Entwicklung des Wohnungseigentumsrechts seit Inkrafttreten der Novelle des Wohneigentumsgesetzes
|
|
- Angelika Auttenberg
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/11463 Entwicklung des Wohnungseigentumsrechts seit Inkrafttreten der Novelle des Wohneigentumsgesetzes Vorbemerkung der Fragesteller DieRechtslagezumWohnungseigentumsrechthatsichdurchdieam1.Juli 2007inKraftgetreteneNovelledesWohnungseigentumsgesetzes (WEG) wesentlichverändert.dienovellebrachtedierechtsfähigkeitdereigentümergemeinschaft,verbessertezwangsvollstreckungsmöglichkeitenfürdieeigentümergemeinschaft,erweitertebeschlusskompetenzenfürdiewohnungseigentümer,neueaufgabenundpflichtenfürdenweg-verwaltersowieeineunterstellungdesgerichtlichenverfahrensunterdievorschriftenderzivilprozessordnung. Eineinhalb Jahre später ist es Zeit für eine Zwischenbilanz. 1. Wie stellt sich die Rechtsprechung zu den neuen Vorschriften dar? 2. Welche Schwerpunkte kristallisieren sich heraus? Die Fragen 1 und 2 werden zusammengefasst beantwortet. DerZeitraum,indemdieNeuregelungengelten,istnochrelativkurz.MitAusnahmeeinerEntscheidungdes (Bundesgerichtshofs)BGHzurZwangsvollstreckungwegenWohngeldforderungen (dazunäherunten)liegtdementsprechendnochkeinehöchstrichterliche,kaumobergerichtlicheundauchnureine überschaubareanzahlerstinstanzlicher (veröffentlichter)rechtsprechungzum neuen Recht vor. DiezahlenmäßigbeiweitemüberwiegendeRechtsprechungistseitInkrafttretenderWEG-NovellezuFragenderbaulichenVeränderungenundModernisierungsmaßnahmen ( 22WEG)ergangen.Dabeihandeltessichjedoch soweit ersichtlich durchgehendumeinzelfallentscheidungen,diekeinerechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwerfen. WennüberhauptSchwerpunktbereichederRechtsprechungzuRegelungender WEG-Novelleausgemachtwerdenkönnen,sowäreaufjenezudenÄnderungen von 10 WEG hinzuweisen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderJustizvom30.Dezember2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode EinigeEntscheidungenliegenzu 10Absatz2Satz3WEGvor,wonachjeder WohnungseigentümereinevomGesetzabweichendeVereinbarungoderdie AnpassungeinerVereinbarungverlangenkann,soweiteinFesthaltenander geltendenregelungunbilligerscheint.dierechtsprechungwirddemzielder Vorschriftgerecht,diebislangstrengenVoraussetzungendesAnpassungsanspruchsgegenüberderbisherigen,nurrichterrechtlichdefiniertenRechtslage, herabzusenken. EineReihevonEntscheidungenbefasstsichmitdemRechtderWohnungseigentümergemeinschaft,imRahmenderVerwaltungdesgemeinschaftlichen EigentumsgegenüberDrittenundWohnungseigentümernselbstRechteerwerbenundPflichteneingehenzukönnen ( 10Absatz6WEG).DabeisindDivergenzeninsoweitnurzuderFrageerkennbar,obdieGemeinschaftdinglicheImmobiliarrechteerwerbenkannundwiedieserErwerbgrundbuchverfahrensrechtlichumzusetzenist.GesetzgeberischerHandlungsbedarfistabernichterkennbar. ImZusammenhangmitderRegelungderquotalenAußenhaftungdereinzelnen Wohnungseigentümer ( 10Absatz8WEG)befasstsichdieRechtsprechungim WesentlichenmitderFrage,welcheVerbindlichkeitendemVerbandundwelche VerbindlichkeitendenWohnungseigentümernselbst (mitderfolgeeinervollen, gesamtschuldnerischenaußenhaftung)zuzuordnensind.dierechtsprechung zeigt,dassdieunterscheidungzwischenverbands-undmitgliedervermögen insoweit von der Praxis bislang ohne Schwierigkeiten nachvollzogen wird. MitseinerbishereinzigenEntscheidungzumneuenRechthatderBGHentschieden,dassdieVollstreckungeinerHausgeldforderungausRangklasse2die VorlagedesEinheitswertbescheidesvoraussetze (Beschlussvom17.April 2008,VZB13/08).DasFinanzamtistjedochdurchdasSteuergeheimnisgemäß 30derAbgabenordnungdarangehindert,demVollstreckungsgläubiger deneinheitswertbescheidzurkenntniszubringen.dieseentscheidungzeigt gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf (vgl. Antwort auf Frage 3). 3. Ergibt sich hieraus gesetzgeberischer Nachbesserungsbedarf? MitderWEG-Novellewurdein 10desGesetzesüberdieZwangsversteigerungunddieZwangsverwaltung (ZVG)einVorrechtderWohnungseigentümer vordenrealkreditgläubigernzugunstenfälligeransprüchegegeneinenmiteigentümeraufentrichtungderanteiligenhausgeldforderungnormiert.die HöhedesBetrages,diebeimBetreibenderZwangsversteigerungausderneuen Rangklasse2zuberücksichtigenist,muss3ProzentdesEinheitswertesdes Wohneigentums übersteigen. Eshatsichgezeigt,dassesdendieVollstreckungbetreibendenGläubigern nichtmöglichist,daserreichendermindesthöhenachzuweisen,weilihnen dasfinanzamtdeneinheitswertunterberufungaufdassteuergeheimnisnach 30derAbgabenordnungnichtmitteilt.AufVorschlagderBundesregierung istdienotwendigegesetzgeberischekorrekturindieberatungendesentwurfeseinesgesetzeszurreformdeskontopfändungsschutzes (Bundestagsdrucksache16/7615)eingebrachtworden.DieBeratungenzudiesemGesetzentwurf sind noch nicht abgeschlossen. Nein 4.SiehtdieBundesregierungdarüberhinausredaktionelleundhandwerklicheFehlerimZugederWEG-Novelle,diekurzfristigderBeseitigung durch den Gesetzgeber bedürfen, wenn ja, welche?
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ WiehatsichdieAnzahlderVerfahreninWohnungseigentumssachenseit Inkrafttreten der WEG-Novelle entwickelt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. DieVerfahreninWohnungseigentumssachenwurdenbiszumInkrafttretendes GesetzeszurÄnderungdesWohnungseigentumsgesetzesundandererGesetze am1.juli2007indengeschäftsübersichtenderamtsgerichtealsangelegenheitenderfreiwilligengerichtsbarkeiterfasst.inderstatistiküberzivilsachen werdenwohnungseigentumssachenerstabdem1.januar2008erfasst.mitden entsprechenden Daten ist frühestens im Herbst 2009 zu rechnen. 6.WelcheAuswirkungenhatdieUnterstellungderwohnungseigentumsrechtlichen Verfahren unter die Zivilprozessordnung (ZPO) auf die Fallzahlen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 7.WelcheAuswirkungenhatdieRechtsfähigkeitderEigentümergemeinschaftunddiedamitverbundeneHaftungsbeschränkungaufdieVerbrauchereigenschafti.S.v. 13desBürgerlichenGesetzbuchs,undwasbedeutetdiesfürderenSchutzwürdigkeitimRahmenallgemeinerGeschäftsbedingungen, bei Haustürgeschäften oder Fernabsatzverträgen? WiesichdiebereitsdurchBeschlussdesBundesgerichtshofesvom2.Juni 2005 (VZB32/05,NJW2005,2061)erfolgteAnerkennungderTeilrechtsfähigkeitderWohnungseigentümergemeinschaftaufdieFrageauswirkt,obdie EigentümergemeinschaftVerbraucherimSinnedes 13BGBseinkann,ist höchstrichterlich noch nicht entschieden. DasLGRostockhatdurchUrteilvom16.Februar2007 (4O322/06,Leitsatz undkurzzusammenfassunginnzm2007,370)entschieden,wohnungseigentümergemeinschaftenseien,sobaldsiebeiderverwaltungdesgemeinschaftlicheneigentumsamrechtsverkehrteilnehmen,keineverbraucherimsinne des 13BGB.DieEntscheidungbetrafjedochdieRechtslagenachAnerkennungderRechtsfähigkeitderWohnungseigentümergemeinschaftdurchden BGH und vor Inkrafttreten des 10 Absatz 6 WEG. DemgegenüberhatdasLGNürnberg-FürthdurchBeschlussvom23.Juni2008 (14T1462/08,ZMR2008,831)entschieden,dassessichbeiderWohnungseigentümergemeinschaft nicht um einen Unternehmer handelt. DurchBeschlussvom25.September2008 (32Wx118/08,NJW2008,3574) hatdasolgmünchenentschieden,eineteilrechtsfähigewohnungseigentümergemeinschaftseijedenfallsdannverbraucherimsinnedes 13BGB, wenn an dieser nicht ausschließlich Unternehmer beteiligt sind. InderLiteraturwirddieFrage,obeineWohnungseigentümergemeinschaftVerbraucherimSinnedes 13BGBseinkann,überwiegendbejaht (Palandt- Ellenberger,BürgerlichesGesetzbuch,68.Aufl.2009, 13Rn.2;Bamberger/ Roth-Schmidt-Räntsch,Beck scheronline-kommentarzumbgb, 13Rn.6), teilweisejedochauchverneint (Micklitz,in:MünchenerKommentarzum BGB,5.Aufl.2006, 13Rn.19;allerdings wiedasvorerwähnteurteildes LGRostock zurrechtslagenachanerkennungderrechtsfähigkeitdurchden BGH und vor Inkrafttreten von 10 Absatz 6 und 8 WEG).
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 8.WelcheAuswirkungenhatdieRegelungdes 16Absatz3WEG,deres denwohnungseigentümernunterbestimmtenbedingungengestattet,den Kostenverteilungsschlüsselzuändern,aufdasVertragsverhältniszwischendemvermietendenWohnungseigentümerunddemMieter;besteht insoweiteinanspruchdesvermietersgegendenmieteraufänderung des Kostenverteilungsschlüssels? DieFrage,inwieferndervermietendeWohnungseigentümereinevonderWohnungseigentümergemeinschaftmehrheitlichbeschlosseneÄnderungderKostenverteilunganseinenMieter weiterreichen kann,stelltsichnichterstseit InkrafttretenderWEG-Novelle.SchonbishererfolgtenentsprechendeMehrheitsbeschlüsseindenFällendes 6Absatz4Heizkostenverordnung (HeizkostenV)imHinblickaufdieKostenderWasserversorgungundAbwasserentsorgungderSondereigentumseinheiten,wennhierzukeineVereinbarungbestand (BGH,Beschlussvom25.September2003,VZB21/03;NJW2003,3476)sowieganzallgemeinindenFällen,indeneneineentsprechendeÖffnungsklausel indergemeinschaftsordnungdiesvorsah.bezüglichderfrage,welcheneinflussdiesebeschlüsseaufdasverhältniszummieterentfalten,habensichdurch dieweg-novellekeineänderungenergeben:nachwievorkommteine AnpassungdesmietvertraglichenKostenverteilungsschlüsselsaufgesetzlicher GrundlagenachMaßgabevon 556aAbsatz2BGBoder 6Absatz4Satz2 HeizkostenVinBetracht.DarüberhinauskanninbesondersgelagertenAusnahmefällenaus 313BGBeinAnpassungsanspruchresultieren (BGH,Urteil vom31.mai2006 VIIIZR159/0;NJW2006,2771).Inwieferndarüber hinausvertraglicheanpassungsmöglichkeitenbestehen,richtetsichnachdem Inhalt des konkreten Mietverhältnisses. 9.HältdieBundesregierungdieAufnahmevondynamischenVerweisungsklauselnineinemMietvertragfürzulässig,umeineUmsetzungvon WEG-Beschlüssen im Mietverhältnis zu ermöglichen? Eswarundistumstritten,obhinsichtlichderKostenverteilungineinemMietoderPachtvertragvereinbartwerdenkann,dassderinderWohnungseigentümergemeinschaftjeweilsbestehendeRechtszustandaufdasMietverhältnis übergeleitetwird (vgl.diejüngstedarstellungdesstreitstandesbeidrasdo, ZMR2008,421,428f.).InwieweiteinzelneVertragsklauselnwirksamsind, unterliegtimeinzelfallderprüfungdergerichte.vondengerichtengegen solcheklauselngeäußertebedenken,diesichdaraufstützen,dassdermieter erkennenkönnenmuss,welcheleistungenerschuldet,unddasssomiteine lediglichallgemeine,pauschaleverweisungnichtausreichendsei,sindnach AuffassungderBundesregierungbeachtlich.Auchdiesbezüglichhatsichan der Rechtslage durch die WEG-Novelle nichts geändert. 10.Istfeststellbar,dassdieWEG-NovellezueinemAnstiegvonMaßnahmen dermodernisierungundanpassungandenstanddertechnikgeführthat? DerBundesregierungliegenkeinestatistischenAngabenüberdieModernisierungstätigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften vor. 11.WelchebesonderenProblemehabensichinderPraxisimZusammenhangmitdervomVerwaltergemäß 24Absatz7und8WEGzuerstellendenBeschlusssammlungergeben,undwelchehiervonerfordernein gesetzgeberisches Tätigwerden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ WelcheLänderhabenvonderErmächtigung,anderealsdiefürdenSitz desoberlandesgerichtszuständigenlandgerichtemitderzuständigkeit desrechtsmittelgerichtszubetrauen,gebrauchgemacht,undwelchegerichtesindzumjetzigenzeitpunktindeneinzelnenbundesländernzuständig? VonderErmächtigungnach 72Absatz2Satz3desGerichtsverfassungsgesetzes (GVG) haben bislang folgende Länder Gebrauch gemacht: Brandenburg, Niedersachsen (für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg), Rheinland-Pfalz (für den Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken), Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein. ZentraleBerufungs-undBeschwerdegerichteimSinnedes 72Absatz2GVG sind für den jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirk folgende Landgerichte: LandOberlandesgerichtsbezirk Landgericht Baden-WürttembergKarlsruheKarlsruhe StuttgartStuttgart BayernBambergBamberg MünchenMünchen I NürnbergNürnberg-Fürth BerlinBerlinBerlin Brandenburg Brandenburg a. d. HavelFrankfurt/Oder BremenBremenBremen HamburgHamburgHamburg Hessen Frankfurt a. M. Frankfurt a. M. Mecklenburg- RostockRostock Vorpommern NiedersachsenBraunschweigBraunschweig CelleLüneburg OldenburgAurich Nordrhein-WestfalenDüsseldorfDüsseldorf HammDortmund KölnKöln Rheinland-PfalzKoblenzKoblenz Zweibrücken Landau i. d. Pfalz SaarlandSaarbrückenSaarbrücken SachsenDresdenDresden Sachsen-AnhaltNaumburgDessau-Roßlau Schleswig-HolsteinSchleswigItzehoe ThüringenJenaGera
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13.LiegenderBundesregierungErkenntnissevor,inwelchemUmfangWohnungseigentumsverwaltervondernach 5Absatz1desRechtsdienstleistungsgesetzes (RDG)bestehendenAnnexkompetenz,Rechtsberatung zu leisten, Gebrauch machen? DasRechtsdienstleistungsgesetz (RDG)istam1.Juli2008inKraftgetreten. BisherliegenderBundesregierungkeineErkenntnissedarübervor,inwelchem UmfangWohnungseigentumsverwaltervonderBefugnisdes 5Absatz1 RDGGebrauchmachen,imZusammenhangmitihrerVerwaltungstätigkeit RechtsdienstleistungenalsNebenleistungzuerbringen.DieBundesregierung weistaberdaraufhin,dassimbereichderwohnungseigentumsverwaltung eineänderungderuntergeltungdesrechtsberatungsgesetzes (RBerG)bestehendenSituationnichtzuerwartenist,daWohnungseigentumsverwalter nacheinergrundsatzentscheidungdesbundesgerichtshofsausdemjahr1993 (BGH,VZB9/92vom6.Mai1993,NJW1993,1924)auchnachfrüherem RechtaufderGrundlagedesArtikels1 3Nummer6RBerGrechtsberatend tätigseinkonnten.amumfangihrerweitreichendenrechtsdienstleistungsbefugnishatsichdurchdiegesetzlicheneuregelung,diederbisherigen RechtsstellungderWohnungsverwalterin 5Absatz2Nummer2RDGausdrücklichRechnungträgt (Bundestagsdrucksache16/3655,S.56li.Sp.),daher nichts geändert. 14.IstdieBundesregierungderAnsicht,dass 27Absatz2Nummer2WEG denverwalterermächtigt,ineinembeschlussanfechtungsverfahrenfür diebeklagtenwohnungseigentümerdievertretungzuübernehmenund ggf.einenrechtsanwaltinderennamenzubeauftragen,undwiebegründet sie ihre diesbezügliche Auffassung? ÜberdieverbindlicheAuslegungeinerRechtsnormentscheidendieunabhängigenGerichte.DerBundesregierungistdie soweitersichtlichnurvonmerle vertretene Auffassungbekannt,wonach 27Absatz2Nummer2Halbsatz2 WEGdenVerwalternichtgenerell,sondernnurimEinzelfallunterdenin 27 Absatz2Nummer2Halbsatz1WEGgenanntenVoraussetzungenermächtigt, dieineinembeschlussanfechtungsverfahrenbeklagtenwohnungseigentümer zuvertreten (Merle,GE2008,458,mitNachweiseninFn.1zurherrschenden Gegenmeinung).DieAuffassungstehtimWiderspruchzurherrschendenLiteraturmeinung. 15.WelchebesonderenProblemeergebensichinderPraxisausderÜberführungdesFGG-VerfahrensindieRegelungennachderZivilprozessordnung? DerBundesregierungsindbesondereProblemederPraxisausAnlassderUmstellungdesWEG-VerfahrensaufeinstreitigeszivilprozessualesVerfahren nicht bekannt. 16.Wasergibtsichausderabdem1.Januar2009geltendenAbgeltungssteuer,nachderalleKapitaleinnahmeneinemeinheitlichenSteuersatz unterworfenwerden,fürwohnungseigentümergemeinschaftimhinblick aufdiekirchensteuer,wennentwederallewohnungseigentümerkirchensteuerpflichtig sind, oder aber nur einzelne? SoweitdieKirchensteuergesetzederLänderauf 51aAbsatz2bbis2ddes Einkommensteuergesetzes (EStG) Bezug nehmen, gilt Folgendes:
7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/11553 AufAntragdesKirchensteuerpflichtigenhatderSchuldnerderKapitalerträge (Bank)dieaufdieKapitalertragsteuerentfallendeKirchensteuereinzubehalten undanseinbetriebsstättenfinanzamtabzuführen.stelltderkirchensteuerpflichtigekeinenantragaufkirchensteuereinbehalt,wirdnachablaufdes KalenderjahreseineVeranlagungzurKirchensteuerdurchgeführt.SindanKapitalerträgenmehrerePersonenbeteiligt,kannderAntragaufKirchensteuereinbehaltnurvonEhegattenundinanderenFällennurbeiAngehörigkeitzu derselbenreligionsgemeinschaftgestelltwerden.sindbeiwohnungseigentümergemeinschaftenalleeigentümerkirchensteuerpflichtig,kommtdemzufolge einantragaufkirchensteuereinbehaltnurdanninbetracht,wennallewohnungseigentümerderselbenreligionsgemeinschaftangehören.soferndiese Voraussetzungnichtgegebenist,wirdderAbzugnichtvorgenommen.HinsichtlichderaufdieWohnungseigentümerentfallendenKapitalerträgeistdie KirchensteuerdannimWegederVeranlagungzuerheben.Letzteresgiltauch fürdenfall,dassnureinzelnewohnungseigentümerkirchensteuerpflichtig sind. 17.HältdieBundesregierungdasmitderWEG-NovelleverfolgtegesetzgeberischeZiel,denwohnungseigentums-undmietrechtlichenBetriebskostenbegriffzuvereinheitlichen,fürerreicht,undwiebegründetsieihre diesbezügliche Auffassung? EineHarmonisierungdeswohnungseigentumsrechtlichenunddesmietrechtlichenBetriebskostenbegriffsergibtsichdaraus,dass 16Absatz3WEGausdrücklichauf 556Absatz1BGBunddamitaufdieBetriebskostenverordnung verweist.zuvorergabsichausderrechtsprechungdesbundesgerichtshofs (Beschlussvom25.September2003,VZB21/03;NJW2003,3476)nämlichnur einebeschlusskompetenzbezüglichderverteilungderkostenderwasserversorgungundabwasserentsorgung,nichtjedoch,jedenfallsnichtausdrücklich, bezüglichderverteilungsonstigerkostenimsinnederbetriebskostenverordnung.insofernistbereitsdurchdiebegriffswahlin 16Absatz3WEGeine Vereinheitlichungvonwohnungseigentumsrechtlichemundmietrechtlichem Betriebskostenbegriff erreicht. 18.WelcheRechteundPflichtenergebensichnachAuffassungderBundesregierungfürdenWohnungseigentumsverwalterimHinblickaufdieso genanntenhaushaltsnahendienst-undhandwerkerleistungenimsinne des 35adesEinkommensteuergesetzes (EStG),beispielsweisehinsichtlich der Ausstellung von Bescheinigungen? ErgebensichdielautSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom 26.Oktober2007 (IVC4 S2296b/07/0003,Tz.18)erforderlichenAngaben füreinesteuerermäßigungnach 35aEStGnichtausderJahresabrechnungfür diewohnungseigentümergemeinschaft,istdernachweisdurcheinebescheinigungdesverwaltersüberdenanteildesjeweiligenwohnungseigentümerszu führen.einmusterfüreinederartigebescheinigungistdemo.g.bmf-schreibenalsanlagebeigefügt.dasbmf-schreibenstellteineverwaltungsanweisungdar.esentfaltetseinewirkungdaherunmittelbarnurgegenüberder FinanzverwaltungundbegründetnichtunmittelbarPflichtenfürWEG-Verwalter,derartigeKostenaufstellungenoderBescheinigungenfürWohnungseigentümerzuerstellen.AuchausderVorschriftdes 35aEStGergibtsichkeine solcheverpflichtungdesweg-verwalters.inwieweitderverwalterzueiner auchdenanforderungendes 35aEStGgenügendenJahresabrechnungbzw. zurausstellungeinerbescheinigungverpflichtetwerdenkann,ergibtsichaus der zivilrechtlichen Beurteilung und Ausgestaltung des Verwaltervertrages.
8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 19.WelcheHindernissesiehtdieBundesregierungimZusammenhangmit derrealisierungdesvorrangsdeshausgeldesbeiderzwangsversteigerungundderzwangsverwaltungvoneigentumswohnungen,insbesondereimhinblickaufdiekenntnisdeseinheitswertes,derdemsteuergeheimnisgemäß 30derAbgabenordnung (AO)unterliegt,undsiehtdie Bundesregierung insoweit gesetzgeberischen Handlungsbedarf? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 20.WelcheAnforderungenergebensichfürWohnungseigentümergemeinschaftenausderzum1.Oktober2007inKraftgetretenenneuenEnergieeinsparverordnung (EnEV),mitwelcheru.a.dersogenannteEnergiepasseingeführtwurde,undkönnendieWohnungseigentümerEntscheidungen über diesbezügliche Maßnahmen mehrheitlich beschließen? DieEnergieeinsparverordnungvom24.Juli2007 (EnEV)begründetkeinespeziellanWohnungseigentümergemeinschaftengerichtetenneuenAnforderungen. AdressatderneuenPflicht,potenziellenKäufernoderMieterneinenEnergieausweisbeimVerkaufoderderVermietungeinesGebäudes,einerWohnung odervonwohnungs-oderteileigentumzugänglichzumachen ( 16Absatz2 EnEV),istderjeweiligeVerkäuferoderVermieter.ImZusammenhangmitdem WohnungseigentumwirdinderBegründungzurRegierungsvorlageFolgendes ausgeführt (Bundesratsdrucksache282/07,Seite121): InWohnungseigentumsfällentrifft,wenndiezumVerkaufanstehendeEinheitkeineigenständiges Gebäudebildet,diePflichtzurZugänglichmachungdenverkaufswilligenWohnungs-oderTeileigentümer.ImInnenverhältnishatdiesereinenAnspruchgegendieEigentümergemeinschaftaufrechtzeitigeBereitstellungeinesEnergieausweises.DieKostendesEnergieausweisessindvonderEigentümergemeinschaft zu tragen. 21.WiehatsichdasVerhältnisvonNachbarrechtundWohnungseigentumsrecht nach Inkrafttreten der WEG-Novelle entwickelt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. NachdemWortlautdes 27Absatz2Nr.1EnEVhandeltordnungswidrigim Sinnedes 8Absatz1Nr.2desEnergieeinsparungsgesetzes,wervorsätzlich oderfahrlässigentgegen 16Absatz2Satz1,auchinVerbindungmitSatz2 EnEV,einenEnergieausweisnicht,nichtvollständigodernichtrechtzeitig zugänglichmacht.diebußgeldpflichttrifftalsodenjenigen,dernach 16 Absatz2EnEVzumZugänglichmachendesEnergieausweisesverpflichtetist. Zu dieser Pflicht wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 22.WentrifftnachAnsichtderBundesregierungdieBußgeldpflichtnachder Energieeinsparverordnung,dieWohnungseigentümeroderdenVerwalter, imfalledesunterlassensvonnachderenevdurchzuführendenmaßnahmen? 23.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdassogenannteWärmecontractingimWegederBeschlussfassungmöglichistunddenGrundsätzeneinerordnungsgemäßenVerwaltungentspricht,wennzwarnocheine funktionsfähigeheizungsanlagevorhandenist,sichdievorteilegegenüber herkömmlichen Anlagen aber als besonders groß herausstellen? AngesichtsderverschiedenenAusgestaltungenvonContractingmodelleninder PraxiskanndieFragevonderBundesregierungnichtallgemeinbeantwortet
9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/11553 werden.nurunterberücksichtigungderverhältnisseimjeweiligeneinzelfall kannbeurteiltwerden,obdieumstellungaufcontractingeinemaßnahmeder ordnungsgemäßenverwaltungi.s.d. 21Absatz3WEGdarstelltunddamit mitstimmenmehrheitvonderwohnungseigentümergemeinschaftbeschlossen werdenkannoderobdievoraussetzungendes 22Absatz2WEG,alsoeine ModernisierungimSinnevon 559BGBodereineAnpassungandenStand der Technik, vorliegen. 24.SiehtdieBundesregierungfürwohnungseigentumsrechtlicheVerfahren einproblemdarin,dassnachderunterstellungunterdenvorschriftender ZPOauch 15aEGZPObeachtetwerdenmuss,wonachineinzelnen LändernfüralleForderungenbis750Eurozunächst,wennnichtdas Mahnverfahren betrieben wird, das Schlichtungsverfahren zu führen ist? DieBundesregierungsiehtkeinProblemdarin,dassfürwohnungseigentumsrechtlicheVerfahrennunmehrauch 15aAbsatz1Satz1Nr.1EGZPOAnwendung findet. DerRegelungdes 15aAbsatz1Nr.1EGZPOliegtderGedankezuGrunde, dassbeivermögensrechtlichenstreitigkeitenbis750eurodiebedeutungder SacheinkeinemangemessenenVerhältniszudemKosten-undZeitaufwand einesgerichtlichenverfahrenssteht (vgl.bundestagsdrucksache14/980,s.6). BeiwohnungseigentumsrechtlichenStreitigkeitenkommthinzu,dassdieParteienineinemDauerschuldverhältniszueinanderstehen,sodassesbereitsim InteressederParteienliegt,auftretendeKonflikteandersalsdurchgerichtliche Auseinandersetzungenbeizulegen,diedieseregelmäßigsogarvertiefen.Im WegederaußergerichtlichenStreitbeilegungkannesinsolchenFällengelingen, kostengünstige und nachhaltige Lösungen zu erarbeiten. ImÜbrigenstehtesdenParteienfrei,denAnspruchimWegedesMahnverfahrens geltend zu machen, so dass 15a Absatz 1 EGZPO nicht anzuwenden ist. 25.WiewirkensichderneueInstanzenzugunddieAussetzungderNichtzulassungsbeschwerdeinWohnungseigentumsverfahrenfürfünfJahre aufdierechtseinheitundrechtsfortbildungimwohnungseigentumsrecht aus? DieBundesregierunggehtdavonaus,dassderBundesgerichtshofaufgrundder anihngelangendenzugelassenenrevisionenhinreichendgelegenheithaben wird,durchseinerechtsprechungdierechtseinheitundrechtsfortbildungim Wohnungseigentumsrechtweiterzuentwickeln,sodassvonderAussetzung dernichtzulassungsbeschwerdefürfünfjahrekeinenachteiligenauswirkungen in diesem Bereich befürchtet werden. 26.KanndieBundesregierungzumjetzigenZeitpunktfeststellen,dasssich dieweg-novellepositivaufdieattraktivitätvonwohnungseigentumin derbundesrepublikdeutschlandausgewirkthat,undwennnein,welche weiterenmaßnahmensindnachauffassungderbundesregierungzutreffen, um die Attraktivität von Wohnungseigentum zu erhöhen? DieBundesregierungistderAnsicht,dass soweitdiesmitblickaufdenerst geringenzeitraumderwirksamkeitfeststellbarist diemitdernovelledes WEG verfolgten Ziele erreicht wurden.
10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 27.SiehtdieBundesregierung,dassdieWEG-NovellezueinerBeseitigung voninstandhaltungs-undinstandsetzungsstausimbereichvonwohnungseigentumsanlagengeführthat,undwiebegründetsieihrediesbezügliche Einschätzung? StatistischeAngabenüberdieInstandsetzungstätigkeitvonWohnungseigentümergemeinschaften liegen der Bundesregierung nicht vor.
11
12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595 16. Wahlperiode 28. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen der Energiekosten auf die mittelständische Wirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11313 16. Wahlperiode 08. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter
Mehreinesonderungderschülernachdenbesitzverhältnissenderelternnichtgefördertwird.diegenehmigungistzuversagen,wenndiewirtschaftlicheund
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3902 16. Wahlperiode 15. 12. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
MehrErwerb und Verwertung von Darlehenspaketen durch US-amerikanische Finanzinvestoren
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2927 16. Wahlperiode 12. 10. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Carl-Ludwig Thiele, Hans-Michael Goldmann, weiterer
Mehrtätigenwertpapieremittentenab2005konzernabschlüssenachdenifrsaufzustellenhaben.durchdieänderungendesbilanzrechtsreformgesetzessieht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2208 16. Wahlperiode 13. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
MehrEntwicklung und Bestand von arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1273 16. Wahlperiode 24. 04. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer
MehrWettbewerbliche Auswirkungen der Öl-Gas-Preisbindung auf den deutschen Gasmarkt
Deutscher Bundestag Drucksache 16/506 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/9941
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10216 17. Wahlperiode 02. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7924
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8118 16. Wahlperiode 14. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost und der Fraktion
Mehrdeutlichgünstigerenrefinanzierungsmöglichkeitenprofitierenkonnten.aufgrundderhöhederinvestiertenmittelkanndiesevorgehensweiseauchvonder
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11621 16. Wahlperiode 16. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/2697
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4051 16. Wahlperiode 17. 01. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
MehrPraktische Umsetzung der Strafvorschriften zur Bekämpfung der Auslandskorruption
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8463 16. Wahlperiode 10. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jerzy Montag, Kerstin Andreae, Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer
MehrZerlegung der Gewerbesteuer bei Windenergie- und Photovoltaikanlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10099 16. Wahlperiode 07. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter
Mehreinembußgeldvon40euroundeinempunktinderflensburgerverkehrssünderkarteigeahndetwerden.dieregelungenzudenumweltzonensollen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8166 16. Wahlperiode 19. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Michael Kauch, Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer
MehrUmsätzenu.a.gegenüberdenFinanzbehördenumfassendeAufzeichnungsundErklärungsfristenerfüllenmüssen.VielfachmussbereitszurErfüllungder
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2184 16. Wahlperiode 07. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7713
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7914 16. Wahlperiode 28. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/2369
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2433 16. Wahlperiode 23. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion
MehrInternetauftritt des Bundesministeriums der Finanzen The RAP-P R der Nation says: I love cash
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9669 16. Wahlperiode 18. 06. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/9160. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9160 16. Wahlperiode 09. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz, Hans-Michael Goldmann, Dr. Max Stadler, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Heidrun Bluhm und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10098
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10166 16. Wahlperiode 26. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Heidrun Bluhm und der Fraktion
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/9852
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10008 16. Wahlperiode 18. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter
MehrMobiliar,Spiel-undBastelmaterialien,Nahrungsmittel,Hygieneartikel,Fachliteratur,WeiterbildungskostenundKommunikationskosten,etwaTelefonund
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12483 16. Wahlperiode 26. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen auf den Finanzstandort Deutschland durch Geschäfte der Porsche SE mit Derivaten auf Stammaktien der Volkswagen AG
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11528 16. Wahlperiode 22. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/6488. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6488 16. Wahlperiode 21. 09. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bodo Ramelow, Dr. Barbara Höll, Petra Pau, weiterer Abgeordneter
MehrAufarbeitung der Gründungsgeschichte des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7919 16. Wahlperiode 29. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christoph Waitz, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Karl Addicks,
MehrVorbemerkung der Fragesteller Biszum31.September2005warenSynchronschauspielerüberwiegendalsunständigBeschäftigtesozialversicherungspflichtig
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1367 16. Wahlperiode 02. 05. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Brigitte Pothmer, Claudia Roth (Augsburg),
MehrVorbemerkung der Fragesteller DerEntwurfeinesStaatsvertrageszumGlücksspielwesenwurde trotzvielseitigerkritik,u.a.vondereuropäischenkommission
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6551 16. Wahlperiode 02. 10. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Parr, Joachim Günther (Plauen), Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/711 17. Wahlperiode 12. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und
MehrVorbemerkung der Fragesteller DasBundessozialgerichthatentschieden,dassKosten,dieeinerGebärendenin
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1794 16. Wahlperiode 09. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger-Neuling, Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer Abgeordneter
MehrWeitergabe von Patientendaten durch eine Krankenkasse an eine private Firma
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10314 16. Wahlperiode 24. 09. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrVorbemerkung der Fragesteller Mitgliederdersogenanntenno-name-crewhabennacheigenenAngabennebendemzentralenServerfürdasObservationsprogramm
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6829 17. Wahlperiode 23. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Petra Pau, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter und
Mehr1.WievieleeingetrageneVereine,StiftungenodergemeinnützigeKapitalgesellschaften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1712 17. Wahlperiode 11. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
Mehr1.NachwelchenKriterienwurdedieIPCalsprivaterPartnerbeiderEtablierung der ProCredit Banken ausgewählt?
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13285 16. Wahlperiode 02. 06. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hellmut Königshaus, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrRiester-Förderung Subventionierung der Versicherungswirtschaft ohne praktische rentenerhöhende Wirkung für die Riester-Sparenden
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12952 16. Wahlperiode 07. 05. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Axel Troost, Klaus Ernst, weiterer
MehrNachAngabeneinesfrüherenManagerseinesSicherheitsdienstleistungsunternehmensbietetauchdieNPD
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12963 17. Wahlperiode 02. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/5299
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5508 16. Wahlperiode 29. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
MehrStand im Aufhebungsverfahren des Hochschulrahmengesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11550 16. Wahlperiode 05. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter
Mehrderbundgroßaktionärist keineneinflussaufdiedtag (Antwortzu Frage13).AußerdembeantwortetsiedieFrage14nicht,dielautete: Wird
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5308 16. Wahlperiode 10. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Sabine Zimmermann, weiterer
Mehr1.WelcheMaßnahmenzurimMonatsberichtDezember2004seitensderDeutschenBundesbankalsunverzichtbarangesehenenBeaufsichtigungdes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12086 16. Wahlperiode 27. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Florian Toncar, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10276
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10472 16. Wahlperiode 07. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
MehrAussagen zu Modellrechnungen zur Armutsfestigkeit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und so genannter Riester-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8614 16. Wahlperiode 18. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer
Mehr1.WiebewertetdieBundesregierungdiesichverschlechterndenZugangsmöglichkeitenfürältereBürgerinnenundBürgerinländlichenRäumenzu
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2912 16. Wahlperiode 11. 10. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Barbara Höll, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer
MehrVorbemerkung der Fragesteller ImKabinettbeschlusszumPaktfürBeschäftigungundStabilitätinDeutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12580 16. Wahlperiode 08. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Alexander Bonde, Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter
MehrArbeit (BA)sowohlbeiderJobbörsealsauchbeidemsogenanntenVier-Phasen-ModellzurErhebungderDatenvonArbeitslosenundHilfebedürftigenerhebliche
Deutscher Bundestag Drucksache 17/97 17. Wahlperiode 01. 12. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Wolfgang Wieland, Beate Müller-Gemmeke, weiterer
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3455. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3455 16. Wahlperiode 20. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Kornelia Möller und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/11871
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11928 16. Wahlperiode 27. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Kornelia Möller und der Fraktion
Mehr39ProzenteinTrassenzubaubedarfzwischen1700km (beinutzungvon Hochtemperaturseilen,TAL)und3600kmimÜbertragungsnetzbesteht.In
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6289 17. Wahlperiode 29. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Ralph Lenkert, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
MehrBedeutung der Forderungsausfallversicherung für den deutschen Mittelstand
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12607 16. Wahlperiode 09. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainer Brüderle, Frank Schäffler, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter
MehrÜbernahme von Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung für. BezieherinnenundBeziehervonGrundsicherungnachdemZweitenBuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1310 17. Wahlperiode 06. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Markus Kurth, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und
MehrNicht nachhaltige Geldanlagen bei Pflichtversicherungen im öffentlichen Dienst
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14747 17. Wahlperiode 13. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Agnes Brugger, weiterer
MehrVorgängeundErkenntnissebezüglichderStiftungundderBGRsowiedieunterschiedlichenSichtweisenderFragestellerundderBundesregierungaufdie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9292 17. Wahlperiode 11. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrStrahlenbelastung durch drahtlose Internet-Netzwerke (WLAN)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6117 16. Wahlperiode 23. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WiesiehtderderzeitigePlanungsstandderCSAR-KerngruppederBundeswehr
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4354 16. Wahlperiode 20. 02. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzungsschwierigkeiten beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2272 16. Wahlperiode 20. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Rohde, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter
MehrMaßnahmen gegen unseriöses Inkasso zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12018 17. Wahlperiode 04. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Karin Binder, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter und
MehrDienunaufderInternetplattformWikiLeaksveröffentlichtenmilitärischenGeheimdokumenteüberdenEinsatzinAfghanistanwerfenFragennachdem
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2884 17. Wahlperiode 08. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Omid Nouripour, Katja Keul, weiterer Abgeordneter
MehrUnisextarife, kollektive Rechnungszinssenkung und Mindestleistungen in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11997 17. Wahlperiode 02. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10120 16. Wahlperiode 13. 08. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen A. Problem
MehrAusbleibende Unterstützung für den Zug der Erinnerung durch die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11227 17. Wahlperiode 25. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
MehrLeistungsniveau der Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der so genannten Riesterrente
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8634 16. Wahlperiode 19. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
Mehreidesstattlichererklärungeinesehemaligenmitarbeitersderdatenauswertungsgesellschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14786 17. Wahlperiode 24. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Konstantin von Notz, Beate Walter-Rosenheimer,
MehrBeziehungen der Investmentbank Morgan Stanley und ihres ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Dirk Notheis zur Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10642 17. Wahlperiode 07. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, weiterer
MehrDatenverlust im Zentrum für Nachrichtenwesen der Bundeswehr
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6116 16. Wahlperiode 23. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter
Mehrbereits2009davorgewarnt,dasssichdenmarktteilnehmernaufdenbörsenmärktenfürelektrizitätvielfältigemöglichkeitenzurwohlfahrtsschädigenden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4469 17. Wahlperiode 20. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrWirkungszeitpunkt von Beitragssatzveränderungen einer Krankenkasse auf die Beitragsbemessung von freiwillig versicherten Rentnern und Rentnerinnen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8694 16. Wahlperiode 02. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrMaßnahmennachdemFinanzmarktstabilisierungsgesetzzurückgreifenkönnten.DieAufgabederAutobankenbestehtüblicherweisedarin,Kundenden
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11998 16. Wahlperiode 17. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele,
MehrKrankengeld für gesetzlich versicherte, unständig und kurzzeitig Beschäftigte sowie Selbstständige
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6659 17. Wahlperiode 22. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrStand der Stromsparinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14246 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/5411. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5411 17. Wahlperiode 07. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Ingrid Remmers, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung und Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/251 17. Wahlperiode 16. 12. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ekin Deligöz, Katja Dörner, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10013
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10147 16. Wahlperiode 21. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und
MehrDerBundesministerderFinanzen,PeerSteinbrück,sprichtsichfürdieEinführungaus.EineBörsenumsatzsteuernachbritischemVorbildkönnemehrere
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12571 16. Wahlperiode 03. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen und Probleme der Private Limited Companies in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 16/283 16. Wahlperiode 16. 12. 2005 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Dr. Max Stadler, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter
Mehr2.ZuwelchenAnteilenbezogensichdieseitdem1.Juni2012vondenAnbieternvonVermögensanlagenerstelltenundbeiderBaFinhinterlegten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14666 17. Wahlperiode 30. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, weiterer
MehrAusgabenentwicklung und Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1249 17. Wahlperiode 26. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrErfahrungen mit der steuerlich geförderten Basis- oder Rürup-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7593 17. Wahlperiode 02. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Matthias W. Birkwald, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
MehrStellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4943 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrBÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2889 17. Wahlperiode 09. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Viola von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck (Bremen),
MehrDas Bundesministerium der Verteidigung als Drittmittelgeber für Hochschulen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2431 16. Wahlperiode 22. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Paul Schäfer (Köln), Cornelia Hirsch, weiterer Abgeordneter
MehrStand des Aufbaus von Pflegestützpunkten nach 92c des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2291 17. Wahlperiode 25. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hilde Mattheis, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter
Mehrseinsollen.gemäßartikel58absatz4habendiemitgliedstaatendafürzusorgen,dassdiemarktteilnehmerübersystemeundverfahrenzuridentifizierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13158 17. Wahlperiode 18. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrExistenzsicherungslücke im Übergang von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II in die Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3283 17. Wahlperiode 12. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Matthias W. Birkwald, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrHaltung der Bundesregierung zur beabsichtigten EU-Regulierung der Roaming-Gebühren
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4052 16. Wahlperiode 17. 01. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Zeil, Gudrun Kopp, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), weiterer
MehrPatenschaften zwischen Einheiten der Bundeswehr und Städten, Gemeinden und Landkreisen (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/2688)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4239 17. Wahlperiode 13. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
MehrEntwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5580 16. Wahlperiode 11. 06. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen A. Problem und Ziel EinwirtschaftlichesBedürfnisfürdieAufrechterhaltungdesFreihafensBremen
MehrVerbraucher- und Datenschutz bei der Einführung von digitalen Zählern sicherstellen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12244 16. Wahlperiode 12. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Hans-Josef Fell, Nicole Maisch, weiterer
MehrErneute Zunahme der Anwendung von automatisierten Kontenabfragen im Jahr 2012
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14455 17. Wahlperiode 30. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
MehrRiester-Rente Sparer verlieren staatliche Zulagen durch hohe Gebühren
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10501 16. Wahlperiode 08. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer
MehrPatienten betroffen wären. InDeutschlandgibtesderzeit6,5MillionenMenschenmitDiabetesmellitus,
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1050 16. Wahlperiode 24. 03. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Heinz Lanfermann, weiterer
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1940 16. Wahlperiode 23. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes A. Problem und Ziel DieRichtlinie2003/33/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom
MehrDienstwagen in Deutschland Steuerliche Behandlung, Zulassung und CO 2 -Ausstoß
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10478 16. Wahlperiode 06. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrStand der Übertragung von Flächen des Bundes im Rahmen des Nationalen Naturerbes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10370 17. Wahlperiode 23. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer
MehrEntstehung eines Subprime-Marktes in Deutschland Hypothekendarlehenvergabe an Verbraucherinnen und Verbraucher ohne Eigenkapital
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11870 16. Wahlperiode 06. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/8835. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8835 16. Wahlperiode 16. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele, Jan Mücke, Gisela Piltz, weiterer Abgeordneter
MehrMitdieserRegelungsollderMissbrauchinderLeiharbeitverhindertwerden. ZurDurchsetzungneuergesetzlicherRegelungensindaberaucheffektiveKontrollen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12165 17. Wahlperiode 28. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
MehrUmgang mit durch eine private Krankenversicherung entstandener Verschuldung von Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Beziehern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7452 17. Wahlperiode 25. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
Mehrgespeichertendatenzuentschlüsseln.dazusollendenerwerbernderzertifikatelizenziertecomputerprogrammeausgegebenwerden.diezertifikatesollen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1880 16. Wahlperiode 20. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Christian Ahrendt, weiterer
Mehr100000.MethylphenidatisteinePsychostimulansausderGruppederAmphetamine,dievorrangigzurBehandlungeinerAufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3045 16. Wahlperiode 19. 10. 2006 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Kai Boris Gehring, Birgitt Bender, Ekin Deligöz, Dr. Thea Dückert, Markus Kurth, Elisabeth
MehrAuswirkungen der von der privaten Versicherungswirtschaft angenommenen Lebenserwartungen auf die Rendite von Riester-Renten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11363 16. Wahlperiode 12. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge,
Mehr