Rechte und Pflichten der Deutschen Marine bei der Bekämpfung der Piraterie

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 16/9286 16. Wahlperiode 23. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Birgit Homburger, Elke Hoff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/9124 Rechte und Pflichten der Deutschen Marine bei der Bekämpfung der Piraterie Vorbemerkung der Fragesteller DenvölkerrechtlichenRahmenfürdieBekämpfungderPirateriebzw.SeeräubereibildetdasSeerechtsübereinkommen (SRÜ)ausdemJahre1982.Der DeutscheBundestaghatdiesesam2.September1994ratifiziert (BGBl.1994 II S. 1798). Artikel100SRÜverpflichtetalleStaatenzugrößtmöglicherZusammenarbeit beiderbekämpfungderpiraterieauf HoherSeeoderanjedemanderenOrt ( ), der keiner staatlichen Hoheitsgewalt untersteht. GemäßArtikel105könnenKriegsschiffeallerStaaten aufhoherseeoderan jedemanderenort,derkeinerstaatlichenhoheitsgewaltuntersteht,einseeräuberschiff ( )odereindurchseeräubererbeutetesundindergewaltvonseeräubernstehendesschiff ( )aufbringen,diepersonenanborddesschiffes ( )festnehmenunddiedortbefindlichenvermögenswertebeschlagnahmen. DieGerichtedesStaates,derdasSchiffaufgebrachthat,könnenüberdiezu verhängenden Strafen entscheiden ( ). DieBundesregierungerklärteimDezember2004mitBezugaufdasSRÜ: Die BundesrepublikDeutschlandistalsUnterzeichnerstaatundVertragsparteizu desseneinhaltungverpflichtetundhatdiehierfürnotwendigenvoraussetzungen geschaffen (Bundestagsdrucksache 15/4477, S. 60). NachmehrerenPiraterie-VorfällenamHornvonAfrikaerklärtedieFührung dermarine,dassdiehandlungsmöglichkeitendermarineaufnothilfebeschränktseien (vgl.www.marine.devom25.april2008,befehlshaberder Flotte,VizeadmiralStricker)unddahereineGrundgesetzänderungzurErfüllungdesSRÜnotwendigsei (vgl.focusvom28.april2008,inspekteurder Marine,VizeadmiralNolting).DerInspekteurderMarineregtefolgendeErgänzunginArtikel87adesGrundgesetzes (GG)an: AußerhalbderTerritorialgewässer gilt das Völkerrecht. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. Mai 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 16/9286 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesrepublikDeutschlandhatdasSeerechtsübereinkommenderVereintenNationenvom10.Dezember1982am14.Oktober1994durchHinterlegung derbeitrittsurkundebeimgeneralsekretärdervereintennationenratifiziert, nachdemderdeutschebundestagmitdemgesetzzudemseerechtsübereinkommendervereintennationen (VertragsgesetzSeerechtsübereinkommen) vom2.september1994 (BGBl.1994IIS.1798)demBeitrittderBundesrepublikDeutschlandzugestimmthatte.DasSeerechtsübereinkommenistfür Deutschlandam16.November1994inKraftgetreten (Bekanntmachungvom 15.Mai1995,BGBl.1995IIS.602).Am6.Juni1995wurdedasvomDeutschenBundestagmitZustimmungdesBundesratesverabschiedeteGesetzzur AusführungdesSeerechtsübereinkommensderVereintenNationenvom10.Dezember1982sowiedesÜbereinkommensvom28.Juli1994zurDurchführung desteilsxidesseerechtsübereinkommens (AusführungsgesetzSeerechtsübereinkommen1982/1994)ausgefertigtundverkündetundtratamTagedaraufin Kraft (BGBl. 1995 I S. 778). 1.WelchePflichtenleitensich aussichtderbundesregierung ausdem Artikel 100 SRÜ für die Unterzeichnerstaaten ab? Artikel100desSeerechtsübereinkommensderVereintenNationen (SRÜ)verpflichtetdieStaaten,ingrößtmöglichemMaßezusammenzuarbeiten,umdie SeeräubereiaufHoherSeeoderanjedemanderenOrtzubekämpfen,derkeiner staatlichenhoheitsgewaltuntersteht.dabeihandeltessichumeinebemühensverpflichtung,diedieauswahlgeeignetermaßnahmengrundsätzlichderwahl der betroffenen Staaten überlässt. 2.HateinSchiffbereitsbeimittelbarerGefahrdurchPiratendenAnspruchauf SchutzdurcheinKriegsschiffeinesUnterzeichnerstaatesdesSeerechtsübereinkommens? EinenindividuellenAnsprucheinesHandelsschiffes,seinesEignersoderseines FlaggenstaatesaufSchutzoderEskortedurcheinKriegsschiffgibtesimVölkerrecht nicht. 3.IstdasKriegsschiff aussichtderbundesregierung bereitsdannzur Gewaltandrohung und -anwendung gegen verdächtige Schiffe berechtigt? DieBefugnisvonKriegsschiffengleichwelcherFlagge,Piratenschiffeauf HoherSeeaufzubringen,diePersonenanBordfestzunehmenundanBordbefindlicheVermögenswertezubeschlagnahmen,ergibtsichausArtikel105SRÜ bzw.ausälteremvölkergewohnheitsrechtgleicheninhaltes.sieistnichtvon irgendeiner konkreten unmittelbaren oder mittelbaren Gefahr abhängig. Ja 4.KommtDeutschland aussichtderbundesregierung bisherseinen Verpflichtungen aus dem Seerechtsübereinkommen nach?

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/9286 Ja 5.IstdieBundesregierungweiterhinderAuffassung,dassDeutschlandalle notwendigenvoraussetzungen rechtlicherundtatsächlicherartzur EinhaltungdesSeerechtsübereinkommensgeschaffenhat (vgl.bundestagsdrucksache 15/4477, S. 60)? 6.Wennja,warumistdieDeutscheMarinedannbisher imgegensatzzum Seerechtsübereinkommen auf die Nothilfe beschränkt? Dieallgemeine,gefahrunabhängigeBefugniszumAufbringenvonPiratenschiffen,diesichausArtikel105SRÜergibt,isteineBefugnis,keineunbedingte Verpflichtung.DersichausArtikel100SRÜergebendenZusammenarbeitspflichtkannauchaufandereWeisegenügtwerden.Woeinevölkerrechtliche VerpflichtungzurNothilfe beieinemunmittelbarbevorstehendenoderlaufendenangriffvonpiratenaufeinhandelsschiff besteht,kanndiedeutsche Marine ihr nachkommen. 7.AbwannistvoneinemunmittelbarbevorstehendenAngriffimSinneder Nothilfe auszugehen? 8.WannistausSichtderBundesregierungeinunmittelbarerAngriffbeendet,sodasseinEingreifenderDeutschenMarineimSinnederNothilfe nicht mehr möglich ist? 9.WelcheKriterienmusseinAngriffausSichtderBundesregierungerfüllen,damitvoneinem unmittelbarenangriff ausgegangenwerdenkann? 10.WelcheHandreichungzurBewertung,obeinAngriffdieseKriteriender Unmittelbarkeiterfüllt,stehtfürdieBesatzungenvonSchiffenderDeutschen Marine zur Verfügung? DievölkerrechtlichenRegelnzurNothilfesindnichtimgleichenMaßeausdifferenziertunddurchPräzedenzfälleunterlegtwiediedesinnerstaatlichenRechtes.Dennochkannmansagen,dasseinAngriffdannunmittelbarbevorsteht, wennausdenerkennbarentatsachengeschlossenwerdenkann,dassmitdem BeginndesAngriffesohneweiterezeitlicheVerzögerungzurechnenist.BeendetisteinAngriff,wenndieAngriffshandlungdurchgeführtundabgeschlossenwordenist.DieUnmittelbarkeitbeziehtsichinjedemFalleaufdasBevorstehen des Angriffes, nicht auf den Angriff selbst. 11.SinddiemitdemSeerechtsübereinkommenverbundenVerpflichtungen aussichtderbundesregierung imsinnedesartikels100srüimrahmen der Nothilfe erfüllbar? DieVerpflichtungzurNothilfeergibtsichnichtausArtikel100SRÜ,sondern ausanderennormendesseerechtsübereinkommens,anderervölkerrechtlicher Instrumente oder des Völkergewohnheitsrechtes. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.

Drucksache 16/9286 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 12.UnterwelchenVoraussetzungenistdieDeutscheMarinebefugt,derSeeräuberei verdächtige Schiffe aufzubringen? VölkerrechtlichergibtsichdieseBefugnisausArtikel105SRÜ.Wannein Schiffein Seeräuberschiff imsinnedieservorschriftist,ergibtsichausder DefinitioninArtikel103inVerbindungmitArtikel101SRÜ.ObundgegebenenfallsunterwelchenVoraussetzungeneinSchiffderDeutschenMarinevon dieservölkerrechtlichenbefugnisgebrauchmachenkann,istverfassungsrechtlich nicht abschließend geklärt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 13.IstdieDeutscheMarine unabhängigvoneinemunmittelbarbevorstehendenodergegenwärtigenangriff berechtigt,seeräuberschiffeaufzubringen? Wennnein,wiekannDeutschlanddanndenVerpflichtungendesSeerechtsübereinkommens nachkommen? Auf die Antworten zu den Fragen 6 und 12 wird verwiesen. 14.SindKriegsschiffeandererUnterzeichnerstaatendesSeerechtsübereinkommensberechtigt, unabhängigvoneinemunmittelbarbevorstehenden oder gegenwärtigen Angriff Seeräuberschiffe aufzubringen? Wenn ja, warum? VölkerrechtlichsinddieKriegsschiffeallerStaatenbefugt,Seeräuberschiffe auchunabhängigvoneinemkonkretenangriffaufzubringen.obundggf.unter welchenvoraussetzungendieschiffeeinesanderenstaates obvertragsstaat dessrüodernicht nachdemrechtihresflaggenstaatesvondieservölkerrechtlichenbefugnisgebrauchmachendürfen,richtetsichnachdemrechtdes jeweiligen Staates. 15.WelcheRechteumfasst aussichtderbundesregierung dasaufbringen von Seeräuberschiffen? DerUmfangdieserRechteistinArtikel105SRÜfestgelegt:EinPiratenschiff darfaufgebracht,anbordbefindlichepersonendürfenfestgenommenundan BordbefindlicheVermögenswertebeschlagnahmtwerden.DieGerichtedes FlaggenstaatesdesKriegsschiffes,daseinPiratenschiffaufgebrachthat,dürfen diefestgenommenenpiratenbestrafenund (vorbehaltlichderrechtegutgläubigerdritter)überdiemaßnahmenentscheiden,diehinsichtlichdesaufgebrachtenschiffesoderderanbordbeschlagnahmtenvermögensgegenständezutreffen sind. 16.IstdieDeutscheMarineberechtigt,einSeeräuberschiffodereindurch SeeräubererbeutetesundinderGewaltvonSeeräubernstehendesSchiff aufzubringen,diepersonenanborddesschiffesfestzunehmenunddie dort befindlichen Vermögenswerte zu beschlagnahmen? Auf die Antworten zu den Fragen 6 und 12 wird verwiesen.

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/9286 17.Wennnein,welcheRechtsgrundlagensprechengegeneinevollständige Anwendung der Rechte des Seerechtsübereinkommens? Auf die Antworten zu den Fragen 6 und 12 wird verwiesen. 18.SiehtdieBundesregierunghierHandlungsbedarfverfassungsrechtlicher bzw. einfachgesetzlicher Art? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht? EswirdgegenwärtiginnerhalbderBundesregierungdarüberdiskutiert,wieein größeresmaßanrechtssicherheitzugewinnenist.diesediskussionistnoch nicht abgeschlossen. 19.StrebtdieBundesregierungeinbilateralesAbkommenmitSomaliaan,um PiratenbekämpfungauchinsomalischenHoheitsgewässernzuermöglichen? Wenn ja, wann ist mit einem Abschluss der Verhandlungen zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? DieBundesregierungstrebtdenAbschlusseinesbilateralenAbkommensmit SomaliaüberPiratenbekämpfungauchinsomalischenHoheitsgewässernderzeitnichtan.NachbestehenderRechts-undMandatslagestelltsichdieseFrage derzeit nicht. 20.BesitztdieBundesregierungKenntnisseüberZusammenhängezwischen Piraterie und internationalem Terrorismus? Wenn ja, welche? NachErkenntnissenderBundesregierunghandeltessichbeiPiraterieund internationalemterrorismusnachmotivationundzielrichtungumzweiunterschiedlichephänomene.währendbeiderpirateriedieillegaleerlangungvon materiellenvorteilenbeabsichtigtist,verfolgtderinternationaleterrorismus ideologisch motivierte Ziele.

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