Nationaler Allokationsplan 2008 bis 2012 Anfrage Teil I Extraprofite und Strompreise



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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 16/2205 16. Wahlperiode 12. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/1495 Nationaler Allokationsplan 2008 bis 2012 Anfrage Teil I Extraprofite und Strompreise Vorbemerkung der Fragesteller DasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit (BMU)hatam13.April2006denEntwurffürden NationalenAllokationsplan2008bis2012fürdieBundesrepublikDeutschland (NAPII)veröffentlicht.DieserbeinhaltetdenVorschlagderBundesregierungzurAusgestaltung deseu-weitenemissionshandelssystemsfürdiezweitehandelsperiodevon 2008 bis 2012 in Deutschland. Mitdemam1.Januar2005gestarteteneuropäischenSystemzumHandelTreibhausgasemissionsberechtigungensollderKlimaschutzeffizienterundflexibler gestaltetwerden,sodieintentiondereu-mitgliedstaaten.danachwirdanlagenbetreiberneinebestimmte,absolutbegrenztemengeanemissionsrechten zumausstoßvonkohlendioxid (CO 2 )zugeteilt.dieseobergrenzemussnicht zwingenddurchdieanlageselbsteingehaltenwerden.zusätzlichbenötigte EmissionsrechtekanneinAnlagenbetreibervoneinemanderenkaufen,derwenigerCO 2 emittiert,alseremissionsrechtezugeteiltbekommenhat.dieser HandelkanndirektstattfindenoderauchindirektüberBroker,überBörsenbeziehungsweiseüberaußerbörslicheHandelsplattformen.Beieinernichtdurch EmissionsrechtegedecktenÜberschreitungderEmissionendurchdiejeweilige Anlage werden hohe Geldstrafen fällig. NachdengängigenökonomischenTheoriensollmitdemEmissionshandelssystemfürdieAnlagenbetreibereinmarktwirtschaftlicherAnreizgeschaffen werden,inklimaschutztechnikenzuinvestierenoderanderweitigdenausstoß vonklimagasenzureduzieren.dermechanismusdeszertifikatehandelssorgt immodellfürflexibilität:klimagasewerdenvoralleminjenenemissionshandelspflichtigenanlageneingespart,indenendiesampreiswertestenbewerkstelligtwerdenkann.diemengenbegrenzungderemissionsrechtewiederumgarantiertdieeinhaltungderpolitischvorgegebenenklimaschutzziele. InderRealitätistdasklimapolitischeInstrumentEmissionshandeljedochim VerlaufdererstenHandelsperiodeschwerdiskreditiertworden.FürDeutschlandbemängelnUmweltverbändeundderSachverständigenratfürUmweltfragen (SRU)zumeinendieunzureichendenZielstellungenundkomplizierten Sonderregelungen (vgl.stellungnahmenvongreenpeacenovember2005, DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürUmwelt,Naturschutzund Reaktorsicherheit vom 10. Juli 2006 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 16/2205 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode PressemitteilungWWFvom12.April2004,StellungnahmeSRUvomApril 2006;siehedazuauchdieKleineAnfragederFraktionDIELINKE. NationalerAllokationsplan2008bis2012 AnfrageTeilII EmissionszieleundZertifikatezuteilung,Bundestagsdrucksache16/1496).Zumanderenrealisieren dieamhandelssystemteilnehmendenenergieversorgungsunternehmenderzeit überdassystemjährlichzusätzlicheprofiteimmilliardenbereich,ohneklimapolitischeodersonstigegegenleistungzuerbringen:dieunternehmenverbuchendieihnenkostenloszugeteiltenzertifikatezumarktpreisenals Opportunitätskosten inihrenbilanzenundlegendiesevollständigoderweitgehend aufdiestrompreiseum.durchdenverzichtderbundesregierungdarauf,zumindestdienachdereu-emissionshandelsrichtlinieindererstenhandelsperiode2005bis2007möglichen5prozentderauszugebendenzertifikatezu versteigern,fließendiemehrausgabenderbürgerinnenundbürgersowieder StromverbrauchendenWirtschaftfürdieentsprechendansteigendenStrompreiseanstattindenBundeshaushaltvollständigalsExtraprofite (windfallprofits)indiekassenderstromversorger.solchewindfallprofitsfallenbeideutschenstromversorgernnachunterschiedlichenschätzungenundjenach MarktpreisderEmissionszertifikatejährlichineinerHöhevon3,8bis8Mrd. Euroan,ohnedassdemtatsächlichangefalleneKostenoderEmissionsminderungengegenüberstehen (vgl.schätzungdesverbandesderindustriellen Energie-undKraftwirtschaft (VIK)imSachstandsberichtdesBundeskartellamteszurVorbereitungdermündlichenVerhandlunginSachenEmissionshandelundStrompreisbildungvom20.März2006sowieHintergrundinformation deswwfdeutschlandzugewinnenauseinpreisungderco 2 -Kostenvom 13.Februar2006).DieseSummenentsprechenungefährdemzwei-bissechsfachendessen,wassichdieBundesregierungjährlichanEinnahmenausden verschärftenkontrollengegenüberempfängernvonarbeitslosengeldiimit demsogenanntenhartz-iv-optimierungsgesetzverspricht.nachwwf- SchätzungenkönntensichdieZusatzeinnahmenderStromkonzernebis2012 auf31bis64mrd.eurosummierenunddamitgrößerseinalsdiebiszudiesem ZeitraumvonderBrancheaufdemEnergiegipfelimApril2006angekündigten Investitionen in Höhe von 30 Mrd. Euro. DiewindfallprofitsentspringeneinemHandelnderStromversorger,welches indieserformundindemausmaßaugenscheinlichwederdaseuropäische ParlamentnochdieBundesregierungunddereneinschlägigeBeratungsgremien,wiedieArbeitsgruppe EmissionshandelzurBekämpfungdesTreibhauseffekts beimbundesministeriumfürumwelt,naturschutzundreaktorsicherheit (AGE)oderderSRU,vorausgesehenhaben.Dasergibtsichjedenfallsunter anderemausderstellungnahmedesbmu,diebestandteildessachstandsberichtesdesbundeskartellamteszurvorbereitungdermündlichenverhandlung insachenemissionshandelundstrompreisbildungist.danachhabedaseuropäischeparlamentinderparlamentarischenberatungderemissionshandelsrichtlinieexpliziteineerhöhungdeszulässigenauktionsanteilsgefordert. GrundseidieAbsichtdesEuropäischenParlamentsgewesen,einenstärkeren InternalisierungseffektdesEmissionshandelszulassenzuwollen.DieMöglichkeiteinesindirektenEinpreisungseffektsüberdieBerücksichtigungvonOpportunitätskostenhabenachhiesigerKenntnisinderBeratungdesEuropäischenParlamentshingegenkeineRollegespielt.AuchimdeutschenGesetzgebungsverfahrenzumTreibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)undzum Zuteilungsgesetz2007 (ZuG2007)sowieindenRessortabstimmungenzum NationalenAllokationsplan2005bis2007seidasThemanichtexplizitdiskutiertworden.InderAGEseidiemöglicheEinpreisungvonOpportunitätskosten ineinigensitzungenimvorfelddergesetzgebungzwarthematisiertworden. DieDiskussionenseienaberkontroversverlaufenhinsichtlichderEinschätzung,obundinwelchemAusmaßmiteinerOpportunitätskosteneinpreisungzu rechnensei.strittigseiinsbesonderediefragegewesen,obeineüberwälzung fiktiverkosten durchdieenergieversorgungsunternehmenbeisteigender WettbewerbsintensitätimStrommarkt (NovelleEnergiewirtschaftsgesetz,Ausbau des europäischen Stromhandels) überhaupt möglich wäre, so das BMU. WeiterbeschreibtdasBundesministeriuminderStellungnahme,dasssichdie BundesregierungvorallemaufDruckderIndustriedazuentschlossenhabe,die Emissionszertifikatekomplettkostenloszuzuteilenundnichtalternativdiezu-

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/2205 lässigen5prozentimrahmeneinerauktionzuversteigern.geradedurchdie kostenlosezuteilunghabeeinezusätzlichebelastungderenergieintensiven Industrienvermiedenwerdensollen.SchließlichgehtauchderSRUinseinen Umweltgutachten2004imVorfelddererstenZuteilungsperiodenuramRande undaussichtderwettbewerbsneutralitätzwischendenanlagenbetreibern untereinanderaufdasproblemdereinpreisungderemissionshandelszertifikate ein. AuchdieEnergieversorgerselbstschlossenimVorfelddererstenHandelsperiodeeinevollständigeÜberwälzungderMarktpreisefürdiekostenloszugeteiltenZertifikateoffensichtlichaus.SchließlichvertratderVerbandderElektrizitätswirtschaft (VDEW)ineinemSchreibenandiedeutschenAbgeordneten desausschussesfürumweltfragen,volksgesundheitundverbraucherpolitik deseuropäischenparlamentsvom28.august2002dieposition,dasseinekostenlosezuteilungdiestrompreisewenigeransteigenließealsbeieinerversteigerung:diezuteilungderemissionsberechtigungenmüssekostenfreierfolgen,weildadurchdiegefahrvermiedenwerde,dassdieindustrieinnerhalbder Gemeinschaft,aberauchimWettbewerbmitderIndustrieaußerhalbderGemeinschaftWettbewerbsnachteileerleide,soderVerband.NunmehrargumentierendieStromversorgeranders.NachÄußerungendesVorstandsvorsitzendenvonRWE,HarryRoels,imHandelsblattvom18.August2005bildeten sichdiepreiseaufdemgroßhandelsmarktfürstrom wieaufjedemanderen MarktaufBasisvonGrenzkosten.DabeiwerdegrundsätzlichderPreisausgewiesen,fürdendieStromerzeugerdieletzteallernachgefragtenKilowattstundenliefernkönnten. UndfürihreletzteallernachgefragtenKilowattstundenmüssendieKraftwerksbetreiberinallerRegelKohlendioxid-Papierehinzukaufen, soharryroels. InzwischensinddiePreiseandenZertifikatsmärktenvonrund30Euroje TonneCO 2 inderzweitenaprilhälfte2006aufzirka12euroanfangmai2006 gefallen.lautumfrageder FAZ (veröffentlichtinderausgabevom9.mai 2006)siehtjedochkeineinzigerStromkonzernAnlassfüreineNeukalkulation dertarife. DerBundesministerfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit,Sigmar Gabriel,äußerteinBezugaufdieZusatzgewinnedurchdieEinpreisungder kostenloszugeteiltenzertifikate,diepreisspiralekönnedurcheineöffnungder StromnetzeundmehrWettbewerbgestopptwerden (vgl. dpa -Meldungvom 12.April2006).ZudemsollendieZusatzgewinnederEnergieversorger abgeschöpft werden,indemdieanlagenderstromwirtschaftinderhandelsperiode2008bis2012mehreinsparungenerbringenmüssenalsanlagender emissionshandelspflichtigenindustriebetriebe (vgl.bmu-hintergrundpapier zumnapiivom13.april2006).inwieweitdiesermechanismustatsächlich dieenormenzusatzgewinnevermeidenkannundwerdiese abschöpft,bleibt hingegenvöllig unklar. Ursprünglichwarallgemeinerwartetworden,dasssichdieMarktpreiseder ZertifikatenurindemMaßeaufdieStrompreiseoderandereProdukteniederschlagenwürden,wiedieentsprechendenAnlagenzusätzlichzurkostenlosen Erstausstattung Emissionszertifikate hinzukaufen müssten. GegenwärtigprüftdasBundeskartellamt,obdieStromversorgerbeiderEinpreisungihremarktbeherrschendeStellungmissbrauchen.DasErgebniswird allerdingserstineinigenmonatenvorliegen.unabhängigdavonwirdalslösungdeseinpreisungsproblemsvonverschiedenenseiteneinevollständige VersteigerungderZertifikateanStellederpraktiziertenkostenlosenVergabe gesehen.diewindfallprofitswürdensoindenbundeshaushaltfließenund nichtindiekassenderenergieversorger.einevollständigeversteigerung würdezudemvielekompliziertesonderregelungenimrahmendererstzuteilungüberflüssigmachen.diesfordernunteranderemdersru,greenpeace undwwfdeutschland.allerdingsistnacheu-emissionshandelsrichtlinie dasvolumen,dasinderzweitenhandelsperiode2007bis2012versteigertwerdendarf,auf10prozentallerauszugebendenzertifikatebegrenzt (erstehandelsperiode2005bis2007:5prozent).dochwieinderlaufendenerstenhandelsperiodemöchtediebundesregierunglautnapiiauchinderkommenden vollständigaufversteigerungenverzichten.lautdembundesministerder

Drucksache 16/2205 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Finanzen,PeerSteinbrück,gehendemFiskusmomentandurchdenVerzicht aufdiesenversteigerungsanteil (beipreisenvonanfangapril2006)rund 1Mrd.EuroimJahrverloren (vgl. FAZ vom5.april2006).derbundesminister forderte aus diesem Grund, den Versteigerungsanteil auszunutzen. InVorbereitungdesimzweitenHalbjahr2006anstehendenGesetzgebungsverfahrensfürdiezweiteEmissionshandelsperiode (Zuteilungsgesetz2012),welches auf dem NAP II aufbaut, fragen wir die Bundesregierung: 1.WarfürdieBundesregierungimVorfelddererstenHandelsperiodeabsehbar,dassdieStromversorgerdieihnengeschenktenEmissionsrechtezu MarktpreisenaufdieStrompreiseumlegenundsiedadurchleistungslos Extraprofite (windfall profits) erwirtschaften würden? ImRahmenderVerhandlungderEmissionshandelsrichtlinieinderRatsarbeitsgruppeUmweltwurdedasThema Opportunitätskosten nichtthematisiert. ZwarwurdeimGrünbuchzumEmissionshandelaufeinemöglicheÜberwälzung deropportunitätskostenhingewiesen.dajedochkeinebelastbarenabschätzungendestatsächlichzuerwartendenausmaßeseinereinpreisungvonopportunitätskostenundmöglicherpreiseffektevorlagen,wurdediesethematiknicht weiterverfolgt.indenverhandlungenwurdevielmehrdavonausgegangen,dass aufgrundeinerkostenlosenvergabederemissionszertifikatekeinepreisanstiege zuerwartenseinwürden.auchvonseitenderdeutschenwirtschaftwurdezum damaligenzeitpunktimmerwiedernachdrücklichdiekostenlosevergabeder Emissionszertifikategefordert.Dieswurdedamitbegründet,dassdamiteinAnstiegderEnergie-undGüterpreiseverhindertwerdenwürde.ImMittelpunktder DiskussionstandenvielmehrdiepotenziellentatsächlichenKostendesEmissionshandels, die auch bei kostenloser Zuteilung entstehen können. InderparlamentarischenBeratungderEmissionshandelsrichtliniehatdasEuropäischeParlamentexpliziteineErhöhungdeszulässigenAuktionsanteilsgefordert.GrundwardieAbsichtdesEuropäischenParlaments,einenstärkerenInternalisierungseffektdesEmissionshandelszuerreichen.DieMöglichkeiteinesindirektenEinpreisungseffektsüberdieBerücksichtigungvonOpportunitätskostenhatnachhiesigerKenntnisinderBeratungdesEuropäischenParlaments hingegen keine Rolle gespielt. DieVerhandlungenindeneuropäischenGremienfandenzudemvordemHintergrunddessichwandelndenenergiewirtschaftlichenUmfeldsinderEUstatt (LiberalisierungderEnergiemärkte),mitdemdieErwartungeinesmittel-bis langfristigsinkendenstrompreisniveausverbundenwar.aufgrundderveränderungsprozesseimeuropäischenstrommarktwardieprognostizierbarkeitlängerfristiger Preisentwicklungen zu diesem Zeitpunkt generell eingeschränkt. HinsichtlichdertatsächlichenKostenzurVerminderungderCO 2 -Emissionen wurdeninwissenschaftlichenstudienauchdiepotenziellenüberwälzungseffekteuntersucht.dabeiwurdefürdenstrommarkteineüberwälzungvonvermeidungskostenoderkostenfürdenerwerbvonzertifikaten,diedurchden Emissionshandelbewirktwerden,alsmöglichbezeichnet.DieÜberwälzung vontatsächlichenkostenimgegensatzzudenopportunitätskostenstelltaber ausumweltpolitischersichteinenintendierteneffektdar,daaufdiesemwege nachfrageseitigelenkungswirkungenerzieltwerden (VerminderungderStromnachfrage). 2.WarumwurdeimZuG2007daraufverzichtet,imdurchdieEU-EmissionshandelsrichtlinieerlaubtenRahmen5ProzentderEmissionshandelszertifikateübereineAuktionzuversteigern,umwenigsteneinenTeilderwindfall profits abzuschöpfen? Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 6.

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/2205 3.WarumwirdimEntwurfdesNAPIIdaraufverzichtet,imdurchdieEU- EmissionshandelsrichtlinieerlaubtenRahmenvonnunmehr10Prozentalle Emissionshandelszertifikate über eine Auktion zu versteigern? DieBundesregierunghatmitdemNAP2008bis2012einedeutlicheDifferenzierungderErfüllungsfaktorenfürIndustrie-undEnergieanlagenvorgesehen. AnlagenderEnergieerzeugungund-umwandlung (TätigkeitenIbisVnach AnhangIderEmissionshandelsrichtlinie)erhaltendemnacheineKürzungihrer ZuteilunginHöhevon15ProzentimVergleichzudenhistorischenEmissionen inderbasisperiode2000bis2005.hierdurchwirdüberdenanstiegdertatsächlichenkostendesemissionshandelsfürdieanlagenderenergieerzeugungund -umwandlungeinedeutlicheverminderungderwindfallprofitserzielt.im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 12 verwiesen. 4.WirdsichdieBundesregierunginderEUfüreineNovellierungderEmissionshandelsrichtliniedahingehendeinsetzen,dasseineunbegrenzteVergabederEmissionszertifikateüberAuktionenermöglichtbzw.einevollständige Versteigerung vorgeschrieben wird? DieEU-KommissionwirdnachArtikel30derEmissionshandelsrichtlinie2003/ 87/EGzum30.Juni2006einenBerichtzurÜberprüfungundWeiterentwicklungdeseuropäischenEmissionshandelssystemsvorlegen.NachVorlagedieses BerichtswirddieBundesregierungihrePositionzuEinzelfragendesReview- Prozesses zur Emissionshandelsrichtlinie festlegen. 5.BestündenachAuffassungderBundesregierungimFalleeinerVersteigerungderEmissionsberechtigungendieMöglichkeit,mitdemeingenommenenGelddiemitderEinpreisungverbundenegrößereBelastungder VerbraucherinnenundVerbraucherinfolgehöhererStrompreisefüreinkommensschwache Bevölkerungsgruppen zu kompensieren? BeiderPrüfungvonOptionenzurVerwendungmöglicherAuktionierungserlöse wärendievorgabendeseuropäischenbeihilferechtseinzuhalten.aufdieantwort zu Frage 4 wird verwiesen. 6.WieerklärtdieBundesregierungdenBürgerinnenundBürgerndenUmstand,dassdiekostenloszugeteiltenEmissionszertifikatebeidenStromversorgerndurchdieEinpreisungohnejedeGegenleistungzuzusätzlichen Profiten in Höhe von bis zu 8 Mrd. Euro jährlich führen? NachdereuropäischenEmissionshandelsrichtliniemüssenin2005bis2007 grundsätzlich95prozentderzertifikatekostenloszugeteiltwerden.diebundesregierunghatvonderoptioneinerfünfprozentigenversteigerungabgesehen,um diekostenbelastungenfürdiebeteiligtenunternehmengeringzuhalten.dieeinpreisungderopportunitätskostenistvonderbundesregierungwederintendiert, noch stellt sie eine Voraussetzung für das Funktionieren des Instruments dar. 7.TeiltdieBundesregierungdieBefürchtung,dassdurchdiegenanntenleistungsloserzieltenExtraprofitebeidenStromkonzernenimRahmendes EmissionshandelssystemsökonomischeInstrumenteinderUmweltpolitik beiderbevölkerungstarkdiskreditiertunddamitdauerhaftbeschädigtwerden? DieBundesregierungbeurteiltdieUmsetzungderEmissionshandelsrichtlinie alsgrundsätzlicherfolgreich.invielenbereichenmüssenallerdingsersterfahrungenmitdiesemneuenumweltpolitischeninstrumentgewonnenwerden,um geeignetevorschlägezurverbesserungzuentwickeln.diezusatzprofiteausder

Drucksache 16/2205 6 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode EinpreisungvonkostenloszugeteiltenEmissionszertifikatensindnichtZieldes Emissionshandelsundmüssenlangfristigsystemkonformreduziertbzw.vollständig abgebaut werden. 8.IstdieEinpreisungderOpportunitätskostenseitensderStromkonzerne nachmeinungderbundesregierungzulässig,obwohldiekraftwerksbetreibernach 7Abs.9ZuGinderZuteilungsperiode2005bis2007gar nichtdiealternativehätten,durchproduktionsdrosselungeingesparte Emissionsrechte in vollem Umfang zu veräußern? DieFrage,obeinMissbraucheinermarktbeherrschendenStellungeinzelnerUnternehmenvorliegt,wirdderzeitvomBundeskartellamtgeprüft.DasVerfahren ist noch nicht abgeschlossen. 9.WarumwirddieEinpreisungderOpportunitätskostenamBundeskartellamtnuraufgrundvonBeschwerdenvonWirtschaftsverbändenundUnternehmengeführtundwarumistdieBundesregierungselbstindiesemFall nicht schon früher tätig geworden? DiePrüfungderFrageeinesmöglichenMissbrauchseinermarktbeherrschenden StellungistimWesentlichenAufgabedesBundeskartellamtesundwirdvondiesemunabhängigdurchgeführt.DasMissbrauchsverfahrennach 19GWBist keinantragsverfahren,sodassdiegenanntenbeschwerdenfürdiesesverfahren nichterforderlichwaren.dasbundeskartellamthatseineermittlungenvielmehr im Sommer 2005 von Amts wegen eingeleitet. 10.WelchesökonomischeModellstehthinterderimBMU-HintergrundpapierzumEntwurfdesNationalenAllokationsplans2008bis2012vom 13.April2006formuliertenAuffassung,nachderderstrengereErfüllungsfaktorfürdieEnergieversorgerzur Abschöpfung derwindfallprofits führen wird? MitdieserFormulierungbringtdasBMUzumAusdruck,dassmitdemstrengerenErfüllungsfaktordieEnergieversorgerstärkeralsindererstenZuteilungsperiodeZertifikatezukaufenmüssen.HierdurchwerdendieZusatzgewinneder Energieversorger aus der kostenlosen Einpreisung verringert. 11. Wer wird diese windfall profits abschöpfen? 12.WarumhältdieBundesregierungdenstrengerenErfüllungsfaktorfürdie EnergieversorgergegenüberderIndustrieinderzweitenHandelsperiode beibeibehaltungderkostenlosenvergabederemissionszertifikatebesser dafürgeeignet,windfallprofitsabzuschöpfen,alsüberdasinstrument einer Versteigerung? DieDifferenzierungderErfüllungsfaktorenführtzueinerVerringerungderZusatzgewinne.DeranspruchsvolleErfüllungsfaktorfürdieEnergieanlagenermöglichteszudem,trotzderinsgesamtzuerbringendenMinderungsleistungdes EmissionshandelssektorsbeidenZuteilungenfürAnlagenderIndustrieundfür Kleinanlagennureinensehrgeringenbzw.überhauptkeinenErfüllungsfaktor anzuwenden.erführthingegennichtzueinerabschöpfungderwindfallprofits beidenenergieversorgernindemsinne,dassstaatlicheeinnahmenerzieltwerden. DieBundesregierunghatalleinderDiskussionstehendenVorschlägeüberMaßnahmenimZusammenhangmitderEinpreisungkostenloszugeteilterEmissionszertifikate geprüft.

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/2205 DieAnwendungdesErfüllungsfaktorsist unabhängigvonderkostenlosen oderentgeltlichenvergabederzertifikate erforderlich,umdieindividuellen ZuteilungenaufAnlagenebeneandiezurVerfügungstehendeGesamtzuteilungsmengeanzupassen.EineTeilauktionierungwürdedaherzwangsläufigzu einerweiterenverschärfungderkürzungderzuteilungsmengenführen,kann aber nicht den Erfüllungsfaktor ersetzen. EineTeilauktionierungvonlediglich10ProzentderGesamtzuteilungsmenge könnte,insbesondereaufgrunddermöglichkeiteinesstrategischenbieterverhaltens,zueinerpreissteigerungderco 2 -Zertifikateführenunddamitindirekt eineweitereerhöhungderstrompreisebewirken.diebundesregierunghatsich aufdiesergrundlagedafürentschieden,fürdiehandelsperiode2008bis2012 lediglich eine Differenzierung der Erfüllungsfaktoren vorzunehmen. 13.GehtdieBundesregierungdavonaus,dassdurchdenstrengerenErfüllungsfaktorfürdieEnergieversorgerinderzweitenHandelsperiodewindfall profits vollständig vermieden werden oder nur teilweise? DerstrengereErfüllungsfaktorwirdzueinerteilweisenVerringerungderGewinne der Energieversorger führen. 14.WelchesModellliefertnachAuffassungderBundesregierunghinsichtlich derhöhederabgeschöpftenwindfallprofitsbessereergebnisse:einevollständigeversteigerungodereinverschärftererfüllungsfaktorfürdie Stromversorger? Siehe Antwort zu Frage 12. 15.WiestehtdieBundesregierungzurAuffassungdesBundeskartellamtesin seinemsachstandspapiervom20.märzzurvorbereitungdermündlichen VerhandlunginSachenEmissionshandelundStrompreisbildung,Seite52, nachderaussichtderökonomischentheorie diesacheklar sei,dass allebetriebswirtschaftlichhandelndenunternehmen OpportunitätskosteninsbesondereauchdannalsTeilihrerGrenzkostenbetrachten,wenn zwischen ihnen wirksamer Wettbewerb herrschte? NachAuffassungderBundesregierungwerdendieAussagenderökonomischen Theorie im Sachstandspapier des Bundeskartellamts korrekt dargestellt. 16.WiestehtdieBundesregierungzumindervorangestelltenBegründung derkleinenanfragedargestelltenpreismodelldesrwe-vorstandsvorsitzenden Harry Roels? DieBundesregierunghatkeinenEinblickindieinternePreiskalkulationder Energieversorger.ImÜbrigenwirdaufdaslaufendeKartellamtsverfahrenverwiesen. 17.MissbrauchtdasinDeutschlandexistierendeOligopolderviergroßen StromversorgerRWE,E.ON,VattenfallundEnBWnachAuffassungder BundesregierungbeiderEinpreisungderihnenkostenloszugeteilten EmissionszertifikatenachMarktpreisenihremarktbeherrschendeStellung,wiedieÄußerungenvonBundesministerSigmarGabrielvom 12. April 2006 nahe legen? DieseFragewirdderzeitvomBundeskartellamtbezogenaufdieUnternehmen RWE und E.ON geprüft, das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Drucksache 16/2205 8 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 18.WieentstehtnachAnsichtderBundesregierungderStromhandelspreisfür GrundlaststromamSpotmarktderStromhandelsbörseEEX,welche GrenzkostensinddafürmitundohneEinbeziehungdesEmissionshandels mit welchen Kostenbestandteilen maßgeblich? DieBundesregierungistwederalsAnbieternochalsNachfrageranderStrombörse EEX tätig und kann daher die Preisbildung nicht kommentieren. DerStromhandelanderEEXistvomBundeskartellamtbereitsuntersuchtworden,dieUntersuchunghatzukeinenBeanstandungengeführt.Zudemstehtder HandelanderEEXunterderbörsenrechtlichenAufsichtdesFreistaatesSachsen [und der BAFin]. 19.WieentstehtnachAnsichtderBundesregierungderStromhandelspreisfür dengrundlaststromamterminmarktderstromhandelsbörseeexbzw. beientsprechendlangfristigenlieferverträgenaufdemotc-markt,welchegrenzkostensinddafürmitundohneeinbeziehungdesemissionshandels mit welchen Kostenbestandteilen maßgeblich? Siehe Antwort zu Frage 18. 20.GibtesnachKenntnisoderAuffassungderBundesregierungeinunterschiedlichesVerhaltenderStromerzeugerbeiderHöhederEinpreisung derzertifikatskosten,dassichdanachrichtet,obessichumgeschäfteam Spotmarkt oder um langfristige Stromlieferverträge handelt? Siehe Antwort zu Frage 16. 21.PlantdieBundesregierungüberdengesplittetenErfüllungsfaktorhinaus Maßnahmen,umdiewindfallprofitsabzuschöpfen,diedurchdieEinpreisungkostenloszugeteilterEmissionsberechtigungenindenStrompreis entstehen, wenn ja, welche? DieseFragewirdinnerhalbderBundesregierungderzeitnochgeprüft.ImÜbrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 und 12 verwiesen. 22.SindderBundesregierungMaßnahmenandererEU-Mitgliedstaaten bekannt,diefüreineabschöpfungderwindfallprofitssorgen,wennja, welche? DerBundesregierungistbekannt,dassderweitausüberwiegendeTeilderEU- StaatenebenfallseineDifferenzierungderErfüllungsfaktoreninderzweiten Handelsperiodebeabsichtigt,umdiewindfallprofitsinsbesonderederStromversorgerzuverringern.VerschiedeneEU-Staaten z.b.:uk,nl,dk,irl werdenauchdieoptioneinerteilauktionierungnutzen.derbundesregierung istallerdingsnichtbekannt,wiediezuerwartendenauktionierungserlöseindiesenmitgliedstaatenverwendetwerdensollen.schwedenundfinnlandplanen die Einführung einer windfall profit tax. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333