Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3978. der Bundesregierung



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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 16/3978 16. Wahlperiode 29. 12. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/3721 Wissenskredite der KfW-Bankengruppe Vorbemerkung der Fragesteller Laut dem 3. Quartalsbericht der KfW-Bankengruppe erhielten im Zeitraum von Januar bis September 2006 insgesamt 56 407 Menschen einen Wissenskredit. Dazu wurde ein finanzielles Volumen von 872 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Wissenskredite umfassen sowohl das Studienkreditprogramm, die Bildungskredite als auch Kredite für Berufstätige, wie etwa Ergänzungen bzw. Kompensationen zum Meister-BAföG. Im Rahmen der Einführung allgemeiner Studiengebühren weisen die Bundesregierung als auch verschiedene Ländervertreter immer wieder auf ihre vermeintliche Sozialverträglichkeit hin. Ein Argument ist dabei meist die Möglichkeit, angeblich günstige Studienkredite in Anspruch zu nehmen. Dies würde aber mindestens voraussetzen, dass diese Studienkredite allen Interessierten ohne Prüfung ihrer Bonität zur Verfügung stehen. Vorbemerkung der Bundesregierung Unter dem Begriff Wissenskredite werden im Internetauftritt der KfW Förderbank alle von der KfW bearbeiteten Bildungsprogramme geführt. Dazu gehören die Bundesprogramme, die Landesprogramme und der KfW-Studienkredit als sogenanntes Eigenmittelprogramm der KfW. Im Auftrag des Bundes bearbeitet die KfW neben dem Studienkredit noch das BAföG-Bankdarlehen, den Bildungskredit und das AFBG (sog. Meister-BAföG). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 28. Dezember 2006 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 16/3978 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 1. a) Stehen die Studienkredite der KfW-Bankengruppe auch Personen zur Verfügung, die in Privatinsolvenz sind? Falls nein, wie lässt sich dies nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Grundsatz vereinbaren, allen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu einem Studium zu schaffen? Der KfW-Studienkredit dient der Finanzierung des Lebensunterhalts im Erststudium. Für alle Kredite nach dem KfW-Studienkredit -Programm trägt die KfW das volle Risiko. Im Rahmen der Bearbeitung von Anträgen auf einen KfW-Studienkredit arbeitet die KfW mit Auskunfteien zusammen. Bei harten Negativmerkmalen, die einen zwingenden Rückschluss auf spätere Kreditausfälle erlauben, und dazu gehört u. a. die Privatinsolvenz, wird keine Zusage erteilt. Die Darlehensnehmer geben im Übrigen ihre ausdrückliche Einwilligung zu einer entsprechenden Abfrage über Auskunfteien. Davon unberührt bleibt die Sozialleistung BAföG für alle finanziell Bedürftigen in jedem Fall erhalten. Die von der Bundesregierung in der Tat verfolgte Zielsetzung, allen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu einem Studium zu sichern, wird in keiner Weise tangiert. b) Stehen die Studienkredite der KfW-Bankengruppe auch Personen zur Verfügung, die einen Eintrag bei der SCHUFA haben? Falls nein, wie lässt sich dies nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Grundsatz vereinbaren, allen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu einem Studium zu schaffen? Ja; die KfW arbeitet nicht mit der SCHUFA zusammen. 2. Stehen die Studienkredite der KfW-Bankengruppe auch Nicht-EU-Ausländerinnen und -Ausländern und dabei insbesondere auch denjenigen zur Verfügung, die in Deutschland geboren wurden? Falls nein, wie ist das mit dem Grundsatz vereinbar, dass alle Studieninteressierten, die in Deutschland leben, unabhängig von ihrer Nationalität die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu einem Studium haben sollen? Im Rahmen des KfW-Studienkredits sind deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sowie deren Familienangehörige, ungeachtet deren eigenen Staatsangehörigkeit, antragsberechtigt, die sich mit dem Bundesbürger im Bundesgebiet aufhalten. Alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, die sich rechtmäßig seit drei Jahren ständig im Bundesgebiet aufhalten, können ebenfalls Anträge stellen. Dies gilt auch für deren Familienangehörige, die sich mit dem Unionsbürger im Bundesgebiet aufhalten, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit und der Dauer ihres bisherigen Aufenthalts im Bundesgebiet. Als Familienangehörige gelten dabei Ehegatten, eingetragene Lebenspartner sowie Kinder des Deutschen oder des Unionsbürgers oder des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder denen ein Unterhaltsanspruch gegen diese zusteht. Die KfW hat bei der Konzeption des Programms alle EU-rechtlichen Vorgaben beachtet. 3. Stehen die Studienkredite der KfW-Bankengruppe auch Personen zur Verfügung, die ein Zweitstudium machen wollen? Falls nein, wie begründet die Bundesregierung, dass den an einem Zweitstudium interessierten Personen aus einkommensschwachen Haushalten die

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/3978 Aufnahme eines Zweitstudiums im Vergleich mit Zweitstudiums-Interessierten aus reichen Haushalten faktisch verweigert wird? Nein. Der KfW-Studienkredit ist derzeit ausschließlich für die Finanzierung der Lebenshaltungskosten im Erststudium konzipiert. 4. Stehen die Studienkredite der KfW-Bankengruppe auch Personen zur Verfügung, die das 31. Lebensjahr überschritten haben? Falls nein, wie begründet die Bundesregierung diese Regelung, die zahlreiche Studierende in ihrer Studienabschlussphase zu einem Studienabbruch zwingen könnte? Ja, antragsberechtigt sind im Grundsatz volljährige Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland immatrikuliert sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen. Zum Finanzierungsbeginn darf der Studierende zwar das 31. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Allerdings werden bereits absolvierte Fachsemester im geförderten Studienfach oder in einem anderen Studienfach mit dem KfW-Studienkredit geförderte Semester angerechnet. Wer beispielsweise bei Antragstellung 33 Jahre alt ist und bereits 8 Fachsemester studiert hat, ist antragsberechtigt, da er zum Zeitpunkt der Aufnahme des aktuellen Studiums noch unterhalb der Altershöchstgrenze lag. Die Bestimmung einer Altersgrenze rechtfertigt sich aus der im Interesse aller Kreditnehmer liegenden Erforderlichkeit der Begrenzung späterer Ausfallrisiken. 5. a) Warum wurde der Zinssatz der KfW-Studienkredite bereits in ihrem Einführungsjahr erhöht? Die Verzinsung der KfW-Studienkredite erfolgt stets variabel. Jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober eines jeden Jahres erfolgt die Anpassung des Zinssatzes an die Marktentwicklung. Im Übrigen werden auch Darlehen aus den Bundesprogrammen variabel verzinst. Der Vorteil ist, dass außerplanmäßige Rückzahlungen jederzeit in der Rückzahlungsphase ohne Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden können. Zudem wird zu Gunsten der Darlehensnehmer für jedes Darlehen für die Dauer von 15 Jahren ohne zusätzliche Kosten eine Zinsobergrenze gewährleistet. Die KfW garantiert damit, dass unabhängig von der Zinsentwicklung eine Überschreitung dieser Zinsobergrenze nicht stattfindet. b) Sind für das kommende Jahr weitere Zinssteigerungen zu erwarten? Die Zinsentwicklung am Markt ist nicht absehbar.

Drucksache 16/3978 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode c) Stimmt die Bundesregierung zu, dass die erfolgte Zinssteigerung bei den Studienkrediten der KfW-Bankengruppe im Widerspruch zur Maxime der Planbarkeit des Studiums und damit im Widerspruch zu einer verlässlichen Studienfinanzierung steht? Falls nein, warum nicht? Nein. Wie bei jedem privaten Verbraucherkredit auch ist auch für die Kreditnehmer des Studienkredits die Effektivzinsbelastung und deren Variabilität von vornherein überschaubar. Der zusätzlichen Planungssicherheit dient die zu Frage 5a bereits erläuterte Zinsobergrenze. 6. a) Wie bewertet die Bundesregierung, dass laut dem 3. Quartalsbericht für 2006 der KfW-Bankengruppe rund 60 Prozent der Studierenden, die einen Studienkredit in Anspruch nehmen, sich in den ersten vier Monaten ihres Studiums befinden? Die Bundesregierung sieht in der regen Inanspruchnahme des Studienkredits auch durch Studierende in jüngeren Semestern den Beleg dafür, dass mit diesem ergänzenden Finanzierungsangebot in der Tat ein reales Bedürfnis von Studierenden gedeckt werden kann. b) Inwieweit leitet die Bundesregierung daraus einen Anpassungsbedarf beim BAföG ab? Die Bundesregierung sieht in der Folge der positiven Resonanz auf unabhängig von staatlichen Transferleistungen ergänzend angebotenen Kreditfinanzierungsangeboten für das Studium keinerlei Veranlassung für Anpassungen im BAföG. 7. Warum musste in der Bereinigungssitzung zum Haushalt 2007 der finanzielle Aufwand für Zinszuschüsse und Erstattung von Darlehensausfällen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau erhöht werden? Die Entwicklung der für die fragliche Erhöhung ursächlich gewesenen Zinsausgaben für die ebenfalls über die KfW bereitgestellten Bundesmittel an den Staatsdarlehensanteilen der BAföG-Leistungen für Studierende hat nichts mit den Studienkrediten der KfW zu tun. 8. a) Wie ist die soziale Zusammensetzung der Personen, die derzeit einen Wissenskredit für Studierende in Anspruch nehmen? b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Zusammensetzung? Bei der Online-Antragstellung für den KfW-Studienkredit werden soziale Hintergründe (Einkommensverhältnisse, Elterneinkommen etc.) nicht abgefragt. c) Für welchen Zeitraum nehmen die Empfängerinnen und Empfänger der Wissenskredite für Studierende diese in Anspruch (bitte nach den einzelnen Angeboten aufschlüsseln)? Für den KfW-Studienkredit können hier noch keine Aussagen getroffen werden, da das Programm erst im April 2006 gestartet ist.

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/3978 9. a) Wie ist die soziale Zusammensetzung der Personen, die derzeit einen Wissenskredit für Berufstätige in Anspruch nehmen? b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Zusammensetzung? Zur sozialen Zusammensetzung der Personen, die derzeit einen Kredit im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsgesetzes bei der KfW beanspruchen, können keine Aussagen gemacht werden, da bei der KfW keine statistischen Angaben zur sozialen Herkunft erhoben werden. Der Kredit für den Unterhaltsbeitrag wird einkommens- und vermögensabhängig gezahlt. Insoweit wird er nur von Personen in Anspruch genommen, die ihren Lebensunterhalt während der Vollzeitmaßnahme weder aus eigenen Finanzmitteln noch aus denen des nicht dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten bestreiten können. Demgegenüber wird der Kredit für den Maßnahmebeitrag einkommens- und vermögensunabhängig geleistet. Die Höhe der jeweiligen Darlehenssummen wird per Bescheid durch die für die Aufstiegsfortbildung zuständigen Ämter bestimmt. c) Für welchen Zeitraum und in welcher Höhe werden Wissenskredite von Berufstätigen in der Regel in Anspruch genommen (bitte nach den einzelnen Angeboten aufschlüsseln)? Die Mehrzahl der Vollzeitmaßnahmen wies in 2005 eine Dauer von 21 bis unter 34 Monate auf. In dieser Zeit nahmen die Geförderten durchschnittlich zur Deckung des Lebensunterhaltes einen monatlichen Kredit in Höhe von 417 Euro in Anspruch. Zur Deckung der Maßnahmekosten wurde durchschnittlich sowohl von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen an Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ein Betrag von 1 633 Euro in Anspruch genommen. Die Mehrzahl der im Jahr 2005 geförderten Teilzeitmaßnahmen dauerte 24 bis unter 30 Monate.

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