Marktmacht der deutschen Supermarktketten und ihr möglicher Einfluss auf die Ausbeutung in der globalen Zulieferkette

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/14557 Marktmacht der deutschen Supermarktketten und ihr möglicher Einfluss auf die Ausbeutung in der globalen Zulieferkette Vorbemerkung der Fragesteller DiefünfführendenSupermarktkettenEdeka,Rewe,Aldi,dieSchwarzgruppe (LidlundKaufland)undMetroteilensichrund90Prozentedesdeutschen Marktes.IhnenstehenalleininDeutschlandzwischen5000und6000Lebensmittelherstellergegenüber.GlobalsindesunzähligeweitereZulieferer.Der EinkaufvonWarenausdemAuslandistindenvergangenenJahrzehntendeutlichgestiegen.DerKonsumvonexotischenFrüchtenwieMangos,Bananen, Ananasiststarkgewachsen.DerAnteilvonObstundGemüse,dernichtmehr beiunsindeutschlandproduziertwird,liegtbeietwa50prozent ( de.statista.com/statistik/daten/studie/204933/umfrage/herkunft-der-produkte-imdeutschen-lebensmitteleinzelhandel/).imjahr2011leitetedasbundeskartellamteineuntersuchungdeslebensmittelmarktesindeutschlandein.andreas Mundt,PräsidentdesBundeskartellamtes,sagtedamals: Diegroßenvier HandelsunternehmeninDeutschlandvereineninzwischenca.85Prozentdes Absatzmarktesaufeinander.BeieinersolchstarkenKonzentrationmüssenwir unsauchdiemachtverhältnissezwischenhändlernundherstellerngenauer anschauen. ( _PM_SU_LEH.pdf). DarausresultierteinstarkesKräfteungleichgewichtindenVertragsbeziehungen zwischenhandelundherstellern.derpreiskampfimhartumkämpftenlebensmitteleinzelhandelgehtimmerwiederzulastenderangestellten,vorallem aberauchzulastenderarbeiterinnenundarbeiterinentwicklungs-und Schwellenländern. SupermarktkettenkooperierenimmerengermitmultinationalenKonzernen,die LebensmittelinEntwicklungs-undSchwellenländernanbauenlassenundliefern.UmMarktanteileauszubauen,setzendieSupermarktkettenihreZulieferer unterdruck,damitdiesediekostenweitersenken.dieserpreis-undkostendruckwirdentlangderlieferketteweitergegebenundführtinvielenländern dererdezuunmenschlichenarbeitsbedingungen,menschenunwürdigenlöhnen und Ausbeutung. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 28.August 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode EinemPapierdesEuropäischenWirtschafts-undSozialausschussesvom 16.Januar2013zufolge,warenbereits84ProzentdereuropäischenLieferanten deseinzelhandelsimjahr2009opferunfairerhandelspraktikendergroßen Supermarktketten.77ProzentwurdenmitAuslistungbedroht,wennsieungerechtfertigtenVorteilenderSupermarktkettennichtzustimmten,bei63Prozent wurdenwillkürlichrückwirkendentgeltereduziertund60prozentwurdenzu Zahlungengezwungen,ohnedasssieeineGegenleistungdafürerhielten ( edz.bib.uni-mannheim.de/edz/doku/wsa/2012/ces de.pdf).wenn diesedramatischenzahlenaufeuropäischezuliefererzutreffen,danndürfteder Druck, der auf internationalen Zulieferern lastet noch deutlich stärker sein. 1.WieschätztdieBundesregierungdenEinflussderSupermarktkettenEdeka, Rewe,Aldi,Schwarzgruppe (LidlundKaufland)undMetroaufdieArbeitsbedingungenundUmweltstandardsinEntwicklungs-undSchwellenländern ein? DerBundesregierungliegenkeinegesichertenErkenntnissevor,welchenEinflussdiegenanntenSupermarktkettenaufdieArbeitsbedingungenundUmweltstandardsinEntwicklungs-undSchwellenländernhaben.DieBundesregierung weistdaraufhin,dassdieunternehmendiearbeits-undumweltgesetzein diesenländernbeachtenmüssen.darüberhinausgibtesinitiativeneinzelner Unternehmen wiebeispielsweiseproplanetderrewegroup alsauchder Wirtschaft wiediebusinesssocialcomplianceinitiative,diezueinerverbesserungderarbeitsbedingungenindenherstellerländernbeitragensollen;auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. UmdarüberhinausVerbesserungeninderZulieferkettezuerreichen,arbeitetdie BundesregierungimRahmenderentwicklungspolitischenZusammenarbeit auchmiteinigendergenanntenunternehmenfallweisezusammen (sieheantwortzufrage23).dieerfahrungderbundesregierungbeiderentwicklungund FörderungvonSozial-undUmweltstandardsderletztenJahrezeigt,dassVerbesserungeninderZuliefererketteameffektivsteninZusammenarbeitvonallen relevanten Akteuren entlang der Wertschöpfungskette erreicht werden können. 2.LiegenderBundesregierungFaktenzuunlauterenHandelspraktikendergenanntenSupermarktkettengegenüberihrenZulieferernvor (sowohlmit BlickaufdieFragenachbestimmtenFälleninderVergangenheitalsauch mit Blick auf die aktuelle Praxis)? Und wenn ja, welche? a)welcheschlussfolgerungenundkonsequenzenziehtdiebundesregierung,wennsupermarktkettenzuliefererdurchverspätetezahlungen unter Druck setzen? UndwelcheAuswirkungenhatdiesnachKenntnisderBundesregierung aufdiesozialenundökologischenstandardsbeizuliefererninentwicklungs- und Schwellenländern? b)welcheschlussfolgerungenundkonsequenzenziehtdiebundesregierung,wennsupermarktkettenzuliefererunterdrucksetzen,indemsie nachträglich die Konditionen der Lieferverträge ändern? UndwelcheAuswirkungenhatdiesnachKenntnisderBundesregierung aufdiesozialenundökologischenstandardsbeizuliefererninentwicklungs- und Schwellenländern? c)welcheschlussfolgerungenundkonsequenzenziehtdiebundesregierung,wennsupermarktkettenzuliefererdurchdierückgabeunverkaufter Produkte unter Druck setzen? UndwelcheAuswirkungenhatdiesnachKenntnisderBundesregierung aufdiesozialenundökologischenstandardsbeizuliefererninentwicklungs- und Schwellenländern?

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/14656 d)welcheschlussfolgerungenundkonsequenzenziehtdiebundesregierung,wennsupermarktkettenzuliefererdurchdieandrohungvonauslistungunterdrucksetzen,wenndiesediebedingungenderkettennicht akzeptieren wollen? UndwelcheAuswirkungenhatdiesnachKenntnisderBundesregierung aufdiesozialenundökologischenstandardsbeizuliefererninentwicklungs- und Schwellenländern? e)welcheschlussfolgerungenundkonsequenzenziehtdiebundesregierung,wennsupermarktkettenzulieferernverbieten,mitanderensupermarktketten zusammenzuarbeiten, um diese zu schwächen? UndwelcheAuswirkungenhatdiesnachKenntnisderBundesregierung aufdiesozialenundökologischenstandardsbeizuliefererninentwicklungs- und Schwellenländern? f)welcheschlussfolgerungenundkonsequenzenziehtdiebundesregierung,wennlieferantendurchsogenanntelistungsgebührendazugezwungenwerden,zunächstgeldzuzahlen,umüberhauptwarenliefern zu können? UndwelcheAuswirkungenhatdiesnachKenntnisderBundesregierung aufdiesozialenundökologischenstandardsbeizuliefererninentwicklungs- und Schwellenländern? DieFragen2abis2fwerdenwegendesSachzusammenhangszusammenbeantwortet. FürvertraglicheVereinbarungenzwischendenSupermarktkettenundihren ZuliefererngiltdasallgemeineVertragsrecht.DanachbestehenvertraglicheAnsprüchenur,wennsiewirksamvereinbartwurden.NachdeutschemRechtsind vertraglichevereinbarungen,diegegendasgesetzoderdiegutensittenverstoßen,unwirksam.bestimmungeninallgemeinengeschäftsbedingungen (AGB) vonsupermarktketten,dieinverträgemitzuliefererneinbezogenwerden,sind nach 307Absatz1Satz1desBürgerlichenGesetzbuchs (BGB)unwirksam, wennsiediezuliefererentgegendengrundsätzenvontreuundglaubenunangemessen benachteiligen. DasGesetzgegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB)verbietetbestimmte missbräuchlicheverhaltensweisenimaustauschverhältniserzeuger/einzelhändler,insbesonderein 20GWB.DasBundeskartellamtführtderzeitein VerfahrengegendasEinzelhandelsunternehmenEDEKA,indembestimmte VerhaltensweisengegenüberseinenLieferantenimZusammenhangmitder ÜbernahmedesWettbewerbersPlusuntersuchtwerden.DasBundeskartellamt gehtderzeitdavonaus,dassedekaseinelieferantendazuaufgeforderthat, ihm ohne sachlich gerechtfertigten Grund Vorteile zu gewähren. HarteVerhandlungenzwischenHerstellernundHändlernsindimLebensmitteleinzelhandel undauchinanderenwirtschaftsbereichen üblichundim RahmeneinerkartellrechtlichenMissbrauchsaufsichtregelmäßignichtzubeanstanden.Diesgiltauchdann,wenndiemengen-undumsatzbezogenenStrukturvorteilegroßer,nachfragestarkerHandelsunternehmenindieVerhandlungen mitdenlieferanteneingebrachtwerden.einigepraktiken,dieindiesemfall vorliegen,sindausderzeitigersichtdesbundeskartellamtsindiesembranchenkontext missbräuchlich, zum Beispiel: dasgezielteherausgreifeneinzelnerkonditionenvorteile,dieindervergangenheitvonlieferantengewährtwurdenohneberücksichtigungdeszugrunde liegenden Gesamtkonditionensystems, dieumrechnungundausweitungaufdieserbasisgeschaffenerproduktspezifischerforderungenaufdasgesamtegelistetesortimentdesjeweiligen Lieferanten,

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode dieforderungpauschalersonderbonifürdieauseinerübernahmeangeblich resultierendenkosten-undumsatzvorteilefürdielieferanten,ohnedass diese ausreichend begründet oder konkretisiert wurden, die Rückwirkung der Forderungen. EinEinschreitenderKartellbehördenistinsolchenFällenerforderlich,weildie BeschaffungskonditionenderwesentlicheWettbewerbsparametersowohlfür diebeschaffungsmärktealsauchfürdieabsatzmärkteimvertriebvonlebensmittelnsind.missbräuchlichesverhaltenhathierunmittelbareauswirkungen aufdenwirtschaftlichenerfolgsowohlderherstelleralsauchderhandelsunternehmen. DieBundesregierunghatkeineErkenntnisse,inwelchemUmfangdiegenanntenHandelspraktikeninderglobalenLieferketteeingesetztwerdenundwiesie sichaufdiesozialenundökologischenstandardsindenentwicklungs-und Schwellenländern auswirken. 3.WiegedenktdieBundesregierung,gegendiegenanntenunlauterenHandelsmethoden in Deutschland vorzugehen? EsgibtschonimgeltendenRechtzahlreicheRegelungen,dieMarktteilnehmer vorunlauterenhandelspraktikenschützen.dazugehörenz.b.dasagb-recht unddaslauterkeitsrecht.auchdaskartellrechtverbietetimeinzelfallgewisse missbräuchlicheverhaltensweisenentlangderliefer-undwertschöpfungskette.dieserbestehendegesetzlicherahmenistderzeitgrundsätzlichausreichend, um einzelfallgerecht gegen unlautere Handelspraktiken vorzugehen. Nein. 4.LiegenderBundesregierungbereitsErgebnissederUntersuchungdesBundeskartellamtes in Bezug auf den Lebensmittelmarkt vor? Wenn ja, welche? 5.SiehtdieBundesregierungdieNotwendigkeit,dieMarktmachtderSupermarktketten einzuschränken, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen? DieBundesregierungbeobachtetdienachwievorzunehmendeKonzentration imlebensmitteleinzelhandelindeutschlandweiterhinsehrgenau.dietendenz zurkonsolidierungverdeutlichtsichauchineinerintensivierungvoneinkaufskooperationenzwischenführendeneinzelhandelsunternehmenundkleineren, regionalenwettbewerbern.diebundesregierungbegrüßtdeswegenausdrücklich,dassdasbundeskartellamteinesektoruntersuchungimlebensmitteleinzelhandeleingeleitethat,dievorallemdiebeschaffungsmärkteuntersuchen soll.derenergebnissegiltesabzuwarten,bevorbelastbareaussagenzurwettbewerbssituationimlebensmitteleinzelhandelgetroffenwerdenkönnen.die BundesregierungversprichtsichvonderAnalysederWettbewerbsbedingungen genauereerkenntnisseüberdiebestehendenmachtverhältnissezwischenhandel und Herstellern und deren Auswirkungen auf die Beschaffungsmärkte. Nein. 6.SiehtdieBundesregierungdieNotwendigkeitfüreinmissbrauchsunabhängigesEntflechtungsgesetzimGesetzgegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB)?

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ KommtfürdieBundesregierungdieAbsenkungdesSchwellenwertsfür die Vermutung einer marktbeherrschenden Stellung in Frage? Wennnein,welcheAlternativensiehtdieBundesregierung,diemarktbeherrschendeStellungderSupermarktkettenimLebensmittelbereicheinzuhegen? Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 8.WelcheMöglichkeitsiehtdieBundesregierung,diein 20Absatz3GWB verankertemissbrauchskontrollevonunternehmenmitrelativermarktmachtgegenüberabhängigenunternehmenaufdieglobalelieferketteim Lebensmittelsektor auszudehnen? DiebisherigePraxisdesBundeskartellamtshatgezeigt,dass 20Absatz2 GWB ( 20Absatz3GWBa.F.)fürdieErfassungkonkreterpraktischerFälle vonmissbräuchlichenverhaltensweiseninderb2b-lieferketteunterhalbder SchwellederMarktbeherrschunggutgeeignetist.AufgrundihrergeneralklauselartigenAusgestaltungerlaubtundverlangtdieVorschrifteineEinzelfallbetrachtung.Diesermöglichtes,eineVielzahldenkbarerMissbräuchezuerfassen. SowohlGeltungs-alsauchAnwendungsbereichdesGesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB)sindbereitsgeregelt.DerGeltungsbereichdes GWBbeschränktsichaufdasGebietderBundesrepublikDeutschland,seinAnwendungsbereicherstrecktsichjedochauchaufWettbewerbsbeschränkungen, die zwar im Ausland veranlasst worden sind, sich jedoch im Inland auswirken. 9.WelcheMöglichkeitenhabenoffizielleStellen,UnternehmenbeiunlauterenHandelspraktikenzusanktionieren,undplantdieBundesregierung, diese Möglichkeiten auszuweiten? FürdenBereichdesKartellrechtssinddiejeweiligenKartellbehördenbereits gesetzlichmitweitreichendenermittlungs-unddurchsetzungsbefugnissenausgestattet,diefüreinwirksamesvorgehengegenmissbräuchlicheverhaltensweisen unerlässlich sind. SoweitesumdievertragsrechtlichenundlauterkeitsrechtlichenAspektevon unlauterenhandelspraktikengeht,wurdenmitdemsystemdeszivilrechtlichen Individual-undKollektivrechtsschutzesinDeutschlandguteErfahrungengemacht. 10.PlantdieBundesregierungdieEinführungeinesVerbandsklagerechtesin Bezug auf unlautere Handelspraktiken? Nein.EntsprechendeInstrumentestehenzudembereitszurVerfügung.Nach 1 desunterlassungsklagengesetzes (UKlaG)könnenanspruchsberechtigteStellen (beispielsweisekammernundverbände)verlangen,dassunternehmendie VerwendungvonAllgemeinenGeschäftsbedingungenunterlassen,dienach 307BGBunwirksamsind.GleichesgiltauchfürdasLauterkeitsrecht.Dort sinddiein 8Absatz3Nummer2bis4desGesetzesgegendenunlauteren Wettbewerb (UWG)genanntenVerbände,EinrichtungenundKammernzur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt. 11.PlantdieBundesregierung,dasKonzeptderunlauterenHandelspraktiken, dasbislangimgwbnichtgenanntwird,mitglobalembezugindiedeutsche Gesetzgebung einzuarbeiten, und wenn ja, wie und wann? Und wenn nein, warum nicht?

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 12.PlantdieBundesregierung,einenBeispielkatalogunlautererHandelspraktikenmitBezugzurglobalenLieferketteinsGesetzoderalsAnlage zum Gesetz auszuarbeiten und aufzunehmen? Wenn nein, warum nicht? DieFragen11und12werdenwegendesSachzusammenhangszusammenbeantwortet. EineverbindlicheListevonverbotenenunlauterenHandelspraktikenmitBezug zurglobalenlieferkettewürdeeinereihevonproblemenaufwerfen.handeltes sichumeineabschließendeliste,sogingesieinsleere,wennsichneueunlauterehandelspraktikenentwickeln.einesolchelistebötezudemeinenanreiz fürdieentwicklungalternativervertragsgestaltungen,diezuähnlichenergebnissenführen,ohnejedochunterdielistezufallen.würdeessichdagegenum eine offene Liste handeln, böte sie keine Rechtssicherheit. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 13.PlantdieBundesregierungSorgfaltspflichtenfürdieLieferkettengesetzlich zu verankern? Wenn ja, wie genau? Wenn nein, warum nicht? Nein.ImVertragsrechtbestehenbereitsgesetzlicheRegelungen,diediejeweiligenHaupt-undNebenpflichtenderVertragsparteienimVertragsverhältnis konkretisieren. 14. Befürwortet die Bundesregierung die Einrichtung a)einerbeschwerdestelle,beiderunlauterehandelspraktikenanonym gemeldet werden können, GegendieEinrichtungeinerreinprivatrechtlichausgestaltetenundfinanzierten BeschwerdestellezuranonymenMeldungvonunlauterenHandelspraktikenbestehenkeineBedenken.AllerdingskannaucheineOmbudsstellenichtabschließenddasGrundproblemlösen,dassbetroffeneUnternehmenbeiBehinderungen durchmarktstarkeunternehmendieseausangstvorrepressionennichtnennen.dennalleindieangabeneinesombudsmannsreichendenkartellbehörden oderdengerichtenfürdennachweiseinessachverhaltsinderregelnichtaus. DasBundeskartellamtnutztzudembereitsdiezurVerfügungstehendenMittel, umdievertraulichkeitderbeschwerdeführerzuwahren,z.b.indemverfahren vonamtswegeneingeleitetundsachverhalteanhandvonamtsermittlungenermittelt werden. b)einesschlichtungsmechanismus,andensichzuliefererausentwicklungs- und Schwellenländer wenden können? Wenn nein, warum nicht? EsgibtbereitseinenSchlichtungsmechanismus.MöglicheVerletzungender OECD-LeitsätzefürMultinationaleUnternehmenkönnenbeiderimBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologieangesiedeltenNationalenKontaktstelle (NKS)imRahmeneinerBeschwerdeeingebrachtwerden.Jeder,derein berechtigtesinteresseanderfraglichenangelegenheithat,kannsichmitkonkretenbeschwerdenandienkswenden,insbesonderewegenmissachtungvon Sicherheitsstandards, Arbeitnehmerrechten und von Umweltstandards.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WelcheBehördensindderzeitfürdieErmittlung,Überwachung,DokumentationundAhndungvonunlauterenHandelspraktikengeradeauchin Bezug auf die globale Lieferkette zuständig? a)wieistdiesebehördemitbezugaufdiegenannteaufgabefinanziell und personell ausgestattet? b)welchebefugnissestehenderbehördemitbezugzudengenannten Aufgaben zur Verfügung? DerBundesregierungsindkeineBehördenbekannt,dieunlautereHandelspraktiken in der globalen Lieferkette überwachen. 16.WiebeurteiltdieBundesregierungdasGrünbuchderEuropäischenKommissionüber unlauterehandelspraktikeninderb2b-lieferkette (B2B = Business-to-business)fürLebensmittelundNicht-LebensmittelinEuropa indemdiekommissionstudienzitiert,dieunlauterehandelspraktiken vonsupermarktkettenineuropabelegen,undwelcherückschlüssezieht die Bundesregierung auf die globalen Lieferketten? DieBundesregierungbegrüßt,dasssichdieEuropäischeKommissionvertiefter mitderfunktionsfähigkeitderb2b-lieferkettefürlebensmittelundnicht- LebensmittelbeschäftigtundEntwicklungenindiesemBereichbeobachtet.Die BundesregierungunterstütztgrundsätzlichAnsätzeundMaßnahmenzurVerbesserungderWettbewerbsfähigkeitundFunktionsfähigkeitderLieferkette vomerzeugerbiszumendverbraucher,denneinreibungslosesfunktionieren desbinnenmarkteskannaucherheblichebedeutungfürdiewirtschaftsentwicklungindenjeweiligensektorenhaben.dasichdiekonsultationdereuropäischenkommissionspeziellaufdieeuropäischeunionbezieht,wurdenseitens derbundesregierungkeineweitergehendenrückschlüsseaufdieglobalenlieferketten gezogen. 17.WelcheSchlussfolgerungenundKonsequenzenziehtdieBundesregierung ausfreiwilligenverhaltenskodizes,diedielebensmittelversorgungskette betreffen,inportugal,slowenien,spanien,belgienundimvereinigten Königreich? 18.WelcheSchlussfolgerungenundKonsequenzenziehtdieBundesregierung ausgesetzenzurbekämpfungunlautererhandelspraktikenimlebensmittelsektor in der Tschechischen Republik, in Ungarn und Italien? DieFragen17und18werdenwegendesSachzusammenhangszusammenbeantwortet. DerAustauschimNetzwerkdereuropäischenWettbewerbsbehörden (ECN) indiesemsektorzeigt,dasssichsowohldiemarktstrukturenalsauchdie HandelspraktikenindeneinzelneneuropäischenLändernsehrstarkvoneinanderunterscheiden.AuchdiegesetzlichenGrundlagenunddieBefugnisseder KartellbehördenetwabezüglichderVerfolgungmissbräuchlicheroderunfairer Verhaltensweisensindsehrverschieden.Dementsprechendadressieren GesetzesinitiativenoderfreiwilligeVerhaltenskodizesandererMitgliedstaaten spezifische Wettbewerbsprobleme in diesen Ländern. InallerRegellässtsichzudemfeststellen,dassdaskatalogmäßigeVerbotkonkreterunfairerPraktikenwenigerfolgsversprechendist,dadieMarktteilnehmer üblicherweisezahlreicheumgehungsmöglichkeitensuchenundfinden.eine offenelösung,wiesieindeutschlandimrahmendes 20GWBgefunden wurde,istinderpraxisaufgrundihrerflexibilitäteinfacherzuhandhabenund führt dadurch zu besseren Ergebnissen.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Zu den gesetzlichen Bestimmungen in den genannten Ländern: Tschechische Republik: InderTschechischenRepublikistseitFebruar2010das GesetzüberbedeutendeMarktkräftebeimVerkaufvonlandwirtschaftlichenundLebensmittelproduktenundderenMissbrauch inkraft.dasgesetzregeltdenverkaufvon LebensmittelnangroßeSupermarktketten (Jahresumsatzhöherals200Mio. Euro)durchProduzentenundHändler.MitderRegelungwarbeabsichtigt, Lebensmittelproduzentenund-händlervorunlauterenHandelspraktikenzu schützen.nachangabendesdieeinhaltungdesgesetzesüberwachenden tschechischenkartellamteswurdenbislangnochkeinegeldstrafengegen SupermarktkettenwegenVerstoßesgegendasGesetzverhängt.Allerdingssind VerfahrengegenmehrereSupermarktkettenanhängig.DieBundesregierung verfolgt die Auswirkungen des Gesetzes aufmerksam. Ungarn: DasGesetzüberdasunlautereGeschäftsverhaltenderHändlergegenüberLieferantenvonlandwirtschaftlichenundLebensmittelproduktentratam1.Januar 2010inKraft.DasGesetzzieltdaraufab,ungarischeLebensmittelproduzenten undzulieferervordempreisdruckinternationalerlebensmittelkettenzuschützen.verbotenwurdeinsbesonderediepraxis,regalgebührenfürdieplatzierung vonproduktenzuerhebenundzahlungszielegegenüberlieferantenzuüberschreiten.diebundesregierungverfolgtdieauswirkungendesgesetzesaufmerksam. Italienische Republik: InItaliensindAspektederBekämpfungunlautererHandelspraktikenGegenstandeinerReihevonRegelungen.DerRechtsrahmenistinsgesamtfragmentiert.EinwesentlicherTeildergesetzlichenRegelungenstelltdienationaleUmsetzungeuropäischerRichtliniendar.ImBereichvonGroßunternehmenoder -kettenfindenzudemkontrollenaufeinhaltungdergesetzlichenvorschriften statt.inwieweitdabeiverstößebekanntwurden,entziehtsichderkenntnisder Bundesregierung. 19.SetztsichdieBundesregierungaufeuropäischerEbenefüreinenspezifischen EU-RegulierungsrahmenfürdieBekämpfungunlautererHandelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel ein? a)wennja,welchemaßnahmensolltenhieraussichtderbundesregierunggetroffenwerden,umdiesituationvonzulieferernausentwicklungs- und Schwellenländern zu verbessern? b)wennnein,warumlehntdiebundesregierungregulierungenaufeuropäischer Ebene ab? DieBundesregierunghatZweifel,dassdasFehleneuropaweiteinheitlicherRegelungenzuunlauterenHandelspraktikenspezifischebinnenmarktrelevante Handelshemmnissehervorruft,diesichgeradeaufdieunterschiedlicheRechtslage in den Mitgliedstaaten zurückführen lassen. DarüberhinauserscheinteineweitergehendeunmittelbareRegelungaufeuropäischerEbeneangesichtsderUnterschiedlichkeitundderKomplexitätderdenkbarenPraxisfällenichtzielführend.EinRegelungsvorschlagmüsstesoflexibel sein,dasserstetsdenwechselndenbedingungenaufdenmärktengerecht würde.ermüsstezudemdendurchausunterschiedlichenmarktbedingungen undmachtverhältnissenindenverschiedenenmitgliedstaatenrechnungtragen. Zubedenkenistauch,dassjedeArtderRegulierungeinenEingriffindieVer-

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/14656 tragsfreiheitderparteiendarstellt,dersorgfältigabgewogenwerdensollte.daherbegrüßtdiebundesregierungbemühungendermarktteilnehmer,durchein möglichsteu-weitessystemderselbstregulierungverbesserungeninderpraxis herbeizuführen. 20.InwieweitbefürwortetdieBundesregierungdieAusweitungderTransparenzpflichten,diebereitsfürdenRohstoffsektorbeschlossenwurden,auf denlebensmittelbereich,dieeineoffenlegungspflichtnachsozialenund ökologischenstandardsfürdielieferkettendergroßensupermarktketten beinhalten würden? SpeziellegesetzlicheTransparenzpflichtenfürUnternehmenimRohstoffbereich zuroffenlegungdereinhaltungvonsozialenundökologischenstandardssind nichtbekannt.diesebereichewerdeninverschiedenenfreiwilligeninitiativen behandelt,sowohlimrohstoffbereichalsauchimagrarbereich.beispielefür sozialeundökologischestandardssinddasfairtradeoderdasbio-siegel.die BundesregierungunterstütztsolcheInitiativen.EinenÜberblicküberderartige InitiativenbietetderKompassNachhaltigkeit ( sowiediewebsitewww.label-online.de.dieunternehmensindaufgefordert, nachhaltigenachvollziehbaretransparenzregelnaufzustellenundeffizientumzusetzen. 21.WelcheSchlussfolgerungenundKonsequenzenziehtdieBundesregierung ausderbusinesssocialcomplianceinitiative (BSCI)vordemHintergrund, dasssichallefünfgroßen,indeutschlandtätigensupermarktkettendieser InitiativeangeschlossenhabenundlautBerichtenvonNichtregierungsorganisationen nach wie vor mit unlauteren Handelsmethoden agieren? DieBundesregierungbegrüßtdieZielsetzungderBusinessSocialCompliance Initiative (BSCI),durchdenZusammenschlussvonUnternehmen,Importeuren undproduzenteneigenverantwortlichzurverbesserungderarbeitsbedingungen in den Herstellerländern beizutragen. DieBundesregierunghateinenRatfürNachhaltigeEntwicklunginsLeben gerufen,der2011einendeutschennachhaltigkeitskodexbeschlossenhat.dieserkodexsiehtzahlreicheberichtspflichtenfürunternehmenvor.unternehmensollenz.b.berichten,wiesiedaraufhinwirken,dassarbeitnehmerrechte sowohlnationalauchalsinternationalanhandanerkannterstandardsgeachtet werden und wie sie eine angemessene Bezahlung fördern. ÜberdiesenthaltendieOECD-LeitsätzefürmultinationaleUnternehmennicht rechtsverbindlicheempfehlungenfürverantwortungsvollesunternehmerisches HandelnderRegierungenderOECD-MitgliedstaatenundweitererelfLänder anmultinationaleunternehmen,dieindiesenländerntätigsindodervondort ausoperieren.verletzungenderleitsätzekönnenmitbeschwerdenbeiden NationalenKontaktstellenderTeilnehmerländer (NKS)vorgebrachtwerden. DieNKSbietetdannihreVermittlungsdienstean,umaufeineeinvernehmliche LösungzwischenBeschwerdeführernundUnternehmenhinzuwirken.DiedeutscheNKSistimBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologieangesiedelt. DieinderFrageerwähntenBerichtederNichtregierungsorganisationensindder Bundesregierung nicht bekannt.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 22.WiestehtdieBundesregierungzudenGütesiegelnUtzCertifiedundRainforesAlliance,diederzeitvorallembeiderSchokoladeproduktionverbreitet genutzt werden? DieBundesregierungbegrüßtgrundsätzlichAktivitäten,dieaufeineVerbesserungderNachhaltigkeitinderWertschöpfungsketteabzielen.DenstandardsetzendenOrganisationen,darunterauchutzcertifiedundrainforestalliance, kommt hierbei eine wichtige Rolle zu. BeideOrganisationensindMitgliedinderMulti-Stakeholder-Initiative Forum NachhaltigerKakao,dievondenBundesministerienfürwirtschaftlichenZusammenarbeitundEntwicklungsowiefürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutz mit ins Leben gerufen wurden. 23.MitwelchenderSupermarktkettenarbeitetdieBundesregierungbzw. Durchführungsorganisationen,wiedieDeutscheGesellschaftfürInternationaleZusammenarbeit (GIZ)GmbHoderdieDeutscheGesellschaft fürinternationalezusammenarbeit (GIZ)GmbH,BereichInternational Services (GIZIS)zusammen,undwelchekonkretenProjekteführenGIZ odergizismitdenobengenanntensupermarktkettendurch (bitteauflisten, inkl. finanziellem Rahmen und jeweils erläutern)? DieBundeswehr-DienstleistungszentrenunddasVerpflegungsamtderBundeswehrunterhieltenimZeitraumdesJahres2012bisJuni2013vertraglicheBeziehungenzudenFirmenEdeka,ReweundMetromiteinemAuftragswertvon rund670000euro.diesentsprichtrund1prozentdesgesamtauftragsvolumens für Lebensmittelbeschaffungen in der Bundeswehr. Im Einzelnen verteilen sich die Auftragswerte wie folgt: Edeka:82013 Euro Rewe: Euro Metro: Euro Aldi:0 Euro Schwarzgruppe (Lidl und Kaufland):0 Euro Gesamt: Euro ImRahmenderÜbungsserieLÜKEX (LänderübergreifendeKrisenmanagementübung)bestehteineszenarienbezogeneBeteiligungderFirmaKaisers-Tengelmann.BetreibervonKritischenInfrastrukturen,beispielsweisehierausdem SektorErnährung,mithinauchSupermarktkettenwerdenaufKooperationsbasis indievorbereitungunddurchführungderübungendurchdasbundesamtfür BevölkerungsschutzundKatastrophenhilfe (BBK)eingebunden,umfürbeide SeitenkrisenrelevanteErkenntnisseinSzenarienmitgesamtgesellschaftlichen Auswirkungen, wie z. B. einer Pandemie, zu erlangen. ImRahmendesProjekts MehrFraueninFührungspositionen Regionale BündnissefürChancengleichheit desbmfsfjistineinemderzehnregionalen BündnisseeinUnternehmenderSchwarzgruppeundinzweiweiterendieFirma Globusbeteiligt.BetreutwirddasProgrammdurchdieEuropäischeAkademie fürfraueninpolitikundwirtschaftberline.v.dieunternehmenwerdenkonzeptionellundorganisatorischvorortunterstützt,diepotenzialevonfrauen besseralsbisherzuerschließenunddamitdemdrohendenfach-undführungskräftemangelwirksamzubegegnen.derfinanziellerahmenlässtsichangesichtsknapphundertbeteiligterunternehmenundunterschiedlichersituationen nicht auf ein einzelnes beteiligtes Unternehmen herunterbrechen.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/14656 BMELVunterstütztüberseinenProjektträgerFachagenturNachwachsende Rohstoffee.V. (FNR)dieGründungundEtablierungdesForumsNachhaltiges Palmöl (FONAP).GemeinsammitdemWWFgründenInitiativpartnerausder Wirtschaft (Henkel,REWEundUnilever)AnfangSeptemberFONAP,dasallen gesellschaftlichenakteurenoffensteht.bmelvunterstütztdiesegründung undetablierungmit411786euro.diebeteiligteninitiativpartnerausderwirtschaftbeteiligensichmitjeweils100000euroanfonap.projektlaufzeitistbis Herbst Des Weiteren wird auf die nachfolgende Anlage verwiesen.

12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN Anlage zur Kleinen Anfrage 17/14557: Zulieferung BMZ zu Frage 23 (betrifft NICHT Projekte, die ausschließlich von anderen Ressorts durchgeführt werden) I. Direkte Zusammenarbeit des BMZ (im einzigen vorliegenden Fall BMZ zusammen mit BMELV) mit den genannten Unternehmen Nr. Unternehmen Projektbezeichnung Durchführungsorganisation Öffentlicher Beitrag Zeitraum Kurzbeschreibung 1 REWE und Lidl Forum Nachhaltiger Kakao GIZ (Sekretariat) EUR (BMZ und BMELV) II. Projekte, die aus dem developp-programm des BMZ finanziert werden Nr. Unternehmen Projektbezeichnung Durchführungsorganisation Projektvolumen Zeitraum Kurzbeschreibung 1 REWE Private und öffentliche Akteure tragen zum Erhalt der Biodiversität sowie zur Selbstverwaltung lokaler Gemeinden bei (Strategische Allianz Lateinamerika) 2 Metro GSSI Global Sustainable Seafood Initiative (Strategische Allianz - Vietnam, Thailand) GIZ EUR GIZ EUR Metro Entwicklung und Einführung einer zertifizierten Wertschöpfungskette für die Fischproduktion (Zuchtfische und Wildfische) - Ägypten GIZ EUR Metro Einführung internationaler Gesundheits-, Sicherheits- und Qualitätsstandards zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit (Vietnam) III. GIZ IS Projekte (kein öffentlicher Beitrag) Das Forum Nachhaltiger Kakao ist eine von BMZ und BMELV mit ins Leben gerufene Multi- Stakeholder-Initiative mit dem Ziel, den Anteil nachhaltig erzeugten Kakaos in Deutschland zu erhöhen. Die GIZ hat die Sekretariatsfunktion übernommen. Der Öffentliche Beitrag wird zu EUR vom BMELV und zu EUR vom BMZ übernommen. In der atlantischen Grenzregion zwischen Costa Rica (Provinz Talamanca) und Panama (Provinz Bocas del Toro) trägt ein Netzwerk aus privaten und öffentlichen Akteuren zum Erhalt der Biodiversität in Schutzgebieten und biologischen Korridoren, zur Verbesserung der Selbstverwaltung von Gemeinschaften und zur Förderung wirtschaftlicher Teilhabe privater Akteure bei der Umsetzung regionaler Umweltstrategien bei. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung und Unterstützung eines nachhaltigen und effizienten Supply Chain Managements im Fischereibereich. Hierfür soll ein Instrument bereitgestellt werden, das den Vergleich unterschiedlicher Umweltzertifizierungssysteme ermöglicht. Ziel der Maßnahme ist die Steigerung der Effektivität in der Fischproduktion durch die Befähigung von Fischern und anderen Beteiligten in der Fischerei-Wertschöpfungskette. DEG EUR ab 2012 In vielen Fällen wird durch falschen Transport, falsche Aufbewahrung und Handhabung der Lebensmittel durch die Kunden und Lieferanten die Gesundheit der Konsumenten gefährdet. Daher soll eine breit angelegte Verhaltensänderung initiiert und Awareness-Kampagnen durchgeführt werden. Darüber hinaus sollen Trainings für Kunden, Angestellte und Lieferanten stattfinden, die die Themen Lebensmittelmanagement, Hygiene sowie Lebensmittelsicherheit behandeln. Nr. Unternehmen Projektbezeichnung Durchführungsorganisation Projektvolumen Zeitraum Kurzbeschreibung 1 Lidl Nachhaltiger Kakaoanbau in der Cote d'ivoire 2 Lidl Supplier Qualification Programme (Bangladesch) 3 Lidl Verbesserung der Lebensumstände von ArbeitnehmerInnen in Textilfabriken (Bangladesch) 4 Lidl Verbesserung der Umweltleistung von Zulieferbetrieben (VR China) GIZ EUR GIZ EUR GIZ EUR GIZ EUR Aufbau und Betrieb eines landwirtschaftlichen Schulungszentrums für nachhaltige Kakaoproduktion Ziel des Supplier Qualification Programmes (SQP) ist die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den am Programm teilnehmenden Lidl-Zulieferbetrieben. Das Supplier Qualification Programme besteht aus drei Teilbereichen: 1) Qualifizierung der Betriebe in der Umsetzung und Einhaltung von Sozialstandards; 2) Gesundheitsdienste; 3) Brandschutz; Ziel und Inhalt entspricht dem Supplier Qualification Programme (SQP), siehe Nr. 2. Das Ziel des Projektes ist es, ausgewählte Lidl-Lieferanten in der Verbesserung und Umsetzung von Umweltstandards zu unterstützen. Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

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