Ermittlungen unter Beteiligung von Bundesbehörden zu ferngesteuerten Modellflugzeugen und Quadrokoptern

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Sevim Dag delen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/14809 Ermittlungen unter Beteiligung von Bundesbehörden zu ferngesteuerten Modellflugzeugen und Quadrokoptern Vorbemerkung der Fragesteller LetztesJahrhattedasBundeskriminalamt (BKA)ineinem LagebildLuftsicherheit2012 vordemeinsatzvonferngesteuertendrohnenundmodellflugzeugenindeutschlandundderenbeförderungvonsprengstoffengewarnt (FOCUS,19.Mai2013).HintergrundwardieVerurteilungeinesUS-Staatsbürgers,derangeblichdenRegierungssitzunddasPentagoninWashington mitmodellflugzeugenangreifenwollte.derplanflogmithilfeeinesverdecktenfbi-ermittlersauf.alsnutzlasthabederfestgenommeneplastiksprengstoffvorgesehen,flugzeugeundfernzünderseienbereitsbesorgtgewesen. ÄhnlicheSzenarienmüssenauchinDeutschlandalsmöglicheTatoptionin Betrachtgezogenwerden,hießeslautFOCUSvomBKAinseinemgeheim eingestuftenbericht.derdeutschemodellfliegerverbande.v.hathieranaber Zweifel (SüdwestPresse,11.September2013).AuchdasniederländischeForschungsinstitutTNOerklärt,DrehflüglerseienfürAnschlägebessergeeignet ( werdenoderkleinebombenabwerfen,dieschusssicheresglasdurchdringen. AufständischekönntendiekleinenDrohnensogarimSchwarmaufsteigenlassen, um Camps von westlichen Militärs zu attackieren. InmindestenszweiErmittlungsverfahrenistdasLandeskriminalamt (LKA) Baden-WürttembergmitaufgedecktenVersuchenbefasst,Modellflugzeuge mitsprengstoffzubestücken.bereitsimsommerhattenermittlerrazziengegenzweitunesischestaatsangehörigedurchgeführt (DIEWELT,25.Juni 2013).Siewurdenverdächtigt,ModellflugzeugemitSprengstoffpräparieren zuwollen.diebeidenwarenseit2012vomlkaundverfassungsschutzbaden-württembergbeobachtetworden.diestaatsanwaltschaftstuttgartrichteteeineermittlungsgruppe Quax ein,diebundesanwaltschaftermittelte schonlängerunterdemnamen Pilot.IndenMedienwurdendieVerdächtigenals radikaleislamisten tituliert.einigehättenanderuniversitätstuttgart studiertundgeforscht,wieferngesteuertefliegerpergps (GlobalPositioning System)programmierteRoutenfliegenkönnten.Esistaberimmernochunklar,obsietatsächlichAnschlägeplantenoderehertechnikbegeisterteStudenten waren. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom14.Oktober2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Am10.September2013hattedasLKAdieerfolgreicheVerhinderungeines Anschlagsmitgeteilt:RazzieninFreudenstadt,EmmendingenundFreiburg hättengezeigt,dassvierverdächtigeferngesteuertemodellflugzeugemit selbstgebasteltemsprengstoffbestückenwollten.gegendenmutmaßlichen WerferderBombenwurdeHaftbefehlerlassen.Eshandeltesichbeiden FestgenommenenumNazis,dieimRaumFreiburgteilsseitJahrenaktivsind ( SprengsätzenAntifaschistenzuattackieren (BadischeZeitung,11.September 2013).LautSprengstoffexpertendesLKAhättederSprengkörperineinem Umkreisvon20bis30MeternMenschenschwereVerletzungenhervorrufen können,todesopferwärennichtauszuschließengewesen.vorvierjahren hattediefreiburgerautonomeantifaöffentlichgemacht,dasseinrechtsextremerinweilamrheinsprengstoffhortete,waserstdazuführte,dassdas LKAeigeneErmittlungenanstellte.ObwohltatsächlichentsprechendeMaterialiengefundenwurden,kamderBombenbastler2012miteinerBewährungsstrafedavon.BeidenneuerlichenDurchsuchungeninBaden-Württemberg wurde einefunktionsfähigesprengvorrichtung sichergestellt,diewohlan einebenfallsgefundenesflugzeugmontiertwerdensollte.derherstellerder Rohrbombesollvoneinem23-Jährigenangestiftetwordensein,derimSommeraufeinerNazi-DemonstrationinDortmundentsprechendaufgefallenwar. DieserwarfdamalseinenselbstgebasteltenBölleraufGegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten. DiezunehmendeVerfügbarkeitbilliger,ferngesteuerterfliegenderKameras führtzuderengesteigertennutzungauchvonlinkenaktivistinnenundaktivisten.imrahmenderprotestegegendenus-komplex Dagger indarmstadtflogeinekleinedrohnezudokumentationszwecken.diepiratenpartei hatteeinewahlkampfveranstaltungdercduindresdenmiteiner Parrot - DrohneausderLuftbeobachtet,PersonenschützerbeendetendieAktionjedochundbrachtendasGerätzumAbsturz (DERSPIEGEL,16.September 2013). 1.WelcheBundesbehördensindderzeitmitwelchenbereitsöffentlichgewordenenErmittlungsverfahrenbefasst,indenenesumSprengstoffeoderanderegefährlicheGegenständegeht,diemitModellflugzeugenoderQuadro-bzw.Oktokopternbefördertwerdensollten (bitteauchdiezuständigen Abteilungen nennen)? 2. Gegen wie viele Personen wird dort unter welchem Vorwurf ermittelt? 3.WerleitetdiejeweiligenErmittlungen,undunterwelchemNamenfirmieren entsprechende Ermittlungsgruppen? BeidemGeneralbundesanwaltbeimBundesgerichthofistderzeiteinbereits öffentlichbekanntgewordenesermittlungsverfahrenanhängig,indemesum Sprengstoffegeht,diemitModellflugzeugenbefördertwerdensollten.Dieses ErmittlungsverfahrenwirdinderAbteilungTerrorismusgeführtundistnoch nichtabgeschlossen.esrichtetsichgegendreibeschuldigte,denendievorbereitungeinerschwerenstaatsgefährdendengewalttat ( 89adesStrafgesetzbuches StGB)zurLastgelegtwird.DieErmittlungenwerdenimAuftragund unterderleitungdesgeneralbundesanwaltsbeimbundesgerichthofvomlandeskriminalamtbaden-württembergdurchgeführt,dashierzuunterderbezeichnung Quax eine Ermittlungsgruppe eingerichtet hat. EinzweitesbereitsöffentlichbekanntgewordenesErmittlungsverfahrenbetrifft dasauffindeneinerunkonventionellenspreng-undbrandvorrichtung (USBV) am4.september2013inmalterdingen (Baden-Württemberg).IndiesemZusammenhanghatderGeneralbundesanwaltbeimBundesgerichtshofzwecks PrüfungseinerZuständigkeiteinenBeobachtungsvorgangangelegt,derebenfallsinderAbteilungTerrorismusgeführtwirdundnochnichtabgeschlossen

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/14827 ist.dasermittlungsverfahrenwegendesvorwurfsdesstrafbarenumgangsund VerkehrsmitexplosionsgefährlichenStoffen ( 40desGesetzesüberexplosionsgefährlicheStoffe)undandererDelikteistbeiderörtlichzuständigenStaatsanwaltschaftFreiburganhängigundrichtetsichgegenfünfBeschuldigte.Die bisherigenermittlungenhabenkeinezureichendentatsächlichenanhaltspunkte füreindiezuständigkeitdesgeneralbundesanwaltsbeimbundesgerichtshof begründendesdelikt ( 142adesGerichtsverfassungsgesetzes GVG)ergeben. DiepolizeilichenErmittlungenwerdendurchdasLandeskriminalamtBaden- Württemberggeführt.DerBundesregierungliegenindiesemErmittlungskomplexzunäherenEinzelheitenimSinnederFrage3keineweiterenErkenntnisse vor. 4.WelcheBundesbehördensindderzeitmitwelchennochnichtöffentlichgewordenenErmittlungsverfahrenbefasst,indenenesumSprengstoffeoder anderegefährlichegegenständegeht,diemitmodellflugzeugenoderquadro-bzw.oktokopternbefördertwerdensollten (bitteauchdiezuständigen Abteilungen nennen)? 5.SoferndieBundesregierunghierzukeineAngabenmachenmöchte;welche Aussagenkannsietreffen,damitAbgeordnetesicheineVorstellungdes UmfangsundderBedeutungentsprechenderErmittlungenverschaffen können,auchumdenwahrheitsgehaltdesgeheimgehaltenen Lagebild[s] Luftsicherheit 2012 einzuschätzen? WederderGeneralbundesanwaltbeimBundesgerichtshofnochdasBundeskriminalamtsindderzeitmitweiteren,nochnichtöffentlichbekanntgewordenenErmittlungsverfahrenbefasst,indenenesumSprengstoffeoderandere gefährlichegegenständegeht,diemitmodellflugzeugenodersogenannten Quadro- bzw. Oktokoptern befördert werden sollten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 9 verwiesen. 6.WelcheAussagentrifftdas LagebildLuftsicherheit2012 hinsichtlichdes EinsatzesvonferngesteuertenDrohnenundModellflugzeugen,diemit Sprengstoffen bestückt werden könnten? 7.Inwieweittriffteszu,dassdasBKAdieAuffassungvertritt,ähnliche SzenarienwiebeieinemangeblichindenUSAgeplantenAnschlagmit Modellflugzeugen müssenauchindeutschlandalsmöglichetatoptionin Betracht gezogen werden? 8.Welcheweiteren,überdenBerichtdesNachrichtenmagazins FOCUS hinausgehenden Erläuterungen kann die Bundesregierung hierzu liefern? 9.AufwelchefürdieFragestellerüberprüfbarenErkenntnissestützensichdie Aussagen? Komponenten,diefürdenBauvonunbemanntenLuftfahrzeugengeeignetsind, auchuav (UnmannedAerialVehicles Drohnen)genannt,sindaufdemfreien Marktverfügbar.IndenletztenJahrenzeigtennichtmilitärischeundprivate UnternehmenInteresseanderVerwendungvonDrohnen.DerMissbrauchvon UAVund/oderModellflugzeugenzuterroristischenZweckenkannlaut Lagebild Luftsicherheit 2012 nicht ausgeschlossen werden. DenernsthaftenWillen,entsprechendeIdeenundPlanungenumzusetzen,belegtderFallR.F.,derindenUSAdasCapitolunddasPentagonmittelsmehrerermitPlastiksprengstoffbeladenerModellflugzeugeattackierenwollteund

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode hierfürbereitsmodellflugzeugebeschafftsowiefernzünderhergestellthatte, bevor er durch das FBI festgenommen wurde. Das LagebildLuftsicherheit2012 kommtzuderbewertung,dassauchin DeutschlandähnlicheSzenarienwiedievonR.F.alsmöglicheTatoptioninBetrachtgezogenwerdenmüssen.Erkenntnisse,dieaufeinekonkreteGefährdung durchdenterroristischeneinsatzvondrohnen/modellflugzeugenhinweisen, liegen den Sicherheitsbehörden des Bundes aktuell nicht vor. 10.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausderAussage derpressestelledesdeutschenmodellfliegerverbandese.v.,derdieses Szenarioalsunwahrscheinlichbezeichnet,dadieFlugzeugeaufSichtgesteuert werden müssten? DieBundesregierunggehtdavonaus,dassaufgrunddertechnischenEntwicklungeinvollständigautonomerFlugvonModellflugzeugenaußerhalbdes Sichtbereichs möglich ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 9 verwiesen. 11.WelcheKonsequenzenziehtdieBundesregierungausdemBerichtdes niederländischenforschungsinstitutstno,wonachstattdessendrehflüglermitmaschinengewehrenbestücktwerdenoderkleinebombenabwerfenkönnten,diesogarschusssicheresglasdurchdringenbzw.welche weiteren, ähnlich lautenden Berichte liegen ihr vor? DerBundesregierungsindkeineweiterengleichlautendenBerichtebekannt. DieMöglichkeit,DrehflüglermitMaschinengewehrenzubestücken,sodass eingezieltereinsatzmöglichist,kannderzeitnichtabschließendbewertetwerden.dertransportvonsprengladungenistsowohlmitmodellflugzeugenals auch mit Drehflüglern möglich. 12.InwiefernundaufwelcheWeisesindBundesbehördenmitdenErmittlungenbefasst,dieam10.September2013inRazzieninFreudenstadt,Emmendingen und Freiburg mündeten? 13.InwiefernundaufwelcheWeisewurdendieBundesbehördenhierüber vomlandeskriminalamtbaden-württembergodervomverfassungsschutzlediglichinformiert,habensichaberselbstnichteingeschaltet (bitte das Datum der Kenntnisnahme mitteilen)? EntgegenderDarstellungderFragestellerwurdendieDurchsuchungenbereits am4.und5.september2013durchgeführt.dasermittlungsverfahrenwird beimlandeskriminalamt (LKA)Baden-Württemberggeführt (vgl.antwortzu den Fragen 1 bis 3). Bundesbehörden sind daran nicht beteiligt. DasLKABaden-WürttemberghatdasBundeskriminalamt,denGeneralbundesanwaltbeimBundesgerichtshofunddasBundesamtfürVerfassungsschutz (BfV) am 5. September 2013 über den Sachverhalt unterrichtet. EineUnterrichtungderSicherheitsbehördenerfolgtezumeinenimRahmendes GemeinsamenAbwehrzentrumsRechtsextremismus/Rechtsterrorismus (GAR) erstmalignochamgleichentagsowieinfolgenochmalsam10.september 2013.FernerwurdedasBundeskriminalamtam5.September2013parallelim RahmenseinerZentralstellenfunktiondurchdasLandeskriminalamtBaden- Württemberg über das genannte Ermittlungsverfahren unterrichtet.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/14827 DerGeneralbundesanwaltbeimBundesgerichtshofwurdeam5.September 2013durchdasLKABaden-WürttembergunddurchdieGeneralstaatsanwaltschaftKarlsruheüberdenSachverhaltinKenntnisgesetzt.InderFolgezeitfand einintensiveraustauschmitdemlkabaden-württembergundderstaatsanwaltschaftfreiburgüberdenfortgangderermittlungen,namentlichüberdas ErgebnisdererfolgtenDurchsuchungenundVernehmungen,statt.DieBefassungdesGeneralbundesanwaltsbeimBundesgerichtshofbeschränktesichdabei aufdieprüfung,obeinanfangsverdachtfüreininseinezuständigkeitfallendes DeliktbestehtunddasVerfahrendahervonderStaatsanwaltschaftFreiburgzu übernehmen ist. 14.InwiefernwarendieVerdächtigenbereitszuvorvonBundesbehördenobserviert worden? DieBundesregierungäußertsichnichtzulaufendenErmittlungsverfahren,um denfortgangderermittlungennichtzugefährden.eineauskunftzuangewendetenermittlungsmethodenwürdeweitergehendemaßnahmenerschweren odergarvereiteln.ausdemrechtsstaats-inverbindungmitdemgewaltenteilungsprinzipfolgtdasgebot,laufendeermittlungsverfahrennichtdurchdie PreisgabeeinzelnerInformationenzugefährden,umsodemstaatlichenRechtsdurchsetzungsanspruchdurchdiehierfürzuständigenOrganederRechtspflege Geltung zu verschaffen. 15.ÜberwelcheErkenntnissederermittelndenBehördenverfügenBundesbehördenhinsichtlichdesGefährdungspotentialsdurchNazis,dienach PresseberichtenmitfliegendenSprengsätzenpolitischeGegnerattackieren wollen? 16.WelcheeigenenErkenntnissekonntedieBundesregierunghierzusammeln? ÜberdengeschildertenSachverhalthinausliegenderBundesregierungkeine ErkenntnissezuvergleichbarenrechtsextremistischmotiviertenStraftatenvor. AnhaltspunktefüreinspezifischesGefährdungspotenzialimSinnederFragestellungausdemBereichderPolitischmotiviertenKriminalität rechts liegen den Bundessicherheitsbehörden derzeit nicht vor. 17.InwiefernundaufwelcheWeisesindBundesbehördenmitdenErmittlungenbefasst,dieimSommerzuRazziengegenzweitunesischeStaatsangehörige führten? 18.InwiefernundaufwelcheWeisewurdendieBundesbehördenhierüber vomlandeskriminalamtbaden-württembergoderverfassungsschutzlediglichinformiert,hattensichaberzunächstnichtselbsteingeschaltet (bitte das Datum der Kenntnisnahme mitteilen)? DerGeneralbundesanwaltbeimBundesgerichtshofführtdasErmittlungsverfahren,indemam25.Juni2013aufgrundentsprechenderAnordnungendes ErmittlungsrichtersdesBundesgerichtshofsunteranderemdieWohnungenvon zweibeschuldigtendurchsuchtwurden,beidenenessichumtunesischestaatsangehörigehandelt.dasermittlungsverfahrenwurdeursprünglichvonder StaatsanwaltschaftStuttgarteingeleitet,am2.Mai2012demGeneralbundesanwaltbeimBundesgerichtshofzurPrüfungderÜbernahmevorgelegtundvon diesemsodannmitverfügungvom8.mai2012übernommen.bundesbehörden sindamdarannichtbeteiligt.dasbfvwurdeam3.april2012überdieeinrichtungderermittlungsgruppedurchdaslkabaden-württemberginfor-

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode miert.dasbundeskriminalamtwurdeimrahmenderzentralstellenfunktion durch das LKA Baden-Württemberg am 14. Februar 2012 informiert. 19.InwiefernundaufwelcheWeisewarendieVerdächtigenbereitszuvor von Bundesbehörden observiert worden? 20.WelcheBundesbehördenhabenimvorliegendenFallverdeckteErmittlerinnenundErmittlereingesetztoderentsprechendeInformationenvon Informantinnen und Informanten erhalten? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. 21.ÜberwelcheErkenntnissederermittelndenBehördenverfügenBundesbehördenhinsichtlichdesGefährdungspotentialsdurchVerdächtige,die inpresseberichtenals radikaleislamisten bezeichnetwerdenundangeblichmitfliegendensprengsätzendenkrieginsyrienindeutschland thematisieren wollten? DasBundeskriminalamtstehtimRahmenseinerAufgabenwahrnehmungin KontaktmitdenErmittlungsbehördenderLänderundhataufdiesemWegealle notwendigeninformationenerhalten,dieeinefortlaufendeeinschätzungder Gefährdungslageermöglichen.KonkreteGefährdungserkenntnisseimSinne der Anfrage liegen in diesem Fall nicht vor. 23.InwiefernundaufwelcheWeisetriffteszu,dassdieBundesanwaltschaft zudemfalleineermittlungsgruppe Pilot einrichtete,undwergehört ihr an? 22.WelcheeigenenErkenntnissekonntedieBundesregierunghierzusammeln? DerGeneralbundesanwaltbeimBundesgerichtshofhatkeineErmittlungsgruppeunterderBezeichnung Pilot eingerichtetundgehörteinersolchenermittlungsgruppeauchnichtan.nachkenntnisstandderbundesregierung wurdedie ErmittlungsgruppePILOT beimlkabaden-württembergeingerichtet. 24.InwiefernhaltenesdieermittelndenBundesbehördenmittlerweilefür möglich,dassdieverdächtigenkeineanschlägeplanten,sonderntechnikbegeisterte Studenten waren? DasErmittlungsverfahrenistnochnichtabgeschlossen.WelcheAbsichtenund PlänedieBeschuldigtenverfolgten,kannderzeitnochnichtabschließendbeurteiltwerden;dieErmittlungenhierzudauernanundwerdeninalleRichtungen geführt. 25.DadieBundesregierunginihrerAntwortaufBundestagsdrucksache17/ 14652erklärt,dievonA.F.,DirektorinderBundespolizeiundLeiterdes ReferatsTechnikundLogistikangekündigtenTestsvonHelikopter-Drohnenseienvondiesemnicht angekündigt,sondernals weitereforschungs-undentwicklungsfelder lediglich skizziert worden:inwieweithandeltessichdabeialsolediglichumprivateüberlegungenvon A.F.,bzw.inwieweitstütztsichseineAussageauftatsächlicheVorgänge in seinem Referat?

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ Wiekönntedadurchdie SeeüberwachungmitUASeffektivundwirtschaftlichunterstütztwerden (bittekonkreteralsinderangegebenen DrucksacheerläuternunddenMehrwertgegenüberfrüherenForschungen erläutern)? 27.DalautderAntwort nochkeineplanungenfürtestsderbundespolizei mituasüberdernordsee existieren,überwelchevorüberlegungen sprichta.f.inderbesagtenbroschüre,undwelcheüberlegungenexistieren hinsichtlich deren Konkretisierung? 28.SofernA.F.mitgeteilte Skizzierungen indietatumgesetztwerden, wermussdanndiekostenübernehmen,undinwelcherhöhewerden diese (nachjetztmöglichenschätzungen)fürdasgesamtprojektentstehen,undwiehochwerdendieseimreferattechnikundlogistikder Bundespolizei derzeit kalkuliert? 29.MitwelchenprivatenundöffentlichenAkteurenhatdasReferatTechnik undlogistikderbundespolizeibezüglichderskizzierten weitere[n]forschungs-undentwicklungsfelder bereitskontaktaufgenommen,und welchen Inhalt hatte dieser? 30.MitwelchenprivatenundöffentlichenAkteurenhatdasReferatTechnik undlogistikderbundespolizeibezüglichanderer weitere[r]forschungs-undentwicklungsfelder zurnutzungvondrohnenmiteinem Abfluggewichtüber25KilogrammindenJahren2012und2013Kontakt aufgenommen, und welchen Inhalt hatte dieser? BeidenvomLeiterdesReferatesTechnikundLogistikskizziertenForschungsundEntwicklungsfeldernhandeltessichnichtumprivateÜberlegungen.Der BundesregierungliegenkeineweiterenErkenntnisseüberdieinBundestagsdrucksache17/14652vom29.August2013gegebenenAntwortenderBundesregierungaufdieKleineAnfrage,Bundestagsdrucksache17/14323derFraktionDIELINKE.zudenFragen33bis39vor.Bislangbestehenkeinekonkretenbzw.tatsächlichenArbeitsvorgänge,somiterübrigensichweiterhinAussagen zu Kontaktaufnahme und zu Kosten. 31.Inwiefern,aufwelcheWeiseundseitwannhabensichBKA-Abteilungen zumobjekt-bzw.personenschutzoderzurbewachungpolitischerrepräsentantinnenundrepräsentantenmitdernutzungvonfliegendenkamerasdurchaktivistinnenundaktivistenbefasst,wiesiebeispielsweise anlässlicheinerwahlkampfveranstaltungdercduindresdengenutzt wurden? DasBundeskriminalamtbefasstsichimRahmenseineroriginärenZuständigkeitgem. 5desBundeskriminalamtgesetzesseitmehrerenJahrenmitden potentiellengefahren,welchevonuavundmodellflugzeugenfürschutzpersonen und Schutzobjekte ausgehen können. 32.InwieweitundaufwelcheWeisesindbzw.warenBundesbehördeninErmittlungenzurNutzungeinerfliegendenKameraanlässlichderWahlkampfveranstaltung der CDU in Dresden befasst gewesen? DasBundeskriminalamthatkeineErmittlungenimSinnederAnfragegetätigt. DieBearbeitunghinsichtlicheinesVerstoßesgegendasLuftverkehrsgesetz (LuftVG)undsonstigerVerstößeerfolgtdurchdiezuständigenLandesbehörden.FernerwurdedasLuftfahrtbundesamtindiePrüfungdesVorfallseingebunden.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 33.Inwieweit,aufwelcheWeiseundmitwelchemInhaltwurdenwelche BundesbehördenvonwelchenUS-Stellenkontaktiert,bevorodernachdemAktivistinnenundAktivisteneinefliegendeKameravordem Dagger -KomplexinDarmstadtaufsteigenließen,undwelcheeigenen Schrittehatsiehierzuunternommen (HessischerRundfunk,18.August 2013)? DerVorfallwurdeseitensderUS-MilitärpolizeiMainzandasLKAHessengemeldetundvondortausdemBundeskriminalamtzurKenntnisübermittelt. Durch Bundesbehörden wurden keine weiteren Maßnahmen veranlasst. 34.InwieweitundaufwelcheWeisesindbzw.warenBundesbehördeninErmittlungenzurNutzungeinerfliegendenKameraanlässlicheinerProtestveranstaltungvordemNeubaudesBundesnachrichtendienstesinBerlin befasst (DER SPIEGEL, 30. Juli 2013)? DieBundesbehördenwarennichtmitErmittlungenimSinnederAnfragebefasst. 35.WelcheweiterenFällesindderBundesregierungbekannt,indenenfliegendeKamerasfürZweckepolitischerVersammlungengenutztwerden und dies den Interessen von Bundesbehörden zuwider lief? Der Bundesregierung sind keine weiteren Fälle im Sinne der Anfrage bekannt. 36.WelcheAuffassungvertrittdieBundesregierungüberdieZulässigkeitder fliegendenkamerasfürzweckepolitischerversammlungenhinsichtlich des Strafrechts oder der Luftverkehrsordnung? 22desGesetzesbetreffenddasUrheberrechtsanWerkenderbildenden KünsteundderPhotographie (KunstUrhG)siehtvor,dassBildnissenurmit EinwilligungdesAbgebildetenverbreitetoderöffentlichzurSchaugestellt werdendürfen. 23KunstUrhGsiehteinenaufbestimmteTatbeständebeschränktenAusnahmekatalogvor.DasEinwilligungserfordernisdientdazu,das RechtamBildeinesjedenEinzelneneffektivdurchzusetzen.Darüberhinaus bestehtmit 201aStGBeinStraftatbestand,dervorderunbefugtenHerstellungvonBildaufnahmenschützt.Voraussetzungistallerdings,dassBildaufnahmenvoneineranderenPersonhergestellt (oderübertragen)werden,diesich ineinerwohnungodereinemgegeneinblickbesondersgeschütztenraumbefindet,unddassdadurchderenhöchstpersönlicherlebensbereichverletztwird. DieEntscheidung,obdieseVoraussetzungenimEinzelfallvorliegen,obliegt den Strafverfolgungsbehörden der Länder. UnabhängigvonderArtdervoneinemunbemanntenLuftfahrtsystemüberflogenenVeranstaltungistfürdieluftrechtlicheZulässigkeitdesAufstiegsauf denzweckdesflugesabzustellen.nach 1Absatz2Satz3LuftVGgeltenunbemannteFluggerätealsLuftfahrzeuge,wennsienichtzuZweckendesSports oderderfreizeitgestaltungbetriebenwerden.deraufstiegeinessolchenunbemanntenluftfahrtsystemsistgemäß 16Absatz1Nummer7derLuftverkehrs-Ordnung (LuftVO)erlaubnispflichtig.ErfolgtderFlugimkontrollierten Luftraum,isteineFlugverkehrskontrollfreigabegemäß16aAbsatz1Nummer5 LuftVOeinzuholen.WiegtdasGerätmehrals25kgodererfolgtderBetriebaußerSichtweitedesSteuerers,istderAufstieggemäß 15aAbsatz3Satz1 LuftVO grundsätzlich verboten.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/14827 Mitden GemeinsamenGrundsätzendesBundesundderLänderfürdieErteilungderErlaubniszumAufstiegvonunbemanntenLuftfahrtsystemengemäß 16Absatz1Nummer7LuftVO habenbundundländereinheitlicheregelungenfürdieharmonisierungdesverwaltungshandelnfürdenzivilenbetrieb vonunbemanntenluftfahrtsystemenerarbeitet.dabeiwurdegrundsätzlich festgelegt,dasskeineerlaubniserteiltwird,wenneinunbemanntesluftfahrtgerät über Menschen und Menschenansammlungen betrieben werden soll. WirddasunbemannteFluggerätjedochzuZweckendesSportsoderderFreizeitgestaltungbetrieben,sohandeltessichumeinFlugmodell, 1Absatz1 Nummer 8 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). DerAufstiegvonFlugmodellenistnichterlaubnisbedürftig,soweitdieGesamtmasse5kgnichtübersteigtundeinAbstandvon1,5kmzumnächstgelegenen Flugplatzeingehaltenwird, 16Absatz1Nummer1Buchstabeaundd LuftVO.SollderAufstiegimkontrolliertenLuftraumerfolgen,istauchfür FlugmodelleeineFlugverkehrskontrollfreigabenach 16aAbsatz1Nummer2 LuftVO erforderlich. DarüberhinauskanndiezuständigePolizei-undOrdnungsbehördeaufder GrundlagedesjeweiligenLandesrechtstätigwerden,soweitderAufstiegeines unbemanntenfluggeräteseinegefahrfürdieöffentlichesicherheitundordnungdarstellt.solltealsoderaufstiegdurchüberflugeinermenschenansammlunggefährdungspotentialhaben,sokanndiezuständigebehördedenflug mittels Ordnungsverfügung untersagen. 37.InwieweitwerdendiefliegendenKamerasvonwelchenBundesbehörden diesbezüglich als Sicherheitsrisiko betrachtet? DieinderAntwortzuFrage36genanntenluftrechtlichenRegelungeninVerbindungmitdengemeinsamenGrundsätzensindausSichtderBundesregierung geeignetundausreichend,eventuellensicherheitsrisikenzubegegnen.soweit diegenanntenluftrechtlichenodereinschlägigenlandesgesetzlichenregelungennichtbeachtetwerden,kanneinsicherheitsrisikonichtausgeschlossen werden. 38.AufwelcheWeisebereitensichBundesbehördenaufdiezunehmende NutzungvonfliegendenKamerasdurchAktivistinnenundAktivistenbei politischen bzw. sonstigen Veranstaltungen vor? DieVerfolgungvonVerstößengegenluftrechtlicheBestimmungenliegtimZuständigkeitsbereichderLänder.UnabhängigdavonprüftdasBundeskriminalamt die technischen Möglichkeiten zur Abwehr von UAV. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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