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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/7923 17. Wahlperiode 25. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung Seite 1, Dezember 6, 2011, /data/bt_vorab/1707923.fm, Frame auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke,weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7626 Durchlässigkeit des Bildungssystems Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung im Deutschen Qualifikationsrahmen Vorbemerkung der Fragesteller Im März 2011 hat der von Bund und Ländern einberufene Arbeitskreis DQR einen überarbeiteten Vorschlagfür einen Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) vorgelegt. Auf dieser Grundlage wird seither im Arbeitskreis DQR sowie fachöffentlich über die Einstufungkonkreter Abschlüsse auf den acht vorgesehenen Niveaus des Qualifikationsrahmens diskutiert. Eine besondere Rolle spielt in dieser Debatte das Verhältnis beruflicher und akademischer Abschlüsse zueinander. Am 21. Oktober 2011 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) sich dafür ausgesprochen, das Abitur auf der Stufe 5, dreijährige Berufsabschlüsse dagegen in der Regel auf der Stufe 4 des DQR einzuordnen. Sowohl der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), als auch der Zentralverband des deutschen Handwerks e. V. (ZDH) drohten wegen der höheren Einstufung der allgemeinen Hochschulreife gegenüber den traditionellen Berufsabschlüssen eine Aufkündigung der Zusammenarbeit zur Entwicklung des Qualifikationsrahmens an (vgl. dpa-meldung vom 21. Oktober 2011). 1. Teilt die Bundesregierung die durch den Beschluss vom 21. Oktober 2011 formulierte Position der KMK, dass das Abitur auf der Stufe 5, dreijährige Berufsabschlüsse dagegen in der Regel auf der Stufe 4 des DQR einzuordnen sind? Die Bundesregierung teilt diese Position nicht. * Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 23. November 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 17/7923 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2. Wie bewertet die Bundesregierung den betreffenden Beschluss der KMK im Hinblick auf die hohe Bedeutungeiner Verbesserungder Durchlässigkeit zwischen beruflichen und akademischen Bildungswegen? Seite 2, Dezember 6, 2011, /data/bt_vorab/1707923.fm, Frame Mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR), der am 22. März 2011 vom Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) verabschiedet wurde, wurde erstmals ein umfassender, bildungsbereichsübergreifender Rahmen zur Einordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungssystems vorgelegt. Als nationale Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) berücksichtigt der DQR die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems und trägt zur angemessenen Bewertung und zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa bei. Der DQR zielt darauf ab, Gleichwertigkeiten und Unterschiede von Qualifikationen transparenter zu machen und auf diese Weise Durchlässigkeit zu unterstützen. Der DQR kann somit die angestrebte Durchlässigkeit zwischen beruflichen und akademischen Bildungswegen unterstützen, sie jedoch nicht unmittelbar verbessern, da die Zuordnungder Qualifikationen des deutschen Bildungswesens zu den Niveaus des DQR das bestehende System der Zugangsberechtigungen nicht ersetzt. Das im Rahmen der Erarbeitungdes DQR vorhandene Bestreben um eine Beförderungder Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung dokumentiert sich jedoch in der gleichwertigen Zuordnung von Bachelor und Meister auf Niveau 6 des DQR. 3. Inwieweit kann es weiterhin als sinnvoller Bildungsweg angesehen werden, im Anschluss an das Abitur eine Berufsausbildungzu absolvieren, wenn hiermit für die betreffenden Personen innerhalb des DQR künftigein Rückschritt von der Stufe 5 auf die Stufe 4 verbunden sein soll? Die acht Niveaus des DQR beschreiben jeweils die Kompetenzen, die für die Erlangung einer Qualifikation in der allgemeinen, beruflichen und hochschulischen Bildungin Deutschland erforderlich sind. Diese bilden jedoch nicht individuelle Lern- und Berufsbiografien ab. Doppel- oder Mehrfachqualifikationen in einer Bildungsbiographie werden durch den DQR nicht abgebildet. 4. Welche Berufsabschlüsse würden bei einer Umsetzungder betreffenden Beschlussfassungder KMK, welche eine Einstufungder allgemeinen Hochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife sowie entsprechender Berufsabschlüsse auf Stufe 5 des Qualifikationsrahmens fordert, auf der Stufe 5 des Qualifikationsrahmens eingeordnet werden, bzw. anhand welcher Kriterien sollte dies nach Auffassungder Bundesregierungentschieden werden? Zur Frage der Zuordnung von konkreten Berufsabschlüssen entsprechend dem KMK-Beschluss liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Kriterien für die Zuordnungder Qualifikationen zu den Niveaus des DQR sind aus Sicht der Bundesregierung die fachlichen Definitionen der DQR-Niveaus ( Deskriptoren ) entsprechend der vom Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) am 22. März 2011 verabschiedeten DQR-Matrix (siehe: www.deutscherqualifikationsrahmen.de). 5. Würde eine Umsetzungdes betreffenden Beschlusses der KMK bedeuten, dass alle Berufsabschlüsse, die gleichzeitig eine allgemeine oder fachge-

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/7923 bundene Hochschulreife vermitteln, auf der Stufe 5 des DQR eingeordnet würden? Siehe Antwort zu Frage 4. 6. Würde eine Umsetzungdes betreffenden Beschlusses der KMK bedeuten, dass alle Berufsabschlüsse, die nicht gleichzeitig eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife vermitteln, auf der Stufe 4 des DQR eingeordnet würden? Seite 3, Dezember 6, 2011, /data/bt_vorab/1707923.fm, Frame Siehe Antwort zu Frage 4 7. Trifft es zu, dass bei einer Umsetzungdes betreffenden Beschlusses der KMK die Abschlüsse drei- bzw. dreieinhalbjähriger dualer Ausbildungsgänge in der Regel auf der Stufe 4 des Qualifikationsrahmens eingeordnet würden? Siehe Antwort zu Frage 4. 8. Trifft es zu, dass bei einer Umsetzungdes betreffenden Beschlusses der KMK berufsqualifizierende Abschlüsse in jedem Fall mindestens auf der Stufe 4 des DQR eingeordnet werden würden, und wenn nein, für welche Berufsabschlüsse würde dies nicht gelten? Siehe Antwort zu Frage 4. 9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in Analogie zu den von der KMK in ihrem Beschluss Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung vom 6. März 2009 formulierten Voraussetzungen zur Erlangung einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung eine Einstufung auf der Stufe 5 des DQR auch für berufliche Qualifizierte (spätestens) nach einer dreijährigen Berufspraxis erfolgen muss? Nein, da die Zuordnungder Qualifikationen des deutschen Bildungswesens zu den Niveaus des DQR das bestehende System der Zugangsberechtigungen nicht ersetzt. 10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass alle Meisterabschlüsse auf der Stufe 6 des DQR eingeordnet werden sollten, unabhängig davon, ob die ihnen vorangegangene Berufsausbildung im Sinne des Beschlusses der KMK vom 21. Oktober 2011 auf der Stufe 4 oder auf der Stufe 5 des DQR eingeordnet werden würde? Ja, denn die Zuordnungder beruflichen Fort- bzw. Weiterbildungsabschlüsse Meister und Techniker erfolgt ebenso wie die Zuordnung der Bachelorabschlüsse auf Niveau 6 des DQR anhand der fachlichen Definitionen des Niveaus 6 ( Deskriptoren ) der DQR-Matrix. 11. Trifft es zu, dass die KMK die Sozialpartner anlässlich der Meinungsverschiedenheiten zur Einordnung der Hochschulreife gegenüber den traditionellen Berufsabschlüssen zu einem offenen Gespräch eingeladen hat (vgl. dpa-meldung vom 21. Oktober 2011), und wenn ja, wann, und in

Drucksache 17/7923 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode welchem zeitlichen Umfangwird dieses nach Kenntnis der Bundesregierung stattfinden, und wer wird hieran teilnehmen? Die KMK hat die Sozialpartner zu einem Gespräch im Rahmen der 336. Kultusministerkonferenz am 8. Dezember 2011, also auf Ministerebene, eingeladen, um die offenen Fragen zur Zuordnung gemeinsam zu erörtern. Zeitlicher Umfang und Teilnehmende sind der Bundesregierung nicht bekannt. Seite 4, Dezember 6, 2011, /data/bt_vorab/1707923.fm, Frame 12. Ist der Beschluss der KMK zur Einstufung der Hochschulreife gegenüber den traditionellen Berufsabschlüssen nach Kenntnis der Bundesregierung als abschließende Positionierungzu verstehen, und wenn ja, welches Ziel wird dann noch mit dem offenen Gespräch (s. o.) mit den Sozialpartnern verfolgt? Siehe Antwort zu Frage 11. 13. Ist davon auszugehen, dass Bund und Länder wie von der Bundesregierung angekündigt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/13509 vom 6. Juli 2009) noch im Laufe des Jahres 2011 einen abschließenden gemeinsamen Vorschlag für einen DQR vorlegen werden? Hier gilt es, die weiteren Beratungen abzuwarten. 14. Welches Gremium soll nach Abschluss der Debatte um die Einstufung verschiedener Abschlüsse in den DQR abschließend über ein entsprechendes Regelwerk entscheiden? Siehe Antwort zu Frage 13. 15. Wann, und in welcher Form soll der Deutsche Bundestagmit der Beschlussfassung über den DQR befasst werden? Siehe Antwort zu Frage 13. 16. Inwieweit sind die Parlamente der Länder nach Kenntnis der Bundesregierung bisher in die Debatten um die Einstufung unterschiedlicher Abschlüsse im DQR eingebunden worden, und inwieweit ist eine entsprechende Beteiligung geplant? Dies betrifft den Zuständigkeitsbereich der Länder. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 17. Liegt die Hauptverantwortung für die Entwicklung des DQR im Rahmen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) sowie für die Einstufung verschiedener Abschlüsse in den Qualifikationsrahmen im föderalen System nach Auffassungder Bundesregierungbei den Ländern oder beim Bund? Auf der Grundlage der gemeinsamen Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rats zur Einrichtungdes Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) vom 23. April 2008 haben sich das Bundesministerium für Bildungund Forschung(BMBF) und die Kultusministerkonferenz (KMK) darauf verstän-

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/7923 digt, gemeinsam und unter Einbindung relevanter Akteure einen Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) zu entwickeln. Sie haben eine gemeinsame Bund-Länder-Koordinierungsgruppe Deutscher Qualifikationsrahmen (B-L-KG DQR) zur Koordinierungdes DQR-Prozesses eingesetzt. Unter dem gemeinsamen Vorsitz von Bundesministerium für Bildung und Forschungund KMK wurde zur Entwicklungdes DQR der Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) gegründet, dem Akteure aus der Allgemeinbildung, der Hochschulbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildungsowie Sozialpartner und Experten aus Wissenschaft und Praxis angehören. Seite 5, Dezember 6, 2011, /data/bt_vorab/1707923.fm, Frame 18. Ist aus Sicht der Bundesregierung eine abschließende Befassung des DQR und der Einstufungverschiedener Abschlusstypen wie etwa der allgemeinen Hochschulreife auf den Niveaus des DQR ohne Zustimmung des Deutschen Bundestages möglich? Siehe Antwort zu Frage 13. 19. Ist aus Sicht der Bundesregierung eine abschließende Befassung des DQR und der Einstufungverschiedener Abschlusstypen wie etwa der allgemeinen Hochschulreife auf den Niveaus des DQR ohne Zustimmung der Parlamente der Länder möglich? Aus Sicht der Bundesregierung sollte diese Frage von den Landesregierungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Landesverfassung geprüft werden. 20. Strebt die Bundesregierung eine gleichberechtigte Einbeziehung der Lernergebnisse nonformalen und informellen Lernens in die Einstufungen in den DQR an, und wenn ja, wie ist der Stand diesbezüglicher Debatten und Vorarbeiten, und wann sollen entsprechende Vorschläge vorgelegt werden? Wie der EQR soll auch der DQR zur Brückenbildungzwischen formalem, nichtformalem und informellem Lernen beitragen und die Validierung von durch Erfahrungen erlangten Lernergebnissen fördern. Zur Erarbeitung von Empfehlungen, nach welchen Kriterien nichtformales und informelles Lernen an den DQR Anschluss finden kann, wurden im Juni 2011 zwei Arbeitsgruppen gebildet. Unter Beteiligung insbesondere der Hauptakteure der Fort- und Weiterbildung sowie der Sozialpartner sollen Empfehlungen für mögliche Verfahrenswege und Strategien zur Einbeziehung nichtformalen und informellen Lernens in den DQR erarbeitet werden. Die Empfehlungen der beiden Arbeitsgruppen werden in den DQR-Gremien beraten werden. 21. Welche Institution(en) soll(en) nach Auffassungder Bundesregierungin der Umsetzung des DQR die Einstufung konkreter Ausbildungsgänge bzw. konkreter Qualifikationen von Einzelpersonen in die Niveaus des DQR vornehmen? Der DQR bildet keine individuellen Bildungs- oder Berufsbiographien ab, sondern Qualifikationen. Ein Vorschlagfür das Zuordnungsverfahren, der die Zuständigkeiten im Bildungssystem berücksichtigt und dabei Einheitlichkeit und Qualitätssicherunggewährleistet, wird derzeit von den an der DQR-Entwicklung beteiligten Akteuren erarbeitet.

Drucksache 17/7923 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 22. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Einstufung konkreter Ausbildungsgänge bzw. konkreter Qualifikationen von Einzelpersonen in der Umsetzungdes DQR durch öffentliche und bildungsbereichsübergreifend arbeitende Institutionen erfolgen sollte, um eine transparente Einstufungsowie eine Gleichbehandlungder verschiedenen Bildungsbereiche zu gewährleisten? Siehe Antwort zu Frage 21. Seite 6, Dezember 6, 2011, /data/bt_vorab/1707923.fm, Frame

Seite 7, Dezember 6, 2011, /data/bt_vorab/1707923.fm

Seite 8, Dezember 6, 2011, /data/bt_vorab/1707923.fm, Frame Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333