Überwachung der Internet- und Telekommunikation durch Geheimdienste der USA, Großbritanniens und in Deutschland

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Dr. Konstantin von Notz, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/14302 Überwachung der Internet- und Telekommunikation durch Geheimdienste der USA, Großbritanniens und in Deutschland Vorbemerkung der Fragesteller AusdenAussagenundDokumentendesWhistleblowersEdwardSnowden, VerlautbarungenderUS-RegierungundandersbekanntgewordenenInformationenergibtsich,dassInternet-undTelekommunikationauchvon,nachoder innerhalbvondeutschlanddurchgeheimdienstegroßbritanniens,derusa undandererstaaten,diealsbefreundetestaatenbezeichnetwerden,massiv überwachtwird (jeweilsdurchanzapfenvontelekommunikationsleitungen, InpflichtnahmevonUnternehmen,Satellitenüberwachungundaufanderenim einzelnennichtbekanntenwegen,imfolgendenzusammenfassend Vorgänge genannt)unddassderbundesnachrichtendienst (BND)zudemviele ErkenntnisseüberauslandsbezogeneKommunikationanausländischeNachrichtendienste,insbesonderederUSAundGroßbritanniens,übermittelt.Wegender durchdiemedien (vgl.etwataz.de,18.august2013, Dakommt nochmehr ;ZEIT-ONLINE,15.August2013, DieversteckteKapitulation derbundesregierung ;SPIEGELONLINE,1.Juli2013, EinFallfürzwei ; SZ-online.de,18.August2013, Chefverharmloser ;KR-online,2.August 2013, DieFreiheitgenommen ;FAZ.net,24.Juli2013, LetzteDienste ; mz-web.de,16.juli2013, FriedrichlässtvieleFragenoffen )alsunzureichend,zögerlich,widersprüchlichundneuenenthüllungenstetserstnachfolgendbeschriebenen spezifischeninformations-undaufklärungspraxisder BundesregierungkonntenvieleDetailsdiesermassenhaftenAusspähungbishernichtgeklärtwerden.EbensowenigkonntederVerdachtausgeräumtwerden,dassdeutscheGeheimdiensteaneinemdeutschenRechtunddeutschen GrundrechtenwidersprechendenweltweitenRingtauschvonDatenbeteiligt sind. MitdieserKleinenAnfragesuchtdieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN aufzuklären,welchekenntnissediebundesregierungundbundesbehörden wannvondenüberwachungsvorgängendurchdieusaundgroßbritannien erhaltenhaben,undobsiedabeiunterstützunggeleistethaben.zudemsoll aufgeklärtwerden,inwieweitdeutschebehördenähnlichepraktikenpflegen, DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom10.September2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DatenausländischerNachrichtendienstenutzen,dienachdeutschem (Verfassungs-)rechtnichthättenerhobenodergenutztwerdendürfenoderunrechtmäßigbzw.ohnedieerforderlichenGenehmigungenDatenanandereNachrichtendienste übermittelt haben. AußerdemmöchtedieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENmitdieserKleinenAnfrageweitereKlarheitdarübergewinnen,welcheSchrittedieBundesregierungunternimmt,umnachdenBerichten,InterviewsundDokumentenveröffentlichungenverschiedenerWhistleblowerundderMedien,die notwendigesachaufklärungvoranzutreibensowieihrerverfassungsrechtlichenpflichtzumschutzderbürgerinnenundbürgervorverletzungihrer Grundrechte durch fremde Nachrichtendienste nachzukommen. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierungistnachsorgfältigerAbwägungzuderAuffassunggelangt,dasseineBeantwortungzudenFragen37,45,50,52bund52d,61,63, 65,67,70sowie71inoffenerFormganzoderteilweisenichterfolgenkann. DieerbetenenAuskünftesindgeheimhaltungsbedürftig,weilsieInformationen enthalten,dieimzusammenhangmitderarbeitsweiseundmethodikder NachrichtendiensteundinsbesondereihrerAufklärungsaktivitätenundAnalysemethodenstehen.DerSchutzvorallemdertechnischenAufklärungsfähigkeitendesBundesnachrichtendienstes (BND)imRahmenderFernmeldeaufklärungstelltfürdieAufgabenerfüllungdesBNDeinenüberragendwichtigen Grundsatzdar.ErdientderAufrechterhaltungderEffektivitätnachrichtendienstlicherInformationsbeschaffungdurchdenEinsatzspezifischerFähigkeiten.EineVeröffentlichungvonEinzelheitenbetreffendsolcherFähigkeiten würdezueinerwesentlichenschwächungderdennachrichtendienstenzur VerfügungstehendenMöglichkeitenzurInformationsgewinnungführen.Dies würdefürdieauftragserfüllungdesbnderheblichenachteilezurfolgehaben.siekannfürdieinteressenderbundesrepublikdeutschlandschädlich sein.insofernkönntedieoffenlegungentsprechenderinformationendiesicherheitderbundesrepublikdeutschlandgefährdenoderihreninteressenschweren SchadenzufügenunddamitdasStaatswohlgefährden.DeshalbsinddieentsprechendenInformationenalsVerschlusssachegemäßderAllgemeinenVerwaltungsvorschriftdesBundesministeriumsdesInnernzummateriellenundorganisatorischenSchutzvonVerschlusssachen (VS-Anweisung VSA)mitdem VS-Grad Geheim eingestuftundwerdendergeheimschutzstelledesdeutschen Bundestages zugeleitet. Aufklärung und Koordination durch die Bundesregierung 1.Wann,undinwelcherWeisehabenBundesregierung,Bundeskanzlerin, Bundeskanzleramt,diejeweiligenBundesministeriensowiedieihnen nachgeordnetenbehördenundinstitutionen (z.b.bundesamtfürverfassungsschutz BfV,Bundesnachrichtendienst BND,Bundesamtfür SicherheitinderInformationstechnik BSI,Cyber-Abwehrzentrum)jeweils a) von den eingangs genannten Vorgängen erfahren, DerBundesregierungistbekannt,dassdieUSAebensowieeineReiheanderer StaatenzurWahrungihrerInteressenMaßnahmenderstrategischenFernmeldeaufklärungdurchführen.VonderkonkretenAusgestaltungderdabeizurAnwendungkommendenProgrammeodervondereninternenBezeichnungen,wie sieindenmedienaufgrundderinformationenvonedwardsnowdendargestellt worden sind, hatte die Bundesregierung keine Kenntnis.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/14739 ImÜbrigenwirdaufdieAntwortderBundesregierungzuFrage1sowieaufdie VorbemerkungderBundesregierunginderAntwortderBundesregierungzur KleinenAnfragederFraktionderSPDvom13.August2013,imFolgendenals Bundestagsdrucksache 17/14560 bezeichnet, verwiesen. b)hieran mitgewirkt, StellenimVerantwortungsbereichderBundesregierunghabenandeninden VorbemerkungengenanntenProgrammennichtmitgewirkt.Soferndurchden BNDimAuslanderhobeneDatenEingangindieseProgrammegefundenhabenodervondeutschenStellenSoftwaregenutztwird,dieindiesemZusammenhangindenMediengenanntwurde,siehtdieBundesregierungdiesnicht als Mitwirkung an. DieNutzungvonSoftware (z.b.xkeyscore)undderdatenaustauschzwischendeutschenundausländischenstellenerfolgtenausschließlichimeinklang mit deutschem Recht. c)insbesondereanderpraxisvonsammlung,verarbeitung,analyse, SpeicherungundÜbermittlungvonInhalts-undVerbindungsdaten durch deutsche und ausländische Nachrichtendienste mitgewirkt, AufdieAntwortzuFrage1bwirdverwiesen.DieSicherheitsbehörden DeutschlandsbekommenimRahmenderinternationalenZusammenarbeitInformationenmitDeutschlandbezug zumbeispielimsogenanntensauerland- Fall vonausländischenstellenübermittelt.dieselieferungvonhinweisen zumbeispielimzusammenhangmitterrorismus,staatsschutzerfolgtunter anderemauchdurchdieusa.indiesemsehrwichtigenfeldderinternationalenzusammenarbeitistesjedochunüblich,dassdiezulieferndestelledie Quelle benennt, aus der die Daten stammen. d)bereitsfrüheresubstantiellehinweiseaufnsa-überwachungdeutschertelekommunikationzurkenntnisgenommen,etwainderaktuellenstundedesdeutschenbundestagesvom24.februar1989 (Plenarprotokoll17/129,9517ff.)nacheinervorangegangenen SPIEGEL - Titelgeschichte dazu? DieBundesregierunghatindiesemZusammenhangu.a.denBerichtüberdie ExistenzeinesglobalenAbhörsystemsfürprivateundwirtschaftlicheKommunikation (AbhörsystemECHELON) (2001/2098 (INI))desnichtständigenAusschussesüberdasAbhörsystemEchelondesEuropäischenParlamentszur Kenntnisgenommen.DieExistenzvonEchelonwurdeseitensderStaaten,die dieses System betreiben sollen, niemals eingeräumt. 2.a)HabendiedeutschenBotschafteninWashingtonundLondonsowiedie dorttätigenbnd-beamtenindenzurückliegendenachtjahrenjeweils dasauswärtigeamtund überhiesigebnd-leitung dasbundeskanzleramt in Deutschland durch Berichte und Bewertungen aa)zudenindiesemzeitraumverabschiedetengesetzlichenermächtigungendieserländerfürdieüberwachungdesausländischeninternet-undtelekommunikationsverkehrs (z.b.sog.ripa-act; PATRIOT Act; FISA Act), bb)zuausdenmedienundausanderenquellenzurkenntnisgelangten Praxis der Auslandsüberwachung durch diese beiden Staaten informiert?

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DiedeutscheBotschaftinWashingtonberichtetregelmäßigzumThemenkomplex InnereSicherheit/TerrorismusbekämpfungindenUSA.ImRahmendieserBerichtesowieanlassbezogenhatdieBotschaftWashingtondieBundesregierungüberaktuelleEntwicklungenbezüglichderGesetzePATRIOTAct undfisaactinformiert.dieberichterstattungderdeutschenbotschaftlondonerfolgtanlassbezogen.dieumsetzungdesripa-actswarnichtgegenstand der Berichterstattung der deutschen Botschaft London. DerBNDhatanlässlichverschiedenerReisenvonVertreterndesBundeskanzleramtessowieparlamentarischerGremien (G10-Kommission,ParlamentarischesKontrollgremiumundVertrauensgremiumdesDeutschenBundestages) indieusabzw.anlässlichvonbesuchenhochrangigerus-vertreterin DeutschlandVorbereitungs-undArbeitsunterlagenerstellt,dieauchInformationenimSinnederFrage2BuchstabeaDoppelbuchstabeaaenthielten.Hierzu hat die BND-Residentur in Washington beigetragen. DurchdieResidenturdesBNDinLondonwurdenindenletztenachtJahren keine Berichte im Sinne der Frage erstellt. ZurPraxisderAuslandsüberwachungwurdendurchdenBNDkeineBerichte bzw. Arbeitsunterlagen erstellt. b) Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen. c)wirddiebundesregierungdieseberichte,soweitvorhanden,denabgeordnetendesdeutschenbundestagesundderöffentlichkeitzurverfügung stellen? EineWeitergabederBerichterstattungdesBNDundderdeutschenBotschaften inwashingtonundlondonzuderentsprechendenbritischenbzw.us-amerikanischengesetzgebungandendeutschenbundestagunddieöffentlichkeitist nichtvorgesehen.mitgliederndesdeutschenbundestageswerdendurchdie BundesregierunganlassbezogenInformationenzurVerfügunggestellt,inwelchedieBerichtederAuslandsvertretungenbzw.desBNDeinfließen.Darüber hinausbegründetdasparlamentarischefragerechtkeinenanspruchaufdie ÜbersendungvonDokumenten.ZudemsinddieBerichtenichtfürdieÖffentlichkeitbestimmt,sonderndienenderinternenMeinungs-undWillensbildung der Bundesregierung. d) Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 2c wird verwiesen. 3.WurdenangesichtsderimZusammenhangmitdenVorgängenerhobenen Hacking- bzw. Ausspähvorwürfen gegen die USA bereits a) das Cyberabwehrzentrum mit Abwehrmaßnahmen beauftragt, DasCyberabwehrzentrumwirktalsInformationsdrehscheibeunterBeibehaltungderAufgabenundZuständigkeitenderbeteiligtenBehördenaufkooperativerBasis.EigeneBefugnissewiedieVornahmevonoperativenAbwehrmaßnahmen kommen dem Cyberabwehrzentrum hingegen nicht zu. ImRahmenderKoordinierungsaufgabefindetregelmäßigeineBefassungdes Cyberabwehrzentrums mit der aktuellen Bedrohungslage statt.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/14739 b) der Cybersicherheitsrat einberufen und DerCybersicherheitsratistausAnlassderöffentlichenDiskussionumdie ÜberwachungsprogrammePRISMundTEMPORAam5.Juli2013aufEinladungderBeauftragtenderBundesregierungfürInformationstechnik,StaatssekretärinCorneliaRogall-Grothe,zueinerSondersitzungzusammengetreten. ImRahmenderordentlichenSitzungvom1.August2013wurdedasAcht- Punkte-ProgrammderBundesregierungfüreinenbesserenSchutzderPrivatsphäre erörtert. c)dergeneralbundesanwaltzureinleitungförmlicherstrafermittlungsverfahren angewiesen? DerGeneralbundesanwaltbeimBundesgerichtshofprüftineinemBeobachtungsvorgangunterdemBetreff VerdachtdernachrichtendienstlichenAusspähungvonDatendurchdenamerikanischenmilitärischenNachrichtendienst NationalSecurityAgency (NSA)unddenbritischenNachrichtendienst GovernmentCommunicationsHeadquarters (GCHQ),deneraufgrundvon Medienveröffentlichungenam27.Juni2013angelegthat,obeininseineZuständigkeitfallendesErmittlungsverfahren,namentlichnach 99StGB,einzuleitenist.DieBundesregierungnimmtaufdiePrüfungderBundesanwaltschaft keinen Einfluss. d) Soweit nein, warum jeweils nicht? Auf die Antwort zu Frage 3c wird verwiesen. 4.a)InwieweittreffenMedienberichte (SPIEGELONLINE,25.Juni2013, BrandbriefeanbritischeMinister ;SPIEGELONLINE,15.Juni2013, US-SpähprogrammPrism )zu,wonachmehrerebundesministerien am14.junibzw.24.juni2013völligunabhängigvoneinanderfragenkataloge an die US- und britische Regierung versandt haben? DasBundesministeriumdesInnern (BMI)hatsicham11.Juni2012andieUS- Botschaftundam24.Juni2013andiebritischeBotschaftmitjeweilseinem Fragebogengewandt,umdienäherenUmständezudenMedienveröffentlichungen rund um PRISM und TEMPORA zu erfragen. DieBundesministerinderJustiz,SabineLeutheusser-Schnarrenberger,hatsich bereitskurznachdembekanntwerdendervorgängemitschreibenvom 12.Juni2013andenUnitedStatesAttorneyGeneralEricHoldergewandtund darumgebeten,dierechtsgrundlagefürprismundseineanwendung zuerläutern.mitschreibenvom24.juni2013hatdiebundesministerinder Justiz ebenfallskurznachdembekanntwerdenderentsprechendenvorgänge denbritischenjustizministerchristophergraylingunddiebritischeinnenministerintheresamaygebeten,dierechtsgrundlagefürtemporaunddessen Anwendungspraxis zu erläutern. DasAuswärtigeAmtunddiedeutscheBotschaftinWashingtonhabendiese AnfrageninGesprächenmitderamerikanischenBotschaftinBerlinundder US-RegierunginWashingtonbegleitetundklargestellt,dassessichumeineinheitliches Informationsbegehren der Bundesregierung handelt. b)wennja,weshalbwurdendiefragenkatalogeunabhängigvoneinander versandt? InnerhalbderBundesregierunggiltdasRessortprinzip (Artikel65desGrundgesetzes).DiejeweilszuständigenBundesminister/Bundesministerinnenhaben

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode sichiminteresseeinerschnellenaufklärunginihremzuständigkeitsbereich unmittelbar an ihre amerikanischen und britischen Amtskollegen gewandt. c) Welche Antworten liegen bislang auf diese Fragenkataloge vor? AbschließendeAntwortenaufdieFragebögendesBMIstehenseitensGroßbritanniensunddenUSAnochaus.AllerdingswurdenimRahmenderEntsendungvonExpertendelegationenundderReisedesBundesministersdes Innern,Dr.Hans-PeterFriedrich,am12.Juli2013nachWashingtonbereits wichtigeauskünftezudenvondeutschlandaufgeworfenenfragengegeben. DieBundesregierunggehtdavonaus,dasssiemitdemFortschreitendesvonden USAeingeleitetenDeklassifizierungsprozessesweitereAntwortenaufdiegestellten Fragen erhalten wird. DerbritischeJustizministerhataufdasSchreibenderBundesministerinder JustizmitSchreibenvom2.Juli2013geantwortet.DarinerläuterterdierechtlichenGrundlagenfürdieTätigkeitderNachrichtendiensteGroßbritanniens undfürderenkontrolle.eineantwortdesunitedstatesattorneygeneralsteht noch aus. d)wannwirddiebundesregierungsämtlicheantwortenvollständigveröffentlichen? ÜbereinemöglicheVeröffentlichungwirdentschiedenwerden,wennalleAntworten vorliegen. 5.a)WelcheAntwortenliegeninzwischenaufdieFragenderStaatssekretärin imbundesministeriumdesinnern (BMI),CorneliaRogall-Grothe,vor, diesieam11.juni2013anvondenvorgängenunterumständenbetroffene Unternehmen übersandte? b) Wann werden diese Antworten veröffentlicht werden? c) Falls keine Veröffentlichung geplant ist, weshalb nicht? DieFragenderStaatssekretärinimBundesministeriumdesInnern,Cornelia Rogall-Grothe,vom11.Juni2013habendiefolgendenInternetunternehmen beantwortet:yahoo,microsofteinschließlichseinerkonzerntochterskype, GoogleeinschließlichseinerKonzerntochterYoutube,FacebookundApple. Keine Antwort ist bislang von AOL eingegangen. IndenvorliegendenAntwortenwirddieindenMedienimZusammenhangmit demprogrammprismdargestellteunmittelbarezusammenarbeitderunternehmenmitdenus-behördendementiert.dieunternehmengebenan,dass US-Behördenkeinen direktenzugriff aufnutzerdatenbzw. uneingeschränktenzugang zuihrenservernhaben.manseijedochverpflichtet,den amerikanischensicherheitsbehördenaufbeschlussdesfisa-gerichtsdaten zurverfügungzustellen.dabeihandeleessichjedochumgezielteauskünfte, die im Beschluss des FISA-Gerichts spezifiziert werden. MitSchreibenvom9.August2013hatStaatssekretärinCorneliaRogall-Grothe dieobengenanntenunternehmenerneutangeschriebenundummitteilungvon neuereninformationenundaktuellenerkenntnissengebeten.dieunternehmen Yahoo,Google,FacebookundMicrosofteinschließlichseinerKonzerntochter Skypehabenbislanggeantwortet.SiebekräftigeninihrenAntwortenimWesentlichen die bereits zuvor getätigten Ausführungen. DieBundesregierunghatdieMitgliederdesDeutschenBundestagesfrühzeitig undfortlaufendüberdieantwortenderangeschriebenenus-internetunternehmenunterrichtet (u.a.33.sitzungdesunterausschussesneuemediendesdeut-

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/14739 schenbundestagesam24.juni2013,112.sitzungdesinnenausschussesam 26.Juni2013).DiesePraxiswirddieBundesregierungkünftigfortsetzen.Einer HerausgabederAntwortenandieinteressierteÖffentlichkeitstehtnichtsentgegen. 6.WarumzähltedasBMIalsfederführendzuständigesBundesministerium fürfragendesdatenschutzesundderdatensicherheitnichtzudenmitausrichterndesam14.juni2013veranstaltetensogenanntenkrisengesprächs desbundesministeriumsfürwirtschaftundtechnologieunddesbundesministeriums der Justiz? DasGesprächimBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologieam 14.Juni2013dientedemZweck,einenMeinungs-undErfahrungsaustauschmit betroffenenunternehmenundverbändenderinternetwirtschaftzuführen.das GesprächerfolgteaufEinladungdesParlamentarischenStaatssekretärsimBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologie,Hans-JoachimOtto.Seitensder BundesregierungwarennebendemBundesministeriumderJustizauchdasBundesministeriumdesInnern,dasBundesministeriumfürErnährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie das Bundeskanzleramt eingeladen. 7.WelcheMaßnahmenhatdieBundeskanzlerin,Dr.AngelaMerkel,ergriffen,umkünftigzuvermeiden,dass wieimzusammenhangmitdemberichtder BILDZeitung vom17.juli2013bezüglichkenntnisseder Bundeswehrüber dasüberwachungsprogrammprisminafghanistangeschehen denabgeordnetensowiederöffentlichkeitdurchvertretervon BundesoberbehördenimBeiseineinesBundesministersInformationengegebenwerden,denenamnächstenTagdurcheinanderesBundesministerium widersprochen wird? HierzuwirdaufdieAntwortderBundesregierungzuFrage38aufBundestagsdrucksache 17/14560 verwiesen. 8.a)WiebewertetdieBundesregierung,dassderBND-PräsidentimInnenausschussdesDeutschenBundestagesam17.Juli2013übereinneues NSA-AbhörzentruminWiesbaden-Erbenheimberichtete (Frankfurter Rundschau,18.Juli2013),derBNDdiestagsdaraufdementierte,aber dasus-militärpromptdenneubaudes ConsolidatedIntelligenceCenters bestätigte,wohinteileder66thus-militaryintelligencebrigade von Griesheim umziehen sollen (FOCUS Online, 18. Juli 2013)? b)welchemaßnahmehatdiebundesregierunggetroffen,umkünftigderartigewidersprüchlichkeitenindeninformationenderbundesregierung zu vermeiden? Medienberichte,nachdenenBND-PräsidentGerhardSchindlerimgeheimen TeilderSitzungdesInnenausschussesdesDeutschenBundestagesam17.Juli 2013erklärthabe,US-amerikanischeBehördenplanteninWiesbadeneineAbhöranlage, sind unzutreffend. 9. In welcher Art und Weise hat sich die Bundeskanzlerin a)fortlaufendüberdiedetailsderlaufendenaufklärungunddieaktuellen Presseberichte bezüglich der fraglichen Vorgänge informiert, b)seitamtsantrittüberdieinredestehendenvorgängesowieallgemein überdieüberwachungdeutscherdurchausländischegeheimdienste unddieübermittlungvontelekommunikationsdatenanausländische Geheimdienste durch den BND unterrichten lassen?

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode HierzuwirdaufdieAntwortderBundesregierungzuFrage114aufBundestagsdrucksache 17/14560 verwiesen. 10.WiebewertetdieBundeskanzlerindieaufgedecktenVorgängerechtlich und politisch? 11.WiekannundwirddieBundeskanzlerinüberdienotwendigenpolitischenKonsequenzenentscheiden,obwohlsiesichbezüglichderDetails fürunzuständighält,wiesieimsommerinterviewinderbundespressekonferenz vom 19. Juli 2013 mehrfach betont hat? BundeskanzlerinDr.AngelaMerkelhatam19.Juli2013alskonkreteSchlussfolgerungenachtPunktevorgestellt,diesichderzeitinderUmsetzungbefinden.DarüberhinauswirdaufdieVorbemerkungderBundesregierungaufBundestagsdrucksache 17/14560 verwiesen. HeimlicheÜberwachungvonKommunikationsdatendurchUS-amerikanische und britische Geheimdienste 12.InwieweittreffendieBerichtederMedienunddesWhistleblowers Edward Snowden nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass a)diensamonatlichrundeinehalbemilliardekommunikationsverbindungeninoderausdeutschlandoderdeutscherteilnehmerundteilnehmerinnenüberwacht (z.b.telefonate,mails,sms,chatbeiträge), tagesdurchschnittlichbiszu20millionentelefonverbindungenund umdie10millioneninternetdatensätze (vgl.spiegelonline, 30.Juni 2013), AufdieVorbemerkungderBundesregierungsowieaufdieAntwortzuFrage12 auf Bundestagsdrucksache 17/14560 wird verwiesen. b)dievonderbundesregierungzunächstunterschiedenenzwei (bzw.nach derkorrekturdesbundesministersfürbesondereaufgabenronald Pofallaam25.Juli2013sogardrei)PRISM-Programme,diedurchdie NationalSecurityAgency (NSA)undBundeswehrgenutztwerden,jeweilsmitdenNSA-Datenbankennamens Marina und Mainway verbunden sind, AufdieAntwortenzudenFragen38bis41aufBundestagsdrucksache17/14560 wird verwiesen. ImÜbrigenhatdieBundesregierungwederKenntnis,dassNSA-Datenbanken namens Marina und Mainway existieren,nochobdiesedatenbankenmit einemderseitensderusamitprismgenanntenprogrammeimzusammenhang stehen. c)die NSA außerdem Nucleon fürsprachaufzeichnungen,dieausdeminternetdienst Skype abgefangen werden, Pinwale für Inhalte von s und Chats, Dishfire für Inhalte aus sozialen Netzwerken nutze (vgl. FOCUS Online vom 19. Juli 2013)? DerBundesregierungliegenkeineKenntnisseüberProgrammemitdenNamen Nucleon, Pinwale und Dishfire vor.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/14739 d)derbritischegeheimdienstgchqdastransatlantischetelekommunikationskabeltat14,überdasauchdeutschebzw.menschenin Deutschlandkommunizieren,zwischendemdeutschemOrtNorden unddembritischenortbudeanzapfeundüberwache (vgl.süddeutsche Zeitung, 29. Juni 2013), DieBundesregierunghatkeineKenntnis,dasssichdastransatlantischeTelekommunikationskabel TAT 14 tatsächlich im Zugriff des GCHQ befindet. e)auchdiensatelekommunikationskabelinbzw.mitbezugzu DeutschlandanzapfeunddassdeutscheBehördendabeiunterstützen (FAZ, 27.Juni 2013)? DieBundesregierungundauchdieBetreibergroßerdeutscherInternetknotenpunktehabenkeineHinweise,dassinDeutschlandTelekommunikationsdaten durch ausländische Stellen erhoben werden. 13.AufwelcheWeiseundinwelchemUmfangerlauschennachKenntnisder BundesregierungausländischeGeheimdienstedurcheigenedirekteMaßnahmenundmitetwaigerHilfevonUnternehmenKommunikationsdaten deutscher Teilnehmer und Teilnehmerinnen? Auf die Antworten zu den Fragen 1a und 12e wird verwiesen. 14.a)WelcheDatenliefertenderBNDunddasBundesamtfürVerfassungsschutz (BfV)anausländischeGeheimdienstewiedieNSAjeweilsaus derüberwachungsatellitengestützterinternet-undtelekommunikation (bitteseit2001nachjahren,absender-undempfängerdiensten auflisten)? EswirdzunächstaufBundestagsdrucksache17/14560,dortinsbesondereauf dieantwortzufrage43verwiesen.diedatenweitergabebetrifftinhaltlich insbesonderediethemenfelderninternationalerterrorismus,organisiertekriminalität,proliferationsowiedieunterstützungderbundeswehrinauslandseinsätzen.siedientderaufklärungvonkrisengebietenoderländern,indenen deutschesicherheitsinteressenberührtsind.inermangelungeinerlaufenden statistischenerfassungvondatenübermittlungennacheinzelnenqualifikationsmerkmalen (wieetwadasbeinhaltenvoninformationenaussatellitengestützter Internetkommunikation)kannrückwirkendkeineQuantifizierungimSinneder Frage erfolgen. b)aufwelcherrechtsgrundlagewurdendieanausländischegeheimdienste weitergeleiteten Daten jeweils erhoben? DieErhebungderDatendurchdenBNDerfolgtjeweilsaufderGrundlagevon 1Absatz2desGesetzesüberdenBundesnachrichtendienst (BNDG), 2 Absatz1Nummer4,3BNDGsowie 3,5und8desGesetzeszurBeschränkungdesBrief-,Post-undFernmeldegeheimnisses (G10).DasBfVerhebtTelekommunikationsdaten nach 3 G 10. c)fürwelchedauerwurdendiedatenbeimbndundbfvjegespeichert? G10-ErfassungenpersonenbezogenerDatensindgemäß 4Absatz1Satz1,6 Absatz1Satz1und8Absatz4Satz1G10unmittelbarnachErfassungund nachfolgendimabstandvonhöchstenssechsmonatenaufihreerforderlichkeitzuprüfen.werdendieerfassungenzurauftragserfüllungnichtmehrbenö-

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode tigt,sosindsieunverzüglichzulöschen.einelöschungunterbleibt,wennund solangediedatenfüreinemitteilungandenbetroffenenodereinegerichtliche ÜberprüfungderRechtmäßigkeitderBeschränkungsmaßnahmebenötigtwerden.IndiesemFallewerdendieDatengesperrtundnurnochfürdiegenannten Zweckegenutzt.IndenübrigenFällenrichtetsichdieLöschungnach 5 Absatz1BNDGi.V.m. 12Absatz2desBundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG). d)aufwelcherrechtsgrundlagewurdendiedatenanausländischegeheimdienste übermittelt? DieÜbermittlungdurchdenBNDanausländischeStellenerfolgtaufder Grundlagevon 1Absatz2BNDG, 9Absatz2BNDGi.V.m.19Absatz3 BVerfSchG sowie 7a G 10. DieÜbermittlungdurchdasBfVanausländischeStellenerfolgtaufderGrundlagevon 19Absatz3BVerfSchG.ImWegederZusammenarbeitübermitteln diefachbereichedesbfvnachdiesernormpersonenbezogenedatenanpartnerdienste,wenndieübermittlungzuraufgabenerfüllungoderzurwahrung erheblichersicherheitsinteressendesempfängerserforderlichist.dieübermittlungunterbleibt,wennauswärtigebelangedeutschlandsoderüberwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen. DieÜbermittlungkannsichauchaufDatendeutscherStaatsbürgerbeziehen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. SoweitdieÜbermittlungvonInformationen,dieausG10-Beschränkungsmaßnahmenstammen,inRedesteht,richtetsichdiesenachdenÜbermittlungsvorschriften des 4 G 10. e) Zu welchen Zwecken wurden die Daten je übermittelt? DerBNDhatDatenzurErfüllungderindengenanntenRechtsgrundlagendem BNDübertragenengesetzlichenAufgabenübermittelt.Ergänzendwirdaufdie AntwortzuFrage14asowieaufBundestagsdrucksache17/14560,dortinsbesondereaufdieVorbemerkungderBundesregierungsowiedieAntwortenzu den Fragen 43, 44 und 85, verwiesen. f)wannwurdendiefürdatenerhebungenunddatenübermittlungengesetzlichvorgeschriebenengenehmigungen,z.b.desbundeskanzleramtes oder des BMI, jeweils eingeholt? EswirdaufBundestagsdrucksache17/14560,dortaufdieVorbemerkungder BundesregierungunddieAntwortzuFrage86,verwiesen.DieZustimmungen desbundeskanzleramtesdatierenvom21.und27.märz2012sowievom4.juli g) Falls keine Genehmigungen eingeholt wurden, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 14f wird verwiesen. h)wannwurdenjeweilsdasparlamentarischekontrollgremiumunddie G10-KommissiondesDeutschenBundestagesumZustimmungersucht bzw. informiert? InBezugaufdenBNDwirdaufBundestagsdrucksache17/14560,dortaufdie VorbemerkungderBundesregierungunddieAntwortzuFrage87,verwiesen. DieeinschlägigenBerichtezurDurchführungdesG10zurUnterrichtungdes ParlamentarischenKontrollgremiums (PKGr)gemäß 14Absatz1desG10

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/14739 fürdasersteundzweitehalbjahr2012warengegenstandder38.und41.sitzung des PKGr am 13. März 2013 und am 26. Juni DasBfVinformiertdasPKGrunddieG10-Kommissionentsprechenddergesetzlichen Vorschriften regelmäßig. i)fallskeineinformationbzw.zustimmungdiesergremienüberdiedatenerhebung und die Übermittlung von Daten erfolgte, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 14h wird verwiesen. 15.WielautendieAntwortenzudenFragenentsprechendderBuchstaben 14abis14i,jedochbezogenaufDatenausderBND-Überwachungleitungsgebundener Internet- und Telekommunikation? InrechtlicherHinsichtergebensichkeineUnterschiedezwischenderErfassung satellitengestützterundleitungsgebundenerkommunikation.insofernwirdauf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 16.InwieweitundwieunterstützenderBNDoderanderedeutscheSicherheitsbehördenausländischeDiensteauchbeimAnzapfenvonTelekommunikationskabeln vor allem in Deutschland? WederBNDnochanderedeutscheSicherheitsbehördenunterstützenausländischeDienstebeiderErhebungvonTelekommunikationsdatenanTelekommunikationskabeln in Deutschland. 17.a)WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdievondenDienstenFrankreichsbetriebeneInternet-undTelekommunikationsüberwachungunddiemöglicheBetroffenheitdeutscherInternet-undTelekommunikation dadurch (vgl. Süddeutsche.de, 5. Juli 2013)? AufdieAntwortzuFrage1awirdverwiesen.EineBetroffenheitdeutscherInternet-undTelekommunikationvonsolchenÜberwachungsmaßnahmenkann nichtausgeschlossenwerden,sofernhierfürausländischetelekommunikationsnetzeoderausländischetelekommunikations-bzw.internetdienstegenutzt werden. b)welcheschrittehatdiebundesregierungbislangunternommen,um densachverhaltaufzuklärensowiegegenüberfrankreichaufdieeinhaltung deutscher als auch europäischer Grundrechte zu dringen? Die Bundesregierung steht hierzu mit der französischen Regierung in Kontakt. AufnahmevonEdwardSnowden,WhistleblowerschutzundNutzungvon Whistleblower-Informationen zur Aufklärung 18.a)WelcheInformationenhatdieBundeskanzlerinzurRechtslagebeim WhistleblowerschutzindenUSAundinDeutschland,wennsieu.a. imsommerinterviewvorderbundespressekonferenzvom19.juli 2013davonausging,dassWhistleblowersichinjedemdemokratischen Staat vertrauensvoll an irgendjemanden wenden können? Besondere Whistleblower-Gesetze bestehenvoralleminstaaten,dievom anglo-amerikanischenrechtskreisgeprägtsind (insbesondereusa,groß-

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode britannien,kanada,australien).indeutschlandexistiertzwarkeinspezielles Whistleblower-Gesetz,WhistleblowersindgleichwohlinDeutschlandgeschützt.DerSchutzwirddurchdieallgemeinenarbeitsrechtlichenundverfassungsrechtlichenVorschriftensowiedurchdiehöchstrichterlicheRechtsprechunggewährleistet.DerEuropäischeGerichtshoffürMenschenrechtehatdas RechtvonBeschäftigteninDeutschlandweiterkonkretisiert,auchöffentlich aufmissständeanihremarbeitsplatzhinzuweisen.andersalsinanderenstaatengibtesindeutschlandeinenhohenarbeitsrechtlichenschutzstandardfür ArbeitnehmerinnenundArbeitnehmer,z.B.beiAbmahnungenundKündigungen.DieserhoheStandardgiltauchinWhistleblower-Fällen.Dieszeigt,dass derschutzvonwhistleblowernaufunterschiedlichenwegenverwirklichtwerden kann. b)istderbundeskanzlerinbekannt,dasseingesetzentwurfderfraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNENzumWhistleblowerschutz (Bundestagsdrucksache17/9782)mitderMehrheitderFraktionenderCDU/CSU undfdpimdeutschenbundestagam14.juni2013abgelehntwurde? AusweislichdesPlenarprotokollsaufBundestagsdrucksache17/246Seite31506 istdergenanntegesetzentwurfinzweiterberatungmitdenstimmender Koalitionsfraktionen und der Linksfraktion abgelehnt worden. 19.a)HatdieBundesregierung,eineBundesbehördeodereinBeauftragter sichseitdenerstenmedienberichtenvom6.juni2013überdievorgängemitedwardsnowdenodereinemanderenpressebekannten WhistleblowerinVerbindunggesetzt,umdieFaktenüberdieAusspähung durch ausländische Geheimdienste weiter aufzuklären? b) Wenn nein, warum nicht? DieBundesregierungklärtderzeitgemeinsammitdenamerikanischenundbritischenPartnerbehördendenSachverhaltauf.DieVereinigtenStaatenvon AmerikaundGroßbritanniensinddemokratischeRechtsstaatenundengeVerbündeteDeutschlands.DergegenseitigeRespektgebietetes,dieAufklärungim Rahmen der internationalen Gepflogenheiten zu betreiben. EineLadungzurzeugenschaftlichenVernehmungineinemErmittlungsverfahrenwärenurunterdenVoraussetzungenderRechtshilfeinStrafsachenmöglich. EinRechtshilfeersuchenmitdemZielderVernehmungSnowdenskannvon einerstrafverfolgungsbehördegestelltwerden,wenndievernehmungzur AufklärungdesSachverhaltesineinemanhängigenErmittlungsverfahrenfür erforderlichgehaltenwird.dieseentscheidungtrifftdiezuständigestrafverfolgungsbehörde. 20.WiesomachtedasBundesministeriumdesInnernbishernichtvom 22 desaufenthaltsgesetzesgebrauch,wonachdemwhistlebloweredward SnowdeneineAufenthaltserlaubnisinDeutschlandangebotenunderteilt werdenkönnte,auchumihnhieralszeugenzudenmutmaßlichstrafbaren Vorgängen vernehmen zu können? DieErteilungeinerAufenthaltserlaubnisnach 22desAufenthaltsgesetzes (AufenthG)kommtentwederausvölkerrechtlichenoderdringendenhumanitärenGründen (Satz1)oderzurWahrungpolitischerInteressenderBundesrepublikDeutschland (Satz2)inBetracht.KeinedieserVoraussetzungenistnach AuffassungderzuständigenRessorts (AuswärtigesAmtundBundesministerium des Innern) im Fall von Edward Snowden erfüllt.

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/ WelcherechtlichenMöglichkeitenhatDeutschland,fallsnachetwaiger AufnahmeEdwardSnowdenshierdieUSAseineAuslieferungverlangten, um die Auslieferung, etwa aus politischen Gründen, zu verweigern? ZudemhypothetischenEinzelfallkanndieBundesregierungkeineEinschätzungabgeben.DerAuslieferungsverkehrmitdenUSAfindetgrundsätzlich nachdemauslieferungsvertragvom20.juni1978zwischenderbundesrepublikdeutschlandunddenvereinigtenstaatenvonamerikainverbindungmit demzusatzvertragzumauslieferungsvertragzwischenderbundesrepublik DeutschlandunddenVereinigtenStaatenvonAmerikavom21.Oktober1986 undinverbindungmitdemzweitenzusatzvertragzumauslieferungsvertrag zwischenderbundesrepublikdeutschlandunddenvereinigtenstaatenvon Amerika vom 18. April 2006 statt. Ja. Strategische Fernmeldeüberwachung durch den BND 22.IstderBundesregierungbekannt,dassderGesetzgebermitderÄnderung desartikel10-gesetzes (G10-Gesetz)imJahre2001denUmfangder bisherigenkontrolldichtebeider StrategischenBeschränkung nichterhöhen wollte (vgl. Bundestagsdrucksache 14/5655, S. 17)? 23. Teilt die Bundesregierung dieses damalige Ziel des Gesetzgebers noch? Ja.MitderinderFrage22angesprochenenGesetzesänderungisteineAnpassungandentechnischenFortschrittinderAbwicklungdesinternationalenTelekommunikationsverkehrserfolgt.EineErweiterungdesUmfangsderbisherigen Kontrolldichte war nicht beabsichtigt. 24.WiehochwarendieindiesemBereichzunächsterfassten (vorbeginnder Auswertungs-undAussonderungsvorgänge)Datenmengenjeweilsinden letzten beiden Jahren vor der Rechtsänderung (siehe Frage 22)? EinestatistischeErfassungvonDatenimSinnederFragefandundfindetnicht statt. 25.Wiehochwarendiese (DefinitionsieheFrage24)Datenmengeninden JahrennachdemInkrafttretenderRechtsänderung (siehefrage22)bis heute jeweils? Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen. 26.WiehochwardieÜbertragungskapazitätderimgenanntenZeitraum (siehefrage25)überwachtenübertragungswegeinsgesamtjeweilsjährlich? DieAngabeeinesjährlichenGesamtwertesfürdeninderFrage25genannten Zeitraumistnichtmöglich.DiejeweiligenAnordnungensindaufeinen dreimonatigenanordnungszeitraumspezifiziert.dieübertragungskapazität derangeordnetenübertragungswegeistabhängigvonderanzahlundderart der angeordneten Übertragungswege.

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 27.TrifftesnachAuffassungderBundesregierungzu,dassdie20-Prozent- Begrenzungdes 10Absatz4Satz4G10-GesetzauchdieÜberwachung des -verkehrsbiszu100prozenterlaubt,soferndadurchnicht mehrals20prozentderaufdemjeweiligenübertragungswegzurverfügung stehenden Übertragungskapazität betroffen ist? Die20-Prozent-Begrenzungdes 10Absatz4Satz4G10richtetsichnachder KapazitätdesangeordnetenÜbertragungswegesundnichtnachdessentatsächlichem Inhalt. Ja. 28.StimmtdieBundesregierungzu,dassunterdemBegriff internationale Telekommunikationsbeziehungen in 5G10-GesetznurKommunikationsvorgänge aus dem Bundesgebiet ins Ausland und umgekehrt fallen? 29.KanndieBundesregierungbestätigen,dasszudenGebieten,überdie Informationengesammeltwerdensollen ( 10Absatz4G10-Gesetz),in derpraxis,verbündetestaaten (z.b.usa)odergarmitgliedstaatender Europäischen Union nicht gezählt wurden und werden? DasGebiet,überdasInformationengesammeltwerdensoll,wirdinderjeweiligen Beschränkungsanordnung bezeichnet ( 10 Absatz 4 Satz 2 G 10). 30.Inwieweittriffteszu,dassüberdieüberwachtenÜbertragungswege heutetechnischzwangsläufigauchfolgendekommunikationsvorgänge abgewickeltwerdenkönnen (dienichtunterdensichausdenbeidenvorstehendenfragenergebendenanwendungsbereichstrategischerfernmeldeüberwachung fallen): a)rein innerdeutsche Verkehre, b) Verkehre mit dem europäischen oder verbündeten Ausland und c)rein innerausländische Verkehre? InwieweitininternationalenÜbertragungssystemenTelekommunikationsverkehremitDeutschlandbezuggeführtwerden,isteineständigrevidierbare MarktentscheidungderProvidernachverfügbarerundpreiswerterfreierBandbreite.AußerhalbinnerdeutscherÜbertragungsstreckenwerdenvorwiegend, abernichtausschließlich,kommunikationenvondeutschlandindasausland undumgekehrtübertragen.insofernkönnenanbeliebigenortenderweltkommunikationenmitdeutschlandbezug,darunterauchinnerdeutscheverkehre, auftreten.ausdiesemgrundfindetzurdurchführungvonstrategischenbeschränkungsmaßnahmennach 5Absatz1G10eineBereinigunguminnerdeutsche Verkehre statt. DurcheinmehrstufigesVerfahrenwirdsichergestellt,dassreininnerdeutsche Verkehre weder erfasst noch gespeichert werden. 31. Falls das (Frage 30) zutrifft, a)ist ggf.beschreibenaufwelchemwege gesichert,dasszudenvorgenanntenverkehren (PunktationzuFrage30)wedereineErfassung, noch eine Speicherung oder gar eine Auswertung erfolgt, b)istesrichtig,dassdie de -Endungeiner -Adresseunddie IP-AdresseindenErgebnissenderstrategischenFernmeldeüberwa-

15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/14739 chungnach 5G10-GesetznichtsicherAufschlussdarübergeben,ob es sich um einen reinen Inlandsverkehr handelt? c)wieundwanngenauerfolgtdieaussonderungderindenfragen30a bis30cbeschriebeneninternet-undtelekommunikationsverkehre (bitte um genaue technische Beschreibung)? d)fallseineerfassungerfolgt,istzumindestsichergestellt,dassdiedaten ausgesondert und vernichtet werden? e)wirdgegebenenfallshinsichtlichderfragen31abis31dnachdenunterschiedlichen Verkehren differenziert, und wenn ja, wie? 32.FallsausdenAntwortenzuFrage31folgt,dassnichtvollständiggesichertist,dassdiegenanntenVerkehrenichterfasstoder/undgespeichert werden, a) wie rechtfertigt die Bundesregierung dies? b)vertrittsiedieauffassung,dassdasg10-gesetzfürderartigevorgängenichtgreiftunddiedatender Aufgabenzuweisungdes 1BNDG zugeordnet (BVerfGE 100, S. 313, 318) werden können? c) Was heißt dies (Frage 32b) ggf. im Einzelnen? d)könnendiedateninsbesonderevombndgespeichertundausgewertetodergarandritte (z.b.dieamerikanischeseite)weitergegeben werden (bitte jeweils mit Angabe der Rechtsgrundlage)? DieFragen31und32werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. GegenstandderFragen31und32sindsolcheInformationen,diedasStaatswohlberührenunddaherineinerzurVeröffentlichungvorgesehenenFassung nichtzubehandelnsind.dasverfassungsrechtlichverbürgtefrage-undinformationsrechtdesdeutschenbundestagesgegenüberderbundesregierungwird durchgleichfallsverfassungsrechtgenießendeschutzwürdigeinteressenwie dasstaatswohlbegrenzt.miteinersubstantiiertenbeantwortungdieserfragen würdeneinzelheitenzurmethodikdesbndbenannt,diedieweiterearbeitsfähigkeitundaufgabenerfüllungaufdemspezifischengebietdertechnischen Aufklärung gefährden würde. EineBekanntgabevonEinzelheitenzumkonkretenVerfahrenderSelektionauf BasisdergeltendenGesetzeerfassterTelekommunikationsverkehreimRahmendertechnischenAufklärungwürdeweitgehendeRückschlüsseaufdie technischeausstattungunddamitmittelbarauchaufdietechnischenfähigkeitenunddasaufklärungspotentialdesbndzulassen.dadurchkönntediefähigkeitdesbnd,nachrichtendienstlicheerkenntnisseimwegedertechnischenaufklärungzugewinnen,inerheblicherweisenegativbeeinflusst werden.diegewinnungvoninformationendurchtechnischeaufklärungist fürdiesicherheitderbundesrepublikdeutschlandundfürdieaufgabenerfüllungdesbndjedochunerlässlich.sofernsolcheinformationenentfallenoder wesentlichzurückgehensollten,würdenempfindlicheinformationslückenauch imhinblickaufdiesicherheitslagederbundesrepublikdeutschlanddrohen. DerartigeErkenntnissedieneninsbesondereauchderBeurteilungderSicherheitslageindenEinsatzgebietenderBundeswehrimAusland.OhnediesesMaterialwäreeinesolcheSicherheitsanalysenurnochsehreingeschränktmöglich, dadassicherheitslagebildzueinemnichtunerheblichenteilaufgrundvoninformationen,diedurchdietechnischeaufklärunggewonnenwerden,erstellt wird.dassonstigeinformationsaufkommendesbndistnichtausreichend,um einvollständigesbildzuerhaltenundinformationsdefiziteimbereichder technischen Aufklärung zu kompensieren.

16 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode InsofernbirgteineOffenlegungderangefragtenInformationendieGefahr,dass EinzelheitenzurkonkretenMethodikundzuausdenvorgenanntenGründenim hohenmaßeschutzwürdigenspezifischentechnischenfähigkeitendesbnd bekanntwürden.infolgedessenkönntensowohlstaatlichealsauchnichtstaatlicheakteurerückschlüsseaufspezifischevorgehensweisenundtechnischefähigkeitendesbndgewinnen.dieswürdefolgenschwereeinschränkungender Informationsgewinnungbedeuten,womitletztlichdergesetzlicheAuftragdes BND diesammlungundauswertungvoninformationenüberdasausland, dievonaußen-undsicherheitspolitischerbedeutungfürdiebundesrepublik Deutschlandsind ( 1Absatz2BNDG) nichtmehrsachgerechterfülltwerden könnte. EineVS-EinstufungundHinterlegungderangefragtenInformationeninder GeheimschutzstelledesDeutschenBundestageswürdeihrererheblichenBrisanzimHinblickaufdieBedeutungdertechnischenAufklärungfürdieAufgabenerfüllungdesBNDnichtausreichendRechnungtragen.DieangefragtenInhaltebeschreibendietechnischenFähigkeitendesBNDsodetailliert,dasseine BekanntgabeauchgegenübereinembegrenztenKreisvonEmpfängernihrem SchutzbedürfnisnichtRechnungtragenkann.Diesgiltumsomehr,alssieSpezifikabetreffen,derentechnischeUmsetzungnurineinembestimmtenVerfahrenerfolgenkann.BeieinemBekanntwerdenderschutzbedürftigenInformation wäre kein Ersatz durch andere Instrumente möglich. AusdemVorgesagtenergibtsich,dassdieerbetenenInformationenderart schutzbedürftigegeheimhaltungsinteressenberühren,dasseineauchnurgeringfügigegefahrihresbekanntwerdensunterkeinenumständenhingenommenwerdenkann,weshalbnachkonkreterabwägungdesparlamentarischen InformationsrechtsmitdemStaatswohlhierausnahmsweiseLetzteresüberwiegt. 33.TeiltdieBundesregierungdieRechtsauffassung,dasseineWeiterleitung derergebnissederstrategischenfernmeldeüberwachungdannnicht rechtmäßigwäre,wenndieaussonderungdesreininnerdeutschenverkehrs nicht gelingt? Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen. 34.HielteesdieBundesregierungfürrechtmäßig,personenbezogeneDaten, diederbndzulässigerweisegewonnenhat,anus-amerikanischestellenzuübermitteln,damitdiesedort zurinformationsgewinnungauch fürdiedeutscheseite mitdenetwadurchprismerlangtenus-datenbeständen abgeglichen werden? DerBNDübermitteltInformationenanUS-amerikanischeStellenausschließlich auf Grundlage der geltenden Gesetze. 35.WiestelltsichderansonstengleicheSachverhaltfürdeutscheTruppenim AuslandwegendortigerErkenntnissedar,diesiederamerikanischen Seite zum entsprechenden Zweck übermitteln? JeglichesHandelnderBundeswehrimEinsatzerfolgtimEinklangmitdemim EinzelfallanwendbarennationalenundinternationalenRecht,insbesondere demjeweiligenmandatunddemsichausdiesemergebendenauftrag.liegen dievoraussetzungenimeinzelfallvor,wäreauchdieübermittlungvonrechtmäßiggewonnenenpersonenbezogenendatenanus-amerikanischestellen zulässig.

17 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/ ErfolgtdieWeiterleitungvonInternet-undTelekommunikationsdaten ausderstrategischenfernmeldeaufklärunggemäß 5G10-Gesetznach derrechtsauffassungderbundesregierungaufgrunddes 7aG10-Gesetzoder,wieinderPressemitteilungdesBNDvom4.August2013angedeutet,nachdenVorschriftendesBND-Gesetzes (bitteumdifferenzierte und ausführliche Begründung)? DieÜbermittlungvondurchBeschränkungsmaßnahmennach 5Absatz1 Satz3Nummer2,3und7G10erhobenenpersonenbezogenenDatenvonBetroffenenanmitnachrichtendienstlichenAufgabenbetrauteausländischeStellen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des 7a G GibtesbezüglichderKommunikationsdatensammlungund-verarbeitung imrahmengemeinsamerinternationalereinsätzeregeln,z.b.der NATO? Wenn ja, welche Regeln welcher Instanzen? AufdenGeheimeingestuftenAntwortteilgemäßVorbemerkungderBundesregierung wird verwiesen. * Geltung des deutschen Rechts auf deutschem Boden 38.GehörtesnachderRechtsauffassungderBundesregierungzurverfassungsrechtlichverankertenSchutzpflichtdesStaates,dieMenschenin DeutschlanddurchrechtlicheundpolitischeMaßnahmenvorderVerletzung ihrer Grundrechte durch Dritte zu schützen? 39.IstesnachderRechtsauffassungderBundesregierungfürdasBesteheneinerverfassungsrechtlichenSchutzpflichtentscheidend,welcherRechtsordnungdieHandlung,vonderdieVerletzungderGrundrechteeinerin Deutschland befindlichen Person ausgeht, unterliegt? Die Fragen 38 und 39 werden gemeinsam beantwortet. DieGrundrechtesicherndieFreiheitssphäredesEinzelnenvorEingriffender öffentlichengewalt.ausderobjektivenbedeutungdergrundrechtewerden darüberhinausstaatlicheschutzpflichtenabgeleitet,dieesderdeutschen Hoheitsgewaltgrundsätzlichauchgebietenkönnen,dieSchutzgegenständeder einzelnengrundrechtevorverletzungenzuschützen,welchewedervomdeutschenstaatausgehennochvondiesemmitzuverantwortensind.beidererfüllungdieserschutzpflichtenmisstdasbundesverfassungsgerichtstaatlichen StellengrundsätzlicheinenweitenEinschätzungs-,Wertungs-undGestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 96, 56 (64); 115, 118 (159f.)). 40.MitwelchenErgebnissenkontrolliertdieBundesregierungseit2001, dassmilitärnahedienststellenehemaligerv.a.us-amerikanischerund britischerstationierungsstreitkräftesowiediesenverbundeneunternehmen (z.b.derweltgrößtedatennetzbetreiberlevel3communications LLCoderdieL3ServicesInc.)inDeutschlandihrerVerpflichtungzur striktenbeachtungdeutschen (auchdatenschutz-)rechtshierzulandegemäßartikel2desnato-truppenstatuts (NTS)nachkommenundnicht, wiemehrfachberichtet,aufinternetknotenpunkteindeutschlandzugreifenoderaufandereartundweisedeutschentelekommunikations-und *DasBundesministeriumdesInnernhatdieAntwortals VS Geheim eingestuft.dieantwortistin dergeheimschutzstelledesdeutschenbundestageshinterlegtundkanndortnachmaßgabedergeheimschutzordnung eingesehen werden.

18 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Internetverkehrüberwachenbzw.beimÜberwachenhelfen (siehez.b. ZDF, Frontal 21 am 30. Juli 2013 und golem.de, 2. Juli 2013)? Deutsches Recht ist auf deutschem Hoheitsgebiet von jedermann einzuhalten. FürdieDurchführungstaatlicherKontrollenbedarfesinderRegeleinesAnfangsverdachts. LiegenAnhaltspunktevor,dieeineGefahrfürdieöffentlicheSicherheitoder OrdnungodereinenAnfangsverdachtimSinnederStrafprozessordnungbegründen,istesAufgabederPolizei-undOrdnungsbehördenbzw.derStrafverfolgungsbehördeneinzuschreiten.EinesolcheGefahrbzw.einsolcherAnfangsverdachtlageninderVergangenheitnichtvor.DerGeneralbundesanwalt beimbundesgerichtshofprüftderzeitjedochdieeinleitungeinesermittlungsverfahrens. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3c und 12e verwiesen. 41.a)IstdieBunderegierungdemVerdachtnachgegangen,dassprivateFirmen unterumständenunterberufungaufausländischesrechtoder dieanforderungausländischersicherheitsbehörden anausländische SicherheitsbehördenDatenvonDatenknotenpunktenoderausLeitungenaufdeutschemBodenweiterleiten (siehez.b.süddeutsche.de, 2.August 2013)? ImRahmenderAufklärungsarbeithatdasBSIdieDeutscheTelekomund VerizonDeutschlandalsBetreiberderRegierungsnetzesowiedenBetreiber desinternetknotensde-cixam1.juli2013umstellungnahmezueinerinmedienberichtenbehauptetenzusammenarbeitmitausländischen,insbesondere US-amerikanischenundbritischenNachrichtendienstengebeten.DieangeschriebenenUnternehmenhabeninihrenAntwortenversichert,dassausländischeSicherheitsbehördeninDeutschlandkeinenZugriffaufDatenhaben.Für denfall,dassausländischesicherheitsbehördendatenausdeutschlandbenötigen, erfolge dies im Wege von Rechtshilfeersuchen an deutsche Behörden. DarüberhinausistdieBundesnetzagenturalsAufsichtsbehördedeninder PresseaufgeworfenenVerdachtsmomentennachgegangenundhatimRahmen ihrerbefugnissedieindeutschlandtätigentelekommunikationsunternehmen, dieindemgenanntenpresseartikelvom2.august2013benanntsind,am 9. August 2013 in Bonn zu den Vorwürfen befragt. DieEinberufungzuderAnhörungstütztesichauf 115Absatz1desTelekommunikationsgesetzes (TKG).SieergingalsMaßnahme,umdieEinhaltungder VorschriftendessiebtenTeilsdesTKGsowiederaufGrunddieserVorschriften ergangenenrechtsverordnungenundderjeweilsanzuwendendentechnischen Richtliniensicherzustellen.ErgänzendzuderAnhörungwurdendieUnternehmen einer schriftlichen Befragung unterzogen Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12e verwiesen. b)welchestrafrechtlichenermittlungenwurdennachkenntnisderbundesregierung deswegen eingeleitet? c)fallsdiebundesregierungodereinestaatsanwaltschaftdemnachging, mit welchen Ergebnissen? d) Falls nein, warum nicht? DieFragensindTeildesinderAntwortzuFrage3cgenanntenBeobachtungsvorgangsderBundesanwaltschaft.ÜberstrafrechtlicheErmittlungenaufanderen Ebenen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

19 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19 Drucksache 17/ MitwelchenMaßnahmenstelltdieBundesregierungimRahmenihrer Zuständigkeitsicher,dassUnternehmen,wieetwadieDeutscheTelekom AG (vgl.focusonlinevom24.juli2013),dieindenusaverbundene (Tochter-)UnternehmenunterhaltenoderdeutscheKundendatenmithilfe US-amerikanischerNetzbetreiberoderandererDatendienstleisterbearbeiten,DatennichtanUS-amerikanischeSicherheitsbehördenweiterleiten? Telekommunikationsunternehmen,dieinDeutschlandDatenerheben,unterliegenuneingeschränktdenAnforderungendesTKG.DasTKGerlaubtkeineZugriffeausländischerSicherheitsbehördenaufinDeutschlanderhobeneDaten. DieEinhaltungdergesetzlichenAnforderungennachTeil7desTKGstellen diebundesnetzagenturundderbundesbeauftragtefürdendatenschutzunddie Informationssicherheit nach Maßgabe des 115 TKG sicher. TochterunternehmendeutscherUnternehmenimAuslandwieT-MobileUSA unterliegenhinsichtlichderimauslanderhobenendatendendortigengesetzlichen Anforderungen. 43.MitwelchemErgebnishatdieBundesnetzagenturgeprüft,obdiesenUnternehmen (vgl.fragen39bis41)ihretätigkeitalsbetreibervontelekommunikationsnetzenoderanbietervontelekommunikationsdiensten gemäß 126 des Telekommunikationsgesetzes zu versagen ist? Nach 126Absatz3TKGkanndieBundesnetzagentureineTätigkeitalsBetreibervonTelekommunikationsnetzenoderAnbietervonTelekommunikationsdienstenuntersagen,soferndasUnternehmenseineVerpflichtungenin schwereroderwiederholterweiseverletztoderdenvonderbundesnetzagentur zurabhilfeangeordnetenmaßnahmennach 126Absatz2TKGnichtnachkommt.DieinderAntwortzuFrage41aaufgeführtenMaßnahmenderBundesnetzagenturergabenkeineAnhaltspunktedafür,dassVoraussetzungenzur Anwendbarkeitdes 126Absatz3TKGbeidenbefragtenUnternehmenvorliegen. 44.a)WirddieEinhaltungdeutschenRechtsaufUS-amerikanischenMilitärbasen,ÜberwachungsstationenundanderenLiegenschaftenin Deutschland sowie hier tätigen Unternehmen regelmäßig überwacht? b)wenn ja, wie? Auf die Antwort zu Frage 40 wird verwiesen. 45.a)WelcheBND-Abhöreinrichtungen (bzw.getarnt,etwaals Bundesstelle für Fernmeldestatistik ) bestehen in Schöningen? b)welcheinternet-undtelekommunikationsdatenerfasstderbnddort, und auf welchem technischen Wege? c)welcheundwievielederdorterfassteninternet-undtelekommunikationsdatenwerdenseitwannaufwelcherrechtsgrundlageandiensa übermittelt? AufdenGeheimeingestuftenAntwortteilgemäßVorbemerkungderBundesregierung wird verwiesen. * *DasBundesministeriumdesInnernhatdieAntwortals VS Geheim eingestuft.dieantwortistin dergeheimschutzstelledesdeutschenbundestageshinterlegtundkanndortnachmaßgabedergeheimschutzordnung eingesehen werden.

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