Deutscher Bundestag Drucksache 17/1643 17. Wahlperiode 06. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicolette Kressl, Joachim Poß, Sabine Bätzing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/1448 Konzept zur Haushaltskonsolidierung Vorbemerkung der Fragesteller DieFinanzpolitikstehtvoreinerenormenBelastungsprobe.DieFolgender Wirtschafts-undFinanzkrise,einbrechendeSteuereinnahmenundwachsende Ausgaben,wirkensichnunmehrinvollemUmfangaufdieöffentlichenHaushalteaus.DieNettoneuverschuldungdesBundeserreichtimJahr2010mit 80,2Mrd.EuroRekordniveau.ZudieserSummekommennochdieDefizite ausnebenhaushalteninhöhevon14,5mrd.eurohinzu.inderletztenmittelfristigenfinanzplanungvomjuni2009bestehteinefinanzierungslückedes Bundes bis 2013 von mehr als 300 Mrd. Euro. DerEU-StabilitätspaktunddievondergroßenKoalitionderCDU/CSUund SPDimGrundgesetzverankerteSchuldenbremseschreibeneineKonsolidierungdesBundeshaushaltesvor.NachdenVorgabenderSchuldenbremse mussderbundseinestrukturelleneuverschuldungbis2016schrittweiseauf 0,35ProzentdesBruttoinlandsproduktsreduzieren.Ab2011mussderBund deshalbjedesjahrimumfangvonetwa10mrd.eurohöhereeinnahmenerzielenund/oderausgabeneinsparen.dabeisindhöherezinsausgabenaufgrunddeszuerwartendenzinsanstiegsundderhohenneuverschuldung sowiesteuersenkungenaufgrunddervondenfraktionencdu/csuund FDP versprochenen Steuerreform noch nicht berücksichtigt. DieneueBundesregierungistbishereinKonzeptzurBewältigungdieser finanzpolitischenherkulesaufgabeschuldiggeblieben.mitdembundeshaushalt2010wurdekeineneuemittelfristigefinanzplanungvorgelegt.entgegen derbehauptungdesbundesministersderfinanzendr.wolfgangschäuble kanndiesnichtmitdemverweisaufdieausstehendesteuerschätzungvom MaidiesesJahresgerechtfertigtwerden.DieAktualisierungderEinnahmeschätzung ändert nichts an der Größenordung der Konsolidierungsaufgabe. DurchihreWeigerung,Konsolidierungsvorschlägeöffentlichzumachen,erzeugtdieBundesregierungVerunsicherungundwirdihrerVerantwortung nichtgerecht.umendlichunternehmensowiebürgerinnenundbürgern,aber auchinsbesonderedenkommunenklarheitüberdiezukünftigeentwicklung zuverschaffen,mussdiebundesregierungumgehendauskunftüberdiezuerwartenden Konsolidierungsmaßnahmen geben. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom5.Mai2010übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
Drucksache 17/1643 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode A. Fragen zum Gesamtkonzept 1.WelchewesentlichenZeitlinienbestimmendasmehrjährigeKonsolidierungskonzeptderBundesregierungzurUmsetzungderVorgabendes EuropäischenStabilitäts-undWachstumspaktesundderSchuldenregelung des Grundgesetzes? 2.WelcheökonomischenZielsetzungenverfolgtdasKonzeptderBundesregierung? 3.NachwelchenverteilungspolitischenGrundsätzenistdasKonsolidierungskonzept konzipiert? 4.BerücksichtigtdasKonsolidierungskonzeptauchdenAspektderGeschlechtergerechtigkeit? Wennnicht,inwelchenBereichensindgeschlechterspezifischeBelastungen zu erwarten? 5.WelcheAuswirkungensolldasKonsolidierungskonzeptaufdieföderale Finanzstruktur,insbesondereaufdieHaushaltevonLändernundKommunen, haben? 6.WeistdasKonzeptderBundesregierungLastenverschiebungenindieZukunft auf? Wenn ja, in welchen Bereichen ist dies der Fall? 7.AufwelcheWeisewirddasKonsolidierungskonzeptdieohnehinentstehendenBelastungenausderEntwicklungdesZinsniveausoderderdemografischen Entwicklung berücksichtigen? 8.InwelchemVerhältnissollenbeidemKonzeptdieKonsolidierungsbeiträgedurchdieErhöhungvonEinnahmenunddieReduzierungvonAusgaben stehen? 9.WelchesKonsolidierungsvolumenmussindenJahren2011bis2016in der Summe und in den einzelnen Jahren erbracht werden? 10.WelcheKonsolidierungsbeiträgemüssennachdemKonzeptderBundesregierung von den einzelnen Ressorts erbracht werden? Die Fragen 1 bis 10 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet: DiewesentlichenZeitliniendesKonsolidierungskonzeptesderBundesregierung ergebensichausdenvorgabenderindenartikeln109und115desgrundgesetzes (GG)verankertenneuenVerschuldungsregelung ( Schuldenbremse )sowie aus den Vorgaben des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts. InEinklangmitderneuenVerschuldungsregelwirdderBundseinestrukturelle NettokreditaufnahmebiszumJahr2016ingleichmäßigenSchrittenaufdieab danngeltendeobergrenzevon0,35prozentinrelationzumnominalenbruttoinlandsprodukt (BIP)zurückführen.DiestrukturelleNettokreditaufnahmeim Bundeshaushalt2010bildetdabeidenReferenzwertfürdenKonsolidierungspfaddernächstenJahre.DerstrukturelleKonsolidierungsbedarffürdieJahre 2011 bis 2016 beläuft sich demnach auf jährlich rund 10 Mrd. Euro. ImRahmendesdurchdeneuropäischenStabilitäts-undWachstumspaktvorgegebenenDefizitverfahrenswirdvonDeutschlandeinAbbaudesgesamtstaatlichenstrukturellenDefizitsvonmindestens0,5ProzentdesBIPabdemJahr 2011gefordert.ImJahr2013mussdasgesamtstaatlicheDefizitwiederunterden ReferenzwertvondreiProzentdesBIPzurückgeführtwerden.Entsprechendder
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/1643 ProjektiondesimJanuar2010aktualisiertenStabilitätsprogrammsgehtdie Bundesregierungdavonaus,dassdieEinhaltungderneuenVerschuldungsregelndesGrundgesetzeszugleichdieErfüllungderVorgabendeseuropäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts sichert. DasKonsolidierungskonzeptderBundesregierungwird diesisteinzentrales ökonomischesziel diestrukturellekonsolidierungdesbundeshaushaltesmit einerwachstumsfreundlichenausrichtungderöffentlichenfinanzenineinklangbringen.daskonzeptder Schuldenbremse istgerademitblickaufdie zunehmendebelastungderöffentlichenhaushaltedurchdiedemographische EntwicklungundsteigendeZinszahlungenkonzipiertundvonbreitenMehrheiteninBundesratundBundestagbeschlossenworden.Einehieranorientierte KonsolidierungspolitikwirddeshalbzukeinenLastenverschiebungenindieZukunftführenundzugleichzueinerVerbesserungderföderativenFinanzstruktur beitragen. DieBundesregierungwirdihrKonsolidierungskonzeptmitdemRegierungsentwurfdesBundeshaushalts2011unddemFinanzplanbis2014weiterkonkretisierenundumsetzen.RichtschnurfürdieKonsolidierungsstrategiesinddabei nichtzuletztdieimkoalitionsvertragniedergelegten GoldenenRegeln der Finanzpolitik. DieFinanz-undSteuerpolitikderBundesregierungzieltunterVerteilungsgesichtspunkteninsbesondereauchaufeineStärkungderunterenundmittleren Einkommensbezieher.Sieistzudemdaraufausgerichtet,Benachteiligungenin Arbeitswelt,PolitikundGesellschaftzuvermeiden.Diesumfasstinsbesondere auch den Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit. B.Fragen zu Einzelbereichen I. Konsolidierungsbeitrag durch Erhöhung der Einnahmen Besteuerung von Unternehmen 11.IsteineEinschränkungderSteuerbegünstigungfürAgrardieselgemäß 57 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) geplant? 12.IsteineKürzungderInvestitionszulagenzurFörderungderInvestitionstätigkeitindenneuenLändernundBerlingemäßdesInvestitionszulagengesetzes (InvZulG) 2010 geplant? 13.IsteineStreichungbzw.EinschränkungderdegressivenAbschreibunggemäß 7 Absatz 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geplant? 14.IsteineEinschränkungderzugunstenkleinerundmittlererBetriebe gewährtenansparabschreibunggemäß 7gAbsatz1bis4und6EStG geplant. 15.IsteineStreichungbzw.HerabsetzungderFreigrenzebeidersog.Zinsschrankegemäß 4hEStG/ 8adesKörperschaftsteuergesetzes (KStG) geplant? 16.SindEinschränkungenderSanierungs-oderKonzernklauselbeiderVerlustnutzungsbeschränkung gemäß 8c KStG beabsichtigt? 17.IsteineAnhebungderpauschalenBesteuerungdesprivatenNutzungsanteils von Dienstwagen gemäß 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG geplant? 18.IsteineEinschränkungdererbschaftsteuerlichenBegünstigungbeim ErwerbvonBetriebsvermögengemäß 13adesErbschaftsteuer-und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) geplant?
Drucksache 17/1643 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19.SollanderSteuerbegünstigungdesEnergieverbrauchsundbeiderStromerzeugungfürUnternehmendesProduzierendenGewerbesgemäßden RegelungendesEnergie-unddesStromsteuergesetzesfestgehaltenwerden? 20.IsteineEinschränkungderSteuerbefreiungfürFlugbenziniminländischenFlugverkehrundfürDieselkraftstoffinderBinnenschifffahrtgemäß 27 EnergieStG geplant? 21.BeabsichtigtdieBundesregierungdenreduziertenUmsatzsteuersatzfür diefahrgastschifffahrtüberden31.dezember2011hinauszugewähren, und hält sie die Befristung dieser Maßnahme für sinnvoll? 22.BeabsichtigtdieBundesregierungdiefürdieBinnenschifffahrtbestehende Befristung des 6b EStG zum 31. Dezember 2010 aufzuheben? 23.IstdieEinführungeinerAbgabezurAbschöpfungderhöherenGewinne der Atomindustrie geplant? Besteuerung der Bürgerinnen und Bürger 24.SollanderSteuerfreiheitfürSonntags-,Feiertags-undNachtzuschläge gemäß 3b EStG festgehalten werden? 25.SollanderEntfernungspauschalegemäß 9Absatz1Satz3Nummer4 und Absatz 2 EStG festgehalten werden? 26. Ist die Einführung einer Pkw-Maut geplant? 27.SollanderSteuerermäßigungfürdieInanspruchnahmevonHandwerkerleistungenbeiInstandhaltungs-undModernisierungsmaßnahmengemäß 35a Absatz 2 Satz 2 EStG festgehalten werden? 28.SollanderSteuerermäßigungfürdieInanspruchnahmehaushaltsnaher Dienstleistungen gemäß 35a Absatz 2 EStG festgehalten werden? 29.SollandersteuerlichenAbsetzbarkeitvonKinderbetreuungskostengemäß 9c EStG festgehalten werden? 30.SollanderGewährungvonZulagenzurFörderungderprivatenkapitalgedecktenAltersvorsorge (sog.riesterrente)gemäß 1aEStGundAbschnitt XI EStG festgehalten werden? 31.SollamSparerpauschbetraggemäß 10Absatz9EStGfestgehaltenwerden? 32.SollanderArbeitnehmer-Sparzulagegemäß 13des5.Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) festgehalten werden? 33. Ist die Wiedererhebung der Vermögensteuer geplant? 34. Ist die Anhebung des regulären Umsatzsteuersatzes geplant? 35. Ist eine Anhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes geplant? 36.SindEinschränkungenbeimAnwendungsbereichdesermäßigtenUmsatzsteuersatzes gemäß 12 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geplant? IstinsbesondereeineRücknahmedesermäßigtenUmsatzsteuersatzesfür Beherbergungsleistungengemäß 12Absatz2Nummer11UStGgeplant? Die Fragen 11 bis 36 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet: WieinderAntwortzudenFragen1bis10dargestellt,verfolgtdasKonsolidierungskonzeptderBundesregierungdaszentraleökonomischeZiel,diestruk-
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/1643 turellekonsolidierungdesbundeshaushaltesmiteinerwachstumsfreundlichen AusrichtungderöffentlichenFinanzeninEinklangzubringen.DerSteuerpolitikkommtdabeiinersterLiniedieAufgabezu,dieVoraussetzungenfür WachstumundBeschäftigungzuverbessern.AllerdingsmussineinemumfassendenKonsolidierungskonzeptauchdieEinnahmenseiteberücksichtigtwerden.DieaktuellewirtschaftlicheSituation,dieeineErhöhungderSteuerbelastunginsgesamtverbietet,mussdabeiaberebensobeachtetwerdenwiez.B. verteilungspolitischeaspekte.diebundesregierungwirddieseüberprüfung mitsorgfaltvornehmenundineinentlastendesgesamtkonzepteinbinden.entscheidungen in Einzelfragen sind noch nicht gefallen. LetzteresgiltnichtfürdasGesetzzurÄnderungdesEnergiesteuer-unddes Stromsteuergesetzes (Fragen11und19):DieBundesregierungberätderzeit überdenreferentenentwurffüreingesetzzuränderungdesenergiesteuer-und desstromsteuergesetzes.indiesemrahmenisteineverlängerungdergewährungderagrardiesel-steuerbegünstigungohnedieeinschränkungendurchden Selbstbehaltvon350EurounddieObergrenzevon10000ljeBetriebfürweiteredreiJahre (Verbrauchsjahre2010bis2012)vorgesehen.Außerdemsollmit demreferentenentwurfinbezugaufdiesteuerbegünstigungenfürunternehmendesproduzierendengewerbesklargestelltwerden,dassdiebelieferung vonanderenunternehmenalssolchendesproduzierendengewerbesmitsteuerbegünstigterzeugternutzenergienurinbegrenztenausnahmefällenmöglich ist. 37.SetztsichdieBundesregierungfürdieEinführungeinerinternationalen Finanztransaktionssteuer ein? WirdSieeinenationaleBörsenumsatzsteuereinführen,fallssicheine Finanztransaktionssteuerwederaufinternationalernochaufeuropäischer Ebene durchsetzen lässt? DieBundesregierungsiehtbeiFragenzurBesteuerungvonFinanztransaktionen,wozuaucheineBörsenumsatzsteuergehört,dieNotwendigkeitfüreininternationalabgestimmtesVorgehen.EinnationalerAlleingangwürdeeinseitig diedeutschenkreditinstituteunddamitauchdiesparerundanlegerbelasten undinsoweitnichtvertretbarewettbewerbsnachteilebedeuten,zugleichaber auchkeinenbeitragzurstabilisierungderinternationalenfinanzmärkteleisten. GegenwärtigprüftderInternationaleWährungsfondsimAuftragderG20MöglichkeitenzurBeteiligungdesFinanzsektorsandenKrisenkosten.DerAbschlussbericht,derfürJuni2010geplantist,wirdeinewertvolleGrundlagefür dieinternationalediskussionbieten,dieauchzeigenwird,obbzw.inwieweit eininternationalerkonsensfürdieeinführungeinerfinanztransaktionssteuer besteht. 38.SollanderSteuerbegünstigungvonSpendenfürgemeinnützige,mildtätige oder kirchliche Zwecke gemäß 10b EStG festgehalten werden? AufdiezusammenfassendeAntwortzudenFragen11bis36wirdverwiesen.
Drucksache 17/1643 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 39.WirddieBundesregierungeineErhöhungdesArbeitslosenversicherungsbeitragesüberdiegesetzlichfestgelegteSteigerungvon2,8Prozentauf 3 Prozent zum 1. Januar 2011 vornehmen? II. Konsolidierungsbeitrag auf der Ausgabenseite 40.HatdieBundesregierunginzwischengemäßihrerAnkündigunginder Antwortvom22.Dezember2009aufdieFragedesAbgeordneten CarstenSchneider (Erfurt) EckwertezumRegierungsentwurfdes Bundeshaushaltes2011 ( )aufdergrundlagederimkoalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP getroffenen Vereinbarungen erarbeitet? 41. Hat das Bundeskabinett ggf. die Eckwerte wie angekündigt beschlossen? 42.FallsbislangnochkeineEckwerteerarbeitetoderbeschlossenwurden, hältdiebundesregierunganderinderzitiertenantwortgeäußertenabsichtnochfest,eineneckwertebeschlusszuerarbeitenbzw.zubeschließen? 43. Wann soll dies ggf. geschehen? 44. Wird dieser Beschluss dann ggf. öffentlich gemacht? 45.HältdieBundesregierunganihrerAnkündigungfest,imBundeshaushalt 2011 den Personalausgabenansatz nicht zu erhöhen? 46. Gilt das auch für die Folgejahre der Finanzplanung bis 2014? 47.WirddieBundesregierungimBundeshaushalt2011sowieinderbis2014 reichendenfinanzplanungdieoda-quotesukzessivesoweitanheben, dass2015dasvonderbundeskanzlerininternationalmehrfachzugesagte undbekräftigtezieleineroda-quotevon0,7prozentdesbruttoinlandsproduktes (BIP) erreichbar wird? 48.PlantdieBundesregierung,einmöglichesDefizitderBundesagenturfür Arbeit (BA)in2011wie2010durcheinenZuschusszudeckenoderwird indiesemfallandergesetzlichvorgesehenendarlehensregelungfestgehalten? 49.WelcheVeränderungensindfürdenHaushaltunddiemittelfristige FinanzplanungderBAausdenPrognosenderWirtschaftsforschungsinstituteinderenFrühjahrsgutachtenvom15.April2010aufgrunddererwarteten Entwicklungen am Arbeitsmarkt ableitbar? 50.WiewürdensichaufdieserGrundlagejeweilsindermittelfristigenPlanungdieTitelansätzeimEinzelplan11Kapitel1112Titelgruppe01, GrundsicherungfürArbeitsuchende,insbesonderedesArbeitslosengeldes II ändern? 51.PlantdieBundesregierungdurcheineÜberarbeitungderProgrammeund MaßnahmenbeidenLeistungenzurEingliederunginArbeitEinsparungenbeidiesenLeistungenbzw.eineKürzungdesTitelansatzesinKapitel 11 12 Titel 685 11 für 2011 bis 2013? 52.SchließtdieBundesregierungeineErhöhungderBundesbeteiligungan den Kosten der Unterkunft für den Finanzplanungszeitraum aus? Die Fragen 39 bis 52 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet: EsentsprichteinerjahrzehntelanggeübtenStaatspraxis,dassdieErörterung understellungdesregierungsentwurfsdesbundeshaushaltsunddesfinanz-
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/1643 plans undhieraufzielendiegenanntenfragen indenkernbereichexekutivereigenverantwortlichkeitfallenunddassübereinzelheitendiesesverfahrens solangeesandauert daherkeineauskunftgegebenwird.derprozess derauseinandersetzungdesgesetzgebersmitdemregierungsentwurfdes BundeshaushaltesunddermittelfristigenFinanzplanungdesBundesbeginnt erst nach der Beschlussfassung des Kabinetts. 53.PlantdieBundesregierung,dieRegelungenzumKurzarbeitergeldin 2010oder2011zuverändern,insbesonderedenSchutzschirmfürArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerdurcheineVerlängerungdesBezugsvon Kurzarbeitergeldfortzusetzen,undwennja,unterwelchenVoraussetzungen soll dies möglich werden? DasBundeskabinetthatam21.April2010denEntwurfeinesGesetzesfürbessereBeschäftigungschancenamArbeitsmarktbeschlossen.DerEntwurfenthält u.a.dieverlängerungbefristetersonderregelungenzumkurzarbeitergeldbis zum31.märz2012.diessinddieerstattungsregelungdersozialversicherungsbeiträgebeikurzarbeit,dieerleichterungendergesetzlichenregelungenfür KurzarbeitergeldunddieGleichstellungvonKonjunktur-undSaisonkurzarbeitergeld,nichtjedochdiesog.Konzernklausel,nachderesfüreinevolleErstattungderSozialversicherungsbeiträgebeiKurzarbeitinallenBetriebeneinesArbeitgebersausreichte,wenninmindestenseinemBetriebdesArbeitgeberssechs Monate lang Kurzarbeit durchgeführt wurde. 54.WirddieBundesregierungdieMittelfürInvestitioneninStraßen,SchienenundWasserstraßenmindestensaufdemNiveauderAnsätzeimBundeshaushalt 2010 verstetigen? 55.WelcheKonsequenzenwirddieBundesregierungausdemAuslaufender zusätzlicheninvestitionsmaßnahmenausdenkonjunkturprogrammeni und II zum 31. Dezember 2010 ziehen? 56.WirddieBundesregierungüberdenFinanzplanungszeitraumeineVerstetigungderinvestivenMittelausdenStädtebauprogrammen (Einzelplan 12Kapitel1225)mindestensaufdemNiveauderAnsätzedes Bundeshaushaltes2010sicherstellen,vorallemfürdasCO 2 -Gebäudesanierungsprogramm? 57.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdieProgrammezurFörderungerneuerbarerEnergien,insbesonderedieMittelfürdasMarktanreizprogramm (MAP)imEinzelplan16Kapitel1602verstetigtwerdensollten,umdieHebelwirkungfürInvestitionenindiesemBereichweiterzu nutzen,odersollendieseförderprogrammegekürztwerdenoderauslaufen? Wiesoll imfallderverstetigungdermittel diefinanzierungdes MAPgewährleistetwerden,wenndiedazuvorgesehenenErlöseausdem CO 2 -Emissionszertifikatehandel weiter zurückgehen? 58.WiewirddieBundesregierungsicherstellen,dassdieaufdemKlimagipfelinKopenhagenimDezember2009zugesagtenMittelinHöhevon 420 Mio. Euro jährlich bereitgestellt werden? 59.WiewirddieBundesregierungsicherstellen,dassdieaufdemWeltnaturschutzgipfelinBonn2008zugesagtenMittelinHöhevon500Mio.Euro bis 2012 und ab 2013 jährlich 500 Mio. Euro bereitgestellt werden?
Drucksache 17/1643 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 60.WelcheAuffassungvertrittdieBundesregierungzurweiterenBewilligungoderzurAuflösungbestehenderHaushaltsrestmittelimflexibilisierten Bereich des Bundeshaushalts? 61.IstunabhängigvondenErgebnissenderRegierungskommissionzurReformdesGesundheitswesenseinDarlehenandenGesundheitsfondsvorgesehen, und falls ja, in welcher Höhe? 62.IsterneuteinzusätzlicherBundeszuschusszurKompensationvonMindereinnahmenoderMehrausgabenindergesetzlichenKrankenversicherung vorgesehen, und falls ja, in welcher Höhe? 63.IstinderFinanzplanungfürdieJahrenach2012eineErhöhungdesBundeszuschussesüberdiebishergemäß 221desFünftenBuchesSozialgesetzbuch vorgesehene Höhe hinaus geplant? 64.Fallsja,inwelcherHöhe,undwelcheAnnahmenliegendieserBerechnung zugrunde? 65.IstalternativoderzusätzlicheineErhöhungdesBeitrageszurgesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen? 66.WelchezusätzlichenAufgabensollendurchdieverbleibendeErhöhung derausgabendesbundesfürbildungundforschungbiszumjahr2013 um 11,25 Mrd. Euro finanziert werden? 67.WieverteilensichdieseAusgabenansätzenachJahreswirkungaufdie Ressorts? 68.WelcheMaßnahmensollenergriffenwerden,dieeszudemLändern, WirtschaftundPrivatenerleichtern,ihrejeweiligenBeiträgeanzuheben, um spätestens 2015 ebenfalls das 10-Prozent-Niveau zu erreichen? 69.WelchekonkretenSchlussfolgerungensindausderVereinbarungderBundeskanzlerinmitdenMinisterpräsidentenderLändervom16.Dezember 2009 für die Finanzplanung des Bundes zu ziehen? 70.WieverteilensichdieüberdieinFrage60hinausgehendenAusgabenfür diedauerhaftebeteiligungdesbundesinhöhevon40prozentzursicherstellungdererreichungdes10-prozent-zielsbeidenländerninihrerjahreswirkung auf die Ressorts? Die Fragen 54 bis 70 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet: EsentsprichteinerjahrzehntelanggeübtenStaatspraxis,dassdieErörterung understellungdesregierungsentwurfsdesbundeshaushaltsunddesfinanzplans undhieraufzielendiegenanntenfragen indenkernbereichexekutivereigenverantwortlichkeitfallenunddassübereinzelheitendiesesverfahrens solangeesandauert daherkeineauskunftgegebenwird.derprozess derauseinandersetzungdesgesetzgebersmitdemregierungsentwurfdes BundeshaushaltesunddermittelfristigenFinanzplanungdesBundesbeginnt erst nach der Beschlussfassung des Kabinetts.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/1643 71.IstzurAbsicherungderErreichungdes10-Prozent-ZielseineNeuverteilung des Aufkommens aus der Umsatzsteuer vorgesehen? 73.WelchenSpielraumsiehtdieBundesregierungfüreineeventuelleUmsatzsteuerneuverteilungvordemHintergrundderBeachtungvonArtikel106 Absatz 3 des Grundgesetzes? Die Fragen 71 und 73 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet: DieBundesregierungsiehtkeinenGrunddieVerteilungderUmsatzsteuerzwischenBundundLändernaufgrundderQualifizierungsinitiativezuändern.Laut Artikel106Absatz3GGsinddieAnteilevonBundundLändernamUmsatzsteueraufkommensofestzusetzen,dassBundundLänderihrenotwendigen AusgabenimRahmenihrerlaufendenEinnahmengleichmäßigdeckenkönnen. NachArtikel106Absatz4GGsinddieAnteilevonBundundLändernnurdann neufestzusetzen,wennsichdasverhältnisdereinnahmenundausgabendes Bundes und der Länder wesentlich anders entwickeln. 72.Fallsnein,welcheanderenKompensationsmöglichkeitensiehtdieBundesregierungzurBeteiligungandensteigendenundüberwiegendvon denländernzutragendenbildungsausgaben,auchvordemhintergrund der Beachtung der verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse? DieBundeskanzlerinwirdmitderRegierungschefinunddenRegierungschefs derländeram10.juni2010vorschlägezurgemeinschaftlichenfinanziellen Absicherungdes10-Prozent-ZielszwischenBundundLändernberaten.Dieser Beratung kann nicht vorgegriffen werden.
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