei Art gespeichert: Grunddaten:DieseumfassenelfDatenkategorien (wienamen,geburtsdatumanschriftetc. aberaucheineeinordnungals Mitgliedoder UnterstützereinerterroristischenVereinigungbzw.dieseunterstützende Gruppierung, Ausübender,Unterstützer,VorbereiteroderBefürworter terroristischer Gewalt oder Kontaktperson ). ErweiterteGrunddaten:Dieseumfassen17Datenkategorien,z.B.eigene bzw.genutztetelekommunikationsanschlüsseund-endgeräte;e-mail- Adressen;Bankverbindungen;Volks-bzw.Religionszugehörigkeit (letztere soweitimeinzelfallerforderlich );KenntnisseundFertigkeiteninder Herstellung/UmgangmitSprengstoffenoderWaffen;Waffenbesitz/Gewaltbereitschaft;TätigkeitineinersicherheitsrelevantenEinrichtung;Aufenthalte in Ausbildungslagern oder Kontaktpersonen). ZudiesenerweitertenGrunddatengehörenauchdiesog.Freitexte.Darinwerden freigestaltbar ergänzendehinweise,bemerkungenundbewertungen der Sicherheitsbehörden gespeichert ( 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe rr ATDG). GrunddatenunderweiterteGrunddatenunterscheidensichabernichtnurim HinblickaufdieQualitätderDaten,sondernauchinderenVerwendunginnerhalbderATD:GrundsätzlichsinddieerweitertenGrunddatennurnachFreischaltungderspeicherndenBehördesichtbar außerimsog.eilfall:dannhat eineabfragendebehördezumzweckdergefahrenabwehraucheinenunmittelbaren Zugang zu diesen erweiterten Grunddaten ( 5 Abs. 2 ATDG). AusländischeSicherheitsbehördenhabenzwarkeinenZugriffaufdieATD. EinerWeitergabevonInformationenausderATDanausländischeStellenwerden aber zumindest im ATDG keine Grenzen gesetzt. Projektdateien ParallelzuderEinrichtungderATDwurdemit 22adesBundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG), 9adesGesetzesüberdenBundesnachrichtendienst (BNDG)bzw. 9adesBundeskriminalamtgesetzes (BKAG)diege-

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/10007 setzlichengrundlagenfürprojektbezogenegemeinsamedateien (sog. Projektdateien)geschaffen.DamitsollenbefristetegemeinsameProjekteder VerfassungsschutzbehördendesBundesundderLänder,desMAD,demBND, derpolizeibehördendesbundesundderländerunddeszkaunterstütztwerden,umphänomenbezogeneerkenntnisseauszutauschen,zuanalysierenund Bekämpfungsansätzezuentwickeln.Gespeichertwerdenhiernichtnureinzelne Datenkategorien, sondern regelmäßig auch sog. volltextliche Inhalte. Datenschutzrechtliche Kritik InderAnhörungdesInnenausschussesdesDeutschenBundestagesam6.November2006zurATDwurdenausdatenschutzrechtlicherSichtfolgende Aspekte kritisiert: DieweitgefassteDefinitionsog.Kontaktpersonen,dieaucheineErfassung vonvölliggesetzestreuenbürgerinnenundbürgernaufgrundlagelediglich von Indizien der Sicherheitsbehörden ermöglicht, diemöglichkeiteinerweitgehendunbeschränktendatenspeicherunginden Freitextfeldern, dieeilkompetenzmitderenhilfe,diebehördeneinenautomatisierten Zugriff auch auf die erweiterten Grunddaten erhalten, diepraktischuferloseöffnungderzweckbindungderinderatdgespeicherteninformationen,dieweitüberdieterrorismusbekämpfunghinausgeht ( 6 Abs. 1 ATDG) sowie dieausgestaltungdersog.projektdateien (fehlendegesetzlichevorgaben, unterwelchenvoraussetzungen/schrankenwelchepersonenbezogenen DatengespeichertwerdenkönnensowieunklareDatenverantwortlichkeit bzw. Löschungsfristen). Das ATDG enthält nun u. a. folgende datenschutzrechtlichen Vorschriften: JederZugriffaufdieATD (Zeitpunkt,aufgerufeneDatensätzeZugriffszwecksowiediefürdenZugriffverantwortlicheBehörde)mussprotokolliert werden ( 9 ATDG). Übersog.nicht-verdeckteInformationenerteiltdasBKAaufGrundlagedes BundesdatenschutzgesetzesAuskunft.AuskünfteüberverdecktgespeicherteDatenrichtensichnachdenRechtsvorschriftenderjenigenBehörde, diediesedateneingegebenhat ( 10Abs.2ATDG) sofernbetroffene hierüber überhaupt Kenntnis erlangen. ObpersonenbezogeneDatenzuberichtigenoderzulöschensind,prüfendie beteiligtenbehördenimzugeeinereinzelfallbearbeitungbzw.nachdenfür sie geltenden Fristen ( 11 Abs. 4 ATDG). DerBundesbeauftragtefürdenDatenschutz (BfD)hatteanzweiStellenseines 21.Tätigkeitsberichts schwerwiegendedatenschutzrechtlichemängel beim GTAZbzw.einen schwerwiegendenverstoß beideratdfestgestellt (Bundestagsdrucksache 16/4950). 1. Bei einem Kontrollbesuch des GTAZ hatte der BfD eine rechtswidrigedatenübermittlung sowohldesbkaalsauchderbpol andasbfvformellbeanstandet.seineserachtenshandeltessichbeidem standardisiertendatenaustauschinnerhalbdesgtazzwischenbkaund BfVnicht wievombkabehauptet umeinenvorgangnach 18Abs.3 BVerfschG,sondernumeineDatenübermittlunggemäß 18Abs.1 BverfSchG,mitderFolge,dassdasBKA (undauchdiebpol)jeweilsdas VorliegenderÜbermittlungsvoraussetzungenprüfenmüssen (a.a.o.,s.65). NichtabschließendgeklärtwerdenkonntebiszumRedaktionsschlussdes 21.Tätigkeitsberichts,dieRechtsmäßigkeitderDatenübermittlungausdem GTAZ an Drittstaaten (ebd. S. 65 f.).

Drucksache 16/10007 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 2.ImHinblickaufdieArbeitdesBNDinnerhalbderATDmoniertederBfD Folgendes: DerBNDwarseinerPflichtzurPrüfunghinsichtlichderBerichtigungoder LöschungseinerATD-Daten nichtmitdererforderlichensorgfaltnachgekommen. FreitextfelderinnerhalbderATD-DatensätzedesBNDseien inzahlreichen Fällen auchfürandereabteilungen imwegeeineslesendenzugriffs nutzbar gewesen. IneinemATD-DatensatzdesBNDwarenLichtbildervonKindernenthalten,diejüngerals16Jahrewaren (diesefotoshattederbndanschließend gelöscht). Infrastrukturelle Aspekte beim Aufbau der ATD DerBetriebderATDerforderteinhochverfügbaresGesamtsystem.Hierfür waren derantwortderbundesregierungaufeinekleineanfragederfraktiondielinke.zufolge alleinbeimbka (aberauchinanderenbundesbehörden,wiedemzkaoderderbpol)zumteilerheblicheanstrengungen erforderlich,u.a.spezielleraumsicherungsmaßnahmen,wiez.b.abstrahlsicherezimmer die (ausgründenderkatastrophensicherheit)inzweiräumlichgetrenntenörtlichkeitengeschaffenwerdenmussten.zudemmussteeine geschützteinformationstechnischeinfrastruktur,alsoeineabgeschottetevs- UmgebungaufBasiseinerbesondersgesichertenNetzwerkumgebungmit einerseparatenhardware-infrastrukturaußerhalbderstandard-,server-und SpeicherinfrastrukturdesBKAaufgebautwerden,dieeineÜbermittlungauch solcherunterlagenermöglicht,dieals GEHEIM klassifiziertsind (Bundestagsdrucksache 16/3851). DieKostenzurUmsetzungdesATDGprognostiziertedieBundesregierungauf eineneinmaligenfinanziellenmehraufwandvonschätzungsweise15,3mio. Euro (hiervonwürdenca.5,4mio.euroaufdieländerund9,9mio.euroauf denbundentfallen (darinenthaltensinddie5,5mio.eurodiediebundesregierungfürdieeinrichtungderatdeinplante,bundestagsdrucksache 16/2950, S. 13)). DielaufendenBetriebskostenprognostiziertedieBundesregierungaufjährlich etwa 6,4 Mio. Euro. DiejährlichenKostenfürBetriebundWartunginHöhevon1,0Mio.Euro wolltenbundundländerwiefolgtuntersichaufteilen:600000euro (Bund) : 400 000 (Länder). DiejährlichenPersonalkosten (für22mitarbeiterinnen/mitarbeiterdesbundesund77mitarbeiterinnen/mitarbeiterderländer)inhöhevon5,4mio. sollten wie folgt aufgeteilt werden: 4,0 Mio. (Länder) : 1,4 Mio. (Bund). DieKostenfürdieErrichtungundBetriebderProjektdateienkonntedieBundesregierungbeiderVorstellungihresGesetzentwurfes (Oktober2006)noch nicht prognostizieren (ebd.). DieInvestitionskostenderLänderhängen sodiebundesregierung schwerpunktmäßigmitdemaufbaudieserobenerwähntenspezielleninformationstechnischeninfrastrukturzusammen (ebd.).dieländerhabendiesbezüglichinzwischenangemeldet,dasssie überden [bisherigen]nutzerkreisder ATDhinaus zusätzlichelandeseigeneorganisationseinheitenandasvs-mail- Netzwerkanbindenmöchten. (vgl.beschlussniederschriftzutop21dersitzung des AK II der Innenministerkonferenz (IMK) am 24./25. Oktober 2007). AufdieserTagungdesAKIIderIMKimOktober2007wurdenübrigensauch zwei Berichte vorgelegt: ein DritterBerichtzumGTAZunddengewonnenenErfahrungenimHinblickaufdieStärkungderbehördenübergreifendenZusammenarbeitim SinnedesganzheitlichenBekämpfungsansatzes (Stand:26.September 2007) und ein Sachstand Antiterrordatei VS-NfD (Stand: 25. September 2007)

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/10007 I.Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum ImHinblickaufdasGTAZwarschonindenvorangegangenenzweiSachstandsberichten Optimierungsbedarf bzw. Verbesserungspotential aufgezeigtundzumteiljedenfallsauchumgesetztworden.hinsichtlichderatd wurdejetztu.a.empfohlen,eine differenziertedatenbank-statistik vorzulegen. 1.WievielePersonenwelcherBundes-bzw.welcherLänderbehördenarbeiten derzeit im GTAZ (bitte aufschlüsseln)? ImGemeinsamenTerrorismusabwehrzentrum (GTAZ)sindaktuell229Personentätig.Davonarbeiten198PersonenfürBundesbehörden (Bundeskriminalamt (BKA),BundesamtfürVerfassungsschutz (BfV),Bundesnachrichtendienst (BND),MilitärischerAbschirmdienst (MAD),Zollkriminalamt (ZKA),Generalbundesanwalt (GBA),BundesamtfürMigrationundFlüchtlinge (BAMF), Bundespolizei (BPOL)).31PersonenarbeitenfürLandesbehörden (Landeskriminalämter, Landesämter für Verfassungsschutz). 2.WievieleKooperationsforenbzw.Arbeitsgruppenarbeitenderzeitim GTAZ (bitteaufschlüsselnnach:namederarbeitsgemeinschaft,teilnehmendebehörden,anzahlderjeweiligenbehördenvertreterinnenund-vertreter, Leitung und Aufgabenstellung? Nachfolgend aufgeführte Arbeitsgruppen (AG) arbeiten derzeit im GTAZ: AG Tägliche Lagebesprechung DieAGTäglicheLagebesprechungdientdemAustauschaktuellerLageerkenntnisse,derErstellunganlassbezogenerErstbewertungenundderAbstimmung einzuleitender Maßnahmen. AG Gefährdungsbewertungen DieseAGdientdemAustauschaktuellerLageerkenntnissezurErstellungund FortschreibungvonzwischendenBehördenabgestimmtenGefährdungsbewertungen. AG Operativer Informationsaustausch DieAGOperativerInformationsaustauschdientzurIdentifizierungvonErmittlungsansätzen und zur Abstimmung operativer Maßnahmen. AG Fallauswertung ZielderAGFallauswertungistdieErstellungvoneinzelfallübergreifenden LagebewertungenundAnalysenzuausgewähltenFelderndesislamistischen Terrorismus. AG Strukturanalysen DieAGdientderDurchführungvonGrundlagenprojektenzuStrukturenund Funktionsweisen islamistischer Netzwerke. AG Auswertung Islamistisch terroristisches Personenpotential IndieserAGerfolgtdieZusammenfassungundderAbgleichvonpolizeilichen undnachrichtendienstlichenbewertungenzumislamistisch-terroristischenpersonenpotenzial. AG Statusrechtliche Begleitmaßnahmen Zielist,frühzeitigzuerkennen,obinkonkretenEinzelfällenbeiPersonenmit islamistisch-terroristischemhintergrundinsbesondereausländer-oderasylrechtlichemaßnahmenangezeigtsind (vgl.bundestagsdrucksache16/8119 vom 15. Februar 2008).

Drucksache 16/10007 6 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode DasGTAZbefasstsichnichtmitPhänomenenaußerhalbdesBereichsdes islamistischen Extremismus/Terrorismus. 3.InwiefernbefasstsichdasGTAZ (bzw.welchearbeitsgruppe)mitphänomenaußerhalbdesbereichsdesislamistischenextremismus/terrorismus? 4.ExistierenaußerhalbdesGTAZnochandereInformationsboards/KoordinierungsgruppenausPolizeiundNachrichtendiensten (wiez.b.dasinzwischenindieag3desgtazaufgegangene InformationboardArabische Mujahedin ), und wenn ja, welche? AußerhalbdesGTAZexistierenalsZentren,andenenVertretervonPolizeibehördenundNachrichtendienstenbeteiligtsind,das GemeinsameInternetzentrum (GIZ)sowiedas GemeinsameAnalyse-undStrategiezentrumillegale Migration (GASIM) (vgl.bundestagsdrucksache16/8482vom11.märz2008). 5.WiehochwarendieInvestitionskosten,undwiehochsinddieBetriebskostenfürdasGTAZ (bitteaufschlüsselnnach:bundbzw.denbeteiligten Bundesbehörden und den auf die Länder entfallenden Kosten)? FürdasGTAZfallenkeinegesondertenInvestitions-oderBetriebskostenan,da dasgtazkeineeigenständigebehördeist,sondernnureineformderzusammenarbeit der beteiligten Behörden. 6.Inwiefernsindwelche ausländischen [bzw.zwischenstaatlichen]partnerbehördeneingebundenindenechtzeit-informationsaustausch desgtaz? Inden Echtzeit-Informationsaustausch imrahmendesgtazsindkeineausländischen oder zwischenstaatlichen Behörden eingebunden. 7.AnhandwelcherParameterbemisstdieBundesregierungdenErfolg/Misserfolgbzw.denVeränderungsbedarfhinsichtlichderArbeitdesGTAZ (z.b. aufgrundlagederarbeitdesgtazeingeleiteteermittlungsverfahren, Festnahmen,Verhaftungen,Anklageerhebungen,Verurteilungen,AberkennungeinesFlüchtlingsstatus,eingeleiteteMaßnahmennach 54adesAufenthaltsgesetzes (AufenthG), Ausweisungen, Ausreise/Abschiebungen)? DieBundesregierungführtzudenangesprochenenMaßnahmenkeineaufdas GTAZbezogeneStatistik.EinesolchequantitativeAuswertungwärewegen methodischerproblemederzuordnungeinzelnermaßnahmenzurqualitativen Zusammenarbeitsverbesserung im GTAZ auch nicht sinnvoll. 8.DieseParameterzugrundegelegt:WiebeurteiltdieBundesregierungdie Arbeit des GTAZ? SeitderEinrichtungdesGTAZkonntederInformationsaustauschunddie ZusammenarbeitzwischendenbeteiligtenBehördensowiedereninsgesamtvorhandeneAnalyse-undOperativkompetenzdauerhaftgestärktwerden.MitdieserIntensivierungderZusammenarbeitwurdeeinerheblicherQualitätssprung beiderbekämpfungdesislamistischenterrorismusinderbundesrepublik Deutschland erreicht.

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/10007 9.AufwelchenOptimierungsbedarfbzw.aufwelchesVerbesserungspotenzialhabendiedreiobenerwähntenIMK-BerichtezumGTAZhingewiesen? a) Welche dieser Vorschläge wurden umgesetzt? b)welchedieservorschlägewurdenauswelchengründennichtumgesetzt? DieangesprochenenBerichtesindvonderStändigenKonferenzderInnenministerund-senatorenderLänder (IMK)nichtzurVeröffentlichungfreigegeben. Daher bezieht die Bundesregierung hierzu nicht öffentlich Stellung. II.Die Antiterrordatei 10.WievielepersonenbezogeneDatensätzesindderzeitinsgesamtinder ATD enthalten? DieGesamtzahlderinderAntiterrordatei (ATD)gespeichertenPersonendatensätzebeläuftsich,mitStandvom28.Mai2008,auf17745.Dabeiistzuberücksichtigen,dasseinzelnePersonenvonverschiedenenbeteiligtenBehördengespeichertwordenseinkönnen,sodassdieZahldergespeichertenPersonen niedriger ist. 11.WerdeninderATDnach 2Nr.1aundbnurverurteilteMitglieder/ UnterstützerterroristischerVereinigungenoderauchsolcheerfasst,bei denendiesbezüglichlediglichindizien (welcherart),diesenverdacht begründen? VoraussetzungfürdieSpeicherungvonDateninderATDistgemäß 2Satz1 desantiterrordateigesetzes (ATDG),dasssichausdenbeidenBehördenvorhandenenErkenntnissentatsächlicheAnhaltspunktedafürergeben,dasssich dieseaufdienachfolgendbeschriebenenpersonenbeziehen.dastatbestandsmerkmaldertatsächlichenanhaltspunkteisterfüllt,wenndieimeinzelfallvorliegendenanhaltspunktenachnachrichtendienstlichenoderpolizeilichenerfahrungswertendieeinschätzungrechtfertigen,dassdieerkenntnissezuden betreffendenpersonenzuraufklärungoderbekämpfungdesinternationalen Terrorismusbeitragen.Dabeiistzuberücksichtigen,dassdieATDauchdasZiel hat,bereitsvorhandeneinformationenderbeteiligtenbehördenzusammenzuführen,umterroristischengefahrenbereitsimvorfeldzubegegnen.würden inderatdausschließlichverurteiltepersonengespeichert,wärediesesziel nicht zu erreichen. 12. Wie viele Datensätze über a)mutmaßliche/verurteiltemitglieder/unterstützerwelcherterroristischer Vereinigungen, b)mutmaßliche/verurteiltemitgliederoderunterstützerwelchergruppierung, die welche terroristische Vereinigung unterstützen, c) gewaltbereite oder gewaltgeneigte Extremisten bzw. d)kontaktpersonen sind derzeit in der ATD enthalten (bitte aufschlüsseln)? 13.WievieleDatensätzeübersog.erweiterteGrunddatenenthaltenAngaben zur Religionszugehörig der/des Betroffenen?

Drucksache 16/10007 8 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 14.WievieleDatensätzeübersog.erweiterteGrunddatenenthaltenAngaben in den sog. Freitextfeldern? DerBundesregierungistesnichtmöglich,überunterEinbeziehungvonLänderbehörden gespeicherte Daten öffentlich Auskunft zu geben. 15.WieoftwurdebislangvonderEilkompetenznach 5Abs.2ATDG Gebrauchgemacht,nachdereineabfragendeBehördezumZweckder GefahrenabwehraucheinenunmittelbarenZugangzudensog.erweiterten Grunddaten erhält? VondenPolizeibehördendesBundeshatdasBKAbislangeinmalvonder Eilfallregelung in 5 Abs. 2 ATDG Gebrauch gemacht. 16.WieoftwurdebislangvonderMöglichkeitnach 6Abs.1ATDG Gebrauchgemacht,imATDgespeichertenInformationenzurGefahrenabwehrauchüberdenZweckderTerrorismusbekämpfunghinausgehend zwischen den beteiligten Behörden auszutauschen? DerBundführthierüberkeineStatistik.DieBundesregierungweistindiesem Zusammenhangjedochdaraufhin,dassdieVerwendungzueinemanderen ZweckalsdemStelleneinesErsuchensumÜbermittlungweitererInformationenunteranderemvonderZustimmungderspeicherndenBehördeabhängig ist ( 6Abs.1Nr.2ATDG).BeiderErteilungderZustimmungsindgeltende Übermittlungsverbotezubeachten (vgl. 23desBundesverfassungsschutzgesetzes [BVerfSchG], 27desBundeskriminalamtgesetzes [BKAG]).Stimmt diebehörde,diediedaten,aufdieimeilfallzugriffgenommenwurde,nicht zu, dürfen die Daten für die Gefahrenabwehr nicht weiter verwendet werden. 17.KönnenpersonenbezogeneDatensätzeausderATDanausländischebzw. anzwischenstaatlichesicherheitsbehördenübermitteltwerden,undwenn ja,wievielepersonenbezogenedatensätzewurdenbislangausderatd anwelcheausländischenbzw.anwelchezwischenstaatlichensicherheitsbehörden übermittelt? DieATDistprimärals Kommunikationsanbahnungsinstrument zwischenden beteiligtensicherheitsbehördenzusehen,dieeinenerkenntnisaustauschauf BasisderbestehendenÜbermittlungsvorschriftenvorbereitet (vgl. 5,6und7 ATDG).AusderATDherauserfolgtkeinedirekteÜbermittlungpersonenbezogenerDatensätzeanausländischebzw.zwischenstaatlicheSicherheitsbehörden.DerInformationsaustauschmitdemAuslandbeschränktsichdaheraufdie beidenjeweiligenbehördenvorliegendenerkenntnisseundfindetweiterhinim RahmenderallgemeinenÜbermittlungsvorschriftenstatt.FürdieÜbermittlung vonerkenntnissenzupersonendurchdasbkagiltbeispielsweise 14BKAG, für die Übermittlung durch das BfV 19 ff. BVerfSchG. 18.WiehochwarenletztlichdieInvestitionskosten,undwiehochsinddie BetriebskostenfürdieATD (bitteaufschlüsselnnachdenkostenfürbund bzw.denbeteiligtenbundesbehördenunddieaufdieländerentfallenden KosteninsgesamtsowieimHinblickaufdieBetriebskosten:Kostenfür PersonaldesBundesundderLändersowieKostenfürBetriebund Wartung)? BeimBKAsindInvestitionskostenimhaushaltsrechtlichenSinneinHöhevon 3363000Euroangefallen.DieimBKAangefallenenGesamtkostenlagenbei

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/10007 4184000Euro.BaukostensindnichtBestandteildieserBetrachtung.An BetriebskostenfallenbeimBKAinnerhalbeinesmitT-Systemsgeschlossenen Einzelauftragesin2008rund150000EuroanDienstleistungenan.DadieATD- ServermitdreiJahrenGewährleistunggekauftwurden,sindWartungenderzeit noch kostenneutral. BeiderBPOLsindbislangInvestitionskosteninHöhevon23124Eurofürdie Anschaffung der erforderlichen Hardware angefallen. DieInvestitionskostenfürdieEinführungderATDbeimZKAbelaufensichauf rund606000euro;darinenthaltensindeigenepersonalkosteninhöhevon ca.47400 Euro. DiejährlichenBetriebskostenbeimZKAwerdenaufca.193000Eurobeziffert, wovonca.134300euroaufpersonalkostenfürzweisystemadministratoren entfallen. 19.AnhandwelcherParameterbemisstdieBundesregierungdenErfolg/ Misserfolgbzw.denVeränderungsbedarfhinsichtlichderArbeitdesATD (z.b.aufgrundlagederarbeitmitderatdeingeleiteteermittlungsverfahren,festnahmen,verhaftungen,anklagerhebungen,verurteilungen,aberkennungeinesflüchtlingsstatus,eingeleitetemaßnahmennach 54aAufenthG, Ausweisungen, Ausreise/Abschiebungen)? 20.DieseParameterzugrundegelegt:WiebeurteiltdieBundesregierungdie Arbeit der ATD? ZielderATDistdieVerbesserungdesInformationsaustauschszwischenPolizei undnachrichtendiensten.dieatdunterstütztdiebeteiligtenbehördenbeider Aufgabenerfüllung,indemsiedenAustauschvonErkenntnissenzuterrorismusrelevantenSachverhaltenerleichtertunddenInformationsaustauschinsgesamt beschleunigt. EinedifferenzierteUntersuchungderkonkretenFunktionsweisederATDund BeurteilungderrechtlichenRahmenbedingungenerfolgtimRahmendergesetzlichvorgeschriebenenEvaluierung,diebiszum31.Dezember2011vorzunehmen ist. 21.WelcheVerbesserungsvorschlägeenthältderSachstandsberichtderIMK zur Antiterrordatei vom 25. September 2007 (oder frühere Berichte)? WelchedieserVorschlägewerdenvonderBundesregierungbefürwortet, und welche nicht? Der SachstandsberichtATD vom25.september2007enthältkeineverbesserungsvorschläge,sondernstelltdensachstandderbisherigenarbeitenundder Aufträge aus dem Lenkungskreis sowie statistische Daten dar. III.Projektdateien 22.WievieleProjektdateienwurdeninzwischenangelegt (bitteaufschlüsseln nachnamederprojektdatei,teilnehmendebzw.federführendebehörde, Aufgabenstellung,ZahlderpersonenbezogenenDatensätzesowieZahl der Datensätze) über a)mutmaßliche/verurteiltemitglieder/unterstützerwelcherterroristischer Vereinigungen, b)mutmaßlichemitgliederoderunterstützerwelchergruppierung,die welche terroristische Vereinigung unterstützen,

Drucksache 16/10007 10 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode c) gewaltbereite oder gewaltgeneigte Extremisten, d)kontaktpersonen)? 23.Wieviele/welchedieserProjektdateienwurdeninnerhalbdesGTAZangelegt? 24.KönnenpersonenbezogeneDatensätzeausdiesenProjektdateienanausländischebzw.anzwischenstaatlicheSicherheitsbehördenübermittelt werden,undwennja,wievielepersonenbezogenedatensätzewurdenbislangausdiesenprojektdateienanwelcheausländischenbzw.anwelche zwischenstaatlichen Sicherheitsbehörden übermittelt? 25.WiehochsinddieBetriebskostenfürdieseProjektdateien (bitteaufschlüsselnnachkostenfürdaspersonalwelcherbundesbehördensowie Kosten für Betrieb und Wartung)? 26.AnhandwelcherParameterbemisstdieBundesregierungdenErfolg/ Misserfolgbzw.denVeränderungsbedarfhinsichtlichderArbeitdieser Projektdateien (z.b.aufgrundlagederarbeitmitdiesenprojektdateien eingeleiteteermittlungsverfahren,festnahmen,verhaftungen,anklageerhebungen,verurteilungen,aberkennungeinesflüchtlingsstatus,eingeleitetemaßnahmennach 54aAufenthG,Ausweisungen,Ausreise/Abschiebungen)? 27.DieseParameterzugrundegelegt:WiebeurteiltdieBundesregierungdie Arbeit dieser Projektdateien? DasBKAhatbislangkeineProjektdateieingerichtet.ImÜbrigenwirdaufdie Vorbemerkung verwiesen. IV.Datenschutz 28.InwievielenFällenwurdenAuskunftsersuchennach 10Abs.2ATDG imhinblickaufsog.nicht-verdeckteinformationenbzw.verdecktgespeicherte Daten gestellt (bitte aufschlüsseln)? Wie vielen dieser Anträge wurde entsprochen? BislangsindimBKAinsgesamtsiebenAuskunftsanträgenach 10Abs.2 ATDGzuSpeicherungeninderATDeingegangen.VondiesensiebenAuskunftsanträgenwurdenzweiAnfragenüberdenBundesbeauftragtenfürdenDatenschutzunddieInformationsfreiheit (BfDI)gestellt.Keinerderdurchdas BKAbearbeitetenAuskunftsanträgehatsichaufverdecktgespeicherteDatenin deratdbezogen.vondeninsgesamtsiebenauskunftsanträgenwurdendrei Anfragendahingehendbeantwortet,dassdieBetroffenendarüberinformiert wurden,dassimoffenenbestandkeinespeicherungzuihrerpersonvorliegt.in einemfall,indemderauskunftsantragüberdenbfdigestelltwordenwar, wurdeimoffenenbestandeinespeicherungdurcheinenachrichtendienstliche Behördefestgestellt,überdiederBfDIinformiertwurde.EineAnfrageausdem Jahr2007bliebunbeantwortet,weilderBetroffenetrotzausdrücklicherAufforderungdesBundeskriminalamteskeineAusweiskopiezumNachweisseiner Identitätvorgelegthat.ImlaufendenJahrsindbislangzweiAnfrageneingegangen, die beide noch in Bearbeitung sind.

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/10007 29.InwievielenFällenwurdenAuskunftsersuchenimHinblickaufdieinden sog. Projektdateien enthaltenen Informationen gestellt? Wie vielen dieser Anträge wurde entsprochen? Auf die Antwort zu den Fragen 22 bis 27 wird verwiesen. 30.Konntendieo.g.BeanstandungendesBundesbeauftragtenfürdenDatenschutzimHinblickaufdieDatenübermittlungdesBKAbzw.derBPOL an das BfV inzwischen ausgeräumt werden? Wenn ja, durch welche Maßnahmen? Wennnein,warumnicht,undwannistmiteinerdiesbezüglichenKlärung zu rechnen? DieBundesregierunghatinihrerStellungnahmezum21.Tätigkeitsberichtdes BfDI (dortziffer5.1.4)derbeanstandungdesbfdi,dasbkaunddiebpol hättenwegenunterlassenereinzelprüfunginzahlreichenfällengegen 18Abs.1 Satz1BVerfSchGverstoßen,widersprochen.DieAusführungenzurRechtsgrundlage der Datenübermittlung wurden im konkreten Fall nicht geteilt. DieDatenübermittlungwurdezutreffendauf 18Abs.3BVerfSchGgestützt, dadasbfvumübermittlungderdatenersuchthatte.demnachübermittelten dasbkabzw.diebpoldiedatenaufdergrundlageeinesersuchensi.s.d. 18Abs.3BVerfSchGundnichtgemäß 18Abs.1Satz1BVerfSchGauf Eigeninitiative. 31.KonntedieBundesregierungmitdemBfDinzwischenEinvernehmen überdierechtsmäßigkeitderdatenübermittlungausdemgtazandrittstaatenherstellen,undwennnein,warumnicht,undwannistmiteiner diesbezüglichen Klärung zu rechnen? DieÜbermittlungvonpersonenbezogenenDatenanDrittstaatenrichtetsich nachdenfürdiejeweiligenbehördengeltendenübermittlungsvorschriften.das BKAübermitteltDatenandasAuslandbeispielsweisenach 14Abs.7BKAG. DemnachhatdieDatenübermittlungdurchdasBKAu.a.dannzuunterbleiben, wenndurchsieschutzwürdigeinteressendesbetroffeneninsbesonderedadurch beeinträchtigtwürden,dassimempfängerlandeinangemessenerdatenschutzstandardnichtgewährleistetwäre.hierüberbestehtmitdembfdieinvernehmen.dieanregungdesbfdi,ausführungenzurangemessenheitdesjeweiligendatenschutzniveausininterne Länderberichte desbkaaufzunehmen, wurde aufgegriffen. 32.Konntendieo.g.BeanstandungendesBfDimHinblickaufdiedatenschutzrechtlichenMängeldesBNDbeimBedienenderATDinzwischen ausgeräumt werden? Wenn ja, durch welche Maßnahmen? Wennnein,warumnicht,undwannistmiteinerdiesbezüglichenKlärung zu rechnen? 33.HatesinzwischenKontrollendesGTAZ,derATDbzw.derProjektdateien durch Datenschutzbeauftragte der Länder gegeben? Wennja,durchBeauftragtewelcherLänder,undmitwelchemErgebnis (bitte aufschlüsseln)? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Drucksache 16/10007 12 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode V.VS-Mail-Netzwerk 34.Welche überden [bisherigen]nutzerkreisderatdhinausgehende OrganisationseinheitenmöchtendieLänderandasVS-Mail-Netzwerk anbinden (bitte aufschlüsseln)? DerzeitsindlediglichdieinderDateierrichtungsanordnungzurAntiterrordatei aufgeführtendienststellenbeidenländerpolizeienandenvs-mail-verbund dersicherheitsbehördenangebunden.zurgewährleistungderlandesinternen Kommunikationsollbiszum1.Oktober2008dieAnbindungweitererPolizeibehördenderLänderanVS-Mailermöglichtwerden.EineListederbetreffenden Länderdienststellen liegt derzeit noch nicht vor. 35.InwieferntangiertdiesdiebestehendenZugangs-bzw.Zugriffsregelungen zur ATD bzw. zu den Projektdateien? DieATDundVS-MailsindzweivoneinanderunabhängigetechnischeSysteme und haben jeweils eigene Zugangs- und Zugriffsregelungen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333