Leiharbeit und Outsourcing in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8420 Leiharbeit und Outsourcing in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden Vorbemerkung der Fragesteller SeiteinigenJahrenbefragtdieFraktionDIELINKE.dieBundesregierung überdeneinsatzvonleiharbeitskräftenindenbundesministerienundnachgeordnetenbehördenundeinrichtungen.danachstiegdiezahldereingesetztenleiharbeitskräftevonnur83imjahr2001auf1593imjahr2010.die Bundesregierungräumtdabeiein,dassdiewenigstendieserLeiharbeitskräfte übernommenwerden.siekanndarüberhinauskeineklarenangabenüberdie GleichbezahlungmitdenregulärBeschäftigtenmachen.EinzelneBeschäftigtewurdensogarnachTarifverträgenmitderScheingewerkschaftTarifgemeinschaftChristlicherGewerkschaftenfürZeitarbeitundPersonalserviceagenturen (CGZP)bezahlt (vergleichedieantwortenaufdiekleinenanfragen derfraktiondielinke.aufbundestagsdrucksachen16/11546,17/736,17/ 4626).NebenderLeiharbeitwerdenWerkverträgealsMitteldesLohndumpingsundderKosteneinsparunggenutzt,umvormalsimeigenenHausoder UnternehmenerbrachteDienstleistungenauszulagern (Outsourcing)undbestehende tarifliche Regelungen zu umgehen. Vorbemerkung der Bundesregierung DienachfolgendenAngabengebendieErgebnissewieder,dieinderKürzeder ZeitinallenBundesministerienunddenzuihremGeschäftsbereichgehörenden Behörden ermittelbar waren. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom6.Februar2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.WievieleLeiharbeiterinnenundLeiharbeiterwurdenimJahr2011inden BundesministerienundBundesämternbzw.indenBundesbehördeneingesetzt (bittenachbundeskanzleramtundbundesministerienmitdenentsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden aufschlüsseln)? 3.WievielederimJahr2011beschäftigtenLeiharbeiterinnenundLeiharbeitersindineinfestesArbeitsverhältnisineinerderobengenanntenDienststellen übernommen worden? WelchemAnteilanallenimJahr2011beschäftigtenLeiharbeiternund Leiharbeiterinnen entspricht dies? StatistischeAngabenüberdieBeschäftigunginFormvonLeiharbeitsverhältnissennachdemArbeitnehmerüberlassungsgesetzwerdenvonderBundesregierungnichtzentralerhoben.DieimJahr2011beimBund (BundesministerienundBundesämternbzw.-behörden)BeschäftigtenmiteinemLeiharbeitsverhältnissowiediedavonineinbefristetesoderunbefristetesArbeitsverhältniszumBundübernommenenBeschäftigtenergebensichausderÜbersichtder Anlage.DerAnteilderübernommenenBeschäftigtenentsprichtknapp3Prozent. DerUmfangderdurchLeiharbeitnehmergeleistetenArbeithatsichverglichen mitdemjahr2010deutlichreduziert:beileichtverringerterdurchschnittlicher Beschäftigungsdauer (vgl.antwortzufrage7)istdiezahlderleiharbeitskräfte erheblich um rund ein Drittel gesunken (von auf 1 089). 2.WieerklärtdieBundesregierungdieenormeZunahmederindenBundesministerienundBundesämternund-behördeneingesetztenLeiharbeitskräfte von 83 im Jahr 2001 auf im Jahr 2010? Warum erachtete die Bundesregierung diesen massiven Einsatz als nötig? EinmassiverEinsatzvonLeiharbeitskräftenindenBundesministerien,Bundesämternund-behördenfindetnichtstatt.DerEinsatzbewegtsichinRelationzur GesamtzahlderBeschäftigtenaufniedrigemNiveau.DerAnteilderLeiharbeitskräfteanallenBeschäftigtenderBundesverwaltungbewegtesichinden vergangenenjahrenzwischen0,03prozentund0,15prozentundbliebin2010 und2011jeweilsunter0,1prozent (zudenzahlenausdenvergangenenjahren wirdaufdieantwortderbundesregierungzufrage3derkleinenanfragenzur LeiharbeitaufBundestagsdrucksache16/11546;Bundestagsdrucksache17/736, Seite2undBundestagsdrucksache17/4626,Seite2;für2011sieheAntwortzu Frage4).Sowohlin2010alsauchin2011hatsichderUmfangderdurchLeiharbeitnehmergeleistetenArbeitreduziert,in2011istdieZahlderLeiharbeitskräfteumeinDrittelgesunken (für2010antwortderbundesregierungzuden Fragen1und2,Bundestagsdrucksache17/4626,Seite2,für2011sieheAntwort zu den Fragen 1 und 2). DerinderFragebeschriebeneAnstiegabdemJahr2001gehtwesentlichaufden ab2006entstandenenbedarfindenbundesweitinzwischen247 (2006noch 300)Truppenküchenzurück (sieheauchdieantwortderbundesregierungzu denfragen5,11und12,bundestagsdrucksache16/11546).derbedarfanleiharbeitskräftenimbereichdesverpflegungswesensderbundeswehrbestehtvor allembeikurzfristigenvakanzendurchkrankheit,arbeitsspitzenundurlaubszeiten,dienichtdurchgeeignetebeschäftigteanderertruppenküchenabgedecktwerdenkönnen.dadiebereitstellungvonverpflegungineinertruppenküchesichergestelltseinmussundnichtinabhängigkeitdesvorhandenenpersonalsangepasstwerdenkann,istdereinsatzvonleiharbeitnehmernunerlässlich.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WiehochwarimJahr2011derAnteilvonLeiharbeiterinnenundLeiharbeiternanallenBeschäftigten,dieinobengenanntenBundesministerien bzw. Bundesämtern und -behörden arbeiten? UnterZugrundelegungeinerdurchschnittlichenBeschäftigungsdauerderLeiharbeiterundLeiharbeiterinnenimJahr2011vonknappzweiMonaten (vgl.antwortzufrage7)hatderanteilvonbeschäftigtenineinemleiharbeitsverhältnis zudenbundesbeschäftigtenimjahr2011durchschnittlichunter0,1prozentbetragen.diegesamtzahlderbundesbeschäftigtenwurdezuletztzumstichtag 30.Juni 2010 erhoben. 5.AuswelchenGründenwurdenimJahr2011Leiharbeitskräfteeingesetzt (bitte die drei häufigsten Gründe mit Fallzahlen auflisten)? ImJahr2011wurdenBeschäftigtemiteinemLeiharbeitsverhältnisüberwiegend aus folgenden Gründen eingesetzt: FallzahlGründe Krankheits- und Urlaubsvertretung Überbrückung bei Nachbesetzungen 3.54DurchführungvonSpezialunterrichtimBundesministerium der Verteidigung 6.FürwelcheTätigkeitenwurdenimJahr2011dieLeiharbeiterinnenund Leiharbeiterhauptsächlicheingesetzt (bittediezehnmeistausgeübtentätigkeiten mit entsprechenden Fallzahlen auflisten)? ImJahr2011wurdenBeschäftigtemiteinemLeiharbeitsverhältnisüberwiegend für folgende Tätigkeiten eingesetzt: FallzahlGründe Küchenfach- und Küchenhilfskräfte, Kantinenkräfte 2.65Lehrkräfte 3.32Service 4.21IT-Technik 5.17Wachschutz/Pförtner 6.15 Sekretariats- und Assistenzdienst 7.13Techniker/Ingenieure 8.12Bürosachbearbeitung Verwaltung 9. 7Hausarbeiter 10. 7Verwaltungsmitarbeiter 11. 7Lagerarbeiter 7.WiewarimJahr2011diedurchschnittlicheBeschäftigungsdauervonden eingesetzten Leiharbeitskräften? DieBeschäftigungsdauerderBeschäftigtenmiteinemLeiharbeitsverhältnishat imjahr2011durchschnittlichknappzweimonatebetragen.imvergleichzu 2010 ist die durchschnittliche Beschäftigungsdauer leicht gesunken. 8.ZuwelchemAnteilarbeitetendieseLeiharbeiterinnenundLeiharbeiter Vollzeit bzw. Teilzeit? ImJahr2011warenrund67ProzentderBeschäftigtenmiteinemLeiharbeitsverhältnis vollzeitbeschäftigt und rund 33 Prozent teilzeitbeschäftigt.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9.WiesetzensichdieLeiharbeitskräftenachGeschlecht,Alter,Behinderung und Staatsbürgerschaft zusammen? WievieledavonwurdenineindauerhaftesArbeitsverhältnisübernommen? DieAufschlüsselungderLeiharbeitskräftenachdenerfragtenMerkmalenist wegenteilweisedazunichtvorhandenerdatennurunvollständigmöglich.deshalbsindzumeinendieangabenzudenanteilenderübernommenenleiharbeitskräfteimfolgendenhöheralsderanteilderinsgesamtübernommenen LeiharbeitskräftegemäßderAntwortzudenFragen1und3.Zudemistdie AussagekraftderAngabenzumAnteilderübernommenenLeiharbeitskräfte insbesonderebeidenmerkmalengering,dienuraufeinenkleinenteilder Leiharbeitskräfte zutreffen. Soweit Angaben vorliegen, ergibt sich folgende Zusammensetzung: 38ProzentderBeschäftigtenmiteinemLeiharbeitsverhältniswarenweiblich (davonübernommen11prozent)und62prozentwarenmännlich (davonübernommen 6 Prozent). DieBeschäftigtenmiteinemLeiharbeitsverhältniswareninfolgendenAltersgruppen verteilt: Altersgruppe 20 bis 29 Jahre22Prozent,davon17Prozentübernommen, Altersgruppe 30 bis 39 Jahre25Prozent,davon11Prozentübernommen, Altersgruppe 40 bis 49 Jahre 22 Prozent, davon 5 Prozent übernommen, Altersgruppe 50 bis 59 Jahre 18 Prozent, davon 9 Prozent übernommen, älter als 60 Jahre 13 Prozent, davon 0 Prozent übernommen. VondenBeschäftigtenmiteinemLeiharbeitsverhältniswiesen0Beschäftigte eine Behinderung auf. 91ProzentwarendeutscherStaatsangehörigkeit,davonwurden9Prozentübernommenund9ProzentwarennichtdeutscherStaatsangehörigkeit,davonwurden 40 Prozent übernommen. 10.WelcheAngabenkanndieBundesregierungdarübermachen,obdie LeiharbeiterinnenundLeiharbeiterwenigerLohnalsdieregulärBeschäftigten erhalten? WiegroßistgegebenenfallsderUnterschiedoderandernfalls,aufwelcherGrundlageerfolgtdieGleichbezahlung,undwelcheLohn-bzw.Gehaltsbestandteile sind davon erfasst? Gibt es inzwischen tarifvertragliche Regelungen zur Gleichbezahlung? 11.WiehochistimAllgemeinenoder/undimEinzelnendieDiskrepanz zwischendemstundenlohn,dendiebeschäftigtenerhaltenunddem Geld, das die entsprechenden Leiharbeitsfirmen pro Stunde erhalten? Wie viele Leiharbeitskräfte erhalten einen Stundenlohn unter a)7 Euro, b)8,50 und c)10 Euro? FürdieüberwiegendeZahlderFällesindkeineAngabenmöglich (zurbegründungsieheantwortderbundesregierungzudenfragen9und10,bundestagsdrucksache 17/4626, Seite3f.). Soweit den Ressorts vor diesem Hintergrund Angaben möglich waren istkeinfallbekannt,indemeineleiharbeitskraftwenigerlohnalsdieregulär Beschäftigten erhalten hat,

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/8664 istgrundlagefürdiegleichbezahlungdastabellenentgeltdestarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD), istdiediskrepanzzwischendemstundenlohn,dendiebeschäftigtenerhalten,unddemgeld,dasdieentsprechendenleiharbeitsfirmenprostunde erhalten, 110 bis 135 Prozent. DerTVöDundanderetarifvertraglicheRegelungenderBundesverwaltungenthaltenkeineGleichbezahlungsregelungen.AnderetarifvertraglicheRegelungen zur Gleichbezahlung sind nicht bekannt. EssindkeineFällebekannt,indeneneineLeiharbeitskrafteinenStundenlohn von unter 10 Euro erhielt. 12.KanndieBundesregierungausschließen,dassunterdenbeschäftigten LeiharbeiterinnenundLeiharbeiternindenobengenanntenDienststellen desbundesauchsogenannteaufstockersind,alsoarbeitnehmerund Arbeitnehmerinnen,derenniedrigesArbeitseinkommendurchArbeitslosengeld II aufgestockt werden muss? KannsiediesfürdenFalleinesalleinstehendenvollzeittätigenBeschäftigten ausschließen? EinAnspruchaufArbeitslosengeldIIrichtetsicheinerseitsnachdenindividuellzuberücksichtigendenBedarfen,dievonzahlreichenFaktorenabhängig sind (z.b.anzahldermitgliederderbedarfsgemeinschaft,alterderkinderin derbedarfsgemeinschaft,berücksichtigungvonmehrbedarfenfüralleinerziehende,schwangereodermedizinischnotwendigekostenaufwändigeernährung,höhedertatsächlichenangemessenenkostenderunterkunftundheizung).andererseitshängteinanspruchaufarbeitslosengeldiivondemunter BerücksichtigungvonFreibeträgeneinzusetzendenEinkommenundVermögen dereinzelnenleiharbeitskraftunddermitihrggf.inbedarfsgemeinschaft lebendenpersonenab.vordiesemhintergrundkann,auchfüralleinstehende vollzeittätigebeschäftigte,nichtausgeschlossenwerden,dasseinzelnebeschäftigtemiteinemleiharbeitsverhältnisnebenihremarbeitsentgeltleistungsberechtigt nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sind. 13.MitwievielenFirmengabes2011VerträgezurArbeitnehmerüberlassung? EswurdenLeiharbeitsverhältnissemit88Leiharbeitsfirmenbundesweitabgeschlossen. 14.BefindenoderbefandensichunterdenTarifverträgen,nachdenendie LeiharbeitnehmerinnenundLeiharbeitnehmerbezahltwurden,auchVerträge mit der Scheingewerkschaft CGZP? WievieleLeiharbeitskräftewarenbzw.sinddavonbetroffen,undnach welchentarifverträgenwerdenbzw.sollendiesekünftigbezahltwerden? GabesBeschäftigte,die,ausgehendvomUrteildesBundesarbeitsgerichts (BAG)derNichttariffähigkeitderCGZP,Nachzahlungengeltend gemacht haben? Welche Tarifverträge kamen sonst zur Anwendung? DerBundesregierungisteinFallbekannt,indemimMonatJanuar2011 LeiharbeitskräftenacheinemTarifvertragbezahltwurden,dermitderTarif- gemeinschaftchristlichergewerkschaftenfürzeitarbeitundpersonal-service- Agenturen (CGZP)abgeschlossenwurde.DavonbetroffenwarenzweiLeiharbeitskräfte.DiesewerdeninzwischennachdemEntgelttarifvertragZeitarbeit

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode zwischendeminteressenverbanddeutscherzeitarbeitsunternehmen (igz)und Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) bezahlt. SoweitderBundesregierungbekannt,kamennebendiesemTarifvertragnoch folgende Tarifverträge zur Anwendung: EntgelttarifvertragzwischendemBundesverbandZeitarbeitPersonal- Dienstleistungen (BZA,inzwischenBundesarbeitgeberverbandderPersonaldienstleister, BAP) und Mitgliedsgewerkschaften des DGB, EntgelttarifvertragderDeutschenPostAG,geschlossenzwischenDeutsche PostAGsowiever.diundderKommunikationsgewerkschaftDPV (DPV Kom). EssindderBundesregierungkeineFällebekannt,indenenBeschäftigteausgehendvondemangesprochenenUrteildesBundesarbeitsgerichtsNachzahlungen geltend gemacht haben. 15.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungdarüber,dassvormalsbei denbundesministerienundnachgelagertenämternundbehördenbefristetbeschäftigtenachauslaufenihresvertragesfürgleicheoderähnliche TätigkeitenalsLeiharbeiterinnenbzw.Leiharbeiterbeschäftigtwerden bzw. wurden? WiehochistgegebenenfallsdieZahldieserFälle,undwosinddieseaufgetreten? DerBundesregierungisteinFallbekannt,indemeinzuvorineinembefristeten Arbeitsverhältnis (Krankheitsvertretung)beimWasserschiffartsamtKiel-HoltenaualsFährjungebeschäftigterMitarbeiteranschließendalsLeiharbeitnehmer füranderekurzfristigeeinsätzebeschäftigtwurde.derbeschäftigtestehtmittlerweilewiederineinembiszum31.dezember2012 mitanderemsachgrund befristeten Beschäftigungsverhältnis zum Bund. 16.DurftendieLeiharbeitskräfteanBetriebs-undPersonalratswahleninden jeweiligen Ämtern bzw. Behörden teilnehmen? RegelmäßigePersonalratswahlenfindenimAnwendungsbereichdesBundespersonalvertretungsgesetzesimFrühjahr2012statt,deshalbhabenimAbfragezeitraumnurinAusnahmefällenentsprechendeWahlenstattgefunden.Der BundesregierungisteinFallbekannt,indemeineLeiharbeitskraftaneinersolchenWahlteilgenommenhat.EsistkeinFallbekannt,indemeinerLeiharbeitskraft die Teilnahme an einer solchen Wahl verwehrt wurde. Vorbemerkung zu den Fragen 17 bis 20 DerBegriff Fremddienstleister wirdimrahmenderbeantwortungdieser Fragen wie folgt verstanden: EinFremddienstleisterimSinnederAnfrageisteinmitderErledigungvon DienstleistungeninnerhalbeinerBehörde (Tätigkeitenbzw.Arbeitsaufgaben) beauftragtesexternesdienstleistungsunternehmen,wobeidiedienstleistungen zuvorvonderbehördemiteigenenbeschäftigtenselbsterbrachtwurden.bei der Beantwortung der Fragen werden daher nicht berücksichtigt: externe Beratungsleistungen, Leistungen,dienachUmorganisationenvonverwaltungsinternenDienstleistungsorganisationen erbracht werden,

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/8664 KooperationsvorhabenmitderWirtschaftimBereichderBundeswehr (DabeiwirdPersonalderBundeswehrimWegederPersonalgestellung/-zuweisung im Sinne der 4 TVöD und 27 BBG beschäftigt). SoweitdieFragendenZeitraumdervergangenen15Jahreumfassen,sindfür die Antwort die Kalenderjahre 1997 bis einschließlich 2011 zugrunde gelegt. 17.InwelchemAusmaßwurdenbeidemBundundseinenBehörden/Ämtern indenvergangenen15jahrenvormalsineigenregiebetriebenetätigkeitenundarbeitsaufgabenanfremddienstleisterausgelagert,undwiebegründet die Bundesregierung diese Entscheidungen? GibtesmerkbareUnterschiededieserEntwicklungbezogenaufdieverschiedenen Legislaturperioden? IndenJahren1997biseinschließlich2011wurdendurchdieBundesministeriensowiediezuihremGeschäftsbereichgehörendenBehördenin928Fällen vormalsineigenregiebetriebenetätigkeitenbzw.arbeitsaufgabenanfremddienstleister ausgelagert. DieBegründungeinerderartigenAuslagerungerfolgtinjedemEinzelfallanhanddergegebenenUmstände.InderRegelgeheneinerderartigenEntscheidungindividuelleOrganisationsuntersuchungenundWirtschaftlichkeitsbetrachtungenvoraus.DajedeEntscheidungfüreineAuslagerungdemzufolge individuellenrahmenbedingungenundüberlegungenfolgt,kannhierkeine allgemeingültigeaussagehinsichtlichderbegründungvonauslagerungsentscheidungen der Bundesregierung getroffen werden. DieAuslagerungsfälleverteilensichindenJahren1997biseinschließlich2011 gleichmäßig auf die in diesem Zeitraum liegenden Legislaturperioden. 18.WievieleFremddienstleisterwarenimJahr2011indenLiegenschaften der Bundesministerien und nachgelagerten Behörden und Ämtern tätig? WiehatsichdieseZahlgegenüberdenvergangenen15Jahrenverändert? DieAbfrageergab,dassimJahr2011indenBundesministeriensowieindenzu ihremgeschäftsbereichgehörendenbehördeninsgesamt315fremddienstleister tätig waren. DabeiistdieZahlderFremddienstleistervon142UnternehmenimJahr1997 auf328bis2007kontinuierlichangestiegen.seitheristdiezahlinetwagleichbleibend mit leicht abnehmender Tendenz. 19.WiehochwardieZahlundderAnteilderFremddienstleisterindenBereichenGebäudereinigung,Informationstechnologie,Gastronomieund Wach- und Sicherheitsdienst (bitte jeweils einzeln ausweisen)? DieZahlderFremddienstleister,dieindenBereichenGebäudereinigung,IT, GastronomieundWach-undSicherheitsdienstindenBundesministeriensowie denzuihremgeschäftsbereichgehörendenbehördentätigwaren,sindfürden Zeitraum1997biseinschließlich2011indennachfolgendenTabellendargestellt.Dabeiistzubeachten,dasseinigeFremddienstleisterinmehrerenBehörden gleichzeitig tätig sind. Gebäudereinigung Jahr Anzahl der Firmen

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode IT Jahr Anzahl der Firmen Gastronomie Jahr Anzahl der Firmen Wach- und Sicherheitsdienst Jahr Anzahl der Firmen DerAnteilderFremddienstleisteristnichtermittelbar.EsistkeineBezugsgrößedefinierbar,zudersichsinnvollderAnteilderFremddienstleisterermitteln ließe. a) Wie hoch ist die Zahl der dort tätigen Beschäftigten? DerFragestellungscheintdasVerständniszugrundezuliegen,dass entgegen dembegriffsverständnisindenfragen17,18und20 hierunterdembegriff Fremddienstleister nichtdasunternehmen,sonderndereinzelnebeschäftigte des Fremddienstleisters verstanden wird. DieGesamtzahlderBeschäftigenprobetroffenemDienstleistungsbereich (also diesummeausderzahlderbehördenmitarbeiterundderzahlderbeschäftigtenbeieinemfremddienstleister)istinderregelnichtermittelbar.demöffentlichenauftraggeberistdiezahldermitarbeiter,diebeimdienstleistermitder Aufgabebetrautwerden,inderRegelnichtbekannt.Vertraglichvereinbart wirdstattdesseninvielenbereichenüblicherweisedieübernahmederdienstleistungdurchdasdienstleistungsunternehmenmitgeeignetempersonal.inder RegelerfolgtkeineKontrollederAnzahldervomDienstleistungsunternehmen eingesetzten Personen durch die Behörde als Auftraggeber. b)inwelchemdieserbereichehatderbundvor15jahrendiedienstleistungen vollständig oder zum Teil noch selbst erbracht? InjedemderBereicheGebäudereinigung,IT,GastronomieundWach-undSicherheitsdiensthabeneinzelneBundesministerienoderzuihremGeschäftsbereichgehörendeBehördenvor15Jahren,alsoimJahr1997,dieDienstleistung vollständig oder zumindest zum Teil noch selbst erbracht. c)welcheanderenrelevantendienstleistungsbereichegibtes,indenen viele Fremddienstleister zum Einsatz kommen? InfolgendenDienstleistungsbereichenkommeninmehralszehnBehördender Bundesverwaltung Fremddienstleister zum Einsatz: Winterdienst, Gebäudemanagement/Hausmeister/technischer Hausmeister, Grünpflege/Gärtnerarbeiten/Pflege von Außenanlagen. d)welcheerkenntnissehatdiebundesregierungüberdiearbeitsbedingungen bei den Fremddienstleistern? DieBundesregierunghatüberdieoffensichtlichenErkenntnissehinaus,welche durchdenkontaktmitdenbeschäftigtenderfremddienstleisterimrahmen

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/8664 ihrertätigkeitentstehen,keinenäherenerkenntnisseüberdiearbeitsbedingungenbeidenfremddienstleistern.insoweitsindderbundesregierungkeine Auffälligkeitenbekannt.DieDienstleistersindgrundsätzlichimRahmender AuftragsvergabezurEinhaltungdergeltendensteuerrechtlichen,sozialrechtlichen und tarifrechtlichen Vorschriften verpflichtet. e)inwievielenfällenhabenfremddienstleisterbestehendemindestlohnregelungen verletzt? UmwelcheFällehandeltessich (bittefirmennamen,zahlderbetroffenen Arbeitnehmer sowie Gegenstand der Verletzung nennen)? Es sind keine Fälle bekannt. 20.WiehochwardasLeistungsvolumenderimJahr2011anFremddienstleistervergebenenAufträge,undwiehatsichdiesesgegenüberdenVorjahrenentwickelt (bitteineuronennenundwennmöglichnacheinzelnen Bereichen aufgliedern)? DieAbfrageindenBundesministeriensowieindenzuihremGeschäftsbereich gehörendenbehördenergabdasindernachfolgendentabelledargestellteleistungsvolumen.diedarstellungzeigtdiefürdiein2011unddenbeidenvorjahren an Fremddienstleister pro Dienstleistungsbereich vergebenen Aufträge. Art der Dienstleistung Volumen der Aufträge mit Fremddienstleistern (in T ) Gebäudereinigung IT Gastronomie Wasch- und Sicherheitsdienst Sonstige Dienstleistungsbereiche Leiharbeitnehmer/Leiharbeitnehmerinnen Ministerium/ im Jahr 2011 Bundesbehörde/ Bundesamt insgesamtdavon übernommen AA00 BK10 BMI00 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 7 0 (BBK) Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG)20 Bundesanstalt für Digitalfunk der Behörden und 15 2 Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) BMJ00 BMF00 Bundesfinanzdirektion Mitte (BFD Mitte)20 Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung 13 0 (BWZ) Bundeszentralamt für Steuern (BZST)10 Zollfahndungsämter Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) 22 0

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Leiharbeitnehmer/Leiharbeitnehmerinnen Ministerium/ im Jahr 2011 Bundesbehörde/ Bundesamt insgesamtdavon übernommen BMWi20 Bundeskartellamt20 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 62 1 (BGR) Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 14 0 (BAM) BMELV00 BMVg00 Wehrbereichsverwaltung Süd2971 Wehrbereichsverwaltung Nord1108 Wehrbereichsverwaltung West4051 Bundeswehrfachschulen654 BMFSFJ11 BMAS00 Bundesversicherungsamt (BVersA)70 BMG112 Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte 1 0 (BfArM) Robert Koch-Institut (RKI)70 BMVBS00 Deutscher Wetterdienst (DWD)30 Bundesamt für Güterverkehr (BAG)10 Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)30 Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)166 Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord (WSD)70 Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest20 Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)73 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF)10 BKM10 BMU10 BMBF00 BPA00 BMZ 00 Gesamt * Ergänzend ist auf folgenden Tatbestand hinzuweisen: DerHaushaltsvermerk14zuKapitel2302Titel89603imHaushaltdesBMZ2011 AusdenAusgabenkönnenPersonalausgabenfür65BeschäftigteeinesNachfolgeunternehmensderGTZfürAufgabenimBMZgeleistetwerden ermöglichtedembmzdiegewinnungvonfachkräftenfür eineübergangsphasevondurchschnittlichsechsmonatenbiszurausbringungderentsprechenden (Plan-)StellenfürdiesesPersonalimStellenhaushalt des Ministeriums. AufderGrundlagedesHaushaltsvermerkswurden62FachkräfteüberdieGesellschaftfürInternationaleZusammenarbeit (GIZ)mitdemZieleiner festenübernahmeindasbmzimjahr2012gewonnen.mitderentsprechendenausweisungvoneigenenstellenimstellenhaushalt2012desbmz Epl23 wirddieserpersonenkreis2012sukzessiveindasbmzfesteingestellt.diebezahlungdiesespersonenkreiseserfolgtderjeweiligen TätigkeitderArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerentsprechenddesTVÖDbzw.deshauseigenenTarifvertragsderGIZ.AuchwenndieGestellungdesPersonalsvonderGIZandasBMZrechtlichmittelsArbeitnehmerüberlassungsvertragerfolgte,wurdedieserPersonenkreisbereitsimRahmenderPersonalgewinnungmitdemZieleinerfestenÜbernahmeindasBMZrekrutiertundeshandeltessichbeiden62Fachkräftennichtum klassische Leiharbeitnehmer.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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