Deutscher Bundestag Drucksache 17/9547 17. Wahlperiode 08. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/9204 Schattenbanken Gefahren und Sachstand der nationalen und internationalen Regulierungsanstrengungen Vorbemerkung der Fragesteller KeinAkteur,keinProdukt,keineRegionsollteunreguliertbleiben solautete dieforderungderg20nachdemgipfelinwashingtonimnovember2008. DochdaszentraleVersprechenderPolitikwurdenieeingelöst.ImGegenteil: JenseitsdesklassischenBankgeschäftsführenSchattenbankenimJahrfünf nachdersubprime-kriseeinunregulierteseigenlebenundbewegeninder RegelungestörtgigantischeSummen.DerinternationaleFinanzstabilitätsrat (FSB)schätztdasVolumenauf60BillionenUS-Dollar.ZunehmendeRegulierungfürBanken,wiegestiegeneEigenkapitalanforderungen,lassendenUmgehungsanreizweiterwachsen.DieFinanzinstitute,dieihreBilanzrisikenloswerden müssen, finden im Schattenbankensektor willkommene Abnehmer. DieDatenlageistweiterunzureichend.WoausgelagerteRisikenlanden ob siebeispielsweisekonzentriertbeieinemmarktteilnehmerliegen lässtsich nichtsagen.das Schlupfloch wächstweiter.transaktionenderschattenbankenhabensichzwischendenjahren2002und2010mehralsverdoppelt. DasentsprichtmittlerweileeinemAnteilvon25bis30ProzentdesFinanzmarktes. BereitsdieFinanzkrise2008hatgezeigt,dassderSchattenbankensektordirekt,sowieindirektdurchseinevielfältigeundundurchschaubareVernetzung mitdemregulärenbankensystem,einequellesystemischenrisikosist.heute istderschattenbankenbereichgrößeralsjezuvor.versicherungenoderpensionsfondssind,wievieleandereakteure,aufdersuchenachhohenrenditen, daran beteiligt das Volumen weiter wachsen zu lassen. DieRegulierungdesFinanzmarktesbleibtunvollständig,solangeesBereiche gibt,diesichderaufsichtundkontrolleentziehen.bankenregulierungalleine reichtnichtaus.esistzeit,denschattenbankensektorendlichineinespezifischeregulierungeinzubeziehen.erstdannbestehteinanreiz,hochriskante Geschäfte nicht nur auszulagern sondern zu beenden. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom4.Mai2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
Drucksache 17/9547 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1. Welcher Definition des Schattenbankensektors folgt die Bundesregierung? 2.TeiltdieBundesregierungdieDefinitiondes FinancialStabilityBoard (FSB),nachderzumSchattenbankensystemalleMarktteilnehmergehören, die,ohnederbankenregulierungzuunterliegen, Kreditintermediation betreiben (vgl. Pressemitteilung des FSB vom 27. Oktober 2011)? DieBundesregierungfolgtderunterFederführungdesFSBerarbeitetenDefinition,diedasSchattenbankensystemals SystemderKreditintermediation,in welchemakteureundaktivitätenvonaußerhalbdesregulärenbankensystems involviertsind umschreibt.diesebewusstweitedefinitionsollallepotenziell relevantenbereicheundakteure (z.b.geldmarktfonds,finanzierungsgesellschaften,abcp-conduits,sivs,hedgefonds,verbriefungen,wertpapierleihen,repogeschäfte)einbeziehenundinderlagesein,auchkünftigeentwicklungenzuberücksichtigen.erstdieverwendungeinereinheitlichen, internationalakzeptiertendefinitiondesschattenbankensystemsermöglicht aussichtderbundesregierungseineangemesseneundinternationalabgestimmte Überwachung und Regulierung. 3. Welches sind die relevanten Akteure des Schattenbankensektors? DasFSBhatsichbewusstgegeneineabschließendeListevonAkteurenentschieden.DasFinanzsystementwickeltsichständigweiterund,alseinTeildessen,auchdasSchattenbankensystem.NeueAkteurewürdenmiteinerfesten Listenichterfasst;EinegewisseFlexibilitätistalsoerforderlich.Außerdem sind nicht nur in Deutschland ansässige Akteure und Aktivitäten relevant. NachheutigemStandwerdendemSchattenbankensystemu.a.Verbriefungszweckgesellschaften (u.a.abcp-conduitsundstructuredinvestmentvehicles), bestimmtefonds (z.b.geldmarktfonds,hedgefondsundexchangetraded Funds/ExchangeTradedProducts),Kreditversicherer,Finanzunternehmenund PrimeBrokerzugerechnet.FürdasVerständnisdesSchattenbankensystems wichtigistabernichtnurdiebetrachtungderakteure,sondernauchderaktivitätenwiez.b.verbriefungen,wertpapierleihenundrepogeschäfte,andenen auchandereakteure (z.b.versicherungenundpensionsfonds)beteiligtsein können. 4. Welches sind die Volumina, mit denen diese relevanten Akteure handeln? AngesichtsderbewusstweitenDefinitiondesSchattenbankensystemsund mangelsbelastbarer,internationalvergleichbarerdatensindquantitativeaussagenzudeninihmverfolgtenhandelsaktivitätenkaummöglich.diebisherigenfsb-analysenbasierendeshalbimwesentlichenaufdatendervolkswirtschaftlichengesamtrechnung ( flowoffunds /FoF),dieindenmeisten JurisdiktionenzwischendemBankensektorund otherfinancialintermediaries (OFIs)unterscheiden.DasFSBverwendetdasinderFoF-RechnungdargestellteAktivvermögenderOFIsnäherungsweise (broadlyproxied)alsaktivvermögendesschattenbanksystems ausdrücklichunteranerkennungder SchwächenauchdiesesAnsatzes (fehlendegranularität,internationaluneinheitlichebegrifflichkeiten).derletztenfsb-auswertungzufolgehatsichdas SchattenbankensysteminderZeitvon2002bis2007mehralsverdoppelt (von ca.27auf60bil.us-dollarassets (EuroAreaplusCAN,JAP,KOR,GBR, USA,AUS),beigroßenUnterschiedenzwischeneinzelnenLändern.2010: ebenfalls 60 Bil. US-Dollar). DatenzuminternationalenHandelsvolumen,gegebenenfallsaufgegliedertnach Akteuren,sindnichtverfügbar.FürdieheterogenenAkteureindiesemBereich
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/9547 wirdkeinegemeinsamestatistikerstellt zumalauchherkömmlichebanken Verbriefungen in ihren Bilanzen halten. 5.HatdieHöhedesFremdfinanzierungsanteilsfürdieBundesregierung einen Einfluss auf die etwaige Abgrenzung? Nein,nichtunmittelbar.InnerhalbderFSBShadowBankingDefinitionspielt deraspekt finanziellehebelung (Leverage)jedocheinewichtigeRollebei derbewertungmöglicherrisiken,daleveragedazubeitragenkann,risiken zuverstärken sowohlfüreinfinanzunternehmenalsauchimfinanzsystem insgesamt. 6. Wie hoch ist das Anlagevolumen von Hedgefonds weltweit? DieBundesregierungverfügtüberkeineoffiziellenDatenzumweltweitenAnlagevolumenvonHedgefonds.LautdemprivatenInformationsdienstHedge FundResearchlagdasAnlagevolumenEnde2011bei2000Mrd.US-Dollar. FürdasFrühjahr2013werdenzudemErgebnissedesHedgeFundSurveyder IOSCO erwartet, dem Daten vom September 2012 zugrunde liegen werden. 7.WievieleHedgefondssindinDeutschlandmitwelchemAnlagevolumen registriert? Ende2011warennachder KapitalmarktstatistikderBundesbank25Hedgefonds (inkl.dachhedgefonds)miteinemfondsvermögenvoninsgesamt1380mio. EuroinDeutschlandzugelassenundgegenüberderBundesbankmeldepflichtig. DanebenwarenzumJahresende2011dreiausländischeDach-Hedgefondszum öffentlichen Vertrieb in Deutschland zugelassen. 8.WieschätztdieBundesregierungdieHöhederKreditvergabedeutscher Banken an Schattenbanken ein? DiedurchdenSchattenbankenbegriffvorgenommeneAbgrenzungsetztvorallemanderwahrgenommenenFunktionderKreditintermediationan,nichtan derzugehörigkeitzueinerbestimmtengruppe (vgl.antwortzufrage3). SchonausdiesemGrundkanneskeineabschließendeListederAkteuregeben. FürdieuntenangeführtenTypenvonAkteurenimSchattenbankensystemlassensichausdemMillionenkreditmeldewesendiefolgendenAusleihungen deutscherinstituteextrahieren.diezuordnungzudeneinzelnengruppenist nichtintegralerbestandteilderinstitutsmeldungenundwirdvonderdeutschen Bundesbanknurfallweisemanuellvorgenommen.InsofernkönnendienachfolgenddargestelltenZahlennichtalsrepräsentativ,sondernallenfallsalseine Indikation betrachtet werden, die das Exposure tendenziell unterschätzt: Typen an Akteuren Verschuldung (ausgenommen gegenüber Mitgliedern derselben Bankengruppe) Wertpapierfonds170,2 Trusts, ABS-Finanzierungen49,9 Hedgefonds1,5 (Angaben in Mrd. Euro)
Drucksache 17/9547 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassesgenuginternationalvergleichbareDatengibt,umdieRisikenundVoluminadesSchattenbankensektors korrekt einzuschätzen? AusSichtderBundesregierungreichendievorhandeneninternationalvergleichbarenDatenzurEinschätzungdesVolumensdesSchattenbankensystems bzw.derausihmerwachsenenrisikennichtaus (vgl.ergänzenddieantworten zudenfragen4und8).deshalbsetztsichdiebundesregierungsowohlaufinternationaleralsauchaufeuropäischerebenefüreineverbesserungdieserdatenlage ein. 10.SiehtdieBundesregierungeinengesamtwirtschaftlichenNutzenvon Schattenbanken? LiegenderBundesregierungDatenvor,diegegebenenfallseinenNutzen beziffern können, und wenn ja, welche? FunktionierendeSystemederKreditintermediationkönnenauchaußerhalbdes klassischenbankensektorsnützlichsein,weilspezialisiertefinanzdienstleister zusätzlichealternativenfürfinanzierungenundfinanzanlagenbereitstellen. ZudemkönnensiezurVerbesserungderRisikostreuunginnerhalbdesFinanzsystemsbeitragen.EinekonkreteBezifferungdiesesNutzensistallerdings nichtmöglich.ungeachtetdieserabstraktvorstellbarenpositiveneffekteergebensichausderkomplexitätdesschattenbankensystemssowieausseinerfehlendentransparenzaberaucherheblicherisiken (z.b.prozyklizität;unerkannteraufbauweiterersystemischerrisiken;regulierungsarbitrage;vgl. (u. a.) Antworten zu den Fragen 9, 11, 13, 14, 16, 18, 19, 20 und 25). 11.TeiltdieBundesregierungdieAnsicht,dassdasSystemderSchattenbanken die Prozyklizität im Finanzsystem erhöht? BestimmteAktivitätenbzw.PraktikendesSchattenbankensystemskönnenprozyklischwirken.EinBeispielsinddieAbschlägeaufSicherheitenimRahmen vonrepogeschäftenundwertpapierleihen.imboomfallendieabschlägehäufiggeringeraus,währendimabschwungtendenziellhöhereabschlägeangesetzt werden. 12.WelcheeuropäischenRegulierungsvorschriftenerfassenheutedenSchattenbankensektor? UnternehmenundAktivitätendesSchattenbankensektorsunterliegenheutebereitsteilweiseeuropäischenRegulierungsvorschriften.EinerseitsexistierenRegelungen,unterdenendieVerbindungendesSchattenbankensystemszumBankensektorreguliertwerden (sog.indirekteregulierung),andererseitsbestehen Vorschriften,dieunmittelbarfürSchattenbankenunternehmen/-aktivitätengelten (sog. direkte Regulierung). AlsFolgeausderFinanzkrisewurdeunteranderemdieRichtlinie2006/48/EG überdieangemesseneeigenkapitalausstattungvonwertpapierfirmenundkreditinstituten (CapitalRequirementsDirective CRD)inmehrerenStufenüberarbeitet,sodassRisikenausVerbriefungen (künftig)besserreguliertwerden. UnterdiesenVorschriftendürfenInstitutenurinsolcheVerbriefungeninvestieren,bezüglichderereinOriginator,SponsoroderursprünglicherKreditgeber kontinuierlicheinenmateriellen (Netto-)AnteilandenverbrieftenRisikeneinbehält.DarüberhinausmüssenInstitutedieGewährungvonLiquiditätsfazilitäten mit mehr Eigenkapital unterlegen.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/9547 ImRahmenderdirektenRegulierungwurdenMaßnahmenerlassen,umdieRisikenausInvestmentfondsbesserzuadressieren.GemäßderRichtlinie2011/ 61/EUüberdieVerwalteralternativerInvestmentfonds ( AlternativeInvestmentFundManagersDirective,AIFM-RL)unterliegendieVerwaltervonInvestmentfonds,dienichtbereitsdurchdieRichtlinie2009/65/EGerfasstsind unddieinderrichtliniedefinierteschwellenwertebezüglichderverwalteten Vermögenswerteerreichen,künftigeinerErlaubnispflichtundeinerlaufenden AufsichtdurchdiezuständigenBehördenundsindunteranderemverpflichtet, Liquiditätsrisikenbesserzuüberwachen.DanebenenthältdieRichtlinieumfangreiche Berichtspflichten gegenüber den zuständigen Behörden. BörsennotierteInvestmentfondswieExchangeTradedFunds (ETF)und (börsennotierte)geldmarktfondsfallengrößtenteilsunterdenanwendungsbereich derrichtlinie2009/65/egbetreffendbestimmteorganismenfürgemeinsame AnlageninWertpapieren (OGAWbzw. UndertakingforCollectiveInvestmentsinTransferableSecurities,UCITS)odersindalsGemischteSondervermögennachdemInvestmentgesetzebenfallsreguliert.SoweitdieseFondswederalsOGAW-FondsnochalsgemischtesSondervermögenzugelassensind, unterliegensieindeutschlandvonjuli2013anderaifm-rl.dieeuropäischewertpapier-undmarktaufsichtsbehörde (ESMA)hatdarüberhinausLeitlinienerlassen,unterdenendieRisikenvonGeldmarktfondsweiterreduziert werden,indemdiezulässigenanlageklasseneingeschränktunddiegewichtete durchschnittlichezinsbindungsdauerundrestlaufzeitdervermögensgegenständebegrenztwurden.esmaarbeitetzudemderzeitanleitlinien,diedierisikenvonetfundandererogaw,dieunteranderemwertpapierleihgeschäfte einsetzen, adressieren. DieEuropäischeKommissionhatdurchdieVeröffentlichungihresGrünbuchs zumschattenbankenwesenimmärz2012ebenfallseinenformalenkonsultationsprozess eingeleitet. 13.WieschätztdieBundesregierungdieRisikenein,wenneinsystemrelevantes Finanzinstitut (SIFI) als Prime Broker agiert? PrimeBrokersindnach 2Absatz15InvGdefiniertals ( )Unternehmen, dievermögensgegenständevonsondervermögennach 112Absatz1 ( )verwahrenundsichdieseganzoderteilweisezurnutzungaufeigenerechnung übertragenlassenundgegebenenfallssonstigemitderartigeninvestmentvermögen verbundene Dienstleistungen erbringen. AusdenPrime-Brokerage-BeziehungenzwischenBankensektorundSchattenbankensystemergibtsicheineengeVernetztheitbzw.einewechselseitigeAbhängigkeit.FürdieRisikoeinschätzungimglobalenFinanzsystemistdiemittlerweileerreichteGrößenordnungdieserVerbindungennichtunerheblich, wenngleichsienichtexaktbeziffertwerdenkann.derumstand,dassprime- Brokerage-BeziehungendurchauseinsystemischesRisikobergenkönnen, wurdeimrahmenderarbeitendesfsbunddesbaselerausschusseszurumsetzungderg20-agendazurfinanzmarktreformberücksichtigt.sobeziehtdas kürzlichverabschiedeterahmenwerkzumumgangmitglobalsystemrelevantenbanken (G-SIBs)sämtlichedero.g.Dienstleistungen (insbesondere)als potenziellekomponentendersystemischenvernetztheitbzw.desmangelsan SubstituierbarkeitindieBewertungdersystemischenRelevanzvonBanken mitein.dieentwicklungeinesvergleichbarenrahmenwerkesfüraufnationalerebenesystemrelevantebankenläuftbereitsundsollzujahresendeabgeschlossen sein.
Drucksache 17/9547 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 14.WiebewertetdieBundesregierungdieZunahmevonInvestitioneninstitutioneller Großinvestoren in den Schattenbankenbereich? ErgebensichnachMeinungderBundesregierungdadurchzusätzliche AnforderungenandieTransparenzundRegulierung,wennvorallem Pensionsfonds zunehmend in den Schattenbankensektor investieren? DieEntwicklungderAnlagenvonVersicherungsunternehmenundPensionsfonds,diedemVAGunterliegen,wirdvonderBaFinimRahmenderlaufenden Aufsichtbeobachtet.AngesichtsderrelativoffenenDefinitiondesBegriffes Schattenbankensystem (sieheantwortzufrage1)istdiezuordnungeinzelner Anlagekategorien zu diesem Bereich allerdings nicht zweifelsfrei möglich. DieAnlagekategorie,dieamehestendemSchattenbankenbereichzugeordnet werdenkann,istnacheinschätzungderbafindiekategorie Investitionenvon VersicherungsunternehmenundPensionsfondsbeiHedgefonds.Diesestellen zurzeit (perdrittesquartal2011)0,4prozentdergesamtenkapitalanlagender Versicherungsunternehmendar.DieseGrößenordnungistmindestensseitdem erstenquartal2010gegeben,sodasseinezunahmederanlageninhedgefonds nicht festzustellen ist. 15.WiebewertetdieBundesregierungdieEignunginstitutionellerInvestoren hinsichtlich des Erwerbs unregulierter Kapitalmarktprodukte? SiehtdieBundesregierungdieNotwendigkeitbesondererInvestitionsvorschriftenfürbestimmteInvestoren,z.B.Pensionsfonds,wennundsoweit sie in den Schattenbankensektor investieren? InstitutionelleInvestorenwiePensionsfondsundVersicherungsunternehmen unterliegen andersalsprivatanleger umfangreichenvorschriftenbetreffend denerwerbunddielaufendeüberwachungvonvermögensgegenständen.die aufgrundlagedes 54Absatz3VAGerlasseneVerordnungüberdieAnlage desgebundenenvermögensvonversicherungsunternehmen (AnlV)bzw.die aufbasisvon 115Absatz2VAGerlasseneVerordnungüberdieAnlagedes gebundenenvermögensvonpensionsfonds (PFKapAV)konkretisiertdiegesetzlichenVorgabendesVAGzudiesemThema.DerAnlagekatalogbeschreibt diekonkretenvoraussetzungendereinzelnenzulässigenkapitalanlagen ( 2 Absatz1AnlVbzw. 2Absatz1PFKapAV).DarüberhinausistdieVerpflichtungzueinemqualifiziertenAnlagemanagementundzugeeigneteninternen KapitalanlagegrundsätzenundKontrollverfahren ( 1Absatz2und3AnlV bzw. 1Absatz2und3PFKapAV)vongroßerBedeutung.DieBaFinhatin ihremrundschreiben4/2011 (VA)dieVerwaltungspraxishinsichtlichderAnforderungenandasRisikomanagementbeiderAnlagedesgebundenenVermögensvonVersicherungsunternehmen,ergänzendzurSammelverfügungvom 15.April2011 (GzVA54 I3200 2010/0009),näherspezifiziert.DieAnforderungenderBaFinwurdenmitdiesemRundschreibenimJahr2011als ReaktionaufEntwicklungendesKapitalmarktesaktualisiert.DasRundschreiben 4/2011 (VA) wird von der BaFin auf Pensionsfonds analog angewendet. 16.WiebewertetdieBundesregierungdiePraxisderAuslagerungvonRisiken in SIVs (Structured Investment Vehicles) und Conduits? ConduitsundSIVsrefinanzierenAnlageninlängerfristigeVerbriefungendurch diebegebungkurzfristigerschuldtitelunderleichternsodenabsatzvonverbriefungstranchen.kreditinstitutedürfenetwaigeaufdiesevehikeltransferierterisikenerstdannbeidenbankaufsichtlicheneigenmittelanforderungen unberücksichtigtlassen,wenndasübertragendekreditinstituteinenwirksamen undwesentlichenrisikotransfernachgewiesenhat.auchunregulierteunter-
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/9547 17.WiebewertetdieBundesregierungdieRisikenvonCDOs (Collateralized Debt Obligations)? nehmenkönnenindievondiesenvehikelnbegebeneninstrumenteinvestieren. WährendderFinanzkrisehatsichgezeigt,dassdievonConduitsundSIVs übernommenenrisikenbeieinemmöglichenausstiegvoninvestorenausden begebeneninstrumentenunerwartetaufreguliertebankenzurückfallenkönnen,wenndieseliquiditätsliniengegenüberdenvonihnengesponsortenvehikelnausgereichthatten.diesozutagegetreteneunterschätzungdermöglichkeitvoninanspruchnahmenaussolchenverpflichtungenistmittlerweiledurch entsprechendeanpassungendereigenkapitalanforderungenadressiertworden (sieheauchantwortzufrage12).auchmüssenbankenbeidenaufverbriefungszweckgesellschaftenzuübertragendenforderungendiegleichensoliden undklardefiniertenkreditvergabekriterienanwendenwiebeinichtverbrieften Forderungen.ConduitsundSIVssindauchweiterhinGegenstandderUntersuchungendesFSBzudenmitihnenpotenziellverbundenenRisikenbzw.zu Möglichkeiten,diesenRisikendurchgeeigneteRegulierungsmaßnahmenentgegenzuwirken. DerBegriffderCDOsistnichteindeutigdefiniert.ErwirdsowohlzurBeschreibungvonVerbriefungen (AssetBackedSecurities/ABS)allgemeinals auchimengerensinnverwendet.imengerensinnkannderbegriffentweder einenteilbereichderabsunterausschlussbestimmterverbriefungsgruppen (z.b.unterausschlussdersog.consumerabs,residentialmortgagebacked SecuritiesoderCommercialMortgageBackedSecurities)oderbesonderskomplexeVerbriefungsinstrumentemitWiederverbriefungen beidenenandere VerbriefungsinstrumentealsSicherheitdienen bezeichnen.derrisikogehalt dercdoshängtmaßgeblichvonderzugrundeliegendenkonstruktion,ihrer AusgestaltungalsechteVerbriefung (sog.truesale)mittatsächlicherübertragungeinesforderungsportfoliosoderalsunechteverbriefung (sog.synthetischeverbriefung),beiwelcherlediglichdasausfallrisikoabgebildetundübertragenwird),unddenverbrieftenvermögenswertenab.daheristeine pauschale Bewertung der Risiken von CDOs nicht möglich. 18.TeiltdieBundesregierungdieAnsichtvonKommissarfürBinnenmarkt unddienstleistungenmichelbarnier,dassdiezunahmevontransaktionenimschattenbankensektoralarmierendsei (vgl.handelsblattvom 19.März 2012)? DeutschlandbeobachtetdieaktuelleEntwicklungdesVolumensundderStrukturendesSchattenbankensystemsaufmerksamundbeteiligtsichaktivanden vomfsbhierzukoordiniertenarbeiten (Monitoring).EineaktualisierteUntersuchungaufBasisderJahresenddaten2012befindetsichinVorbereitung.Derzeit ist es für eine Bewertung aktueller Entwicklungen noch zu früh. EineerheblicheZunahmevonTransaktionenimSchattenbankensystemwäre insbesonderedannproblematisch,wennsiealsfolgevonausweichreaktionen vonmarktteilnehmerngegenübereinerintensiverenregulierungdesbankensektors zu interpretieren wäre.
Drucksache 17/9547 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19.WiebewertetdieBundesregierungdiekürzlichvomFSBvorgestellten fünfeckpunkte ( areas )zurregulierungdesschattenbankensektors (Pressemitteilung des FSB vom 1. September 2011)? 20.SiehtdieBundesregierunganeinemderEckpunkteweiterenRegulierungsbedarf, und wenn ja, warum? DieBundesregierungteiltdieEinschätzungdesFSB,dasseineverbesserteRegulierungdesSchattenbankensystemsuntermehrerenBlickwinkelnzuuntersuchenist,umderKomplexitätdiesesSystemsRechnungzutragen.Dievom FSBzudiesemZweckidentifiziertenSchwerpunktgebietefürweitereUntersuchungen ( priorityareas :IndirekteRegulierung,Geldmarktfonds, andere Schattenbank-Akteure,Verbriefungen,WertpapierleihenundRepo-Geschäfte) stelleneinedieserkomplexitätangemesseneauswahldar.insbesondereistzu begrüßen,dassdieseuntersuchungennichtaufbestimmteakteurebeschränkt, sondernausdrücklichauchaufdiebetrachtungrelevanterfinanzmarktaktivitätenerstrecktwerden.diebundesregierungsetztsichhierbeiinsbesonderefür deutlicheverbesserungendertransparenzundstandardisierungbeiverbriefungensowiedieweltweiteeinführungadäquaterselbstbehaltederverbrieften Risiken ein. ErgebnissederzurBearbeitungdero.a.Schwerpunktgebieteeingerichteten Arbeitsgruppen (workstreams)solleninformkonkreterregulierungsempfehlungenimzweitenhalbjahr2012vorgelegtwerden.diebundesregierungerwartetengagiertevorschläge,diesieihrerseitsinihrebeurteilungweitererregulierungsschritte einbeziehen wird. 21.WiebewertetdieBundesregierungdievomFSBvorgeschlageneRegulierungsmethodeder indirektenregulierung überdieverbindungdes Schatten- zum normalen Bankensystem? DieindirekteRegulierungistauszweiGründensinnvoll.Zumeinensollten BankenzueinerangemessenenVorsorgegegenüberRisikenausdemSchattenbankensystemangehaltenwerden.Zumanderenentfalteteineangemessene VorsorgevonBankeninderGesamtheitpositiveNebenwirkungen (externeeffekte)fürdiestabilitätdesfinanzsystems.wennz.b.bankenkreditean HedgefondsmitrisikoreichenStrategienerheblichverteuernmüssen,danngibt es Anreize für diese Hedgefonds, weniger riskante Strategien zu verfolgen. DieZielederindirektenRegulierungsollteneinerseitsdarinbestehen,einedifferenziertereBetrachtungderRisikenseitensderBankenzuerreichen,andererseitssolltedieindirekteRegulierungauchdazuführen,dassdieRisikenaus denverbindungenzumschattenbankensystemadäquatenprudenziellenregelungen unterliegen. JedochdarfauchdiedirekteRegulierungvonAkteurendesSchattenbankensystemsalsOptionnichtaußerAchtgelassenwerden.DurchRegulierungsarbitrageerzielteökonomischeVorteilesollteneliminiertbzw.reduziertwerden.Daheristesgrundsätzlichsinnvoll,sowohldirektealsauchindirekte Regulierungsansätzezuverfolgen.DieKombinationbeiderAnsätzeistwirksamer, um die Risiken aus dem Schattenbankensystem zu adressieren. 22.WiebewertetdieBundesregierungdievomFSBvorgeschlageneRegulierungsmethodeder direktenregulierung direktbeidenschattenbanken? AusSichtderBundesregierungbedarfessowohlindirekteralsauchdirekter Regulierungsansätze (vgl. Antwort zu Frage 21).
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/9547 23.WiebewertetdieBundesregierungdievomFSBvorgeschlageneRegulierungsmethodeüberdieRegulierungbestimmterInstrumente,dieder Schattenbanksektornutzt,z.B.WertpapierleihenoderRückkaufvereinbarungen ( repos ), (vgl.pressemitteilungdesfsbvom27.oktober 2011)? WertpapierleihenundRepo-GeschäftegehörenzudenvomFSBfürdieEntwicklungvonRegulierungsempfehlungenidentifiziertenpriorityareas (vgl. AntwortzuFrage19).DerzeituntersuchtdiehierzueingerichteteArbeitsgruppeeinschlägigeMarktpraktikenunddarausresultierendeRisiken;sie strebtan,ende2012empfehlungenfürregulierungsmaßnahmenvorzuschlagen.deutschlandistindieserarbeitsgruppevertreten.diebundesregierung unterstütztdieseherangehensweisedesfsbundbegleitetdieentwicklung dieser Maßnahmen aktiv. 24.WiebewertetdieBundesregierungdenmakroprudentiellenÜberwachungsansatz des FSB? IstdieBundesregierungderAuffassung,dasshierdurchdierelevanten Risiken erkannt und gebannt werden können? DieBundesregierunghältdenvomFSBvorgeschlagenenAnsatzfüreineÜberwachungdesSchattenbankensystemsfürsinnvoll.WichtigistdieHerstellung angemessenertransparenz:diezuständigenbehördenmüssenübergeschäfte, dierisikenfürdasfinanzsystembergenkönnen,informiertsein.dasfsbhat einensatzrelevanterdatenidentifiziert,dieaber (noch)nichtvollständiginallenländernerhobenwerdenbzw.erhobenwerdenkönnen.danichtallerelevanteninformationenreinquantitativernatursind (z.b.informationenzu neuenakteuren),istergänzendeinregelmäßigerdialogmitmarktteilnehmern wichtig.imfsbwurdenjährlicheerhebungenmitanschließendeminformations-underfahrungsaustauschundberichterstattungandieg20vereinbart. DieserAnsatzstellteinedeutlicheVerbesserunggegenüberdemStatusquodar. 25.WiebewertetdieBundesregierungdenvomFSBinitiiertenMonitoringprozess? WelcheInstitutionsollimZugediesesProzessesdasMonitoringfür Deutschland übernehmen? DieBundesregierunghältdenvomFSBinitiiertenÜberwachungsprozess (Monitoring)fürsinnvoll.DiesgiltinsbesonderefürdieErfassunginternationaler Entwicklungen,danationaleBehördeninderRegelnurDatenvonGebietsansässigenerhebenkönnen.DasinternationaleFinanzsystemistaberstarkverflochten,sodassEntwicklungenineinemanderenLandauchAuswirkungen aufdeutschlandhabenkönnen (undumgekehrt).internationaleansätzesind wichtig,umeinerseitsaussagekräftigeundvergleichbarestatistikenzuerhalten undandererseitsübereinegemeinsamediskussionauchqualitativeerkenntnisse zu gewinnen. InDeutschlandteilensichBundesbankundBaFindieZuständigkeitenbeider ÜberwachungstabilitätsrelevanterEntwicklungenimFinanzsystem.DieBundesbankanalysiertdabeidieLageundRisikenimFinanzsystemaufgrundder ihrzugänglichendaten.mitdemgeplantenfinanzstabilitätsgesetzsollzudem inzukunftdiefinanzaufsichtindeutschlandumeinemakroprudenziellekomponente ergänzt werden.
Drucksache 17/9547 10 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 26.WelcheBehördesollnachMeinungderBundesregierungimFallekonkretererVorschlägedesFSBverantwortlichfürdieRegulierungbzw.Intervention im Schattenbankensektor sein? DieRegulierungobliegtdemGesetzgeberundkonkreteInterventionensetzen dieverfügungsmachtüberdienotwendigeninstrumentevoraus.diebereitsbestehendeneuropäischenregulierungsvorschriftenfürunternehmenundaktivitätenimschattenbankensystemweisendennationalenaufsichtsbehörden unddamitindeutschlandderbafindieüberwachungentsprechenderprudenziellervorschriftenzu.darüberhinaussolldiefinanzaufsichtindeutschland mitdemfinanzstabilitätsgesetzumeinemakroprudenziellekomponenteergänzt werden. 27.WiebewertetdieBundesregierungdieAuswirkungendesUS-amerikanischenDodd-FrankWallStreetReformandConsumerProtectionAct (Dodd-FrankAct)sowiedergestiegenenEigenkapitalvorschriftenfür BankennachBaselIIIaufdieVolumenundAkteuredesSchattenbankensektors? DerBundesregierungliegenkeinediesbezüglichenStudienzudenAuswirkungendesDodd-Frank-Acts (DFA)vor.DalängstnochnichtalleVorgabendes DFAumgesetztwurdenbzw.derendetaillierteAusgestaltungnochaussteht (z.b.volckerrule),isteinebewertungderauswirkungendiesesgesetzespakets zum jetzigen Zeitpunkt kaum möglich. DieverschärftenEigenkapital-undLiquiditätsanforderungenfürBanken (BaselIII)könntenAnreizeschaffen,mitdemZielihrerUmgehungAktivitäten ausbankenherausindasschattenbankensystemzuverlagern.diearbeitendes FSB zielen darauf ab, dies zu verhindern. 28.HältdieBundesregierungeinesynchroneRegulierungdesBanken sowie des Schattenbankensektors für wünschenswert? DieBundesregierunghälteineangemesseneRegulierungsowohldesBankensektorsalsauchdesSchattenbankensystemsfürsinnvoll (sieheantwortenzu den Fragen 21 und 22). 29.WiebewertetdieBundesregierungdieWahrscheinlichkeitderUmsetzunginternationalerRegulierungsmaßnahmenimSchattenbankensektor? BeieinerVerständigungderG20aufkonkreteRegulierungsschritteübernehmendiebetreffendenStaatenentsprechendepolitischeSelbstverpflichtungen. DieBundesregierunggehtdavonaus,dassdieseSelbstverpflichtungenanschließend auch umgesetzt werden. MitdemvomFSBerarbeiteten CoordinationFrameworkforMonitoringthe ImplementationofAgreedG20/FSBFinancialReforms (CFIM)gibteszudem mittlerweileeinderimplementierungskontrollegewidmetesrahmenwerk. CFIMlegtu.a.BereichebesondererBedeutungfest,indenendieUmsetzung vereinbartermaßnahmenanschließendeinemintensiverenmonitoringdurch dasfsboderdiezuständigenstandardsetzer,z.b.denbaslerausschuss,unterliegt.zudenbisheridentifiziertenprioritärenbereichengehörtauchdas Schattenbankensystem.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/9547 30.UnterstütztdieBundesregierungdasAnsinnenderEuropäischenKommission,gegebenenfallseinenganzneuenGesetzentwurfzurRegulierungderSchattenbankenvorzulegen (vgl.handelsblattvom19.märz 2012)? DieKommissionhatmitihremGrünbuchvom19.März2012zunächsteinen Konsultationsprozessinitiiertundangekündigt,aufGrundlage (u.a.)derhierausresultierendenerkenntnisseüberinhaltundformetwaigerweitererregulierungsschrittezuentscheiden.diebundesregierungwirddieseschrittezugegebener Zeit bewerten. 31.PlantdieBundesregierungeigenenationaleRegulierungimBereichdes Schattenbankensektor, und wenn ja, welche? DieBundesregierunghältesfürangemessen,sowohldiefürdiezweiteJahreshälfteangekündigtenFSB-EmpfehlungenalsauchdieErgebnissedesvonder EuropäischenKommissionangestoßenenKonsultationsprozessesinihreÜberlegungenzuetwaigennationalenRegulierungsschritteneinzubeziehen.Soweit nationaleregelungenerforderlichundsinnvollsind,wirddiebundesregierung diese in die Wege leiten. 32.WiebewertetdieBundesregierungdenEinflusseinermöglichenFinanztransaktionssteueraufdieHandlungsmöglichkeiten,z.B.vonHedgefonds,dadieseeinvergleichsweisekleinesaggregiertesAnlagevolumen, abereinanteiligsehrgroßeshandelsvolumenbzw.einehoheumschlaghäufigkeit besitzen? DieAuswirkungeneinermöglichenFinanztransaktionsteuersindwesentlich vonihrerkonkretenausgestaltung (insbesonderebezüglichsteuerbasis,steuersatz,ausnahmeregelungen)abhängig.zwarverteuerteinefinanztransaktionsteuerfinanztransaktionenimallgemeinen,weshalbstrategien,dieauf einerhohenumschlaghäufigkeitbasieren,grundsätzlichwenigerrentabelund damitauchwenigerattraktivwürden.dadurchkönntederhandelentschleunigt werden.inwieweitaberhandlungsmöglichkeitenvonfinanzmarktteilnehmern wiez.b.hedgefondsdurcheinefinanztransaktionsteuerkonkretbeeinflusst werdenkönnten,istu.a.davonabhängig,welcheproduktederbesteuerung unterliegen (Aktien,Anleihen,Derivate),zumaleinzelneHedgefonds unterschiedlichestrategienverfolgen,dieihrenschwerpunktaufverschiedene InstrumentelegenundmitunterschiedlichenUmsätzenverbundensind.AußerdemhängendieWirkungendavonab,welcheAusweich-bzw.Umgehungsmöglichkeitenbestehen.Offenistauch,obGeschäftsmodelle,beidenenhohe RisikenmithohenGewinnerwartungenverbundensind,voneinerFinanztransaktionsteuer merklich beeinflusst würden. 33.WiebeteiligtsichdieBundesregierunganderderzeitigenDiskussionim FSB um die Regulierung des Schattenbankensektors? DeutschlandistinallenbetreffendenArbeitsgruppendesFSBentwederüber diebundesbankoderdiebafinvertreten.zudemwirkendasbundesministeriumderfinanzen (BMF),dieBundesbankunddieBaFinalsdeutsche Mitglieder des FSB an allen diesbezüglichen FSB-Entscheidungen mit.
Drucksache 17/9547 12 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 34.WiebeteiligtsichdieBundesregierungandergeplantenBefragungder EuropäischenKommissionumdieRegulierungdesSchattenbanksektors (vgl. Handelsblatt vom 19. März 2012)? Bundesbank,BaFinundBMFwerdenunterBeteiligungbetroffenerRessortszu denimgrünbuchderkommissionzumschattenbankenwesenaufgeworfenen Fragen gemeinsam Stellung nehmen. 35.WelcheweiterenSchrittefüreinewirkungsvolleRegulierunghältdie Bundesregierung im Schattenbankensektor für notwendig? Siehe Antwort zu Frage 31. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333