2013). DieProblematikwarauchGegenstandderBeratungenderJustiz-undInnenministerderEuropäischenUnionAnfangJuni.DerAnti-Terror-Koordinator

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag delen, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/14308 Reisebewegungen und Radikalisierungen syrischer Kämpfer Vorbemerkung der Fragesteller DerBürgerkrieginSyrienentfaltetoffenbareinezunehmendeAttraktivitätfür AnhängerdjihadistischerStrömungenauchinderEU.AngabendesBundesministersdesInnernzufolgesindbisherrund60MenschenausDeutschland nachsyriengereist,umsichdenkämpfenaufseitenderrebellenanzuschließen.dortwürdensieimumgangmitwaffenausgebildetundideologischweiterradikalisiert.derbundesministerbezeichnetdiesemännerbeiihrerrückkehrals tickendezeitbomben underklärtesfürnotwendig,mehrinformationenüberihrereisebewegungenzuerhalten (WELTamSONNTAG,16.Juni 2013). DieProblematikwarauchGegenstandderBeratungenderJustiz-undInnenministerderEuropäischenUnionAnfangJuni.DerAnti-Terror-Koordinator dereuhateinenkatalogmitvorschlägenvorgestellt,umsolchereisen zwecks Teilnahme an den Kämpfen zu verhindern. ZudenbesprochenenMaßnahmengehörenVerwaltungsaktewieetwaderEinzugvonReisepässenoderAusreiseuntersagungen,aberaucheinverstärkter InformationsaustauschderPolizeienundderGeheimdienste.AuchdieForderungnachderEinführungeinerautomatischenFluggastdatenübermittlung (PNR)andieSicherheitsbehördenbeiFlugreisenausderoderindieEUwird erneutdiskutiert.außerdemsolleneuropol,eurojustundfrontexeinbezogen werden. DieFragestellerhabenbereitsinderVergangenheitmehrfachkritisiert,dass aufderbasisbehaupteter,abernichtnähererläuterter,unbewiesener Sicherheitsbedrohungen Grundrechte eingeschränkt werden. AusSichtderFragestellertragendieEU-Regierendenselbstdazubei,die MotivationvonIslamistenzuerhöhen,sichdjihadistischenMilizenanzuschlie- ßen.DenndieEUergreiftimbewaffnetenKonfliktzwischendemBaath- RegimeunddenunterschiedlichenRebellengruppeneinseitigParteigegenPräsidentBasharal-Assad,wasaufdieislamistischeSzeneermutigendwirkt.SoferneinProblemmitradikalisierten,militantenRückkehrerntatsächlichexistiert, wäre dies jedenfalls teilweise ein hausgemachtes. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom16.Juli2013übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode VordiesemHintergrundberichtetedieTagesschauauchübereinTreffendes PräsidentendesBundesnachrichtendienstes (BND),GerhardSchindler,mit demsyrischengeheimdienst ( LautBerichtdesARD-StudiosAmmanseiGerhardSchindlerinderersten MaiwocheindersyrischenHauptstadtDamaskuszuGastgewesen,inBegleitungdesLeitersderAbteilungTE,zuständigfürdieAbwehrinternationalen Terrorismus.AusDamaskushabederARD-KorrespondentinAmmanerfahren,dassdasZieldesBesuchsdieWiederaufnahmederZusammenarbeit zwischendengeheimdienstenbeiderländergewesensei,um dieerkenntnissedersyrischenkollegenzunutzen. Vorbemerkung der Bundesregierung DerimMärz2011begonneneAufstandgegendasRegimeistmittlerweilein einekomplexemilitärischeauseinandersetzungumgeschlagen,dieallestädte undregioneninderarabischenrepubliksyrienbetrifft.diezahldertoten undverletztenistbeträchtlich.diefrontderregimegegneristheterogen,sie reichtübernationalistischeoderislamischgeprägtegruppierungenbishinzu jihadistischengruppierungen.fernersollenzahlreichekleineislamischeund jihadistischekampfverbändeexistieren,überderenideologischeausrichtung undanführerbzw.mitgliederinderbundesrepublikdeutschlandnurwenig bekanntist.nacherkenntnissenderbundesregierungsindunterdenjihadistischenbzw.islamistischengruppierungendiejabhatal-nusra,al-qaidainirak bzw.islamischerstaatvonirak,jayshal-muhajirinwalansarsowiekataib Ahraral-ShamgegenwärtigvonherausgehobenerBedeutungimSyrien-Konflikt.AndenKämpfeninSyriensindlängstnichtmehrnurSyrerbeteiligt.Eine belastbarezahlvonkämpfern,dieauseuropäischenstaatenzumzweckder TeilnahmeambewaffnetenKampfeingereistsind,existiertderzeitnicht.Der KoordinatordesRatesfürTerrorismusbekämpfungderEuropäischenUnion (EU)sprachineinemInterviewmitderNachrichtenagenturBBCimApril2013 vonetwa500kämpfernausstaatendereu ( hundertpersonenausdemislamistischenspektrumauseuropaauszugehen,die sich vor Ort an dem Konflikt beteiligen. InDeutschlandkönnenseit2013islamistischoderjihadistischmotivierte ReisebewegungennachSyrienverstärktbeobachtetwerden.Eshandeltsichum einneuesphänomen,beidemderzeitnichtausgeschlossenwerdenkann,obes abhängigvonderlageentwicklunginsyrien weiterandynamikgewinnt unddiezahlderreisebewegungenvonkämpfernauseuropaweiteransteigt. DieMotivationfürentsprechendeReisenindieRegionreichtvonderÜberbringungvonSach-undGeldspendenzuhumanitärenZwecken,Unterstützung vongruppierungenvorortbishinzurteilnahmeankampfhandlungen.aufgrundderunübersichtlichensituationinsyrienundimsyrischengrenzgebiet könnenkeinebelastbarenaussagenzudenreiserouten,zumzeitpunktdereinreiseoderdemaufenthaltsortinsyriengetroffenwerden.ineinzel-fällenkann die Reiseroute retrograd nachvollzogen werden. Esistdavonauszugehen,dassdieAufenthaltsdauerinderRegionvondenindividuellenMöglichkeitendesjeweilsBetroffenen,deraktuellenSituationvor OrtsowieweiterenRahmenbedingungen,diesichverallgemeinerndenAussagen verschließen, abhängt. Am25.Juni2013hatdiesyrischeRegierungeinGesetzverabschiedet,wonach Ausländern,dieillegalnachSyrieneinreisen,einefünf-biszehnjährigeHaftstrafedrohtsowieeineGeldstrafeinHöhevon5bis10Mio.SyrischePfund. DiesesVerbotgiltauchfürderzeitvonOppositionskräftenkontrollierteGebiete.AusdiesemGrundkannnichtausgeschlossenwerden,dassPersonenaus Deutschland,dieRegimegegnermittelsKampfhandlungenoderSpendengeldern unterstützen, in Syrien verhaftet werden.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/14391 HinsichtlichdernachfolgendenAngabenistdieDynamikderEntwicklungin SyrienundeinefehlendepräziseFaktenlagezuberücksichtigen.Entsprechend kannnichtinjedemfalleineabschließendeantwortundbewertunggegeben werden. ErgänzendzurBeantwortungeinzelnerFragenhatdieBundesregierungHintergrundinformationeninderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestageshinterlegt. 1.WievielePersonensindnachKenntnisderBundesregierungbislangaus DeutschlandsowieausanderenEU-StaatenzwecksTeilnahmeamBürgerkriegaufSeitenderRebellennachSyriengereist (imfolgendenbittedie KenntnissezuDeutschlandeinerseitsundderGesamtheitderEU-Staaten andererseits getrennt darstellen)? DenSicherheitsbehördendesBundesliegenkeinegenauenZahlendarübervor, wievielepersonenausdeutschlandsowieausandereneu-staatenzwecks Teilnahme am Bürgerkrieg auf Seiten der Rebellen nach Syrien gereist sind. DenBundessicherheitsbehördenliegenderzeitHinweisezumehrals70deutschenIslamistenbzw.IslamistenausDeutschlandvor,dieinRichtungSyrien ausgereistseinsollen,umdortbeispielsweiseankampfhandlungenteilzunehmenoderdenwiderstandgegendasassad-regimeinsonstigerweisezuunterstützen. DerBundesregierungliegtkeineumfassendeamtlicheUntersuchungzuden ZahlenAusgereisterandererEU-Staatenvor.FernerwirdaufdieVorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2.WielangeistnachKenntnisderBundesregierungimSchnittdiedurchschnittliche Aufenthaltsdauer? DenSicherheitsbehördendesBundesliegenkeinebelastbarenInformationen überdiedurchschnittlicheaufenthaltsdauervor.fernerwirdaufdievorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 3.WievieledieserPersonenhaltensichnachKenntnisderBundesregierung gegenwärtig in Syrien auf? NachKenntnisderBundesregierungsollensichgegenwärtigca.40Personen ausdemislamistischenpersonenspektrumausdeutschlandinsyrienaufhalten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdieStaatsbürgerschaft, diemotivation,diesozialestellungunddiepolitischeorientierungdieser Personen? WievieledieserPersonengehörennachKenntnisderBundesregierung welchendjihadistischengruppierungenan (bittesoweitmöglichvollständig aufführen?) DieMehrzahlderbislangausDeutschlandausgereistenPersonen,dievomBeobachtungsauftragderSicherheitsbehördenumfasstsind,besitztdiedeutsche Staatsbürgerschaft.SoweitimRahmendesgesetzlichenBeobachtungsauftrags derjeweiligensicherheitsbehördedesbundesangabenimsinnederanfrage getroffenwerdenkönnen,istbeiihnenvoneinerjihadistischenbzw.islamisti-

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode schenmotivationauszugehen.derbundesregierungliegenkeinebelastbaren InformationenzursozialenStellungdieserPersonensowiedazu,welchen GruppierungensiesichimKonfliktgebietanschließen,vor.Fernerwirdaufdie VorbemerkungderBundesregierungundaufdieAntwortzuFrage7verwiesen. 5.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdiekonkretenTätigkeitendieserPersoneninSyrien,insbesondereüberihreVerwendungalsbewaffnete Kämpfer oder (unbewaffnete) Helfer? InwieweitistderBundesregierungbekannt,obsichdieKämpferanVerstößen gegen das humanitäre Völkerrecht beteiligt haben? DerBundesregierungliegenkeinegesichertenInformationenüberdiekonkretenTätigkeiteninextremistischenGruppierungenderjenigenPersonenim SinnederAnfragevor.Aussagendarüber,obsicheinzelneKämpferaus DeutschlandanVerstößengegendashumanitäreVölkerrechtbeteiligthaben, können daher nicht getroffen werden. 6.WievieledieserPersonensindnachKenntnisderBundesregierungbislang beikämpfeninsyriengetötetwordenoderingefangenschaftgeraten,und sind hierunter auch deutsche Staatsbürger? DerBundesregierungsindvereinzeltTodesfällevonPersonenimSinnederAnfragebekanntgeworden.AngesichtsderunübersichtlichenSituationvorOrt könnenkeineverlässlichenangabenzurgesamtzahlderinsyriengetöteten oderingefangenschaftgeratenenpersonenausdereu,diezwecksteilnahme amkonfliktaufseitendesbewaffnetenwiderstandsnachsyriengereistsind, getroffenwerden.einzelnestudienbefassensichmitdieserfragestellungund sind öffentlich zugänglich. DieBundesregierungistnachsorgfältigerAbwägungzuderAuffassunggelangt,dasseinedarüberhinausgehendeBeantwortungderFragenichtoffenerfolgenkann.SoweitAnfragenUmständebetreffen,dieausGründendesStaatswohlsgeheimhaltungsbedürftigsind,hatdieBundesregierungzuprüfen,obund aufwelcheweisediegeheimhaltungsbedürftigkeitmitdemparlamentarischen InformationsanspruchinEinklanggebrachtwerdenkann (BVerfGE124,161 [189]).DiesistnurdurchHinterlegungderInformationbeiderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestagesmöglich.EinzelheitenzurnachrichtendienstlichenErkenntnislagebedürfenhierderEinstufungalsVerschlusssachenachder Verschlusssachenanweisung (VSA),daihreVeröffentlichungRückschlüsseauf dieerkenntnislageundaufklärungsschwerpunktezulässtunddamitdiewirksamkeit der nachrichtendienstlichen Aufklärung beeinträchtigen kann. ZurweiterenBeantwortungderFrage6wirddaheraufdiealsVerschlusssache VS Geheim eingestufteinformationderbundesregierungverwiesen,diebei dergeheimschutzstelledesdeutschenbundestageszureinsichtnahmehinterlegtistunddortnachmaßgabedergeheimschutzordnungeingesehenwerden kann. 7.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungdarüber,welchenGruppierungensichdiesePersonenbevorzugtanschließen (bittemöglichstkurzdas politisch-ideologische Programm dieser Gruppierungen benennen)? DerBundesregierungliegenkeinebelastbarenErkenntnissedazuvor,welcher GruppierungsichPersonenimSinnederAnfragemutmaßlichanschließen.Der mutmaßlicheanschlusshängtvonunterschiedlichenfaktoren,wieetwaprä-

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/14391 senzvorort,denregionalenundtatsächlichenaktivitätenimrahmendeskonfliktssowiepersönlicherkennverhältnisse,ab.imübrigenwirdaufdievorbemerkung und die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 8.WievielederfreiwilligenKämpferhabennachKenntnisderBundesregierungvorBeginnihrerTeilnahmeamKampfeinemilitärischeAusbildung erhalten? WoundinwelchenLändernfandnachKenntnisderBundesregierungdiese Ausbildung statt? Wer leitete sie? Wie lange dauert diese, und welche Fähigkeiten werden dabei vermittelt? DenBundessicherheitsbehördenistnichtbekannt,wievielederPersonenim SinnederAnfragevorBeginnihrerTeilnahmeamKampfeinemilitärische Ausbildungerhaltenhaben.EsliegennachrichtendienstlicheEinzelhinweise vor,dassausbildungslagerinderregionexistieren.überausbildungsinhalte oder Ausbildungsleiter liegen keine Erkenntnisse vor. 9.BegründetderBesuchvonAusbildungseinrichtungenderinSyrienaktiven bewaffnetengruppierungenzumerwerbmilitärischerkenntnisse ( Terrorcamp )nachauffassungderbundesregierungdenanfangsverdachteinerstraftatgemäß 89adesStrafgesetzbuches StGB (bittebegründen), undwievieleermittlungsverfahrengegenrückkehreraussyrienhates nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich bereits gegeben? DieVoraussetzungeneinerStraftatnach 89aStGBergebensichausdemgesetzlichenTatbestand.DieBundesregierungsiehtkeineVeranlassungzurVornahme einer abstrakt-generalisierenden Subsumtion unter diesen Tatbestand. EsobliegtdenzuständigenStrafverfolgungsbehördenundGerichten,injedem EinzelfallaufderGrundlageentsprechenderkonkreterSachverhaltsfeststellungen zu bewerten, ob ein Straftatbestand erfüllt ist. DieVerfolgungvonStraftatennach 89aStGBfälltgrundsätzlichindenZuständigkeitsbereichderStaatsanwaltschaftenderLänder;derBundesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor. WasVerfahrendesGeneralbundesanwaltsbeimBundesgerichtshofbetrifft,so gibtdiebundesregierungzumöglichenermittlungsverfahrenkeinestellungnahmeab.trotzihrergrundsätzlichenverfassungsrechtlichenpflicht,informationsansprüchedesdeutschenbundestageszuerfüllen,tritthiernachabwägungderbetroffenenbelangedasinformationsinteressedesparlamentshinter denberechtigtengeheimhaltungsinteressenzurück.bereitsdienennungeiner AnzahlvonVerfahrenkönntegegebenenfallsErmittlungsmaßnahmenerschwerenodergarvereiteln,weshalbausdemPrinzipderRechtsstaatlichkeitfolgt, dassvorliegenddasbetroffeneinteressederallgemeinheitandergewährleistungeinerfunktionstüchtigenstrafrechtspflegeundstrafverfolgung (vgl.dazu BVerfGE51,324 (343f.))VorrangvordemparlamentarischenInformationsinteresse hat.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 10.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungdahingehend,welcheanderenEU-StaatendenBesuchsolcherAusbildungseinrichtungenalsStraftaten werten und auch tatsächlich in Verfolgung bringen? DieBundesregierungverfügtdazuüberkeinevondenEU-MitgliedstaatensystematischerhobenenErkenntnisse.IhrliegtlediglicheinevonEurojustimJuni 2013erstellteZusammenfassungderAntwortenderEU-Mitgliedstaatenauf eineneurojust-fragebogenzumthema (Aspiring)ForeignFightersinSyria vor. (InsofernwirdauchaufdieAntwortzuFrage31verwiesen.)Dadieser FragebogenkonkreteBezugnahmenaufeinineinemanderenMitgliedstaatgeführtesErmittlungsverfahrenenthält,hatEurojustderWeitergabederInformationenwidersprochen,daansonstendiesesErmittlungsverfahrengefährdet wäre. 11.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberBemühungenzurRekrutierungfreiwilligerKämpferinDeutschland,undwiegehendieSicherheitsbehörden dagegen vor? HatesinZusammenhangmitsolchenRekrutierungennachKenntnisder BundesregierungbereitsVerfahrennach 129boder89bStGBgegeben, und wenn ja, wie viele? EineRekrutierungfreiwilligerKämpferinDeutschlandkanndurchPropaganda,persönlicheKennverhältnisseoderorganisierteislamistischeStrukturen erfolgen.diesicherheitsbehördennutzendieihnengesetzlichzugewiesenen Befugnisse,umdieserProblematikimSinneeinesganzheitlichenBekämpfungsansatzeszubegegnen.WasdenzweitenTeilderFragebetrifft,sowirdauf den zweiten Teil der Antwort zu Frage 9 verwiesen. 12.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberGeldsammlungenin Deutschland zugunsten in Syrien aktiver bewaffneter Gruppierungen? a)werveranstaltetenachkenntnisderbundesregierungdiesegeldsammlungen? b) Wann und wo wurden welche Summen gesammelt? c)aufwelcheweisewurdendiesegelderandiejeweiligenbewaffneten Gruppierungen transferiert? d)welchekenntnissehatdiebundesregierungüberaufrufeinmoscheenindeutschlandzurfinanziellenoderpersonellenunterstützung der in Syrien kämpfenden Gruppen? EsliegenInformationenvor,dassimgesamtenislamistischenSpektrum DeutschlandsSpendensammlungenstattfinden,diesowohlSach-alsauch Geldspendenumfassen.GesammeltwirdsowohlvonGegnernaussunnitischen GlaubensgruppenalsauchvonUnterstützerndesAssad-RegimesausschiitischenGlaubensgruppen.SomitdienendieSpendensowohlderUnterstützung desregimessowiegruppen,diedemregimeentgegenstehen.diespendensammlungenfindeninsbesondereinmoscheen,beieigensdafürdurchgeführten Veranstaltungen und virtuell über das Internet statt.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/14391 e)inwiefernundinwelchenfällenfälltdassammelnvonspendenbzw. dietransferierungvongeldernaninsyrienkämpfendebewaffneten GruppierungenunterdieStrafrechtstatbeständeder 129bund89a StGB? InwievielenundwelchenFällenwurdennachKenntnisderBundesregierunginderBundesrepublikDeutschlandErmittlungsverfahrenaufgrund welcherstrafrechtstatbeständegegenwievieleverdächtigeaufgrundvon SpendensammelnsoderGeldtransferierensaninSyrienkämpfendeGruppierungen eingeleitet, und mit welchem Ergebnis? Es wird auf den ersten Teil der Antwort zu Frage 9 verwiesen. WegenderweiterenFragenachErmittlungsverfahrenwirdaufdenzweitenTeil der Antwort zu Frage 9 verwiesen. 13.InwiefernkommennachEinschätzungderBundesregierungnebenden 89aund129bStGBnochandereRechtsvorschrifteninBetracht,um gegenkämpfer,anwerber,unterstützerbzw.rückkehrerzuermitteln, undinwiefernwerdendiesemöglichkeitenderzeittatsächlichumgesetzt? DieinderFrageumrissenenHandlungenkönnennebendenvondenFragestellerngenanntengrundsätzlicheineVielzahlvonStraftatbeständenerfüllen (etwa:tötungsdeliktesowiesonstigegegendiekörperlicheunversehrtheitgerichtetedelikte,straftatennachdemvölkerstrafgesetzbuch,demaußenwirtschaftsgesetzoderdemkriegswaffenkontrollgesetz).diebundesregierung siehtkeineveranlassungzurvornahmeeinerabstrakt-generalisierendensubsumtionunterdieinbetrachtkommendenstraftatbestände.esobliegtdenzuständigenstrafverfolgungsbehördenundgerichten,injedemeinzelfallaufder GrundlageentsprechenderkonkreterSachverhaltsfeststellungenzubewerten, ob ein Straftatbestand erfüllt ist. 14.InwieweitgabesvonSeitendersyrischenRegierungErsuchenandie Bundesregierung,dieAnwerbung,AusreiseoderAusrüstungvonKämpfernzuverhindern,diesichdeninSyrienkämpfendenbewaffnetenGruppierungenanschließenwollen,undwiereagiertedieBundesregierungauf solche Bitten? DiesyrischeRegierungistmitsolchenErsuchennichtandieBundesregierung herangetreten. 15.WelchekonkretenKenntnissehatdieBundesregierungzuInhaltundUmfangderideologischenRadikalisierungderKämpfer,undwelchekonkretenAnhaltspunktehatsiefürihreEinschätzung,dassdiesebeiihrer Rückkehr ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen? Welcher Indikatoren bedient sie sich dabei? DieReisebewegungenvonIslamistenundJihadistenausDeutschlandinspakistanisch-afghanischeGrenzgebiethabeninderVergangenheitgezeigt,dasssich einteilderpersonennacheinemaufenthaltundausbildungineinemsogenanntenterrorcampodernachderteilnahmeankampfhandlungenweiter radikalisiert,nachrückkehranschlagspläneverfolgt,neuemitgliederundunterstützerfürterroristischeorganisationenrekrutiertodersichfüroperationen bereithielt.exemplarischseiandieserstellediesauerland-gruppeunddie verurteilten Islamisten Y. O sowie M. L genannt.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DarüberhinausergebensichausdenReisebewegungenweiteregrenzüberschreitendeKennverhältnissezwischenPersonenundGruppenausdemjihadistischenbzw.islamistischenUmfeld,diezueinerweiterenErhöhungdesSicherheitsrisikos führen. 16.WelcheMöglichkeitengibtesimbestehendendeutschenRecht,solche Ausreisenzuunterbinden (bitterechtsgrundlageundzuständigebehörde angebenundnachdeutschenstaatsbürgern,unionsbürgernundbürgern von Drittstaaten unterscheiden)? DasdeutscheRechtdifferenziertbezüglichderMöglichkeiteinerAusreiseuntersagungnachdeutschenStaatsbürgern,Unionsbürgernunddrittstaatsangehörigen Ausländern: DasPassgesetz (PassG)siehtdieMöglichkeitvor,einemdeutschenStaatsangehörigendenPasszuversagen ( 7Absatz1PassG)oderdenGeltungsbereich oderdiegültigkeitsdauerdespasseszubeschränken ( 7Absatz2PassG).Darüberhinaussieht 8PassGdieMöglichkeitvor,denPassdemInhaberzuentziehen,wenndieVoraussetzungenderPassversagungnach 7Absatz1PassG vorliegen.diesemaßnahmendürfennach 9PassGimpolizeilichenGrenzfahndungsbestand gespeichert werden. ZuständigfürPassangelegenheitimInlandsinddievondenLändernbestimmtenBehörden.DasPersonalausweisgesetz (PAuswG)siehtdieMöglichkeitder Anordnungvor,dassderPersonalausweisbeiVorliegenderVoraussetzungen des 7Absatz1PassGnichtzumVerlassenderBundesrepublikberechtigt ( 6 Absatz 7 PAuswG). DieseMaßnahmedarfnach 6Absatz8PAuswGimpolizeilichenGrenzfahndungsbestandgespeichertwerden.ZuständigfürAusweisangelegenheitenim Inland sind die von den Ländern bestimmten Behörden. Nach 10Satz1PassGisteinemDeutschengegendeneineMaßnahmenach 7Absatz1, 8Absatz2PassGoder 6Absatz7PAuswGgetroffenwurde, dieausreiseindasauslandzuuntersagen.nach 10Satz2PassGkanneinem DeutschendieAusreiseindasAuslanduntersagtwerden,wennTatsachendie Annahmerechtfertigen,dassbeiihmdieVoraussetzungennach 7Absatz1 PassGvorliegenoderwennerkeinenzumGrenzübertrittgültigenPassoder Passersatzmitführt.ZuständigfürdiepolizeilicheKontrolledesgrenzüberschreitendenVerkehrsistregelmäßigdieBundespolizei;imEinvernehmenmit dembundinbestimmtenfällenauchdiepolizeienderländerhamburgund Bayern. BeiDrittstaatsangehörigengreift 46Absatz2desAufenthaltsgesetzes (AufenthG).DanachbestehtdieMöglichkeitinentsprechenderAnwendung von 10Absatz1und2PassGeinAusreiseverbotauszusprechen.Auchbei Unionsbürgernistüber 11Absatz1desFreizügigkeitsgesetzes/EUeineAusreiseuntersagung gemäß 46 Absatz 2 AufenthG möglich. ZuständigeBehördeistdieörtlichzuständigeAusländerbehördegemäß 71 Absatz1Satz1AufenthGoderdiefürdieKontrolledesgrenzüberschreitenden Verkehrs zuständige Behörde gemäß 71 Absatz 3 Nummer 4 AufenthG.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ WelchedieserMöglichkeitenwerdennachKenntnisderBundesregierung indeutschlandgegenwärtiginwelchemumfangumgesetzt,undwelche weiterenmaßnahmensolleninzukunftergriffenwerden (bittejeweils Rechtsgrundlage angeben)? InwieweitstehtdieBundesregierungmitLändernundKommunenimGespräch,umdieMöglichkeitenauszuschöpfen,undwelcheSchlussfolgerungen zieht sie aus deren bisherigen Verhalten? DieAnordnungpass-undpersonalausweisrechtlicherMaßnahmenzum ZweckederVerhinderungderAusreiseobliegtgrundsätzlichdenLändern.Bei einer Anordnung ist die Ausreise zu untersagen. Sofern (noch)keinepass-undpersonalausweisrechtlicheanordnungzum ZweckederVerhinderungderAusreisegetroffenistundeineentsprechende FeststellungimRahmenderAusreisekontrollegetroffenwird,kanndieUntersagungunmittelbarbeiderAusreisekontrolleaufGrundlagedergesetzlichen BestimmungenunddenjeweiligenUmständendesEinzelfallesentschieden werden. DasBundesministeriumdesInnernstehtmitdenLändernzurFragederUnterbindungvonAusreiseneinzelfallbezogenimGespräch.ImÜbrigenwirdauf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 18.WelcheMöglichkeitengibtesnachKenntnisderBundesregierunginden andereneu-staaten,ausreisenzuunterbinden,undinwiefernwerden diesenachkenntnisderbundesregierungumgesetzt (nachmöglichkeit für die jeweiligen EU-Länder einzeln angeben)? HinsichtlichderUnterbindungvonAusreisenverfügtdieBundesregierungüber keine von den EU-Mitgliedstaaten systemisch erhobenen Erkenntnisse. 19.WieschätztdieBundesregierungbislangdenErfolgderinFrage17genannten Maßnahmen ein, welche Defizite sieht sie hierbei? Anordnungenpass-undpersonalausweisrechtlicherMaßnahmensindnach MaßgabedergesetzlichenBestimmungenunddenjeweiligenUmständendes EinzelfalleseingeeignetesunderforderlichesInstrumentarium,umdieAusreisevonPersonenverhindernzukönnen.Verstößegegenausreiseverhindernde pass- und personalausweisrechtliche Maßnahmen können strafbewehrt sein. 20.WelcheweiterenkonkretenVorschläge (bittenachmöglichkeitangeben, werdieseformulierthat)werdenderzeitaufnationalerebene,aufebene dereuundaufinternationalerebenedebattiert,umaufdasproblemzu reagieren,undwelchepositionhatdiebundesregierungjeweilszudiesen Vorschlägen? ReisebewegungennachSyriensindkeinnationalessonderneingrenzüberschreitendesPhänomenundbetreffeneineVielzahleuropäischeStaaten.EntsprechendhatderEU-KoordinatordesRatesfürTerrorismusbekämpfung,wie indervorbemerkungdesfragestellersbereitserwähnt,einereihevonmöglichenhandlungsvorschlägenaufebenedereuropäischenunionunterbreitet. DarüberhinausbedarfesbeidieserThematikeinerintensivenZusammenarbeit dereuropäischenpartneruntereinander,v.a.dervonderproblematikbesonders betroffenenstaaten.diebundesregierungstehthierzuimstetenaustausch. HierbeiwerdenMechanismenerörtert,diesichmitdemGesamtprozess beginnendmitderradikalisierungüberdierekrutierungundreisebewegungen bis hin zur Rückreise aus der betroffenen Region befassen.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 21.WelcheMöglichkeitenhatdieBundesregierung,Rückkehrerzuidentifizieren, und wie schätzt sie den Erfolg dieser Möglichkeiten ein? DieAufklärungzuRückkehrernerfolgtimRahmendergesetzlichenZuständigkeiten.DieMöglichkeitderFeststellungvonRückkehrernistabhängigvonder konkreten Erkenntnislage im Einzelfall. 22.WiewilldieBundesregierungundwiewollendieEU-StaatenmehrInformationen über ausreisende bzw. zurückkehrende Kämpfer erlangen? DieBundesregierungbefindetsichdiesbezüglichimstetenAustauschmitden EU-Institutionenund-AgenturensowiedenEU-Mitgliedstaatenundinternationalen Partnern. DieSicherheitsbehördendesBundesbefindensichsowohluntereinanderals auchmitinternationalenpartnernimsteteninformationsaustauschzurthematik. 23.WelcheBedeutunghatdasThemabisherfürdiedeutschenSicherheitsbehörden? a)welchedeutschensicherheitsbehördenbeschäftigensichmitdem Thema? SämtlicheSicherheitsbehördendesBundesbearbeitendieThematikimRahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit. b)inwiefernwirdesimrahmendesgemeinsamenterrorismusabwehrzentrums (GTAZ)besprochen,undwelcheSchlussfolgerungenergaben sich dabei bislang? ImRahmendesGTAZfindeteinregelmäßigerAustauschrelevanterInformationenmitallenimGTAZbeteiligtenBehördendesBundesundderLänder statt.hierbeiwerdensowohlgesamtlageeinschätzungenalsaucheinzelfälle mit den jeweils zuständigen Behörden besprochen. 24.InwiefernistindiesemZusammenhangeinverstärkterInformationsaustauschdereuropäischenGeheimdienstevorgesehen,undwelcheMaßnahmen sind dazu vorgesehen? AufGrundlagedergesetzlichzugewiesenenBefugnissefindeteinsteterInformationsaustausch mit anderen europäischen Nachrichtendiensten statt. 25.WelcheRollesollnachKenntnisundEinschätzungderBundesregierung dieverstärkteüberwachunginsbesonderesozialermedieneinnehmen, umislamistenanderausreisenachsyrienzuhindern,undinwiefernerfolgt eine solche verstärkte Kontrolle bereits? SozialenMedienkommtimRahmenderPropaganda,Radikalisierung,VernetzungundRekrutierungvonPersonenimSinnederAnfrageeinebesondereBedeutungzu.DieInformationserhebungindiesemZusammenhangerfolgtdurch diejeweiligenbehördenaufgrundlageihrergesetzlichenbefugnisse.soweit sichanhaltspunktefürstrafbarehandlungenund/oderzuunterbindendereisebewegungenhierausergeben,treffendiezuständigensicherheitsbehördenunter BerücksichtigungderBesonderheitendesjeweiligenEinzelfallsgeeignete Maßnahmen.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ InwiefernerwägendieBundesregierungundnachKenntnisderBundesregierungdieanderenEU-Staaten,diesbezüglichKontaktmitInternetfirmen (Google,Amazon,Appleusw.)aufzunehmen,undmitwelchem konkreten Anliegen? ImRahmendergesetzlichenBefugnissekönnen,soweitzurjeweiligenAufgabenerfüllungerforderlich,AuskunftsersuchenanFirmenimSinnederAnfrage durch die jeweilig hierzu ermächtigten Behörden gestellt werden. 27.WelcheBemühungenergreifendieBundesregierungundnachKenntnis derbundesregierungdieandereneu-staaten,umreisennachsyrienzur TeilnahmeandenKämpfenpolitischodermoralischzudelegitimieren, undwieschätztdiebundesregierungbislangdenerfolgdiesermaßnahmen ein? DieBundesregierungistbemüht,geradeauchEltern,FamiliensowiedassozialeUmfeldvonPersonen,dieeventuelleineAusreiseinRichtungSyrienplanenoderbereitsrealisierthaben,zusensibilisierenundzuunterstützen.InsbesondereAngehörigekönnenineinigenFallkonstellationenSchlüsselpositioneneinnehmenundmöglicheAusreiseplanungendurchpersönlichesEinwirkennochverhindern.HierfürstelltdieBeratungsstelleRadikalisierungdes BundesamtesfürMigrationundFlüchtlingezusammenmitseinenzivilgesellschaftlichenKooperationspartnernRatsuchendeneinumfassendesHilfsangebot zur Verfügung. IndiesemKontextwerdenunteranderemRatsuchendebetreut,derenAngehörigeausreisewilligsindodersichbereitsinSyrienbefinden.Eineumfassende ÜbersichtüberMaßnahmeninandereneuropäischenStaatenliegtderBundesregierung nicht vor. 28.WelcheKenntnishatdieBundesregierungüberallfälligeReisebewegungenzwecksTeilnahmeandenKämpfenaufSeitenregierungstreuerTruppen oder solche, die die Regierung unterstützen? HierzuliegenderBundesregierungkeineErkenntnisseimSinnederAnfrage vor. 29.GiltdasBemühen,PersonenanderAusreisezwecksTeilnahmeanden Kämpfenzuhindern,nachKenntnisderBundesregierungauchgegenüber solchen,diesichnichtislamistischengruppierungenoderregierungstreuen Verbänden anschließen wollen (bitte begründen)? EswirdaufdieAntwortenzudenFragen16und17verwiesen.DieentsprechendenVoraussetzungensehenkeineDifferenzierungimSinnederAnfrage vor und orientieren sich an einer gebotenen Einzelfallprüfung. 30.WelcheKooperationistmitDrittstaatenvorgesehen,umAusreisenzuerschweren oder Rückkehrer zu identifizieren? DieBundessicherheitsbehördengebenimRahmenihrerAufgabenwahrnehmungentsprechenddengesetzlichenÜbermittlungsbefugnissenInformationen anausländischepartnerbehördenweiter.hierfindeteineeinzelfallprüfung statt.zuridentifizierungvonrückkehrernwirdaufdieantwortzufrage24 verwiesen.

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 31.HatdieBundesregierungimVorfelddertaktischenEurojust-Sitzungim Juni 2013 einen Fragebogen von Eurojust erhalten, und wenn ja, a) welche Fragen enthielt dieser, und b) wie hat die Bundesregierung ihn beantwortet? DieBundesregierunghatimMai2013vonEurojusteinenFragebogenzum Thema (Aspiring)ForeignFightersinSyria erhalten.dadieserfragebogen konkretebezugnahmenaufeinineinemandereneu-mitgliedstaatgeführtes Ermittlungsverfahrenenthält,hatEurojustderWeitergabederInformationen widersprochen,daansonstendiesesermittlungsverfahrengefährdetwäre.die Beantwortung der Fragen durch die Bundesregierung steht bislang aus. 32.WaskönnennachEinschätzungderBundesregierungdiebesonderenBeiträgevonEurojust,EuropolundFrontexzurBearbeitungdergenannten Problematiksein,inwiefernerfolgensolcheBeiträgebereits,undinwiefern sollen sie in Zukunft erbracht werden? EurojustisteineselbständigeEinrichtungderEuropäischenUnion,diedieZusammenarbeitzwischendenJustizbehördenderEU-Mitgliedstaatenbeider VerfolgungschwerergrenzüberschreitenderKriminalitätinnerhalbEuropasund imverhältniszudrittstaatenfördertundkoordiniert.dieentscheidungüberdie Erbringung besondererbeiträge mitblickaufdievorliegendethematikobliegteurojustselbstbzw.denzuständigennationalenstrafverfolgungsbehörden,dieeurojustumunterstützungbeigrenzüberschreitendenermittlungen bitten können. EuropolverfolgtdasZiel,dieArbeitderzuständigenBehördenderEU-MitgliedstaatenundderenZusammenarbeitbeiderPräventionundVerfolgungvon organisierterkriminalität,aberauchvonterrorismusundanderenformen schwererkriminalitätzuunterstützenundzuverstärken,soweitmindestens zweimitgliedstaatenbetroffensind.insbesonderedurchdiezusammenführung voninformationenunddieerstellungvonanalysenleisteteuropolauchim BereichdesTerrorismuseinenwichtigenBeitragfürdenmultilateralenInformations- und Erfahrungsaustausch. ImRahmenihresMandateskoordiniertdieeuropäischeAgenturFrontexdie BemühungenderEU-MitgliedstaatenbeiderÜberwachungderEU-Außengrenzen.HinsichtlichderhierinRedestehendenReisebewegungenausSyrien indieeusindinsbesonderediefrontex-koordinierten JointOperations an den griechisch-türkischen Land- und Seegrenzen relevant. DieoperativenAktivitätenvonFrontexgeheneinhermitMaßnahmenderRisi- koanalyse.diestrategischenanalyseergebnissederagenturwerdendeneu- Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. 33.WashatdieBundesregierungunternommen,umdenWahrheitsgehaltvon Zeitungsberichten (etwaschwäbischestagblatt,11.mai2013)zuüberprüfen,inwieferneinreservistderbundeswehrauspfullingentatsächlich als Kommandeur der Freien Syrischen Armee tätig ist? a)inwiefernistnachkenntnisderbundesregierungdiebundesanwaltschafttätiggeworden,umdiemeldungenzuüberprüfen,undinsbesondere einem Verdacht auf Straftaten nachzugehen? b)fallsdiebundesregierungkeinebemühungenunternimmt,denwahrheitsgehaltzuermitteln,warumnicht,woesdochdarumgehen könnte,dasseindeutscherstaatsbürgerteilweisevondeutschlandaus

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/14391 anhandlungenbeteiligtistbzw.dieseanstiftet,diezumindesteinen Anfangsverdacht auf Straftaten begründen können? SolltendieseBerichtezutreffen,wirddieBundesanwaltschaftdem Verdacht auf Straftaten nachgehen, und wenn nein, warum nicht? SofernderAnfangsverdachteinerStraftatbesteht,istesSachederzuständigen Staatsanwaltschaften,diesemVerdachtnachzugehen.WasdasTätigwerdender Bundesanwaltschaftangeht,sogibtdieBundesregierungzumöglichenErmittlungsverfahrenkeineStellungnahmeab.TrotzihrergrundsätzlichenverfassungsrechtlichenPflicht,InformationsansprüchedesDeutschenBundestageszu erfüllen,tritthiernachabwägungderbetroffenenbelangedasinformationsinteressedesparlamentshinterdenberechtigtengeheimhaltungsinteressenzurück.eineweitergehendeauskunftkönntegegebenenfallsermittlungsmaßnahmenerschwerenodergarvereiteln,weshalbausdemprinzipderrechtsstaatlichkeitfolgt,dassvorliegenddasbetroffeneinteressederallgemeinheit andergewährleistungeinerfunktionstüchtigenstrafrechtspflegeundstrafverfolgung (vgl.dazubverfge51,324 (343f.))Vorrangvordemparlamentarischen Informationsinteresse hat. 34.Triffteszu,dassderBND-PräsidentGerhardSchindlerimMai2013zu GesprächenmitsyrischenGeheimdienstmitarbeiternundPolitikernin Damaskus war (WDR 5, 27. Mai 2013), und wenn ja, a)werwarenseinegesprächspartner (bittenamenundfunktionangeben), b) was war Zweck der Reise, c) was war der Inhalt der Gespräche, d) welche Vereinbarungen wurden getroffen, und e) wurden Folgetreffen vereinbart (bitte ggf. erläutern)? Wenn nein, f)wannwurdediezusammenarbeitmitdensyrischengeheimdiensten beendet, g)wannundwohabenvertreterdesbnddasletztemalgesprächemit Vertretern des syrischen Regimes geführt, und h) was war Inhalt dieser Gespräche? ZuReisenderLeitungdesBundesnachrichtendienstesundseinerMitarbeiter wirdgrundsätzlichnichtöffentlichstellunggenommen.unabhängigdavonist festzuhalten,dassderinderfragegenannteberichtnichtzutreffendist.eine Beantwortung der Fragen 34a bis 34e erübrigt sich daher. Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 34f bis 34h hingewiesen: DieBundesregierungistnachsorgfältigerAbwägunghinsichtlichderAntwortenzudenFragen34fbis34hzuderAuffassunggelangt,dasseineBeantwortungnichtoffenerfolgenkann.DiesesindmitdemGeheimhaltungsgrad VS-Geheim eingestuft,dasieangabenüberverbindungendesbundesnachrichtendiensteszuausländischennachrichtendienstenenthalten.derbundesnachrichtendienstunterhältzuausländischennachrichtendienstenkontakte, umseineaufgabennach 1Absatz2desBundesnachrichtendienstgesetzes (BNDG)zuerfüllen.ÖffentlicheAngabenderBundesregierungoderdes BNDGzudiesenKontaktenunddieKenntnisnahmedieserKontaktedurchUnbefugtewürdendenZweckdieserKontaktegefährden.DieswürdedenInteressenderBundesrepublikDeutschlandschwerenSchadenzufügen.Dahersind dieantwortenalsverschlusssachemitentsprechendemverschlussgradein-

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode gestuft.dieantwortensindmitdemverschlussgrad VS-geheim eingestuft undwerdendahergesondertzurhinterlegungbeidergeheimschutzstelledes DeutschenBundestageszurEinsichtnahmenachMaßgabederGeheimschutzordnung übermittelt. 35.UnterhältdieBundesregierungderzeitanderweitigeKontaktezuVertretern der syrischen Regierung, und wenn ja a) auf welcher Ebene werden diese Kontakte unterhalten, b)wieregelmäßigfindengesprächestatt,undweristdaranbeteiligt,und c)werdenindiesengesprächenauchinformationenzumöglichen Dschihadisten mit Wohnsitz in Deutschland ausgetauscht? KontaktezwischendemfürSyrienzuständigenReferatdesAuswärtigenAmts unddersyrischenbotschaftinberlinfindenvereinzeltstatt.dabeiwerdenvor allemkonsularischeangelegenheitenthematisiert.diedeutschebotschaft DamaskusistzurzeitaufgrundderSicherheitslagegeschlossen.ImÜbrigen wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.

15

16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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