Deutscher Bundestag Drucksache 17/12233 17. Wahlperiode 31. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/11501 Beitragserhöhungen, sinkender Zins und andere Herausforderungen der privaten Krankenversicherung Vorbemerkung der Fragesteller DerzeitistdasZinsniveausoniedrigwienochnieindenvergangenenJahrzehnten.EinEndedieserNiedrigzinsphaseistauchnachAuffassungderBundesregierungnichtabsehbar (vgl.antwortderbundesregierungaufdiekleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/9330). DieprivateKrankenversicherung (PKV)istvondieserEntwicklungbetroffen. DiesubstitutiveKrankenversicherungmussnachArtderLebensversicherung betriebenwerden.imgegensatzzurlebensversicherung,dieindenletzten zehnjahrenschonviermalrechnungszinssenkungenvornahm,wurdeinder PKVderRechnungszinsbeibehalten.UngeachtetdertatsächlichenZinsentwicklung ist dieser schon seit 50 Jahren unverändert. BereitsimJahr2004 dalagdiedurchschnittlichenettoverzinsungnoch deutlichhöheralsheute legtedieaufsichtsbehördederpkv,diebundesanstaltfürfinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),demBundesministeriumder FinanzeneinenEntwurfderKalkulationsverordnungvor,wonachanalogzur LebensversicherungderRechnungszinsauf2,75Prozentabgesenktwerden sollte.damitsollteeinzukünftigesfinanzlochindenalterungsrückstellungen verhindertundsodiebeitragssteigerungenimalterabgemildertwerden.dies hätteallerdingsbeitragssteigerungeninsbesonderebeidenneuzugängenund jungenversichertennotwendiggemacht.umeineneinbruchimneukundengeschäftzuvermeiden,setztensichdiepkv-unternehmengegendieeigentlich gebotene Senkung des Rechnungszinses ein. ImErgebniswurdedanndasVerfahrendesaktuariellenUnternehmenszins (AUZ)geschaffen.DanachwirdbeiperspektivischerUnterschreitungdes Rechnungszinsesdieserunternehmensindividuellgesenkt.Menschen,diesich ineinempkv-unternehmenversichernwollen,erlangennurbeifreiwilliger HerausgabedesZinssatzesdurchdasVersicherungsunternehmenKenntnis darüber,welchenzinsdieverschiedenenanbietererwirtschaften,obsiealso denrechnungszinsweitübertreffen,naheamrechnungszinsliegenoderaber schondarunter.dieswäreallerdingseinsinnvollesentscheidungskriterium zurauswahleinerversicherungsgesellschaftfürdiepotentiellenversicherungskunden. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom29.Januar2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
Drucksache 17/12233 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode IndenAlterungsrückstellungenistnurdasvorhergesagteSchadensprofil,also diewahrscheinlichkeit,krankzuwerden,berücksichtigt.nichtberücksichtigt sinddieinflationoderetwaigekostenneuerbehandlungsmethoden,mengensteigerungenoderänderungenindersterbewahrscheinlichkeit.umdiesauszugleichen,wurdein 12desVersicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)imJahr 2000fürVersichertebis60JahreeinPrämienzuschlagvon10Prozentbeschlossensowiein 12aVAGfestgelegt,dass90ProzentdesÜberzinses,also derdifferenzzwischenrechnungs-undtatsächlicherzieltemzinsindiealterungsrückstellungenfließensollen.damitdieregelungin 12aVAGwirksamseinsoll,mussabernatürlicheinÜberzinsersteinmalerwirtschaftetsein. MitdemÜberzinssollnachAngabenderBundesregierunginvorgenannter AntwortaufdieKleineAnfrageimWesentlichendieInflationabgefangen werden.wennmaneineinflationvon2prozentunterstellt,müsstenmit 90ProzentdesÜberzinsesdiese2Prozenterreichtwerden;derÜberzins müsstealso2,2prozentbetragen.beieinemrechnungszinsvon3,5prozent müsstealsodererreichtezinsbei5,7prozentliegen.seitmindestens2010erreichtdaskeineinzigerversicherer,seitjahrenliegtderdurchschnittderversichererdarunter.imjahr2010lagderschlechtestewertbei0,1prozent,der bestebei5,1prozent,derbranchendurchschnittimjahr2011lagbei4,05prozent.dieinflationistsokaumwirksamabzufangen,esseidenn,siewärein ZukunftdeutlichniedrigeralsimSchnittderJahre1990bis2011.Aberselbst dannstündenfürdenausgleichderkostenneuerbehandlungsmöglichkeiten, vonmengensteigerungenodervonänderungenindersterbewahrscheinlichkeit nurderprämienzuschlagzurverfügung.obdieserausreicht,darfangesichts derfeststellbarenprämiensteigerungenbezweifeltwerden.fürunter65-jährige Versicherte wird dieser ohnehin nicht beitragssenkend wirksam. DieBundesregierunghatgemäßobengenannterAntwortaufdieKleineAnfragekeineErkenntnisse überdiebeitragshöhevonversichertenverschiedenenaltersbzw.überdiebeitragssteigerungen,dieimlaufeeinesversichertenlebens typischerweise auftreten. DieTeilfragenachdemNamenderVersicherungsgesellschaftenmitdendrei höchstenunddendreiniedrigstenzinsen (Frage9)wurdenichtbeantwortet undauchkeingrundfürdienichtbeantwortunggenannt.zudemdürftender BaFinmittlerweileauchZahlenausdemJahr2011vorliegen.DieFragesteller bittendaherdiebundesregierung,beidenentsprechendenfragenauchmit denzahlenausdemjahr2011zuantworten.fallswettbewerbsrelevantedatenausgründendesdatenschutzesnichtgenanntwerden,bittendiefragestellerinnenundfragestellerumeinemöglichstweitgehendebeantwortung,z.b. ohne Nennung der Namen der Versicherungsgesellschaften. 1.WelcheNettoverzinsunghabendieeinzelnenVersicherungsgesellschaften in den letzten fünf Jahren erreicht? WievieleVersichertesindnachKenntnisderBundesregierungindeneinzelnen Gesellschaften versichert? DiefolgendeTabellezeigtfürdievergangenenfünfJahredieAnzahlderVersicherungsunternehmen,dieeineNettoverzinsunginnerhalbderjeweilsangegebenen Spanne erreicht haben: Nettoverzinsung (X)2011 (48 Unternehmen) 2010 (48 Unternehmen) 2009 (50 Unternehmen) 2008 (51 Unternehmen) X > 4%825281638 3,5% X 4%2716161510 X < 3,5%137 620 3 2007 (51 Unternehmen) Siebender13Unternehmen,diefürdasJahr2011eineniedrigereNettoverzin- sungals3,5prozentaufwiesen,betreibenausschließlichkrankenversiche-
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/12233 rungsgeschäftnachartderschadensversicherungundnichtnachartder Lebensversicherung. DieNettoverzinsungderKapitalanlagenstelltesichindenletztenfünfJahren im Branchendurchschnitt wie folgt dar: 20112010200920082007 4,1 %4,3 %4,3 %3,5 %4,8 % DiefolgendeTabellezeigtfürdievergangenenfünfJahredieAnzahlderVersicherungsunternehmen,dieüberVersichertenzahleninnerhalbderjeweilsangegebenen Spanne verfügten. Versicherte natürliche Personen (X) 2011 (48 Unternehmen) 2010 (48 Unternehmen) 2009 (50 Unternehmen) 2008 (51 Unternehmen) X > 1 Mio.1313141311 1 Mio. X 0,5 Mio.65 5 6 8 X < 0,5 Mio.2930313232 2007 (51 Unternehmen) DieGesamtzahlderversichertenPersoneninderprivatenKrankenversicherung (PKV) stellte sich in den letzten fünf Jahren wie folgt dar: 20112010200920082007 36,2 Mio.35,1 Mio.34,4 Mio.33,2 Mio.31,4 Mio. KonkreteAngabenzuderNettoverzinsungdereinzelnenVersicherungsunternehmenunterliegenalsvertrauliche,imRahmenderaufsichtsrechtlichenTätigkeitderBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)zugängliche InformationenderVerschwiegenheitspflichtnach 84desVersicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) 1. 2.WiehochwarderÜberzinsbeideneinzelnenGesellschaften,undwiewar dietatsächlicheaufteilungderüberzinsenaufgrundlagedes 12aVAG bei den einzelnen Gesellschaften? DerÜberzinsentsprichtdenüberdierechnungsmäßigeVerzinsunghinausgehendenKapitalerträgen.DieserberechnetsichausdenNettoerträgenunddem verwendeten Rechnungszins. DieAufteilungdesÜberzinsesistin 12aVAGgeregelt.Demnachwerdengemäß 12aAbsatz1Satz2VAGdenVersicherten90ProzentdesÜberzinses gutgeschrieben.dieaufteilungdiesermittelistin 12aAbsatz2,2aund3 VAGvorgegeben.UnternehmensindividuellvariiertlediglichderAnteilder Direktgutschriftgemäß 12aAbsatz2Satz1VAG (abhängigvonderdurch den Beitragszuschlag entstandenen Altersrückstellung). KonkreteAngabenzumÜberzinsdereinzelnenVersicherungsunternehmenunterliegenalsvertrauliche,imRahmenderaufsichtsrechtlichenTätigkeitder BaFinzugänglicheInformationenderVerschwiegenheitspflichtnach 84 VAG.DasöffentlicheBekanntwerdendererfragtenInformationenhatgrundsätzlichdasPotenzial,dieWettbewerbssituationeinzelnerVersichererzu beeinträchtigen 1. 1DasBundesministeriumderFinanzenhatdieAntwortals VS Vertraulich eingestuft.dieantwort istindergeheimschutzstelledesdeutschenbundestageshinterlegtundkanndortnachmaßgabeder Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 17/12233 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3.WelcheVersicherungsgesellschaftenmusstenseitBestehendesAUZ-Verfahrens ihren individuellen Rechnungszins auf unter 3,5 Prozent senken? AufwelchenWertwurdejeweilsgesenkt,undfürwelchenZeitraumgilt bzw. galt dies? ImRahmendesAUZ-Verfahrens2012wiesensiebenKrankenversicherungsunternehmeneinenAUZ-Wertvonunter3,5Prozentauf.Dabeiistzubeachten, dasseinigedieserunternehmendenrechnungszinsbereitsindenvorjahrenabgesenkthatten.derniedrigstebisherverwendeterechnungszinsbeträgt 3 Prozent. Der neue Rechnungszins gilt grundsätzlich auf unbeschränkte Zeit. KonkreteAngabenzurSenkungdesRechnungszinsesdereinzelnenVersicherungsunternehmenunterliegenalsvertrauliche,imRahmenderaufsichtsrechtlichenTätigkeitderBaFinzugänglicheInformationenderVerschwiegenheitspflichtnach 84VAG.DasöffentlicheBekanntwerdendererfragtenInformationenhatgrundsätzlichdasPotenzial,dieWettbewerbssituationeinzelnerVersicherer zu beeinträchtigen. 2 4.WievieleVersichertewarenbzw.sindnachKenntnisderBundesregierung bislang von einer derartigen Absenkung betroffen? BeidensiebenKrankenversicherungsunternehmen,dieeinenAUZ-Wertunter 3,5Prozentaufwiesen,sindetwa280000PersonenineinemKrankenkostenvollversicherungstarifversichert.InnerhalbeinesUnternehmenskannesjedoch tarifabhängigunterschiedlicherechnungszinssätzegeben,unteranderemdeshalb,weilfürdenvorhandenenbestandeinesenkungdesrechnungszinseserst imrahmeneinerbeitragsanpassungerfolgenkann.ausdiesemgrundliegtdie tatsächlicheanzahlderbereitsvoneinerabsenkungbetroffenenversicherten niedriger als die genannten 280 000. 5.FallsdieBundesregierunginderAntwortzudenFragen1,2,3oder4 keineangabenzudennamendereinzelnengesellschaftenmacht,weshalb nicht? Liegen der BaFin prinzipiell Daten vor? ZudenFragen1,2und3werdenkonkreteAngabengemacht,dieausdenbereitsgenanntenGründeninderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestages hinterlegtwerden 2.DieBeantwortungderFrage4erfordertindeskeineAngabenzueinzelnenVersicherungsgesellschaften,danachderZahlderbetroffenen Versicherten gefragt ist. 6.FallsderGrundfürdieNichtbeantwortungbzw.unvollständigeBeantwortungderist,dasswettbewerbsrelevanteDatenunterVerschlussgehalten werdensollen,wärengenaudiesedatennichtaucheinerelevanteinformationfürdiekundenunddenverbraucherschutz,umdiesoliditätdesangebotseinergesellschaftbeurteilenzukönnen,undwiegthierderschutzder UnternehmenvordenVerbrauchernmehralsderSchutzderVerbraucher vor den Unternehmen (bitte begründen)? WelcheDatendemKundenvorVertragsschlusszugänglichgemachtwerden müssen,istinderverordnungüberinformationspflichtenbeiversicherungsver- 2DasBundesministeriumderFinanzenhatdieAntwortals VS Vertraulich eingestuft.dieantwort istindergeheimschutzstelledesdeutschenbundestageshinterlegtundkanndortnachmaßgabeder Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/12233 trägenfestgelegtworden (z.b.angabenzurbeitragsentwicklungdervorangegangenenzehnjahre).derumfangderzuerteilendeninformationenistdabei weitgehend durch europäisches Recht vorgeben. 7.AuswelchemsachlichenGrundwurdefürdieLebensversicherungder Rechnungszinsmehrfach zuletztzum1.januar2012auf1,75prozent gesenkt,derrechnungszinsindernachartderlebensversicherungbetriebenen Krankenversicherung aber stets bei 3,5 Prozent belassen? DieAuswirkungenunddieBedeutungderÄnderungdesRechnungszinsesin derkrankenversicherungunterscheidensichwesentlichvonderlebensversicherung.inderkrankenversicherungkannundmussderrechnungszins,falls erunzureichendist,imrahmendergesetzlichenundvertraglichenbestimmungenauchfürbestehendeverträgeandieaktuellenwerteangepasstwerden.in derlebensversicherungdagegengilterfürdiegesamtelaufzeitderversicherung.inderkrankenversicherungexistiert,andersalsinderlebensversicherung,keingarantiezinsfürdielaufzeitdesvertrages.relevantistvielmehrder überdiegesamtekapitalanlageerzieltedurchschnittszins.damitspieltauch diekapitalanlagestrukturdesjeweiligenunternehmenseinegrößererolleals inderlebensversicherung.dieszeigt,dasssichdieermittlungdesrechnungszinsesinderpkvnichtandermethodikderlebensversicherungorientieren muss. 8.Istbzw.wardieseNichtabsenkungauchderderBundesregierungundder BaFinvorgetrageneWunschderMehrheitderprivatenVersicherungsunternehmen? DerBundesregierungistnichtbekannt,obdieMehrheitderprivatenKrankenversicherungsunternehmenbefürwortet,dassdergegenwärtigegesetzliche Rechnungszins beibehalten wird. 9.IstesnachAuffassungderBundesregierungrichtig,dasseineAbsenkung desrechnungszinsesinsbesonderediebeiträgejüngererversichertererhöhen und damit das attraktive Neukundengeschäft treffen würde? EineniedrigerangesetzteVerzinsungbedeutetgrundsätzlich,dassinderKalkulationhöhereSparbeiträgeeingerechnetwerdenmüssen,damitdieerforderlichenAlterungsrückstellungenaufgebautwerden.Kundenmiteinerlängeren VertragslaufzeithabenbereitseineAlterungsrückstellungaufgebaut.NeukundenmüssenbeiniedrigererVerzinsunghöhereBeiträgeleisten,umimselben ZeitraumeineentsprechendeAlterungsrückstellungaufzubauen.Diekonkrete BeitragsveränderungdurcheineRechnungszinsabsenkung,diedenkompletten Bestandbetrifft,wirdindiesemFallvonindividuellenFaktorenwiedemAlter, der Höhe der Alterungsrückstellung und dem gewählten Tarif bestimmt. 10.SindnachAuffassungderBundesregierungAngabenderDeutschen Aktuarvereinigunge.V.plausibel,wonachbeimDebekaKrankenversicherungsvereina.G.eineAbsenkungdesRechnungszinsesauf 3,0Prozentfür30-jährigeVersicherteBeitragssteigerungenvon3,7bis 7,0Prozentmitsichbrächte,fürÄlterejedochgeringererelativeSteigerungen (vgl.aktuar.de/custom/download/dav/presse/2011-04-28- Werkstatt_KV_final.pdf)? UnabhängigvondenkonkretenVerhältnissenbeieinemVersicherungsunternehmengilt,dassdieAuswirkungeinerAbsenkungdesRechnungszinsesumso
Drucksache 17/12233 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode größerist,jegrößerderunterschiedderdurchschnittlichenleistungenzwischenjungenundaltenversichertenist.esistdahergrundsätzlichrichtig,dass derbeitragsanstiegimneugeschäftbeiabsenkungdesrechnungszinsesbei jüngeren Versicherten höher ausfällt als bei älteren. 11.IstdieBundesregierungderAnsicht,dassdasSystemderAlterungsrückstellungendergestaltfunktioniert,dassdamitallerelevantenKostensteigerungen aufgrund der Alterung aufgefangen würden? WiedieFragestellerinderEinleitungbereitsfestgestellthaben,istderZweck deralterungsrückstellung,einenmitdemzunehmendenalterabsehbarenbeitragsanstiegzuverhindern.anderefaktorenwiekostenänderungenimgesundheitswesensowiedurchdenmedizinischenfortschrittoderdurcheineerhöhteschadenhäufigkeithervorgerufeneausgabensteigerungenwerdenhingegennichtberücksichtigt.wegenweiterereinzelheitenwirdaufdasgutachten derunabhängigenexpertenkommissionzuruntersuchungderproblematiksteigenderbeiträgederprivatversichertenimaltervom18.juni1996 (Bundestagsdrucksache13/4945)verwiesen,dessenSchlussfolgerungennachAuffassung der Bundesregierung auch heute noch zutreffen. 12.WelchezuerwartendenKostensteigerungen (z.b.neuebehandlungsmethoden,mengensteigerungen,änderungendersterbewahrscheinlichkeit)sindindemsystemnichtberücksichtigtundführendeshalbzubeitragssteigerungen im Laufe der Versicherungszeit? AufdieAntwortzuFrage11wirdverwiesen.BezüglichdervonderBundesregierungergriffenenMaßnahmenzurBegrenzungdesAnstiegsderPKV-BeiträgeimAlterwirdaufdieausführlicheAntwortderBundesregierungzuFrage 14derKleinenAnfrage BeitragssteigerungenbeiPrivatenKrankenversicherungen derfraktiondielinke.vom13.april2012verwiesen (Bundestagsdrucksache 17/9330). 13.WiekanndieBundesregierungdieFunktionsfähigkeitdesSystemsder Alterungsrückstellungenbewerten,wennsie,wiesieindenAntwortenzu denfragen6und7dervorgenanntenkleinenanfragegeschriebenhat, keinerleikenntnisseübertatsächlichedurchschnittlichebeitragshöhen oder -steigerungen entlang des Alters hat? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 14.WiehochistnachKenntnisderBundesregierungdasdurchschnittliche NettoeinkommenderprivatkrankenversichertenRuheständler,undwie hoch sind ihre Krankenversicherungsbeiträge? WiehochistderAnteilderKrankenversicherungsbeiträgeamEinkommen dieser Gruppe? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. 15.IstnachKenntnisderBundesregierungdieAnnahmerichtig,dassim Altervonetwa50bis65JahrenrelativhoheBeitragssteigerungenstatt-
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/12233 finden,dadasangespartekapitalausdem10-prozentigenbeitragsaufschlag erst ab 65 Jahren beitragssenkend wirksam wird? DieerforderlichenMittelderAlterungsrückstellungfürursprünglichnichteinkalkulierteAufwendungen,etwawegengestiegenermedizinischerKostenim AlteroderveränderterSterblichkeit,könnenbeijüngerenVersichertenüber einenlängerenzeitraumaufgebautwerden.fürversichertezwischenetwa 50bis65Jahrenstehthierfürkalkulatorisch soesnichtbereitszueinerentsprechendenaltersrückstellungimvorfeldgekommenist nureinkürzerer ZeitraumzurVerfügung,wasrelativgesehenhöhereBeitragssteigerungenfür diesepersonenbewirkenkann.jedochentfälltmitvollendungdes60.lebensjahresderbeitragszuschlag,sodasssichhierdiebeitragsbelastungentsprechend mindert. 16.WievielederzumZeitpunktderEinführungdes10-Prozent-Aufschlags bereitsversichertenhabennachkenntnisderbundesregierungdiese Option freiwillig gewählt? WievieleVerträgelaufennachKenntnisderBundesregierungderzeitmit und ohne diesen Aufschlag? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 17.WiehochistnachKenntnisderBundesregierungderAnteilderProvisionenundCourtagenandenAusgabendereinzelnenVersicherungsunternehmen? DieAbschlussaufwendungen,d.h.diedurchdenAbschlusseinesVersicherungsvertragesanfallendenAufwendungenimSinnedes 43Absatz2derVerordnungüberdieRechnungslegungvonVersicherungsunternehmenwieetwa AbschlussprovisionenundMaklercourtagen,werdenüblicherweiseinsVerhältniszudenverdientenBruttobeiträgengesetzt.DieAbschlussaufwendungenim VerhältniszudenverdientenBruttobeiträgenbetrugeninderprivatenKrankenversicherungimJahr2011insgesamt7,9Prozent.DiefolgendeTabellezeigt fürdasjahr2011dieanzahlderversicherungsunternehmen,dieabschlussaufwendungeninnerhalbderjeweilsangegebenenspannezuverzeichnenhatten. In die Auswertung wurden 42 Versicherungsunternehmen einbezogen. Abschlussaufwendungen (X)2011 X > 10%17 10% X 5%16 X < 5%9 KonkreteAngabenzumAnteilderAbschlusskostendereinzelnenVersicherungsunternehmenunterliegenalsvertrauliche,imRahmenderaufsichtsrechtlichenTätigkeitderBaFinzugänglicheInformationenderVerschwiegenheitspflichtnach 84VAG.DasöffentlicheBekanntwerdendererfragtenInformationenhatgrundsätzlichdasPotenzial,dieWettbewerbssituationeinzelnerVersicherer zu beeinträchtigen. 18.WiehochistnachKenntnisderBundesregierungderAnteildersonstigen VerwaltungskostenandenAusgabendereinzelnenVersicherungsunternehmen? DieVerwaltungsaufwendungenwerdenebenfallsüblicherweiseinsVerhältnis zudenverdientenbruttobeiträgengesetzt.dieverwaltungsaufwendungenim
Drucksache 17/12233 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode VerhältniszudenverdientenBruttobeiträgenbetrugeninderPKVimJahr2011 insgesamt2,5prozent.diefolgendetabellezeigtfürdasjahr2011dieanzahl derversicherungsunternehmen,dieverwaltungsaufwendungeninnerhalbder jeweilsangegebenenspannezuverzeichnenhatten.indieauswertungwurden 48 Versicherungsunternehmen einbezogen. Verwaltungsaufwendungen (X)2011 X > 3%20 3% X 2%20 X < 2%8 KonkreteAngabenzudenVerwaltungskostendereinzelnenVersicherungsunternehmenunterliegenalsvertrauliche,imRahmenderaufsichtsrechtlichen TätigkeitderBaFinzugänglicheInformationenderVerschwiegenheitspflicht nach 84VAG.DasöffentlicheBekanntwerdendererfragtenInformationen hatgrundsätzlichdaspotenzial,diewettbewerbssituationeinzelnerversicherer zu beeinträchtigen. 19.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdieAnzahlbzw.den Anteilderer,dieimLaufeihresLebensvonderPKVindiegesetzliche KrankenversicherungwechselnunddaherihreAlterungsrückstellungen verlieren bzw. zumindest zum Teil unnötigerweise angespart haben? DerBundesregierungliegenkeineentsprechendenInformationenvor.InformationenzurZahlderjährlichenWechslerausderPKVzurGKVveröffentlicht derpkv-verbandinseinemzahlenbericht.demnachsindimjahr2011 rd.157600versicherteausderpkvindiegkvgewechselt (PKV-Zahlenbericht2011/2012;imInternetabrufbarüber:https://bestellungen.pkv.de/w/files/ shop_zahlenberichte/zahlenb_11_12.pdf). 20.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdieAnzahlbzw.den Anteilderer,dieimLaufeihresLebensdasPKV-Unternehmenwechseln unddaherihrealterungsrückstellungenverlierenbzw.zumindestzum Teilunnötigerweise angespart haben? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 21.IstnachAnsichtderBundesregierungdieEntscheidungfüreinenEintritt indiepkveineentscheidungfürdasganzelebenodersollteeszumindest sein? DieEntscheidungzwischendergesetzlichenKrankenversicherungundderprivatenKrankenversicherungisteineweitreichende,derenKonsequenzengründlichüberdachtwerdensollten.BeiderEntscheidungsollteregelmäßigbedacht werden,dasseinbeliebigerwechselzurückindiegesetzlichekrankenversicherungausgeschlossenist.wechselwilligegesetzlichversicherteerhaltenvomjeweiligenversicherungsunternehmengemäß 10aAbsatz3VAGdahervorVertragsabschlussregelmäßigeinInformationsblatt,dasüberdiezentralenUnterschiedederbeidenVersicherungssystemeinformiert.IndemInformationsblatt wirdauchdeutlichgemacht,dasseinwechselzurückindiegkvinderregel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen ist.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/12233 22.WievielePKV-NeukundensindsichangesichtsderkomplexenmöglichenundzwingendenFolgenderTragweiteihrerEntscheidungnichtoder nicht voll bewusst? HierzuliegenderBundesregierungkeineErkenntnissevor.Siegehtdavonaus, dasssichbürgerinnenundbürgervoreinemwechselvomeinenindasandere VersicherungssystemausführlichüberdieVor-undNachteileeinesmöglichen WechselsinformierenunderstaufdieserBasiseinefürsiesachgerechteEntscheidung treffen. 23.WieverträgtsicheinederartwichtigeEntscheidungmitderoftmalsalleinigenBeratungdurcheinenVersicherungsvermittler,deraufProvisionsbasis meist eines einzigen Versicherungsunternehmens arbeitet? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissevor,diedafürsprechen,dass diegegenwärtigüblichenformendesversicherungsvertriebsgrundsätzlichungeeignetsind,denbürgerneinesachgerechteauswahlihresversicherungsschutzeszuermöglichen.imübrigenverfügendiebürgerinnenundbürger überweiteremöglichkeiten,sichergänzendzurberatungdurcheinenversicherungsvermittleroderunabhängigenversicherungsberaterüberdievor-und NachteileeinesWechselsvomeinemindasandereVersicherungssystemzuinformieren. 24.WäreeineobligatorischeunabhängigeBeratungvordemWechselindie PKV eine Lösung für dieses Problem? Auf die Antworten zu den Fragen 22 und 23 wird verwiesen. 25.WiehochwarennachKenntnisderBundesregierungdieGewinneder einzelnenversicherungsunternehmenunddergesamtenpkvjeweilsin den letzten zehn Jahren? DerJahresüberschuss (nachsteuern)dergesamtenpkvstelltesichindenvergangenen zehn Jahren wie folgt dar (jew. in Mio. Euro): 2011201020092008200720062005200420032002 324,5315,7295,3291,3392,3373,3354,8322,2262,6174,1 BeiVersicherungsvereinenfließendieBeträgedesRohüberschusses,dienicht derverlustrücklagezugeführtwordensind,vollständigindierückstellungfür Beitragsrückerstattung,sodassdieseUnternehmenhäufigkeinenJahresüberschussausweisen.DiefolgendeTabellezeigtfürdievergangenenzehnJahre dieanzahlderversicherungsunternehmen,dieeinenjahresüberschussinnerhalb der jeweils angegebenen Spanne erzielt haben. Jahresüberschuss (X)2011 (48 Unternehmen) 2010 (48 Unternehmen) 2009 (50 Unternehmen) 2008 (51 Unternehmen) X > 10 Mio.1312 9 812 10 Mio. X 1 Mio.1515191816 X < 1 Mio.2021222523 2007 (51 Unternehmen)
Drucksache 17/12233 10 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Jahresüberschuss (X)2006 (52 Unternehmen) 2005 (53 Unternehmen) 2004 (54 Unternehmen) 2003 (54 Unternehmen) X > 10 Mio.11121110 5 10 Mio. X 1 Mio.1712151416 X < 1 Mio.2429283034 2002 (55 Unternehmen) KonkreteAngabenzudenGewinnendereinzelnenVersicherungsunternehmen unterliegenalsvertrauliche,imrahmenderaufsichtsrechtlichenbafinzugänglicheinformationenderverschwiegenheitspflichtnach 84VAG.DasöffentlicheBekanntwerdendererfragtenInformationenhatgrundsätzlichdasPotenzial, die Wettbewerbssituation einzelner Versicherer zu beeinträchtigen. 26.WiehochistnachKenntnisderBundesregierungdieZahlderPersonen, beidenenderversicherungsvertragnacheinemaufnahmeantragnurmit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen zustande kommt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 27.HatdieBundesregierungInformationen,welcheUnternehmeneineAbsenkungdesRechnungszinsesindieKalkululationihrerUnisextarifeeinpreisen,undinwelcherHöhesichdasauswirkt (bitteinprozentder Beitragserhöhung angeben)? Gemäß 13dNummer8VAGsinddieKrankenversicherungsunternehmenverpflichtet, die Einführung neuer Tarife in der substitutiven Krankenversicherung derbafinanzuzeigen.sämtlichevorschriftenimzusammenhangmitderunisex-kalkulationtretenvoraussichtlichrückwirkendabdem21.dezember2012 inkraft.einenüberblicküberdieverwendetenrechnungszinssätzeeinzelner UnternehmenbeiUnisextarifenwirddahererstimLaufedesJahres2013vorliegen. 28.HatdieBundesregierungInformationendarüber,wiesichnichterfolgte BeitragserhöhungenaufgrunddernichtvorgenommenenRechnungszinssenkunginderZukunftaufdieBeiträgederprivatVersichertenauswirken werden? Ist ein kumulierter Effekt zu erwarten? HierzuliegenderBundesregierungkeineErkenntnissevor.AusaufsichtsrechtlicherSichtistdasAugenmerkinersterLiniedaraufgerichtet,dassderaktuell beiderkalkulationverwendeterechnungszinsdereinzelnenunternehmenmit ausreichendensicherheitenversehenist,uminsoweitspäterenbeitragssprüngen vorzubeugen.
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