Beteiligung deutscher Polizeien am EU-Projekt icop zur Entwicklung von Mustererkennung und Filtertechnologie für Tauschbörsen

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/11068 Beteiligung deutscher Polizeien am EU-Projekt icop zur Entwicklung von Mustererkennung und Filtertechnologie für Tauschbörsen Vorbemerkung der Fragesteller Bundes-undLandespolizeiennutzenSoft-undHardwarezurMustererkennungundFilterungvonBildernundVideosinpolizeilichenDatenbeständen (AntwortaufdieSchriftlicheFrage15desAbgeordnetenAndrejHunkoauf Bundestagsdrucksache17/8102).EineAnwendungderFirmaCognitecSystemsGmbHwirdetwazum VergleichvonBildernmitdemdigitalenLichtbildbestanddespolizeilichenInformationssystemsINPOL eingesetzt.softwarederfirmadotnetfabrikdientder Computergestützte[n]Bildersuche bzw.bildvergleiche[n]imbereichderkriminalpolizeilichenzentralstellefür StraftatengegendiesexuelleSelbstbestimmungvonKindernundJugendlichen.EinähnlichesSystembekamdasBundeskriminalamt (BKA)angeblich voninterpolzurverfügunggestellt,umdamitdievoninterpoleingerichtete BilddatenbankKinderpornographie zuprozessieren.mitähnlichen FunktionalitätennimmteineSoftwarederFirmaDigitEVGmbHeinen VergleichvonVideodateienkinderpornographischenInhalts vor.diesoftware soll helfen, Inhalte zu filtern und doppelte Dateien zu löschen. DeutschePolizeibehördensowiedasFraunhofer-Institut DeutschesForschungszentrumfürKünstlicheIntelligenzGmbH (DFKI)sindüberdiesan EU-Vorhabenbeteiligt,dieimRahmendesProgramms SaferInternet gefördertwerden.mit IdentifyingandCatchingOriginatorsinP2PNetworks (icop)wirdeineautomatisiertemustererkennunganalysierterbilderundfiltertechnologienfürtauschbörseniminternetentwickelt.auchinterpolund dieeu-polizeiagentureuropolsindan icop beteiligt.dasdfkiarbeitete zuvorbereitsimprogramm ForensicImageandVideoExamination (FIVES) mit.fivessollteunteranderemeineverhaltens-odertrendanalysedurchdie statistischeauswertungvondatenentwickeln.anicopundfiveswaren bzw.sindpolizeibehörden (etwadaslandeskriminalamtnordrhein-westfalen)alsanvisierte Endnutzer sowiezumtestenderentwickeltenumgebungen beteiligt. InwelchemUmfangderartigeAnwendungenbereitsgenutztwerden,istnicht bekannt.auchaufwelchedatenquellenzugegriffenwird,istunklar.zukos- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom30.Oktober2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode tenfürbeschaffung,lizenzundwartungexistierenkeinebelastbarenangaben.eskannangenommenwerden,dassdiehäufigkeitdernutzungzunimmt. Die BekämpfungvonKinderpornografie mussimmerwiederalsargument zurverstärktenüberwachungdesinternetsherhalten.derartwerdenweitgehendefiltertechnologiengefordertoderdieautomatisiertemustererkennung inderstrafverfolgungeingeführt.möglichistaber,dassdiezurbekämpfung vonbildernmitkinderpornografischeminhaltentwickeltesoft-undhardware perspektivisch auch in anderen Kriminalitätsbereichen eingesetzt wird. 1.WelcheSoft-undHardwarenutzenBundes-und (soweitderbundesregierungausdergemeinsamenzusammenarbeitbekannt)landesbehördenzur MustererkennungundFilterungvonBildernundVideosinpolizeilichen Datenbeständen? DasBundeskriminalamt (BKA)nutzteinGesichtserkennungssystem (GES), dasmittelsdersoftware Face-Vacs/DBScan derfa.cognitecausdresden betriebenwird.dassystemwirdzentralimbkabetrieben,diebundespolizei sowiedielandeskriminalämtersindinderlage,überschnittstellendasges zu nutzen. DarüberhinauswirdzumZweckederMustererkennung (Dublettenerkennung) beiderauswertungkinderpornografischerbild-undvideodateiendurchdaszuständigefachreferatdesbkasoftwarederfirmendotnetfabrik (DoublePix) und ZiuZ (TwinMatch) genutzt. a)welchesoft-undhardwarewurdehierfür2012 (auchzutestzwecken) beschafft? DurchdasBKAwurdeimJahr2012zuTestzweckendieSoftwarePhotoDNA der Firma Microsoft beschafft. DasBKAstehtineinemAustauschmitLandesbehörden,soweitsichdiesim RahmenvongemeinsamenFachtagungenbzw.anlassbezogenaufAnfrageoder im Auftrag ergibt. b)inwiefernstehenbundesbehördenhierfürimaustauschmitlandesbehörden? c)inwelchengremienodergemeinsamenarbeitsgruppenwurdendiesbezüglicheanwendungenoderforschungsvorhabenbereitsthematisiert? EineThematisierungderEinführungdiesbezüglicherAnwendungenoderForschungsvorhabenerfolgteimRahmenderjeweiligenExpertentagungenund KommissionenderArbeitsgemeinschaftderLeiterderLandeskriminalämter mitdembka (AGKripo)desArbeitskreisesII (AKII)derStändigenKonferenzderInnenministerund-senatorenderLänder (IMK).Zuständigfürdie thematischebehandlungdergesistdiearbeitsgruppeerkennungsdienst (AGED)unddieKommissionKriminalwissenschaftund-technik/Erkennungsdienst (KKWT/ED),dasThemaSoftwareDotNetFabrik (DoublePix)undZiuZ (TwinMatch)wirdimRahmenderExpertentagungenderAnsprechstellenKinderpornografie der Landeskriminalämter mit dem BKA behandelt. d) Inwiefern verarbeiten diese Anwendungen auch Audio-Daten? SeitensdesBKAscheideteineVerarbeitungvonAudio-DateninBilddateien aufgrunddesmediums (Bild)aus.BeiVideodateienfindetkeineVerarbeitung von Audio-Daten statt, lediglich ein Abspielen der Daten ist möglich.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ SeitwannnutzenwelcheBehördenSoftwarederFirmaCogniteczum VergleichvonBildernmitdemdigitalenLichtbildbestanddespolizeilichen Informationssystems INPOL (Bundestagsdrucksache 17/8102)? Seitdem13.März2007wirdimBKAdieSoftware FaceFACS derfa.cognitec imwirkbetriebzumlichtbildvergleichgenutzt.diebundespolizeinutztdie zentralvombkazurverfügunggestellteanwendungseitnovember2009.von denpolizeibehördenderländernutzendiezentralvombkazurverfügung gestellteanwendung:seit2008bayern;seit2009berlin,hamburg,hessen, Nordrhein-Westfalen,Rheinland-Pfalz,SachsenundSachsen-Anhalt;seit2010 Brandenburg;seit2011Mecklenburg-Vorpommern,NiedersachsenundBaden- Württemberg und seit 2012 Saarland und Thüringen. a)welchekostenfürbeschaffung,lizenzundwartungsindseitdemangefallen? Für das BKA sind bisher Kosten in der Höhe von ,59 Euro angefallen. b) In welchen Fällen kommt die Software zum Einsatz? DieSoftwareermöglichteineIdentifizierungvonunbekanntenPersonenund von Personen, deren Identität durch Aliaspersonalien verschleiert wird. c) Auf welche Datenquellen wird dabei zugegriffen? EswirdausschließlichaufdieimINPOL-BestandgespeichertenLichtbilder aus der erkennungsdienstlichen Behandlung zugegriffen. d)inwievielenermittlungenistdiesoftwarebislanggenutztworden,und welche Ergebnisse wurden damit erzielt? InsgesamtwurdenbundesweitimRahmenvonErmittlungenimJahr Recherchendurchgeführtmit27identifiziertenPersonen,imJahr Recherchendurchgeführtmit68identifiziertenPersonen,imJahr Recherchendurchgeführtmit108identifiziertenPersonen,imJahr Recherchendurchgeführtmit267identifiziertenPersonen.FürdasJahr 2012liegtseitensBKAnochkeineAuswertunghinsichtlichderZugriffszahlen auf das GES vor. e)inwieweithatdiehäufigkeitdeseinsatzesdersoftwareindenletzten drei Jahren zugenommen? DieEntwicklungderGES-RecherchenistausweislichderAngabenzuFrage2d ansteigend,wobeidiewesentlichensteigerungenaufdieeinführungdessystemsbeidenbundesländernzurückzuführensind.beiderbundespolizeihatsich aufgrunddesbeieinführungnochgeringenbekanntheitsgradesunddersich anschließendenaufklärungsarbeitzudenmöglichkeitenundvoraussetzungen dersoftwarenutzung,dereinsatzdersoftwarezunächstvomjahr2010zumjahr 2011 verdoppelt und ist nunmehr im Jahr 2012 auf gleich hohem Niveau. f)welcheanderenidentifizierungsverfahrenwerdenvordemeinsatzder Software genutzt? EinderartigesVerfahrenkommtdannzumTragen,wennandereIdentifizierungsverfahren (Identitätsdaten,Fingerabdruck,DNA)nichtmöglichsindbzw. keineentsprechendenspurenvorliegen (SubsidiaritätderGesichtserkennung). VorEinführungdesSystemswurdenklassischeVerfahren (Lichtbildvorzeigekartei) verwendet.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3.SeitwannnutzenwelcheBehördenSoftwarederFirmaDotNetFabrik zur Computergestützte[n]Bildersuchebzw.BildvergleicheimBereich derkriminalpolizeilichenzentralstellefürstraftatengegendiesexuelle SelbstbestimmungvonKindernundJugendlichen (Bundestagsdrucksache 17/8102)? Das BKA nutzt die Software der Firma DotNet-Fabrik seit dem Jahr Für das BKA sind bisher Kosten in Höhe von 50 Euro angefallen. b) In welchen Fällen kommt die Software zum Einsatz? a)welchekostenfürbeschaffung,lizenzundwartungsindseitdemangefallen? DieSoftwarewirddurchdasBKAimRahmenderAuswertungkinderpornografischer Bilddateien zur Dublettenerkennung eingesetzt. c) Auf welche Datenquellen wird dabei zugegriffen? DerAbgleicheinerkinderpornografischenBilddateifindetmitderbeimBKA geführten nationalen Vergleichssammlung Kinderpornografie statt. d)inwievielenermittlungenistdiesoftwarebislanggenutztworden,und welche Ergebnisse wurden damit erzielt? DieSoftwarewirddurchdasBKAarbeitstäglicherfolgreichzurÜberprüfung kinderpornografischerdateiengenutzt.zweckderabgleicheistdaserkennen vondublettenbzw.daserkennenvonbislangnichtbekanntenbilddateien,die densexuellenmissbraucheineskindeszeigen.einestatistischeerfassungder Nutzungshäufigkeit findet nicht statt. e)inwieweithatdiehäufigkeitdeseinsatzesdersoftwareindenletzten drei Jahren zugenommen? DieSoftwarewirdseitderEinführungdurchdasBKAarbeitstäglicheingesetzt. Eine statistische Erfassung der Nutzungshäufigkeit findet nicht statt. f)welcheanderenidentifizierungsverfahrenwerdenvordemeinsatzder Software genutzt? ZweckeinesAbgleichs,inwieweitkinderpornografischeDarstellungenbereits bekanntsind,istdievermeidungvondoppel-odermehrfachermittlungen. Insoweiterfolgenvorder Dublettenerkennung keineanderenarbeitsschritte zur Identifizierung. 4.Welche voninterpolzurverfügunggestelltesoftwareimzusammenhang mitdervoninterpoleingerichtetenbilddatenbankkinderpornographie wird vom BKA (Bundestagsdrucksache 17/8102) genutzt? DurchdasGeneralsekretariatvonInterpolwirddie InternationaleBilddatenbankKinderpornografie betrieben.dasbka,alsnationaleszentralbürofür Deutschland,kannübereinzugriffsgeschütztesInternetportalaufdieDatenbankzugreifen.EinegesonderteSoftwarezumAbgleichderkinderpornografischen Dateien wurde nicht zur Verfügung gestellt.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/11299 a) Wann und zu welchem Anlass wurde die Software überlassen? DiedurchdasGeneralsekretariatvonInterpolbetriebene InternationaleBilddatenbankKinderpornografie befindetsichseitdemjahr2009imwirkbetrieb. Das Projekt InternationaleBilddatenbankKinderpornografie wurdeimjahr2001begonnen und durch die G-8 Staaten finanziell gefördert. b) Über welche Funktionalitäten verfügt die Software? DiedurchdasGeneralsekretariatvonInterpolbetriebene InternationaleBilddatenbankKinderpornografie ermöglichtdennationalenzentralbürosvon InterpoldenAbgleichnationalvorliegenderkinderpornografischerDateienim SinneeinerDublettenerkennung,sowiederenHochladen,fallsunbekanntekinderpornografische Bilddateien vorliegen. c) Auf welche Datenquellen wird dabei zugegriffen? DatenquellefürdenAbgleichistdie InternationaleBildvergleichssammlung Kinderpornografie beim Generalsekretariat von Interpol. 5.SeitwannnutzenwelcheBehördenSoftwarederFirmaDigitEVGmbH zum VergleichvonVideodateienkinderpornographischenInhalts (Bundestagsdrucksache 17/8102)? DieZentralstellezurBekämpfungderKinderpornografiebeimBKAnutztseit August2011SoftwarederFirmaZiuZ.DieFirmaDigitEVGmbHvertreibt diese Software exklusiv für Deutschland. Für das BKA sind bisher Kosten in Höhe von ,49 Euro angefallen. b) In welchen Fällen kommt die Software zum Einsatz? c) Auf welche Datenquellen wird dabei zugegriffen? DerAbgleicheinerkinderpornografischenVideodateifindetmitderbeimBKA geführten nationalen Vergleichssammlung Kinderpornografie statt. d)inwievielenermittlungenistdiesoftwarebislanggenutztworden,und welche Ergebnisse wurden damit erzielt? a)welchekostenfürbeschaffung,lizenzundwartungsindseitdemangefallen? DieSoftwarewirdzumAbgleichvonkinderpornografischenVideodateiengenutzt. DieSoftwarewirddurchdasBKAarbeitstäglichzurÜberprüfungkinderpornografischerDateiengenutzt.ZweckdesAbgleichsistdasErkennenvonDublettenbzw.dasErkennenvonbislangnichtbekanntenVideodateien,diedensexuellenMissbraucheinesKindeszeigen.EinestatistischeErfassungderNutzungshäufigkeit findet nicht statt.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode e)inwieweithatdiehäufigkeitdeseinsatzesdersoftwareindenletzten drei Jahren zugenommen? DieSoftwarewirddurchdasBKAarbeitstäglicheingesetzt.Einestatistische Erfassung der Nutzungshäufigkeit findet nicht statt. f)welcheanderenidentifizierungsverfahrenwerdenvordemeinsatzder Software genutzt? ZweckeinesAbgleichs,inwieweitkinderpornografischeDarstellungenbereits bekanntsind,istdievermeidungvondoppel-odermehrfachermittlungen. Insoweiterfolgenvorder Dublettenerkennung keineanderenarbeitsschritte zur Identifizierung. 6.InwieweitexistierenbeiBundesbehördenÜberlegungen,Trojanerauf Mobiltelefoneneinzusetzen,dieheimlichdieKameraaktivierenundAufnahmen machen (siehe Futurezone, 30. September 2012)? WärederEinsatzeinerentsprechendenAnwendung,wiesieineiner Forschungsarbeitdes USNavalSurfaceWarfareCenter präsentiert wurde, in Deutschland zulässig? BeiBundesbehördenexistierenkeineÜberlegungen,EndgerätederTelekommunikationdahingehendeinzusetzen,dassdieseohnedasWissenderBesitzer diekameraaktivierenundaufnahmenmachen.derbundesregierungistdieim RahmendesinRedestehendenArtikelsder Futurezone genannteforschungsarbeitdes USNavalSurfaceWarfareCenter nichtbekannt.ausdiesem Grund kann dazu keine Aussage getroffen werden. 7.AnwelchenForschungsprojektensinddieBundespolizeioderdasBundeskriminalamt (BKA)aufnationalerEbeneoderaufEbenederEUbeteiligt, innerhalbdererpotentiellesicherheitsrisikendurchdieautomatisierteauswertungvonvideo-undaudiodateninechtzeitodernachträglich/retrograd automatisiert ausgewertet werden? DiePolizeiendesBundessindnichtanProjektenbeteiligt,welchesichmitder automatisierten Erkennung von Sicherheitsrisiken befassen. ZurVerbesserungdesErkennungsdienstesistdasBKAamProjektGES-3D unddiebundespolizeiamverbundprojektmispel (Multi-biometriebasierte forensische Personensuche in Lichtbild- und Videomassendaten) beteiligt. a)umwelcheprojektehandeltessich,undworinbestehtdiedeutschebeteiligung? DasBKAistamProjektGES-3Dbeteiligt.DasProjektGES-3DwirdimVerbundmehrererUnternehmen,demBKAalsEndanwender,einerunabhängigen Landesdatenschutzbehörde,einerHochschuleundeinemForschungsinstitut durchgeführt.daszuentwickelndegesamtsystemwirdvombkaundeinem Forschungsinstitutevaluiert.DiedatenschutzrechtlicheBegleitungerfolgt durchdasunabhängigelandeszentrumfürdatenschutzschleswig-holstein. DieBundespolizeiistderzeitimVerbundprojektMisPel (Multi-biometriebasierteforensischePersonensucheinLichtbild-undVideomassendaten),welchesvonderFirmaL1-SolutionsalsVerbundkoordinatorgeleitetwird,beratend tätig.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/11299 b)inwelchenkriminalitätsbereichenkönnendieanwendungennach Einschätzung der beteiligten Polizeien womöglich genutzt werden? DasZieldesProjektsGES-3Distes,eineinfachzunutzendesmulti-biometrischesSystemfürdieIdentifizierungvonPersonenausFoto-bzw.Videodaten untereinsatzvon3d-gesichtsbilddatenzuerarbeiten.mitdiesemneuartigen WerkzeugsollenErmittlungsbeamtebeiihrerArbeitunterstütztwerden,indem eineidentifizierungauchauspartiellengesichtsbildaufnahmenmitminderer Bildqualitätermöglichtwird.DieimRahmendesVerbundprojektsMisPel erprobtenanwendungenkönnenspäterwomöglichimzuständigkeitsbereich des 12 des Bundespolizeigesetzes genutzt werden. c)inwieweitsollenanwendungenentwickeltwerden,dieaucheine computergestützte Personenverfolgung in Echtzeit bewerkstelligt? Innerhalb des BKA und der Bundespolizei gibt es hierzu keine Überlegungen. 8.InwieweitistdieEuropeanFinancialCoalition (EFC)mitdemAufspüren verdächtigertransaktionenhinsichtlichdeshandelsmitbildernkinderpornografischen Inhalts befasst? a)welcherollespieltdaseuropäischepolizeiamt (Europol)indiesem Zusammenhang? b)welcheweiterenbehörden,firmen,dienstleisterodersonstigen Organisationen sind Teil der EFC? c) Inwieweit sind deutsche Behörden in die Arbeit der EFC involviert? ZuAktivitätenderEFC,bezogenaufdasAufspürenverdächtigerTransaktionen beiderbekämpfungderkommerziellenverbreitungvonkinderpornografie, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 9.Worinbestehtder ChildSexualAbuseAntiDistributionFilter,der unter anderem mit dem Europol entwickelt wurde? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnisseüberAufbauundFunktionsweisedes ChildSexualAbuseAntiDistributionFilter vor.imübrigenwird dieser durch das BKA auch nicht angewandt. 10.WasistdieAufgabedesProjekts Circamp,undmitwelchemPersonal, welcherzielsetzungundwelchenaufgabennehmendeutschebehörden daran teil? DasProjekt CIRCAMP (CospolInternetrelatedChildAbusiveMaterialProject)stelltdieBekämpfungderBesitzverschaffungundVerbreitungvonKinderpornografieimInternetindenMittelpunktundnimmteinewichtigeRolle beiderinternationalenvernetzungderindiesemdeliktsbereichkriminalpolizeilich aktiven Staaten ein. DasimBKAfürdieBekämpfungderKinderpornografiezuständigeFachreferatnimmtalszentraleStellefürdieBundesrepublikDeutschlandandenregelmäßigstattfindendenTreffendesCIRCAMP-Projekteszumfachspezifischen Erfahrungs-undInformationsaustauschteil.Darüberhinauswerdendurchdas BKAdieDeutschlandbetreffendenErmittlungenimRahmengemeinsamer Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet bzw. koordiniert.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11.MitwelchemPersonalundwelcherZielsetzungistdieBundesregierung an der Global Alliance against Child Sexual Abuse Online beteiligt? a)inwieweittriffteszu,dassdie GlobalAllianceagainstChildSexual AbuseOnline letztlichauseinerverabredunginnerhalbder EU-US Working Group on Cyber-security and Cybercrime hervorgeht? b)welchebehörden,instituteoderfirmensindander GlobalAlliance againstchildsexualabuseonline bislangbeteiligt,bzw.welche weitere Beteiligung ist anvisiert? DerVorschlagderKommission,dassdieEuropäischeUnion,ihreMitgliedstaatenunddieVereinigtenStaatengemeinsameinglobalesBündnisgegen sexuellenmissbrauchvonkinderniminternetinslebenrufensollen,gehtzurückaufdasgipfeltreffeneu-usa2011,beidemdienotwendigkeit,den sexuellenmissbrauchvonkinderniminternetweiterzubekämpfen,alswichtiges gemeinsames Ziel gebilligt wurde. DazuwurdenaufdemJI-Ratam7./8.Juni2012Ratsschlussfolgerungenverabschiedet,dienachfolgendGegenstanddesEU-USMinistertreffensvom 20. bis 21. Juni 2012 waren. Sie wurden dort von der US-Seite gebilligt. AlsErgebnisdesnachfolgendvom25.bis26.Juli2012inNicosiastattgefundenenEU-USJHASeniorOfficialsmeetingsfolgtealswichtigerAuftaktfür dasweltweitebündniseingemeinsamerbriefan41länderinderwelt,diezu dembündnisbeitragenkönnten.hierzuliegennachauskunftdesratssekretariatsauchbereitseinereihevonpositivenrückmeldungenvor.insbesondere hättenzumjetzigenzeitpunkt,mitausnahmevonrussland,schonalleg8- Staatenpositivreagiert.DiebereitsbeidemTreffeninNikosiaanvisierteAuftaktveranstaltung ist für den 5. Dezember 2012 in Brüssel geplant. InhaltlichsehendieRatsschlussfolgerungenfürdasweltweiteBündnisfolgende vier Maßnahmen vor: VerstärkungderBemühungen,dieOpferinkinderpornografischenDarstellungenzuidentifizieren,umihnenUnterstützungundSchutzzukommenzu lassen, größtmöglichereduzierungderzugriffsmöglichkeitenaufkinderpornografieiminternetsowiederdadurcherneuteintretendenverletzungdersexuell missbrauchten Kinder, EntfaltungstärkererBemühungenzurErmittlungderTäterundzurAufklärungundSanktionierungderFällesexuellenMissbrauchsvonKindernüber das Internet, sowie BemühungumeineSteigerungdesBewusstseinsfürdieRisiken,diemit demdarstellenvonaktivitätenvonkinderniminternetsowiemitdemsog. GroomingundderInszenierungvoneigenenBildern,diefürdieHerstellung undverbreitungneuerkinderpornografischerbilderüberdasinternetverwendet werden können, verbunden sind. DieBundesregierungwarandenVerhandlungenmitdemdafürjeweilszuständigenPersonalbeteiligt.DieInitiativeistnichtBestandteilder EU-USWorkingGrouponCyber-securityandCybercrime.DerBundesregierungliegen keineerkenntnissevor,obdieideezudieserinitiativeindieserarbeitsgruppe entstanden ist. DieBundesregierungunterstütztdasZiel,densexuellenMissbrauchvonKindernimInternetzubekämpfen,nachdrücklich.WegendesfrühenVerfahrensstadiumssindwederweitere Behörden,InstituteoderFirmen,wieinBuchstabebgefragt,bisherbeteiligtwordennochistderenBeteiligungderzeitschon anvisiert.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ MitwelchemPersonalundwelcherZielsetzungwirddieBundesregierungander VirtualGlobalTaskforceConference2012 imdezember 2012 in Abu Dhabi teilnehmen? WenngleichdasBKAbislangkeinMitgliedder VirtualGlobalTaskForce (VGT)ist,soliegtdemBKAaktuelleineEinladungzurTeilnahmeanderim Dezember2012stattfindendenKonferenzvor,welchedurcheinenVertreterdes beimbkafürdiebekämpfungderkinderpornografiezuständigenfachreferateswahrgenommenwird.durcheineteilnahmeanderkonferenzsolleine Intensivierung der polizeilichen Kooperation erreicht werden. 13.WorinbestehtdieZielsetzungdesvonderEUimRahmendesProgramms Safer Internet geförderten Projekts icop? a) Aus welchen Mitteln wird das Vorhaben gefördert? b)worinbestehtnachansichtderbundesregierungderbedarfnachinnerhalb von icop entwickelten Anwendungen? c)inwieweitwerdeninnerhalbvon icop FiltertechnologienoderVerfahren der Mustererkennung entwickelt oder genutzt? d)welchedatenbzw.datenströmesollenderartgefiltertoderprozessiert werden? DasZielvoniCOPistnachKenntnisderBundesregierung,inPeer-to-Peer- NetzenunbekannteMissbrauchsbilderanhandbestimmterKriterienzuidentifizieren (z.b.schlüsselbegriffeinderpädophilenszene).dasvorhabenwirdaus Mittelndes SaferInternet -Programms2009bis2013gefördert.DadieBundesregierungjedochnichtinProjektkonzeption,-durchführungund-implementierungeinbezogenist (vgl.antwortzufrage14),kannzumbedarfderggf.im ProjektentwickeltenAnwendungennichtStellunggenommenwerden.Ausden gleichengründenliegenderbundesregierungkeineweiterenerkenntnissezur Beantwortung der Frage vor. 14.WelcheMittelstehenfürdasProgramm SaferInternet zurverfügung, wofürwurdendiesebereitsausgegeben,undwelcheweitereverwendung ist geplant? BeimProgramm SaferInternet handeltessichumeinmehrjährigesgemeinschaftsprogrammzumschutzvonkindernbeidernutzungdesinternetsund andererkommunikationstechnologien.improgrammzeitraum2009bis2013 stehenhierfürentsprechenddembeschlussnummer1351/2008/egdeseuropäischenparlamentsunddesratesvom16.dezember2008 (ABl.L348vom 24.Dezember2008,Seite118)MittelinHöhevon55Mio.EurozurVerfügung. AusdemgleichenBeschlussergebensichdieAktionsbereichesowiedieindikative Festlegung eines Anteils an den Gesamtmitteln des Programms wie folgt: 1. Sensibilisierung der Öffentlichkeit (48 Prozent), 2.BekämpfungillegalerInhalteundBekämpfungschädlichenOnline-Verhaltens (34 Prozent), 3. Förderung eines sichereren Online-Umfelds (10 Prozent), 4. Aufbau einer Wissensbasis (8 Prozent). DieProgrammumsetzungerfolgtaufderGrundlagevonjährlichenArbeitsprogrammen.DieFörderungerfolgtdurchdieEuropäischeKommission,und zwarentwederaufgrundeineraufforderungzureinreichungvonvorschlägen füreinegemeinschaftsförderung,durchöffentlicheauftragsvergabeoderim WegeeinerdirektenFinanzhilfe.DiezurFörderungvorgesehenenProjekte

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode werdenvonunabhängigensachverständigenbegutachtetunddurchdieeuropäischekommissiondemprogrammausschussjenachhöhederzurverfügung gestelltenfördermittelentwederzurinformationoderzurstellungnahmevorgelegt.darüberhinausistdiebundesregierunganderbereitstellungvonmittelnausdemprogrammnichtbeteiligt,insbesondereistsieinderregelnichtin Details der Projektkonzeption, -umsetzung oder -implementierung einbezogen. DieArbeitsprogrammefürdieJahre2009bis2012,mitdenendiejährlichen FörderbeträgeindeneinzelnenAktionsbereichenunddieGegenständeder jährlichenaufforderungenzureinreichungvonprojektvorschlägenfestgelegt werden,sindunterhttp://ec.europa.eu/information_society/activities/sip/policy/ programme/current_prog/index_en.htm veröffentlicht. DieimeinzelnengefördertenProjekteundZuwendungsempfängerfürdie Jahre2009und2010ergebensichausAnhangDdesunterhttp://ec.europa.eu/ information_society/activities/sip/docs/prog_2009_2013/final%20report % pdf veröffentlichten Berichts. AufderGrundlagedesArbeitsprogrammsfür2011warenentsprechenddem Implementierungsplan vorgesehen: imaktionsfeld1dieförderungvoninsgesamt13 SaferInternet -Zentren aufeinzelstaatlicherebenesowieeinereuropäischenkoordinierungder Safer Internet -Zentren, imaktionsfeld3dieförderungeinesthematischennetzwerks NGOnetwork for child protection on the Internet sowie imaktionsfeld4dieförderungeinesprojektszumthema TestingTraining Programmes for professionals working with children at risk. AufderGrundlagedesArbeitsprogrammsfür2012sindentsprechenddem Implementierungsplan vorgesehen: imaktionsfeld1dieförderungvoninsgesamt19 SaferInternet -Zentren auf einzelstaatlicher Ebene, imaktionsfeld2dieförderungeinesgezieltenprojektszumthema Enhancinglawenforcementagencies'identificationandanalysisofchild pornography, imaktionsfeld3dieförderungeinesthematischennetzwerks Promoting positive online experiences for young children sowie imaktionsfeld4dieförderungvonzweiprojektenzumthema Investigating the impact on young people of convergence of technology. Das Arbeitsprogramm für das Jahr 2013 wurde noch nicht beschlossen. 15.WelcheTreffenvon icop habenunterdeutscherbeteiligungstattgefunden, und welche Tagesordnung ist der Bundesregierung hierzu bekannt? a)welchedeutschenbehördenoderinstitutionensindmitwelchenabteilungen unter wessen Leitung an icop beteiligt? b) Welche Beiträge wurden von diesen bereits erbracht? c)worinbestehtnachkenntnisderbundesregierungderbeitragdes DeutschenForschungszentrumsfürKünstlicheIntelligenzGmbH (DFKI)? d)inwiefernstehtdasdfkimitbehördendesbundesministeriumsdes InnernimAustauschzurEntwicklungoderNutzungvonforensischer SoftwarezurautomatisiertenSuchenachVideomaterialmitpornografischem Inhalt? NachKenntnisderBundesregierungistdas DeutscheForschungszentrumfür KünstlicheIntelligenzGmbH (DFKI)an icop beteiligt.weitereerkennt-

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/11299 nissezurbeantwortungderfrageliegenderbundesregierungausdeninder Antwort zu Frage 14 genannten Gründen nicht vor. 16.WelcheweiterenBehörden,FirmenodersonstigenStellenwelcherLändersindmitwelchenAufgabenan icop beteiligt,undwelchebeiträge wurden hierfür bereits erbracht? WorinbestehtdieMitarbeitbeteiligternationalerundsupranationaler Polizeiorganisationenin icop,undwelchebeiträgewurdenhierfür bereits erbracht? NachKenntnisderBundesregierungsindaniCOPauchfolgendeLänder (Institutionen) beteiligt: Königreich Belgien (Université catholique de Louvain) Republik Irland (University College Cork, National University of Ireland) Vereinigtes Königreich (Lancaster University). Weitere Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. 17.Inwieweitsollinnerhalbvon icop aucheineverhaltens-odertrendanalyseentwickeltwerden,undwelchediskussionenoderarbeitensind hierzu bereits erfolgt? a)wiewerdenderartautomatisiertgefundenezusammenhängenach jetzigem Stand innerhalb von icop weiter prozessiert? b)nachwelchenverfahrenwerdengefundenematerialienweiterklassifiziert? c)inwieweitkommenhierfürverfahrendermustererkennungzumeinsatz bzw. wurden vorgeschlagen? d)welchefirmenhabenhierfüranwendungenbeigesteuertoderbei deren Entwicklung geholfen? NachKenntnisderBundesregierungsollimRahmendesProjektsaucheine SoftwarezurMuster-undTrendanalyseentwickeltwerden,diedieBewertung vondarstellungendessexuellenkindesmissbrauchsundverhaltenderjenigen Personen,diedieseDarstellungenverbreiten,automatisiert.WeitereErkenntnissezurBeantwortungderFrageliegenderBundesregierungausdeninder Antwort zu Frage 14 genannten Gründen nicht vor. 18.WorinbestanddieZielsetzungdesvonderEUimRahmendesProgramms Safer Internet plus geförderten Projekts FIVES? a) Mit welchen Mitteln wurde das Vorhaben gefördert? b)worinbestandnachansichtderbundesregierungderbedarfnach innerhalb von FIVES entwickelten Anwendungen? c)inwieweitwurdeninnerhalbvon FIVES Filtertechnologienoder Verfahren der Mustererkennung entwickelt oder genutzt? d)welchedatenbzw.datenströmesollenderartgefiltertoderprozessiert werden? NachKenntnisderBundesregierungwardasZielvonFIVESdieEntwicklung vonneuemuntersuchungswerkzeug,dasspeziellaufuntersuchungenzugeschnittenist,diebilderundvideosbetreffen,welchedensexuellenmissbrauch vonkindernzeigen.dasvorhabenwurdeausmittelndes SaferInternetplus - ProgrammsderEuropäischenUniongefördert.ZumBedarfggf.entwickelter

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode AnwendungenkannausdeninderAntwortzuFrage14genanntenGründen nichtstellunggenommenwerden.ausdengleichengründenliegenderbundesregierung keine weiteren Erkenntnisse zur Beantwortung der Frage vor. 19.WelcheTreffenvon FIVES habenunterdeutscherbeteiligungstattgefunden,undwelchetagesordnungistderbundesregierunghierzu bekannt? a)welchedeutschenbehördenoderinstitutionenwarenan FIVES beteiligt? b) Welche Beiträge wurden von diesen erbracht? c)worinbestehtnachkenntnisderbundesregierungderbeitragdes DFKI? d)inwieweitwarenodersindbundesbehördeninnerhalbvon FIVES bzw.anderenvorhabenanforschungenzurnutzungvon Internet linguistic profiling (ILP) zur Strafverfolgung beteiligt? NachKenntnisderBundesregierungwardas DeutscheForschungszentrumfür KünstlicheIntelligenzGmbH (DFKI)an FIVES beteiligt.weitereerkenntnissezurbeantwortungderfrageliegenderbundesregierungausdeninder Antwort zu Frage 14 genannten Gründen nicht vor. 20.WelcheweiterenBehörden,FirmenodersonstigenStellenwelcherLänderwarenmitwelchenAufgabenan FIVES beteiligt,undwelchebeiträge wurden hierfür erbracht? a)worinbestehtdiemitarbeitbeteiligternationalerundsupranationaler Polizeiorganisationenin FIVES,undwelcheBeiträgewurdenhierfür erbracht? b)welcheweiterenbehördenodersonstigestellenwarenbei FIVES als Berater oder Endnutzer geführt,undwelchebeiträgeerbrachten diese hierfür? NachKenntnisderBundesregierungwarenanFIVESfolgendeLänder (Institutionen) beteiligt: Königreich Belgien (Föderale Polizei) Bulgarien (Technische Universität Sofia) Niederlande (Landespolizeikorps) Schweden (Universität Karlstad, NetClean Technologies Sweden BA). Weitere Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. 21.Inwieweitwurdeinnerhalbvon FIVES aucheineverhaltens-oder Trendanalyse entwickelt? a)wiewurdenderartautomatisiertgefundenezusammenhängeinnerhalb der Arbeiten von FIVES weiter prozessiert? b)inwieweitkameninnerhalbvon FIVES VerfahrenderMustererkennung zum Einsatz bzw. wurden vorgeschlagen? c)welchefirmenhabenhierfüranwendungenbeigesteuertoderbeideren Entwicklung geholfen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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