Ausweitung der Anzahl der Optionskommunen im Rahmen der SGB-II-Organisationsreform
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- Katharina Koch
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Klaus Ernst, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/1326 Ausweitung der Anzahl der Optionskommunen im Rahmen der SGB-II-Organisationsreform Vorbemerkung der Fragesteller DieEinführungvonHartzIVverändertegrundlegenddieadministrativeZuständigkeitfürErwerbslose,diekeinenAnspruchaufArbeitslosengeldhaben. EinReformzielderHartz-Kommissionwar:einJobcentersollfüralleErwerbslosenzuständigsein,unabhängigdavon,welcheLeistungensiebeziehen.DieZuständigkeitsolltebeiderBundesagenturfürArbeit (BA)liegen. WeitgehenderKonsenswar:diekommunalorganisierteSozialhilfeistnicht fürdassozialerisikoerwerbslosigkeitausgerichtet,diekommunalenhaushalteüberfordert.diekommunensolltendurchdiereformorganisatorisch undfinanziellentlastetwerden.einentsprechendformuliertergesetzentwurf (Bundestagsdrucksache15/1516)wurdeam17.Oktober2003vomDeutschen Bundestagangenommen,aberdurchdenBundesratabgelehnt.Durcheinen VermittlungsausschussvonBundestagundBundesratwurdedieZuständigkeit dergestaltgeändert,dassdieumsetzungsowohldurcharbeitsgemeinschaften vonagenturfürarbeitundkommunen (ARGEn)sowiedurchzugelassene kommunaleträger (zkt,sog.optionskommunen)möglichwurde.indenfällen,indenenkommunenundagentursichnichtaufdiebildungeinerarge einigenkonnten,entstanddarüberhinausdiegetrennteaufgabenwahrnehmung.diezahldergesetzlichzulässigenoptionskommunenwurdeunterder Überschrift Experimentierklausel ausdrücklichauf69festgelegt.diezulassungwurdezeitlichaufsechsjahre,d.h.biszum31.dezember2010,befristet ( 6adesZweitenBuchesSozialgesetzbuch SGBII).In 6cSGBII wurdedasbundesministeriumfürarbeitundsozialeszueinerevaluierung des Experiments bis zum 31. Dezember 2008 verpflichtet. DasZieleinereinheitlichenAnlaufstellefüralleErwerbslosenundArbeitsuchendenwurdedamitinmehrfacherWeiseverfehlt.NebendieorganisatorischeTrennungvonSGBII ( GrundsicherungfürArbeitsuchende )und SGBIII ( Arbeitsförderung Arbeitslosenversicherung)tratein organisatorischerflickenteppich imbereichdessgbii.dervorstandsvorsitzendeder BundesagenturfürArbeithatausdiesemGrundineinemInterviewdenBe- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom3.Mai 2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode schlussdesvermittlungsausschusseseinen Mitternachtsbierdeckelkompromiss genannt. DieEvaluierungzudenerstendreiHartzGesetzenbezeichnetdieTrennung derträgerschaftarbeitsmarktpolitischerleistungennachdenrechtskreisen SGBIIundSGBIIIals einedergrößtenachillesfersenderdeutschenarbeitsmarktpolitik undbetont dienotwendigkeiteinereinheitlichen,rechtskreisübergreifendenarbeitsmarktpolitik (Bundestagsdrucksache16/3982, S.159).DenOptionskommunenwirdindemoffiziellenAbschlussberichtzur EvaluationderExperimentierklauselnach 6cdesZweitenBuchesSozialgesetzbuch (Bundestagsdrucksache16/11488)bescheinigt,wenigererfolgreich beidervermittlungvonlangzeiterwerbsloseninbedarfsdeckendebeschäftigung zu sein als die ARGEn bzw. die BA. Am20.Dezember2007entschieddasBundesverfassungsgericht:dieARGE- KonstruktionstellteineverfassungsrechtlichunzulässigeMischverwaltung dar.dasgerichthatdemgesetzgebereinefristzurneuordnungdersgb-ii- Verwaltungbiszum31.Dezember2010gesetzt.BiszumheutigenZeitpunkt gibteskeinedefinitiveentscheidungüberdiezukünftigeausgestaltungder SGB-II-Verwaltungsorganisation.DerderzeitigeDiskussionsstandlässtaber erwarten,dasseinegrundgesetzänderungvorgenommenwird,diesowohl einegemeinsameaufgabenwahrnehmungalsaucheinekommunalezuständigkeitbeiderausführungdessgbiiverfassungsrechtlichabzusichernversucht.explizitwirdeineausweitungderanzahlderoptionskommunengefordert.diehessischelandesregierunghatihrezustimmungzueinerorganisationsreformexplizitvoneinerausweitungderanzahlderoptionskommunenabhängiggemacht.diespdsprichtvoneinermöglichen moderaten Erhöhung. Daraus ergeben sich zahlreiche Fragen an die Bundesregierung. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierunghatdemBundesratdenEntwurfeinesGesetzeszurÄnderungdesGrundgesetzes (Artikel91e)zugeleitet,umdieWeiterentwicklungder OrganisationderGrundsicherungfürArbeitsuchendezuermöglichen (Bundesratsdrucksache186/10vom2.April2010).DieBundesregierunghatdarüber hinausam21.april2010denentwurfeinesgesetzeszurweiterentwicklung derorganisationdergrundsicherungfürarbeitsuchendebeschlossen,der basierendaufdergeplantengrundgesetzänderung dieeinfachgesetzlichenregelungenfürdieneuregelungderaufgabenwahrnehmungnachdemsgbii beinhaltet.diebundesregierungwillmitderbeantwortungdieseranfrageden parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs nicht vorgreifen. 1.WiebegründetederBundesgesetzgeber2003dieUmsetzungdesSGBII durch zwei verschiedene Institutionen (Option vs. ARGE)? DiederzeitigeorganisatorischeGestaltungderDurchführungderGrundsicherungfürArbeitsuchendeistdasErgebniszweierVermittlungsverfahrenzwischen Bundesrat und dem Deutschen Bundestag in den Jahren 2003 und KanndieBundesregierungPolitikbereichebenennen,indenenaufDauer eine gespaltene Verwaltungszuständigkeit eingerichtet wurde? DieArtikel89und90desGrundgesetzes (GG)lassenGestaltungsmöglichkeitenhinsichtlichderVerwaltungderBundeswasserstraßenundBundesautobahnenbzw.Bundesfernstraßenzu.Artikel108GGermöglichtdasZusammenwirkenunddieAufgabenverlagerungzwischenBundundLänderninderFinanzverwaltung.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WiebewertetdieBundesregierungeineaufDauergestelltegespalteneZuständigkeitimSGB-II-BereichausverfassungssystematischerPerspektive? DervomBundeskabinettam31.März2010verabschiedeteEntwurfeinesGesetzeszurÄnderungdesGrundgesetzes (Artikel91e)regeltunteranderem, dassderbundeinebegrenzteanzahlvongemeindenundgemeindeverbänden aufihrenantragundmitzustimmungderoberstenlandesbehördezuralleinigenwahrnehmungderaufgabendergrundsicherungfürarbeitsuchendezulassenkann.verfassungssystematischstelltdieseregelungnebendeninder AntwortzuFrage2genanntenFälleneineAusnahmevomGrundsatzdeseinheitlichen Vollzugs dar. 4.WiebewertetdieBundesregierungeineaufDauergestelltegespalteneZuständigkeitimSGB-II-BereichmitBlickaufdieSteuerungundKontrolle der Verwendung der Bundesmittel? DieVerwendungderBundesmittelrichtetsichnachdenRechtsgrundlagenfür dieleistungserbringung,dieeinheitlichfürjedeformderträgerschaftim SGBIIgelten.DieEinhaltungdieserRechtsgrundlagenbeimAufgabenvollzug istinsbesondereimrahmenderaufsichtzugewährleisten.aufsichtsbehörden sindnach 47SGBIIdasBundesministeriumfürArbeitundSozialesgegenüberderBundesagenturfürArbeitalsLeistungsträgernach 6Absatz1Satz1 Nummer1SGBIIunddiezuständigenoberstenLandesbehördenfürdieKommunenalsLeistungsträgernach 6Absatz1Satz1Nummer2und 6aSGBII. UnabhängigdavonprüftdasBundesministeriumfürArbeitundSozialesdie VerwendungderBundesmittelundmachtgegebenenfallsRückforderungen geltend zur Wiederherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Haushalte. 5.WiebewertetdieBundesregierungdieAuffassung,dassmitderFinanzierungdesSGBIIausBundesmittelnauchdieVerpflichtungdesBundeszu einerkontrollederrechtmäßigenundeffizientenverwendungdergelder einhergehen muss? DieBundesregierungteiltdieAuffassung,dassderBundzurKontrolleder rechtmäßigenmittelverwendungberechtigtundverpflichtetist,soweiterdie Finanzierungsverantwortunghat.Diesgiltauch,soweitOptionskommunen Bundesmittel bewirtschaften. 6.GedenktdieBundesregierunginZukunftdieRechts-undFachaufsichtbei derumsetzungdessgbiiauchgegenüberdenzugelassenenkommunalen Trägern durchzusetzen, und wenn ja, in welcher Form? Wennnein,wiekanndieBundesregierungesverantworten,dassBundesmittelanTrägerfließen,dienichtvonderBundesebeneauskontrolliert werden können? DieAusgestaltungderRechts-undFachaufsichtsbeziehungenimBereichder OptionskommunenistRegelungsgegenstanddesinderVorbemerkunggenannten Gesetzentwurfs. 7.WievieledemFallMeißen (vgl.antwortderbundesregierungaufdie SchriftlichenFragenderAbgeordnetenSabineZimmermanninder 16.Wahlperiode Frage7aufBundestagsdrucksache16/6839undFrage19 aufbundestagsdrucksache16/7052)vergleichbareanderefällefüreine
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode sachfremdemittelverwendunginoptierendenkommunensindseitdem Jahr 2005 aufgetreten? Wie hoch ist der Umfang der betroffenen Mittel? WelcheZahlenzudiesemSachverhaltbezogenaufdieARGEnliegender Bundesregierung vor? DieAnzahlanFällenvon sachfremdermittelverwendung durchdiezugelassenenkommunalenträgerwirdvonderbundesregierungnichtstatistischerfasst.einestatistischeerfassungerfolgthingegenüberdenumfangderjenigen Mittel, die der Bund von den Optionskommunen zurückfordert. Rückforderungenwerdenaufgrundnichtordnungsgemäßeroderrechtswidriger MittelverwendungimRahmenderjährlichenSchlussrechnungsprüfungdurch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gegenüber den betroffenen Optionskommunengeltendgemacht.BisApril2010wurdenaufgrunddervorgenommenenPrüfungen ,41EuroanBundesmittelnfürdieHaushaltsjahre2005bis2008zurückgefordert,wobeidiePrüfungdesHauhaltsjahres 2008nochnichtvollständigabgeschlossenist.VondiesemRückforderungsvolumenwurdenbisher ,15EurovondenTrägernandenBundzurückgezahlt.Damitkonnten84,4ProzentdererhobenenForderungenrealisiert werden.gemessenammittelabrufbzw.andenzurverfügungstehendenbundesmitteln (Budget)liegtdieQuotederRückforderungengegenüberdenOptionskommunen über alle Titel im Zeitraum 2005 bis 2008 bei 0,6 Prozent. SoweitdieAufgabenderGrundsicherungfürArbeitsuchendevonARGEn wahrgenommenwerden,erfolgtauchhierkeinestatistischeerfassungvonfällen sachfremdermittelverwendung.zuständigerträgerfürleistungenzur EingliederungistdieBundesagenturfürArbeitnach 6Absatz1Satz1Nummer1SGBII.DieBundesagenturfürArbeitunterliegtderRechts-undFachaufsichtdesBundesministeriumsfürArbeitundSoziales,dasimRahmender AufsichtführungrechtmäßigesundzweckmäßigesVerwaltungshandelnder BundesagenturfürArbeitsicherstellt.AlsAufsichtsbehördekanndasBundesministeriumfürArbeitundSozialesWeisungenerteilen,umeinefehlerhafte Mittelverwendungpräventivzuverhindernodernachträglichabzustellen. DamiterfolgtdieBerichtigungvonRechtsverstößengegenüberderBundesagenturfürArbeitimRegelfallnichtdurchdieGeltendmachungvonErsatzansprüchen,sonderndurchdenEinsatzvonSteuerungsinstrumenten,dieim VerhältniszwischendemBundunddenOptionskommunennichtgegebensind. 8.WiebewertetderBundesrechnungshofdiegespalteneVerwaltungszuständigkeit im SGB II? AusseinenPrüferkenntnissenschlussfolgertderBundesrechnungshof,dassdie zwischenkommunenundbundesagenturfürarbeitnach 6SGBIIaufgeteilteVerwaltungszuständigkeitzuRisikenimAufgabenvollzugbeitragenkann (StellungnahmedesPräsidentendesBundesrechnungshofesalsBundesbeauftragterfürWirtschaftlichkeitinderVerwaltung,BWV,vom16.Dezember 2009)undbezeichnetdiesegeteilteTrägerstrukturimSGBIIalsdas Dilemma dergrundsicherung.beidenoptionskommunenkritisiertderbundesrechnungshofproblembereichebeimverwaltungsvollzug,weildieaufgabenträgerschaftderoptionskommunenunddiefinanzierungsverantwortungdesbundes auseinanderfallen. 9.ZuwelchenErgebnissengelangtderBundesrechnungshofbeiseinenÜberlegungenfüreinensachlichangemessenenundeffizientenVerwaltungsaufbau im SGB II?
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/1564 DieVorschlägedesBundesrechnungshofsgehendahin,künftigeineAnnäherungandenidealtypischenVerwaltungsaufbauzuerreichen,dersichdurcheine DeckungsgleichheitvonAufgaben-undFinanzierungsverantwortungundAufsichtsbefugnissenauszeichnet.Erhatdeshalbvorgeschlagen,dasssichÜberlegungenzurVerbesserungderVerwaltungsstrukturenandiesemMaßstaborientieren.NachAuffassungdesBundesrechnungshofswäreeineSystementscheidungfüreineungeteilteLeistungsträgerschaftdesBundesoderderLänderzu treffen (StellungnahmedesBundesrechnungshofsvom15.April2010anden Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages). 10.WiebewertetdieBundesregierungdieÜberlegungendesBundesrechnungshofs,undwelcheRollespielendieseVorschlägebeideraktuellen Entscheidungsfindung zur Organisationsreform? DieAusgestaltungderVerwaltungsstrukturenundderRechts-undFachaufsichtsbeziehungenistRegelungsgegenstanddesinderVorbemerkunggenanntenGesetzentwurfs.SoweitderBundesrechnungshoffüreineeinheitlicheund ungeteilteleistungsträgerschaftplädiert,mussdiebundesregierungauchderen politischeumsetzbarkeitberücksichtigen.unabhängigdavonberücksichtigt diebundesregierungdieprüfungserkenntnisse,würdigungenundhandlungsempfehlungendesbundesrechnungshofsfortlaufendbeiderumsetzungdes SGBII.SowurdedieForderungdesBundesrechnungshofsnachSicherstellung einerbundesweiteinheitlichenleistungsgewährungvonderbundesregierung aufgegriffenundihrimrahmenderbestehendenträgerstrukturenundaufsichtsbeziehungenfüreinenwesentlichenbereichdereingliederungsleistungendurcheineengekooperationmitdenaufsichtsbehördenderländerrechnunggetragen.dieaufdiesemwegbishererzieltenergebnisse,insbesondere dieverabschiedungeinergemeinsamenerklärungzudeneingliederungsinstrumentennachden 16fund16SGBIIi.V.m. 45,46SGBIII (FreieFörderung,FörderungausdemVermittlungsbudget,MaßnahmenzurAktivierung und beruflichen Eingliederung) zeigen die Tragfähigkeit dieses Ansatzes. 11.AuswelchemGrundhatderGesetzgeberdieZulassungkommunaler TrägerzeitlichbefristetundmitderÜberschrift Experimentierklausel versehen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird Bezug genommen. 12.MitwelchersachlichenBegründungwurdedieAnzahldermöglichen Optionskommunen auf 69 festgelegt? DieFestlegungderAnzahlderOptionskommunenkamaufEmpfehlungdes Vermittlungsausschusseszustande,dievomDeutschenBundestagam2.Juli 2004entsprechendangenommenunddannvomBundesratbeschlossenwurde. Auf die Antwort zu Frage 1 wird Bezug genommen. 13.AufderGrundlagewelcherErkenntnissebeurteiltdieBundesregierung dieeffektivitätundeffizienzder zugelassenenkommunalenträger bei der Aufgabenwahrnehmung des SGB II? 14.WelchezentralenErgebnissehatdieoffizielleEvaluierungderExperimentierklauselnach 6cSGBII (Bundestagsdrucksache16/11488)hin-
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode sichtlichdereffektivitätundeffizienzderzugelassenenkommunalen Träger erbracht? Antwort zu den Fragen 13 und 14: DieEffektivitätundEffizienzderOptionskommunenbeiderUmsetzungder GrundsicherungfürArbeitsuchendewurdenimRahmendergesetzlichenWirkungsforschungzurExperimentierklauselgemäß 6cSGBIIuntersucht.Die durchdasbundesministeriumfürarbeitundsozialesdargelegtenergebnisse zudieserwirkungsforschungsindinderbundestagsdrucksache16/11488vom 18.Dezember2008zusammengefasst.DieEvaluationbrachtezahlreicheErgebnisseüberdieModellederAufgabenwahrnehmunghervor.EinenÜberblick überdiezentralenergebnissevermittelndieseiten13bis25 (TeilA)dergenannten Bundestagsdrucksache. 15.WelcheGründesprechennachderEvaluierungderExperimentierklausel nach 6cSGBIIfüreinekommunaleTrägerschaftbeiderUmsetzung des SGBII? 16.WelcheGründesprechennachderEvaluierungderExperimentierklausel nach 6cSGBIIgegeneinekommunaleTrägerschaftbeiderUmsetzung des SGBII? Antwort zu den Fragen 15 und 16: DieAufgabederEvaluationnach 6cSGBIIbestandinderUntersuchungder WahrnehmungderAufgabendurchdieOptionskommunenmitFokusaufden EingliederungsprozessimVergleichzurAufgabenwahrnehmungdurchdie AgenturenfürArbeitbzw.durchdieARGEnundnichtineinerumfassenden Betrachtung der Modelle der Aufgabenwahrnehmung. 17.WiebewertetdieBundesregierungdasErgebnisderEvaluierungderExperimentierklauselnach 6cSGBII,dassinBezugaufdieÜberwindung vonhilfebedürftigkeitunddieintegrationinbedarfsdeckendebeschäftigungzugelassenekommunaleträgerstatistischsignifikantschlechterabschneiden als die ARGEn? 18.WiebewertetdieBundesregierungdieAussagedesAbschlussberichts, dassoptionskommunenwegenihrerintegrationsdefiziteimvergleichzu denargenrechnerisch einenfiskalischenverlustvonrund63euro pro Monat und Bedarfsgemeinschaft (ebd., S. 23) verursachen? 19.WielässtsichdieForderungnacheinerAusweitungvonOptionskommunenmitderAussagedesAbschlussberichtszurEvaluierungderExperimentierklauselnach 6cSGBIIinEinklangbringen,wonachtheoretisch einedeutschlandweiteeinführungdesarge-modells (imvergleichzu einerdeutschlandweiteneinführungdeszkt-modells)massivegesamtwirtschaftlicheeinsparungenerlaubenwürde (derberichtschätztdiesein einer Größenordnung von über 3 Mrd. Euro, vgl. ebd., S. 23)? Antwort zu den Fragen 17, 18 und 19: DieErgebnissederEvaluationderExperimentierklauselnach 6cSGBIIspiegelndiewirtschaftlichenundinstitutionellenRahmenbedingungenvorallem desbeobachtungszeitraums2007und2008wider.siezeigen,dasssowohl ARGEnalsauchOptionskommunenimHinblickaufdieUmgestaltungdes EingliederungsprozessesvorteilhaftewieauchnachteiligeUmsetzungsstrategienundOrganisationsstrukturenaufweisenundsichinmanchenBereichenim Zeitverlaufangenäherthaben.DieimBeobachtungszeitraumfestgestellteun-
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/1564 terschiedlicheleistungsfähigkeitdermodellederaufgabenwahrnehmungin BezugaufdieuntersuchtenZielindikatoreneinschließlichderdamitverbundenenfiskalischenEffektekonntestatistischnichtvollständigdurchdiejeweils lokal eingesetzten Strategien erklärt werden. DieBundesregierunggehtnichtdavonaus,dassdiefestgestelltenUnterschiede zwischenargenundoptionskommunenunterentsprechendoptimierteninstitutionellenrahmenbedingungen,insbesonderebeieinerzwischenbundund LändernabgestimmtenSteuerungderArbeitsmarktpolitik,weiterbestehen.Die VeränderungdieserRahmenbedingungenistRegelungsgegenstanddesinder Vorbemerkung genannten Gesetzentwurfs. 20.InwieweitführtderAbschlussberichtdiegenanntenDefizitederzkTauf vorübergehende Probleme des Aufbaus einer neuer Verwaltung zurück? DerAbschlussberichtderWirkungsforschungzurExperimentierklauselführt NachteilederOptionskommunenoderderARGEnsowiedergetrenntenAufgabenwahrnehmungnichtaufvorübergehendeSchwierigkeitenbeimAufbau des neuen Systems der sozialen Sicherung zurück. 21.InwieweitführtderAbschlussberichtzurEvaluierungderExperimentierklauselnach 6cSGBIIdiegenanntenDefiziteaufdieunterschiedlichenOrganisations-undSteuerungsstrukturenvonzkTundARGEnzurück ( eigenständiger Modelleffekt )? Auf die Antwort zu den Fragen 17, 18 und 19 wird verwiesen. 22.WelcheBedeutungkommtdemoffiziellenAbschlussberichtzurEvaluierungderExperimentierklauselnach 6cSGBIIimRahmenderaktuellenOrganisationsreformzu,undauswelchenGründenistderAbschlussberichtbislangnichtindenzuständigenparlamentarischenGremienberaten worden? DieOrganisationsreformistGegenstanddesinderVorbemerkunggenannten Gesetzentwurfs.DerEvaluationsberichtistdemDeutschenBundestagzugeleitetworden.DieEntscheidungüberdieBefassungmitdiesemBerichttrifft der Deutsche Bundestag autonom. 23.SindderBundesregierungjüngereLeistungsvergleichederBundesagenturfürArbeitzwischendenverschiedenenTrägernbekannt,undinwieweit bestätigen diese ggf. die Ergebnisse der Evaluierung? DerBundesregierungsinddieLeistungsvergleichederBundesagenturfürArbeitzwischendenModellenderAufgabenwahrnehmungdesSGBIIbekannt. DieAuswertungenderBundesagenturfürArbeitkönnenimGegensatzzurgesetzlichvorgegebenenwissenschaftlichenEvaluationderExperimentierklausel lediglichbeschreibendtendenzenoffenlegen,aberkeinewirkungszusammenhänge aufzeigen oder Prognosen erstellen.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 24.ZuwelchenErgebnissenkommenggf.möglicheModellrechnungender BundesagenturfürArbeitfürdenFalleinerbundesweitenÜbertragung derzuständigkeitaufdiekommunenhinsichtlichderausgabenfürpassive Leistungen, Unterkunftskosten sowie die Anzahl der Erwerbslosen? DieARGEn,AgentureningetrennterAufgabenwahrnehmungunddieOptionskommunenunterscheidensichinderArtundWeiseihrerAufgabenwahrnehmung.UnabhängigdavongibtesaberauchinnerhalbdereinzelnenGruppen UnterschiedebeiderAufgabenerledigung.UnterschiedekönnenAuswirkungen aufdieöffentlichenhaushaltehaben.modellrechnungenkönnendieunterschiedenureingeschränktsimulieren.eineaktuellemodellrechnungderbundesagenturfürarbeit,diedieauswirkungeneinerbundesweitenübertragung derzuständigkeitaufdiekommunenhinsichtlichderausgabenfürpassive Leistungen,UnterkunftskostensowiederAnzahlderErwerbslosenzumgegenwärtigen Zeitpunkt berechnet, liegt nicht vor. 25.WievieleOptionskommunenhabenbisherdenkomplettenAufgabenumfangwahrgenommen,undinwelchemUmfang,undinwelchenBereichen wurde auf die Bundesagentur für Arbeit rückdelegiert? ÜberdieRückdelegationvonAufgabenderOptionskommunenandieBundesagenturfürArbeitwerdenzentralkeineDatenerhoben.NacheinerAbfrage vomherbst2009hattenseinerzeit13optionskommunendieausbildungsvermittlung an die Bundesagentur für Arbeit übertragen. 26.AuswelchenGründendelegierenOptionskommunenAufgabenandie BAzurück,werträgtdieentsprechendenfinanziellenKosten,undwelche Delegationen sollen zukünftig in welcher Form zulässig sein? DieGründefürdieRückdelegationvonAufgabenandieBundesagenturfür Arbeitsindvielschichtig.ImBereichderAusbildungsvermittlungergebensich Synergieeffekte.DieBundesagenturfürArbeitbietetdieAusbildungsvermittlungfürdieOptionskommunenimRahmenihresDienstleistungskatalogesan. DieKostenerstattungfindetihreGrundlageinderAusbildungsvermittlungs- Erstattungsverordnungvom20.Dezember2006.DieUntergrenzederinRechnunggestelltenKostenliegtderzeitproFallbei22,66EuroundkanninAbhängigkeitvonderAusgestaltungvorOrtvariieren.IndeminderVorbemerkung genannten Gesetzentwurf ist insoweit keine Neuregelung vorgesehen. 27.WiehabensichdieAusgabenfürkommunalzufinanzierendesozialintegrative Leistungen in den Optionskommunen seit 2005 entwickelt? WieentwickeltensichindemselbenZeitraumimVergleichdieentsprechenden Ausgaben in Kommunen, die nicht optiert haben? DerBundesregierungliegendazuinsgesamtkeinestatistischenDatenvor.Bei densogenanntensozialintegrativenleistungenhandeltessichgemäß 6 Absatz1Satz1Nummer2SGBIIumkommunaleLeistungen,dienichtaus Bundesmitteln zu finanzieren sind. 28.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierunghinsichtlichderFähigkeit deroptionskommunenzuüberregionalenvermittlungenimvergleichzu anderen Organisationsformen?
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/1564 AusArbeitsbesuchenundGesprächenvorOrtistderBundesregierungbekannt, dassesbeidenoptionskommunenunterschiedlicheansätzefürdieüberregionalevermittlunggibt.dienutzungvonprivatwirtschaftlichbetriebenenstellenbörseniminternetundderonline-jobbörsederbundesagenturfürarbeit stehtdenoptionskommunenunddenerwerbsfähigenhilfebedürftigenfürdie überregionalearbeitssucheebensozurverfügungwiestellenanzeigenintageszeitungenundfachzeitschriften.darüberhinaussindderbundesregierungin dervergangenheitaucheinigeüberregionaleprojektevonoptionskommunen bekannt geworden. DieBundesagenturfürArbeitbietetdenOptionskommunenzudemeinen DatenaustauschzuStellenangebotenan,diederBundesagenturfürArbeitvon ArbeitgeberngemeldetundnichtinderOnline-Jobbörseveröffentlichtwerden. VoraussetzungfürdieNutzungdieserDatenistderAbschlusseinerKooperationsvereinbarung.DerzeithabennachAngabenderBundesagenturfürArbeit fünfoptionskommuneneinesolchekooperationsvereinbarungabgeschlossen. 22Absatz4Satz2SGBIIIbestimmt,dassdieüberbezirklichorganisierten VermittlungseinrichtungenderBundesagenturfürArbeitauchfürerwerbsfähigeHilfebedürftigetätigwerden,sodassauchdievonOptionskommunen BetreutenZugangz.B.zurAuslandsvermittlungderBundesagenturfürArbeit haben. DieARGEnnutzennebendenbereitsbeidenOptionskommunenbeschriebenenMöglichkeitendasbundesweitvernetzteVermittlungs-,Beratungs-und Informationssystem (VerBIS)derBundesagenturfürArbeitundhabendamit einenüberblicküberdasbeiderbundesagenturfürarbeitgemeldetestellenangebot.etwa80prozentderargenarbeitenzudemmitderagenturfür ArbeitrechtskreisübergreifendineinemgemeinsamenArbeitgeberservice zusammenundhabensomitvollenzugangzuallenbeiderbundesagenturfür ArbeitbundesweitgemeldetenStellen.GleichesgiltfürdieAgenturenfür Arbeit in getrennter Trägerschaft. 29.WelcheHinweisehatdieBundesregierungbislangaufeinenSubventionswettbewerbderunterschiedlichenTrägergegenüberdenArbeitgebern,undwiegedenktdieBundesregierunginZukunfteinenSubventionswettbewerb auszuschließen? DieGrundsicherungsstellenmüssenbeiderFestlegungvonArbeitgeberleistungendieVorgabendereinschlägigenRechtsgrundlagenzugrundelegen.Die FörderhöheunddieFörderdauerrichtensichdabeigrundsätzlichnachdem UmfangderMinderleistungdesArbeitnehmersundnachdenjeweiligenEingliederungserfordernissen.AufgrundvonregionalenBesonderheiten,z.B.spezifischenörtlichenProblemlagen,könnensichAbweichungenzwischenden Grundsicherungsstellenergeben.Bundesweitebzw.systematischeErkenntnisse übereinen Subventionswettbewerb derträgerliegenderbundesregierung nicht vor. 30.WelchesachlichenGründewerdenjenseitsderEvaluierungderExperimentierklauselnach 6cSGBIIfüreineAusweitungderAnzahlderzugelassenenkommunalenTrägerschaftenvorgetragen,undwiebewertet die Bundesregierung diese Gründe? EinevomDeutschenLandkreistaginAuftraggegebeneUntersuchungkommt zudemergebnis,dassdieträgerschaftderoptionskommunenz.b.miteinem AnstiegbeiderEinbindungkommunalerLeistungen (Schuldner-,Sucht-und psychosozialeberatung)indieeingliederungsaktivitätenverbundensei.durch diezusammenführungderaufgabeninderkommunalenträgerschaftwürden
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode sichkooperationspotenzialezuweiterenkommunalenaufgabenergeben (Jugend,Gesundheit,Schule,Wirtschaft),dieauchgenutztwürden.DieörtlicheKooperationmitUnternehmen,KammernoderWirtschaftverbändensei etwasstärkerausgeprägtalsindenanderenverwaltungstypen (Schriftendes Deutschen Landkreistages, Band 88, SGB II: 5 Jahre Option ). DieBundesregierungbewertetUntersuchungendesDeutschenLandkreistages nicht,nimmtsieaberzurkenntnisundnutztturnusmäßigstattfindendegemeinsame Veranstaltungen zur Diskussion der vorgelegten Befunde. 31.KanndieBundesregierungausschließen,dassLandkreisemaßgeblichaus finanziellenerwägungenstattordnungspolitischengründenoptierenwollen? DerBundesregierungliegenkeineeigenenErkenntnissezudenErwägungen derkommunenvor,dieeininteresseaneinerzugelassenenkommunalenträgerschaftbegründenkönnten.diejährlichenergebnissedervombundesministeriumfürarbeitundsozialesdurchgeführtenkontrolledermittelbewirtschaftungundrechnungslegungderoptionskommunengebenkeinebelastbaren Hinweisedarauf,dassdieOptionskommunenmaßgeblichausfinanziellenErwägungenoptierthaben.AuchindenFällen,indenenesaufgrundeinesrechtswidrigenEinsatzesvonBundesmittelnoderaufgrundvonFehlernbeiderMittelbewirtschaftungzuhohenRückforderungengegenübereinzelnenOptionskommunenkam,habendiebetroffenenOptionskommunenihreTrägerschaft weiter fortgeführt. 32.WielangehabennachEinschätzungderBundesregierungdiezugelassenenkommunalenTrägergebraucht,umfunktionsfähigeVerwaltungen zur Umsetzung des SGB II aufzubauen für a) ordnungsgemäße Auszahlung des Arbeitslosengeldes II sowie b)aufbaueinerleistungsfähigenkommunalenstellezurarbeitsvermittlung und -förderung (bitte separat beantworten)? HierzuliegenderBundesregierungkeineeigenenErkenntnissevor,dasichdie KontrolledurchdasBundesministeriumfürArbeitundSozialesaufdieMittelverwendungindenOptionskommunenbeschränkt.DieOptionskommunen haltenstattdesseneineigenesverwaltungs-undkontrollsystemvor,dasdie OrdnungsmäßigkeitderLeistungserbringungsicherstellt.DieKonzepteder kommunalenverwaltungs-undkontrollsystemeliegendembundesministeriumfürarbeitundsozialesvor.soferninderanfangszeitnochunklarheiten beimaufbauderverwaltungs-undkontrollsystemebestanden,hatsichdas BundesministeriumfürArbeitundSozialesmitdenbetroffenenOptionskommunenunddenzuständigenLandesbehördeninsBenehmengesetzt.Auchin einzelnenoptionskommunen,diemithohenrückforderungsbeträgenkonfrontiertwaren,hatdasbundesministeriumfürarbeitundsozialesdieoptimierungderverwaltungsstrukturenbeobachtendbegleitet.dieüberprüfungder FunktionsfähigkeitderkommunalenVerwaltungenistdenaufsichtführenden Landesbehörden vorbehalten. 33.WiehochistderPersonalbestandbeizugelassenenkommunalenTrägern imbereichdessgbii,wiehatersichseit2005entwickelt,undwieviele Bedarfsgemeinschaftenbzw.erwerbslosePersonenbetreutderzeiteine kommunale Mitarbeiterin bzw. ein kommunaler Mitarbeiter?
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/1564 NachdenAbrechnungsunterlagen,diedieOptionskommunenimRahmender zuletztvollständigabgeschlossenenschlussrechnungsprüfungzurverfügung stellten,warenimjahr2008insgesamt8930mitarbeiter (ausgedrücktinvollzeitäquivalenten)unmittelbarzurwahrnehmungvonsgb-ii-aufgabenbeiden Optionskommunenbeschäftigt.DieAbrechnungsunterlagenfürdasJahr2009 befindensichbeimbundesministeriumfürarbeitundsozialesnochinder Bearbeitung.ÜberdieinderFragegenanntenZahlenverhältnisseistderBundesregierung nichts bekannt. 34.WievieleBeschäftigtesindausderBundesagenturfürArbeitindenZuständigkeitsbereichderzugelassenenkommunalenTrägerimRahmen der neu gebildeten Optionskommunen gewechselt? ImZuständigkeitsbereichderbestehenden69Optionskommunenhattedie BundesagenturfürArbeitzuvoretwa5300durchdieArbeitslosenhilfegebundeneStellenanteile.DiedurchdenWegfallihrerbisherigenAufgabenbetroffenenMitarbeiterderBundesagenturfürArbeitkonnteninbedarfstragenden AufgabenbereichenderBundesagenturfürArbeiteingesetztwerden.Der WechselvonMitarbeiternderBundesagenturfürArbeitzuden69Optionskommunen beschränkt sich auf wenige nicht bezifferbare Einzelfälle. 35.WiebewertetdieBundesregierungdenVorschlageinerunbegrenzten AusweitungderzugelassenenkommunalenTrägerfüralleKommunen, die die Verantwortung für das SGB II übernehmen möchten? DieAusgestaltungderkünftigenVerwaltungsstrukturenbeiderAufgabenwahrnehmungeinschließlichdereigenverantwortlichenkommunalenTrägerschaft inoptionskommunenistregelungsgegenstanddesindervorbemerkunggenanntengesetzentwurfs.dieangestrebtegrundgesetzänderungschafftdie GrundlagefüreinRegel-Ausnahme-VerhältniszwischenderAufgabenwahrnehmungingemeinsamenEinrichtungenundderalleinigenAufgabenwahrnehmung in Optionskommunen. 36.WiebewertetdieBundesregierungdieAussagedesDeutschenLandkreistagesvomDezember2009,wonachetwa170von240Landkreisen optieren würden? WelcheErkenntnissebesitztsieüberdieAnzahlderaneinerZuständigkeit interessierten Kreise? DerDeutscheLandkreistagweistaufeigeneUntersuchungsergebnissehin, nachdenensicheinevielzahlvonlandkreisenfüreineöffnungdesoptionsmodellsausspricht.daderbundesregierungeinzelheitenzurdurchführung derbefragungnichtbekanntsind,kannsiekeineeigenebewertungderbefragungsergebnisse vornehmen. AnträgeaufNeuzulassungalsOptionskommunesindmitrechtlicherWirkung erstnachdeminkrafttretenderdurchdenindervorbemerkunggenanntengesetzentwurferfolgendenrechtsänderungenmöglich.erstdannwirdderumfang des Interesses an der Zulassung als Optionskommune feststellbar sein. 37.VonwievielenundwelchenkreisfreienStädtenhatdieBundesregierung Kenntnis, dass sie optieren wollen? Auf die Antwort zu Frage 36 wird verwiesen.
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 38.HältdieBundesregierungeineObergrenzefürdieAnzahlvonoptierenden Kommunen für notwendig, falls nein, warum nicht? DieangestrebteGrundgesetzänderungschafftdieGrundlagefüreinRegel-Ausnahme-VerhältniszwischenderAufgabenwahrnehmungingemeinsamenEinrichtungenundderalleinigenAufgabenwahrnehmunginOptionskommunen. DiekünftigeAusgestaltungderVerwaltungsstrukturenderAufgabenwahrnehmungeinschließlichderUmsetzungdesRegel-Ausnahme-Verhältnissesfürdie AufgabenwahrnehmungdurchgemeinsameEinrichtungenoderOptionskommunenistRegelungsgegenstanddesinderVorbemerkunggenanntenGesetzentwurfs. Auf die Antwort zu Frage 38 wird verwiesen. 39.WelchessachlicheKriteriumbegründetdievorgeschlageneObergrenze füroptierendekommunenvoneinemviertelallergrundsicherungsstellen? 40.WievieleMitarbeiterinnenundMitarbeitersindderzeitmitderUmsetzungdesSGBIIbeschäftigt,undwiesetztsichdasPersonalmitBezug aufdiearbeitgeber (BA,Kommune)unddenBeschäftigungsstatuszusammen? IndenARGEnundAgentureningetrennterAufgabenwahrnehmungsindgemäßdemOrganisations-undGeschäftsverteilungsplanfürdasGesamtpersonal (ARGE-OGP)imMärz2010insgesamt65588Mitarbeiterkapazitäten (ausgedrücktinvollzeitäquivalenten)beschäftigt.daspersonalsetztsichnachder Personalherkunft sowie dem Rechtsstatus wie folgt zusammen: Ingesamt (BA, Kommunen, Amtshilfe) Kräfteart Dauerkräfte (Beamte/-innen und Arbeitnehmer/-innen der BA u. Kommunen) Befristete Kräfte (BA u. Kommunen) Amtshilfe (BA u. Kommunen) Personalherkunft Bundesagentur für Arbeit Beamte/-innen Arbeitnehmer/-innen Arbeitnehmer/-innen (befristet) Kommunen Beamte/-innen Arbeitnehmer/-innen Arbeitnehmer/-innen (befristet) Amtshilfe BA Kommunen 72
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/ PlantdieBundesregierungeineBeschäftigungsgarantiefüralleaktuellim SGB-II-Bereich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Wenn nein, warum nicht? 42.WelcheKonsequenzenhättederÜbergangvoneinerARGEzueiner OptionskommunemitBlickaufdasPersonal,dasderzeitindenARGEn beschäftigt ist? Antwort zu den Fragen 41 und 42: BeideFragenbetreffenRegelungsgegenständedesinderVorbemerkunggenannten Gesetzentwurfs. 43.WiehochwäreschätzungsweisederPersonalüberhangbeiderBundesagenturfürArbeit,wennetwa40neuzugelasseneOptionskommunen exakt90prozentderbeschäftigtenderagenturfürarbeitübernehmen würden (Annahme: durchschnittliche Beschäftigtenzahlen)? BeieinerAusweitungderOptionauf25ProzentderGrundsicherungsstellen wärennachberechnungderbundesagenturfürarbeitrechnerischetwa4100 KräftederBundesagenturfürArbeitzum1.Januar2012vonderAusweitung deroptionbetroffen.fürdieseberechnungwurdeunterstellt,dassdieneuen OptionskommunenimDurchschnittjeweilsderGrößederbisherigenOptionskommunenentsprechenundindenbisherigenARGEnderbetroffenenKommunenderAnteilderBeschäftigtenderBundesagenturfürArbeitdemDurchschnittentspricht.WennvondiesenKräftenlediglich90Prozentvonden Kommunendauerhaftübernommenwerdenwürden,würdenbiszu410Kräfte beiderbundesagenturfürarbeitverbleibenund3690kräftebeidenneuen Optionskommunenbeschäftigtwerden.JenachtatsächlicherGrößederneuen OptionskommunenundtatsächlichemAnteildesPersonalsderBundesagentur fürarbeitindenbisherigenargenderbetroffenenkommunenkönnendie genannten Zahlen höher oder niedriger ausfallen. 44.WelcheVerwendungplantdieBundesagenturfürArbeitfürdiejenigen BeschäftigtenderAgentur,dienichtvondenOptionskommunenübernommen werden? DieBundesagenturfürArbeitwirdalleMöglichkeitennutzen,eventuellePersonalüberhänge,dieausderWeiterentwicklungderOrganisationderGrundsicherung für Arbeitsuchende resultieren könnten, zu minimieren. 45.WelcheEntscheidungsspielräumehabendiejeweiligenBeschäftigten hinsichtlichihrerzukünftigenbeschäftigungindenfällen,indenendie Trägerschaft wechselt? DieFrage45betrifftRegelungsgegenständedesinderVorbemerkunggenannten Gesetzentwurfs. 46.WiehochschätztdieBundesregierungaufdemHintergrundderErfahrungenderbisherigen69OptionskommunendieKostenderEinführung neuer Optionen insbesondere für Personal, Infrastruktur und IT? DerUmfangentstehenderKostenhängtvondenVoraussetzungenderjeweiligenKommuneabundkannvonderBundesregierungnichtabstraktgeschätzt werden.
14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 47.WiebewertetdieBundesregierungdieAussage,dassdurcheineAusweitungderOptionskommunendieTrennungzwischendenRechtskreisen SGB III und SGB II vertieft wird? DiekünftigeAusgestaltungderVerwaltungsstrukturenderAufgabenwahrnehmungistRegelungsgegenstanddesinderVorbemerkunggenanntenGesetzentwurfs.DiederzeitvorhandenengesetzlichenSchnittstellenzwischendenEingliederungsinstrumentendesSGBIIundSGBIIIsindinsbesonderein 22 SGBIIIeinheitlichfürdieAufgabenwahrnehmungdurchOptionskommunen undargengeregelt.darüberhinausexistierenweitereschnittstelleninder ZuständigkeitderGrundsicherungsstellen,diefürdenwirkungsvollenEinsatz dereingliederungsinstrumentebeimrechtskreiswechselvonerwerbsfähigen hilfebedürftigenmenschenberücksichtigungfindenmüssen,wiez.b.imbereich der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe nach 10 SGB VIII. 48.WelcheKonsequenzenhatdieTrennungderRechtskreiseSGBIIund SGB III in Bezug auf die Ausbildungsvermittlung junger Menschen? WelcheOrganisationistunterwelchenBedingungenzuständig,und welchebrüche,problemeundlangfristigenfolgenergebensichausder Organisationsweise? DieAusbildungsvermittlungistPflichtaufgabederGrundsicherungsstellen.Die AufgabederAusbildungsvermittlungkannmitZustimmungderAgenturfür ArbeitalsTrägerderArbeitsförderung (SGBIII)gegenKostenerstattungauf dieseübertragenwerden.bislanghaben58prozentderargensowieein FünftelderOptionskommunenvondieserMöglichkeitGebrauchgemacht.Ob undgegebenenfallswievieleoptionskommunendiesemöglichkeitkünftig nutzen,kannnichtbeurteiltwerden.diebundesregierungprüftvorschläge,die AusbildungsvermittlungvollständigaufdieBundesagenturfürArbeitalsTräger der Arbeitsförderung (SGB III) zu übertragen. 49.Wiehochwarenseit2000dieEtatpostenfüraktiveArbeitsmarktpolitik in den Landeshaushalten (bitte jährlich für alle Länder)? DieBundesregierungverfügtüberkeineeigenenErkenntnissezurHaushaltsplanung und -durchführung der aktiven Arbeitsmarktpolitik in den Ländern. 50.WelcheGründesprechenausderPerspektivederBundesregierungfür bzw. gegen a) eine stärkere Mitsprache und b)einestärkereundggf.gesetzlichfestgelegtefinanziellebeteiligung der jeweiligen Landesregierungen in der Arbeitsmarktpolitik? DieLänderkönnennachdenbisherigenErfahrungenderBundesregierungz.B. durcheigenearbeitsmarktprogramme,mitdenendengrundsicherungsstellen undmaßnahmeträgernangebotezurzusammenarbeitunterbreitetwerden, regionalarbeitsmarktpolitikgestalten.darüberhinausübendieländerdie AufsichtüberdieOptionskommunenausundsteuernaufdiesemWegedie ArbeitsmarktpolitikindenoptierendenLandkreisenundkreisfreienStädten. AusgehendvondiesenRahmenbedingungenisteinefreiwilligeAbstimmung arbeitsmarktpolitischerschwerpunktezwischenbundundländernsinnvoll, umwidersprücheoderdoppelstruktureninderarbeitsmarktpolitikzuvermeidenundgewünschtearbeitsmarktpolitischeeffektezielgerichtetzuverstärken. GegenwärtigarbeitendasBundesministeriumfürArbeitundSozialesunddie
15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/1564 zuständigenlandesbehördenregelmäßigingemeinsamengremien,wiez.b. derkonferenzderimsgbiiaufsichtführendenbehördendesbundesundder Länder,zusammenundstimmensichinzentralenFragenderAufsichtführung ab.diekünftigeausgestaltungdiesersteuerungsprozesseimsgbiidurch BundundLänderistGegenstanddesinderVorbemerkunggenanntenGesetzentwurfs.DiebisherigenErfahrungeninderZusammenarbeitzwischenBund undländernunddereinflussderländeraufdieregionaleausprägungder ArbeitsmarktpolitiksprechenfüreinenAusbauundeinegesetzlicheVerankerung der Kooperation. AufdiefinanzielleBeteiligungderLandesregierungeninderArbeitsmarktpolitikhatdieBundesregierungkeinenunmittelbarenEinfluss,dademBundinsoweitkeineSteuerungsinstrumentezurVerfügungstehen.DerBundhatjedoch eininteressedaran,dasskommunaleleistungendessgbii,wiez.b.schuldnerberatungundkinderbetreuung,innotwendigemundangemessenemumfangvondenkommunalenträgernindenjobcenternoderdenoptionskommunenerbrachtwerdenunddieseeingliederungsmaßnahmendessgbiizusätzlichmitweiterenkommunalenleistungen,insbesonderemitleistungender Kinder-undJugendhilfeflankiertwerden.ImVordergrundstehthierdieVerantwortungderLeistungsträger,dieüberdenörtlichenEinsatzihrerfinanziellenMittelentscheiden.ZurSteuerungdieserlokalenEntscheidungsprozesse wirddiebundesregierungdiekooperationmitdenländernfortsetzenunddaraufhinwirken,dassdiezuständigenlandesbehördengegebenenfallsunterstützend oder korrigierend auf die kommunalen Leistungsträger Einfluss nehmen.
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1522 17. Wahlperiode 26. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, weiterer Abgeordneter
Mehreinernsthaftesvermittlungshindernisdarstellen.nachderoffiziellenarbeitslosenstatistikhatten2010nahezu542000arbeitslosevermittlungsrelevante
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9860 17. Wahlperiode 04. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8707
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8845 17. Wahlperiode 05. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14360 17. Wahlperiode 10. 07. 2013 Gesetzentwurf der Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts
MehrStand der Übertragung von Flächen des Bundes im Rahmen des Nationalen Naturerbes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10370 17. Wahlperiode 23. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595 16. Wahlperiode 28. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
Mehrbereits2009davorgewarnt,dasssichdenmarktteilnehmernaufdenbörsenmärktenfürelektrizitätvielfältigemöglichkeitenzurwohlfahrtsschädigenden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4469 17. Wahlperiode 20. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/6488. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6488 16. Wahlperiode 21. 09. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bodo Ramelow, Dr. Barbara Höll, Petra Pau, weiterer Abgeordneter
Mehreinesonderungderschülernachdenbesitzverhältnissenderelternnichtgefördertwird.diegenehmigungistzuversagen,wenndiewirtschaftlicheund
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3902 16. Wahlperiode 15. 12. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
MehrArbeitnehmerrechte ausländischer Pflegehilfskräfte im grauen Pflegemarkt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8373 17. Wahlperiode 18. 01. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Kathrin Senger-Schäfer, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter
MehrProbleme der Umsatzbesteuerung und des Verbraucherschutzes bei Onlinespielen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7592 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ingrid Arndt-Brauer, Lothar Binding
Mehreinembußgeldvon40euroundeinempunktinderflensburgerverkehrssünderkarteigeahndetwerden.dieregelungenzudenumweltzonensollen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8166 16. Wahlperiode 19. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Michael Kauch, Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer
MehrErwerb und Verwertung von Darlehenspaketen durch US-amerikanische Finanzinvestoren
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2927 16. Wahlperiode 12. 10. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Carl-Ludwig Thiele, Hans-Michael Goldmann, weiterer
Mehrlösen,indemdefactoeineversorgungdritterklassestattfindet (vgl.bundestagsdrucksachen17/4782und17/5524),scheintsichdiebundesregierungnun
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9012 17. Wahlperiode 19. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrArmutleben (MonitorJugendarmut2010,BundesarbeitsgemeinschaftKatholischeJugendsozialarbeite.V.).AberauchindenStadtstaatenBerlin,Bremen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9462 17. Wahlperiode 27. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehrgut oder sehrgut fürdieanlageberatungerreichen.sechsdervoninsgesamt21überprüftenbankenfielenbeiderkontrolle
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6080 17. Wahlperiode 03. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller DerEntwurfeinesStaatsvertrageszumGlücksspielwesenwurde trotzvielseitigerkritik,u.a.vondereuropäischenkommission
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6551 16. Wahlperiode 02. 10. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Parr, Joachim Günther (Plauen), Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Kornelia Möller und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/11871
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11928 16. Wahlperiode 27. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Kornelia Möller und der Fraktion
Mehrderpkvjede/jederversicherteinjungenjahrenineinkapitaldeckungsverfahreneinzahlen,damitdiebeiträgeimalternichtunbezahlbarwerden.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9330 17. Wahlperiode 17. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrNuklearer Katastrophenfall Internationales Haftungsrecht bei Atomkraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3371 17. Wahlperiode 20. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrErste Erfahrungen mit Riester-Renten Gründe für die häufig unter den Erwartungen liegenden Renten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6050 17. Wahlperiode 31. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen durch den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Besteuerung von Sportwetten (Bundestagsdrucksache 17/8494)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9546 17. Wahlperiode 08. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Frank Tempel, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter
Mehre.v.unddieverbraucherzentralenordrhein-westfalene.v.fürdieeinführung eines einheitlichen, staatlich geprüften Ökostromsiegels ausgesprochen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8818 17. Wahlperiode 01. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen der von der privaten Versicherungswirtschaft angenommenen Lebenserwartungen auf die Rendite von Riester-Renten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11363 16. Wahlperiode 12. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge,
Mehrdesboomendenwassertourismusundderattraktivitätderangeboteausländischerwettbewerberistesnotwendig,geltendesrechtkontinuierlichzuaktualisieren
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4942 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Markus Tressel, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter
MehrDurchlässigkeit des Bildungssystems Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung im Deutschen Qualifikationsrahmen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7923 17. Wahlperiode 25. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
MehrZerlegung der Gewerbesteuer bei Windenergie- und Photovoltaikanlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10099 16. Wahlperiode 07. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13931 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Drucksache 17/13427 Entwurf
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10276
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10472 16. Wahlperiode 07. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/9852
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10008 16. Wahlperiode 18. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter
MehrEntwicklung des Leistungsgeschehens im Bereich der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5837 17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
Mehrsiehabenkeinesicherheitüberihrestundenzahlunddamitüberihreeinkommenshöhe,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7004 17. Wahlperiode 19. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln),weiterer Abgeordneter
MehrAusgabenentwicklung und Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1249 17. Wahlperiode 26. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrImkerei 2011: Qualitätsverbesserungen durch Aus- und Weiterbildung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6656 17. Wahlperiode 21. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter
MehrStrahlenbelastung durch drahtlose Internet-Netzwerke (WLAN)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6117 16. Wahlperiode 23. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrProbleme und Risiken einer Versicherungspflicht für Selbständige mit Wahlfreiheit des Vorsorgeprodukts
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10793 17. Wahlperiode 26. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter
MehrFlughafenverfahren und Unterbringung am Flughafen Berlin Brandenburg International Willy Brandt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8218 17. Wahlperiode 16. 12. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/2697
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4051 16. Wahlperiode 17. 01. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
MehrPrivatisierung der TLG IMMOBILIEN GmbH und der TLG WOHNEN GmbH
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13359 17. Wahlperiode 29. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter
MehrAussagen zu Modellrechnungen zur Armutsfestigkeit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und so genannter Riester-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8614 16. Wahlperiode 18. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer
MehrKreditfähigkeit der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft und Finanzierungskreislauf Straße
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3036 17. Wahlperiode 28. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrEnergieeffizienzfonds und Zuschüsse für stromintensive Unternehmen im Energie- und Klimafonds
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6729 17. Wahlperiode 03. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2889 17. Wahlperiode 09. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Viola von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck (Bremen),
MehrDie Privatisierung der Gesetzgebung durch die Erstellung von Gesetzentwürfen durch Rechtsanwaltskanzleien
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9266 17. Wahlperiode 05. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter
MehrProbleme und Risiken einer Versicherungspflicht für Selbständige mit Wahlfreiheit des Vorsorgeprodukts
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10618 17. Wahlperiode 06. 09. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Yvonne
MehrEntgelte für das Abheben an fremden Geldautomaten für Verbraucherinnen und Verbraucher
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12250 17. Wahlperiode 04. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Lothar Binding (Heidelberg), Ingrid Arndt-Brauer,
MehrProjektträger in der Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationspolitik
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6846 17. Wahlperiode 19. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Krista Sager, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und
Mehr1.WiebewertetdieBundesregierungdiesichverschlechterndenZugangsmöglichkeitenfürältereBürgerinnenundBürgerinländlichenRäumenzu
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2912 16. Wahlperiode 11. 10. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Barbara Höll, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer
MehrMobiliar,Spiel-undBastelmaterialien,Nahrungsmittel,Hygieneartikel,Fachliteratur,WeiterbildungskostenundKommunikationskosten,etwaTelefonund
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12483 16. Wahlperiode 26. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrUnisextarife, kollektive Rechnungszinssenkung und Mindestleistungen in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11997 17. Wahlperiode 02. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrSicherheit von über das Internet steuerbaren Industrieanlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14031 17. Wahlperiode 17. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Ingrid Hönlinger, Jerzy Montag, Josef Philip
MehrAusbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12401 16. Wahlperiode 24. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Cornelia Hirsch, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter
MehrReform der Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3352 17. Wahlperiode 21. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Dr. Harald Terpe, weiterer
MehrLeistungsniveau der Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der so genannten Riesterrente
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8634 16. Wahlperiode 19. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrPraktische Umsetzung der Strafvorschriften zur Bekämpfung der Auslandskorruption
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8463 16. Wahlperiode 10. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jerzy Montag, Kerstin Andreae, Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer
MehrDas Bundesministerium der Verteidigung als Drittmittelgeber für Hochschulen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2431 16. Wahlperiode 22. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Paul Schäfer (Köln), Cornelia Hirsch, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/5299
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5508 16. Wahlperiode 29. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
MehrEinsatz von Drohnen zur Videoüberwachung deutscher Städte und Regionen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/765 17. Wahlperiode 22. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, weiterer Abgeordneter und
MehrUmsätzenu.a.gegenüberdenFinanzbehördenumfassendeAufzeichnungsundErklärungsfristenerfüllenmüssen.VielfachmussbereitszurErfüllungder
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2184 16. Wahlperiode 07. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, weiterer
MehrEntwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5580 16. Wahlperiode 11. 06. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen A. Problem und Ziel EinwirtschaftlichesBedürfnisfürdieAufrechterhaltungdesFreihafensBremen
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/11135
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11484 17. Wahlperiode 15. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und
MehrDas Ensemble der alten Eisfabrik in Berlin-Mitte und die Unternehmenspraxis der TLG IMMOBILIEN GmbH
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4134 17. Wahlperiode 01. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Agnes Krumwiede, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter
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