NebenderseitlangemüblichenVorgangsverwaltungsetzenPolizeienErmittlungssoftwareein,dieBeziehungenunterpolizeilichenDatensätzenfinden
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- Wilhelmine Gärtner
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/8544 (neu) 17. Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8257 Computergestützte Kriminaltechnik bei Polizeibehörden Vorbemerkung der Fragesteller DieAufrüstungcomputergestützterErmittlungsmethodenschreitetrasant voran.dieanstrengungenaufbundes-undlandesebenewerdenseit2007 auchaufebenedereuropäischenunion (EU)vorangetrieben:AufInitiative desehemaligenbundesinnenministersdr.wolfgangschäublehattensich einigeeuropäischeinnenministerindersogenanntenfuturegrouporganisiert,umbeiweichenstellungenzukünftigerpolizeiarbeitmitzureden.schon damalswurdevon gewaltigeninformationsmengen,diefüröffentliche Sicherheitsorganisationennützlichseinkönnen orakelt:dererwartete DigitaleTsunami würdedemnachverheißen,milliardenelektronischergerätein EchtzeitzuverfolgenundVerhaltensmusterihrerNutzerundNutzerinnenzu analysieren. DieProtestegegendieNaziaufmärscheinDresdenAnfang2011sorgtenzudemfürmehrBewusstseininBezugaufdiepolizeilicheNutzungvonDaten ausderfunkzellenauswertung (FZA).DieDatenwerdenebenfallsvoneiner Softwareaufbereitetundanalysiert,bevorsieeinerSoftwarezurAuswertung zugeführtwerden.dieseinpolizeikreisensogenanntetelekommunikative SpurensuchekannaberauchinEchtzeitgenutztwerden,wieesbereits2009 übereineplattformvonnokiasiemensnetworksimiranberichtetwurde: DiestaatlichenMilizenregistriertenSpontanversammlungenüberauffällig vielemobiltelefoneinfunkzellen.indeutschlandkommthierzueinsogenannterinternationalmobilesubscriberidentity (IMSI)-CatcherzurAnwendung,mitdemStandort-undVerbindungsdateneineszuvorermittelten MobiltelefonsinnerhalbeinerFunkzelleeingegrenztwird (Bundestagsdrucksache 17/7652). NebenderseitlangemüblichenVorgangsverwaltungsetzenPolizeienErmittlungssoftwareein,dieBeziehungenunterpolizeilichenDatensätzenfinden soll.aufgebohrtmitzusatzmodulenwerdenetwainderanwendungrscase derdeutschenfirmarolasecurityweiteredatenquellenangeschlossen,gps- TrackereingebundenoderperOnlineschnittstelleDatenausderTelekommunikationsüberwachung (TKÜ)eingespielt.DieSuchenachAuffälligkeiten wirdals DataMining bezeichnetundsolleinenmehrwertausbislangunstrukturierterinformationverschaffen.diesoftware-industriebietetstatisti- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom2.Februar2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/8544 (neu) 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode scheverfahrenfürdiepolizeiarbeitan,diemittels vorausschauenderanalyse Kriminalitätsmuster erkennen und sogar Straftaten vorhersehen will. AuchdasInternetwirdmitIT-Anwendungenausgeforscht.TelekommunikationsanbietersindzurZusammenarbeitmitVerfolgungsbehördenverpflichtet undmüssenhierfürtechnischestandardsfür LawfulInterception (etwa:behördlichesabhören)einhalten.vondenprovidernherausgegebenedaten werdenautomatisiertübertragenundausgewertet.weilimmermehrnutzer undnutzerinnenallerdingsihrekommunikationverschlüsseln,infiltrieren PolizeienundGeheimdienstediegenutztenRechnerdirektmittelsstaatlichen Trojanern.AuchdiehierübererlangtenRohdatenwerdenmittelsSoftware automatisiert ausgewertet. DieÜberwachungdesNutzerverhaltensimInternetbleibtindesnichtaufden eigenenrechnerbeschränkt.sozialenetzwerkemüssenebenfallsdatenan Verfolgungsbehördenherausgeben.ZudemkönnendievondenNutzernangelegtenProfileauchohnerichterlichenBeschlusscomputergestütztdurchforstetwerden.AuchinBlogsundChaträumenkannnachVerhaltensanomalien,InteressenvonGruppen,TrendsoderanderenAussagenüberBeziehungen zwischen Personen und Vorgängen gesucht werden. DieMengeanDatenausVideoüberwachung,Funkzellenauswertung,PeilsendernoderauchderAuswertungdesInternetserfordertnichtnurgehörigeInvestitioneninbreitbandigeNetzwerke,EndgeräteoderSpeichermedien.VielfachlaufendieInformationinLagezentrenzusammen.ZurVisualisierung eingehenderinformationensollenmonitoringcentresdenbehördeneinumfassendeslagebildverschaffenunddieentscheidungsfindungundführungsfähigkeit verbessern. DiepolizeilichenBegehrlichkeitennachdigitalenKriminalwerkzeugensind längstnichtgestillt.dassstetsnachneuenauszuspähendenkommunikationsmittelngesuchtwird,belegtderkürzlichgeleakte LeitfadenzumDatenzugriff derstaatsanwaltschaftmünchen ( images/leitfaden_datenzugriff_voll.pdf).demnachnutzendiebehördenneben StillenSMS undimsi-catchernzumlokalisierenvonmobiltelefonen auch das eticketing der Deutschen Bahn, um Verdächtige auszuspähen. UmüberhaupteinenÜberblickzukriminalistischgenutzterDigitaltechnikzu erlangen,isteineinblickindiefunktionsweiseobligatorisch.hierzumussdie ÖffentlichkeitauchüberderenHerstellerinformiertsein.SofernDatenverarbeitetwerden,dietiefindiePrivatsphäreeingreifenoderAnwendungensogaraufderenGrundlageRisikoanalysenerstellenwollen,musszudemder QuellcodederSoftwareoffengelegtwerden.DiesenunterVerweisaufgeschützte Vermögenswerte derherstellerzuverweigern (vgl.bundestagdrucksache 17/7760), wird von dem Fragesteller nicht hingenommen. Vorbemerkung der Bundesregierung Einstufung als Verschlusssache VS geheim DieInformationen,dieindenAntwortenzudenFragen4a,4b,5a,5b,5c,5d, 8,10,10b,11a,11b,12a,12b,12c,12d,12e,13,13e,16,18e,19j,20b,20c,24, 24a,24b,25b,25c,25d,25eund25fenthaltensind,sindgeheimhaltungsbedürftigundwurdenvondenVerfasserndahermitdemGeheimhaltungsgrad GEHEIM eingestuft,dadurchdasbekanntwerdendieserinformationdas StaatswohlgefährdetwerdenkönnteoderdenInteressenderBundesrepublik Deutschland oder eines der Länder schwerer Schaden zugefügt werden kann. EinezurVeröffentlichungbestimmteAntwortderBundesregierungaufdiese FragenwürdespezifischeInformationenzurTätigkeit,insbesonderezur Methodik der Sicherheitsbehörden einem nicht eingrenzbaren Personenkreis auchderbundesrepublikdeutschlandmöglicherweisegegnerischgesinnten Kräften nichtnuriminland,sondernauchimauslandzugänglichmachen. DabeikönntedieGefahrentstehen,dassihreoperativenFähigkeitenund
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/8544 (neu) Methodenaufgeklärtwürden.Diesgiltumsomehr,dasicheinzelneFragestellungennichtaufdieFähigkeitenderPolizeibehördenbeschränken.Durch diedetailliertekenntnisüberdiedurchführungderartigermaßnahmendurch dasbundesamtfürverfassungsschutz (BfV),denBundesnachrichtendienst (BND)unddenMilitärischenAbschirmdienst (MAD)würdedieMöglichkeit gegeben,ausdeninformationenrückschlüsseaufdienutzungsmöglichkeiten desmittelsunddamitmittelbaraufdiearbeitsweisedernachrichtendienstezu gewinnen.dassdiesnichtgeschieht,musszumschutzderarbeitsfähigkeit undderaufgabenerfüllungdersicherheitsbehörden unddamitmittelbarzum SchutzderSicherheitderBundesrepublikDeutschland sichergestelltbleiben. DahermussbeiderBeantwortungdieserAnfrageeineAbwägungderverfassungsrechtlichgarantiertenInformationsrechtedesDeutschenBundestagesund seinerabgeordneteneinerseitsmitdendargestelltennegativenfolgenfürdie künftigearbeitsfähigkeitundaufgabenerfüllungdernachrichtendienstesowie derdarausresultierendengefährdungdersicherheitderbundesrepublik Deutschlanderfolgen.BezogenaufdievorgenanntenFragenführtdiegebotene AbwägungzumVorrangderGeheimhaltungsinteressen.ZurWahrungderInformationsrechtederAbgeordnetenwirdaufdieHinterlegungeinerergänzenden,GEHEIMeingestuftenAntwort (Anlage1)inderGeheimschutzstelledes DeutschenBundestagesverwiesen.DieTatsache,dassdieAntwortenaufdie genanntenfragenbeidergeheimschutzstelledesdeutschenbundestageshinterlegtsind,stelltkeinenhinweisdaraufdar,obdiederfragenstellungzugrundeliegenden Annahmen zutreffend sind. 1.WelchegesetzlichenRegelungengeltenfürinDeutschlandansässigeTelekommunikationsfirmen,NetzbetreiberundServiceanbieterhinsichtlichder Überwachung von Telekommunikation? DieÜberwachungderTelekommunikationistinden 100a,100bderStrafprozessordnung (StPO),den 1,3,5und8desArtikel-10-Gesetzes,den 23abis23cund23edesZollfahndungsdienstgesetzes (ZFdG), 20ldes Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG)sowieimLandesrechtgeregelt.ErgänzenddazusinddieorganisatorischenundtechnischenVorkehrungen,die diebetreibervontelekommunikationsanlagen,mitdenentelekommunikationsdienstefürdieöffentlichkeiterbrachtwerden,fürdieumsetzungangeordnetermaßnahmenzurüberwachungdertelekommunikationtreffenmüssen,durch 110desTelekommunikationsgesetzes (TKG)unddieTelekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) geregelt. a)welchebehördenderbundesregierung (auchdesverfassungsschutzes) beteiligensichseitwannanderinternationalenarbeitsgruppetechnicalspecificationgroupservicesandsystemaspects;3gsecurity; Lawful Interception Requirements? DieBundesnetzagentur (BNetzA)beteiligtsichseit1996andieserArbeitsgruppe. b)welchebehördenderbundesregierung (auchdesverfassungsschutzes) beteiligensichanwelchenanderennationalenoderinternationalenarbeitsgruppenzustandardsfürlawfulinterception (Standardisierungsgremien)? DieBNetzAbeteiligtsichanderStandardisierungsgruppeETSITechnical Committee Lawful Interception (ETSI TCLI).
4 Drucksache 17/8544 (neu) 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DerMADnimmtaufEinladungderBNetzAanSitzungenzurFortschreibung vontechnischenundorganisatorischenstandardisierungenimbereichder Telekommunikationsüberwachung teil. DasZollkriminalamt (ZKA),dasBundeskriminalamt (BKA)unddieBundespolizei (BPOL)beteiligensichnationalanderKomGÜT (KommissionGrundlagen der Überwachungstechnik). DasZKAbeteiligtsichinternationalandemETSITCLIsowieandem3.Generation Partnership Project (3GPP). DasBfVistseitNovember2003Mitgliedbei3GPPundEuropeanTelecommunicationsStandardsInstitute (ETSI)undnimmtregelmäßiganSitzungender Arbeitsgruppe, die sich mit Lawful Interception befasst, teil. c)mitvertreternwelcherdeutscherfirmenarbeitenbundesbehördendesweiterenbezüglichinternationaleroderdeutscherstandardsfürlawful Interception zusammen? DieBNetzAarbeitetmitallennationalenMitgliedernderverschiedenenStandardisierungsorganisationenimRahmendieserTätigkeitzusammen.Anden unterfrage1baufgeführtenstandardisierungsprozessensindauchregelmäßig dieverbändedersog.verpflichtetenunddieherstellerbeteiligt.imbedarfsfall bindetdiebnetzadiebedarfsträgerdertelekommunikationsüberwachungin diese Zusammenarbeit ein. d)mitdemabhörenwelchertechnologienhabensichdieobengenannten Treffen bzw. Arbeitsgruppen befasst? DiebehandeltenStandardisierungsthemenumfassenweitgehenddieinder TKÜVundderTechnischenRichtlinienach 110Absatz3TKGerfassten TechnologienundDienste,wieleitungs-undpaketvermittelndeNetze (Festnetze und Mobilfunknetze) einschließlich Internetzugangsweg sowie . e)welchenbedarfsiehtdiebundesregierungzurausgestaltungzukünftigerwerkzeugezurtelekommunikationsüberwachung,undwelcheprognosen bzw. Studien liegen hierfür vor? TelekommunikationverlagertsichzunehmendinsInternet.DieBundesregierungbeobachtetdieEntwicklungaufmerksamundwirdzugegebenerZeitprüfen, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind. 2.WiewirddiedeutscheTelekommunikationsüberwachungsverordnungvon 2002 durch die Bundesbehörden konkret umgesetzt? DieTKÜVvom22.Januar2002istam9.November2005außerKraftgesetzt worden.dieverordnungrichtetesichgemäßderen 2andieBetreibervon Telekommunikationsanlagen,mittelsdererTelekommunikationsdienstleistungenfürdieÖffentlichkeitangebotenwurden,undwurdemithinnichtvonBundesbehörden umgesetzt. AuchdiederzeitgültigeTKÜVvom3.November2005,durchdiedieinRede stehendeverordnungvom22.januar2002ersetztwurde,richtetsichnach deren 3andieBetreibervonTelekommunikationsanlagen,mitdenenTelekommunikationsdienstefürdieÖffentlichkeiterbrachtwerden,undwirdmithin nicht von Bundesbehörden umgesetzt.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/8544 (neu) a)welchebundes-undlandesbehördenundgesetzgebendekörperschaften sind zur Ausführung von TKÜ berechtigt? Nach 100bAbsatz1Satz1StPOdarfdieÜberwachungderTelekommunikationzumZweckderStrafverfolgungnuraufAntragderStaatsanwaltschaft durchdasgerichtangeordnetwerden.beigefahrimverzugkanndieanordnungnach 100bAbsatz1Satz2StPOauchdurchdieStaatsanwaltschaft getroffenwerden.soweitdieanordnungderstaatsanwaltschaftnichtbinnen dreiwerktagenvondemgerichtbestätigtwird,trittsienach 100bAbsatz1 Satz3StPOaußerKraft.AufGrunddergerichtlichenoderimEilfallstaatsanwaltschaftlichenAnordnunghatnach 100bAbsatz3Satz1StPOjeder,der Telekommunikationsdiensteerbringtoderdaranmitwirkt,demGericht,der StaatsanwaltschaftoderihrenimPolizeidiensttätigenErmittlungspersonen ( 152desGerichtsverfassungsgesetzes)dieTelekommunikationsüberwachung nach 100aStPOzuermöglichen.DieVollstreckunggerichtlicherAnordnungenzurÜberwachungderTelekommunikationobliegtimÜbrigengemäß 36 Absatz 2 StPO der Staatsanwaltschaft, die das Erforderliche veranlasst. InderPraxiswirddieÜberwachungderTelekommunikationnachderStPOauf BundesebenevondemZollfahndungsdienst (ZFD,bestehendausZKAund Zollfahndungsämtern),denHauptzollämtermitdemArbeitsbereichFinanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), dem BKA und der BPOL ausgeführt. GemäßArtikel-10-GesetzsinddasBfV,derMADundderBundesnachrichtendienst (BND)alsBundesbehördenzurDurchführungvonBeschränkungsmaßnahmen (TKÜ) berechtigt. Gemäß 23aZFdGistdasZKAzurDurchführungvonpräventivenTKÜ- Maßnahmen berechtigt. DasBKAistzurAbwehrvonGefahrendesinternationalenTerrorismusgemäß 4aBKAGbeiVorliegenderVoraussetzungendes 20lBKAGzurDurchführung von präventiven TKÜ-Maßnahmen berechtigt. DesWeiterensindLandespolizeibehördenbzw.dieVerfassungsschutzbehörden der Länder zur Ausführung von TKÜ-Maßnahmen berechtigt. Keine. b)welcheweiterenberechtigtenstellenkönnenderartigeüberwachungsmaßnahmen beantragen oder erlassen? c)welchegerichtsbeschlüsseoderrichterlichenanordnungensindfür welchemaßnahmenjeweilserforderlich,bzw.inwelchenfällenreicht eineanordnungdurchdiestaatsanwaltschaftodereineranderenbehörde? Beschränkungsmaßnahmeni.S.d.Artikel-10-GesetzesaufBundesebenewerdenaufgrundeinesschriftlichenAntragsdesjeweiligenBehördenleitersoder seinesstellvertretersdurchdasbundesministeriumdesinnernschriftlichangeordnet.dieg10-kommissionistmonatlichüberdieangeordnetenbeschränkungsmaßnahmenvorderenvollzugzuunterrichten.beigefahrimverzuge kanndasbundesministeriumdesinnerndenvollzugderbeschränkungsmaßnahmenauchbereitsvorderunterrichtungderkommissionanordnen.anordnungen,diediekommissionfürunzulässigodernichtnotwendigerklärt,hat daszuständigebundesministeriumunverzüglichaufzuheben.indenfällendes 8trittdieAnordnungaußerKraft,wennsienichtbinnendreiTagenvomVorsitzendenoderseinemStellvertreterbestätigtwird.DieBestätigungderKommission ist unverzüglich nachzuholen.
6 Drucksache 17/8544 (neu) 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anordnungennach 23aAbsatz1,3oder4ZFdGergehenaufbegründeten AntragderBehördenleitungdesZollkriminalamts,beiderenVerhinderungvon derenstellvertretung,nachzustimmungdesbundesministeriumsderfinanzen durchdaszuständigelandgericht.beigefahrimverzugkanndieanordnung vombundesministeriumderfinanzengetroffenwerden;sietrittaußerkraft, wennsienichtbinnendreitagenvomlandgerichtbestätigtwird ( 23b Absatz 1 Satz 1 und 2, 23b Absatz 3 Satz 1 ZFdG). EineMaßnahmenach 20lBKAGdarfnuraufAntragdesPräsidentendes BKAoderseinesVertretersdurchdaszuständigeGerichtangeordnetwerden. BeiGefahrimVerzugekanndieAnordnungdurchdenPräsidentendesBKA oderseinenvertretergetroffenwerden.indiesemfallistdiegerichtliche Entscheidungunverzüglichnachzuholen.SoweitdieAnordnungnichtbinnen dreitagendurchdasgerichtbestätigtwird,trittsieaußerkraft.imübrigen wird auf die Antwort zu Frage 2a verwiesen. d)wiewerdentkü-maßnahmenaufrechtsgrundlagederstrafprozessordnungvonsolchenzurgefahrenabwehrvoneinanderabgegrenzt, bzw. welcher Unterschied ergibt sich hieraus für die Provider? MitAusnahmeunterschiedlicherRechtsgrundlagengibtesimHinblickaufdie DurchführungderTKÜ-MaßnahmenbeidenberechtigtenStellenkeinenUnterschied.AuchfürdieBetreibervonTelekommunikationsanlagenergibtsich keinunterschiedbeiderumsetzungangeordneterüberwachungsmaßnahmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2c verwiesen. e)welcherechtsgrundlagebietendiebestimmungendesbkaoderdes Bundespolizeigesetzes (BPolG)füreineTKÜ-AnordnungzurGefahrenabwehr? DasBPolGenthältkeineBefugnisfürTKÜ-MaßnahmenzurGefahrenabwehr. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2a verwiesen. 3.WiesetzensichdieKostenfüreineTelekommunikationsüberwachungim Einzelfall zusammen? BeiTKÜ-MaßnahmenentstehensowohlderbeauftragendenStellealsauchder verpflichtetenstellekosten.derbeauftragendenstelleentstehenüblicherweisekostenfürdaseingesetztepersonal (Beantragung,Einrichtung,technischeAdministrationundAuswertungderMaßnahmen)unddieeingesetzte Technik (Lizenzkosten,AbschreibungskostenfürHard-undSoftware,Wartungs-undInstandhaltungskosten).DarüberhinausentstehenKostenfürdie AnmietungderDatenleitungen,diezurÜbertragungderausgeleitetenTKÜ- DatenvonderverpflichtetenStelleandiebeauftragendeStellebenötigtwerden.DerverpflichtetenStelleentstehenüblicherweiseKostenfürdasPersonal und für die vorzuhaltende Hard- und Software. a)welchekostenentstandendenreferatendesbundeskriminalamtes (BKA)Einsatz-undIT-Unterstützung (imbereichorganisiertekriminalität OK),Einsatz-undIT-Unterstützung (beimstaatsschutz),tkü undmobilfunkforensikindenletztenfünfjahrenimrahmenvonabhörmaßnahmen, und wie standen diese im Verhältnis zum Gesamtetat? KostenpflichtigeAbfragenausdengenanntenBereichenwerdenimHinblick aufdiebeauftragendenstellen (OK,Staatsschutzetc.)nichtgesondertstatistischerfasst.EineAufteilungdergeleistetenZahlungenistdahernichtmöglich.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/8544 (neu) EskönnenlediglichdieGesamtkostenfürAuskunftsersuchenfürTKÜaufgeführt werden: , , , , ,48. DieAusgabensteheninfolgendemVerhältniszumEtatderAbteilungIT,der für diese Kostenpositionen herangezogen wird: Haushaltsjahr Kostenanteil im Bereich TKÜ/Auskunftsersuchen ,47 % des Gesamtetats ,46 % des Gesamtetats ,47 % des Gesamtetats ,60 % des Gesamtetats ,11 % des Gesamtetats. b)mitwelcheninterceptionserviceprovidernarbeitenbundesbehörden zur Umsetzung von Lawful-Interception-Aufträgen zusammen? DenBegriff InterceptionServiceProvider kenntdasdeutscherechtnicht. TKÜwirdentsprechendderinFrage2aangeführtenRechtsgrundlagenausschließlich im Zusammenwirken mit den verpflichteten Stellen durchgeführt. AufGrundeinerAnordnungnach 100aStPOhatjeder,derTelekommunikationsdiensteerbringtoderdaranmitwirkt,demGericht,derStaatsanwaltschaft undihrerimpolizeidiensttätigenermittlungspersonen ( 152desGerichtsverfassungsgesetzes)dieMaßnahmennach 100aStPOzuermöglichenunddie erforderlichenauskünfteunverzüglichzuerteilen.obundinwelchemumfang hierfürvorkehrungenzutreffensind,bestimmtsichnach 110TKGundder TKÜV.BeiAnordnungenimBereichderpräventivenTKÜgeltenanalogeVorschriften der einschlägigen Fachgesetze. Gemäß 110Absatz6TKGistjederBetreibereinerTelekommunikationsanlage,deranderenimRahmenseinesAngebotesfürdieÖffentlichkeitNetzabschlusspunkteseinerTelekommunikationsanlageüberlässt,verpflichtet,den gesetzlichzurüberwachungdertelekommunikationberechtigtenstellenauf derenanforderungennetzabschlusspunktefürdieübertragungderimrahmen einerüberwachungsmaßnahmeanfallendeninformationenunverzüglichund vorrangig bereitzustellen. c)welchedienstewerdenindiesemfalleüberinterceptionserviceproviderausgelagert (etwamietgeräteundleihausrüstungen,technischer Support oder Managed Services)? DiezurTKÜberechtigtenBundesbehördenbetreibendiezurÜberwachungder TelekommunikationnotwendigentechnischenEinrichtungenausschließlichin eigener Verantwortung.
8 Drucksache 17/8544 (neu) 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode d)istesbundesbehörden wievomabhördienstleisterutimacoberichtet technischmöglich,dieausforschungetwaeinereinzigen oder einerbestimmtenabsenderadresseingroßeninternetknotenwiede-cix zugewährleistenoderwerdenderartigediensteanprivatefirmenausgelagert? DerartigeÜberwachungsansätzewerdenvonBundesbehördennichtdurchgeführt. 4.WelchedigitalenAnwendungenzurLawfulInterceptionwerdenfürleitungsvermittelndeNetze,paketvermittelndeNetze,Funknetze,ÜbertragungswegefürteilnehmerbezogenenInternetzugriffundBreitbandkabelnetzedurchBundesbehördenbzw.diehierzuverpflichtetenTKÜ-Provider jeweils genutzt? ZurBeantwortungderFragewirddavonausgegangen,dassderinderFragestellungverwendeteBegriffTKÜ-ProviderdenjenigenBetreibervonTelekommunikationsanlagenimSinnederAntwortzuFrage1bezeichnensoll,derzur Vorhaltung von Überwachungstechnik verpflichtet ist. a)welchehardwarewelcheranbieterkommthierfürseitwannzumeinsatz? DievonTK-UnternehmeneingesetzteHard-undSoftwarewirdinderRegel systemintegriertdurchdenherstellerdertk-anlagebereitgestellt.imbedarfsfallwerdenvondenbetreiberndertk-anlagenzumteilspezialfirmenzur Schnittstellenanpassung beauftragt. SiehehierzuauchdieErgänzungeninderAnlage,dieinderGeheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt ist. 1 Auf die Antwort zu Frage 4a wird verwiesen. 2 b)welchesoftwarewelcheranbieterkommthierfürseitwannzumeinsatz? c)welcheübergabeschnittstellenzuprovidernwerdenbetriebenbzw.genutzt? DieSchnittstellenfürdieÜbermittlungderzuüberwachendenTelekommunikationvomjeweiligenBetreiberderTelekommunikationsanlageandiejeweils zurüberwachungberechtigtestellerichtensichnachdenfestlegungeninder TechnischenRichtlinienach 110Absatz3TKG.DieeingesetztenÜbergabeschnittstellenentsprechendenVorgabenderTechnischenRichtliniezurTKÜV (TR TKÜV). 3 d)welchebehördenbetreibenserverzumausleitenbzw.empfangenvon Daten aus der TKÜ durch Provider? JedezurÜberwachungderTelekommunikationberechtigteStellebetreibtzum EmpfangderansieübermitteltenKopienderzuüberwachendenTelekommunikation entsprechende technische Einrichtungen (Computersysteme). ImHinblickaufdiezurTKÜberechtigtenStellendesBundeswirdaufdieAntwort zu Frage 2a verwiesen. 1, 2 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als VS geheim eingestuft. DieAntwortistinderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestageshinterlegtundkanndortnach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. 3 Gültige Fassung Abl. BNetzA, Ausgabe 01/2012, S. 10, abrufbar unter
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/8544 (neu) e)inwelchenfällenwurdenoderwerdendatenaufdatenträgern,etwa USB-SticksodergebrannteDatenträger,weitergegeben,undwieistdas Procedere hierzu? ZurÜbergabederÜberwachungskopienkommenregelmäßigkeineDatenträgerfürdenDatenaustauschzwischendenVerpflichteten ( 2Nummer16 TKÜV)unddenberechtigtenStellen ( 2Nummer3TKÜV)zumEinsatz.Der Datenaustausch erfolgt über definierte IT-Schnittstellen. NachAbschlussvonTKÜ-MaßnahmenoderzuweiterenAnalyse-bzw.AuswertezwekkenwährendeinerTKÜ-MaßnahmewerdenaufAnforderungder zuständigenstaatsanwaltschaftoderderermittlungsführendendienststelle DatenautomatisiertausdervorhandenenTKÜ-Anlagentechnikgeneriertund mittelsdatenträgerunterverwendungeinesübergabeprotokollsdurchdiezuständige TKÜ-Servicedienststelle an anfordernde Behörde weitergegeben. 5.Wieistrechtlichundtechnischumgesetzt,dasseineAnfragezurTKÜin Echtzeit bei den Providern unverzüglich aktiviert wird? Nach 110Absatz1Satz1Nummer1TKGi.V.m. 5Absatz3TKÜVmuss derbetreiberdertelekommunikationsanlageeineanordnungzurüberwachungdertelekommunikationunverzüglicheigenverantwortlichumsetzen. Dazuhaternach 6Absatz1TKÜVseineÜberwachungseinrichtungensozu gestalten,dasserdieanordnungunverzüglichumsetzenkann.dieeinhaltung derzurumsetzungdieseranforderungerforderlichentechnischenvoraussetzungenwirdvonderbnetzaimrahmendesnachweisesnach 110 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 19 TKÜV überprüft. a)wiegreifenbundesbehördeninechtzeitbzw.nahezuechtzeitaufinformationen aus der TKÜ zu? NacheinerUmsetzungundAktivierungderTelekommunikationsüberwachungsmaßnahmedurchdenVerpflichtetenleitetdieserdiezuüberwachendeTelekommunikationzeitgleichandieAufzeichnungseinrichtungder berechtigtenstelleaus.dieermittlungsführendendienststellengreifenmittels einerentsprechendensoftware (TKÜ-Applikation)ggf.inEchtzeitaufdie angelieferteninformationenderverpflichtetenstellenzudeneinzelnentelekommunikationsüberwachungsmaßnahmen zu. SiehehierzudieergänzendenAusführungeninderAnlage,dieinderGeheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt ist. 4 b)überwelcheübertragungsverfahrenwirdeineübermittlunginechtzeit bewerkstelligt? DieÜbermittlungderKopiederzuüberwachendenTelekommunikationvom BetreiberderTelekommunikationsanlagezuderjeweilsberechtigtenStelle erfolgtbeiderüberwachungvontelefonanschlüssenüberisdn,infällender Überwachung von reinen VoIP-Anschlüssen, beim Internetzugang sowie bei über eine IP-basierte gesicherte Übertragungsmöglichkeit. SiehehierzudieergänzendenAusführungeninderAnlage,dieinderGeheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt ist. 5 4, 5 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als VS geheim eingestuft. DieAntwortistinderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestageshinterlegtundkanndortnach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
10 Drucksache 17/8544 (neu) 10 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode c)welchehard-undsoftwarewelcherherstellerkommtfürdiegesamte Echtzeitmaßnahme (auchfürdieauswertungderdaten)aufdenseiten von Bundesbehörden jeweils zum Einsatz? SiehehierzudieAusführungeninderAnlage,dieinderGeheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt ist. 6 d)wievieleechtzeitüberwachungsaktivitätendertkükönnenvonden beidenbundesbehördengenutztenplattformenjeweilsgleichzeitig verarbeitet werden? SiehehierzudieAusführungeninderAnlage,dieinderGeheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt ist. 7 6.WiewirdbeidengenutztentechnischenAnwendungensichergestellt,dass sensibleprivatedatenwährendderübertragungzurausforschendenbehördegeschütztwerden,undwelcheverschlüsselungsverfahrenkommen hierbei zur Anwendung? DieKopiederzuüberwachendenTelekommunikation,diederBetreiberder TelekommunikationsanlageandiezurÜberwachungderTelekommunikation berechtigtenstellenübermittelt,wirdgemäß 14Absatz2TKÜVinVerbindungmitderTechnischenRichtlinienach 110Absatz3TKGvorderKenntnisnahmedurchUnbefugtegeschützt.Generellistsichergestellt,dassdieseKopienichtirrtümlichaneinenAnschlussaußerhalbderGruppederberechtigten Stellen (geschlossenebenutzergruppezwischenberechtigtenstellenund Verpflichteten,unidirektionalerVerbindungsaufbau)übermitteltwird;zudem sinddiekopienbeieinerip-basiertenübermittlungdurchdeneinsatzvonbesondererverschlüsselungstechnik (BPNundIPSecviaSINA-Technologie)gesichert. ImBNDistdurchverschiedenemehrstufigeVerfahrenderSchutzsensibler, privater Daten bei der Übertragung gewährleistet. a)welchesprivateoderbehördlichepersonalistdazuautorisiert,dieim gesamten Prozess anfallenden Überwachungsdaten einzusehen? BeidenberechtigtenStellenisteinkleinerPersonenkreisinderLage,dieim gesamtenüberwachungsprozessanfallendenüberwachungsdateneinzusehen. DieseristgenerellsicherheitsüberprüftsowieteilweisespeziellfürG10-Maßnahmenverpflichtet.BeidiesemPersonenkreishandeltessichumAdministratorenderTKÜ-Einrichtungen.VondiesertheoretischenMöglichkeitwird jedochregelmäßigmangelsfachlichernotwendigkeitkeingebrauchgemacht. AlleweiterenZugangsmöglichkeitenzudenTKÜ-DatensindübereinRechte-/ Rollenkonzeptgeregelt.DieTKÜ-DatensindnurPersonenderberechtigten Stellenzugänglich,sofernsiediesenZugangzurErfüllungihrerAufgaben benötigen. AufprivateInstitutionenwirdimRahmenderDurchführungvonTKÜ-Maßnahmen seitens der Bundesbehörden nicht zurückgegriffen. 6, 7 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als VS geheim eingestuft. DieAntwortistinderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestageshinterlegtundkanndortnach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/8544 (neu) b)wiewedvrdentkü-aktivitätenprotokolliertundwowerdendiese Protokolle abgelegt? DiezurVorhaltungvonÜberwachungstechnikverpflichtetenBetreiberder Telekommunikationsanlagenhabengemäß 16TKÜVsämtlicheAnwendungenihrerÜberwachungseinrichtungenautomatischundlückenloszuprotokollieren. Dabei sind zu protokollieren: diereferenznummerodereineunternehmensinternebezeichnungdermaßnahme, dieeingegebenezuüberwachendekennung,aufgrunddererdieüberwachungseinrichtung die Überwachungskopie bereitstellt, diezeitpunkte,zwischendenendieüberwachungseinrichtungdietelekommunikation erfasst, dieadresse (Rufnummer)desAnschlusses,andendiejeweiligeÜberwachungskopie übermittelt wird, einmerkmalzurerkennbarkeitderperson,diedievorgenannteneingaben gemacht hat sowie Datum und Uhrzeit der Eingaben. DieProtokolldatensindsoabzulegen,dasssienichtnachträglichverändert werdenkönnen.nach 17TKÜVsinddieProtokolldatenspätestensalledrei MonatezuprüfenundesisteinPrüfberichtandieBNetzAzusenden.Die ProtokolldatensindnachAblaufvonzwölfMonatennachVersendungdesPrüfberichtsandieBNetzAzulöschen.ZusätzlichhabensowohldieBNetzAnach 16Absatz4TKÜValsauchdiefürdieKontrollederEinhaltungderVorschriftenüberdenSchutzpersonenbezogenerDatenzuständigenBehördendas Recht, die Protokolldaten zu prüfen. AlleTKÜ-AktivitätenbeidenberechtigtenStellenimZusammenhangmitder Aufzeichnung,VerarbeitungundAuswertungvonTelekommunikationsüberwachungsdatenwerdenvonderAnlagentechnikaufgezeichnetundinhierfür vorgesehenendateiengespeichert.esistzuunterscheidenzwischenderprotokollierungimrahmenderführungdestkü-verfahrensundeinerprotokollierung im Bereich der TKÜ-Systemumgebung. G10-BeschränkungsmaßnahmendesBfVunddesBNDsindindenjeweiligen Anträgen,indenAnordnungendesBMI,indenAktenderG10-Kommission, indengemäßdenvorgabendesg10verarbeiteteng10-meldungensowiein denmonatlichenunterrichtungenderg10-kommissionnach 15Absatz7 G10undindenhalbjährlichenBerichtenandasParlamentarischeKontrollgremiumnach 14Absatz1G10dokumentiert.DieseDokumentewerdenbei den zuständigen Stellen abgelegt. c)wiewirdvorderinbetriebnahmevonanlagenneuertelekommunikationsprovidereineabnahmeihrerüberwachungsausrüstunggewährleistet? Nach 110Absatz1Satz1Nummer3TKGhatderjenige,dereineTelekommunikationsanlagebetreibt,mitderTelekommunikationsdienstefürdieÖffentlichkeiterbrachtwerden,derBundesnetzagenturdenunentgeltlichenNachweis zuerbringen,dassseinetechnischeneinrichtungenundorganisatorischenvorkehrungenzurumsetzungangeordnetermaßnahmenzurüberwachungdertelekommunikationmitdenvorschriftendertküvunddertechnischenrichtlinienach 110Absatz3TKGübereinstimmen.DazuhaterderBNetzAauch die Prüfung vor Ort zu ermöglichen.
12 Drucksache 17/8544 (neu) 12 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode d)welchebundes-undlandesbehördensindzurprüfungjeneranlagen autorisiert? Ausschließlich die BNetzA ist hierzu autorisiert. e)wiewirdesseitensdereinsetzendenpolizeienodergeheimdienste technischbewerkstelligt,dassüberwachungsmaßnahmenfürdiebetroffenen nicht erkennbar sind? DieAusleitungderKopiederzuüberwachendenTelekommunikationist außer infällenderquellen-tkü AufgabedesBetreibersderTelekommunikationsanlage.Dieserhatnach 5Absatz4TKÜVsicherzustellen,dassdietechnische UmsetzungvonangeordnetenMaßnahmenzurÜberwachungderTelekommunikationwedervondenanderTelekommunikationBeteiligtennochvon Dritten feststellbar ist. 7.WelchenInhalthateineÜberwachungsverfügungandenTelekommunikationsanbieter, und auf welchem Wege wird diese zugestellt? Nach 100bAbsatz2Satz2StPOsindindergerichtlichen oderbeigefahr imverzugstaatsanwaltschaftlichen AnordnungzurÜberwachungderTelekommunikationanzugeben,erstenssoweitmöglich,derNameunddieAnschriftdesBetroffenen,gegendensichdieMaßnahmerichtet,zweitensdie RufnummerodereineandereKennungdeszuüberwachendenAnschlusses oderdesendgerätes,sofernsichnichtausbestimmtentatsachenergibt,dass diesezugleicheinemanderenendgerätzugeordnetist,sowiedrittensart,umfang und Dauer der Maßnahme unter Benennung des Endzeitpunktes. DemTK-AnbieterkanneinemitUnterschriftundDienstsiegelverseheneAusfertigungoderbeglaubigteAbschriftderÜberwachungsanordnungschriftlich odervorabpertelefaxübermitteltwerden.ausreichendistauchdieübersendungeinerkopiederanordnungaufgesichertemelektronischemweg.imfall derfaxübermittlungmussjedochnach 12Absatz2derTKÜVdemVerpflichtetenbinneneinerWochenachderÜbermittlungderFaxkopiedasOriginal oder eine beglaubigte Abschrift vorgelegt werden. AnordnungenimRahmenderinderAntwortzuFrage2agenanntengefahrenabwehrrechtlichenBefugnissevonPolizeibehördendesBundesorientierensich inform,inhaltundübermittlungsverfahrenandenanordnungengemäß 100b StPO. Eineandennach 2G10VerpflichtetengerichteteAnordnungenthältName undanschriftdesnach 2G10verpflichtetenTK-Anbieters,dieAnordnungsnummer,dieRufnummerodereineandereKennungdesTelekommunikationsanschlussesoderdieKennungdesEndgerätes,wenndiesealleindiesemEndgerätzuzuordnenist (IMEI 8 ).DemVerpflichtetenwirddieAnordnungin PapierformineinerversiegeltenKunststoffversandtascheperKurierdienstzugestellt, bei Sofortanordnungen auch vorab per Fax übersandt. a)wievieleanordnungenhabendiebundesbehördenindenjahren2010 und 2011 erlassen (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? AußerindenEilfällen,fürdiedieindenAntwortenzudenFragen2aund2c genanntengesonderteregelungengelten,werdenanordnungen,welchedurch 8Die InternationalMobileEquipmentIdentity (IMEI)isteineindeutiger15-stelligerCode,anhand dessen jedes Mobiltelefon eindeutig identifiziert werden kann.
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/8544 (neu) BKA,BPOLunddieBehördendesZollsausgeführtwerden,ausschließlich vondenzuständigengerichtenundnichtdurchanderebundesbehördenerlassen.füreilanordnungen,dieregelmäßigdurcheingerichtimnachgangzu bestätigen sind, wird keine gesonderte Statistik geführt. ImHinblickaufdieAnzahlderAnordnungengemäß 100aStPOwirdaufdie vombundesamtfürjustizveröffentlichtestatistik ( gemäß 100b Absatz 5 und 6 StPO verwiesen. DasBKAhatimRahmenderAufgabenwahrnehmungnach 4aBKAGseit 2009insgesamt300TKÜ-MaßnahmennachrichterlicherAnordnungdurchgeführt (Stand: 3. Januar 2012). AnordnungennachdemG10-GesetzwerdendurchdasBundesministeriumdes Innernerlassenundmüssen ausgenommendieinderantwortzufrage2c) genannteneilfälle vorderenvollzugdurchdieg10-kommissionbestätigt werden.fürg10-maßnahmengilt:fürdasjahr2009wirdaufdenberichtgemäß 14Absatz1Satz2G10 Bundestagsdrucksache17/549,S.4f. verwiesen.entsprechendeberichtefürdiejahre2010und2011liegennochnicht vor.dieanzahldermaßnahmenfürdasjahr2010beträgt72.fürdasjahr 2011 liegen derzeit noch keine Angaben vor. b)inwelcherzeitspannemussderdiensteanbieteraufeineanordnung zur TKÜ reagieren? Nach 110Absatz1Satz1Nummer1TKGmussderBetreiberderTK-AnlageeineAnordnungzurÜberwachungderTelekommunikationunverzüglich umsetzen.dazuhaternach 12TKÜVsicherzustellen,dasserjederzeit telefonischüberdasvorliegeneinersolchenanordnungunddiedringlichkeit ihrerumsetzunginformiertwerdensowieinnerhalbseinerüblichengeschäftszeiteneineanordnungjederzeitentgegennehmenkann.außerhalbseiner üblichengeschäftszeitenmussereineunverzüglicheentgegennahmeder Anordnungsicherstellen,spätestensjedochsechsStundennachderBenachrichtigung. c)welchemöglichkeithatderprovider,sichgegeneinepolizeilicheoder richterliche Anordnung auf Herausgabe von Daten zu wehren? Derjenige,derTelekommunikationsdiensteerbringtoderdaranmitwirktund einegerichtlicheanordnungzurüberwachungdertelekommunikationnach 100bAbsatz3Satz1StPOumzusetzenhat,kannBeschwerdenach 304 StPOerheben.DerPolizeibzw.denErmittlungspersonenderStaatsanwaltschaftistes auchbeigefahrimverzug gesetzlichnichtgestattet,einestrafprozessualeüberwachungdertelekommunikationanzuordnen,sodassinsoweit ein Rechtsbehelf nicht in Betracht kommt. RechtsmittelgegengerichtlicheAnordnungennachdemZFdGsowienach 20lBKAGbestimmensichnachdemGesetzüberVerfahreninFamiliensachenundinAngelegenheitenderfreiwilligenGerichtsbarkeit FamFG ( 23b Absatz 3 Satz 3 ZFdG). d)wievieleentsprechendeanordnungenhabenproviderindenletzten beidenjahrenzurückgewiesen (bittefürfacebook,skype,google+, Twitter, StudiVZ und Wer kennt wen gesondert ausweisen)? DenBehördenderZollverwaltung,demBKAundderBPOLliegenkeinestatistischenAngabenüberZurückweisungenentsprechenderAnordnungendurch die Provider vor. Insofern kann hierzu keine Aussage getroffen werden.
14 Drucksache 17/8544 (neu) 14 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ImZuständigkeitsbereichdesGeneralbundesanwaltsbeimBundesgerichtshof, desmad,desbndunddesbfvhatesindenletztenbeidenjahrenkeinefälle einer Zurückweisung gegeben. e)welcheausländischenproviderarbeiteninderpraxishinsichtlichsogenannteremergencydisclosurerequestgutmitdenbundesbehörden zusammen,wieesdiebayerischegeneralstaatsanwaltschaftim LeitfadenzumDatenzugriff etwafürgoogle,youtube,skype,microsoft berichtet? DemBfV,BKA,MAD,derBPOLunddenBehördenderZollverwaltung liegenhierzukeineinformationenvor.dasverfahren emergencydisclosure request findet im BND keine Verwendung. SoweitaufGrundlagerichterlicherAnordnungensowieentsprechenderÜbereinkommenAmts-bzw.RechtshilfezurDurchführungvonTK-ÜberwachungsmaßnahmeninanderenStaatenbeantragtwird,sinddiedortigenStrafverfolgungsbehördenaufgefordert,diediesbezüglichenKommunikationsinhalteden inländischen Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen. BeidenErmittlungsreferatendesGeneralbundesanwaltshatesinderVergangenheitkeinedirekteZusammenarbeitmitausländischenProvidernunterUmgehungderRechtshilfegegeben.DerzitierteLeitfadenderGeneralstaatsanwaltschaftMünchenbetrifftinseinemeinschlägigenTeilausschließlichpräventive Polizeiarbeit. 8.WelcheAnwendungenbevorratenBundesbehördenzurAnalysevontelekommunikativen Daten aus der FZA? Vorbemerkung Eswirddavonausgegangen,dassmitdemBegriffderFunkzellenauswertung dieabfrageundanalysederdatenderübereinenbestimmtenzeitraumineiner Funkzelle angemeldeten Mobilfunkendgeräte gemeint ist. SiehehierzudieergänzendenAusführungeninderAnlage,dieinderGeheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt ist. 9 a)wiewerdendiebestandsdatennacheinerfzavonprovidernanverfolgungsbehördenübermittelt,welcheschnittstellenexistierenhierzu, und inwieweit ist dieser Vorgang bereits automatisiert? BestandsdatenauskünftewerdendenErmittlungsbehörden,soweiterforderlich, vondentelekommunikations-diensteanbieternindemautomatisiertenverfahrennach 112TKGunterEinschaltungderBNetzAoderindirektemKontakt in dem manuellen Auskunftsverfahren nach 113 TKG erteilt. b)welchesoftwarewelcherherstellerwirdhierfüreingesetzt,überwelchefunktionalitätenverfügendieanwendungen,undaufwelchedatenbankenodersonstigeninformationenwirdlesendoderschreibend zugegriffen? BeidemautomatisiertenAuskunftsverfahrennach 112TKGrichtendieErmittlungsbehördenihreAnfragenandieBNetzA,dieihrerseitsAnfragenbei denvondentelekommunikations-diensteanbieternnach 112TKGvorzuhal- 9 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als VS geheim eingestuft. DieAntwortistinderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestageshinterlegtundkanndortnach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/8544 (neu) tendenkundendateiendurchführt.dasergebnisderanfragewirdanschließend deranfragendenbehördemitgeteilt.dieschnittstellensindbeschriebeninder BeschreibungderSchnittstellefürdenDatenaustauschfürdasAuskunftsersuchennach 90TKGzwischenderRegulierungsbehördeunddenVerpflichteten (SARV) undder BeschreibungderSchnittstellefürdenDatenaustausch fürdasauskunftsersuchennach 90TKGzwischenderRegulierungsbehörde unddenberechtigtenstellen (SARS),beideherausgegebenimSeptember 1997vomBundesamtfürPostundTelekommunikation.DieAnwendungläuft beiderbnetzaaufeinergesonderten,vonanderenanwendungenvollständig getrenntenhardwaremiteigensdafürentwikkeltersoftware.fürdasmanuelle Auskunftsverfahren,dasdirektzwischendenanfrageberechtigtenStellenund dentelekommunikations-diensteanbieternabgewickeltwird,enthältdietechnischerichtlinienach 110Absatz3TKGaufETSI-Standardsberuhende technische Festlegungen. c)welchebundesbehördensindanderkriminaltechnischennutzungvon DatenausdemElektronischen-Ticket-System (e-ticketing)derdeutschenbahninteressiert,undwelcheinitiativenbzw.treffenmitwelchen Firmen haben hierzu bereits stattgefunden? EinNutzungserfordernishatsichfürBundesbehördenmitkriminaltechnischen Zuständigkeitenbishernichtergeben.DeshalbwurdenauchkeineKontaktezu Firmen oder anderen Institutionen in diesem Zusammenhang aufgenommen. 9.KanndieBundesregierung,obwohlsiekeineStatistikenüberdieAnwendungderFunkzellenauswertungführenwill,fürihreeinzelnenBehörden zumindestangabenüberdieungefähregrößenordnungihreranwendung indenletztenfünfjahren (etwa1bis10projahr,50bis100projahr,über 100proJahr)bzw.wenigstensAngabenzubesonderenTatkomplexender Vergangenheitmachen,anhanddererdasVerfahrenvonpolizeilichenErmittlungen,AntragsstellungdurchdieStaatsanwaltschaft,richterlichem BeschlussbishinzurAusführungundAuswertungderFunkzellenauswertungdurchdieFragestellerundFragestellerinnennachvollzogenwerden kann? DurchdenMADunddenBNDwerdenkeineFunkzellenabfragendurchgeführt. ImBKAsindseit2006FunkzellenabfragenineinerGrößenordnungvoninsgesamtca.50bis100angefallen.DieFunkzellenabfragenerfolgenzustrafprozessualenodergefahrenabwehrrechtlichenZweckengemäß 100gStPO bzw. 20m BKAG. FunkzellenabfragenerfolgenimAufgabenbereichderBPOLausschließlichin dersachleitungsbefugnisderzuständigenjustizbehördenderländer.angaben hierzu obliegen insofern den hierfür zuständigen Landesregierungen. ImJahr2011gestattetederErmittlungsrichterdemGeneralbundesanwaltbeim BundesgerichtshofneunFunkzellenabfragen (Januar:1,Februar:1,April:4, Juni:1,Oktober:1,November:1).EntsprechendeDatenauswertungenausden Jahren2007bis2010liegennichtvor,daFunkzellenabfragennichtgesondert statistischerfasstwerdenunddiezugrundeliegendendatenbereitsgelöscht wordensind.funkzellenabfragenerfolgtenbeispielsweiseimzusammenhang mitdenermittlungengegendiemitgliederder DüsseldorferZelle (mutmaßlicheal-qaidamitgliederuma.-k.)sowieimzusammenhangmitdenbrandanschlägenaufdiedeutschebahnabdem10.oktober2011imraumberlin und Brandenburg.
16 Drucksache 17/8544 (neu) 16 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ImHinblickaufBfVunddieBehördenderZollverwaltungwirdaufdiedie AusführungeninderAnlageverwiesen,dieinderGeheimschutzstelledes Deutschen Bundestages hinterlegt ist. 10.InwieweitsindBundesbehördeninderLage,WLAN-Netzwerkemittels W-LAN-Catchern zu überwachen? SiehehierzudieAusführungeninderAnlage,dieinderGeheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt ist. 10 a) Wie ist ihr Einsatz rechtlich geregelt? EinWLAN-CatchererfasstdieübereinWLANgeführteKommunikationeinschließlichderanfallendenverbindungsbegleitendenDaten.Insofernwirdauf dieinderantwortzufrage2aangegebenenrechtsgrundlagenzurüber- wachungdertelekommunikationverwiesen.fürdieermittlungdeswlan- Namens (ServiceSetIdentifier SSID)fürZweckederStrafverfolgung könnendieallgemeinenbefugnisregelungender 161und163StPOherangezogen werden. b)welcheproduktewelcherherstellerwurdenhierfürbereitsbegutachtet, getestet oder kommen zur Anwendung? SiehehierzudieAusführungeninderAnlage,dieinderGeheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt ist. 11 c)wieofthabenbundesbehördenindenletztenfünfjahrenvonderartigen Geräten Gebrauch gemacht? DurchdieBehördenderZollverwaltung,dasBfV,dieBPOL,denBNDundden MAD erfolgte kein Einsatz eines WLAN-Catchers. Von2007bis2011kamderWLAN-CatcherdesBKAinsgesamt16malzum Einsatz. 11.WelcheAnwendungenbevorratenBundesbehördenzumVersendenvon Stillen SMS (im Polizeijargon Ortungsimpulse)? a)mitwelchenanwendungen (Hard-undSoftware)welcherHersteller werden die Stillen SMS versandt? SiehehierzudieAusführungeninderAnlage,dieinderGeheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt ist. 12 b)welchelandes-oderbundesbehördenverfügenhierzuüber (auchgemeinsam genutzte) SMS-Server? SiehehierzudieAusführungeninderAnlage,dieinderGeheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt ist , 11, 12, 13 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als VS geheim eingestuft. DieAntwortistinderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestageshinterlegtundkann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
17 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/8544 (neu) c)kanndiebundesregierungangabenzubesonderentatkomplexender Vergangenheitmachen,anhanddererdasVerfahrenvonpolizeilichen Ermittlungen,AntragsstellungdurchdieStaatsanwaltschaft,richterlichemBeschlussbishinzurAusführungundAuswertungdurchdie Fragesteller und Fragestellerinnen nachvollzogen werden kann? DasInstrumentdersog.Stillen-SMSwirdinderPraxisimZusammenhangmit TKÜ-Maßnahmen nach den 100a, 100b StPO eingesetzt. In diesen Fällen z.b.mitdemzielderergreifungdesbeschuldigtenoderzurfeststellung vonstrukturenundhinwendungsorten istnebenderfürdieermittlungerforderlichenerhebungdertelekommunikationsinhalteeinschließlichdernäherenumständedertelekommunikationdienutzungdieseseinsatzmittelsangezeigt. BeiderzuständigenStaatsanwaltschaftwirddieBeantragungeinesrichterlichenBeschlusseszurÜberwachungderTelekommunikationangeregt.Die StaatsanwaltschaftprüftsodanndieErforderlichkeit,dieVerhältnismäßigkeit sowiedieweiterenrechtlichenvoraussetzungenderangeregtenüberwachungsmaßnahmeundstelltbeivorliegenallervoraussetzungeneinenentsprechendenantragbeidemzuständigengericht,welchesnacheigenständiger vollumfänglicherüberprüfungdersach-undrechtslageentscheidet.der BeschlusswirdnachfolgendvondenStrafverfolgungsbehördenandenoderdie NetzbetreiberzurAusleitungderimBeschlussgenanntenVerbindungsdaten weitergeleitet.nachumsetzungderausleitungundeinrichtungderentsprechendenüberwachungsmaßnahmeerfolgtdieauswertungderaufgezeichneten Daten.SoweiterforderlichwerdenvonderermittelndenPolizeidienststellein diesemzusammenhangsog.stillesmsnachgesonderterrücksprachemitder zuständigenstaatsanwaltschaftandasmobiltelefondesbeschuldigtengesandt undineinemzweitenschrittdieaufdieseweisebeimnetzbetreibererzeugten Verkehrs- bzw. Standortdaten erhoben. d)kanndiebundesregierungexemplarischschildern,nachwelchem VerfahreneinerichterlicheAnordnungzurTKÜandenProvider,das VersendeneinerStillenSMSdurchdiePolizeioderdenGeheimdienst,dasAusleitenvonderarterzwungenenStandort-oderBestandsdatendurcheinenProvider,daspolizeilicheVerarbeitendererlangtenDatensowiedasweitereVersendenStillerSMSmiteinander synchronisiert sind? Auf die Antwort zu Frage 11c wird verwiesen. e)wieistdienutzungstillersmsrechtlichgeregelt,undwelchepositionvertrittdiebundesregierunghinsichtlichderfrage,obessichdabei um einen Kommunikationsvorgang handelt? FürdieErhebungderdurchdie StilleSMS erzeugtendatenkommenfürden BereichderStrafverfolgung 100gStPOsowiedie 100a,100bStPOinBetracht.InderPraxisderStrafverfolgungsbehördenerfolgtdieErhebungder DatenimRahmenvonTelekommunikationsüberwachungsmaßnahmennach den 100a,100bStPO.DereigentlicheGrundrechtseingrifferfolgtdurchdie ErhebungderDatenundstehtausweislichdervorgenanntenNormen (außerbei Gefahr im Verzuge) unter Richtervorbehalt. DasreineAbsendeneiner StillenSMS istalsisolierte,taktischemaßnahme gesetzlichnichtgesondertgeregelt.diestrafverfolgungsbehördenstützensich nachmaßgabedererforderlichkeitbezüglichdesabsendensaufdieerhebungsbefugnisnorm selbst in Verbindung mit den 161, 163 StPO.
18 Drucksache 17/8544 (neu) 18 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ImBereichderNachrichtendiensteundderPolizeibehördendesBundessind diedem 100gStPOentsprechendenVorschriftendieFolgenden: 8aAbsatz2Nummer4BVerfSchG, 4aMADGi.V.m. 8aAbsatz2Nummer4 BVerfSchG, 2aBNDGi.V.m. 8aAbsatz2Nummer4BVerfSchG, 20m BKAG sowie 23g ZFdG. f)wiewirdsichdiebundesregierungimbundesratpositionieren,wenn dieentwicklungstrengererkriterienfürdieanordnung,durchführungundprotokollierungzukünftigermaßnahmenzurfunkzellenauswertung oder des Versendens Stiller SMS zur Debatte steht? DasLandSachsenhatimBundesrateinenAntragfüreineNeuregelungder Funkzellenabfrageeingebracht,dieserwurdevomBundesratallerdingsbislang wederberatennochentschieden.solltederbundesratentsprechendevorschläge vorlegen, wird die Bundesregierung diese prüfen. Auf die Antwort zu Frage 11f wird verwiesen. g)welchefachlicheberatungwirdvondenzuständigenfachausschüssendesbundesratesbeiwelchenexpertenhierzugegenwärtigeingeholt? 12.WelcheBundesbehördensindzurNutzungsogenannterIMSI-Catcherberechtigt, und welche rechtlichen Vorgaben liegen dem zugrunde? DieStrafverfolgungsbehördendürfenimRahmenihrerrepressivenBefugnis einen IMSI-Catcher nachmaßgabedes 100iStPOeinsetzen.Gegenstand derermittlungenmusseinestraftatvonauchimeinzelfallerheblicherbedeutung,insbesondereeinein 100aAbsatz2StPObezeichneteStraftat,sein. DurchdenVerweisin 100iAbsatz3Satz1StPOauf 100bAbsatz1Satz1 bis3stpowirdgeregelt,dassdereinsatzdes IMSI-Catchers nuraufantrag derstaatsanwaltschaftdurchdasgerichtangeordnetwerdendarf,beigefahr imverzugdieanordnungauchdurchdiestaatsanwaltschaftgetroffenwerden kannunddieanordnungderstaatsanwaltschaftaußerkrafttritt,soweitsie nichtbinnendreiwerktagenvondemgerichtbestätigtwird.weiterevoraussetzungistu.a.,dassdieanordnungschriftlichzuergehenhat ( 100iAbsatz3Satz1StPOi.V.m. 100bAbsatz2Satz1StPO)unddassdieauf GrundderAnordnungergriffenenMaßnahmenunverzüglichzubeendensind, wenndievoraussetzungenderanordnungnichtmehrvorliegen ( 100i Absatz 3 Satz 1 StPO i. V. m. 100b Absatz 4 Satz 1 StPO). Gemäß 4aBKAGinVerbindungmit 20nBKAGkanndasBKAeinen IMSI-Catcher auchfürzweckedergefahrenabwehreinsetzen.auchhierfür istgrundsätzlicheinrichterlicherbeschlusserforderlich.beigefahrimverzug kanndieanordnunggemäß 20nAbsatz3,Seite1BKAGinVerbindungmit 20lAbsatz3BKAGdurchdenPräsidentendesBKAgetroffenwerden. DieserBeschlussmussunverzüglichdurcheinGerichtbestätigtwerden.SoweitdieseEilanordnungnichtbinnendreiTagendurchdasGerichtbestätigt wird, tritt sie außer Kraft. DerMADdarfgemäß 5MADGi.V.m. 9Absatz4BVerfSchG IMSI-Catcher nutzen. DasBfVistgemäß 9Absatz4BVerfSchGzurErmittlungdesStandorteseines aktivgeschaltetenmobilfunkendgerätesoderzurermittlungdergeräte-oder Kartennummer berechtigt. DerBNDistgemäß 3BNDGi.V.m. 9Absatz4BVerfSchGzumEinsatz von IMSI-Catchern befugt.
19 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19 Drucksache 17/8544 (neu) a)welcheherstellerhabenbundesbehördenwannimsi-catchergeliefert, und wie wurde die Vergabe jeweils geregelt? SiehehierzudieAusführungeninderAnlage,dieinderGeheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt ist. 14 b)wievieleimsi-catcherstehenbundesbehördenzurnutzungzurverfügung, und welche Spezifikationen weisen die Geräte auf? SiehehierzudieAusführungeninderAnlage,dieinderGeheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt ist. 15 c)welchegerätewurdenundwerdenbundesbehördeninnerhalbder letzten fünf Jahre leihweise überlassen bzw. geleast oder gemietet? BKA,BPOL,BfV,MADunddieBehördenderZollverwaltunghabeninnerhalb der letzten fünf Jahre keine Geräte ausgeliehen, geleast oder gemietet. SiehehierzudieergänzendenAusführungeninderAnlage,dieinderGeheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt ist. 16 d)welchekostensindfürdiebeschaffungvonimsi-catcherninden letzten fünf Jahren entstanden? SiehehierzudieAusführungeninderAnlage,dieinderGeheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt ist. 17 e)welchegerätewurdenwannundauswelchengründenausdembestand entfernt? SiehehierzudieAusführungeninderAnlage,dieinderGeheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt ist. 18 f)inwiefernistesmöglich,mittelsdergerätediekommunikationeines einzelnenteilnehmersodereinergesamtenfunkzellezuunterdrücken? MittelsdervonBundesbehördeneingesetzten IMSI-Catcher istestheoretisch möglich,diekommunikationeinzelnerteilnehmer,jedochnichtdieeinergesamtenfunkzellezuunterdrücken.dieunterdrückungderkommunikationist jedoch regelmäßig nicht Ziel der Maßnahme. 13.InwieweitkönnenBundesbehördenGPS-Empfängerunteranderemin Mobiltelefonen oder Navigationsgeräten als Spähwerkzeuge nutzen? SiehehierzudieAusführungeninderAnlage,dieinderGeheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt ist. 19 a)mitwelchenfirmenarbeitenbundesbehördenhinsichtlichlocation- BasedService-Dienstenzusammen,undwelcheAnwendungenwerden hierfür genutzt? EineZusammenarbeitmitFirmenhinsichtlich LocationBasedService-Diensten hat seitens der betroffenen Bundesbehörden bisher nicht stattgefunden. 14, 15, 16, 17, 18, 19 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als VS geheim eingestuft. DieAntwortistinderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestageshinterlegtund kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
20 Drucksache 17/8544 (neu) 20 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode b)wieistdieherausgabedersensiblenstandortdatenvonüberwachten durch den privaten Diensteanbieter geregelt? c)welchetechnischenmöglichkeitenbevorratenbundesbehördenzur ErlangungoderHerausgabevonSignalenjenerGPS-Module,dieserienmäßig in Mobiltelefonen eingebaut sind? Auf die Antwort zu Frage 13a wird verwiesen. d)inwieweitkönntenmautdaten,diebeimautomatisiertenabrechnungssystemmittelsgpsoderonboardunitanfallen,technischgenutzt werden, und welche rechtlichen Hürden existieren hierzu? Gemäß 4Absatz2und 7Absatz2desAutobahnmautgesetzesisteineNutzungvonMautdatenfürZweckederStrafverfolgungundGefahrenabwehrunzulässig. e)inwiefernsindbundesbehördentechnischinderlage,sim-module infahrzeugen (etwaaudi-ortungsassistentcobra,bmw-assist/connecteddriveoderähnlichesystemebeiporsche,renaultundopel) fürpolizeilichezweckezunutzenbzw.welcheüberlegungenoder Anstrengungen wurden für eine zukünftige Nutzung unternommen? SiehehierzudieAusführungeninderAnlage,dieinderGeheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt ist WelcheSoftwarewelcherHerstellerkommtbeiBundesbehördenzurkriminalpolizeilichenVorgangsverwaltungundFallbearbeitungzurAnwendungzurAnwendung (bittenachvorgangsbearbeitung,kriminalistische Fallbearbeitung aufschlüsseln)? Vorgangsbearbeitungssystem Kriminalpolizeiliches (VBS) Fallbearbeitungssystem (FBS) (Firma Dataport) b-case (rola Security Solutions) BKAAllgemein: Eigenentwickeltes VBS Kriminaltechnisches Institut: Kriminaltechnisches Informationssystem (KISS) und Forensisches Informationssystem Handschriften (FISH) (Firma GFaI Gesellschaft zur Förderung angewandter Informatik) rscase (rolasecuritysolutions) Inpol-Fall (Eigenentwicklung BKA) FKS Programmunterstützung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (ProFiS); Eigenentwicklung (s. a. Antwort zu Frage 15) ZFD INZOLL (Individualsoftware; entwickelt von der Firma T-Systems International GmbH) 20 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als VS geheim eingestuft. DieAntwortistinderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestageshinterlegtundkanndortnach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343
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Mehrderfdpfungierteundzugleichvizepräsidentdesstiftungsratesderarbeitsgemeinschaftist.geschäftsführerderstiftungistmichaeljäger.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5460 16. Wahlperiode 24. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer
Mehrausgesprochen.ebensolehntesieeineverpflichtendeumlagefinanzierteversicherungslösunganalogdenprinzipienderunfallversicherungab,dasichdas
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14316 17. Wahlperiode 03. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/10099 16. Wahlperiode 07. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3371 17. Wahlperiode 20. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/709 17. Wahlperiode 11. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12317 17. Wahlperiode 08. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/9243 16. Wahlperiode 21. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Katja Kipping, Jan Korte, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1706 17. Wahlperiode 12. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11017 17. Wahlperiode 17. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter
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