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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 16/8166 16. Wahlperiode 19. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Michael Kauch, Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/7896 Feinstaubplaketten-Erwerb für Fahrzeuge aus dem Ausland Vorbemerkung der Fragesteller Seitdem1.Januar2008benötigenAutofahrerinderBundeshauptstadtBerlin, derlandeshauptstadthannoverundinkölnplaketten,umdieindeninnenstädteneingerichtetenumweltzonenbefahrenzudürfen.weiterestädtewollenimjahr2008oder2009umweltzoneneinrichten.verstößesollenmit einembußgeldvon40euroundeinempunktinderflensburgerverkehrssünderkarteigeahndetwerden.dieregelungenzudenumweltzonensollen auchfürausländischefahrzeugegelten.währenddiestadthannoverangekündigthat,plakettenlosefahrzeugeausdemauslandimjahr2008nicht zubehelligen,habendiestädteköln (dreimonateübergangsfristohneahndung)undberlin (einmonatübergangsfristohneahndung)nichtvorgesehen, Angehörige anderer Staaten von Bußgeldern zu verschonen. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierunghatdieAnforderungenderEULuftqualitätsrichtlinienzur ReduktionderFeinstaubbelastungdurchdieZweiundzwanzigsteVerordnung zurdurchführungdesbundes-immissionsschutzgesetzesindeutschesrecht umgesetzt.dieeinhaltungdergrenzwertefürfeinstaubunddieumsetzung damitverbundenermaßnahmen,wiez.b.dieeinrichtungvonumweltzonen, obliegenderzuständigkeitderländer.mitderfünfunddreißigstenverordnung zurdurchführungdesbundes-immissionsschutzgesetzes (Kennzeichnungsverordnung)hatdieBundesregierungsichergestellt,dassbeiderEinrichtungvon UmweltzonendiesedurcheinVerkehrszeichenundZusatzzeichengekennzeichnet sind sowie eine einheitliche Kennzeichnung der Fahrzeuge erfolgt. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürUmwelt,Naturschutzund Reaktorsicherheit vom 15. Februar 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 16/8166 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 1.WiewirdimAuslandüberdiePlakettenpflichtindeutschenGroßstädten informiert? DiebehördenseitigeInformationimAuslanderfolgtüberdieVertretungender BundesrepublikDeutschlandimAuslandsowiedieDeutscheZentralefür Tourismus.AufdenWebseitendesBMVBSunddesBMUsindmehrsprachige InformationenzurKennzeichnungsverordnunghinterlegt.FernersindausländischenAutomobilclubsInformationenzurVerfügunggestelltworden.Aufgrund derzuständigkeitderländerfürdieeinhaltungderausdereuluftqualitätsrichtlinieresultierendenfeinstaubgrenzwerteobliegteinedarüberhinausgehendeinformationspolitikzurplakettenpflichtauchimauslanddenländern und Kommunen, die eine Umweltzone einrichten. 2.Wurdeam1.Januar2008aufdenInternetseitenderdeutschenBotschaften undderdeutschenzentralefürtourismuse.v. (DZT)aufdiePlakettenpflicht hingewiesen und erklärt, wie die Plaketten zu erlangen sind? MitteDezember2007wurdendendeutschenAuslandsvertretungeneinschlägigeInformationenzurEinrichtungvonUmweltzonenundzurBeschaffungderFeinstaubplakettenfürihreInternetseitenzurVerfügunggestellt.InsbesonderedieVertretungenindeneuropäischenLändern,indeneneswahrscheinlichist,dassBürgerinnenundBürgermiteinemKraftfahrzeugnach Deutschlandreisen,habendieseumgehendaufihreInternetseiteneingestellt. DarüberhinaussinddieseInformationenseitherauchaufdenWebseitendes Auswärtigen Amts einzusehen. DieDZTinformiertseitBeginndesJahres2008imInternet (www.deutschland-tourismus.de)aufihreninternetseitenfürverbraucherindenjeweiligen LandessprachenüberdieUmweltzonenindeutschenStädtensowieüberdie Feinstaubplakette.DieInformationenzumThemaUmweltzonenundPlaketten werdenaufdeninternetseitenderdztlaufendergänztundständigaufdem neuesten Kenntnisstand gehalten. 3.Fallsnein,abwannistmiteinerInformationüberdiePlakettenpflichtzu rechnen? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4.AufwelchenWegenundbeiwemkönnennachKenntnisderBundesregierungPlakettenfüraußerhalbderBundesrepublikDeutschlandzugelassene Fahrzeuge im Ausland erworben werden? AusgabestellensindauchfürimAuslandzugelasseneFahrzeugegemäß 4der KennzeichnungsverordnungdieZulassungsstellen,oderdienachLandesrecht sonstzuständigenstellensowiedienach 47aAbs.2derStraßenverkehrs-Zulassungs-OrdnungfürdieDurchführungvonAbgasuntersuchungenanerkanntenStellen.SoweitdieanerkanntenStellenAuslandsstützpunktevorhaltenund diesanbieten,könnenüberdiesedieplakettenerworbenwerden.diebeantragungderplakettekannpersönlichoderuntervorlagederfahrzeugpapiere (elektronisch,perpostoderfax)erfolgen.derversanderfolgtimletzterenfall per Post.

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/8166 5.WiebeurteiltdieBundesregierungdasVerhältnisvondemAufwandfür dieerlangungderplakettenfürhalterderimauslandzugelassenen FahrzeugeunddemNutzenfürdieLuftqualitätindendeutschenStädten? DieEinbeziehungvonimAuslandzugelassenenFahrzeugenistausGründen der Gleichbehandlung zu im Inland zugelassenen Fahrzeugen geboten. 6.GeltenfürdiePlakettenvergabefürimAuslandzugelasseneFahrzeuge dieselbenkriterienwiefürinderbundesrepublikdeutschlandzugelassenefahrzeuge,undverfügenausländischefahrzeugscheineauchüber die erforderlichen Schlüsselnummern? FürdiePlakettenvergabegeltenimGrundsatzdieselbenKriterienwiefürin Deutschland zugelassene Fahrzeuge. Siehe auch Antwort zu Frage 7. 7.Fallsnein,nachwelchenKriterienwerdendiePlakettenfürausländische Fahrzeuge vergeben? WelcheFahrzeugeinwelcheSchadstoffgruppefallenunddiederSchadstoffgruppezugeteiltePlaketteerhalten,istfürimAuslandzugelasseneFahrzeuge vereinfachtin 6derKennzeichnungsverordnunggeregelt.BeiFahrzeugen, dieimauslandzugelassensindunddieunterdieregelungendesautobahnmautgesetzesfürschwerenutzfahrzeugfallen,kanndiezuordnungzu einerschadstoffgruppedurchnachweisenachden 8und9derLKW-Mautverordnungerfolgen.IstindenFahrzeugpapierendieeuropäischeAbgasstufe nichterkennbar,erfolgtdievergabederfeinstaubplakettenentsprechenddem Datum der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs. 8.WievielePlakettensindnachKenntnisderBundesregierunganausländische Fahrzeuge bisher erteilt worden? DieAusgabevonPlakettenunterliegtdenzuständigenStellenderLänder.Über diezahlderanausländischefahrzeugeerteiltenplakettenliegenderbundesregierung keine Informationen vor. 9.WiebeurteiltdieBundesregierungdieAnkündigungderStadtBerlinab dem1.februar2008undderstadtkölnabdem1.april2008auch gegenangehörigeandererstaatenvorgehenzuwollen,wennderenfahrzeuge nicht über eine Plakette verfügen? DieVerfolgungundAhndungstraßenverkehrsrechtlicherVorschriftenfälltin dieausschließlichezuständigkeitderländer.dieseverfolgenderartigezuwiderhandlungen im Rahmen des Opportunitätsprinzips. 10.WiebeurteiltdieBundesregierungdieMaßnahmenzurDurchsetzung derplakettenpflichtimhinblickaufdasansehendesstandortesbundesrepublik Deutschland? DieEinrichtungvonUmweltzonengehtletztlichaufVorgabenderEUzurück. AuchinandereneuropäischenMitgliedstaatenwurdenverkehrsregulierende MaßnahmensowieFahrverboteundSperrungenzurReduzierungderFeinstaubbelastung getroffen.

Drucksache 16/8166 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11.WievieleTouristenauseuropäischenStaatenbesuchenjährlichdie Bundesrepublik Deutschland? 2006habenReisendeausEuropainsgesamtrund33,7MillionenReisen (abeinerübernachtung)nachdeutschlanddurchgeführt.davonwaren52prozent Urlaubsreisen (17,4Millionen),28ProzentGeschäftsreisen (9,7Millionen)und 20ProzentprivateBesuchreisen (6,7Millionen).Darüberhinausgibtespro JahreineunbekannteAnzahlvonTagesreisen (TagesausflügeundTagesgeschäftsreisen) aus den europäischen Anrainerstaaten nach Deutschland. 12.WievieledieserTouristenreisenmiteinemnichtinderBundesrepublik Deutschland zugelassenen Auto an? 13.WievieleTouristenauseuropäischenStaatenbesuchenjährlichdie StädteBerlin,KölnundHannovermiteinemnichtinderBundesrepublik Deutschland zugelassenen Fahrzeug? ÜberdieZahlderReisendenauseuropäischenStaaten,dieeinzelneStädtemit dem Pkw besuchen, liegen keine Informationen vor. Vondeninsgesamt33,7MillionenÜbernachtungsreisenderEuropäer2006 nachdeutschlandwurden47prozent (=15,7MillionenReisen)mitdemPkw durchgeführt.darüberhinauswirdeineunbekanntezahlvontagesreisenaus deneuropäischenanrainerstaatenmitdempkwnachdeutschlandunternommen. 14.WiebeurteiltdieBundesregierungdieWirkungdervorgesehenenMaßnahmen,insbesonderedieAhndungbeifehlenderPlakette,fürdenTourismus in der Bundesrepublik Deutschland? Auf die Antworten zu den Fragen 9 und 10 wird verwiesen. Keine 15.WelcheAuswirkungenhatausSichtderBundesregierungdiePlakettenpflicht für ausländische Fahrzeuge auf den Güterverkehr? 16.WievieleLKWfahrenZieleinnerhalbderUmweltzoneninBerlin,Köln und Hannover nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich an? Die Bundesregierung verfügt über keine diesbezüglichen Informationen. 17.WiewerdendieLogistikunternehmenaußerhalbderBundesrepublik Deutschland auf die Plakettenpflicht für die Fahrzeuge hingewiesen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Nein 18.BehindertausSichtderBundesregierungdiePlakettenpflichtauchfürim AuslandzugelasseneFahrzeugedieDienstleistungsfreiheitunddie Warenverkehrsfreiheit für EU-Unternehmer?

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/8166 19.Fallsnein,werdendenInstitutionenderWirtschaft (z.b.außenhandelskammern)informationenzurnotwendigkeitunderlangungderplaketten zur Verfügung gestellt? Nein,denndieAuslandshandelskammern (AHK)dienenprimärderFörderung deutscherunternehmen,dieimauslandwirtschaftlichaktivwerdenwollen. EineNachfragederAHKnachInformationenzurNotwendigkeitundErlangung der Plaketten ist bislang nicht festzustellen. 20.WelcheAuswirkungenhatausSichtderBundesregierungdiePlakettenpflicht für ausländische Fahrzeuge auf das Mietwagengewerbe? DieEinrichtungvonUmweltzoneninDeutschlandberuhtaufEU-Recht.Auch inandereneu-mitgliedstaatenwurdengesetzeerlassen,diedieeinrichtung vonumweltzonenbzw.denerlassvonanordnungenhinsichtlichdeszulässigenschadstoffausstoßesermöglichen.beimietwagen,derenvermietungnicht aneinentsprechendesreisezielgebundenist,musssichergestelltsein,dassdie VorgabendereinzelnenMitgliedstaatenerfülltsind.FürdasMietwagengewerbe sollte eine Kennzeichnung der Fahrzeuge kein Problem sein. 21.WievieleimAuslandzugelasseneMietwagenwerdenjährlichinder Bundesrepublik Deutschland eingesetzt? DieZahlderinDeutschlandtatsächlicheinfahrendenMietwageniststatistisch nichtbelegt.jedochbeträgtderanteilderreisen (mitmind.einerübernachtung),dieausdemeuropäischenauslandnachdeutschlandmiteinem Mietwagendurchgeführtwerden,2Prozent,d.h.voninsgesamt15,7Millionen Pkw-ReisenausEuropanachDeutschlandin2006waren0,7MillionenReisen miteinemmietwagen.darüberhinausdürfteesnocheineunbekannteanzahl vontagesreisenausdeneuropäischenanrainerstaatennachdeutschlandgeben, die mit einem im Ausland zugelassenen Mietwagen durchgeführt werden.

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333