Landkreis Sächs. Schweiz - Osterzgebirge. P r o t o k o l l über die 25. Sitzung des Stadtrates Hohnstein öffentlicher Teil

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1 Stadt Hohnstein Bürgermeisteramt Landkreis Sächs. Schweiz - Osterzgebirge P r o t o k o l l über die 25. Sitzung des Stadtrates Hohnstein öffentlicher Teil Ort: Grundschule Hohnstein, Rathausstr. 18, Hohnstein am: Beginn: Uhr Anwesend: Bürgermeister 8 Stadträte, Frau Putzer, Frau George, Frau Kreuzahler Entschuldigt: Stadträte Ernicke, Hentschel, Lux, Müller und Schaffrath, OV Lang und Taube Unentschuldigt: Stadträtin Neuenhaus-Eckardt Gäste: zu TOP 5 - René Biermann, BHB Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dresden Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Protokollkontrolle 24. Stadtratssitzung am Bericht des Bürgermeisters 4. Anfragen Bürger und Stadträte 5. Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Hohnstein zum Bilanz und Zukunft des Puppenspieles in Hohnstein 7. Eintragung einer Grunddienstbarkeit für die ENSO Energie Sachsen Ost AG auf dem städtischen Flurstück 14/11 Gemarkung Hohburkersdorf 8. Verkauf des Flurstückes 86/4 Gemarkung Hohnstein 9. Ankauf des Flurstückes 96/2 Gemarkung Hohnstein 10. Verkauf eines Teiles des Flurstückes 730/8 Gemarkung Hohnstein 11. Ankauf eines Teiles des Flurstückes 48/1 Gemarkung Ulbersdorf 12. Beschluss Sitzungs- und Terminplan 2017 TOP 1 Eröffnung und Begrüßung Der Bürgermeister eröffnet um Uhr die Sitzung und stellt die ordnungs- und fristgemäße Ladung fest Uhr sind 8 Stadträte anwesend, somit sind 9 Stimmberechtigte anwesend. Die Tagesordnung wird bestätigt. Als Unterzeichner für das Protokoll der heutigen Sitzung werden festgelegt: Stadträtin Thomas Stadtrat Harnisch TOP 2 Protokollkontrolle 24. Stadtratssitzung am Die Änderung von Herrn Stadtrat Thunig, die per Mail vom nachgereicht wurde, wird bestätigt. Des Weiteren wünscht Stadtrat Thunig zum Thema Papierkörbe Seite 4 eine Änderung dahingehend, dass Frau Molle nicht über den Sachstand, sondern über die Missverständnisse zum Thema informiert werden soll. Frau Kämmerin George stellt zu TOP 5, Fragestellung Stadtrat Lux, richtig, dass aufgrund ihrer Prüfung keine Zahlen im Halbjahresbericht geändert werden mussten. Das hat sie bereits Herrn Stadtrat Lux per Mail mitgeteilt. 1

2 Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der Stadtrat in der Geschäftsordnung der Stadt Hohnstein festgelegt hat, dass über seine Sitzungen kein Wortprotokoll geführt wird, sondern dass über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Stadtrates eine Niederschrift anzufertigen ist, die insbesondere enthalten muss: - Namen des Vorsitzenden - Zahl der anwesenden und Namen der abwesenden StadträtInnen - Gegenstände der Verhandlung - Anträge zur Sache und zur Geschäftsordnung - Abstimmungs- und Wahlergebnisse - Wortlaut der gefassten Beschlüsse TOP 3 Bericht des Bürgermeisters In Gedenken an Chester Mueller legt der Stadtrat eine Schweigeminute ein. Der Bürgermeister teilt mit, dass die Trauerfeier für ihn am , Uhr, im Max Jacob Theater stattfinden wird. Anschließend erfolgt die Beisetzung auf dem Friedhof Hohnstein. 1. Rückblick am Chester Mueller verstorben am Themenabend Puppenspiel im Max Jacob Theater am Mitgliederversammlung Puppenspielfestverein auf Burg Hohnstein am Notarvertrag Verkauf Burggasse 2 abgeschlossen, Gespräch mit neuem Pfarrer, Herrn Gulbins, im Rathaus am Gespräch mit JugendLand und anschließend vor Ort in Kohlmühle zu neuem Jugendclub am Gebietsgemeinschaft Bastei in Wehlen, Messetermine 2016/17 und Werbung über Facebook wurde besprochen, die Übersichtskarte für Gäste wird neu aufgelegt am Mitgliederversammlung zu 25 Jahre WIN in Neustadt, Haushalt 2017 beschlossen am Gesprächstermin Bürgermeister und drei Stadträte mit neuen Eigentümern der Likolit-Grundstücke vor Ort in Kohlmühle, es soll einen Tag der offenen Tür geben am Geburtstag von Herrn Klaus Kühnemann in Meersburg (Förderer unserer Stadt) am IG Chronik Hohnstein, neuer Chef der IG gesucht am Nichtöffentlicher Ortschaftsrat Rathewalde, Zustimmung zu Wohnmobilpark am Schulweg am AG Asyl im Pfarrhaus Hohnstein am Mitgliederversammlung SSG mit Ministerpräsident und MdB Bosbach in Neustadt 2. Keine Dienstberatung der Ortsvorsteher 3. Informationen - am wurde die Baugenehmigung für den Bauernhof Grundmühle (Bauernhaus und zwei Scheunen) zu einer Beherbergungsstätte mit 50 Betten und Feiersaal in der Querscheune erteilt - das Landratsamt hat Firmen mit der Ertüchtigung von 6 Stützwänden und Durchlässen an der Kreisstraße K 8725 in Cunnersdorf beauftragt - Unterschriftensammlung für Petition an Sächs. Landtag zur Sperrung der Sense wird organisiert, ein Protestschreiben der Touristiker ist bereits an das Landratsamt gegangen - derzeit erfolgt die Neubeschilderung des nachgeordneten Straßennetzes zur A 17, Euro Gesamtkosten, davon Euro Anteil der Stadt, der mit 90 % gefördert wird 2

3 4. Baugeschehen Gerätehausneubau in Goßdorf Die Genehmigungsplanung wird erarbeitet. Am und gab es weitere Planungsgespräche mit den Fachplanern, der Stadtverwaltung und den Nutzern unter Federführung des Planungsbüros Dünnebier. Starkregen Schadensbeseitigung Kita Ehrenberg Am erfolgten die Abnahmen der Gewerke. Die Möbel werden am geliefert. Die Kita zieht trotzdem Stück für Stück in das Erdgeschoss zurück. Als noch offene Aufgabe steht der dauerhafte Flutschutz für die Kita-Räume von außen. Oberdorfstraße Lohsdorf Anpassung Straßeneinbauten Am war Bauanlaufberatung. Die Firma KSD aus Glauzig, Sachsen-Anhalt (Spezialfirma für Schachtregulierung) ist beauftragt. Baubeginn ist am , die Bauzeit etwa eine Woche. Die Schachtdeckel, Schieberkappen und Straßeneinläufe werden auf Niveau Oberkante Straße angehoben. Damit werden Gefahrenstellen beseitigt und die Dauerhaftigkeit der Straßeneinbauten und der Straße selbst deutlich erhöht. Im Zuge der Arbeiten prüft der Trinkwasserzweckverband seine Armaturen im Straßenbereich defekte Armaturen werden ausgetauscht. Dafür muss Straße aufgegraben werden und die Bauzeit verlängert sich, ggf. wird eine Umleitung über Querweg und Niederdorfstraße ausgeschildert. Kalkbruchweg Hohnstein Instandsetzung der Straßenrandbereiche Der Baubeginn war am , Bauende ist voraussichtlich der (abhängig von Witterung). Die Firma Müller Montage und Pflasterbau ist die ausführende Firma. Die ausgespülten Straßenränder werden mit Asphaltschicht und Unterbau befestigt. Gleichzeitig wird die Straßenentwässerung verbessert. Während der Ausführung ist die Vollsperrung der Straße erforderlich. Die Anwohner sind informiert, eine Umleitung ist eingerichtet. Zeschnig, Straße Am Grund Stützmauer zwischen Haus Nr. 7 und 9 Die Arbeiten sind abgeschlossen. HW 2013 Brücke über die Polenz Ausgang Schindergraben Die Arbeiten am Gewässer und an den Brückenwiderlagern sind abgeschlossen. Die Brückenstatik wurde am beim Prüfstatiker eingereicht, die Freigabe ist für den erwartet. Anschließend folgen fünf Wochen für Materialbestellung und Fertigung der Brücke. Die Montage wird voraussichtlich ab dem 04. Dezember erfolgen. Die Widmung des betroffenen Wegestücks als Voraussetzung für die Förderung steht noch aus. Neubau Buswartehaus Basteiparkplatz Die Bauanlaufberatung fand am statt. Die Buswartehäuser für Hohnstein und Lohmen werden parallel gebaut. Derzeit erfolgen die Rohbauarbeiten. Die Fundamente sind betoniert. Das Bauende ist voraussichtlich am Gemeinderäume in Lohsdorf Am haben die Maler- und Bodenbelagsarbeiten in den Gemeinderäumen der Alten Schule in Lohsdorf begonnen. Fußweg Kita Hohnstein Der ASB hat die Aufträge für die Neuanlage eines Fußweges durch den Garten zur Max- Jacob-Straße hin erteilt. Die Stadt ist im Straßenbereich mit 700 Euro an Kosten beteiligt. Abriss Baracke Am Kohlichtgraben 10 Kohlmühle Die Vergabeunterlagen sind erstellt. Der Versand erfolgt noch in dieser Woche. Geplant ist der Baubeginn am mit Fertigstellung bis Trinkwasserleitung Kohlmühle An der Sebnitztalstraße soll noch im November der Austausch der Trinkwasserleitung erfolgen. Schulhof Grundschule Hohnstein Die Bauarbeiten zur Vergrößerung des Schulgartens mit Befestigung des Hanges haben am begonnen und werden aus Spenden finanziert. 3

4 5. Bekanntgaben 5.1. Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung am : Nr. 37/16 nö Vorberatung Verkauf Flurstück 86/4 Hohnstein, einstimmig beschlossen Nr. 38/16 nö Vorberatung Kauf Flurstück 96/2 Hohnstein, einstimmig beschlossen Nr. 39/16 nö Vorberatung Verkauf Teil von 730/8 Hohnstein, 8 Ja, 2 Nein, 1 Enthaltung Nr. 40/16 nö Vorberatung Kauf Teil von 48/1 Ulbersdorf, einstimmig beschlossen 5.2. Eilentscheidung des Bürgermeisters: keine Es gibt keine Fragen, Meinungen, Ergänzungen und Anregungen zum Bericht: TOP 4 Anfragen Bürger und Stadträte Stadtrat Thunig: wünscht Informationen zum - Sachstand Sperrung Wanderweg Grünbach Rathewalde, VAO Radwege - Abordnung des 40 kmh-begrenzungs-schildes in Rathewalde Bürgermeister: Ein VAO-Entwurf vom Landratsamt liegt vor, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung 40 kmh in Rathewalde abgeordnet werden soll. Die Stadt Hohnstein hat dagegen Widerspruch eingelegt. Eine Antwort darauf ist bisher nicht erfolgt. Frau Putzer: Ein Gespräch mit dem Eigentümer der Trockenmauer, Herrn Große, hat stattgefunden. Seinem Wunsch nach finanzieller Beteiligung an den Baukosten kann die Stadt nicht nachkommen. Unterstützung bei Absperrarbeiten und Umleitungsbeschilderung wurde zugesagt. Der Eigentümer ist bestrebt, das Problem zu lösen. Gutachten und Angebote für die notwendigen Arbeiten (25 T ) liegen ihm vor. Radwege: Diese Woche wird der Bauhof die Brunnenringe am Querweg und Viehweg positionieren. Gleiches am Schulweg erfolgt später. Stadtrat Döring: erinnert an Problem Hecke am Grundstück Zschekel. Die Hecke ragt bereits in den öffentlichen Raum hinein. Was sagt die Straßenmeisterei dazu? Wie gehen wir mit Anwohnern um, die sich nicht an Regeln halten? Hat es bisher schon Strafen gegeben? Bauvorhaben Bushaltestelle Schule Ulbersdorf war für dieses Jahr vorgesehen? K 8730 Ortsdurchfahrt Ulbersdorf ist Staatsstraße es gibt dort keine Beschilderung, keine Tonnagebegrenzung dadurch sind bereits Straßenschäden entstanden. Es gab Vorschläge zu Spielplätzen wie ist der Stand? Frau Putzer: Ersatzvornahme wurde Herrn Zschekel angedroht. Gesetzte Frist abwarten, sollte von Seiten des Eigentümers nichts geschehen, wird die Stadt tätig und stellt diese Leistung in Rechnung. Die Bushaltestelle Ulbersdorf ist in der Planung. Das Budget wird geprüft. Das Vorhaben hat Priorität. Tonnagebegrenzung Ortsdurchfahrt muss geprüft werden. Bürgermeister: Tonnagebegrenzung gab es bis Dann wurde die Brücke im Sebnitztal gebaut. Daraufhin war die Tonnagebegrenzung hinfällig. Vorschläge zur Spielplatzgestaltung sind eingegangen. Es kamen auch Zeichnungen aus der Grundschule. Ein Gespräch mit dem Planer gab es bereits, auch liegen die Aufgabenstellungen, was in den Ortsteilen nötig ist, abgestimmt mit den Ortsvorstehern, vor und der finanzielle Rahmen ist bekannt. Das weitere Vorgehen wird in der Ortsvorsteher- Dienstberatung abgesprochen. Stadtrat Lehmann: hat an der IG Chronik teilgenommen. Die Kupferstiche von Eberhard Barthel sind ganz toll. Er schlägt vor, eine Interessengemeinschaft zu bilden, die sich das Ziel setzt, die Abbildungen auf den alten Stichen mit der heutigen Wirklichkeit zu vergleichen und z.b. Aussichten wieder freizuschneiden. Er würde sich zur Mitarbeit bereit erklären. 4

5 Fragt, ob der Landkreis Investitionen auf der Burg plant und wer für die bautechnischen Leistungen auf dem Friedhof Hohnstein zuständig sei. Für ältere Bürger ist es schwer, die Treppen zur Wasserstelle zu benutzen er regt eine Begehung mit dem Bauhof an. Bürgermeister: Kann erst zur Burg Auskunft geben, wenn der Landkreis seinen Haushalt 2016 beschlossen hat. Für den Friedhof Hohnstein ist die Friedhofsverwaltung zuständig. Eine Begehung mit dem Bauhof wird durchgeführt. Ortschronik Hohnstein ist Thema für den Ortschaftsrat Hohnstein. Stadtrat Lehmann dankt dem ASB, Träger der Kita Hohnstein, für den neuen Fußweg zur Kita. TOP 5 Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Hohnstein zum Die Beschlussvorlage Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Hohnstein zum wurde mit der Einladung übergeben. Der Bürgermeister begrüßt Herrn Biermann von der BHB Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und macht darauf aufmerksam, dass dieser Tagesordnungspunkt historisch sei, da sich die Stadtverwaltung bereits jahrelang mit dieser Aufgabe beschäftige. Der Bürgermeister bittet Frau Kämmerin George, noch einmal über den Werdegang zu berichten: Nach dem Gesetz über das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen, welches am 7. November 2007 durch den Sächsischen Landtag beschlossen wurde und am 25. November 2007 in Kraft getreten ist, war spätestens ab dem Haushaltsjahr 2013 auf die doppische Buchführung umzustellen. Im Zuge der Anwendung Datenverarbeitungsprogramme der KISA (Kommunale Informations-verarbeitung Sachsen), dessen Verbandsmitglied die Stadt Hohnstein ist, erfolgte die Projektbegleitung durch die KISA. Das Auftaktgespräch wurde am geführt. Zu Beginn des ersten Haushaltsjahres mit einer doppischen Haushalts- und Rechnungsführung war eine Eröffnungsbilanz aufzustellen, in der Vermögen und Schulden gegenüberzustellen waren. Neben der Umstellung der Buchführung auf die kommunale Doppik, war das gesamte Vermögen der Stadt zu erfassen und zu bewerten. In der kameralistischen Buchführung war lediglich zwingend erforderlich das Anlagevermögen für kostenrechnende Einrichtungen zu führen. Inventurrichtlinie und Bewertungsrichtlinie, die dann später während der Projektbetreuung durch B & P Kommunalberatung als Dienstanweisung zur Inventurplanung, Vermögenserfassung und Bewertung zusammengefasst wurden, findet in Ergänzung der gesetzlichen Regelungen Anwendung bei der Erfassung und Bewertung der im Eigentum der Stadt Hohnstein stehenden Vermögensgegenstände und Schulden. Während die gesamte Erfassung und Bewertung des Straßenvermögens extern an Geonet vergeben wurde, erfolgte die weitere Erfassung und Bewertung des unbeweglichen Sachanlagevermögens im Bauamt, des beweglichen Sachanlagevermögens und des Finanzanlagevermögens in der Kämmerei. Der Aufbau der Anlagenbuchhaltung ist durch die Kämmerei erfolgt. Galt es Anschaffungs- und Herstellungskosten anhand von Rechnungen nachzuweisen, war die Kämmerei auch im Bereich des unbeweglichen Sachanlagevermögens tätig. Die Schulung der verantwortlichen Mitarbeiter ist erfolgt, wobei jedem verantwortlichen Mitarbeiter die Möglichkeit freigestellt war, weiter Schulungen zu besuchen. 5

6 Der Termin der Umstellung der Buchführung zum ist eingehalten worden. Die Eröffnungsbilanz war nach Verlängerung bis zum aufzustellen und bis zu beschließen. Diese Terminkette konnte nicht eingehalten werden. Die Projektbegleitung durch KISA wurde seitens KISA 2013 eingestellt. Im Jahr 2014 wurde die fachliche Beratung zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz durch B & P Kommunalberatung fortgeführt mit teilweiser anderer Leseart als KISA. Seitens B & P Kommunalberatung wurde festgestellt, dass die Bewertung der Gebäude durch den Externen fehlerhaft ist und auch bei der Bewertung des Straßenvermögens nachzubessern ist. Im Hause verzögerten zudem Ausfallzeiten infolge Krankheit und der 9 Monate nicht besetzten Bauamtsleiterstelle den Aufbau des Anlagevermögens, welcher einen wesentlichen Teil der Eröffnungsbilanz ausmacht, die die Einhaltung der Terminvorgabe unmöglich machten. Am wurde nach Beschlussfassung im Stadtrat am die BHB Treuhand GmbH mit der örtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz beauftragt. Die letzten korrigierten Daten des Straßenvermögens wurden vom Externen im Februar 2016 zur Verfügung gestellt. Danach wurden zügig die geänderten Daten ins Anlagevermögen eingearbeitet, Vorbericht und Anhang zur Eröffnungsbilanz fertiggestellt. Am hat Herr Biermann mit der örtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz begonnen. Die Feststellungen und Hinweise aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz mit Schreiben vom wurden bearbeitet und erforderliche Korrekturen vorgenommen. Der Ausdruck der Eröffnungsbilanz vom gibt die endgültigen, örtlich geprüften Daten wider. Mit Datum vom wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt. Damit kann der Stadtrat heute die Eröffnungsbilanz beschließen. Gemäß dem Hinweis der Rechtsaufsichtsbehörde wird es für den Haushalt 2017 ohne aufgestellter Eröffnungsbilanz keine Haushaltsplanbestätigung geben. Ausnahmen sind nur möglich, wenn von der Kommune nachgewiesen wird, warum immer noch keine Eröffnungsbilanz aufgestellt ist. Dabei muss die Kommune belegen, dass der Grund nicht bei der Kommune liegt. Abschließend erfolgt die Information über die Gesamtkosten rund 81 T hat diese 5 Jahre währende Arbeit die Stadt Hohnstein gekostet. Herr Biermann erhält das Wort und gibt dem Stadtrat Hinweise, wie man sich schnell einen Überblick über das vorliegende Werk verschafft beginnen sollte man mit dem Rechenschaftsbericht und dann erst die Eröffnungsbilanz lesen. Er erklärt anschaulich die Zusammenhänge. Der wichtigste Satz findet sich in Anlage 4 Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers: Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Die Städträte stellen Fragen: Inwieweit beteiligt sich der Gesetzgeber an der Kosten? - mit einer Pauschaule von ca. 3 T für Lehrgangsgebühren Wo findet sich ein Mehrwert? - Bessere Übersicht mit der Doppik für Stadtrat Mehrwert liegt in den möglichen Auswertungen der Daten Stadtrat Fischer dankt Frau George für Ihre Ausführungen und Arbeit bei dieser immensen Aufgabe und Herrn Biermann für seinen sehr anschaulichen Vortrag und seine Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz. Dieser Meinung schließen sich alle anwesenden Stadträte an. Stadtrat Döring findet das Ergebnis gelungen der Prognosebericht bewegt ihn besonders. Bestätigt er doch, was in den Haushaltdiskussionen immer gesagt wurde. Genaues Hinschauen ist notwendig. 6

7 Bürgermeister: Im Juni 2016 hatten von 442 Gemeinden 64 % eine Eröffnungsbilanz erstellt. Kommunen, die 2017 noch keine Eröffnungsbilanz aufgestellt haben, werden keine Haushaltsbestätigung bekommen. Arbeiten für Jahresabschlüsse 2013 bis 2016 müssen jetzt folgen. Die überörtliche Prüfung hat sich bereits für Mitte November angekündigt. Deren Feststellungen sind dann in den nächsten Jahresabschlüssen einzuarbeiten. Ziel ist, jährlich 2 Jahresabschlüsse fertigzustellen. Ab 2017 müssen die Abschreibungen erwirtschaftet werden. Herr Biermann stellt hierzu fest, das Abschreibungsvolumen, was bei Infrastrukturmaßnahmen anfällt, kann nicht gegengerechnet werden. Stadtrat Thunig bemerkt dazu, dass unsere Kommune immer wieder Naturereignisse treffen. Wie bilden sich diese Schäden in der Bilanz ab? Herr Biermann sagt, wenn die Straßenschäden so groß sind, dass die Straße nicht mehr nutzbar ist, muss diese abgeschrieben werden. Das führt zu zusätzlichem Aufwand und zur Minderung des Basiskapitals. Der Stadtrat dankt Frau Kämmerin George und Herrn Biermann für die aufschlussreichen Ausführungen. Die Qualität und Verständlichkeit wird besonders hervorgehoben. Bürgermeister Brade dankt ebenfalls sein Dank gilt besonders Frau Kämmerin George, die mit großer Zielstrebigkeit unermüdlich an dem gestellten Ziel mit Erfolg festgehalten hat und übergibt ihr ein kleines Präsent. Frau Kämmerin George bedankt sich und möchte diese Anerkennung auch an ihre Kolleginnen und Kollegen in der Stadtverwaltung weitergeben, die an der Bewältigung der immensen Aufgabenstellung mit großem Engagement beteiligt waren. Der Bürgermeister ruft die Beschlussvorlage zur Abstimmung auf: Beschluss 41/16 Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt gemäß 88 b Abs. 2 i.v. mit 131 Abs. 3 SächsGemO nach Durchführung der örtlichen Prüfung die Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Hohnstein zum Der Prüfungsbericht zur Eröffnungsbilanz zum der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BHB Treuhand GmbH vom wird zur Kenntnis genommen. TOP 6 Bilanz und Zukunft des Puppenspieles in Hohnstein Der Bürgermeister informiert in einer Präsentation (liegt dem Protokoll als Anlage bei) über Ausgaben/Einnahmen des 31. Puppenspielfestes 2016 und zieht einen Vergleich mit den Vorjahren bis 2014 mit dem Ergebnis, dass ohne Kulturraumförderung das Fest nicht durchführbar wäre. Die Besucherzahl sank von 1935 im Jahre 2014 auf 1503 im Jahr Das veranlasste ihn, am mit den Organisatoren und Bürgern Hohnsteins einen Diskussionsabend durchzuführen Fazit war: das Alleinstellungsmerkmal ist herausgearbeitet und etabliert worden das erreichte Niveau muss gehalten werden, bitte keine Rückschritte der Erhalt des kulturellen Erbes sollte der Stadt Euro jährlich wert sein (Puppenspielfest und Max Jacob Theater) es ist ein Angebot vorwiegend für Familien und Kinder die Außenwelt blickt neidisch auf das Erreichte in Hohnstein 7

8 die Wertschöpfung für Gäste und Vermieter ist noch stärker herauszuarbeiten und deutlich zu machen das Innenmarketing muss verstärkt werden die jährlichen Besucherzahlen sind die Gradmesser der Entwicklung am Puppenspielfest muss dringend gearbeitet werden Stadtrat Döring fragt sich, ob die Verbindung mit Dolni Poustevna für beide Seiten Nutzen bringt und wenn ja, welchen? Im Leitbild 2015 wird darauf verwiesen, dass der Tourismus das wirtschaftliche Standbein der Stadt Hohnstein ist. Das Puppenspiel sollte ausgebaut werden. Kultur ist niemals kostendeckend. Wenn man so arbeiten würde, wäre das Angebot nicht mehr für die breite Bevölkerung zugänglich. Preiserhöhungen bringen nicht mehr Geld in die Kassen. Evtl. sollte man das Stadtfest in das Puppenspielfest integrieren und evtl. nur alle zwei Jahre stattfinden lassen. So wie bisher kann es nicht weiter gehen, das Geld dafür kann die Stadt nicht erwirtschaften. Das Problem ist nicht das Max Jacob Theater, sondern das Puppenspielfest. Bürgermeister: Die Integration des Stadtfestes in das Puppenspielfest hat nicht funktioniert. Besser findet er, Feste zu bestimmten Anlässen zu organisieren. Stadträtin Dwaronat stellt die rethorische Frage, soll der Tourismus unsere Haupteinnahmequelle sein? Das Puppenspielfest und die Burg sind die Anziehungspunkte für Besucher Hohnsteins. Das Puppenspielfest sollte nur auf der Burg stattfinden, nicht an vielen Spielorten in der Stadt. Trotzdem bewertet sie das Fest positiv wir haben ein Image, das wir uns nicht erarbeiten müssen. Das ist ein Glücksfall. Stadtrat Fischer stellt fest, dass der Verein die Tradition des Kaspers hoch hält trotzdem sollte der Versuch unternommen werden, das Puppenspielfest nur alle 2 Jahre durchzuführen. Warum die Besucherzahlen zurückgehen ist nicht bekannt. Als Highlight könnte dann auch das Fest finanziell unterstützt werden. Stadtrat Lehmann dankt dem Verein für seine Arbeit. Bezüglich des Puppenspielfestes ist zu sagen, dass es eine werbewirksame Veranstaltung seit vielen Jahren schon ist. Aufgrund der Geschichte des Puppenspiels in Hohnstein sollte das Puppenspielfest bleiben - es gehört zu Hohnstein. Andre Häntzschel hebt hier die enorme ehrenamtliche Arbeit des Hohnsteiner Kasper e.v. hervor. Das Puppenspielfest selber ist ein Problem der Puppenspielfestverein zeigt keinen Einsatz. Der wäre jedoch wichtig im Außenauftritt. Die wirtschaftlichen Grenzen sind erreicht. Verschiedene Möglichkeiten wurden ausgetestet ohne Erfolg. Es fehlen einfach leidenschaftliche ehrenamtlich tätige Leute im Puppenspielfestverein. Grundsatzfrage ist zu klären, was ist es uns das Puppenspielfest wert? Sind es die 5 T aus der Stadtkasse? Nikolaus Drexler meint, dass man sich nicht an den Zahlen festhalten kann. Hohnstein lebt vom Tourismus und der Tradition um Max Jacob und seinen Kasper. Der Hohnsteiner Kasper ist bereits in den 30iger Jahren aufgetreten und war als erster im Fernsehen. Andere Städte wahren ihre Traditionen. In den alten Bundesländern ist der Hohnsteiner Kasper bekannter als bei uns. Es fehlt einfach die Begeisterung in der Kommune Hohnstein für diese Tradition. Daran muss weiter gearbeitet werden. Er plädiert dafür immer weiter zu machen, andere Möglichkeiten sieht er nicht. Stadtrat Thunig möchte ebenfalls an der Tradition festhalten der Hohnsteiner Kasper sollte cool werden mit modernen Medien z.b. eine App entwickeln weg von den 8

9 konservativen Werbemöglichkeiten aber unbedingt an dieser Tradition festhalten. So sieht es auch Stadtrat Lehmann. TOP 7 Eintragung einer Grunddienstbarkeit für die ENSO Energie Sachsen Ost AG auf dem städtischen Flurstück 14/11 Gemarkung Hohburkersdorf Die Beschlussvorlage Grundstücksangelegenheiten Grunddienstbarkeit Flurstück Nr. 14/11 Gemarkung Hohburkersdorf wurde mit der Einladung übergeben. Sachbericht Frau Putzer. Die positive Stellungnahme des Ortschaftsrates wird den Stadträten vorgelegt. Der Bürgermeister ergänzt, dass der Winterdienst auf diesem Flurstück gemacht wird. Fragen werden nicht gestellt. Der Bürgermeister ruft die Beschlussvorlage zur Abstimmung auf: Beschluss 42/16 Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt die Gewährung einer Grunddienstbarkeit in Form eines Benutzungsrechtes für die ENSO Energie Sachsen Ost AG für das Flurstück 14/11 Gemarkung Hohburkersdorf. Es wird eine einmalige Entschädigung in Höhe von 25,40 an die Stadt Hohnstein gezahlt. Die ENSO NETZ GmbH (Netzbetreiber) betreibt auf einer Fläche von 17,9 m² eine Umspannstation sowie auf einer Fläche von 75 m² ein unterirdisch verlegtes Mittelspannungskabel. Mit der Eintragung der Grunddienstbarkeit in das Grundbuch Rathewalde, Blatt 406, wird das Nutzungsverhältnis festgelegt. Alle mit dem Rechtsgeschäft in Zusammenhang stehenden Kosten werden durch die ENSO Energie Sachsen Ost AG getragen. TOP 8 Verkauf des Flurstückes 86/4 Gemarkung Hohnstein Die Beschlussvorlage Grundstücksangelegenheiten Flurstück Nr. 86/4 Gemarkung Hohnstein wurde mit der Einladung übergeben. Sachbericht Frau Putzer: Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um ein städtisches Grundstück im Sanierungsgebiet Zone 2.2., welches aktuell von Familie Zimdars genutzt wird und teilweise überbaut wurde. Die Stadt ist gehalten, ihre Grundstücke nur zum vollen Wert zu veräußern. Deshalb ist der Bodenleitwert für das Sanierungsgebiet Zone 2.2. bei der Preisbildung anzuwenden. Der Kaufpreis ermittelt sich wie folgt: 44 m² * 24,90 /m² = 1095,60 Fragen werden nicht gestellt. Der Bürgermeister ruft die Beschlussvorlage zur Abstimmung auf: Beschluss 43/16 Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt, das städtische Flurstück Nr. 86/4 Gemarkung Hohnstein mit einer Fläche von 44 m² an Frau Kerstin Zimdars und Herrn Christian Zimdars aus Hohnstein zu einem Preis von 24,90 /m² zu verkaufen. Familie Zimdars sind Eigentümer des Flurstückes 96/1 der Gemarkung Hohnstein. Mit dem Verkauf werden die bisherigen Nutzungsverhältnisse mit den Eigentumsverhältnissen zusammengeführt. Alle mit dem Rechtsgeschäft in Zusammenhang stehenden Kosten sind durch den Erwerber zu tragen. 9

10 TOP 9 Ankauf des Flurstückes 96/2 Gemarkung Hohnstein Die Beschlussvorlage Grundstücksangelegenheiten Kauf Flurstück Nr. 96/2 Gemarkung Hohnstein wurde mit der Einladung übergeben. Sachbericht Frau Putzer: Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um ein öffentlich genutztes Teilstück am Wanderweg. Es ist der Bodenleitwert für das Sanierungsgebiet Zone 2.2 bei der Preisbildung anzuwenden. Der Kaufpreis ermittelt sich wie folgt: 2 m² * 24,90 /m² = 49,80 Der Bürgermeister ruft die Beschlussvorlage zur Abstimmung auf: Beschluss 44/16 Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt, das in Eigentum von Frau Kerstin und Herrn Christian Zimdars stehende Flurstück Nr. 96/2 Gemarkung Hohnstein mit einer Fläche von 2 m² zu einem Preis von 24,90 /m² zu kaufen. Mit dem Kauf werden die Eigentums- mit den Nutzungsverhältnissen zusammengeführt. Alle mit dem Rechtsgeschäft in Zusammenhang stehenden Kosten werden durch die Stadt Hohnstein getragen. TOP 10 Verkauf eines Teiles des Flurstückes 730/8 Gemarkung Hohnstein Die Beschlussvorlage Grundstücksangelegenheiten Teil von Flurstück Nr. 730/8 Gemarkung Hohnstein wurde mit der Einladung übergeben. Sachbericht Frau Putzer. Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um eine Teilfläche eines städtischen Grundstückes in Hohnstein, welches aktuell von Familie Hübner genutzt wird und welches bereits als Zufahrt dient. Die Stadt ist gehalten, ihre Grundstücke nur zum vollen Wert zu veräußern. Deshalb ist der Bodenleitwert für Bauland bei der Preisbildung anzuwenden. Der Kaufpreis ermittelt sich wie folgt: 244 m² * 22,00 /m² = 5.368,00 Das auf der Grenze stehende Gebäude (Schuppen) wurde durch Familie Hübner und Herrn Wolf (Mieter Sebnitzer Straße 10, Hohnstein) errichtet. Familie Hübner ist bereit das gesamte Teilstück zu erwerben und die weitere Nutzung dann mit Herrn Wolf eigenverantwortlich abzustimmen. Familie Hübner stimmt dem Kaufpreis und den Kaufbedingungen am zu. Die Fragen können abschließend beantwortet werden. Der Bürgermeister ruft die Beschlussvorlage zur Abstimmung auf: Beschluss 45/16 Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt, einen Teil des städtischen Flurstücks Nr. 730/8 mit einer Fläche von ca. 244 m² an Frau Christel Hübner aus Hohnstein zu einem Preis von 22,00 /m² zu verkaufen. Frau Hübner ist Eigentümerin des anliegenden Flurstückes 730/2 der Gemarkung Hohnstein. Mit dem Verkauf werden die bisherigen Nutzungsverhältnisse mit den Eigentumsverhältnissen zusammengeführt. Alle mit dem Rechtsgeschäft in Zusammenhang stehenden Kosten sind durch den Erwerber zu tragen. 10

11 TOP 11 Ankauf eines Teiles des Flurstückes 48/1 Gemarkung Ulbersdorf Die Beschlussvorlage Grundstücksangelegenheiten Kauf Teil von Flurstück Nr. 48/1 Gemarkung Ulbersdorf wurde mit der Einladung übergeben. Sachbericht Bürgermeister. Der nichtöffentlich vorberatende Beschluss Nr. 28/15 vom beinhaltete den Ankauf von 130 m² (im Lageplan blau gekennzeichnet) mit der Maßgabe, dass der Zugang zum dahinterliegenden privaten Flurstück Nr. 48/2 mittels einer Grunddienstbarkeit über das Flurstück Nr. 48/1 möglich bleibt und privatrechtlich zu vereinbaren ist. Das Beratungsergebnis wurde der Landeskirche Sachsen mitgeteilt. Mit vom teilte das Landeskirchenamt mit, dass die Veräußerung des Pfarrgrundstückes mit der Dienstbarkeit für die Zuwegung zugunsten des Flurstückes 48/2 schwierig ist und bittet die Stadt um Prüfung, inwieweit auch der Erwerb der restlichen Verkehrsfläche (im Lageplan rot gekennzeichnet) durch die Stadt möglich ist. Mit dem Kaufpreis ist das Landeskirchenamt einverstanden. Um die Vermarktung des Pfarrhauses zu erleichtern und privatrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den zukünftigen privaten Grundstückseigentümern zu vermeiden sollte die zusätzliche Fläche mit erworben werden. Sie ist bereits als Verkehrsfläche baulich hergestellt. Der Stadtrat stimmte dem erweiterten Erwerb der Verkehrsfläche am nichtöffentlich vorberatend zu. Der Ortschaftsrat gab am seine Zustimmung dazu. Bewertung des Ankaufspreises nach der Bewertungsrichtlinie bei einem Bodenrichtwert für Ulbersdorf von 14,00 /m². Das ergibt einen Kaufpreis von 2,80 /m² ( 14,00 /m² * 20 v.h. ). Der Bürgermeister ruft die Beschlussvorlage zur Abstimmung auf: Beschluss 46/16 Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt, einen Teil des in Eigentum des Pfarrlehns Ulbersdorf stehenden Flurstücks Nr. 48/1 Gemarkung Ulbersdorf mit einer Fläche von ca. 289 m² zu einem Preis von 2,80 /m² nach den Bestimmungen des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes zu kaufen. Der zu erwerbende Flurstücksteil ist Bestandteil der Ortsstraße Pfarrweg. Mit dem Kauf werden die Eigentums- mit den Nutzungsverhältnissen zusammengeführt. Alle mit dem Rechtsgeschäft in Zusammenhang stehenden Kosten werden durch die Stadt Hohnstein getragen. TOP 12 Beschluss Sitzungs- und Terminplan 2017 Die Beschlussvorlage Sitzungskalender der Stadt Hohnstein 2017 wurde mit der Einladung übergeben. Stadtrat Fischer meint, dass besprochen werden sollte, das Ende für eine Stadtratssitzung auf Uhr festzulegen. Der Bürgermeister sagt, das wäre eine Änderung der Geschäftsordnung. Darin ist auch zu regeln, was mit den nicht behandelten Tagesordnungspunkten geschehen soll. Er würde das im Beschluss nicht aufnehmen. Dem wird nicht widersprochen und der Bürgermeister ruft die Beschlussvorlage zur Abstimmung auf: 11

12 Beschluss 27/16 Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt den beiliegenden Sitzungsplan für das Kalenderjahr Die Sitzungen beginnen um Uhr. Die Sitzungsorte werden gemäß Beschluss des Stadtrates Nr. 42/14 vom festgelegt. Stadtratssitzungstermine 2017: , , , , , , , , , und Der komplette Sitzungs- und Terminplan 2017 ist Anlage des Protokolls. Ende: Uhr gez. M. Kreuzahler gez. D. Brade gez. M. Harnisch gez. G. Thomas.... Protokollantin Bürgermeister Stadtrat Stadträtin 12

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