2008einenBerichtgesendet,deraufzeigt,dassdieprivateVorsorgekeinverlässlicherSchutzgegenAltersarmutist.DieSendungkonzentriertesichauf

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 16/8016 16. Wahlperiode 11. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7829 Leistungsniveau der gesetzlichen Altersrente, Riesterförderung und Grundsicherung im Alter Vorbemerkung der Fragesteller DieBundesregierungerklärteimOktober2007,dassderGesetzgebermitder öffentlichgefördertenriesterrente bewussteininstrumentgeschaffenhat, vondemgeradeauchgeringverdienendeüberproportionalprofitieren. (Bundestagsdrucksache16/6898).DasPolitikmagazinMonitorhatam10.Januar 2008einenBerichtgesendet,deraufzeigt,dassdieprivateVorsorgekeinverlässlicherSchutzgegenAltersarmutist.DieSendungkonzentriertesichauf dasproblem,dassrentenansprüchevongeringverdienendenbeieinemmöglichenbezugvongrundsicherungimalterkomplettaufdieseangerechnet werden.diehauptaussagedersendungwar,dasssichfürbestimmtegruppen mitgeringenbeitragspflichtigeneinkommenoderlückenindererwerbsbiografie eine privatealterssicherung nicht lohne. Monitorzitierteine bislangnichtöffentliche AnalysederdeutschenRentenversicherung,nachdereinVersichertermit32BeitragsjahrenunddurchschnittlichemEinkommenbeiRenteneintrittimJahr2030mitgesetzlicher RenteplusRiesterrentenichtüberdasGrundsicherungsniveaukommt.Inder PressemitteilungdesBundesministeriumsfürArbeitundSoziales (BMAS)zu dergenanntensendungführtdasministeriumaus,dass27jahrebeitragszahlungenbeieinemrentenversicherungspflichtigendurchschnittsverdienerausreichen, um das Grundsicherungsniveau von 627 Euro zu erreichen. InderAntwortaufdieKleineAnfragederFraktionderFDP (Bundestagsdrucksache16/6898)führtdieBundesregierungaus,dasseinePersonüber 45Jahrerund1450Euro,über40Jahrerund1625Eurooder35Jahrerund 1850EuroimDurchschnittbruttoauseinerversicherungspflichtigenTätigkeitverdienthabenmuss,umaktuelleinenAnspruchausdergesetzlichen Rentenversicherungzuerreichen,deroberhalbdesGrundsicherungsniveaus liegt. DurchdenFernsehbeitragistdieProblematikAltersarmutundderrentenpolitischenAktivitätenundMaßnahmen,diegeeignetsind,diesezuverhindern, erneutaufdiepolitischeagendagerückt.inszentrumderdebatteumalters- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsArbeitundSoziales vom7.februar2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 16/8016 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode armutundrentenpolitikgehörtdiepolitischgewollteniveauabsenkungbei dergesetzlichenrentenversicherung,diemaßgeblichzurvorsehbarenwiederkehrvonaltersarmutbeiträgt.diemöglichkeitenundgrenzeneineröffentlichgeförderten,privatenaltersvorsorge,dieseniveauabsenkungzukompensieren,müssenkritischüberprüftwerden.insbesonderedieleistungsfähigkeitderprivatenaltersvorsorge KostenundNutzenfürverschiedene Gruppen/Akteure,sozialselektiveWirkungenetc. gilteskritischzubeleuchten. ImRentenversicherungsbericht2007prognostiziertdieBundesregierungin derübersichtb8aufs.39dasversorgungsniveauimalterfürbestimmte Rentenzugangsjahrgänge.Für2021kommtdieBundesregierungaufeinSicherungsniveauvorSteuernvon46,2ProzentausdergesetzlichenRentenversicherungundbeiHinzuziehungdermaximalenRiesterrenteauf50,3Prozent. DieseZahlensindnurnachvollziehbar,wennzugleichdieAnnahmenoffen gelegtwerden,diediesenschätzungenzugrundeliegen.diesegiltesnachzureichen,zumaldieprognosebedeutet,dassin15jahrendasleistungsniveau ausdergrvundderprivatenaltersvorsorge (Riesterrente)nochunterdem heutigenvonrund51prozentliegt,dasalleindiegrverbringt.dieprivate AltersvorsorgekanndemnachdenLeistungsverlustausderGRVnichtkompensieren, wie es das Ziel der Regierungspolitik ist. 1.WelcheAnnahmenliegenderzitiertenPrognose (B8,S.39)imRentenversicherungsbericht zugrunde? a)vonwelcherbruttoentgeltentwicklunggehtdiebundesregierunginden Jahren 2002 bis 2030 aus (jährlich in Euro)? b)vonwelchernettoentgeltentwicklungvorsteuerngehtdiebundesregierung in den Jahren 2002 bis 2030 aus (jährlich in Euro)? c)vonwelcherentwicklungderabgabenquotederarbeitnehmerundarbeitnehmerinnennach 154SGBVIgehtdieBundesregierungfür denselbenzeitraumaus (bitteeinzelnausweisen:steuerquote,sozialversicherungsbeitragsquote und Riesterprämienquote)? d)welcheentwicklungdesaktuellenrentenwertsunterstelltdiebundesregierung für denselben Zeitraum (jährlich in Euro)? e)welchenanpassungssatzdesaktuellenrentenwertsunterstelltdie Bundesregierung für die Jahre 2002 bis 2030 (jährlich)? f)welchersozialversicherungsbeitragfürrentnerundrentnerinnenwird für die Jahre 2002 bis 2030 unterstellt (jährlich)? g)welchesteuerquotewirdfürrentnerundrentnerinnen (Alleinstehende/r,der/dieaußerGRVundRiesterrentekeinEinkommenhat) für den Zeitraum 2002 bis 2030 (jährlich nach Rentenzugang)? h)welcheentwicklungdesriester-sparkapitalswird2002bis2030unterstellt (jährlichineuro);hierbitteeinzelnaufführen:diejährliche Einzahlungenbruttoundnetto (alsoabzüglichprovision,verwaltungskostenetc.);derjährlichestanddesriesterkapitalseinschließlich Zinseszins sowie die Zinssätze 2002 bis 2030 (jährlich)? i)welchegesamtwirtschaftlicheriesterquotederarbeiterundangestelltenunterstelltdiebundesregierung2002bis2030 (jährlich) (dabeibitte separatausführen: riesternde Arbeiter/AngestelltezurZahlallerförderberechtigtenArbeiterundAngestelltensowiedieAusschöpfungder Förderquotebeiden riesternden ArbeiternundAngestellten volle Förderung/anteilige Förderung)? j)welcheslebensjahrwurdebeimzugangsowiederriesterrentenbezugsdauerbeidenrentenzugängen2010bis2030unterstellt (jährlich nach Zugangsjahr)?

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/8016 Antwort zu den Fragen 1a bis 1j. Gemäß 154SGBVI (SechstesBuchSozialgesetzbuch)hatdieBundesregierungdengesetzgebendenKörperschaftenjährlichbiszum30.Novembereinen Rentenversicherungsberichtvorzulegen.Gemäß 154Abs.1enthältderBerichtModellrechnungenzurEntwicklungvonEinnahmenundAusgaben,der NachhaltigkeitsrücklagesowiedesjeweilserforderlichenBeitragssatzesinden künftigen15kalenderjahren.entsprechendreichendieberechnungsergebnisse des Rentenversicherungsberichts 2007 bis zum Jahr 2021. Gemäß 154Abs.3SGBVIistimRentenversicherungsberichtzuprüfen,ob derverhältniswertauseinerjahresdurchschnittlichenverfügbarenstandardrenteunddemverfügbarendurchschnittsentgeltindermittlerenvarianteder 15-jährigenVorausberechnungendesRentenversicherungsberichts (SicherungsniveauvorSteuern)biszumJahr202046vomHundertoderbiszumJahr 203043vomHundertunterschreitet.DieverfügbareStandardrenteistdieRegelaltersrenteausderallgemeinenRentenversicherungmit45Entgeltpunkten ohneberücksichtigungderaufsieentfallendensteuern,gemindertumden durchschnittlichenbeitragsanteilzurkranken-undpflegeversicherung.bezüglichderbeitragssätzewirdindenmodellrechnungenmittel-undlangfristig nichtzwischenarbeitnehmernundrentnernunterschieden.dasverfügbare DurchschnittsentgeltistdasDurchschnittsentgeltohneBerücksichtigungder daraufentfallendensteuern,gemindertumdendurchschnittlichzuentrichtendenarbeitnehmersozialbeitrageinschließlichdesdurchschnittlichenaufwandszurzusätzlichenaltersvorsorge.indenmodellrechnungensinddaher keineannahmenzusteuerquotenerforderlich.aufanregungdessozialbeirats enthältderrentenversicherungsberichtnichtnurberechnungenzumsicherungsniveauvorsteuern,sondernberücksichtigtnebenderrentedergesetzlichenrentenversicherungaucheinezusätzlicheversorgungsleistungauseiner Riester-Rente. FürdieRentedergesetzlichenRentenversicherungwirddieEntwicklungdes aktuellenrentenwerts (zum1.juli)inübersichtb14ausgewiesen.imvorausberechnungszeitraumdesrentenversicherungsberichtsergibtsicheinedurchschnittlicherentenanpassungvon1,7prozentprojahr.dieentwicklungdes Sicherungsniveaus vor Steuern wird in Übersicht B8 aufgezeigt. ÜbersichtB8zeigtdarüberhinausauchdieEntwicklungdesVersorgungsniveausvorSteuern,dassichausgesetzlicherRenteundRiester-Renteergibt. BeiderBerechnungdesRiester-SparkapitalswirdrechnerischimJahr2002mit demsparenbegonnen.dasbruttoentgeltsteigtvon28626euroimjahr2002 biszumjahr2021umdurchschnittlich2,1prozentprojahrauf42254euroan (vgl.auchübersichtb14).dasnettoentgeltvorsteuernsteigtvon24074 EuroimJahr2002umdurchschnittlich2,0ProzentproJahrauf35081Euro an.dieetwasflachereentwicklungdernettoentgeltevorsteuernberuhtaufeinerzunahmederabgabenquote,fürdienebendemanstiegdesbeitragssatzes zurgesetzlichenrentenversicherung (vgl.übersichtb8)aucheinezunahme derbeiträgeanriester-rentenverantwortlichist,diesauchaufgrunddes AnstiegsdesförderfähigenHöchstsatzesvon1Prozentauf4Prozentbiszum Jahr2008.BeiträgezuRiester-RentensindgemäßdemEuropäischenSystem VolkswirtschaftlicherGesamtrechnungen (ESVG)alsSozialbeiträgederArbeitnehmerzubuchen.DerAnstiegderAbgabenquotederArbeitnehmerauf 17,0ProzentimJahr2021inderlangfristigenVorausberechnungwirdaberim WesentlichenvonderHöhedesBeitragssatzeszuRentenversicherungbestimmt (vgl. Übersicht B8). BeiderBerechnungdesRiester-SparkapitalswirdentsprechenddenStufendes förderfähigenhöchstsatzesfolgendesunterstellt.der (Brutto-)Sparbetragbeträgt1ProzentdesBruttoverdienstesindenJahren2002und2003,2Prozent desbruttoverdienstesindenjahren2004und2005,3prozentdesbrutto-

Drucksache 16/8016 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode verdienstesindenjahren2006und2007.ab2008wirdeinsparbetragvon 4ProzentdesBruttoverdiensteskonstantgehalten.Vom (Brutto-)Sparbetrag werdenkonstant10prozentverwaltungskostenabgezogen.dersichsoergebende (Netto-)Sparbetragwirdmit4ProzentproJahrverzinst.ImErgebnis wirdz.b.beieinemrentenzugangimjahr2021einkapitalstockvon rd.30000euroerreicht.fürallezugangsjahrewirdhiervoneinemeinheitlichenzugangsaltervon65jahrenausgegangen.beimrentenbezugwirddieim RentenversicherungsberichtunterlegtefernereLebenserwartung65-Jähriger unterstellt. DiedemRentenversicherungsbericht2007zugrundeliegendenDatenfürden Zeitraum2002bis2021sinddennachstehendenTabellenzuentnehmen. Jahr Bruttoentgelt Entgelt vor Steuern Abgabenquote ( ( 1-2 ) / 1 ) Aktueller Rentenwert zum 1.7. in p.a. in p.a. in % zum 1.7. in Veränderung in % 1 2 3 4 5 2002 28.626 24.074 15,9 25,86 2,16 2003 28.938 24.234 16,3 26,13 1,04 2004 29.060 24.312 16,3 26,13 0,00 2005 29.202 24.379 16,5 26,13 0,00 2006 29.494 24.500 16,9 26,13 0,00 2007 30.054 25.078 16,6 26,27 0,54 2008 30.775 25.707 16,5 26,54 1,03 2009 31.360 26.167 16,6 26,97 1,62 2010 31.956 26.651 16,6 27,15 0,67 2011 32.563 27.202 16,5 27,26 0,41 2012 33.279 27.828 16,4 27,63 1,36 2013 34.044 28.468 16,4 28,30 2,42 2014 34.861 29.136 16,4 28,94 2,26 2015 35.733 29.865 16,4 29,53 2,04 2016 36.662 30.641 16,4 30,21 2,30 2017 37.652 31.453 16,5 30,92 2,35 2018 38.706 32.185 16,8 31,64 2,33 2019 39.828 33.118 16,8 32,10 1,45 2020 41.023 34.111 16,8 32,94 2,62 2021 42.254 35.081 17,0 33,83 2,70

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/8016 Sparanteil Anteil Sparanteil Kapital zum Jahr Bruttoentgelt Sparanteil Brutto Verwaltung Netto Zinssatz Jahresende in p.a. in % in p.a. in % in p.a. in % in 2002 28.626 1 286 10 258 4 268 2003 28.938 1 289 10 260 4 550 2004 29.060 2 581 10 523 4 1.116 2005 29.202 2 584 10 526 4 1.707 2006 29.494 3 885 10 796 4 2.603 2007 30.054 3 902 10 811 4 3.551 2008 30.775 4 1.231 10 1.108 4 4.846 2009 31.360 4 1.254 10 1.129 4 6.213 2010 31.956 4 1.278 10 1.150 4 7.658 2011 32.563 4 1.303 10 1.172 4 9.184 2012 33.279 4 1.331 10 1.198 4 10.797 2013 34.044 4 1.362 10 1.226 4 12.504 2014 34.861 4 1.394 10 1.255 4 14.309 2015 35.733 4 1.429 10 1.286 4 16.219 2016 36.662 4 1.466 10 1.320 4 18.241 2017 37.652 4 1.506 10 1.355 4 20.380 2018 38.706 4 1.548 10 1.393 4 22.644 2019 39.828 4 1.593 10 1.434 4 25.041 2020 41.023 4 1.641 10 1.477 4 27.579 2021 42.254 4 1.690 10 1.521 4 30.264 2.a)WiehochsinddieKostenderöffentlichenFörderungderprivatenAltersvorsorge,d.h.dieZulagenplusSteuerausfälledurchdenSonderausgabenabzugfürdenBundeshaushalt (bittejährlich2002bis2007separateist-wertesowiejährlicheannahmenderbundesregierungbis 2030)? FürdieZulagennach 84,85desEinkommensteuergesetzes EStG (Grundzulagen,Kinderzulagen)werdenkeineAusgabenansätzeimBundeshaushalt gebildet.dadiezulagendirektausdemlohnsteueraufkommengezahltwerden,mindernsiedasaufkommenderlohnsteuerfürdenbund,dieländerund diegemeinden.imrahmenderregelmäßigensteuerschätzungwerdendiese Rotbuchungen jeweils neu und aktuell geschätzt. DerdieZulagenergänzendeSonderausgabenabzugsenktdagegenunmittelbar daseinkommensteueraufkommen.dersonderausgabenabzugnach 10aEStG füraltersvorsorgebeiträgeisterstnachdeneinkommensteuerveranlagungen undderdurchführungdersteuerstatistischenerhebungenbezifferbar.eskann allerdingsdavonausgegangenwerden,dassmaximal50prozentdeszulagenvolumensalssonderausgabenabzughinzukommendürfte.diedatenzumzulagenvolumenkönnendernachfolgendenübersichtentnommenwerden.dabei istfolgendeszubeachten:fürdiebeispielsweisefürdasjahr2004entstandenenzulagenansprüchewerdendiezulageninabhängigkeitdeszeitpunktes derantragstellungindenjahren2005,2006und2007ausgezahlt.diealtersvorsorgezulagekannbeiderzentralenzulagenstellefüraltersvermögeninnerhalbeineszeitraumsvon2jahrennachabschlussdesbeitragsjahresbeantragt werden (ZulageantragfürdasBeitragsjahr2004kannbiszumAblaufdesJahres2006gestelltwerden,sodassdieZulagenauszahlungspätestenszum15.Februar2007erfolgt).DieAltersvorsorgezulagewurdeerstmalsimJahr2003 ausgezahlt.

Drucksache 16/8016 6 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode JahrAltersvorsorgezulage in Mio. 200372,5 2004145,5 2005333,5 2006562,0 20071 070,8 Quelle: Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen NacheineraktuellenAuswertungdesStatistischenBundesamtesausdenbisher vorliegendendatendereinkommensteuerstatistikfürdiejahre2002bis2004 gestaltetesichdieüberdenzulageanspruchhinausgehendesteuerlichewirkung in den einzelnen Veranlagungsjahren wie folgt: Jahr Auswirkung des 10 a EStG in Mio. 200238,5 200353,5 2004 1 107,4 1 Für das Veranlagungsjahr 2004 sind nur die bis zum 28. Februar 2007 veranlagten Steuerpflichtigen erfasst. b)wiehochistdersparanteilandeneingezahltenbeiträgenineinerriestergeförderten privaten Altersvorsorge durchschnittlich? DerSparanteilandeneingezahltenBeträgenistabhängigvomProduktdergefördertenAltersvorsorgesowievondenKonditionenderjeweiligenAnbieter. DiewichtigstenFormensinddieprivateRentenversicherung (Lebensversicherung), Banksparpläne sowie Investmentfonds. BeidenRiester-Produkten,dievonLebensversicherernangebotenwerden, liegtderdurchschnittlichesparbeitragbeird.84prozentdesbeitrags.dabeiist aberzuberücksichtigen,dassdersparanteilüberdielaufzeitdesvertrages nichtkonstantist.indenerstenjahrenistdersparanteilwegenderabschlusskostenverteilungimallgemeinenniedriger.überdieeinzelheitenwirdder Versicherungsnehmer informiert, siehe Antwort zu Frage 2d). HinsichtlichderRiesterprodukteausdemBanken-undInvestmentbereichliegenkeinekonkretenErkenntnisseüberdieHöhedesSparanteilsvor.Bei BanksparplänenverringertsichderSparanteilumeventuelleKontoführungsgebühren.BeifondsgebundenenSparplänenfallenebenfallsentsprechendeKostenan,diebeispielsweisedadurcherhobenwerden,dassVerwaltungsgebühren aus dem Fondsvermögen entnommen werden. c)wiebewertetdiebundesregierungdieschätzungdeslehrbuchs SozialpolitikundsozialeLageinDeutschland,20074.Auflage,Band2, S.455),dassdieserWertdurchschnittlichwenigerals85Prozentder eingezahlten Gelder beträgt? FürdieRiester-Produkte,dievonLebensversicherernangebotenwerden,kann dieseschätzungbestätigtwerden.beilebensversicherungstarifensetztsich derbeitragauseinemspar-,einemrisiko-undeinemkostenanteilzusammen. DiesgiltinsbesondereauchfürdievondenLebensversicherernangebotenen Riesterprodukte.GenerellliegtderSparanteilbeikapitalbildendenLebensversicherungstarifenimDurchschnittbeigut82ProzentdesBeitrags.Gemäßder

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/8016 AntwortzuFrage2bbeträgtderSparanteilbeiRiester-ProduktenimDurchschnitt84ProzentdesBeitrags.InsoweitunterscheidensichdieseRiester-ProduktenichtwesentlichvondenanderenkapitalbildendenLebensversicherungstarifen. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 2b. d)wiehochsinddurchschnittlichderkosten-undderrisikoanteilbei den Produkten der privaten Altersvorsorge? DerBundesregierungsindwederderRisikoanteilnochdiedurchschnittlichen KostenbeidenProduktenderprivatenAltersvorsorge (Rentenversicherungen, BanksparpläneundInvestmentverträge)bekannt.Zudemistnichtbekannt, welcheinvestmentfondsimrahmenvonaltersvorsorgeverträgennachdem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)konkretgenutzt werden.konkreteerkenntnisseliegennurhinsichtlichderlebensversicherung vor.dortmachenkosten-undrisikoanteilzusammenimdurchschnittrund 16 Prozent des Beitrags aus. AllgemeinistzudenzertifiziertenProduktenderAltersvorsorgeaufFolgendes hinzuweisen: ImZertifizierungsverfahrenprüftdieZertifizierungsstellegemäß 1Abs.1 Satz1Nr.8AltZertGausschließlichdieVerteilungderAbschluss-undVertriebskosten.DerprivateAltersvorsorgevertragmussunabhängigvomkonkretenProdukteineRegelungvorsehen, dassdieinansatzgebrachtenabschluss-undvertriebskostenübereinenzeitraumvonmindestensfünfjahren ingleichmäßigenjahresbeiträgenverteiltwerden,soweitsienichtalsvomhundertsatz von den Altersvorsorgebeiträgen abgezogen werden. IndervorvertraglichenInformationgemäß 7Abs.1Nr.1und2AltZertGhat deranbieterüberdiehöheundzeitlicheverteilungderzutragendenabschluss-undvertriebskostenbzw.diekostenfürdieverwaltungdesgebildeten Kapitals zu informieren. Gemäß 7Abs.4AltZertGmussderAnbieterseinenVertragspartnerjährlich schriftlichüberdieeinbehaltenenanteiligenabschluss-undvertriebskosten sowie die Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals informieren. DerAnbietermussdiejährlicheVerbraucherinformationnichtderZertifizierungsstellevorlegen.DieZertifizierungsstellehatsomitkeinenMarktüberblick, welchedurchschnittlichenkostenerhobenwerden.insoweitwerdenlediglich Stichprobenprüfungen bei einzelnen Anbietern durchgeführt. e)unterliegtdieangemessenheitdeskostenanteilseineröffentlichen Kontrolle,undwennja,inwelcherWeisewirddieAngemessenheit kontrolliertund transparent gemacht? DieAngemessenheitdesKostenanteilswirdwederimRahmendesZertifizierungsverfahrensnochvonderzuständigenOrdnungswidrigkeitenbehördeformal geprüft. ImBereichderVersicherungsaufsichtwirdvonderBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)imRahmenderinternenBerichterstattungvon VersicherungsunternehmenallerdingsdieKostenentwicklungindeneinzelnen Bestandsgruppen bzw. Abrechnungsverbänden kontrolliert. AußerdemhatgemäßderVerordnungüberInformationspflichtenbeiVersicherungsverträgenvom18.Dezember2007beiderLebensversicherungderVersichererdemVersicherungsnehmerAngabenzurHöhederindiePrämie einkalkulierten Kosten zur Verfügung zu stellen.

Drucksache 16/8016 8 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode BeiInvestmentfondsunterliegendiedemFondsvermögeninRechnunggestelltenKostenkeinerGenehmigungdurchdieBaFin.DiesesindjedochindenVertragsbedingungenundimVerkaufsprospekttransparentzumachen.DieEinhaltungdieserTransparenzanforderungenunterliegtderAufsichtdurchdieBaFin. Allgemeinistzuergänzen,dassdieeuropäischeRichtlinieMiFID (Marketsin FinancialInstrumentsDirective),diedurchdasFinanzmarktrichtlinie-UmsetzungsgesetzinnationalesRechtumgesetztwurde,dieeuropaweiteVerbesserungdesAnlegerschutzesdurchneueVerhaltens-undTransparenzpflichten zumzielhat.sohabendieanbieterunteranderemdieverpflichtung,kosten (Provisionenetc.)transparentzumachenundzuveröffentlichensowieeine dem Kunden angemessene Beratung zu gewährleisten. f)welchemonatlicheauszahlungkanneinvollzeiterwerbstätigerdurchschnittsverdiener (zweivarianten:alleinstehende/rsowiealleinverdiener/inmitzweikindern)beieinermaximalenförderungnach20,30und 40JahrenEinzahlungenineineRiesterrenteerwarten (beieinemgarantiezinsvon2007von2,25prozent;alternativ:3prozentund4prozent)? g)welchemonatlicheauszahlungkannein/evollzeiterwerbstätige/rniedriglohnverdiener/in (definiertalsbruttomonatseinkommenvonzwei DrittelndesMediansnachIAB)unterdenselbenBedingungenwie2f erwarten? h)welchemonatlicheauszahlungkannein/evollzeiterwerbstätige/rverdiener/inmit1400eurobruttoeinkommenunterdenselbenbedingungen wie 2f erwarten? Antwort zu den Fragen 2f bis 2h. DieBerechnungsergebnissefürMonatsrentenfürverschiedeneVerdienste,unterschiedlicheEinzahlungsdauernundZinssätzesinddernachstehendenTabelle zu entnehmen. Zinssatz 2,25% 3% 4% mtl. Bruttoeinkommen Jahre der Einzahlung 20 30 40 2.458 137 226 341 1.798 100 165 249 1.400 78 129 194 2.458 158 274 433 1.798 116 200 317 1.400 90 156 247 2.458 192 355 600 1.798 141 260 439 1.400 110 202 342 i)wiebewertetdiebundesregierungdieergebnissederstudievoncorneoundkollegen (http://www.fu-berlin.de/wiwiss/institute/finanzen/ corneo/dp/riester_cks.pdf),nachderdieriesterförderungnichtzu einererhöhungdersparneigungvongeringverdienernführtunddaher die Riesterförderung massive Mitnahmeeffekte produziert? DieStudie ErhöhtdieRiester-FörderungdieSparneigungvonGeringverdienern? vonprof.corneoetal.basiertaufeinemsehrabstraktenmethodischen AnsatzundeinerempirischnursehrbegrenztaussagekräftigenDatengrundlage.SomussnacheigenerAussagezurAbsicherungeinesausreichenden StichprobenumfangseinrelativbreiterEinkommensbereicheinbezogenwer-

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/8016 den,sodassdiebetrachtungvon Geringverdienern problematischist.zudem lässtderstützzeitraum2000bis2004diefürdaswachstumbeidenriester- VerträgenbesondersdynamischenJahre2006und2007außenvor.Zentrales ErgebnisderStudieist,dassbis2005GeringverdienerihreSparleistungin unveränderterhöheinriester-verträgeumgeschichtethabensollen.dieses ErgebnisistjedochvordemHintergrunddesmethodischenAnsatzesundder DatenbasiszweifelhaftundwirdselbstvonProf.Corneoalsnichtsichereingeschätzt.DochselbstwenndasErgebnisderRealitätentspräche,wärediesnicht alskritikanderriester-rentezuwerten,dasichdiealtersvorsorgedergeringverdiener in jedem Fall verbessert hätte. j)plantdiebundesregierung wievondengenanntenautorenangeraten (a.a.o.,s.18) eineumfassendeevaluierungderförderungderprivatenaltersvorsorge,bevorsiediemassivesubventionierungderprivaten Altersvorsorge fortführt oder sogar noch ausweitet? k)welcheschwerpunktesetztdiebundesregierungineinersolchenevaluierung? Falls keine Überprüfung geplant ist, bitte begründen warum nicht? Antwort zu den Fragen 2j und 2k. SeitInkrafttretendesAltersvermögensgesetzessieht 154SGBVIvor,dass derinjederwahlperiodevorzulegendeergänzendeberichtzumrentenversicherungsbericht (Alterssicherungsbericht)umDarstellungenzurstaatlichen FörderungderzusätzlichenAltersvorsorgezuergänzenist.Insbesondereist überdenumfangderinanspruchnahmederriester-förderungunddersteuerlichenförderungderbetrieblichenaltersversorgungsowieüberdendadurch erreichtenverbreitungsgradzuberichten.dienächstenaktuellenzahlenzur SituationundEntwicklungderzusätzlichenAltersvorsorgewerdenimRahmen des2008zuerstattendenalterssicherungsberichtsderbundesregierungvorliegen. 3.a)IstderBundesregierungdievon Monitor zitierteanalysederdeutschenrentenversicherungbekannt,seitwannsindihrdieseinformationen gegebenenfalls bekannt? InderMonitor-Sendung TrotzRiester-RentekeinenCentzusätzlich am 10.Januar2008wurdeaufBerechnungenderDeutschenRentenversicherung Bezuggenommen.DieBerechnungenwurdenlautHandelsblattvom14.Januar 2008vonderDeutschenRentenversicherungBaden-WürttembergfürWalter Hirrlinger (PräsidentdesVdK)erstellt.ErgebnissedieserBerechnungenwurdeninderMonitor-Sendungam10.Januar2008präsentiert.ZumTeilwurden diesebereitsinderankündigungdersendunggenannt.diebundesregierung erhielt erst durch diese Ankündigung von den Berechnungen Kenntnis. b)wieerklärtdiebundesregierungdiediskrepanzzwischenderanalyse der Rentenversicherung und ihren eigenen Berechnungen? BerechnungenzumVerhältnisvongesetzlicherRentezurGrundsicherungkönnenseriösnuraufBasisheutigerWerteerfolgen,weildaszukünftigeGrundsicherungsniveaunichtbekanntist.EntsprechenderreichteinDurchschnittsverdiener,dernebenBeiträgenzurgesetzlichenRentenversicherungauchfür eineriester-renteanspart,nach20jahreneinalterseinkommenausbeiden Quellen,dasüberdemdurchschnittlichenGrundsicherungsbedarfder65-JährigenundÄltereninHöhevon627Euroliegt.OhneRiester-Rentesind27Jahre erforderlich.diezitierteberechnungkommtzueinemanderenergebnis,weil sie nicht auf heutigen Werten basiert.

Drucksache 16/8016 10 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode c)wieverändertsichdieanzahldernotwenigenjahrebeitragszahlungen füreine/ndurchschnittsverdiener/in (alternativ:niedriglohnverdiener/ in),umeinealtersrenteoberhalbdesgrundsicherungsniveauszuerreichen bis 2030 (ohne Riesterrente)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen. d)wieverändertsichdieanzahldernotwenigenjahrebeitragszahlungen füreine/ndurchschnittsverdiener/in (alternativ:niedriglohnverdiener/ in),umeinealtersrenteoberhalbdesgrundsicherungsniveauszuerreichen bis 2030 (mit maximaler Riesterrente)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen. 4.IstdasgesetzlichnormierteMindestsicherungsniveauvorSteuernvon 46ProzentbiszumJahr2020und43ProzentbiszumJahr2030geeignet undausreichend,umrentenansprücheoberhalbdesgrundsicherungsniveaus zu garantieren? GrundsätzlichhandeltessichbeiderGrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderungumeinebedarfsabhängigeundnachrangigeSozialhilfeleistung.EinAnspruchaufLeistungenderGrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderungbestehtdann,wennalleverfügbarenMittelnichtausreichen, einenlebensunterhaltinhöhedesgrundsicherungsniveaus (soziokulturelles Existenzminimum)zubestreiten.ObheuteoderinderZukunftAnspruchauf GrundsicherungimAlterbesteht,hängtdahernichtdavonab,obundwennja inwelcherhöherentenausdergesetzlichenrentenversicherungbezogenwerden,sondernentscheidendsindalleeinkünfte,dasvorhandenevermögensowieunterhaltsansprüchegegenehegattenundlebenspartner.imübrigenwird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen. 5.a)WiehochliegtbeidenletztenRentenzugangsjahrgängendiedurchschnittliche Anzahl von Beitragsjahren? DieHöhederdurchschnittlichenAnzahlvonBeitragsjahrenbeimRentenzugangderVersichertenrentenindenJahren1993bis2006sindderfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/8016 Durchschnittliche Beitragsjahre der Versichertenrenten beim Rentenzugang Jahr Alte Bundesländer Neue Bundesländer Männer Frauen Männer Frauen 1993 36,2 21,6 42,8 34,8 1994 36,4 22,5 42,8 34,9 1995 36,4 23,2 42,6 36,6 1996 36,7 23,7 40,8 36,9 1997 37,0 23,8 40,4 36,8 1998 37,2 24,2 40,2 37,1 1999 37,1 24,0 40,7 37,0 2000 37,2 23,3 40,9 37,7 2001 37,1 23,1 40,7 37,5 2002 37,0 22,4 40,8 37,1 2003 36,3 22,3 41,0 37,3 2004 35,7 22,2 40,7 37,4 2005 35,5 21,8 40,9 37,0 2006 35,5 22,7 40,4 37,1 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung b)wiehochistderzeit (nachdenletzenverfügbarenstatistiken)deranteilanerwerbstätigenpersonen,diewenigerals1450euro (alternativ: 1 625 und 1 850 Euro) brutto verdienen? EineVerteilungderversicherungspflichtigBeschäftigtennachKlassen (2500 Euro)hochgerechneterJahresentgelteistausderStatistikderDeutschenRentenversicherungzuletztfürdasJahr2005verfügbar.Danacherzieltenrund 24ProzentderversicherungspflichtigBeschäftigteneinbeitragspflichtigesJahresentgeltvonbiszu17500Euro,rund31ProzenteinEntgeltvonbiszu 20 000 Euro und rund 38 Prozent ein Entgelt von bis zu 22 500 Euro. AusdieserStatistikkönnenallerdingskeineSchlüsseüberdieHöhederzukünftigenAltersversorgungdieserPersonengezogenwerden,dadieseVerdienstenurfürdiesesJahrgeltenunddiezukünftigeRentenanwartschaftbei einererwerbskarrierevon45jahrennurzugut2prozentbestimmen.viele,die sichheuteinausbildungbefindenoderetwawegeneinervorübergehenden Teilzeitbeschäftigungwenigverdienen,werdeninZukunfthöhereVerdienste erzielenunddamitauchhöhererentenanwartschaftenerhalten.zudemsteigt derverdiensttypischerweiseimlaufedererwerbsbiografiean.fürdiehöhe derrentenanwartschaftistderverlaufderentgelteüberdiegesamteerwerbskarrieremaßgeblich.dieeinkommensverteilungeineskalenderjahresliefert hier keinen Erkenntniswert.

Drucksache 16/8016 12 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 6.WiebewertetdieBundesregierungzweiaktuelldiskutierteVorschlägezur Reform der Alterssicherung: a)denvorschlagzureinführungeiner Sockelrente indergesetzlichen RentenversicherungfürlangjährigeBeitragszahlerund-zahlerinnen (Vorschlag: Prof. Rürup)? DerVorschlagistabzulehnen.MitdendreiSäulengesetzlicheRentenversicherung,privateAltersvorsorgeundbetrieblicheAlterssicherungverfügtDeutschlandübereinstabiles,belastbares,flexiblesundzukunftsfähigesRenten-und Altersvorsorgesystem.EsbestehtkeineNotwendigkeitfüreinegrundlegende ÄnderungdesAlterssicherungssystems,wieesdieEinführungeinerSockelrentebedeutenwürde.IhreEinführungwürdezugleichdieaufdienachhaltige SicherungderSozialsystemegerichtetenMaßnahmenderletztenJahreunterlaufen,dasie jenachausgestaltung mitfinanziellenbelastungeninmilliardenhöheverbundenwäre.eineeinseitigandiedauerderbeitragszahlungaber nichtandiehöhederbeiträgegeknüpfte,steuerfinanziertesockelrentewidersprichtzudemdemäquivalenzprinzipderdeutschenrentenversicherung. WennBeitragsleistungennichtmehrzuentsprechendenRentenleistungenführen,schafftdiesnegativeLeistungsanreizeundführtzuunerwünschtenMitnahmeeffekten.ZumBeispielwürdeeineausTeilzeitbeschäftigungmitunterdurchschnittlicherVergütungresultierendeRenteaufeineSockelrenteaufgestockt,auchwenndiekonkreteVermögenssituationeinesolchesteuerfinanzierte Pauschalleistung gar nicht erfordert. b)denvorschlagzureinführungeiner (teilweisen)nichtanrechnungder Erträge aus einer Riesterrente bei der Grundsicherung im Alter? c)istdiebundesregierungdermeinung,dassdurchdiesemaßnahmendie privatealterssicherunggegenüberdergesetzlichenrentenversicherungprivilegiertwürde,weildiese imgegensatzzurgesetzlichen Rente zu mindestens teilweise anrechnungsfrei gestellt würde? Antwort zu den Fragen 6b und 6c. DerVorschlagistabzulehnen.BeiderGrundsicherungimAlterundbei ErwerbsminderunghandeltessichnichtumeinevonderpersönlichenSituationunabhängigeMindest-oderGrundrente,sondernumeinebedarfsabhängigeSozialhilfeleistung.AusnahmeregelungenbeiderAnrechnungvon Einkünftenstehendeshalbmitdemin 2desZwölftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBXII)festgeschriebenenNachranggrundsatzderSozialhilfeinKonflikt.AusdemNachranggrundsatzfolgt,dasszurBestreitungdesLebensunterhaltsalleverfügbarenMitteleingesetztwerdenmüssen,umHilfebedürftigkeit zuvermeidenoderzumindestzuvermindern.beiälterenmenschenzählenzu denverfügbarenmittelnalleeinkünfte,dasvorhandenevermögensowieunterhaltsansprüche gegen Ehegatten und Lebenspartner. AlsEinkommengeltenalleEinkünfteinGeldoderGeldeswert.Einkommen, dienichtausdrücklichfüreinenanderenzweckbestimmtsind,müssendeshalb fürdenlebensunterhalteingesetztwerden.eineriester-rentedientebenso wieeinerenteausdergesetzlichenrentenversicherungderbestreitungdes LebensunterhaltsimAlter,beideAlterseinkünftesinddeshalbinvollemUmfang auf einen Grundsicherungsanspruch anzurechnen. EineBegrenzungderAnrechnungeinerRiester-RenteimAlteraufbeispielsweise50Prozentwürdedazuführen,dassältereMenschen,dienebeneiner Riester-RenteauchLeistungenderGrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderungbeziehen,einverfügbaresEinkommenerhalten,dasum50Prozent derbezogenenriester-renteerhöhtist.diesbedeutet,dassmitsozialhilfeleistungeneinoberhalbdessoziokulturellenexistenzminimumsliegenderlebensstandard finanziert würde.

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13 Drucksache 16/8016 WegendererhöhtenBedürftigkeitsschwellewürdendeutlichmehrältereMenschenalsbisherdieAnspruchsvoraussetzungeninderGrundsicherungimAlter undbeierwerbsminderungerfüllen.diezahlderleistungsberechtigtenwürde ansteigen. ZusätzlichwürdenVeränderungenbeiderAnrechnungvonAlterseinkünften ausprivateraltersvorsorgezwangsläufigzuabgrenzungsproblemenführen. Fraglichwäre,welcheAlterseinkünftenichtodernurteilweiseaufeinen Grundsicherungsanspruchanzurechnenwären.Sowäreinsbesonderenicht begründbar,warumdierenteausdergesetzlichenrentenversicherung,diein erheblichemumfangaufvomrentnergeleistetenbeitragsanteilenberuht,in vollemumfanganzurechnenist,nichtaberriester-rentenvongeringverdienern,diewährenddererwerbsphasemitbiszu90prozentsteuerlichgefördert wurden. DeshalbwürdederVorschlagzurEinführungeinerNichtanrechnungderErträgeauseinerRiester-RenteausGleichbehandlungsgründen,aberauchum eineoffensichtlichebenachteiligungvonversichertendergesetzlichenrentenversicherungzuvermeiden,letztlichaucheineeinbeziehungvongesetzlichen RentenindieverminderteAnrechnungzurKonsequenzhaben.Damitwürde aberdasnachrangigkeitsprinzipdergrundsicherungweiterausgehöhltunddie ZahlderhilfebedürftigenPersoneninderGrundsicherungnochstärkeransteigen als nach dem ursprünglichen Vorschlag. 7.SiehtdieBundesregierungeinenHandlungsbedarfzurVerhinderungeiner massivenwiederkehrvonaltersarmut,undwelchemaßnahmeninder Rentenpolitik verfolgt sie dabei? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissebezüglicheiner massiven WiederkehrvonAltersarmut vor.nachdendatendesstatistischenbundesamtesbezogenende2006nurknapp2,3prozentder65-jährigenundälteren einegrundsicherungimalter.auchnachdenneuendatendereuropaweiten ErhebungEU-SILCzeigtsichkeinesolcheEntwicklung.DanachliegtdieArmutsrisikoquote derzufolgejemandalsarmutsgefährdetgilt,dessenäquivalenzeinkommenwenigerals60prozentdesmittlerenäquivalenzeinkommens (Median)derGesamtbevölkerungbeträgt fürdiebevölkerunginsgesamtbei 13Prozent.Fürdie65-JährigenundÄlterenliegtsiemitebenfalls13Prozent gleichauf,obwohlindiesererhebungselbstgenutzteswohneigentumvernachlässigtwird,wodurchdiearmutsrisikoquoteältererhöherausfällt.daältere HaushalteeinehöhereEigentumsquoteundgeringereHypothekenbelastungen aufweisen,weisenandereerhebungen,diediesberücksichtigen,eineunterdurchschnittlichearmutsrisikoquoteältereraus.imeuropäischenvergleich liegtdiearmutsrisikoquotederälterenindeutschlanddeutlichesechsprozentpunkte unter dem EU25-Schnitt von 19 Prozent. ObAltersarmutzukünftigeingrößeresProblemdarstellenwird,lässtsich verlässlichnichtabschätzen.eineausschließlicheorientierunganderentwicklungdesleistungsniveausdergesetzlichenrentereichtkeinesfallsaus. AktuelleUntersuchungenzeigen,dassdieEinkommenssituationimAlterbereitsheutenichtmehrvorwiegendanderHöhedergesetzlichenRentefestgemachtwerdenkannunddiesinnochgrößeremMaßefürdieZukunftgilt.Alle verfügbarenstatistischeninformationenbelegenzugleich,dasseineniedrige RenteausdergesetzlichenRentenversicherungkeinenRückschlussaufdie Einkommenssituation im Alter zulässt. DieBundesregierunghatmitderEinführungderGrundsicherungimAlterund beierwerbsminderung,derverbessertenrentenrechtlichenbewertungvonzeitenderpflegeundkindererziehungsowiedermassivenförderungderzusätz-

Drucksache 16/8016 14 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode lichenaltersvorsorgezielgerichtetemaßnahmenzurvermeidungzukünftiger Altersarmutumgesetzt.MitdemRentenversicherungsbericht,demAlterssicherungsberichtunddemArmuts-undReichtumsberichtdokumentiertdieBundesregierungregelmäßigundumfassenddenaktuellenErkenntnisstand.Nur aufbasissorgfältigerprüfungkannmöglicherhandlungsbedarffürdiezukunft erkannt werden. ZielderBundesregierungistesvorallem,nichterstdannMaßnahmenzuergreifen,wennAltersarmuteingetretenist.DieAlterssicherungisteinSpiegelbildderErwerbsbiografie.AltersarmutmussdahervordringlichinderErwerbsphasebekämpftwerden.EineauskömmlicheAltersversorgungsetztvoraus,dassesBeschäftigungsmöglichkeitengibtundangemesseneLöhnegezahlt werden.

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