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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 16/12556 16. Wahlperiode 03. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/12342 Strompreiserhöhungen als Folge von Wettbewerbsdefiziten Vorbemerkung der Fragesteller DieerheblichgefallenenPreiseanderStrombörsebleibenamMarktwirkungslos.VielmehrwilleineVielzahlvonStromanbieternihrePreisenoch deutlicherhöhen.mitderfusionvonvattenfallundnuonverschwindeteiner deraktivstenneuenwettbewerbervommarkt.infrankreichexistierenstaatlichreglementierteniedrigstromtarife,diedeneuropäischenwettbewerbverzerrenundineinemfunktionierendenbinnenmarktfürstromkeinechance hätten.fürdieerneuerungunddenausbauderenergieinfrastrukturwichtige GesetzesvorhabenwerdendurchdieKoalitionsfraktionenvonCDU/CSUund SPDverzögertundsindgefährdet.DieAussichtaufniedrigereStrompreise wirddaherauchimjahr2009nichtbesser,diestrompreisebelastenvielmehr in den Zeiten der Wirtschaftskrise Wirtschaft und Verbraucher zusätzlich. 1.FunktioniertnachAuffassungderBundesregierungdiePreisbildungüber diestrombörseeex (EuropeanEnergyExchange)sowohlimphysischen HandelalsauchimTerminhandelgegenwärtigfreivonjederMöglichkeit der Preismanipulation? AnalysenderzuständigenAufsichtsbehördenhabenbislangkeinekonkreten AnhaltspunktefürManipulationenergeben.GrundsätzlichistaberkeineBörse frei von jedweder Möglichkeit der Preismanipulation. 2.IstderBundesregierungbekannt,dassdervondersächsischenStromaufsichtsbehördeimSommer2007mitderPrüfungderanderEEXverwendetenPreisbildungsmechanismenbeauftragteGutachterzuvormindestens eingroßesenergieversorgungsunternehmenineinempreismissbrauchsverfahrengegenüberdembundeskartellamtvertretenhat,beidemesebenfalls um Preismanipulationen ging? Ja.DasangesprocheneGutachtenwurdejedochvonderEEXselbstimJahr2007 in Auftrag gegeben und der Sächsischen Börsenaufsichtsbehörde übergeben. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 2.April 2009 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 16/12556 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3.WelcheSanktionsmöglichkeitenbestehenbeinachgewiesenerManipulationdesBörsenpreisesaufdemSpotmarktundaufdemTerminmarktdurch Insiderhandeln? AmSpotmarktfürStrom,derdieVoraussetzungeneinesorganisiertenMarktes nachdemwertpapierhandelsgesetzerfüllt,kanndiemarktmanipulationals OrdnungswidrigkeitmiteinerGeldbußebiszu1Mio.EuroundimFalleeiner tatsächlicheneinwirkungaufdenbörsenpreiseinesfinanzinstrumentsmit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe sanktioniert werden. InsidergeschäfteaufdemTerminmarktmitDerivaten,diesichaufStrombeziehen,sindnachdemWertpapierhandelsgesetzverbotenundkönnenjenachFallgestaltungalsStraftatmitFreiheitsstrafebiszufünfJahrenodermitGeldstrafe oderalsordnungswidrigkeitmiteinembußgeldinhöhevonbiszu200000euro geahndet werden. 4.HältdieBundesregierungdiebestehendenSanktionsmöglichkeitenfür ausreichend? DieBundesregierunghältdievorhandenenSanktionsmöglichkeitengrundsätzlichfürausreichend.DieBundesregierungstehtetwaigenVorschlägenzurVerbesserungdesSanktionsregimes,dieimRahmenderÜberprüfungdereuropäischenMarktmissbrauchsrichtlinieoderinFolgederCESR/ERGEG-Arbeiten erörtert werden, aufgeschlossen gegenüber. 5.InwelchemzeitlichenRahmenwerdendieVorschlägevonderCESR/ ERGEG-ArbeitsgruppederEU-KommissionzurVerbesserungderTransparenzaufdenEnergiemärktenvoraussichtlichzuverbindlichenRechtsakten führen? DerBundesregierungliegtkeinZeitplanderEuropäischenKommissionfür eineeventuelleumsetzungdercesr/ergeg-vorschlägeinverbindliche Rechtsakte vor. 6.WiebeurteiltdieBundesregierungdieEinrichtungeinerMarktbeobachtungsstelle,dieüberallefürdiePreisbildunganderStrombörsekursrelevantenInformationenverfügtunddamitinderLageist,demVerdachtvon BörsenmanipulationenausdemlaufendenBörsenhandelsofortnachzugehen? AnderEEXgibtesseitihremBesteheneinegemäß 7desBörsengesetzesgesetzlichvorgeseheneHandelsüberwachungsstelle,diedenHandelanderBörse unddiebörsengeschäftsabwicklungüberwacht.diehandelsüberwachungsstellehatdatenüberdenbörsenhandelunddiebörsengeschäftsabwicklung systematischundlückenloszuerfassenundauszuwertensowienotwendigeermittlungen anzustellen. DieHandelsüberwachungsstelleunterliegtderAufsichtdurchdieBörsenaufsichtsbehörde,diederHandelsüberwachungsstelleauchWeisungenerteilen kann.stelltdiehandelsüberwachungsstelletatsachenfest,welchedieannahmerechtfertigen,dassbörsenrechtlichevorschriftenoderanordnungen verletztwerdenodersonstigemissständevorliegen,welchedieordnungsgemäßedurchführungdeshandelsanderbörseoderdiebörsengeschäftsabwicklungbeeinträchtigenkönnen,hatsiediebörsenaufsichtsbehördeunddie Börsengeschäftsführungunverzüglichzuunterrichten.StelltdieHandelsüberwachungsstelleTatsachenfest,derenKenntnisfürdieErfüllungderAufgaben

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/12556 derbundesanstaltfürfinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)erforderlichist, unterrichtetsieunverzüglichdiebafin.dieunterrichtungderbafinhatinsbesonderezuerfolgen,wenndiehandelsüberwachungsstelletatsachenfeststellt, derenkenntnisfürdiebafinfürdieverfolgungvonverstößengegendasverbotvoninsidergeschäftenoderdasverbotderkurs-undmarktpreismanipulation nach 14 oder 20a des Wertpapierhandelsgesetzes erforderlich ist. DieRechtederHandelsüberwachungsstellederEEXwurdenzuletztdurchdas GesetzzurUmsetzungderBeteiligungsrichtliniegestärkt.Zukünftigwerden auchdatensolcheraußerbörslichergeschäfteerfasst,derenabwicklungüber dievonderbörseangebotenensystemeerfolgt.dieaufdeckungetwaiger FällevonMarktmanipulationsollaufdieseWeiseerleichtertwerden.Beider Handelsüberwachungsstelle der EEX sind derzeit vier Personen tätig. FürdieEinrichtungeinerzusätzlichenMarktbeobachtungsstellewirddaher derzeit kein Bedarf und kein Raum gesehen. 7.WelcherVerfahrensfortschrittkonnteerreichtwerdenbeidenAktivitäten desnochunterdemfrüherenbundesministerfürwirtschaftundtechnologie eingesetzten Koordinators zum Thema Nationale Netz AG? 8.WelcheOptionensiehtdieunterLeitungdesBundesministersfürWirtschaftundTechnologieaufStaatssekretärsebeneeingerichteteArbeitsgruppe Netze fürdiezukunftderdeutschenübertragungsnetze,wenn die Netz AG weiterhin von der RWE AG abgelehnt wird? Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet. DerBundesministerfürWirtschaftundTechnologiehatHerrnMaxDietrich KleyalsModeratorbestelltmitdemAuftrag,dieBereitschaftderÜbertragungsnetzbetreiberzumZusammenschlussineinerNetzgesellschaftauszuloten.DieseSondierungensindnochnichtabgeschlossen.DiebisherigenGesprächezeigenjedoch,dassderzeitnichtalleEigentümerderÜbertragungsnetze demprojekteinereinzigennetzgesellschaftaufgeschlossengegenüberstehen. VordiesemHintergrundsollenjetztzunächstOptionenfüreinschrittweises Vorgehengeprüftwerden,beidemnichtalleÜbertragungsnetzbetreibereinbezogen sind. 9.WelcheFortschrittewurdenbisherinRichtungeinerbesserentechnischen ZusammenarbeitdervierRegelzonenbetreibergemacht,undinwelchem UmfangkonntendadurchSynergieeffekteinFormvonKostensenkungen fürdenbereichregelenergiemitpositiverwirkungfürdiestrompreise erreicht werden? AufVorschlagdesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologie (BMWi)bereitetdieBundesnetzagentur (BNetzA)derzeitdieZusammenlegungdervierRegelzonenvor.DiesisteinlängererProzess.InjedemFallwird diezusammenlegungderregelzonensynergienhebenunddasderzeitigeso genannte Gegeneinander-Regeln der vier Regelzonenbetreiber beenden. 10.WelchenZeitraumhältdieBundesregierungfürangemessen,umdieWirksamkeitderEntflechtungsvorgabendesEnergiewirtschaftsgesetzesaufder Verteilnetzebenezubeurteilen,danachderAntwortderBundesregierung aufdiekleineanfragederfraktionbündnis90/diegrünenvom

Drucksache 16/12556 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 29.Dezember2008 (Bundestagsdrucksache16/11538)derZeitraumseit dem 7. Juli 2005 noch zu kurz dafür ist? ZumStandderEntflechtungauchaufderVerteilnetzebenewirdaufdenMonitoringbericht der BNetzA für das Jahr 2008 verwiesen. 11.WelcheEinnahmenerwartetdieBundesregierungausderVersteigerung vonco 2 -Zertifikatenfür2009angesichtsdergegenwärtigextremniedrigen Preise für Zertifikate an der EEX? DieBundesregierungerstelltkeineeigenenPrognosenzurEntwicklungder Zertifikatepreise.Allgemeinistdavonauszugehen,dassbeieinerVerbesserung derkonjunkturellenaussichtenundbeizunehmenderknappheitammarktdie Preisewiederdeutlichansteigenwerden.Dementsprechendgehteineaktuelle MarktanalysezumZertifikatemarktdavonaus,dassdiePreiseimZeitraum 2009 bis 2012 von 12 Euro auf 35 Euro steigen werden. 12.WiebewertetdieBundesregierungdieÜbernahmevonNuondurchVattenfallhinsichtlichderFolgenfürdenWettbewerbaufdemdeutschen Strommarkt? DieBewertungderwettbewerblichenAuswirkungendesZusammenschlusses obliegtderzuständigenwettbewerbsbehörde.fürdiefusionvattenfall/nuon ist die Europäische Kommission zuständig. 13.WirdderStrommarktaufderEndkundenstufevonderBundesregierung als deutschlandweiter Markt betrachtet oder als regionaler Markt? DieBeurteilungobliegtderzuständigenWettbewerbsbehörde.DasBundeskartellamtunterscheidetaufderEndkundenstufezwischenIndustriekunden (KundenmitregistrierenderLeistungsmessung)undHaushaltskunden (mittelsstandardlastprofilbeliefertekunden).dermarktfürdiebelieferungvonindustriekunden ist ein bundesweiter Markt. DasBundeskartellamtgrenztdenrelevantenMarktfürdieBelieferungvon HaushaltskundenmitStromanhandderjeweilszurVersorgungdieserKundengruppeörtlichverfügbarenNetzgebieteab.DiesführtinallerRegeldazu,dass nachwievordieetabliertenortsansässigenlieferanten (Stadtwerke)eine marktbeherrschende Stellung innehaben. 14.WirdausSichtderBundesregierungderSpielraumfürdenWettbewerb aufderendkundenstufeweiterhindurchdasbestehendemarktbeherrschendeduopolbeidemerstabsatzvonstromkontrolliertundeingeengt? NachEinschätzungdesdafürzuständigenBundeskartellamtesistdieszubejahen.

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/12556 15.WiebeurteiltdieBundesregierungdieTatsache,dassdasStrompreisniveauinsbesondereimOstenDeutschlandsimmernochdeutlichhöher ist als im Bundesdurchschnitt? 16.WelcheWettbewerbshindernissemachtdieBundesregierungdafürverantwortlich? Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. DaeineVielzahlvonStromanbieternihrenStromdeutschlandweitanbieten, dürfteeinhöheresstrompreisniveauimostendeutschlandsinersterlinieauf Unterschiedebeiden seit2005derregulierungnachdemenergiewirtschaftsgesetzunterliegenden Netzentgeltenzurückzuführensein.Diesewerden durchdiebundesnetzagenturunddieregulierungsbehördenderländergenehmigt.sieberücksichtigenterritorialbedingteunterschiedewiezumbeispiel dieabnehmerdichte.dieentwicklungdernetzentgelteinsgesamtistfürdie letztendreijahreimmonitoringbericht2008derbnetadargestellt,derüber dereninternetseiteverfügbarist.nachzahlendesbundesverbandesderenergieabnehmerlagzum22.dezember2008zumbeispieldermittelwertder durchschnittlichennetznutzungsentgeltederinniederspannungversorgten Sondervertragskunden,dieübereinekontinuierlicheLeistungsmessungverfügen,indenneuenBundesländern (außerberlin)jeweilsüberdemdurchschnittlichen bundesweiten Mittelwert. Mitderam6.November2007inKraftgetretenenVerordnungüberdieAnreizregulierungderEnergieversorgungsnetzesollenimMonopolbereichderEnergieversorgungsnetzeinnochstärkeremMaßedemWettbewerbvergleichbare Bedingungen geschaffen werden. ZusätzlichsolltendiedanebenbestehendenSpielräumederHaushaltskunden durch einen Wechsel des Stromanbieters stärker ausgeschöpft werden. 17.BeabsichtigtdasBundeskartellamtgegebenenfallsbeiderEU-KommissioneinenRückverweisungsantragnach 9derFusionskontrollverordnung zu stellen? DasBundeskartellamtwirddiesprüfen,wenndieAnmeldungdesZusammenschlusses bei der EU-Kommission vorliegt. 18.WiebewertetdieBundesregierungdieTatsache,dassalleinindenMonatenMärzbisMai2009bundesweit74VersorgerihreTarifeerhöhthaben oder noch erhöhen werden? 19.MitwelcherBegründunghältesdieBundesregierungmiteinemfunktionierendenWettbewerbsmarktfürvereinbar,dasstrotzgegenüber2008erheblichreduzierterPreiseimStromgroßhandelStromanbieteroffensichtlichnichtdieChancenutzen,neueKundenmitniedrigerenStrompreisen im Wettbewerb zu gewinnen? Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet. DieEnergieversorgerkaufeninderRegeleinhalbesJahrbiseineinhalbJahre vor Beginn des Lieferjahres ihren Strom an der Leipziger Strombörse ein. DieanderStrombörsefür2009vereinbartenGroßhandelspreisesindbisJuli 2008vorallemaufGrundgestiegenerEnergierohstoffpreisedrastischgestiegen.Diesejetztfälligen,hohenPreisewerdenvondenEnergieversorgungsunternehmenseitBeginndesJahres2009andieKundenweitergegeben.Ab

Drucksache 16/12556 6 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Juli2008sinddieGroßhandelspreisejedochkräftiggefallen,wassichzeitlich versetzt bei den Stromverbrauchern preismindernd auswirken sollte. DieWeitergabederKostenentlastungdürfteumsoraschererfolgen,jestärker sich die Energieversorger dem Wettbewerb stellen müssen. VordiesemHintergrundisteswichtig,dassderVerbraucherdiePreisangebote derstromversorgervergleichtundgegebenenfallszumstromanbieterwechsel bereit ist, um den Wettbewerbsdruck zu erhöhen. 20.WelchekonkretenMaßnahmenzurErweiterungdergrenzüberschreitendenStromhandelskapazitätenwurdenab2005umgesetztbzw.treten 2009 in die Bauphase (mit Angabe der Kapazität)? FürdenZeitraumvon2005bisheutewurdennachderBNetAvorliegendenInformationenvondendeutschenÜbertragungsnetzbetreibernverschiedene MaßnahmenzurErweiterungdergrenzüberschreitendenStromhandelskapazitäten umgesetzt: RWE Transportnetz Strom: ImJahr2005wurdedurchUmbautendieÜbertragungskapazitätder Kuppelstelle Gronau-Hengelo (Niederlande) verdoppelt. E.ON Netz: Zum1.Februar2007wurdedieÜbertragungskapazitätanderdeutschdänischenGrenzeum300MWfürdenImportnachDeutschlandundum 150 MW für den Export nach Dänemark erhöht. Abdem1.April2007wurdenzusätzlicheTransportkapazitäteninHöhe von 200 MW von und nach Tschechien zur Verfügung gestellt. ImUmspannwerkDielewurdenzweiQuerreglermiteinerLeistungvon je1400mvaaufgestelltundeinedritte380-kv-sammelschienenachgerüstet.durchdiedamitermöglichteoptimiertelastflusssteuerungim HöchstspannungsnetzergabsicheineerhöhteÜbertragungsfähigkeit,mit derdietransportkapazitätzwischendenniederlandenunddeutschland ab Oktober 2007 um 550 MW erhöht werden konnte. DarüberhinausgibteszurzeiteineReihevonProjektenzurErweiterungder grenzüberschreitendenstromhandelskapazitäten,diebereitsangestoßenwurden,aberteilweiseauchaufgrundderlangwierigengenehmigungsprozessebishernochnichtumgesetztwerdenkonnten.dazuzählenunteranderemdieneubautenvoneiner380-kv-verbindungsleitungindieniederlande,dieerrichtung einererstenverbindungsleitungdeutschlandsnachbelgien (beidesdurchrwe Transportnetz Strom), der Neubau einer 380-kV-Leitung nach Polen (Vattenfall EuropeTransmissionGmbH)sowiedieErrichtungeinesGleichstrom-SeekabelszwischenDeutschlandundNorwegendurchprivateInvestoren.Keines dieserprojektewirdjedochzumindestnachinformationenderbundesnetzagenturindiesemjahrindiebauphaseübergehen,sodassdiebundesregierungderzeitkeinebelastbarenaussagendarübertreffenkann,obundwannsierealisiert werden. 21.WiebeurteiltdieBundesregierungdenerheblichenInvestitionsrückgang beideutschenundeuropäischenkraftwerksprojektensowiediedamit verbundeneüberalterungdeskraftwerkparksimhinblickaufdieversorgungssicherheit? DerBundesregierungliegenkeineInformationenzueinemerheblichenRückgangbeiKraftwerksprojekteninDeutschlandundinEuropavor.Allerdingsist

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/12556 festzuhalten,dassbeimassivenunddauerhaftnichtlösbarenakzeptanzproblemengegenüberdemneubauvonkraftwerkenversorgungsengpässeamstrommarkt nicht auszuschließen sind. 22.WiewilldieBundesregierungdendrohendenFolgendesderzeitigen Investitionsrückgangs im Kraftwerksbau begegnen? DieBundesregierungwirdgegebenenfallsgeeigneteMaßnahmenergreifen,um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

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