Vorbemerkung der Fragesteller DokumentenurvomheimischenRechnereinzusehen,istheutzutagekaum

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/12259 Sicherheit, Datenschutz und Überwachung von Cloud-Daten Vorbemerkung der Fragesteller DokumentenurvomheimischenRechnereinzusehen,istheutzutagekaum nochvorstellbar.vonüberall egalobvomsmartphone,voneineminternetcafeimurlaubodervomrechneraufderarbeit aufeigenedigitaledaten zugreifenzukönnen,istlängstrealität.möglichmachendiesdiesogenannten Public-Cloud-Anbieter.SoeinfachdieNutzungderPublicCloudauchscheint, gibtesimmerwiederdebattenhinsichtlichsicherheit,datenschutzundtransparenz.kritisiertwird,dassihreinfrastrukturenerheblichesicherheitsrisiken aufweisen:dieregistrierungseizueinfach,datenmissbrauchund-verlust kaumvermeidbar,schnittstellenzuunsicher,dieverschlüsselungderdaten mangelhaft,zugriffsberechtigtebeidenanbieternnichtimmervertrauenswürdig.überdiesisteskaumnachvollziehbar,inwelchemlandsichderserverdesjeweiligenanbieterunternehmensundsomitauchdiedatendernutzerinnenundnutzerbefinden.fürpublic-cloud-anbietergibteskeineeinheitlichenverträgeundverbindlichenstandards.jenachverarbeitungsortkönnen DritteohnegroßenAufwandZugriffaufdieDatenbekommen.HierzugehörenGeheimdienste,Strafverfolgungs-,Grenz-oderFinanzbehörden,dieauf diesemwegeinformationeneinholenkönnen.zweistudienmachenüberdies daraufaufmerksam,dassrechtsaktederus-regierungdenzugriffihrerbehördensogaraufdatenaußerhalbihreshoheitsgebieteserlauben ( US-MassenüberwachungderEU-Bürger,futurezone.atvom15.Januar2013).Auch kannnichtausgeschlossenwerden,dassdienationalegesetzgebungmancher StaateneinenZugriffvonprivatenDritten,alsoUnternehmen,aufdieDaten zulässt. AnstattsichderDatenschutzproblematikbeiCloud-Dienstenanzunehmen, konzentriertsichdiebundesregierungaufdenzugriffihrerbehördenaufdie DatenunddieAbfragevonCloud-PasswörternzuErmittlungszwecken ( RegierungwillAbfragevonCloud-Passwörternerlauben ;ZEITONLINEvom 24.Oktober2012).AufmehrerenEbenensinddasBundeskriminalamt (BKA),dasZollkriminalamt (ZKA),dieBundespolizeiunddasBundesamtfür Verfassungsschutzdamitbefasst,PolizeienundGeheimdienstendieHerausgabevonCloud-Datenzuerleichtern.Dabeihandeltessicheinerseitsumdie ErörterunggrundsätzlicherFragenundRahmenbedingungen.InProjekten, Studien und Arbeitsgruppen werden aber auch technische Fragen erörtert. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom5.März2013übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode AufnationalerEbenebetreibtdasStrategie-undForschungszentrumTelekommunikation (SFZTK)einProjektunterdemNamen CLOUD,dassichmit FragestellungenzuCloud-ComputingunddessenImplikationenaufdieTelekommunikationsüberwachungbeschäftigt (Plenarprotokoll17/210).ImSFZ TKsinddasBKA,dieBundespolizeiunddasBundesamtfürVerfassungsschutzgleichsamvertreten.WeitereTätigkeitsfelderdespolizeilich-geheimdienstlichenZentrumssinddieStudien EntwicklungderNetze, NextGenerationNetwork und Rufnummernmanipulation.AlleAnstrengungendrehensichdarum,wieinneuendigitalenKommunikationsplattformendieTelekommunikationsüberwachung umgesetzt werden kann. ZurBeteiligungder16BundesländerandenÜberlegungenzurÜberwachung neuerkommunikationsplattformendientdiekommissiongrundlagender Überwachungstechnik (KomGÜT).DieKommissionsoll Synergiendurch AbstimmungenundKooperationenaufBund-/Länderebene erzeugen.beteiligtsinddasbka,daszkaunddiebundespolizei.dasbundesamtfürverfassungsschutzwirdbeiderkomgütals Gast geführt.aufebenederlandesinnenministerienbetreibendieländerpolizeienzudemeinenunterausschussinformationundkommunikation (UAIuK),derbeimArbeitskreisII InnereSicherheitderArbeitsgemeinschaftderInnenministerienderLänder angesiedelt ist. UmauchinternationalEinflussaufdieStandardisierungderTelekommunikationsüberwachungvonCloud-Dienstenzunehmen,engagierensichdeutsche PolizeibehördenüberdiesininternationalenNetzwerken.Einebesondere RollekommtdemEuropeanTelecommunicationsStandardsInstitute (ETSI) zu,daseinen Technische[n]Report zucloud-dienstenerarbeitet (Bundestagsdrucksache17/11598).DasNormungsinstitutsuchtdafürdieZusammenarbeitdeutscherProvider,darunterderDeutschenTelekomAGundTelefonica O2.AuchdieBundesnetzagenturwurdedafürangesprochen.Bekanntlich arbeitetdieaachenerüberwachungsspartedesutimaco-konzernsimtechnischenkomitteefürtelekommunikationsüberwachung (TCLI)desETSImit ( (Lawful InterceptionManagementSystems)her.InderArbeitsgruppewirdderBedarf zukünftigerabhörtechnologiedurchermittlungsbehördenundgeheimdienste festgelegt.auchdasbundesamtfürverfassungsschutzunddiebundesnetzagentursindbeteiligt.zudeninternationalaktivenakteurenhinsichtlichder ÜberwachungderTelekommunikationgehörennebendemBundesamtfür SicherheitinderInformationstechnik (BSI)auchdasLandesamtfürZentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) der Landespolizei Nordrhein-Westfalen. DieFragestellerinnenundFragestellersehendieAnstrengungenzurÜberwachungvonCloud-Dienstenüberauskritisch.DiebeteiligtenBehördenuntergrabendamitdasohnehingestörteVertrauenindieFreiheitdesInternets. ZudemwirddasTrennungsgebotvonPolizeiundGeheimdienstenindengenanntenGremienzunehmendausgehöhlt.Eskanndeshalbnichthingenommenwerden,wenndieFragenzudemGebarenunddenAktivitätenderBehörden nicht öffentlich beantwortet werden. 1.MitwelchenGesetzgebungsinitiativen,Forschungsprojekten,Studienund Verfahrenzur (zukünftigen)überwachung,sicherungundherausgabevon Daten bei Cloud-Diensten sind deutsche Behörden gegenwärtig befasst? DasStrategie-undForschungszentrumTelekommunikation (SFZTK)betreibt einestudiezurentwicklungvoncloud-dienstenundderenauswirkungauf diesicherheitsbehörden.aufdieanlage6zumplenarprotokoll17/210wird verwiesen. 2.InwieweitbetreibtdasBundeskriminalamteigeneAnstrengungenzur (zukünftigen)überwachung,sicherungundherausgabevondatenbei Cloud-Diensten?

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/12651 a)aufwesseninitiativekamendievorhabenzustande,undwiewerden b)mitwelchenweiterenbehörden,firmenoderandereninstitutionenarbeitet das BKA hierfür zusammen? c)wannundwowerdenetwaigeergebnissedervorhabenvorgestelltund beraten? d) Inwieweit sind diese öffentlich zugänglich? DasBundeskriminalamt (BKA)betreibtderzeitkeineeigenenAnstrengungen zur (zukünftigen)überwachung,sicherungundherausgabevondatenbei Cloud-Diensten. 3.InwieweitbetreibtdasZollkriminalamteigeneAnstrengungenzur (zukünf- tigen)überwachung,sicherungundherausgabevondatenbeicloud- Diensten? a)aufwesseninitiativekamendievorhabenzustande,undwiewerden b)mitwelchenweiterenbehörden,firmenoderandereninstitutionenarbeitet das ZKA hierfür zusammen? c)wannundwowerdenetwaigeergebnissedervorhabenvorgestelltund beraten? d) Inwieweit sind diese öffentlich zugänglich? DasZollkriminalamt (ZKA)betreibtderzeitkeineeigenenAnstrengungenzur (zukünftigen)überwachung,sicherungundherausgabevondatenbeicloud- Diensten. 4.InwieweitbetreibtdieBundespolizeieigeneAnstrengungenzur (zukünfti- gen)überwachung,sicherungundherausgabevondatenbeicloud- Diensten? a)aufwesseninitiativekamendievorhabenzustande,undwiewerden b)mitwelchenweiterenbehörden,firmenoderandereninstitutionenarbeitet die Bundespolizei hierfür zusammen? c)wannundwowerdenetwaigeergebnissedervorhabenvorgestelltund beraten? d) Inwieweit sind diese öffentlich zugänglich? DieBundespolizei (BPOL)betreibtderzeitkeineeigenenAnstrengungenzur (zukünftigen)überwachung,sicherungundherausgabevondatenbeicloud- Diensten. 5.InwieweitbetreibtdasBundesamtfürVerfassungsschutzeigeneAnstrengungenzur (zukünftigen)überwachung,sicherungundherausgabevon Daten bei Cloud-Diensten? a)aufwesseninitiativekamendievorhabenzustande,undwiewerden b)mitwelchenweiterenbehörden,firmenoderandereninstitutionenarbeitet das Bundesamt für Verfassungsschutz hierfür zusammen?

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode c)wannundwowerdenetwaigeergebnissedervorhabenvorgestelltund beraten? d) Inwieweit sind diese öffentlich zugänglich? DasBundesamtfürVerfassungsschutz (BfV)betreibtderzeitkeineeigenenAnstrengungenzur (zukünftigen)überwachung,sicherungundherausgabevon Daten bei Cloud-Diensten. 6.InwieweitbetreibtdieBundesnetzagentureigeneAnstrengungenzur (zu- künftigen)überwachung,sicherungundherausgabevondatenbeicloud- Diensten? a)aufwesseninitiativekamendievorhabenzustande,undwiewerden b)mitwelchenweiterenbehörden,firmenoderandereninstitutionenarbeitet die Bundesnetzagentur hierfür zusammen? c)wannundwowerdenetwaigeergebnissedervorhabenvorgestelltund beraten? d) Inwieweit sind diese öffentlich zugänglich? DieBundesnetzagentur (BNetzA)betreibtkeineeigenenAnstrengungenzur (zukünftigen)überwachung,sicherungundherausgabevondatenbeicloud- Diensten. 7.InwieweitbetreibtdasBundesamtfürSicherheitinderInformationstechnikeigeneAnstrengungenzur (zukünftigen)überwachung,sicherungund Herausgabe von Daten bei Cloud-Diensten? a)aufwesseninitiativekamendievorhabenzustande,undwiewerden b)mitwelchenweiterenbehörden,firmenoderandereninstitutionenarbeitet das BSI hierfür zusammen? c)wannundwowerdenetwaigeergebnissedervorhabenvorgestelltund beraten? d) Inwieweit sind diese öffentlich zugänglich? DasBundesamtfürSicherheitinderInformationstechnik (BSI)betreibtderzeit keineeigenenanstrengungenzur (zukünftigen)überwachung,sicherungund Herausgabe von Daten bei Cloud-Diensten. 8.InwieweitbetreibenderBundesnachrichtendienst (BND)undderMilitärischeAbschirmdienst (MAD)eigeneAnstrengungenzur (zukünftigen) Überwachung, Sicherung und Herausgabe von Daten bei Cloud-Diensten? a)aufwesseninitiativekamendievorhabenzustande,undwiewerden b)mitwelchenweiterenbehörden,firmenoderandereninstitutionenarbeiten der BND und der MAD hierfür zusammen? c)wannundwowerdenetwaigeergebnissedervorhabenvorgestelltund beraten? d) Inwieweit sind diese öffentlich zugänglich? WederderBundesnachrichtendienst (BND)nochderMilitärischeAbschirmdienst (MAD)betreibenderzeiteigeneAnstrengungenzur (zukünftigen)überwachung, Sicherung und Herausgabe von Daten bei Cloud-Diensten.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WelcheÜberlegungenführtendazu,dasinderVergangenheitbeimBundesverwaltungsamtangesiedelteKompetenzzentrumderZentralstellefür TelekommunikationstechnologienindasStrategie-undForschungszentrum Telekommunikation zu überführen? ImRahmenderNeuorganisationinderTelekommunikationsüberwachungim GeschäftsbereichdesBundesministeriumsdesInnern (BMI)wurdendieAufgabenderZentralstellefürKommunikationstechnologien (ZSK)vomBundesverwaltungsamt (BVA)anBfV,BKAundBPOLzurückübertragen.ZurWahrnehmungderAufgabendesfrüherenKompetenzzentrumsderZSK (CC)wurde dasstrategie-undforschungszentrumtelekommunikation (SFZTK)eingerichtet. a)welcheaufgabenhattedasfrüherekompetenzzentrumderzentralstellefürtelekommunikationstechnologien,undwerwardaranbeteiligt? b)inwiefernunterscheidensichdieaufgabendessfztkvomfrüheren KompetenzzentrumderZentralstellefürTelekommunikationstechnologien? DieAufgabendesCCentsprachengrundsätzlichdenendesheutigenSFZTK. Im Übrigen wird auf die Anlage 6 des Plenarprotokolls 17/210 verwiesen. c) Wo ist das SFZ TK angesiedelt? DasSFZTKisteinebehördenübergreifendeKooperationsplattformimGeschäftsbereichdesBMI.EsistkeinerBehördezugeordnet.Dienstsitzistdie Liegenschaft des BKA in Berlin-Treptow. d)überwelchenhaushaltverfügtdassfztk,undwiewirdesfinanziert? DasSFZTKalsKooperationsplattformistkeineeigenständigeOrganisationseinheitundhatdaherkeineeigenefinanzielleAusstattung.DieFinanzierung derprojektedessfztkerfolgtausdenjeweiligenhaushaltsansätzenderbeteiligtenbehörden.diepersonalkostenderdorteingesetztenmitarbeiterwerden durch die jeweils entsendende Behörde getragen. e)inwiefernwurdebeidereinrichtungdessfztkerörtert,obdadurch dastrennungsgebotvongeheimdienstenundpolizeiaufgeweicht werden könnte? DieAufgabenwahrnehmungdesSFZTKerfolgtausschließlichaufeinerstrategisch/wissenschaftlichen Ebene; das Trennungsgebot ist somit nicht berührt. 10.WelcheweiterenDetailskanndieBundesregierungzumProjekt CLOUD mitteilen,dassichmitfragestellungenzucloud-computing unddessenimplikationenaufdietelekommunikationsüberwachungbeschäftigt (Plenarprotokoll 17/210)? a) Unter wessen Leitung steht das Projekt CLOUD? Die fachliche Leitung des Projekts erfolgt durch das SFZ TK. b) Wer hat die Einrichtung des Projekts angeregt und verfügt? DieDurchführungdesProjekteswurdedurchdenLenkungskreisdesSFZTK beschlossen, der aus Vertretern der am SFZ TK beteiligten Behörden besteht.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Es existieren keine Arbeits- oder Unterarbeitsgruppen. d)welchekonkretenaufgabenübernehmendasbka,diebundespolizei und das Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen des Projekts? c)welchearbeitsgruppenoderunterarbeitsgruppenexistierenimprojekt? DiegenanntenBehördenwirkendurchandasSFZTKentsandteeigeneMitarbeiter am Projekt mit. Sie formulieren dort u. a. fachliche Fragestellungen. e) Welche Treffen haben hierzu stattgefunden, und wer nahm daran teil? EsfandendreiTreffenderProjektbeteiligtensowievonBehörden-undIndustrievertretern statt. f)welcheweitereninstitutionen,firmenoderwissenschaftlicheneinrichtungen wurden für das Projekt mit welchem Ziel angesprochen? g) Wie haben die Angesprochenen darauf reagiert? Die angesprochenen Marktteilnehmer haben jeweils ein Angebot abgegeben. DiefürdasProjektnotwendigenDienstleistungenwurdenimRahmeneiner Ausschreibungvergeben.HierfürwurdeninFragekommendeDienstleisterangesprochen. h)welcheweitereninstitutionen,firmenoderwissenschaftlicheneinrichtungen sollen zukünftig für das Projekt angesprochen werden? Es ist derzeit nicht geplant, weitere Projektbeteiligte zu gewinnen. i)wann,woundwemwerdenetwaigeergebnissedesprojekts CLOUD vorgestellt und beraten? NachVorliegenundAuswertungderProjektergebnissewerdendieseden Sicherheitsbehörden dargestellt. j) Inwieweit sind diese öffentlich zugänglich? Eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen. 11.AufwelcheArtundWeisebzw.mitwelchemInhaltwurdeninnerhalb von CLOUD folgende Themen erörtert oder bearbeitet: a)software und Betriebssysteme, Es erfolgte keine diesbezügliche Erörterung. b)aufverschlüsseltenkommunikationsprotokollenbasierenderzugang zu Cloud-Diensten, EswurdenkeinekonkretenKommunikationsprotokollebetrachtet.Vielmehr wurdedieverschlüsselungimbereichdescloud-computingimallgemeinen behandelt.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/12651 c) Zugriff der Sicherheitsbehörden, d)forensik? GegenstanddesProjektswarendierechtlichenRahmenbedingungenunddie ErörterungpotentiellertechnischerMöglichkeitenfüreinenZugriffderSicherheitsbehörden. DieAuswirkungenaufdieForensikwurdenaufgegriffen,jedochnichtabschließend betrachtet. 12.WelcheweiterenDetailskanndieBundesregierungzuInhalten,ZielsetzungundBeteiligtenderStudien EntwicklungderNetze, NextGenerationNetwork und Rufnummernmanipulation mitteilen (Plenarprotokoll 17/210)? DieInhalteundZielsetzungderSFZTK-StudienzurEntwicklungderNetze/ NextGenerationNetworksundderStudiezurUntersuchungdesPhänomens Caller-ID-SpoofingwurdenindemreferenziertenPlenarprotokolldargestellt. DieStudienwerdenunterBeteiligungderSicherheitsbehördenimGeschäftsbereich des BMI und ausgewählten Unternehmen der TK-Industrie durchgeführt. 13.AufwelcheWeisebefasstsichdieKommissionGrundlagenderÜberwachungstechnikmitder (zukünftigen)überwachung,sicherungund Herausgabe von Daten bei Cloud-Diensten? AufdieAntwortenzudenFragen20ff.aufBundestagsdrucksache17/11239 wird verwiesen. TechnischeInnovationenimThemenfeldderÜberwachungstechnikhaben regelmäßigauswirkungenaufpolizeitaktischemöglichkeitenundanforderungen.diesichdabeiregelmäßigergebendenverflechtungenderfeldertechnik, TaktikundRechterfordernimföderalenVerbunddieZusammenarbeitmitanderenGremienundinTeilenmitIndustrieundVerbänden.IndiesemKontext kommtderkommissiongrundlagenderüberwachungstechnik (KomGÜT)die Funktioneinerbund-/länderübergreifendenBeratungsinstanzzu,diedienotwendigenAnpassungsprozessefürdiepolizeilicheTelekommunikationsüberwachung (TKÜ)insbesondereaustechnischerSichterkennt,bewertetund schließlichentsprechendehandlungs-/umsetzungserfordernissefürdiepolizeien des Bundes und der Länder anregt. Mitder (zukünftigen)überwachung,sicherungundherausgabevondatenbei Cloud-DienstenhatsichdieKomGÜTbislangnuralseinemvonvielenAspektendernotwendigenFortentwicklungderpolizeilichenTelekommunikationsüberwachung befasst. a)welche SynergiendurchAbstimmungenundKooperationenauf Bund-/Länderebene wurdenhinsichtlichder (zukünftigen)überwachung,sicherungundherausgabevondatenbeicloud-diensten bereits erzeugt bzw. welche sind angestrebt? AufBasisdergebündeltenExpertisederfürdiepolizeilicheTKÜVerantwortlichenderPolizeiendesBundesundderLänderbewertetdieKomGÜTden ProzessderpolizeilichenTKÜinsbesondereuntertechnischen,betrieblichen undorganisatorischenaspekten.synergetischeeffektebeiderumsetzungder soerarbeitetenundkonsentiertenempfehlungensindzunächstfürfiskalische/ haushalterischebelangeinbundundländernzuverzeichnen (z.b.beiländer-

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode übergreifendenkooperationfürdiekostenintensivebeschaffungunddenbetriebvontkü-anlagen).danebenstehtdieinitiierungund/oderharmonisierung polizeitaktischer Vorgehensweisen und kriminalpolitischer Forderungen. b)aufwesseninitiativekamendievorhabenzustande,undwiewerden AlsBeratungs-bzw.HarmonisierungsinstanzinnerhalbderföderalenStrukturenderIMKbetreibtdieKomGÜTkeineVorhabenimSinnekonkreter/definierter Realisierungs- oder Umsetzungsprojekte. c) Unter wessen Leitung stehen die Vorhaben? d)mitwelchenweiterenbehörden,firmenoderandereninstitutionen arbeitet die KomGÜT hierfür zusammen? e)wannundwowerdenetwaigeergebnissedervorhabenvorgestellt und beraten? f) Inwieweit sind diese öffentlich zugänglich? Auf die Antwort zu Frage 13b wird verwiesen. g)inwiefernwurdeinnerhalbderkomgüterörtert,obdurchdiemitarbeitdesbundesamtesfürverfassungsschutz (auchals Gast )das TrennungsgebotvonGeheimdienstenundPolizeiaufgeweichtwerden könnte? DasBfVistnichtMitgliedderKomGÜT.BeiderTeilnahmedesBfVzuausgewähltenTagesordnungspunktenanbestimmtenSitzungenderKomGÜTsteht derfachlicheaustauschzuausgewähltenfachfragenzurtküimsinneeines Best-Practice-Austauschs imvordergrund.operativeund/oderpersonenbezogeneangelegenheitensindhiervonnichtumfasst.das Trennungsgebot ist somit nicht tangiert. 14.AufwelcheWeisebefasstsichderUnterausschussInformationundKommunikationnachKenntnisderBundesregierungmitder (zukünftigen) Überwachung,SicherungundHerausgabevonDatenbeiCloud-Diensten? a)aufwesseninitiativekamendievorhabenzustande,undwiewerden b) Unter wessen Leitung stehen die Vorhaben? c)mitwelchenweiterenbehörden,firmenoderandereninstitutionen arbeitet die KomGÜT hierfür zusammen? d)wannundwowerdenetwaigeergebnissedervorhabenvorgestellt und beraten? e) Inwieweit sind diese öffentlich zugänglich? DieKomGÜTistdemUnterausschussInformationundKommunikation (UA IuK),deralsBeschlussgremiumfungiert,nachgeordnet.Sieberichtetihm regelmäßig.mitder (zukünftigen)überwachung,sicherungundherausgabe vondatenbeicloud-dienstenhatsichderuaiukbislangindemdargelegten Umfang (siehe Antwort zu Frage 13) befasst. ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzudenFragen20ff.aufBundestagsdrucksache 17/11239 verwiesen.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ AufwelcheWeisebefassensichAgenturenoderRatsarbeitsgruppender EuropäischenUnionmitkonkretenVorhabender (zukünftigen)überwachung,sicherungundherausgabevondatenbeicloud-dienstenbzw. deren gesetzlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen? AufdieAntwortenzuFrage16wirdverwiesen.DieEuropäischePolizeiagentur (CollègeEuropéendePolice CEPOL)bietetTrainingsangebotefürPolizeiangehörigezumThemaCybercrimean,dieauchdasThemaCloudComputingumfassen.DerBundesregierungistnichtbekannt,dasssicheuropäische AgenturenoderRatsarbeitsgruppendarüberhinausmitkonkretenVorhabender (zukünftigen)überwachung,sicherungundherausgabevondatenbeicloud- Dienstenbzw.derengesetzlichenundorganisatorischenRahmenbedingungen befassen. 16.WelcheweiterenDetailskanndieBundesregierungzum Technische[n] Report zucloud-dienstendeseuropeantelecommunicationsstandards Institute mitteilen (Bundestagsdrucksache 17/11598)? a) Unter wessen Leitung steht der Technische Report? ZudenFragen16und16awirdaufdieAntwortzuFrage15aufBundestagsdrucksache 17/11239 verwiesen. b) Wer hat die Einrichtung des Projekts angeregt und verfügt? DieEinrichtungdesProjektserfolgteaufInitiativederArbeitsgruppeETSITCLI. c)welchekonkretenaufgabenübernehmendasbka,diebundespolizei und das Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen des Projekts? BfVundBKAnehmenandenArbeitsgruppensitzungendesETSITCLIteil, übernehmen dabei jedoch keine konkreten Aufgaben. d) Welche Treffen haben hierzu stattgefunden, und wer nahm daran teil? DerinderFragegenannte TechnischeReport wurdeimseptember2011erstelltundwirdseitdeminallenregulärstattfindendentreffenderarbeitsgruppeetsitcliweiterentwickelt.dieteilnahmebeschränktsichaufdie MitgliederderArbeitsgruppeETSITCLI.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 17/11239 verwiesen. e)welcheweitereninstitutionen,firmenoderwissenschaftlicheneinrichtungen wurden für das Projekt mit welchem Ziel angesprochen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. f) Wie haben die Angesprochenen darauf reagiert? g)welcheweitereninstitutionen,firmenoderwissenschaftlicheneinrichtungen sollen zukünftig für das Projekt angesprochen werden? Auf die Antwort zu Frage 16e wird verwiesen. h) Wann und wo wird der Technische Report vorgestellt und beraten? Auf die Antwort zu Frage 16d wird verwiesen.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode i) Inwieweit ist dieser öffentlich zugänglich? DerTechnischeReportbefindetsichineinerEntwurfsfassungundwirdvon ETSI nicht öffentlich zur Verfügung gestellt. 17.WelcheTreffenderArbeitsgruppenTCLIundSA3LIdesETSIhaben nachkenntnisderbundesregierungbzw.ihrerteilnehmendenbehörden indenletztenfünfjahrenanwelchenortenindeutschlandstattgefunden? ETSITCLIRapporteur smeeting #19 (26.Märzbis28.März2008)in Mainz ETSI TC LI Meeting #24 (15. Juni bis 17. Juni 2010) in Aachen ETSITCLIRapporteur smeeting #25 (1.Dezemberbis3.Dezember2010) in Duisburg ETSITCLIRapporteur smeeting #26 (4.Aprilbis5.April2012)inMainz ETSITCLIRapporteur smeeting #27 (26.Novemberbis30.November 2012) in Duisburg a)welchedeutschenfirmenoderbehördenwarenfürdieeinladung oder Tagesordnung jeweils verantwortlich? EsexistiertkeineUnterarbeitsgruppe SA3LI desetsi.dieantwortenbeziehensichdaheraufdieetsi-arbeitsgruppetcli.aufbundestagsdrucksache 17/11239 wird verwiesen. DiefolgendenTreffenhabenindenletztenfünfJahreninDeutschlandstattgefunden: DieTreffeninMainzwurdenvonderBundesnetzagentur,dieTreffeninDuisburgvomLandesamtfürZentralePolizeilicheDienste (LZPD)bzw.demLandeskriminalamtNordrhein-WestfalenunddasTreffeninAachenvoneinem teilnehmendenunternehmenjeweilsinzusammenarbeitmitetsiorganisiert. DieTagesordnungenwerdendurchdieBeiträgederMitgliedervonETSITCLI bestimmt und durch den Vorsitzenden erstellt. Auf Bundestagsdrucksache 17/11239 wird verwiesen. b)welchedeutschenfirmenoderbehördenhabenandentreffenteilgenommen? c)welcheteilnehmer/-innensindihrenbehördennocherinnerlich,sofern die Bundesregierung über keine Teilnahmelisten verfügt? EsliegenkeineTeilnehmerlistenvor;aufdieAntwortzuFrage17bwirdverwiesen. d)mitwelchenzielenundmitwelcheninitiativenhabensichdaslandesamtfürzentralepolizeilichedienstederpolizeinordrhein-westfalenund (soweitdenbeteiligtenderbundesregierungbekanntoder erinnerlich)deraachenerherstellervonüberwachungstechnologien UtimacoindenletztenfünfJahrenindenArbeitsgruppenTCLIund SA 3 LI eingebracht? Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ AufwelcheWeisebefasstsichdieInternationaleFernmeldeunion (ITU) nachkenntnisderbundesregierungmitder (zukünftigen)überwachung, Sicherung und Herausgabe von Daten bei Cloud-Diensten? DieInternationaleFernmeldeunion (ITU)hatalstechnikorientierteVN-SonderorganisationbreiteErfahrungenimBereichderTelekommunikationsinfrastruktur.SielegtStandardsfestundsorgtfürdieweltweiteKoordinierungund ZuweisungvonFunkfrequenzen.ZudembietetsieEntwicklungsländernumfassendeBeratungfürdenAusbauderTelekommunikationsdiensteund-netzean. DieÜberwachung,SicherungundHerausgabevonDatenbeiCloud-Diensten fällt nicht in das Mandat der ITU. a)inwiefernwurdedieüberwachung,sicherungundherausgabevon DatenbeiCloud-DienstenauchaufderWorldConferenceonInternational Telecommunications (WCIT) in Dubai thematisiert? AufCloud-DienstefokussierteFragensindnichtGegenstandderimRahmen derwcitneuverhandelteninternationaltelecommunicationregulations (ITRs). b)wiehatsichdiebundesregierungzuentsprechendendokumenten oder Abstimmungen verhalten? Deutschland hat die Schlussakte der WCIT nicht gezeichnet. 19.WiebeurteiltdieBundesregierungdasErgebnisderimAuftragdesAusschussesfürBürgerrecht,JustizundInneresdesEU-ParlamentsinAuftraggegebenenStudiedesCentreD EtudessurlesConflitsunddesCentreforEuropeanPolicyStudies,wonachdiegrößteGefahrbeimCloud- ComputingnichtinderCyberkriminalität,sonderndurchZugriffevon Behördenbestünde ( Fightingcybercrimeandprotectingprivacyinthe cloud, European Parliament 2012)? Auf Anlage 30 des Plenarprotokolls 17/216 wird verwiesen. 20.WelcheRechtsaktederUS-RegierungsindderBundesregierungbekannt, dieeinenzugriffdurchus-behördenaufindenusabefindlichen Cloud-ServerngespeicherteDatenvonNutzerinnenundNutzernausder Europäischen Union ermöglichen? ZuRechtsaktenderRegierungderVereinigtenStaatenvonAmerika,dieeinen ZugriffvonUS-BehördenaufDatenvonNutzernausderEuropäischenUnion erlauben,dieaufindenusabefindlichen Cloud-Server gespeichertsind, liegenderbundesregierungnurhinweiseausöffentlichzugänglichenquellen vor.zuinhaltundauslegungausländischenrechtsnimmtdiebundesregierung grundsätzlich nicht Stellung. a)inwieweitwurdediebundesregierungvonwelchenstellenderus- RegierunghierüberinKenntnisgesetzt,etwaimRahmenderkürzlichenVerlängerungdessogenanntenForeignIntelligenceSurveillance Act (FISA)durchdenUS-PräsidentenBarackObamaoderdessogenannten Patriot Act? Die Bundesregierung wurde hierzu nicht in Kenntnis gesetzt.

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode b)inwiefernhatdiebundesregierungsichergestellt,dassbetroffenedeutschestaatsangehörigevonetwaigenabhörmaßnahmenimvorfeld oder nachträglich unterrichtet werden? DieUnterrichtungbetroffenerPersonenrichtetsichnachdemjeweilseinschlägigen Recht des Drittstaates. c)inwiefernistfürdiedurchsuchungdercloud-datennachdenjeweiligen Rechtsakten eine richterliche Genehmigung erforderlich? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. 21.InwiefernistderBundesregierungbekannt,obderPatriotActoderder FISAauchZugriffevonUS-BehördenaußerhalbderUSAerlaubt,wiees niederländischewissenschaftlerkürzlichineinerstudiebeschriebenhatten ( CloudComputinginHigherEducationandResearchInstitutions and the USA Patriot Act, November 2012)? ZurextraterritorialenWirkungdesgenanntenausländischenRechtsliegender BundesregierungkeineErkenntnissevor.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzu Frage 20 verwiesen. a)wennja,wiebewertetdiebundesregierungdierechtmäßigkeiteines ZugriffsvonUS-BehördenaufinDeutschlandgespeicherteoderprozessierte Daten bei Unternehmen, Behörden oder sonstigen Stellen? Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. b)inwieweitistdiesepraxisdurchrechtshilfeabkommenderbundesregierungmitdenusagedeckt,bzw.inwieweitwidersprichtsiediesen? RechtsgrundlagenfürErsuchenimBereichderjustiziellenRechtshilfeinStrafsachenmitdemZieldesZugriffsundderÜbermittlungvonDaten,dieineiner Cloudgespeichertsind,sindimWesentlichenderVertragvom14.Oktober 2003zwischenderBundesrepublikDeutschlandunddenVereinigtenStaaten vonamerikaüberdierechtshilfeinstrafsachen (RhVD-USA)inVerbindung mitdemzusatzvertragvom18.april2006zudemvorbezeichnetenvertrag sowiedasübereinkommendeseuroparatsübercomputerkriminalitätvom 23.November 2001 (EuCybercrimeÜbk). Im Hinblick auf den Zugriff auf diese Daten ist zu differenzieren: SollenDatenausderCloudgesichertwerden,istdieGeschwindigkeitderMaßnahmevonzentralerBedeutung.DerAnwendungsbereichderArtikel32und29 deseucybercrimeübkistzuprüfen.anschließendmussdieverwertungder Datenermöglichtwerden.HieristeinesorgfältigePrüfungrechtshilferechtlicher Standardszugewährleisten.DerAnwendungsbereichdesRhVD-USAisteröffnet. DieVoraussetzungendergrenzüberschreitendenjustiziellenZusammenarbeit instrafsachensindzudemunterschiedlich,wennderberechtigtenutzerdiedatenselbstundfreiwilligaufseinenrechnerzurückholt,wennerdaspasswort bekanntgibtoderdiedatennichtgesichertsind,abereindeutscherermittleram ausländischenstandorthoheitlichtätigwird,oderwennderberechtigtenutzer nicht mit der Rückholung der Daten einverstanden ist. Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/12651 c)inwieweittreffenmedienberichtezu,wonachwederdereu-kommissionnochdemeu-parlamentodernationalendatenschützerndie MöglichkeitdesUS-ZugriffsaufDatenimAuslandbekanntwar (Die Presse, 11.Januar 2013)? DieBundesregierunghatkeineKenntnisdavon,obderEuropäischenKommission,demEuropäischenParlamentodernationalenDatenschützerndieMöglichkeit des US-Zugriffs auf Daten im Ausland bekannt war. d)inwiefernsiehtsichdiebundesregierungauchdurchmedienberichte veranlasst,dieauslegungdespatriotactoderdesfisafürspionagemaßnahmenaufihremhoheitsgebietzuunterbinden,undwelche Schritte hat sie gegenüber welchen US-Stellen bereits unternommen? DieBundesregierungsiehtderzeitkeineVeranlassungzuetwaigenSchrittenim Sinne der Fragestellung. e)wiewerdendiebundesregierungunddieeuzukünftigdafürsorgen, dasscloud-datenindeutschlandbzw.indereuvorabfragenaus denusageschütztwerden (bittediekonkretenmaßnahmen,rechtsakte oder sonstigen Schritte erläutern)? ImBereichderjustiziellenRechtshilfeinStrafsachenwerdenProblemeinbilateralen Gesprächen mit den zuständigen US-Behörden erörtert. 22.WievieleRechtshilfeersuchenzurSicherungoderHerausgabevon Cloud-DatenhabenwelcheBundesbehördenindenletztenzweiJahren bei welchen Einrichtungen welcher Länder gestellt? a)wievielerechtshilfeersuchenzursicherungoderherausgabevon Cloud-DatenhabenwelcheBehördenwelcherLänderindenletzten zwei Jahren bei welchen Bundesbehörden gestellt? b) Wie wurden die Rechtshilfeersuchen jeweils beantwortet? WederdieAnzahleingehender,nochausgehenderRechtshilfeersuchen,bzw. die Art der Beantwortung werden statistisch erfasst. c)welchesonstigenangabenkanndiebundesregierungzuderenumfangundbeantwortungmachen,sofernsiedierechtshilfeersuchen und ihren Ausgang nicht protokolliert? ImBKAausdemAuslandeingehendeErsuchenumSicherungoderHerausgabevonCloud-DatensowiederenBeantwortungwerdeninderPraxisregelmäßigüberdasG824/7-Netzwerkabgewickelt.EinvondendeutschenPolizeidienststellenbzw.JustizbehördenausgehendenRechtshilfeersuchenistimmer dannerforderlich,wenndiedatenaufeinemserver/speicherplatzvoneiner ausländischenfirmaimauslandgespeichertsindoderdiedatenaufeinem Server/Speicherplatz einer deutsche Firma im Ausland ausgelagert sind. IneinemErmittlungsverfahrenhatderGeneralbundesanwaltimJahr2012ein RechtshilfeersuchenandasJustizministeriumderVereinigtenStaatenvon AmerikamitderBittegerichtet,beieinemDienstleisterdievollständigenInhalteeinesdortvoneinemderBeschuldigteneingerichtetenSpeicherplatzeszu erhebenundzurverfügungzustellen.grundlagewareinentsprechenderermittlungsrichterlicherdurchsuchungsbeschluss.dasrechtshilfeersuchenist imjuli2012seitensderusaerledigtworden.weiterhinistzubemerken,dass esbeiderstellungeinesrechtshilfeersuchenshäufignichtbekanntist,obder ProviderdieerbetenenDatenaufeinemlokalenServeroder indercloud gespeichert hat.

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 23.Triffteszu,dassdieBundesregierungdieAbfragevonCloud-PasswörternimRahmendesneuenTelekommunikationsgesetzeserleichtern möchte? a) Wie würde dieser Grundrechtseingriff begründet? b) Inwiefern wäre hierfür ein Richtervorbehalt notwendig? Nein.VielmehrsollinUmsetzungderVorgabenderEntscheidungdesBundesverfassungsgerichtsvom24.Januar2012eineAuskunftüberPasswörter (PIN undpuk)nurgestattetwerden,wennauchdiegesetzlichenvoraussetzungen für die Nutzung der dadurch geschützten Daten vorliegen. 24.WiestehtdieBundesregierungzudenAusführungendesStrafrechtlers undjuniorprofessorsdr.tobiassingelnstein,wonachsichtechnische MöglichkeitenzumKnackenderPasswörtervonCloud-Dienstenfürdie Strafverfolgungverbieten,dadiesenichtvonderStrafprozessordnunggedecktsind (NStZ NeueZeitschriftfürStrafrecht,Heft11/2012,S.593 bis 606)? DieBundesregierungsiehtdavonab,VeröffentlichungeneinzelnerRechtswissenschaftler zu bewerten. a)aufwelcherrechtlichengrundlagehältdiebundesregierungdas heimlicheauslesenvonmobiltelefonen,etwaimpolizeigewahrsam oder bei Grenzkontrollen, für zulässig? DieBundesregierungsiehtimrepressivenBereichkeinerechtlicheGrundlage füreinheimliches AuslesenvonMobiltelefonen.EineErmittlungundAuswertungvoninMobiltelefonengespeichertenDatenkannaberimAnschlussan einesicherstellungoderbeschlagnahmenach 94ff.derStrafprozessordnung (StPO)bzw.entsprechendengefahrenabwehrrechtlichenVorschriftenzulässigsein.DabeihandeltessichindesumeineoffeneMaßnahme,dieauf Grund richterlicher Anordnung nach 98 StPO erfolgt. b) Inwiefern ist hierfür ein richterlicher Beschluss vonnöten? Auf die Antwort zu Frage 24a wird verwiesen. Es erfolgt keine statistische Erfassung entsprechender Maßnahmen. c)inwelchemumfangwirddiesvonwelchenbundesbehördenpraktiziert? d)aufwelcherrechtlichengrundlagehältdiebundesregierungdieeinrichtungvonschnittstellenzumunbemerktenausleitendesdatenverkehrs bei Telekommunikationsanbietern für unbedenklich? DieEinrichtungvonSchnittstellenzumAusleitendesDatenverkehrsbeiTelekommunikationsanbieternohneKenntnisdesAnschlussinhabersoder-nutzers istzurrepressivenüberwachungdertelekommunikationunderhebungvon VerkehrsdatennachMaßgabeder 100a,100bAbsatz3Satz1und2, 100g Absatz3Satz1StPOinVerbindungmit 110desTelekommunikationsgesetzes und der Telekommunikationsüberwachungs-Verordnung zulässig.

15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/ ÜberwelchetechnischenWerkzeuge (Hardware,Software)verfügenwelcheBundesbehördenzumAuslesen,ErratenoderKnackenvonPasswörtern von Internetdiensten oder Kommunikationsgeräten? ZurÜberwindungvonGerätesperrcodesbeiKommunikationsgeräten (Mobilfunkgeräten)werdenimBKAkommerziellverfügbareSoftwarewerkzeugeeingesetzt.DieseMaßnahmenwerdenjedochausschließlichbeiMobilfunkgeräten durchgeführt,diezuvorimrahmenvonermittlungsverfahrenbeistrafprozessualenmaßnahmenunterbeachtungderdamitverbundeneneinschlägigen Rechtsvorschriften sichergestellt wurden. DerBNDunddasBfVsetzenzurEntzifferunghandelsüblichewieaucheigenentwickelte Hard- und Software ein. DasBSIführtgemäß 3Absatz1desGesetzesüberdasBundesamtfürSicherheitinderInformationstechnik (BSIG)imAuftragvonbehördlichenKunden technischesicherheitsprüfungenaufderenzuprüfendenit-systemen,anwendungenundnetzendurch.imrahmendiesertechnischensicherheitsprüfungen,insbesondereimrahmenvonpenetrationstests,werdenit-systeme im AuftragdesKunden auchaufleichterratbarepasswortegeprüft.diebehebunghierbeiidentifizierterschwachstellenerhöhtdierobustheitdergeprüften IT-Systeme und fördert die IT-Sicherheit insgesamt. 26.InwiefernwurdennachKenntnisderBundesregierungindiegenannten VorhabenundInitiativenzur (zukünftigen)überwachung, Sicherung und Herausgabe von Daten bei Cloud-Diensten auch Vertreter/-innen aus den BereichenDatenschutz,BürgerrechteoderNetzpolitikeingebunden (insbesondere im SFZ TK, in der KomGÜT, dem UA IuK und dem ETSI)? IndenvorgenanntenForschungsprojektendesSFZTKerfolgtekeineEinbindung von Vertretern aus den genannten Bereichen. InderArbeitsgruppeETSITCLIwerdenkeinegesellschaftspolitischenDiskussionengeführt,sondernausschließlichFragenerörtert,dieeinertelekommunikationstechnischenUmsetzungbestehendergesetzlicherAnforderungen bedürfen.vertreterodervertreterinnenderinderfragegenanntengruppen sinddahernichtindiearbeitsgruppeetsitclieingebunden.aufdieantworten zu den Fragen 16d und 16i wird verwiesen.

16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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