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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Florian Toncar, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/2667 Menschenrechte und Globalisierung Vorbemerkung der Fragesteller DievonderLiberalisierungderWeltwirtschaftgetrageneGlobalisierungbietet einefüllevonchancenundmöglichkeitenfürallebeteiligten.freierhandel hatdenwohlstanddermenschenweltweitgemehrt.diestaaten,diekonsequenthandelshemmnisseabgebaut,ihremärktegeöffnetundihrevolkswirtschaftenliberalisierthaben,sindauchdiejenigen,indenenderwohlstand amschnellstenwächst.dabeibelegenzahlreichestudien,dassvieledergrößtengewinnerderglobalisierunginsbesondereunterdenentwicklungs-und Schwellenländernzufindensind.ImUmkehrschlusssagteUN-GeneralsekretärKofiAnnan: DieHauptverliererinderungleichenWeltvonheute sindnichtdiejenigen,diezusehrderglobalisierungausgesetztsind.essind diejenigen,dievonderglobalisierungausgeschlossensind. (UN-GeneralsekretärKofiAnnananlässlichderUNCTAD-KonferenzinBangkokam 12.Februar 2000). DieGlobalisierungbietetfürUnternehmenMöglichkeiten,ihreWirtschaftskraftfreizuentwickeln.SieschafftnichtnurArbeitsplätzeundsomitEinkommenundeinenhöherenLebensstandard.SiebietetKonsumentenauchProdukteundDienstleistungenvonimmerhöhererQualitätzusinkendenPreisen undmehrtsomitdielebensqualitätaller.insgesamtistdieglobalisierungdas größtearmutsbekämpfungsprogrammderwelt.nochniemalszuvorhatdie WelteinensolchenRückgangderArmuterlebtwieindenletzten20Jahren. Diese positive Entwicklung ist eine direkte Folge der Globalisierung. DieGlobalisierungwirdinentscheidendemMaßevoninternationalagierenden Unternehmengetragen,dieihreGeschäftstätigkeitinvielenStaatenunterhalten,umdieVorteileverschiedenerStandortefürdieEntwicklungihrerWirtschaftskraftzunutzen.DaherwächstderEinfluss,deninternationaltätigeUnternehmenaufdieLebensumständederMenschenindenLändernausüben,in denen sie operieren. AusSichtderFragestelleristdabeiunerlässlich,dassdieGlobalisierungsich imeinklangmitdenwertenderindividuellenfreiheitundderachtungder Menschenrechtevollzieht.Esistzubegrüßen,dassdiemeistentransnationalen DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 6.Oktober 2006 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode UnternehmenentsprechendhandelnundverantwortungsvollmitdemEinfluss umgehen, der ihnen durch ihre Rolle erwächst. DennochgabesindenletztenJahrenauchBerichteübermöglicheBeteiligungenvoninternationaloperierendenUnternehmenanMenschenrechtsverletzungen.EinaktuellesBeispielistdieUnterstützung,diewestlicheUnternehmenderIT-BrancheStaatssicherheitsbehördenbeiderUnterdrückungderMeinungsfreiheitimInternetundanderenelektronischenKommunikationsmedien indervolksrepublikchinaundanderenautoritärgeführtenstaatengeleistet haben. AufinternationalerEbenesindaufderBasisderFreiwilligkeitmehrereInitiativenergriffenworden,diesichdiesemSpannungsfeldzwischenWirtschaftstätigkeitundSchutzderMenschenrechtewidmen.Beispielehierfürsindvor allemdervomgeneralsekretärdervereintennationen,kofiannan,initiierte GlobalCompact oderdie LeitsätzefürmultinationaleUnternehmen der OrganisationfürwirtschaftlicheZusammenarbeitundEntwicklung (OECD). AuchdieWirtschafthatbereitszahlreichefreiwilligeInitiativenzumSchutz dermenschenrechteentwickelt,etwaimrahmenihresgesellschaftspolitischenengagements (z.b.corporatesocialresponsibility).dieseinitiativen stelleneinensinnvollenbeitragzurverwirklichungdermenschenrechtedar und sind ausdrücklich zu begrüßen. DadiesefreiwilligenMaßnahmenausverschiedenenQuellenentstandensind, habensieuneinheitlichindenverschiedenenbranchenfußgefasstundsind von unterschiedlicher Effektivität. DieFrage,inwieferndieEinbeziehungvonUnternehmenindieVerantwortung zumschutzdermenschenrechtemöglichist,wurdeindenletztenjahrenintensivsowohlimrahmendereualsauchdervereintennationeninsbesondere hinsichtlichder NormenfürdieVerantwortlichkeittransnationalerUnternehmenundandererWirtschaftsunternehmenimHinblickaufdieMenschenrechte diskutiert.diesernormenkatalogleidetaneinervielzahlvondefiziten undkanndaherkeinegrundlagefüretwaigeinternationalverbindlichenormenfürtransnationaleunternehmensein.dennochdauertdiepolitischedebattehinsichtlichderetwaigenschaffunginternationalverbindlicherstandards und Normen für Unternehmen bei der Achtung der Menschenrechte an. ImKongressderVereinigtenStaatenvonAmerikawirdderzeiteinGesetzentwurfzurVerantwortungvonUS-UnternehmenderIT-BranchefürdieWahrungderMeinungs-undInformationsfreiheitimInternetbehandelt (der GlobalOnlineFreedomActof2006,H.R.4780).Erzieltdaraufab,dieTätigkeitvonInternet-Unternehmenzuregulieren,wenndieseinrepressiven Staatenoperieren.DasEuropäischeParlamentverabschiedeteam6.Juli2006 mitderunterstützungallerfraktionenohnegegenstimmeneineresolution zurmeinungsfreiheitiminternet (P6TA-PROV(2006)0324).AuchdiesebeidenpolitischenEntwicklungengebenAnlass,dasSpannungsfeldzwischen Menschenrechten und Globalisierung näher zu beleuchten. DiePositionderBundesregierungzudieserThematikistnochnichthinreichend geklärt. I. Produkte, die nach Deutschland eingeführt werden 1.SindderBundesregierungseitdemJahr2000Fällebekanntgeworden,in denenprodukteoderdienstleistungen,dieuntermissachtungvonmenschenrechtenhergestelltwurden,wiebeispielsweisedurchkinder-oder ZwangsarbeitetwaindenchinesischenLaogai-Lagern,nachDeutschland gelangt sind bzw. in Deutschland verwertet wurden? DieBundesregierunghathierüberkeinesicherenErkenntnisse.Behauptungen hierzu gibt es seit Jahren, indes keine belastbaren Beweise.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/2896 Siehe Frage Welche Branchen bzw. welche Art von Produkten waren davon betroffen? 3.WelcherechtlichenundtatsächlichenMöglichkeitengibtesfürdieBundesrepublikDeutschland,umzuverhindern,dassProdukteoderDienstleistungen,dieunterVerletzungvonMenschenrechtenhergestelltbzw.erbracht werden,nachdeutschlandgelangenbzw.indeutschlandverwertetwerden? 4.WelcheBesonderheitenergebensichdabeihinsichtlichsolcherUnternehmen,dieihreProdukteundDienstleistungenvonDeutschlandausvertreiben? 5.WelcheBesonderheitenergebensichdabeihinsichtlichsolcherUnternehmen,diezumindestauchimAuslandproduzierenbzw.ihreDienstleistungen zumindest auch im Ausland erbringen? AufderzeitigerWTO-rechtlicherGrundlagekönnenunilateraleHandelsbeschränkungenzumSchutzvonMenschenrechtenaufeuropäischerEbenenur nachdenvoraussetzungenderausnahmeklauselndesgattartikelxxgerechtfertigtwerden.andersalsbeiinstrafvollzugsanstaltenhergestelltenwaren (GATTArtikelXXlit.e)wirddieKinder-undZwangsarbeitnichtexplizitals Ausnahmegrundaufgeführt.Insgesamtgiltjedoch,dasseinEinfuhrverbotnur danndurchsetzbarist,wenndiebetreffendenwarenvondenzollbehördenbei dereinfuhridentifizierbarsindunddernachweisderherstellungindenlagern geführtwerdenkann.diesistregelmäßignichtohneweiteresderfall.diebundesregierungprüftdahermöglichkeitenzurlösungdesproblemsundhathierzu auchkontaktmitderfürdiegemeinsamehandelspolitikfederführendeneuropäischenkommissionaufgenommen.eventuelleeinfuhrbeschränkungenmüssen letztlich von den EU-Mitgliedstaaten gemeinsam beschlossen werden. DieBundesregierungunddieEUnutzenallehandelspolitischenMöglichkeiten, umeinestärkerebeachtungderkernarbeitsnormen,wiez.b.einverbotvon Kinderarbeit,zugewährleisten.SosindindemAllgemeinenPräferenzsystem dereusonderpräferenzenfürländervorgesehen,dieeinereiheinternationaler Übereinkommenratifizierthabenundumsetzen.HierzuzählenetwadieKonventionzudenRechtendesKindes,dasILO-ÜbereinkommenNr.182überdas VerbotundunverzüglicheMaßnahmenzurBeseitigungderschlimmstenFormenvonKinderarbeitvon1999oderdasILO-ÜbereinkommenüberdasMindestalterfürdieZulassungzurBeschäftigungvon1973.HiermitsolleinAnreiz geschaffenwerden,dieindenübereinkommenfestgelegtenmindeststandards anzunehmenundeinzuhalten.zudemverlangtdieeuinallenneuenregionalen undbilateralenhandelsabkommendereueinbekenntniszuranerkennungund Förderung sozialer Rechte. DarüberhinaushabensicheinegroßeZahlvonUnternehmenfreiwilligverpflichtet,Menschenrechte,ILO-KernarbeitsnormenundOECD-Guidelineseinzuhalten.AngesichtsderweltweitverfügbarenInformationenkanndahervon einerschnellenreaktionderentsprechendenimporteureaufetwaigemissstände ausgegangen werden (siehe hierzu auch Antwort auf Frage 11).

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode II. Ausfuhr deutscher Produkte 6.WelcherechtlichenundtatsächlichenMöglichkeitengibtesfürdieBundesrepublikDeutschland,auszuschließen,dassProdukteoderDienstleistungen deutscherunternehmenfürmenschenrechtsverletzungenbenutztwerden? SoweitdieAusfuhrnachdenVorschriftenderExportkontrollegenehmigungspflichtigist,sinddieAchtungderMenschenrechteimEndbestimmungslandund derausschlussdergefahrdeseinsatzesdergüterzumenschenrechtsverletzungenwesentlicheentscheidungskriterien.weiterebeschränkungenderausfuhr könnensichergebenausdervonr.1236/2005desratesvom27.juni2005betreffenddenhandelmitbestimmtengütern,diezurvollstreckungdertodesstrafe,zufolteroderzuanderergrausamer,unmenschlicherodererniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden können (ABl. EG Nr. L 200 S. 1). III. Öffentliche Hand als Akteur 7.WiegewährleistetdieBundesregierung,dassProjekte,dieimRahmender Außenwirtschaftsförderunggefördertwerden,nichtzueinerBeeinträchtigung von Menschenrechten führen? 8.InwiefernspielenMenschenrechtskriterienbeiderVergabevonBürgschaften,insbesondereHermesbürgschaften,undInvestitionsgarantieneine Rolle? Wie werden diese Kriterien überprüft? ExportkreditgarantiendesBundes ( Hermesdeckungen ),Investitionsgarantien undungebundenefinanzkreditesindinstrumentederwirtschaftsförderung.die EntscheidungdarübertriffteinInterministeriellerAusschuss (IMA).Dieser prüftz.b.beiexportkreditgarantienimrahmenseiner LeitlinienfürdieBerücksichtigungvonökologischen,sozialenundentwicklungspolitischenGesichtspunktenbeiderÜbernahmevonAusfuhrgewährleistungendesBundes auchmenschenrechtsaspekte,diesichaufdasprojektbeziehen,fürdiedie exportiertewarebestimmtist.dasnationaleverfahrenentsprichtdenumweltleitlinienderoecd,dieindenoecd-mitgliedstaatenimbereichderstaatlichen Exportkreditversicherung angewendet werden. 9.InwieweitwerdenMenschenrechtskriterienbeiderVergabeöffentlicher Aufträge berücksichtigt? Wie werden diese Kriterien überprüft? Nach 97Absatz4desGesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungenwerden öffentlicheaufträgeanfachkundige,leistungsfähigeundzuverlässigeunternehmenvergeben;andereoderweitergehendeanforderungendürfenanauftragnehmernurgestelltwerden,wenndiesdurchbundes-oderlandesgesetz vorgesehenist.einebesonderegesetzlicheverpflichtung,nachderbeidervergabeöffentlicheraufträgevomauftraggeberauchgesondertimeinzelfallgeprüftwerdenmüsste,obbeipotentiellenauftragnehmernmenschenrechtsverstöße nachweisbar sind, besteht nicht.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/2896 IV.Freiwillige Maßnahmen 10.WiebeurteiltdieBundesregierunggenerelldieMöglichkeitenvonEinzelstaaten,dieBeteiligungvonUnternehmenanimAuslandbegangenen Menschenrechtsverletzungen zu unterbinden? WelcheBesonderheitengibtesdabeihinsichtlichinländischerundhinsichtlich ausländischer Unternehmen? WelcheRollespieltundwelcheGrenzenhatdabeidasNichteinmischungsgebot in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates? EineMöglichkeit,durchdieEinzelstaatenaktivdazubeitragenkönnen,dieBeteiligungvonUnternehmenanimAuslandbegangenenMenschenrechtsverletzungenzuunterbinden,istdieFörderungderfreiwilligenSelbstverpflichtungen vonunternehmenimrahmendeskonzeptsdergesellschaftlichenverantwortungvonunternehmen (CorporateSocialResponsibility CSR),welchessich u.a.auchaufmenschenrechtsstandardsbezieht.regierungenkönnenbeifirmendasbewusstseinerhöhen,dassdaskonzeptdercsrimlangfristigeninteressederunternehmenliegt.zudemkönnensiedenerfahrungsaustauschund Dialogüber bestpractices inbestimmtenforeninstitutionalisieren.außerdemkönnenregierungenvorhandeneempfehlungen,leitlinienundneueentwicklungenindiesembereichbekanntmachen.diebundesregierungunterstütztdiesesengagementderfirmeneinerseitsdurch Multi-Stakeholder -DialogewiedenRundenTischVerhaltenskodizesoderdenVN- Global-Compact, andererseitsdurchkonkrete Public-Private-Partnership -Projekte,beidenenes umdieerarbeitungbzw.umsetzungvonbranchenweitenverhaltenskodizes geht, z. B. im Textil- und Kaffeesektor. SiesindinnovativeundwichtigeInstrumentezurFörderungdergrundlegenden Menschen-,Arbeits-undUmweltrechteundderKorruptionsbekämpfungund sindinsbesondereindenländernvonbedeutung,indenendiestaatlichenstellenkeinemindeststandardsvorgebenoderwovorhandenegesetzgebungnicht durchgesetztwird.nachauffassungderbundesregierungkönnensolchestandards nationale und internationale Rechtsvorschriften ergänzen. 11.HältdieBundesregierungdieverschiedenenfreiwilligenInitiativenzur FörderungderMenschenrechtefürausreichend,umdieVerantwortung derdeutschenunternehmenzurachtungdermenschenrechteimrahmen ihrer Geschäftstätigkeit im Inland und Ausland sicherzustellen? ImZusammenhangmitderGeschäftstätigkeitdeutscherUnternehmenimInland stellt das deutsche Rechtssystem die Beachtung der Menschenrechte sicher. DieBundesregierungbegrüßt,dassimmermehrFirmendemLeitbilddes gesellschaftlichverantwortlichenunternehmertums ( CorporateSocialResponsibility,CSR)folgenundbeiihrerweltweitenGeschäftstätigkeitfreiwillig über dieindeutschlandunddereuropäischenunionfürsiegeltendengesetzlichen undtariflichenstandardshinaus Selbstverpflichtungeneingehen,umdieEinhaltungvonmenschenrechtlichen,ökologischenundsozialenStandardsim Wirtschaftslebensicherzustellen.SolchefreiwilligenSelbstverpflichtungengibt esinmittlerweilekaumnochzuüberblickendervielfaltalsfirmen-oderbrancheninterneverhaltenskodizes,leitlinien,standards,gütesiegelundinanderen Formen,mitunterschiedlicherReichweiteunddenverschiedenstenBeteiligten.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 12.WiebeurteiltdieBundesregierunggenerelldieEffektivitätderfreiwilligenMaßnahmendeutscherUnternehmenbeiderAchtungderMenschenrechteimVergleichzudenfreiwilligenMaßnahmenausländischerUnternehmen? DieBundesregierunggehtdavonaus,dassdiedeutschenUnternehmendieVerpflichtungen,diesiefreiwilligeingegangensind,auchumsetzen.DiesgiltinsbesonderefürdieEinhaltungundUmsetzungdesGlobalCompactderVereinten Nationen und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. 13.WieschätztdieBundesregierungdieWirkungvonentsprechendenfreiwilligenMaßnahmenaufFirmenein,dienurbegrenztinderÖffentlichkeitstehen wiebeispielsweiserohstofflieferanten,zuliefereroder Unternehmen,dieProdukteoderDienstleistungenvertreiben,dieim unteren Bereich der Produktions- oder Wertschöpfungskette stehen? DeutschlandstrebteinenintensivenAustauschmitdenG8-PartnernüberMaßnahmenzurVerbesserungderTransparenzhinsichtlichdernicht-energetischen Rohstoffvorkommen,ihrerVerfügbarkeitundihrerHandelsströmean.Indiesem ZusammenhangwollenwireineInitiativezurZertifizierungvonRohstoffenaus Konfliktregionenergreifen,umeinenBeitragzufriedlicherEntwicklungauchin rohstoffreichenkrisenregionenzuleisten.darüberhinaussolldievonderg8 unterstützteinitiativeeiti (ExtractiveIndustryTransparencyInitiative)zum transparentenumgangmitrohstoffengeradeauchinentwicklungsländerngestärkt und fortgeführt werden. BeidenNormungsaktivitätenderISOzumStandardISO26000 GesellschaftlicheVerantwortungvonOrganisationen wirddieeinbeziehungderlieferkette,dieübernahmevonmenschenrechtlichen,sozialenundökologischen StandardsdurchalleUnternehmenunddarüberhinausauchdurchOrganisationen,diekeineUnternehmensind,mitNachdruckgefordertundvorangetrieben. Die Zulieferkette wird auf eine breite Basis gestellt. 14.WelchepositivenBeispielefürInitiativendeutscherUnternehmenzum SchutzderMenschenrechteimRahmenihrerGeschäftstätigkeitsindaus Sicht der Bundesregierung besonders hervorzuheben? DieBundesregierungbegrüßtbeispielsweisebesondersdieErarbeitungbzw. UmsetzungvonbranchenweitenVerhaltenskodizes,z.B.imTextil-undKaffeesektor, aber auch andere freiwillige Initiativen im Privatsektor. 15.WelcheMaßnahmenwirddieBundesregierungergreifen,umdieVerbreitungundUmsetzungderOECD-LeitsätzefürmultinationaleUnternehmen in Deutschland und auf OECD-Ebene zu gewährleisten? 16.WelcheMaßnahmenergreiftdieBundesregierung,umdieArbeitder Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze zu unterstützen? AuslandsinvestitionenleisteneinenwichtigenBeitragzumwirtschaftlichen,sozialenundökologischenFortschrittindenGastländern.MitihrerHandels-und InvestitionstätigkeittrageninsbesonderediemultinationalenUnternehmenzur effizientennutzungvonfinanz-undhumankapital,technologiesowienatürlichenressourcenbei.sieerleichterndentechnologietransferzwischenden verschiedenenregionenderweltwieauchdieentwicklungvontechnologien, diedenjeweiligenörtlichengegebenheitenangepasstsind.überformaleberufsbildungsmaßnahmenwieauchüberdieausbildungamarbeitsplatztragen

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/2896 diemultinationalenunternehmenfernerzurentwicklungdeshumankapitalsin den Gastländern bei. DieRegierungenderOECD-Mitgliedstaatenhaben1976die OECD-Leitsätze fürmultinationaleunternehmen verabschiedetundsie2000überarbeitet.an derrevisionderleitsätze,dieeinelementder OECD-ErklärungüberinternationaleInvestitionenundmultinationaleUnternehmen darstellen,haben aucheinigenicht-mitgliedsländerwieargentinien,brasilien,chile,estland undlitauen,sowieunternehmens-undarbeitnehmerorganisationenundnichtregierungsorganisationenmitgewirkt.dieleitsätzeenthaltenauchempfehlungenfürverantwortungsvolleunternehmenspraktikenimbereichdermenschenrechteundderarbeitsrechte.dieempfehlungenberuhenaufdemprinzipder FreiwilligkeitundhabenkeinenrechtlichbindendenCharakter.Siesolleneinen Handlungsrahmenbieten,derdieunterschiedlichenInteressenberücksichtigt und das Vertrauen zwischen Unternehmen und ihren Gastländern fördert. DieBundesregierunghateineimBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologieangesiedelte NationaleKontaktstelle eingerichtet.diesefördertdie VerbreitungundAnwendungderLeitsätzeauchinZusammenarbeitmitden RessortsunddenVerbändenderWirtschaftsowiederArbeitnehmerorganisationen,beantwortetAnfragenundträgtzurLösungvonFragenbei,diesich ausderanwendungderleitsätzeergeben.sofernfragenandie Nationale Kontaktstelle herangetragenwerden,dieaufeinemöglichenichtbeachtungder Leitsätzeschließenlassen,wirddie NationaleKontaktstelle diesenentsprechendder VerfahrenstechnischenAnleitungen deroecdnachgehenundsich untermitwirkunghierfürrelevanterpartnerumeinegütlichebeilegungbemühen.übereinenimjanuar2002gebildetenarbeitskreis OECD-Leitsätze der NationalenKontaktstelle werdenressorts,sozialpartnerundnichtregierungsorganisationen in die Arbeit einbezogen. DieBundesregierungbringtihrePositionauchindenOECD-Ausschussfür internationaleinvestitionenundmultinationaleunternehmen (CIME)inParis ein,welcherfürdieauslegungderleitsätzesowiefürdieüberwachungihrer WirksamkeitzuständigistunddieArbeitder NationalenKontaktstellen koordiniert. 17.WiebeurteiltdieBundesregierungdieMitteilungderEuropäischenKommissionvom22.März2006 ImplementingthePartnershipforGrowth andjobs:makingeuropeapoleofexcellenceoncorporatesocialresponsibility? DieBundesregierungbegrüßtdiezweiteMitteilungderKommissionzurgesellschaftlichenVerantwortungderUnternehmen (CSR)alsAusdruckdesInteressesderKommissionandiesemwichtigenThema.MitdemHinweisaufdieTrilateraleGrundsatzerklärungderIAOzumultinationalenUnternehmenundzur Sozialpolitik,dieOECD-LeitlinienfürmultinationaleUnternehmenundden UNGlobalCompactalsinternationaleAnsätzefürverantwortungsbewusstes unternehmerischeshandelnunterstreichtdiekommissiondenstellenwertdieserinstrumenteundstelltinhaltlichebezügezwischendendarinniedergelegten PrinzipienundderMitteilungher.AngesichtsderTatsache,dassdieinderMitteilungderEU-KommissionenthalteneInitiativeeiner EuropäischenCSR- Allianz erstwenigemonatealtist,kannihrewirksamkeitnochnichtbeurteilt werden (sieheauch:ausführlichestellungnahmederbundesregierungzurmitteilung der Europäischen Kommission unter

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 18.WiebeurteiltdieBundesregierungdieAuffassungderEuropäischen Kommission,dassderSchwerpunktauffreiwilligenInstrumentender Wirtschaft liegen soll? DerAufrufzueinemstärkeren,freiwilligenEngagementderUnternehmenvor allemimsozialenundökologischenbereich,dasüberdieerfüllunggesetzlicher AnforderungenhinausgehtundsichimDialogmitdenStakeholdern denbetroffenenkreisen entwickelt,kannzurethischengrundhaltungdesunternehmerischenhandelnsineuropabeitragenundgleichzeitigeinestärkungder WettbewerbsfähigkeitseinerUnternehmenunterstützen.DabeisindausSicht derbundesregierungineinermarktwirtschaftlichenordnunginsbesondereauch dieverbraucherangesprochen,unternehmenzuverantwortungsvollemhandelnanzuregen.vondiesemgedankenwirdsichdiebundesregierungbeiihren eigenen Aktivitäten leiten lassen und dies empfiehlt sie auch der Kommission. V. Rechtlich verbindliche Maßnahmen für Unternehmen 19.HältdieBundesregierungdasinternationaleRechtheutefürausreichend, umeineneffektivenmenschenrechtsschutzauchimrahmenderinternationalen Wirtschaftstätigkeit zu gewährleisten? DieuniverselleWahrungundFörderungderMenschenrechteistvorrangigdie AufgabederStaaten,dievorallemdurchvölkerrechtlicheVerträgeundVölkergewohnheitsrechtumfassendanMenschenrechtegebundensind.DieStaaten sinddahergehaltendenmenschenrechtenauchinihrennationalenrechtordnungenzurvollengeltungzuverhelfen.aufdieseartundweisesindsowohl staatlichealsauchprivatewirtschaftsakteureanmenschenrechtlichestandards gebunden.diegrößtendefizitebestehenheuteindesnichtmehrbeiderschaffung von menschenrechtlichen Normen, sondern bei ihrer Implementierung. DieBundesregierungwirktimRahmenihrerMenschenrechtspolitikalsintegralemBestandteilihrerAußenpolitikdenbestehendenDefizitenjedochentgegen. Sosetztsiesichz.B.zielgerichtetfürdieStärkungundFortentwicklunginternationalerDurchsetzungsmechanismenein.Nebennationalen,iminternationalenKontextabgestimmtenMaßnahmen,wirdzurVerwirklichungderMenschenrechtesowohlaufbi-alsauchmultilateralerEbenemitanderenStaaten kooperiert. 20.GibtesnachAuffassungderBundesregierungbereitsheuteverbindliche NormenmitmenschenrechtlichemBezug,dieaufinternationaltätigeUnternehmen direkt anwendbar sind? Welche sind dies? DeutschlandhatinderVergangenheitwiederholtdasPrinzipbekräftigt,wonach MenschenrechtefürnichtstaatlicheAkteureundsomitauchprivateUnternehmenkeinedirektenPflichtenbegründen.DieWahrungundFörderungder MenschenrechteistausvölkerrechtlicherSichtzuallererstAufgabeeinesjeden einzelnenstaates.internationaleunternehmenunterliegenjedochdennationalen gesetzlichen Regeln, zu deren Einhaltung sie direkt verpflichtet sind.

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/ WiemüsstenachderBeurteilungderBundesregierungeininternationales Rechtsregimeausgestaltetsein,umeineneffektivenMenschenrechtsschutzimRahmenderinternationalenWirtschaftstätigkeitzugewährleisten? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 10 und 19 verwiesen. 22.WiestehtdieBundesregierungzumKonzeptdesderzeitimUS-Kongress debattierten GlobalOnlineFreedomActof2006,deresUS-Technologieunternehmenuntersagensoll,mitalsrepressiveingestuftenRegierungen beidereinschränkungdermeinungsfreiheitzukooperieren? 23.WiebeurteiltdieBundesregierungdieResolutiondesEU-Parlamentszur Meinungsfreiheit im Internet (P6 TA-PROV(2006)0324)? DieBundesregierungbetrachtetdasRechtauffreieMeinungsäußerungund MeinungsfreiheitsowiedasRecht,InformationenzuerhaltenundsichZugang dazuzuverschaffen,alsunveräußerlichegrundrechte,denengeradeauchinder globaleninformationsgesellschaftmitihrenzahlreichenneuentechnischen MöglichkeiteneineherausragendeBedeutungzukommt.Sietrittdaherunteranderemnachhaltigdafürein,dassdieinderGenferPrinzipienerklärungsowieder Tunis-VerpflichtungdesWeltgipfelsderVereintenNationenzurInformationsgesellschaft (WSIS)diesbezüglichniedergelegtenGrundsätzeweltweitrespektiertundpraktischumgesetztwerden.DieBundesregierungbetrachtetmitSorge dieineinigenstaatenerkennbarenbestrebungen,dendortigenbürgerndienutzungdesinternetsalsmittlerweilewichtigstemglobalenkommunikationsmediumineinerweisezuerschweren,diemitdeno.g.grundsätzennichtvereinbarist.dertenorderentschließungdeseuropäischenparlamentszumrecht auffreiemeinungsäußerungiminternetvom6.juli2006wirdvonderbundesregierunguneingeschränktgeteilt.diebundesregierungverfolgtaufmerksam dieberatungenimus-kongresszum GlobalOnlineFreedomAct ;sienimmt jedochgrundsätzlichöffentlichkeinestellungzugesetzesvorhaben,diesichin anderen Ländern im Prozess der parlamentarischen Beratung befinden. 24.WiebeurteiltdieBundesregierungdieimJahre2003beidenVereinten Nationenentwickelten NormenfürdieVerantwortlichkeittransnationalerUnternehmenundandererWirtschaftsunternehmenimHinblickaufdie Menschenrechte? DieUnterkommissionderVN-Menschenrechtskommission (MRK) eingremiumunabhängigerexperten hatam13.august2003nachlangjährigervorarbeiteinenentwurffür NormenzuVerantwortunggrenzüberschreitendtätiger u.a.unternehmeninbezugaufdieeinhaltungdermenschenrechte angenommenundzurweiterenberatungandiemrkverwiesen.dienormensollendie EinhaltungderMenschenrechtedurchmultinationaleUnternehmensicherstellen.SieorientierensichzumTeilandenOECD-Leitsätzenfürmultinationale Unternehmen,dievonderBundesregierungnachdrücklichunterstütztwerden. DerEntwurfgehtaberinsoferndeutlichüberbisherigeInitiativen ( Global Compact,OECD-Leitsätze)hinaus,alserausdrücklicheineBindungmultinationalerUnternehmenandieMenschenrechtekonstatiertundweitreichende zivilrechtlichehaftungfürverstößevorsieht.nachvorstellungderverfasser sollenmultinationaleunternehmenfernerinregelmäßigenabständendirekt vondenvereintennationenaufdieeinhaltungdernormenüberprüftwerden. DerEntwurfderUnterkommissionstelltdabeieinenVersuchdar,dasherrschendevölkerrechtlicheVerständnisderMenschenrechte,wonachsichdie menschenrechtlichenverpflichtungenunmittelbarnurandiestaatenrichten,die

10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode dieseumzusetzenundanzuwendenhaben,weiterzuentwickeln.auchmüssteein MandatderVereintenNationenzurÜberprüfungvonUnternehmenerstnoch geschaffen werden. DieMRKbefasstesichinihrer60.Sitzung2004erstmalsmitdemEntwurf.Auf deutscheinitiativehinwurdedazuimeu-kreiseinegemeinsameposition abgestimmt,welchediesoziale,auchmenschenrechtlicheverantwortungvon Unternehmenunterstreicht,ebensoaberdasPrinzipbekräftigt,wonachMenschenrechtefürnichtstaatlicheAkteurekeinedirektenPflichtenbegründen.Auf der61.mrk-sitzungwurdedieeinsetzungeinessonderberichterstatterszu transnationalenunternehmenundmenschenrechtenbeschlossen.diesesamt hatderzeitjohnruggieinne.beider2.sitzungdesnachfolgeorgansdermrk, desvn-menschenrechtsratesimseptember2006kameszueinererstenaussprachemitdemsonderberichterstatter,inderdieserankündigte,seinenbericht Mitte 2007 vorzulegen. 25.WieunterstütztdieBundesregierungdieArbeitdesSonderberichterstattersbeimVN-GeneralsekretärfürMenschenrechteundtransnationaleUnternehmen, John Ruggie? ImRahmenderVereintenNationenhatdieBundesregierungvorallemmitihrer InitiativezuGlobalenPartnerschaftenseitder55.GVimJahr2000kontinuierlichdarangearbeitet,demThemenfeldWirtschaftundMenschenrechteverstärkt Geltungzuverschaffen.DieBundesregierunghatdieEinsetzungdesSonderberichterstattersJohnRuggieausdrücklichunterstützt (sieheantwortauf Frage24).SiesiehtdievordringlicheAufgabedesSonderberichterstattersdarin, diefragederverantwortunggrenzüberschreitenderunternehmeninbezugauf dieeinhaltungdermenschenrechteimrahmeneinerumfassendenstudiezu klären. DeutschlandhatindiesemSinnebereitsumgehend (alsbislangeinervonwenigenstaaten)denfragebogendessonderberichterstatterszumenschenrechten und Wirtschaft beantwortet. 26.WasistdieZielvorstellungderBundesregierunginderaufUN-EbenegeführtenDebatteumdieFormulierungvonmenschenrechtlichenNormen für Wirtschaftsunternehmen? MaßgeblichbeeinflusstdurchdievonderBundesregierungundihrenEU-PartnernvertretenePosition,einigtesichdie60.MRKzumEntwurfderUnterkommissioneinvernehmlichaufeineEntscheidung,inderdieBedeutungderFrage dermenschenrechtlichenverantwortungvonunternehmenausdrücklichbestätigtwird.diebundesregierungvertrittdieposition,dassineinerwelt,inderdie wirtschaftlicheintegrationunddievernetzungunterdeneinzelnenwirtschaftspartnernimmergrößerwird,globaleregelnzuförderungvonfrieden,wohlstand,demschutzderumweltunddernatürlichenressourcen,derdemokratie demschutzdermenschlichenwürdeunddemrespektdermenschenrechteimmerwichtigerwerden.siesiehtderprüfungunderörterungderfertigstellung undempfehlungendessonderberichterstattersaufdergrundlagedervonihm zuerstellendenstudiemitinteresseentgegenundgehtdavonaus,dasshierzuim Rahmen der EU eine gemeinsame Position festgelegt werden wird.

11 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/ GibtesausSichtderBundesregierungwirksameMaßnahmenzum SchutzederMenschenrechteimRahmeninternationalerWirtschaftstätigkeit,diebesondersschnellundunbürokratischumgesetztwerdenkönnen? DieschnellsteundunbürokratischsteMaßnahme,dieUnternehmenwirksam zumschutzdermenschenrechteergreifenkönnen,bestehtdarin,diezehnverpflichtungendesglobalcompactunddiekonkreterenoecd-leitsätzefürmultinationaleunternehmenbzw.diesenverpflichtungenentsprechendenationale RegelungenimBereichihresUnternehmensvollständigumzusetzen,beispielsweisedurchdieEinführungvonunternehmensinternenoderbesserbranchenweiten freiwilligen Verhaltenskodizes. 28.BeabsichtigtdieBundesregierungimRahmenderdeutschenEU-RatspräsidentschaftverbindlicheRegelungenüberdiemenschenrechtliche VerantwortungvonWirtschaftsunternehmeninnerhalbderEUzudiskutieren? WieinderAntwortzuFrage26dargelegt,erwartetdieBundesregierungdenBerichtdesSonderberichterstatterszutransnationalenUnternehmenundMenschenrechtenimerstenHalbjahr2007,alsowährendderdeutschenRatspräsidentschaft.Siegehtdavonaus,dasshierzuimRahmenderEUeinegemeinsame Position festgelegt werden wird.

12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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