Christian Possienke (Autor) Der Weiterbeschäftigungsanspruch Auszubildender nach 78a BetrVG
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- Helmut Kneller
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1 Christian Possienke (Autor) Der Weiterbeschäftigungsanspruch Auszubildender nach 78a BetrVG Copyright: Cuvillier Verlag, Inhaberin Annette Jentzsch-Cuvillier, Nonnenstieg 8, Göttingen, Germany Telefon: +49 (0) , Website:
2 Gliederung Gliederung... I Einleitung: Problemstellung und Gang der Untersuchung... 1 Teil A: Zweck, Voraussetzungen und Rechtsfolgen des 78a BetrVG... 4 I. Schutzzweck und Entstehungsgeschichte des 78a BetrVG... 4 A. Entstehungsgeschichte des 78a BetrVG 1. Betriebliche Situation der Auszubildenden vor Schaffung des 78a BetrVG a. Keine Übernahmeverpflichtung durch das BBIG b. Kein Kündigungsschutz der Mandatsträger 2. Freie Auswahlentscheidung des Arbeitgebers 3. Lösungsansätze vor der Einführung des 78a BetrVG in das Betriebsverfassungsgesetz a. Übernahmeverpflichtung aufgrund der allgemeinen Fürsorgepflicht b. Übernahmeverpflichtung aufgrund des 78 S. 2 BetrVG c. Übernahmeverpflichtung aufgrund einer Analogie zu 15 KSchG 4. Gesetz zum Schutze der in Ausbildung befindlichen Mitglieder von Betriebsverfassungsorganen vom B. Schutzzweck des 78a BetrVG C. Anhaltende Diskussion über 78a BetrVG nach dessen Einführung II. Verfassungsmäßigkeit des 78a BetrVG A. Auswirkung der Grundrechte auf privatrechtliche Arbeitsverhältnisse B. Betrachtung durch die herrschende Literatur C. Verstoß gegen Art. 12 GG wegen der Beschränkung der Arbeitsvertragsfreiheit 1. Schutzbereich des Art. 12 GG a. Sachlicher Schutzbereich aa Positive und negative Berufsfreiheit bb Arbeitsvertragsfreiheit cc Negative Arbeitsvertragsfreiheit des Arbeitgebers dd Ergebnis b. Persönlicher Schutzbereich - Grundrechtsträger 2. Eingriff in den Schutzbereich des Art. 12 GG 3. Gesetzgeberische Schranken i.s.d. Art. 12 I 2 GG a. Vorliegen einer Gesetzesschranke b. Grenzen der Schranken des Art. 12 I 2 GG aa Verhältnismäßigkeit der Regelung des 78a BetrVG bb Legitimität der Ziele und Zwecke des 78a BetrVG (a) Legitimität der Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit der Organe (b) Legitimität der Motivation einzelner Organmitglieder (c) Legitimität privater Interessen der Organmitglieder (d) Ergebnis cc Geeignetheit und Erforderlichkeit der Norm (a) Geeignetheit und Erforderlichkeit der Ziele hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Organe (b) Geeignetheit und Erforderlichkeit der unabhängigen und verantwortungsvollen Amtsführung (c) Ergebnis der Geeignetheit und Erforderlichkeit dd Angemessenheit - Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (a) Öffentliches Interesse an der Verwirklichung der Betriebsverfassung (b) Interesse der Arbeitgeber (c) Abwägung ee Ergebnis 4. Ergebnis D. Verstoß gegen Art. 14 GG wegen Beschränkung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb 1. Der Schutzbereich des Art. 14 GG I
3 a. Sachlicher Schutzbereich aa Eigentum i.s.d. Art. 14 I 1. GG bb Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs cc Ergebnis b. Persönlicher Schutzbereich - Grundrechtsträger 2. Eingriff in den Schutzbereich des Art. 14 GG 3. Die gesetzgeberische Gestaltungsmacht im Rahmen des Art. 14 I 2, II GG a. Vorliegen einer Gesetzesschranke b. Grenzen der Schranken des Art. 14 II GG aa Verhältnismäßigkeit der Regelung des 78a BetrVG bb Ziel und Zweck des 78a BetrVG cc Geeignetheit und Erforderlichkeit der Norm dd Angemessenheit - Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne 4. Ergebnis E. Verstoß gegen Art. 2 GG wegen der Einschränkung der Vertragsfreiheit 1. Der Schutzbereich des Art. 2 GG a. Sachlicher Schutzbereich b. Persönlicher Schutzbereich - Grundrechtsträger 2. Eingriff in den Schutzbereich des Art. 2 GG 3. Subsidiarität des Art. 2 GG 4. Ergebnis F. Verstoß gegen Art. 3 I GG 1. Allgemeines a. Vergleich der Mandatsträger mit anderen Auszubildenden und Beschäftigten b. Vergleich privater und öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber 2. Schutzbereich des Art. 3 GG a. Sachlicher Schutzbereich b. Persönlicher Schutzbereich 3. Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes a. Vergleich der Mandatsträger mit anderen Auszubildenden und Beschäftigten aa Ungleichbehandlung bb Vergleichbarkeit mit anderen Auszubildenden cc Vergleich mit normalen Beschäftigten dd Vergleich mit anderen Mandatsträgern (a) Vergleich mit unbefristet angestellten Betriebsratsmitgliedern (b) Vergleich mit befristet angestellten Betriebsratsmitgliedern (c) Ergebnis ee Ergebnis b. Vergleich privater und öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber aa Ungleichbehandlung (a) Ungleichbehandlung durch die Legislative (b) Unterschiedliche Auslegung der Unzumutbarkeit durch die Gerichte (c) Ungleichbehandlung durch die Judikative bb Vergleichbarkeit der Arbeitgeber des 78a BetrVG bzw. des 9 BPersVG cc Ergebnis 4. Rechtfertigung der Ungleichbehandlung der anderen Auszubildenden a. Legitime Regelungsziele b. Verhältnismäßigkeit des Eingriffs 5. Ergebnis G. Zusammenfassung III. Persönlicher Schutzbereich des 78a BetrVG A. Auszubildender 1. Berufsausbildungsverhältnis i.s.d. BBiG a. Auszubildender i.s.d. 3 I BBiG b. Erfordernis eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes 2. Anderweitige Beschäftigungsverhältnisse a. Volontärsverhältnisse II
4 aa Direkte Anwendung des 78a BetrVG bb Entsprechende Anwendung des 78a BetrVG cc Ergebnis b. Fortbildungsverhältnis aa Integrierte Fortbildungsverhältnisse bb Isolierte Fortbildungsverhältnisse ac Ergebnis c. Umschulungsverhältnis d. Praktikantenarbeitsverhältnis und Trainees aa. Trainees bb. Praktikantenarbeitsverhältnis e. Auszubildende auf Kauffahrtschiffen und im Flugbetrieb f. Ergebnis B. Mitglied in einem Betriebsverfassungsorgan 1. Vertretungsorgane i.s.d. 78a BetrVG a. Vertretungsorgane des Betriebsverfassungsgesetzes b. Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat und Gesamtjugendvertretung c. Vertretungsorgane in Tendenzbetrieben des 118 I BetrVG. d. Vertretungsorgane in kirchlichen Einrichtungen des 118 II BetrVG e. Vertretungsorgane aufgrund von Tarifverträgen f. Ergebnis 2. Mitgliedschaft im Organ 3. Schutz der gewählten Ersatzmitglieder a. Vor dem Nachrücken des Ersatzmitgliedes b. Zeitweiliges Nachrücken des Ersatzmitgliedes aa Dauer der Vertretungszeit bb Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben c. Endgültiges Nachrücken des Ersatzmitgliedes d. Reichweite und Ende des Schutzes bei Ersatzmitgliedern e. Ergebnis: Ersatzmitglieder 4. Amtsdauer 5. Beginn, Nachwirkung und Dauer des Schutzes C. Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses D. Zusammenfassung IV. Geltendmachung des Anspruches aus 78a II BetrVG A. Mitteilungspflicht des Arbeitgebers gemäß 78a I BetrVG 1. Zweck 2. Voraussetzungen a. Form b. Inhalt c. Beteiligung des Betriebsrats d. Dreimonatsfrist e. Erklärung gegenüber dem gesetzlichen Vertreter des Auszubildenden 3. Rechtsfolgen bei Verletzung der Mitteilungspflicht a. Keine Begründung eines Arbeitsverhältnis b. Schadensersatz aa Höhe des Schadensersatzes bb Schuldhafte Verletzung der Mitteilungspflicht cc Kausalität der Verletzung für Schadenseintritt dd Relevanz des Schadensersatzes in der Praxis c. Antrag nach 78a IV BetrVG B. Weiterbeschäftigungsverlangen des Auszubildenden 1. Form des Verlangens a. Deklaratorischer Charakter der Schriftform b. Mündliches oder fehlerhaftes Weiterbeschäftigungsverlangen aa Verstoß gegen Fürsorgepflicht bb Abschluss eines Übernahme-Arbeitsvertrages 2. Inhalt des Weiterbeschäftigungsverlangens 3. Zustimmungserfordernis des gesetzlichen Vertreters 4. Dreimonatsfrist a. Dreimonatsfrist III
5 aa Erweiterung der Dreimonatsfrist bb Berechnung der Dreimonatsfrist b. Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses c. Weiterbeschäftigungsverlangen vor dem Dreimonatszeitraum d. Weiterbeschäftigungsverlangen nach Ablauf des Ausbildungsverhältnisses e. Zugang des Weiterbeschäftigungsverlangens 5. Abdingbarkeit des Übernahmerechts C. Widerruf und Anfechtung des Verlangens der Weiterbeschäftigung 1. Widerruf 2. Anfechtung D. Verzicht auf die bzw. unzulässige Ausübung der Rechte aus 78a BetrVG 1. Verzicht auf die Rechte aus 78a BetrVG 2. Unzulässige Ausübung der Rechte aus 78a BetrVG a. Rechtsmissbräuchliches Weiterbeschäftigungsverlangen und Verfolgung nicht schutzwürdiger Interessen aa Wahl in das Organ, um den Schutz des 78a BetrVG zu erreichen bb Herbeiführung eines Vertretungsfalles cc Ergebnis b. Verbot des widersprüchlichen Verhaltens c. Verwirkung d. Ergebnis E. Kündigung und Aufhebungsvertrag während der Ausbildung 1. Kündigung 2. Aufhebungsvertrag 3. Rechtsfolge einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages F. Zusammenfassung V. Begründung und Inhalt des Arbeitsverhältnisses A. Art und Weise der Begründung des Arbeitsverhältnisses 1. Gesetzliche Fiktion eines Arbeitsverhältnisses oder Arbeitsvertrages 2. Gesetzlicher Kontrahierungszwang 3. Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes 4. Eigene Auffassung 5. Ergebnis B. Inhalt des Arbeitsverhältnisses 1. Anwendung des 37 BetrVG a. Arbeitsentgelt und Entwicklung b. Tätigkeiten 2. Unbefristetes Arbeitsverhältnis 3. Vollarbeitsverhältnis 4. Abgeänderte Bedingungen 5. Pflicht zur Prüfung einer Übernahme zu geänderten Bedingungen 6. Recht auf tatsächliche Beschäftigung 7. Ergebnis zum gesetzlich geforderten Inhalt des Arbeitsverhältnisses C. Beteiligung des Betriebsrats 1. Mitwirkung beim Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses 2. Mitwirkung bei der konkreten Eingruppierung und der Auswahl des Arbeitsplatzes 3. Mitwirkung bzgl. des Antrages nach 78a IV BetrVG 4. Ergebnis Mitwirkung des Betriebsrats D. Zusammenfassung VI. Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung gemäß 78a IV BetrVG A. Anforderungen an die Unzumutbarkeit des 78a IV BetrVG 1. Vorliegen eines wichtigen Grundes i.s.d. 626 I BGB 2. Eigenständige Anforderungen des 78a IV BetrVG 2. Eigene Auffassung B. Zeitpunkt der Beurteilung der Zumutbarkeit 1. Feststellungsantrag 2. Auflösungsantrag 3. Ausschlussfrist des 626 II BGB IV
6 C. Verhaltens- und personenbedingte Gründe 1. Allgemeines 2. Fallgruppen persönlicher und verhaltensbedingter Gründe a. Allgemeines b. Nichtbestehen der Abschlussprüfung c. Unzureichende Qualifikation d. Qualitätsvergleich oder Vergleich der Prüfungsnoten aa Unzulässigkeit eines Qualitäts- oder Prüfungsnotenvergleichs bb Zulässigkeit eines Qualitäts- oder Prüfungsnotenvergleichs cc Eigene Auffassung dd Ergebnis e. Einstellungs- und Auswahlrichtlinien f. Persönliche Umstände g. Ergebnis - Persönliche und verhaltensbedingte Gründe der Unzumutbarkeit D. Betriebliche Gründe 1. Allgemeines a. Qualitative Reichweite der Zumutbarkeitsprüfung b. Räumliche Reichweite der Zumutbarkeitsprüfung aa Unternehmens- oder konzernbezogene Zumutbarkeitsprüfung bb Betriebsbezogene Zumutbarkeitsprüfung cc Eigene Auffassung dd Ergebnis 2. Fallgruppen betrieblicher Gründe a. Kein freier Arbeitsplatz zum Abschluss der Ausbildung aa Kein freier Arbeitsplatz vorhanden (a) Neuschaffung oder Freikündigung eines Arbeitsplatzes (b) Verzicht auf den Wegfall von Arbeitsplätzen (c) Abbau von Überstunden oder Änderung von Schichtplänen (d) Einsatz von Zeitarbeitnehmern oder von Drittunternehmen (e) Ergebnis bb Arbeitsplatz auf einer anderen Stufe vorhanden (a) Niedriger qualifizierter Arbeitsplatz (b) Höher qualifizierter Arbeitsplatz (c) Ergebnis cc Ergebnis b. Freier Arbeitsplatz im Betrieb vor/nach Ausbildungsabschluss vorhanden aa Freier Arbeitsplatz wurde vor Abschluss der Ausbildung besetzt bb Arbeitsplatz wird nach Abschluss der Ausbildung frei cc Ergebnis c. Freier Arbeitsplatz in einem Teilzeit- oder befristeten Arbeitsverhältnis aa Freier ausbildungsgerechter Arbeitsplatz in einem Teilzeitarbeitsverhältnis bb Freier ausbildungsgerechter Arbeitsplatz in einem befristeten Arbeitsverhältnis cc Rechtsfolge bei nur befristeter oder teilschichtiger Weiterbeschäftigungsmöglichkeit dd Ergebnis d. Sonstige betriebliche Gründe e. Ergebnis Fallgruppe betriebliche Gründe 3. Ergebnis Betriebliche Gründe der Unzumutbarkeit E. Zusammenfassung VII. Prozessuale Verfahren im Zusammenhang mit 78a BetrVG A. Verfahrensmöglichkeiten der Arbeitgeber 1. Feststellungs- und Auflösungsantrag a. Feststellungsantrag nach 78a IV 1 Nr. 1 BetrVG aa Inhalt des Antrages bb Zeitpunkt der Antragstellung (a) Spätester möglicher Antragszeitpunkt (b) Frühester möglicher Antragszeitpunkt b. Auflösungsantrag nach 78a IV 1 Nr. 2 BetrVG aa Inhalt des Antrages bb Zeitpunkt der Antragstellung c. Umdeutung des Feststellungsantrags in einen Auflösungsantrag d. Wirkung der gerichtlichen Entscheidung V
7 aa Antragstattgebende Entscheidung bb Antragabweisende Entscheidung e. Ergebnis Feststellungs- und Auflösungsantrag 2. Anderweitige Verfahren im Zusammenhang mit 78a BetrVG a. Verfahren über den Inhalt des Weiterbeschäftigungsverhältnisses b. Verfahren über die Voraussetzungen oder den Eintritt der Rechtsfolgen des 78a BetrVG aa Ohne zusätzliche Infragestellung der Unzumutbarkeit bb Mit zusätzlicher Infragestellung der Unzumutbarkeit c. Ergebnis: Anderweitige Verfahren im Rahmen des 78a BetrVG 3. Einstweiliger Rechtsschutz des Arbeitgebers a. Einstweiliger Rechtsschutz im Verfahren nach 78a IV BetrVG aa Verfügungsanspruch bb Verfügungsgrund cc Ergebnis b. Einstweiliger Rechtsschutz im allgemeinen Feststellungsverfahren nach 78a II BetrVG aa Verfügungsanspruch bb Verfügungsgrund cc Ergebnis c. Einstweiliger Rechtsschutz bzgl. der tatsächlichen Beschäftigung aa Verfügungsanspruch bb Verfügungsgrund (a) Verfügungsgrund Hinnahme der Nichtweiterbeschäftigung durch den Auszubildenden (b) Verfügungsgrund Entgeltzahlung bei Weiterbeschäftigung cc Ergebnis d. Ergebnis des einstweiligen Rechtsschutzes des Arbeitgebers 4. Ergebnis - Verfahrensmöglichkeiten des Arbeitgebers B. Verfahrensmöglichkeiten des Auszubildenden 1. Feststellungsantrag a. Inhalt des Antrages b. Feststellungsinteresse 2. Leistungsantrag 3. Einstweiliger Rechtsschutz des Arbeitnehmers a. Tatsächliche Beschäftigung aa Verfügungsanspruch bb Verfügungsgrund b. Ergebnis Einstweiliger Rechtsschutz 4. Ergebnis Verfahrensmöglichkeiten des Auszubildenden C. Darlegungs- und Beweislast im Zusammenhang mit 78a BetrVG 1. Vorliegen der Voraussetzungen des 78a BetrVG 2. Geltendmachung des Weiterbeschäftigungsverlangens 3. Arbeit zu geänderten Bedingungen 4. Unzumutbarkeit 5. Rechtsmissbräuliches Übernahmeverlangen 6. Ergebnis D. Beteiligung betriebsverfassungsrechtlicher Organe E. Streitwert 1. Arbeitgeber als Antragsteller 2. Auszubildender als Antragsteller a. Feststellungsantrag, dass Beschäftigungsverhältnis zustande gekommen ist b. Antrag auf tatsächliche Beschäftigung F. Kosten der Rechtsvertretung des Auszubildenden G. Zusammenfassung VIII. Ergebnis Teil A VI
8 Teil B: Auswirkungen des 78a BetrVG für Auszubildende und Arbeitgeber I. Auswirkungen von Gesetzen A. Unmittelbare Auswirkungen B. Mittelbare Auswirkungen C. Auswirkungen arbeitsrechtlicher Normen 1. Arbeitsrechts als Richterrecht 2. Weitreichende Folgen der Normsetzung D. Zusammenfassung II. Arbeitgeberseitige Auswirkungen des 78a BetrVG A. Erhöhung der Kosten der Ausbildung 1. Direkte Kosten der Ausbildung a. Vergütungen und Sozialleistungen b. Anlage- und Sachkosten c. Sonstige Kosten d. Tarifvertragliche Weiterbeschäftigungspflicht e. Negative Kosten durch Nutzenbestandteile f. Ergebnis 2. Indirekte Kosten der Ausbildung a. Negative Kosten durch Nutzenbestandteile b. Kosten für betriebsverfassungsrechtliche Organe c. Kosten des Weiterbeschäftigungsanspruchs B. Einschränkung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit bei Übernahmen C. Verminderung der Einstellung und Übernahme von Auszubildenden und Arbeitnehmern 1. Minderung der Ausbildungstätigkeit der Unternehmen 2. Mangel an selbstausgebildeten Fachkräften in den Betrieben 3. Minderung der Einstellung von Arbeitnehmern D. Reduktion der Förderung des betriebsverfassungsrechtlichen Engagements E. Zusammenfassung III. Arbeitnehmer- bzw. auszubildendenseitige Auswirkungen des 78a BetrVG A. Keine oder verringerte Übernahme und Einstellung von Arbeitnehmern oder Auszubildenden 1. Einstellung von Auszubildenden 2. Übernahme von Auszubildenden 3. Einstellung von Arbeitnehmern 4. Ergebnis B. Keine Übernahme der leistungsbesten Auszubildenden C. Arbeitnehmervertreter durch falschen Anreiz D. Zusammenfassung IV. Problematik des Überhangs von Auszubildendenvertretern A. Freie unternehmerische Entscheidung oder Beachtung objektiver Kriterien 1. Kriterien bei Neueinstellungen und betriebsbedingten Kündigungen a. Kriterien bei Neueinstellungen b. Kriterien bei betriebsbedingten Kündigungen 2. Einstellung des übernommenen oder betriebsbedingte Kündigung des abgelehnten Mandatsträgers a. Betriebsbedingte Kündigung b. Neueinstellung B. Kriterien bei der Auswahl der zu übernehmenden Mandatsträger 1. Kriterium der zwingenden Sozialauswahl i.s.d. 1 III KSchG 2. Kriterium der Stellung im Organ und der Länge der Mitgliedschaft 3. Kriterium der in der Ausbildung erbrachten Leistungen 4. Allgemeine Einschränkung der Einstellungsfreiheit a. Diskriminierungsverbote des AGG b. Kriterium des 75 BetrVG 5. Ergebnis VII
9 C. Zusammenfassung V. Ergebnis Teil B Teil C: Reaktionen der Arbeitgeber auf die Rechtsfolge des 78a BetrVG und Möglichkeiten zur Änderung der Vorschrift I. Reaktionen der Arbeitgeber auf die Rechtsfolge des 78a BetrVG A. Keine Einstellung von Auszubildenden bzw. keine freien Arbeitsplätze. 1. Keine Ausbildungstätigkeit 2. Keine Zurverfügungstellung von freien Arbeitsplätzen B. Einstellung von Auszubildenden nur auf Teilzeit- oder befristeter Basis 1. Übernahme von Auszubildenden als Teilzeitkräfte 2. Übernahme von Auszubildenden in befristete Beschäftigungsverhältnisse C. Angebot von befristeten Verträgen oder Teilzeitverträgen D. Abschluss von Aufhebungsverträgen E. Wirksame Kündigung des Ausbildungsverhältnisses 1. Voraussetzungen des 15 KSchG 2. Voraussetzungen des 22 II Nr. 1 BBiG F. Zusammenfassung II. Änderungsmöglichkeiten bzw. Verbesserungen des 78a BetrVG A. Erweiterung des 78a BetrVG - Übernahmepflicht für alle Auszubildenden 1. Auswirkung der Änderung a. Generelle Übernahmepflicht aller Auszubildenden b. Reduzierung von Ausbildung und Einstellung 2. Diskussion der Änderung B. Abschaffung des 78a BetrVG 1. Auswirkung der Änderung a. Wegfall des besonderen Schutzes der Mandatsträger b. Keine Verpflichtung zur Übernahme der Mandatsträger 2. Diskussion der Änderung a. Schutzlosigkeit der Mandatsträger aa Benachteiligung von Mandatsträgern bb Allgemeiner arbeitsrechtlicher Schutz b. Freie Auswahlentscheidung und Förderung der Leistungsträger c. Rechtssicherheit und Prozessminimierung d. Auswirkungen auf den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt C. Anpassung des 78a BetrVG an die betriebliche Notwendigkeit 1. Darlegungspflicht der Unzumutbarkeit des Arbeitgebers in der Mitteilung nach 78a I BetrVG aa Klarheit über die Gründe der Unzumutbarkeit für den Auszubildenden bb Formaler Aufwand des Arbeitgebers cc Vermeidung von Arbeitsgerichtsprozessen und schnellere Rechtssicherheit 2. Voraussetzung des Bestehens der Abschlussprüfung aa Keine Rechtsfolge des Weiterbeschäftigungsverlangens bb Kosten- und Zeitersparnis cc Anreiz zum Ausbildungsabschluss 3. Mindestfrist für das Verlangen der Weiterbeschäftigung des 78a II BetrVG aa Frühzeitige Erklärung des Weiterbeschäftigungsverlangens VIII
10 bb Prozessuale Klärung während der Ausbildung 4. Beschränkung der Weiterbeschäftigungsverpflichtung auf die laufende Amtsperiode aa Befristung des Weiterbeschäftigungsanspruchs bb Kalkulierbarkeit der Weiterbeschäftigung cc Keine Beeinträchtigung der Mandatstätigkeit des Auszubildenden dd Sicherung der Organtätigkeit 5. Einbeziehung eines Leistungsmerkmales im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung der Unzumutbarkeit des 78a IV BetrVG aa Keine Übernahmepflicht des Mandatsträgers, bei deutlich schlechteren Leistungen bb Übernahme der leistungsbesten Auszubildenden cc Setzung von Leistungsanreizen bei allen Auszubildenden 6. Anpassung des Begriffs der Unzumutbarkeit durch gesetzliche Definition aa Förderung der Transparenz, der Chancengleichheit und Setzung von Leistungsanreizen bb Steigerung der Rechtssicherheit 7. Ergebnis Anpassung des 78a BetrVG D. Zusammenfassung III. Ergebnis Teil C Teil D: Zusammenfassung der Ausarbeitung Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis IX
Inhaltsverzeichnis. Vorwort...5. 1 Einleitung...17. 1. Teil: Allgemeine Grundlagen...21. 2 Gesetzliche Regelung...23
Inhaltsverzeichnis Vorwort...5 1 Einleitung...17 I. Problemstellung...17 II. Ziel und Gang der Untersuchung...18 1. Ziel der Untersuchung...18 2. Gang der Untersuchung...20 1. Teil: Allgemeine Grundlagen...21
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