auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/9015



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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/9268 17. Wahlperiode 05. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/9015 Nachwuchsgewinnung im öffentlichen Dienst und die Förderung von Auszubildenden sowie jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Vorbemerkung der Fragesteller DaserklärteZielderBundesregierungistes,dasBerufsbeamtentumzukunftsfestzumachen.Deram26.Oktober2011vorgelegte BerichtderBundesregierungzurdemografischenLageundkünftigenEntwicklungdesLandes forderteinedemografiegerechtepersonalpolitikfürdiebundesverwaltung, dievorallemauchdiegewinnungvonnachwuchskräftenberücksichtigen muss.angesichtsderdemografischenentwicklunginunseremlandehängt dieleistungsfähigkeitdesöffentlichendienstesinnaherzukunftstärkerals jezuvorvoneinemgutausgebildetenundmotiviertennachwuchsab.bereits heuteistabsehbar,dassderpersonalbedarfdesöffentlichendienstesimwettbewerbmitderwirtschaftgedecktwerdenmuss.dasbetrifftvorallemfachkräfteintechnischenundnaturwissenschaftlichenberufen,andenenesschon gegenwärtigmangelt.die BürgerbefragungöffentlicherDienst Einschätzungen,ErfahrungenundErwartungen2011 desmeinungsforschungsinstitutsforsagesellschaftfürsozialforschungundstatistischeanalysenmbhund derdbbbeamtenbundundtarifunionergab,dass60prozentderimöffentlichendienstbeschäftigten16-bis30-jährigendermeinungsind,dasssieim VergleichzuihrenehemaligenMitschülerinnenundMitschülernnichtdiebessereWahlgetroffenhätten.Ebensoerachten60ProzentderBeamtinnenund BeamtenihreAufstiegs-undKarrierechancenimöffentlichenDienstfür schlechteralsinderprivatwirtschaft.nichtzuletztdieseergebnissegeben Anlass,dieSituationderBeschäftigtenimöffentlichenDienstgenauerzuerfassen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom4.April2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 17/9268 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.WiehatsichindenletztenzehnJahrendieZahlderBewerberundBewerberinnenfürAusbildungsstellenimöffentlichenDienstentwickelt (bitte nachbundesministerienundderennachgeordnetenbehördenaufschlüsselnundbewerberinnenundbewerbermitmigrationshintergrundextra ausweisen)? DieZahlderBewerberfürAusbildungsstellenimBereichderBundesregierung mitdererbetenenaufschlüsselungistdenbeigefügtentabellenzuentnehmen (Anlage1 Auszubildende,Anlage2 Anwärterinnen/Anwärter).Hierzuwird auf Folgendes hingewiesen: ImAusbildungsverbundBerlinderBundesbehördenwerdenBewerbungsverfahrenfürdieBerufeFachangestellte/FachangestellterfürBürokommunikation,Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter,Fachangestellte/ FachangestellterfürMedien-undInformationsdienste,Fachinformatiker/FachinformatikerinundSystemelektroniker/Systemelektronikerinzentraldurchdas Bundesverwaltungsamtdurchgeführt.DaeineAufschlüsselungderZahlenauf einzelnebehördenvondersystematikhernichtmöglichist,wurdefürden AusbildungsverbundBerlininAnlage1amEndeeinegesonderteZeileaufgenommen.InBezugaufdieteilnehmendenBehördengibtesinjedemJahrÄnderungen (teilweiseführendemausbildungsverbundangeschlossenebehörden eigenebewerbungsverfahrendurch).imjahr2011habenfolgendebehörden ihrebewerberüberdaszentraleauswahlverfahrendesbundesverwaltungsamtsbezogen:bundesamtfürzentralediensteundoffenevermögensfragen, BundesinstitutfürRisikobewertung,BundesministeriumfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutz,BundesministeriumderFinanzen,BundesministeriumfürFamilie,Senioren,FrauenundJugend,Bundesministeriumdes Innern,BundesministeriumderJustiz,Presse-undInformationsamtderBundesregierung,BundespolizeidirektionBerlin,BundespolizeipräsidiumPotsdam, DerBundesbeauftragtefürdieUnterlagendesStaatssicherheitsdienstesderehemaligenDDR,dieFraktionenBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN,CDU/CSUund SPD,HauptzollamtBerlin,StaatsbibliothekzuBerlinundHelmholtz-Zentrum Berlin. BeamtinnenundBeamtedesmittlerenundgehobenennichttechnischenDienstes inderallgemeinenundinnerenverwaltungdesbundessindinfastallenbundesbehördenbeschäftigt.dieanwärterfürdieselaufbahnenwerdenallerdings zentralbeimbundesverwaltungsamt (mittlererdienst)bzw.beiderfachhochschuledesbundesfüröffentlicheverwaltung (gehobenerdienst)eingestellt. EinzelneRessortswiez.B.dasBundesministeriumderVerteidigung (BMVg) habeneigenelehreinrichtungen,eineneigenenfachbereichderfachhochschuledesbundesfüröffentlicheverwaltungundstelleninihremgeschäftsbereichanwärterinnenundanwärterdesmittleren,gehobenenundhöheren (nur technischen) Dienstes selbst ein. DieDatendesBMVgwerdenzunächstzusammengefasstübermittelt.AufgrundderhohenAusbildungszahlenundderGrößedesnachgeordnetenBereiches wird die erbetene Aufschlüsselung nachgereicht. * EinegesonderteAusweisungvonBewerbernmitMigrationshintergrundist nichtmöglich,dadiesesmerkmalnichterfasstwird.hierzuwirdaufdieantwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. *DasBundesministeriumdesInnernhatdieAufschlüsselungmitSchreibenvom13.April2012als Anlage 1 und 2 Nachtrag zu Frage 1 nachgereicht.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/9268 2.WieistdasLeistungsniveauderBewerberinnenundBewerberimVergleich der letzten zehn Jahre einzuschätzen? ÜberdasLeistungsniveauderBewerberliegenkeinestatistischenErhebungen vor. 3.WiewirbtdieBundesregierungumNachwuchsimöffentlichenDienstdes Bundes, und welche Defizite sieht sie? DieBundesbehördenwerbenaufvielfältigeWeiseumNachwuchskräfte,soz.B. aufihreninternetseiten,inprint-undonlinemedien,durchpublikationen (Broschüren,Flyer),anTagenderoffenenTür,BewerbertagensowieGirls-und Boys-Days.AußerdembestehenzumTeilunmittelbareKontaktezuSchulen undhochschulensowiezustudentischeninteressenverbänden.ausbildungsmarketingwirdauchaufausbildungsplatzbörsenund-messensowieberufsinformationstagenvonschulenbetrieben.teilweisewerdenschülerpraktika angeboten,ebensobesuchenschulklassendiebehördenimrahmenihresunterrichts,umsichüberdieausbildungsmöglichkeitenzuinformieren.imausbildungsverbundberlinwurde2011ineinempilotprojektimrundfunkfür Ausbildungsplätzegeworben.ZurNachwuchsgewinnunggenutztwerdenweiterdasBerlinerNetzwerkHauptschulen,dasBQN-Berlin (BeruflichesQualifizierungsnetzwerkfürMigrantinnenundMigranteninBerlin)unddasBerliner NetzwerkfürAusbildung.ZielderBundesregierungistes,Jugendlichenmit MigrationshintergrundundderenElternnochbesserzuerreichenundzielgerichteter anzusprechen. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 4.WirbtdieBundesregierungzurNachwuchsgewinnungimöffentlichen DienstdesBundeszielgerichtetumBewerberinnenundBewerbermit einem Migrationshintergrund? EsisteinwichtigesAnliegenderBundesregierung,dassMenschenmiteinem MigrationshintergrundangemesseninderBundesverwaltungvertretensind. DieshatsieauchdurchAufnahmedesThemenfeldes MigrantenimöffentlichenDienst indennationalenaktionsplanintegrationdeutlichgemacht,der am31.januar2012aufdem5.integrationsgipfelöffentlichvorgestelltwurde. ImDialogforum4 MigrantenimöffentlichenDienst,dasimRahmendes ProzessesderWeiterentwicklungdesNationalenIntegrationsplanszueinem NationalenAktionsplaneingerichtetwordenwar,wurdegemeinsammitallen fürdenintegrationsprozessrelevantenakteureneinpaketvoninsgesamt 30konkretenMaßnahmenundProjektenvereinbart.ZielisteineErhöhungdes AnteilsderMigrantenimöffentlichenDienst.DieBerufsorientierunghinzum öffentlichendienstsollinsbesonderedurchwerbemaßnahmeniminternetund inderöffentlichkeitsarbeit,durchkooperationenmitdrittensowiedurchinformationen im Bereich des Umfelds (Eltern) gestärkt werden. Vonden30ProjektenwurdedieEntwicklungeinerzentralenInternetseitezu Ausbildungs-undStellenangebotenbereitsumgesetzt.DerInternetauftrittWIR SINDBUND (www.wir-sind-bund.de)istseitdem31.januar2012freigeschaltet.diezentraleinternetseitehatzumziel,informationenzuausbildungs-und StellenangebotenimöffentlichenDienstzubündelnundinsbesonderejunge MenschenmitMigrationshintergrundfürdenöffentlichenDienstalsattraktiven Arbeitgeberzuinteressieren.AufderInternetseitewerdenJugendlichen,ihren Eltern,Lehrern,aberauchdenBehördenwichtigeInformationenüberdieBerufsfelderdesöffentlichenDienstesunddieBeschäftigungvonMenschenmit Migrationshintergrundangeboten,beispielsweiseauchzuaufenthaltsrechtlichen FragenundausländischenBildungsabschlüssen.Außerdemsinddortaktuelle Ausbildungsangebote des Bundes, der Länder und der Kommunen zu finden.

Drucksache 17/9268 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5.WiehatsichderAnteilderBewerberinnenundBewerbermiteinem Migrationshintergrund seit 2002 entwickelt? 6.WiehatsichderAnteilderAuszubildendenmiteinemMigrationshintergrund an der Gesamtzahl der Auszubildenden seit 2002 entwickelt? ZurHöhedesAnteilsderBewerbersowiederAuszubildendenmiteinemMigrationshintergrundimöffentlichenDienstdesBundesstehtgegenwärtigkeine validestatistischedatenbasiszurverfügung.esbestehtderzeitauchkeine rechtlichemöglichkeit,diesedatenverpflichtendzuerheben.imrahmendes Themenfeldes MigrantenimöffentlichenDienst imnationalenaktionsplan IntegrationprüfteineArbeitsgruppeunterFederführungderBeauftragtender BundesregierungfürMigration,FlüchtlingeundIntegration,obundinwelcher FormentsprechendeErhebungenumsetzbarsind.DieErgebnissewerden GrundlagefürdieFragekünftigerstatistischerErhebungenaufBundesebene sein. 7.WievieleStellensindaufgrundvonPensionierung (Altersabgängen)in dennächstenfünfjahrenzubesetzen (bittenachbundesministerienund deren nachgeordneten Behörden aufschlüsseln)? DieAngabenfürdenBereichderBundesregierungmitdererbetenenAufschlüsselungsindderbeigefügtenTabellezuentnehmen (Anlage3).Durch haushaltsgesetzlichestelleneinsparungenundstellenplanänderungenkönnen sichdiezahlenangabenreduzieren.obdiedurchpensionierungfreiwerdenden Stellennachzubesetzensind,hängtunteranderemvonpersonalplanerischen, haushälterischen und organisatorischen Erwägungen ab. InBezugaufdasBMVgwirdaufFolgendeshingewiesen:ImZeitraumvon 2013bis2017werdeninsgesamtrund17200Beschäftigte (BeamteundTarifbeschäftigte)ausAltersgründenausderBundeswehrausscheiden.Aufgrund dernochausstehendenfeinstrukturplanungimrahmenderneuausrichtung derbundeswehr,d.h.derausplanungderneuenstrukturenbisaufdenjeweiligendienstposten,kannzumjetzigenzeitpunktkeineaussageübereinengegebenenfalls zukünftig bestehenden Nachbesetzungsbedarf getroffen werden. 8.InwelchenBereichengibteszuwenigBewerberinnenundBewerberfür die Ausbildungsplätze? BishergabesfürdieAusbildungindenVerwaltungsberufengenügendBewerberinnenundBewerber.DasbetrifftsowohldieAusbildungnachdemBerufsbildungsgesetz (BBiG)alsauchdieLaufbahnausbildungimnichttechnischen Dienst.ImtechnischenDiensthingegensinddiefürdenBedarfnotwendigen qualifiziertenbewerbungenindenletztenjahreninsbesondereindenderzeitigenmangelfachgebietennichterreichtworden.zudiesenmangelfachgebieten zähleninersterliniediebereiche InformationstechnikundElektronik, Luft- und Raumfahrtwesen sowie Schiff- und Schiffsmaschinenbau. Bei den technischen und handwerklichen Ausbildungsberufen wie z. B.: Fachinformatiker/Fachinformatikerin, Anlagenmechaniker/AnlagenmechanikerinfürSanitär-,Heizungs-undKlimatechnik, Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferin, Elektroniker/Elektronikerin, Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin,

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/9268 Gärtner/Gärtnerin, Landwirt/Landwirtin, Wasserbauer/Wasserbauerin istdieanzahlderbewerbungen regionalsehrunterschiedlich nichtselten so gering, dass sich die Besetzung der Ausbildungsplätze schwierig gestaltet. 9.WievieleAuszubildendeundAnwärterbzw.Anwärterinnengibtesim öffentlichendienstdesbundes (bittenachbundesministerienundderen nachgeordneten Behörden für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)? DieZahlderAuszubildendenundAnwärterimBereichderBundesregierung mitdererbetenenaufschlüsselungistderbeigefügtentabellezuentnehmen (Anlage4 Auszubildende,Anlage5 Anwärter).DieDatendesBMVgwerdenzunächstzusammengefasstübermittelt.AufgrundderhohenAusbildungszahlenundderGrößedesnachgeordnetenBereicheswirddieerbeteneAufschlüsselung nachgereicht. * 10.WievielGeldwirdseitdemJahre2002jährlichausdemBundeshaushalt in die Ausbildung des öffentlichen Dienstes investiert? DerHaushaltsplandesBundesdifferenziertnichtzwischenAusgabenfürdie AusbildungundfürdieWeiterbildungderBeschäftigten.DiebetreffendenAusgabensindimBundeshaushaltindenTitelnderGruppe525 Aus-undFortbildung gemeinsam veranschlagt. IndenJahren2002bis2011wurdenhierfolgendeBeiträgeimBundeshaushalt verausgabt: JahrIst (Euro) 2002 304 849 154 2003 313 410 564 2004 318 003 270 2005 322 413 047 2006 287 306 645 2007 262 982 590 2008 267 777 189 2009 276 436 720 2010 296 922 971 2011 296 044 742 *DasBundesministeriumdesInnernhatdieAufschlüsselungmitSchreibenvom13.April2012als Anlage 3 und 4 Nachtrag zu Frage 9 nachgereicht.

Drucksache 17/9268 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11.Wiewirdgewährleistet,dassdieAusbildungszahlendemtatsächlichen Bedarf der Verwaltung entsprechen? HiermussunterschiedenwerdenzwischenderdualenAusbildungnachdem Berufsbildungsgesetz und der Laufbahnausbildung. ImZugedesNationalenPaktsfürAusbildungundFachkräftenachwuchs (Ausbildungspakt)bildetdieBundesverwaltungindendualenAusbildungsberufen seit2004überdeneigenenbedarfhinausausundzwarmindestens7prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. DieLaufbahnausbildungerfolgthingegenbedarfsgerecht.DerBedarfwirdjährlichunterBerücksichtigungderFluktuation (vorwiegendaltersabgänge)und organisatorischer Veränderungen zum jeweiligen Einstellungsdatum ermittelt. 12.Wiewirdgewährleistet,dassdieAusbildungandenBerufsschulen/internenFachhochschulendesBundesdenaktuellenundkünftigenAnforderungen an die Praxis entspricht? BerufsschulenfallenindieZuständigkeitderLänder.SofernAusbildungen beimbundineinemnachdemberufsbildungsgesetzbzw.derhandwerksordnunganerkanntenausbildungsberufstattfinden,regeltdiejeweiligeausbildungsordnungdeninhaltderausbildung.ausbildungsordnungenwerdenregelmäßigandieaktuellenanforderungenindemjeweiligenausbildungsberuf angepasst. DieLaufbahnausbildungfürdengehobenenDienstanderFachhochschuledes BundesfüröffentlicheVerwaltung (FHBund)erfolgtineinemdualenStudiengang,dersichausfachtheoretischenundberufspraktischenStudienabschnitten zusammensetzt.dieengeverzahnungvontheorieundpraxisgewährleistetdie nahandenbedürfnissenderbehördenausgerichteteausbildung.dieregelmäßigeevaluationderstudiengängedientderqualitätssicherungundträgtzur kontinuierlichenweiterentwicklungdercurriculagemäßdensichändernden Anforderungen der Bedarfs-/Abnehmerbehörden bei. 13.WievielGeldwirdjährlichseitdemJahre2002ausdemBundeshaushalt in die Weiterbildung des öffentlichen Dienstes investiert? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 14.WievieleAuszubildendeundAnwärterbzw.AnwärterinnenimöffentlichenDienstdesBundeshabenindenletztenzehnJahrenihreAusbildung/Vorbereitungsdienst vorzeitig abgebrochen? Aus welchen Gründen geschah dies? NichtalleRessortskonntendengesamtenZeitraumvollständignachvollziehen, so dass die nachfolgenden Angaben lückenhaft sind. ImZeitraumvon2002bis2011habeninsgesamt2034Auszubildendeundinsgesamt1257AnwärterimBereichderBundesregierungihreAusbildungbzw. ihrenvorbereitungsdienstvorzeitigabgebrochen.diegründefürdievorzeitige BeendigungderBerufs-bzw.Laufbahnausbildungsindsehrindividuellund nachfolgend beispielhaft aufgeführt: 1. Kündigung durch Arbeitgeber wegen mangelnder Eignung in der Probezeit, disziplinarischenverstößen,mehrererverfehlungen (nachvorangegangener Abmahnung),

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/9268 2. Aufhebungsvertrag bzw. Kündigung durch Auszubildende wegen Aufnahme eines Studiums, Berufswechsel, Wechsel des Ausbildungsberufes, Wohnortwechsel, gesundheitlichen Gründen, persönlichen Gründen, 3. Beendigung des Beamtenverhältnisses wegen mangelnder Eignung (Fehlleistung), persönlicher Gründe (z. B. Aufnahme eines Studiums). 15.WiewerdenguteAusbildungsergebnisseimöffentlichenDiensthonoriert? AlleAuszubildendenerhaltennach 17desTarifvertragsfürdieAuszubildendendesöffentlichenDienstes (TVAöD)eineAbschlussprämiealsEinmalzahlunginHöhevon400Euro,wennsieihreAbschlussprüfungerfolgreichbestehenundessichbeiderAbschlussprüfungnichtumeineWiederholungsprüfung handelt. AuszubildendedesöffentlichenDiensteswerdenaktuellbeidienstlichembzw. betrieblichembedarfnacherfolgreichbestandenerabschlussprüfungmindestensmitderabschlussnote befriedigend imunmittelbarenanschlussandas AusbildungsverhältnisfürdieDauervonzwölfMonatenineinArbeitsverhältnisübernommen,sofernnichtimEinzelfallpersonenbedingte,verhaltensbedingte,betriebsbedingteodergesetzlicheGründeentgegenstehen ( 16a TVAöD BesondererTeil BBiG).StehtnichtfüralleAuszubildendeneine befristetestellezurverfügung,sindbeieinerauswahlentscheidungauchdie ErgebnissederAbschlussprüfungzuberücksichtigen.DieTarifvertragsparteien habensicham31.märz2012daraufgeeinigt,dasskünftigalleauszubildenden beientsprechendembedarfimunmittelbarenanschlussandasausbildungsverhältnisfürdiedauervonzwölfmonatenineinarbeitsverhältnisübernommenwerdensowienachdieserzeiteinunbefristetesbeschäftigungsverhältnis erhalten,wenneinefreieundbesetzbarestellebzw.einfreierundbesetzbarer ArbeitsplatzzurVerfügungsteht.DieseTarifeinigungbedarfallerdingsnoch derzustimmungdermitgliederdervertragsschließendengewerkschaften. Hierzu ist eine Erklärungsfrist bis zum 30. April 2012 vereinbart. GuteAusbildungsergebnissewerdendarüberhinausdurchkleinePräsentewie BuchgeschenkeoderdurchEmpfängebeiderjeweiligenHausleitunggewürdigt. HerausragendeAusbildungsergebnisseimsehrgutenBereichwerdendurchdie Begabtenförderunghonoriert.DieBegabtenförderungisteinFörderprogramm desbundesministeriumsfürbildungundforschungfürjungeabsolventinnen undabsolventeneinerdualenausbildungnachdemberufsbildungsgesetz. ZielundZweckdieserFörderungistes,diepersönlicheundberuflicheHandlungskompetenz begabter und leistungsbereiter junger Menschen zu stärken. 16.WiewerdenjungeEltern (auchalleinerziehendemütterundväter)inder Ausbildung unterstützt? Nach 8Absatz1Satz2BBiGbestehtbeiberechtigtemInteressedieMöglichkeit,aufAntragdietäglicheoderwöchentlicheAusbildungszeitzuverkürzen.

Drucksache 17/9268 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode AufdieseWeisesolleninsbesondereAlleinerziehendeoderjungeElterndie Möglichkeiterhalten,eineAusbildung auchmitfamilienpflichten erfolgreich zu Ende zu führen. Darüberhinauskönnen,soweitvorhanden,Eltern-/KindzimmerundbehördeneigeneKindertagesstättengenutztwerden.DesWeiterenerfolgtdieUnterstützungz.B.durchVermittlungeinesKinderkrippen-oderKindergartenplatzes, durchherstellungvonkontaktenzuortsansässigenfürsorgeeinrichtungenund durchflexibleregelungenderarbeitszeit (Telearbeit,gleitendeArbeitszeit). ImBedarfsfallwerdenjungeElternwährendderAusbildungdurchdenSozialdienst beraten und unterstützt. GrundsätzlichwerdenimEinzelfallallenotwendigenAnstrengungenunternommen,umAuszubildendendieVereinbarungvonAusbildung/BerufundFamilie zu ermöglichen. 17.WiewirktsichderAusbildungsabschlussaufdenBerufseinstiegim öffentlichen Dienst des Bundes aus? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 18.WelcheFaktorensindnebendemNotendurchschnittgewichtigfürden Berufseinstieg? Eignung,BefähigungundLeistungsindgrundsätzlichdieFaktoren,aufdienebendemNotendurchschnittgeachtetwird.Dasbedeutet,dasssowohlFachkompetenzalsauchMethoden-undSozialkompetenzfürdenBerufseinstieg vonbedeutungsind.danebenhatdiemobilitätderjungenberufsanfängererhebliche Auswirkungen. 19.WievielProzentderAuszubildendenwerdennacherfolgreichemAbschluss unbefristet übernommen? DieÜbernahmeinunbefristeteArbeitsverhältnisseunmittelbarnachdemEnde derausbildungistbeidentarifbeschäftigtendieausnahmeundbetrifftinsbesonderejugend-undauszubildendenvertreter ( 9desBundespersonalvertretungsgesetzes).InderRegelerhaltenalleAuszubildendenbeierfolgreichem AbschlusseinenbefristetenVertrag,derinvielenFälleninAbhängigkeitvon besetzbarenstellenundderpersönlicheneignungineinunbefristetesarbeitsverhältnis mündet (siehe auch die Ausführungen zu Frage 15). DieZahlderAnwärterindenVorbereitungsdienstenfürdenmittleren,gehobenenundhöherenDienstrichtetsichnachdemdienstlichenBedarf (vgl.antwortzufrage11).aufgrunddersystematischenplanungenderlehrgängeund derausbildungderanwärterkönnengrundsätzlichallegeeignetenabsolventenineinbeamtenverhältnisaufprobeundbeibewährunganschließendinein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden. 20.WievieleAuszubildendenundAnwärterbzw.AnwärterinnenimöffentlichenDienstdesBundeswurdennachBeendigungihrerAusbildung übernommen (bittenachunbefristetimbeamtenverhältnis,unbefristetim Angestelltenverhältnis,befristetnach6,12,24MonatenimAngestelltenverhältnis aufschlüsseln)? BeiderBeantwortungwurdejeweilsaufdasersteBeschäftigungsverhältnis nachabschlussderausbildungabgestellt.alsunbefristetwurdendahernur

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/9268 Arbeitsverhältnissegezählt,dieunmittelbarnachdemAusbildungsverhältnis alseinsolchesabgeschlossenwurden.aufdieantwortzufrage19wirdverwiesen. ImZeitraum2002bis2011wurden19416Anwärterinnenbzw.Anwärter unbefristetineinbeamtenverhältnisund1749auszubildendeunbefristetals TarifbeschäftigteindenöffentlichenDienst (BereichderBundesregierung) übernommen.diebefristetenübernahmensindderfolgendentabellezuentnehmen: Befristete Übernahmen nach Beendigung der Ausbildung 6 Monate befristet 12 Monate befristet 24 Monate befristet 1 824, davon 4 Übernahmen unter 6 Monate 3 783, davon 1 Übernahme für 17 Monate 816 6 bis 24 Monate (Differenzierung nicht möglich): 5 393 12 bis 24 Monate (Differenzierung nicht möglich): 828 IndervorliegendenStatistiksindbeiden24-Monatebefristungenauch64Befristungenenthalten,diebiszu24Monate,aberinderRegelnur18Monateandauerten. WeiterhinsindbeidenZwölfmonatebefristungenauch1811Befristungenenthalten,beideneneineDifferenzierungnachderDauerderBefristungnicht möglich ist. Im Regelfall betrug die Befristung zwölf Monate. NichtalleRessortskonntendengesamtenZeitraumvollständignachvollziehen. 21.WievieleAuszubildendeundAnwärterbzw.AnwärterinnenimöffentlichenDienstdesBundeshabenindenletztenzehnJahrennachBeendigung ihrer Ausbildung die Übernahme nicht angenommen? Insgesamthaben510Auszubildendeund36AnwärterimBereichderBundesregierungindenletztenzehnJahrennachBeendigungihrerAusbildungdie Übernahme nicht angenommen. NichtalleRessortskonntendengesamtenZeitraumvollständignachvollziehen. 22.GibtesInformationendarüber,welcheArtvonTätigkeitdieAuszubildendenundAnwärterbzw.AnwärterinnenimAnschlussausüben,wenn siedieübernahmenichtannehmen/odernichtübernommenwordensind? ÜberdenweiterenWerdegangderehemaligenAnwärterinnenbzw.Anwärter beinichtübernahmebzw.nichtannahmedesübernahmeangebotesgibtes keine belastbaren Daten. AusEinzelfällensindfolgendeTätigkeitenimAnschlussandieAusbildungbekannt: Schulbesuch mit dem Ziel eines höherwertigen Schulabschlusses (Abitur), Aufnahme einer weiteren Ausbildung, AufnahmeeinesStudiumsodereinerAusbildungfürdengehobenenDienst, AnschlussbeschäftigunginWirtschaft,IndustrieoderHandeloderBundes-, Landes- oder Kommunalbehörden,

Drucksache 17/9268 10 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Wehrdienst oder Zivildienst, Freiwilliges Ökologisches oder Soziales Jahr, Rückkehr an den Heimatort und Beschäftigungsaufnahme dort, Auslandsaufenthalt. 23. Welche Rolle spielen Übernahmegarantien im öffentlichen Dienst? ÜbernahmegarantientragenzurErhöhungderAttraktivitätdesöffentlichen Dienstesbei.FürAuszubildendegeltendieÜbernahmeregelungendes 16a TVAöD BesondererTeil BBiG (sieheauchdieausführungenzufrage15). WegenderhaushaltsrechtlichenVorgabenkönnenÜbernahmegarantienfürAnwärter jedoch generell nicht im Voraus erteilt werden. 24.WiehabensichdieAnwärterbezüge/Auszubildendenvergütungeninden letzten zehn Jahren entwickelt? EineÜbersichtüberdieEntwicklungderAnwärterbezügeundAusbildungsentgelte beim Bund ergibt sich aus den nachfolgenden Tabellen: Anwärterbezüge pro Monat (in Euro): Jahr/Monat A 2 bis A 4 A 5 bis A 8 A 9 bis A 11A 12A 13R 1 1.1.2002678,75782,75829,27949,69977,061007,16 1.4.2003695,04801,54849,17972,481000,511031,33 1.4.2004701,99809,56857,66982,201010,521041,64 1.8.2004709,01817,66866,24992,021020,631052,06 2005 Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro 2006 Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro 2007 Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro 1.1.2008751,61863,63913,711043,391072,891105,29 1.1.2009772,66887,81939,291072,601102,931136,24 1.1.2010803,53922,94975,571114,211179,99 1.1.2011808,35928,48981,421120,901187,07 1.8.2011810,78931,27984,361124,261190,63 1.1.2012830,56953,991008,381151,691219,68

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/9268 Ausbildungsentgelt pro Monat (in Euro): Jahr/Monat1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr4. Ausbildungsjahr WestOstWestOstWestOstWestOst 2002591532638574681613740666 2003605551653594697634758690 1.1.2004611565660610704651765708 1.5.2004617571666616711658773715 2005 Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro 2006 Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro 2007 Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro 2008687736781843 2009687736781843 2010696745790853 1.1.2011700749795858 1.8.2011703753799863 25.WiewirdinsbesonderemitBlickaufdie Hochpreisregionen gewährleistet,dassdieanwärterbezüge/auszubildendenvergütungensowohl denlebensunterhaltsichernalsauchbewerbungenimöffentlichen Dienst stimulieren? DieimöffentlichenDienstgezahltenAusbildungsentgelteundAnwärterbezüge dienennichtdervollständigensicherungdesjeweiligenunterhaltsbedarfs. VielmehrstellensieeineHilfedarzumBestreitendesLebensunterhaltswährendderAusbildung.DieseFunktionerfüllendiezuFrage24genanntenBeträge.SiebietenauchimVergleichzudeninanderenBranchengezahlten AusbildungsvergütungeneinenausreichendenAnreizzurAufnahmeeinerAusbildungimöffentlichenDienst.FürBereiche,indeneneinerheblicherMangel anqualifiziertenbewerbernbesteht,ermöglichtesimbeamtenbereich 63 Absatz1desBundesbesoldungsgesetzes (BBesG)zudem,sog.Anwärtersonderzuschläge bis zu 100 Prozent des Anwärtergrundbetrages zu zahlen. FürdieAusbildungsentgelteimöffentlichenDienstistdarüberhinausvon Bedeutung,dasssiedasErgebnisvonTarifverhandlungensind.DieVerhandlungsergebnisseorientierensichvorallemandengesamtwirtschaftlichen undhaushaltspolitischenrahmenbedingungen.eineunterscheidungnachbestimmtenregionensiehtdertvaödnichtvor.seitdem1.januar2008gelten einheitlichesätzesowohlfürdastarifgebietwestalsauchfürdastarifgebiet Ost.EinebesondereBerücksichtigungvonbestimmtenRegionenwürdedie einheitlichehöhedesausbildungsentgeltsrückgängigmachen,wasinsbesondere Auswirkungen auf Auszubildende im Beitrittsgebiet hätte.

Drucksache 17/9268 12 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 26.IsteineAbsenkungoderErhöhungderAnwärterbezügeindennächsten Jahren geplant bzw. angedacht? DieAnwärterbezügehabenindenvergangenenJahrenanallenBesoldungserhöhungenteilgenommen.ÜberihreweitereEntwicklungwirdimRahmen derlaufendenanpassungsrundezuentscheidensein.dabeiwirddasergebnis destarifabschlussesfürdieauszubildendeneinenorientierungsmaßstabbilden.diesersiehtvor,dassdieausbildungsentgelterückwirkendabdem 1.März2012umeinenFestbetragvon50Euroundzum1.August2013umeinenweiterenFestbetragvon40Euroerhöhtwerden.DerTarifabschlussbedarf nochderzustimmungdermitgliederdervertragsschließendengewerkschaften. Hierzu ist eine Erklärungsfrist bis zum 30. April 2012 vereinbart. 27.WiehabensichdieEinstiegsämterfürdieLaufbahnenindenletztenzehn Jahren entwickelt? IndenletztenzehnJahrensinddiein 23BBesGgenanntenEingangsämter weitgehendunverändertgeblieben.eineänderungistjetztmitdemam 22.März2012inKraftgetretenenGesetzzurUnterstützungderFachkräftegewinnungimBundundzurÄnderungweitererdienstrechtlicherVorschriften eingetreten.danachkannimgehobenentechnischenverwaltungsdienstdas EingangsamtderBesoldungsgruppeA10oderA11zugewiesenwerden (bishera10).imgehobenennaturwissenschaftlichendienstkannbeieinem StudienabschlussinInformatik,InformationstechnikodereinemanderenAbschlussineinemStudiengangmitüberwiegendinformationstechnischenInhaltenauchdasEingangsamtderBesoldungsgruppeA10zugewiesenwerden (bisher A9). 28. Ist eine Absenkung/Anhebung der Einstiegsämter vorgesehen? ÜberdieinderAntwortzuFrage27dargestelltenÄnderungenhinaussindderzeit keine weiteren Änderungen vorgesehen. 29.WelcheMöglichkeitenhabenAngehörigedesöffentlichenDienstesund speziell junge Beamtinnen und Beamten, sich zu qualifizieren? FüralleMitarbeiterderBundesverwaltungwerdenvielfältigeFortbildungsmöglichkeiteninsbesondereüberdieBundesakademiefüröffentlicheVerwaltungoderdieLehreinrichtungendereinzelnenRessortsangeboten.Beamte könnenüberaufstiegsverfahrenindienächsthöherelaufbahngruppewechseln.fürtarifbeschäftigtebestehtdiemöglichkeit,sichübereineteilnahmean einem (berufsbegleitenden)fachlehrgangfürdieübernahmehöherwertiger Tätigkeitenzuqualifizieren.AußerdemsteigertderEinsatzinverschiedenen ArbeitsgebietendieberuflicheKompetenzsowohlvonBeamtenalsauchvon Tarifbeschäftigten. 30. Wie wird die Qualifizierung stimuliert? DieQualifizierungderMitarbeiteristBestandteilderPersonalentwicklungskonzeptederBehörden.DiePersonalentwicklungsgesprächedienenauchdazu, FortbildungsmaßnahmenalsMittelzurVertiefungundErweiterungvonKompetenzenzuidentifizieren.FürBeamteisteinePflichtzurFortbildungin 61 Absatz2desBundesbeamtengesetzes (BBG)normiert.Darüberhinausbeste-

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/9268 henfürleistungsstarkequalifiziertemitarbeiterverschiedeneleistungsanreize (Beförderungen, Leistungsprämien, Leistungsentgelt). 31.Wie durchlässig sinddielaufbahnenfürdenaufstiegmotivierterbeamtinnen und Beamten? DerAufstiegindienächsthöhereLaufbahnwirddurchverschiedeneAufstiegsformen (TeilnahmeanVorbereitungsdiensten,externeStudiengänge,Fernstudien,fachspezifischeQualifizierungen)ermöglicht.FürdenAufstieginden höherennichttechnischenverwaltungsdienstbietetdiefachhochschuledes BundesfüröffentlicheVerwaltungseitApril2011denberufsbegleitendenMasterstudiengang MasterofPublicAdministration an.damitwirdesmitarbeitern mit Familienpflichten besser ermöglicht, am Aufstieg teilzunehmen. AußerhalbdesAufstiegsverfahrenseröffnet 27derBundeslaufbahnverordnung (BLV)besondersleistungsstarkenBeamtendieMöglichkeitderBeförderung über die Grenzen der Laufbahngruppe hinaus. 32.WiehochistderAnteilder Aufstiegler indeneinzelnenressorts,und mitwelchemaltererfolgtdieserdurchschnittlich (bittegetrenntnach demaufstiegvomeinfachenindenmittlerendienst,vommittlerenin dengehobenendienstundvomgehobenenindenhöherendienstangeben)? DieAngabenfürdenBereichderBundesregierungsindderbeigefügtenTabelle zu entnehmen (Anlage 6). 33.WiewirdeineleistungsgerechteundleistungsorientierteBezahlungim öffentlichen Dienst gewährleistet? DieBezahlungfürdieTarifbeschäftigtendesBundesrichtetsichseitdem 1.Oktober2005nachdemTarifvertragfürdenöffentlichenDienst (TVöD). DerTVöDhatdenbisdahingeltendenBundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) fürangestelltesowiediefürarbeiterinnenundarbeitergeltendenmanteltarifverträgeabgelöst.dertarifvertraggiltauchfürdietarifbeschäftigtenderkommunalenarbeitgeber.fürdietarifbeschäftigtenderländer (bisaufhessen undberlin)richtetsichdiebezahlungseitdem1.november2006nachdem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). DasBezahlungssystemwurdeimRahmenderNeuausrichtungbeiAblösung desbatgrundlegendumgestaltet.bisdahinrelevantefaktorenohnetätigkeits-undleistungsbezugwielebensalter,familienstandundkinderzahl wurdemitdertarifreformabgeschafft.imneuensystemhängtdasentgelt nunmehrvonderwahrgenommenenaufgabe,derberufserfahrungundderindividuellen Leistung der Tarifbeschäftigten ab. DieneueEntgelttabellehatbiszusechsStufenunddasAufrückenindie nächsthöherestufeerfolgtausschließlichnachberufserfahrungundleistung. FürdenStufenaufstiegwirdmindestenseinedurchschnittlicheLeistungvorausgesetzt.BeiLeistungen,dieerheblichüberdemDurchschnittliegen,kann dieregelmäßigestufenlaufzeitverkürzt,beierheblichunterdemdurchschnitt liegenden Leistungen dagegen verlängert werden. ZusätzlichzudemzuvorbeschriebenenTabellenentgelterhaltendieTarifbeschäftigtendesBundesseitdem1.Januar2007einvariablesLeistungsentgelt. ImTarifvertragüberdasLeistungsentgeltfürdieBeschäftigtendesBundes (LeistungsTV-Bund)istderRahmenfürdieGewährungdesLeistungsentgelts

Drucksache 17/9268 14 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode geregelt,dieweitereausgestaltungerfolgtdurcheinvernehmlichedienstvereinbarungodereinvernehmlichebetriebsvereinbarungindendienststellen. Die Höhe ist abhängig von der individuellen Leistung. ImBeamten-undSoldatenbereichdesBundeswird,soweitdasGrundgehalt nichtalsfestgehaltgezahltwird,dasgrundgehaltseitdem1.juli2009nach achtstufenbemessen.deraufstiegindenstufenerfolgtnachbestimmten Dienstzeiten,indenenanforderungsgerechteLeistungenerbrachtwurden. WenndieLeistungennichtdenmitdemAmtverbundenenAnforderungenentsprechen,erfolgtkeinAufstiegindenStufen.Beidauerhaftherausragenden LeistungenkannfürdenZeitraumbiszumErreichendernächsthöherenStufe dasgrundgehaltdernächsthöherenstufegezahltwerden (Leistungsstufe).Für herausragendebesondereleistungenkönnenzudemleistungsprämien (Einmalzahlung) oder Leistungszulagen (laufende Zahlung) vergeben werden. FürdieVergabeleistungsbezogenerBezahlungsinstrumentewerdenseitdem Jahr2004jährlich31Mio.EuroimHaushaltsplandesBundeseingestellt.Für dieinanspruchnahmediesermitteldurchdieressortsisteineigenmittelanteil inhöhevon30prozentzuerbringen.daherwerdenjährlichmindestens 40Mio.EurofürleistungsbezogeneBezahlungsinstrumentebeimBundausgegeben. 34.WobestehenDefizitebeiderleistungsgerechtenundleistungsorientierten Bezahlung? 35.WelcheVeränderungensindbeiderleistungsgerechtenundleistungsorientierten Bezahlung geplant? NachSchaffungdesRahmensfürdieGewährungdeszusätzlichenLeistungsentgeltsfürdieTarifbeschäftigtenmitdemLeistungsTV-Bund (vgl.antwortzu Frage33)undAbschlussdererstenLeistungszeiträumewurdendieerstenErfahrungenmitdenneueingeführtenInstrumentenimJahr2009evaluiert.DanachgibtessowohlKritikeralsauchBefürworterdesneuenSystems,mehrheitlichistdieHaltungjedochneutral-abwartend.WesentlicheKritikpunkteder EvaluationwarendieehergeringeDifferenzierungunddaszugeringeLeistungsentgeltvolumen.GegenwärtigstehtfürdieLeistungsbezahlungderTarifbeschäftigtendesBundeseinProzentderjährlichenLohnsummezurVerfügung.Zielgrößenach 18TVöDsind8Prozent.FürdieLohnrunde2012 habendiegewerkschaftenkeineforderungenbezüglicheinererhöhungdieser Summe erhoben. DieErfahrungenmitdenimJahr1997imBeamtenbereicheingeführtenleistungsbezogenenBezahlungsinstrumentenwerdenregelmäßigevaluiert.Soweit sichdarausverbesserungsmöglichkeitenergaben,wurdendiesedurchänderungendesbbesgundderbundesleistungsbesoldungsverordnung (BLBV)umgesetzt,etwabeiderTeamprämie,derenVergabemöglichkeiterweitertwurde. Derzeit sind keine weiteren Änderungen geplant. 36.WelcheBedeutungmisstdieBundesregierungderehrenamtlichenArbeit von jungen Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu? DieBundesregierungerkenntimehrenamtlichenEngagementgrundsätzlich eineverstärkungdererfahrungskompetenz,dieinsbesondereauchfürjunge MenschenvongroßerBedeutungist,daihnendasimaußerbetrieblichenBereich gewonnene Erfahrungswissen auch im Berufsleben zugutekommt.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/9268 37.ÜberwelcheKenntnisseverfügtdieBundesregierunghinsichtlichder ZahlehrenamtlichtätigenAngehörigendesöffentlichenDienstesund speziell der Beamtinnen und Beamten auf Bundesebene? EhrenämtersindsowohlimBeamtenrecht ( 97Absatz4BBG)alsauchim Tarifrecht ( 3Absatz3TVöD)wedergenehmigungs-nochanzeigepflichtig. EsliegendahernurErkenntnisseüberdieAusübungöffentlicherEhrenämter vor,wenndiesewährendderdienstzeitausübtwerdenunddeshalbeinefreistellung notwendig ist. 38.ÜberwelcheKenntnisseverfügtdieBundesregierunghinsichtlichder AufschlüsselungderehrenamtlichenTätigkeiteninVereinen,Verbänden, Initiativen oder Kirchen? EswirdaufdieAntwortzuFrage37verwiesen.EineAufschlüsselungentsprechenderTätigkeitenvonAngehörigendesöffentlichenDienstesundspeziell vonbeamtenkanndahernichterfolgen.derfreiwilligensurvey,derimauftragdesbundesministeriumfürfamilie,senioren,frauenundjugend2009erstelltwurde,erfasstzwarnichtdiebereichedererwerbstätigkeitderbefragten Personen,liefertjedochAngaben,inwelchenOrganisationsformendie23MillionenengagiertenMenscheninDeutschlandtätigsind:ImJahr2009waren 49ProzentderderartEngagierteninVereinen,14ProzentinKirchenoderreligiösenEinrichtungen,11ProzentinGruppenoderInitiativen,10Prozentin staatlichenoderkommunaleneinrichtungen,7prozentinverbänden,4prozent inparteienodergewerkschaftenund5prozentinprivateneinrichtungen,stiftungen und Sonstigem freiwillig tätig. 39.WieunterstütztdieBundesregierungdieAktivitätenihrerehrenamtlich tätigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes? DieAusübungvonehrenamtlichenTätigkeitenwirdimWesentlichendurch FreistellungsmöglichkeitenfürdieBeschäftigten,wiez.B.Sonderurlaub,unterstützt. 40.ReichendieSonderurlaubsregelungenaus,umdieehrenamtlicheTätigkeit zu fördern? DieFreistellungsmöglichkeitendurchdieSonderurlaubsverordnungsind grundsätzlich ausreichend. 41.WelcheMaßnahmenplantdieBundesregierungzurFörderungderehrenamtlichen Betätigung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes? DiebereitsbestehendenFörderungsmöglichkeitenimöffentlichenDienstsind umfangreichundberücksichtigeninbesonderemmaßediebedürfnisseund BelangederehrenamtlichTätigen.WeiterekonkreteMaßnahmensindderzeit nicht geplant.

Drucksache 17/9268 16 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 42.WelcheRollespielendieimEhrenamterlangtenFähigkeitenbeiderEinstellung und bei der Leistungsbeurteilung? DieBerücksichtigungeinerehrenamtlichenTätigkeitbeiderEinstellungoder inderbeurteilungwürdegegendenleistungsgrundsatzdesartikels33absatz2 des Grundgesetzes (Eignung, Leistung, Befähigung) verstoßen. IndirektkanneineehrenamtlicheTätigkeitbeiderBewerberauswahlBerücksichtigungfinden,dasichinderRegelhierausersteRückschlüsseüberdiegestalterischenundsozialenFähigkeiten,dasVerantwortungsbewusstseinunddie TeamfähigkeitderBewerberziehenlassen.DiedienstlicheBeurteilungkann aufwunschauchangabendermitarbeiterinoderdesmitarbeitersüberbesondere Befähigungen und Interessen berücksichtigen.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/9268 Anlage 1

Drucksache 17/9268 18 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19 Drucksache 17/9268

Drucksache 17/9268 20 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 21 Drucksache 17/9268

Drucksache 17/9268 22 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 23 Drucksache 17/9268 Anlage 1 Bundesministerium der Verteidigung Nachtrag zu Frage 1

Drucksache 17/9268 24 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 25 Drucksache 17/9268

Drucksache 17/9268 26 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 27 Drucksache 17/9268

Drucksache 17/9268 28 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 29 Drucksache 17/9268

Drucksache 17/9268 30 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anlage 2

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 31 Drucksache 17/9268

Drucksache 17/9268 32 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anlage 2 Bundesministerium der Verteidigung Nachtrag zu Frage 1

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 33 Drucksache 17/9268 Anlage 3

Drucksache 17/9268 34 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 35 Drucksache 17/9268

Drucksache 17/9268 36 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 37 Drucksache 17/9268 10

Drucksache 17/9268 38 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anlage 3 Bundesministerium der Verteidigung Nachtrag zu Frage 9

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 39 Drucksache 17/9268

Drucksache 17/9268 40 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 41 Drucksache 17/9268

Drucksache 17/9268 42 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 43 Drucksache 17/9268

Drucksache 17/9268 44 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 45 Drucksache 17/9268 Anlage 4

Drucksache 17/9268 46 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 47 Drucksache 17/9268

Drucksache 17/9268 48 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 49 Drucksache 17/9268

Drucksache 17/9268 50 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 51 Drucksache 17/9268 Anlage 4 Bundesministerium der Verteidigung Nachtrag zu Frage 9

Drucksache 17/9268 52 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anlage 5

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 53 Drucksache 17/9268

Drucksache 17/9268 54 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 55 Drucksache 17/9268 Anlage 6

Drucksache 17/9268 56 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333