Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale und der Besteuerungsprozess
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- Nadja Winter
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/12333 Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale und der Besteuerungsprozess Vorbemerkung der Fragesteller DieErhebungderLohnsteueralsQuellensteuerundVorauszahlungderEinkommensteuerbetrifftinDeutschlandMillionenvonArbeitnehmerinnenund Arbeitnehmern.DieSteuererhebungerfolgtdabeiteilweisenachindividuellen Verhältnissen,dieu.a.durchdieLohnsteuerklassenoderpersönlicheFreibeträgeabgebildetwerden.BisherwurdendiesepersönlichenVerhältnissemittelsderjährlichneuauszugebendenLohnsteuerkarteermittelt.DiesesVerfahrensollnunmitderEinführungvonelektronischenLohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)entbürokratisiertwerden.ArbeitgeberinnenundArbeitgeber habenfürdenlohnsteuerabzug2013erstmalsdiemöglichkeit,dieelstam anzuwenden.indervergangenheitkamesimmerwiederzuverzögerungen beidereinführungdeselstam-verfahrens.überdiesfehltfürdasjahr2013 dierechtlichegrundlagefürnotwendigeübergangsregelungen,diebisherin 52bdesEinkommensteuergesetzes (EStG)enthaltenwaren.Diebisherige NichtumsetzungdesJahressteuergesetzes2013hatdazugeführt,dassderzeit dieverfahrenserleichterungenlediglichimbilligkeitswegeerlassenwerden konnten.nebentechnischenfragestellungenergebensichhierdurchauch neue datenschutzrelevante Aspekte. 1.WelcheAusbauschrittedesELStAM-VerfahrenssindderzeitinBetrieb (bitte mit Begründung)? MitdemELStAM-VerfahrenwirddiePapierlohnsteuerkartefürunbeschränkt steuerpflichtigearbeitnehmerinnenundarbeitnehmervollständigabgelöst. DiesichderzeitimBetriebbefindendeAusbaustufeersetztfürsiedieVorderseitederaltenLohnsteuerkarte.DerArbeitgebererfragtdieseDatenbeider Finanzverwaltungelektronisch.AußerdemkannsichjederBürgeramElster- Online-PortalkostenlosanmeldenundseineELStAMabfragen.ZusätzlichbestehtdieMöglichkeitsichdarüberzuinformieren,welcherArbeitgeberinden letztenzweijahrendieelstamabgerufenhat.erweiterungenerfolgensukzessive. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom28.Februar 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2.WelcheAusbauschrittesindzukünftigimELStAM-Verfahrengeplant (bitte mit Begründung und Darstellung der Ausbauschritte)? LangfristigsolldasLohnsteuerermäßigungsverfahrenvollständigelektronisch abgewickelt werden. ZukünftigsolldasELStAM-Verfahrenauchfürbeschränktsteuerpflichtige ArbeitnehmerinnenundArbeitnehmernutzbarsein.AußerdemsolldiezweijährigeGültigkeitvonFreibeträgen,dieüberjährigeBerücksichtigungvonübertragenenPauschbeträgenwegenKörperbehinderungunddiemehrjährigeBerücksichtigungvonimAuslandlebendenKindernimELStAM-Verfahrenrealisiert werden. 3.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberähnlicheProjekteim europäischen Ausland (bitte nach Ländern darstellen)? ImRahmendererstenÜberlegungenfüreinelektronischesVerfahrenzurÜbermittlungderLohnsteuerabzugsmerkmaleandieArbeitgeberfandimJahr2002 mitderösterreichischenfinanzverwaltungeingedankenaustauschzumthema ElektronischeKommunikationzwischenSteuerzahlerundFinanzverwaltung fürdenbereichderdirektensteuern statt.inösterreichwurdedieherkömmlichelohnsteuerkartebereits1994abgeschafftunddamalszunächstdurchein anderes Papierverfahren ersetzt. 4.WeristfürdiefederführendeKoordinationundWeiterentwicklungdes Projekts ELStAM zuständig (bitte mit Begründung)? DieEinführungderELStAMistZieleinesgemeinsamenVorhabensdesBundes undderländer.diesoftwarewirdimrahmendesvorhabenskonsensentwickeltundgepflegt.diefederführungfürdasprojektelsterlohnii/elstam liegt bei Nordrhein-Westfalen. 5.WelcheexternenDienstleistersindanderEntwicklungbzw.FortentwicklungdesProjektsELStAMinwelchemUmfangbeteiligt (bittemitbegründung)? Obbzw.welcheexternenDienstleisterindenLänderneingesetztwerdenistder Bundesregierung unbekannt. DasZentrumfürInformationssicherheitundInformationstechnik (ZIVIT)setzt indenbereichenanforderungsmanagement,qualitäts-undtestmanagement, einemabgegrenztenaufgabenbereichdersoftware-entwicklungsowieinder BetreuungderEntwicklungs-undTestumgebungdesProjektELStAMexterne Unterstützung ein. SeitMitte2009habenMitarbeiterderFirmaSQSSoftwareQualitySystems AGindenAufgabenbereichenAnforderungs-,Qualitäts-undTestmanagement das Projekt ELStAM unterstützt. IneinemabgrenztenAufgabenbereichderSoftware-EntwicklunghabenMitarbeiterderFirmaDatagroupBGSGmbHseitMai2010bisheutedasProjekt ELStAMunterstützt.DerEinsatzderMitarbeiterimProjektELStAMendetam 28.Februar2013,dadiezuerledigendenAufgabenstellungenfertiggestellt sind.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/12604 FürdieBetreuungderimProjektELStAMeingesetztenEntwicklungs-und TestumgebungenhabenMitarbeiterderFirmaMillenuxGmbHseitOktober 2009 bis heute das Projekt ELStAM unterstützt. AlleexternenMitarbeitersindentsprechenddenRegelungenderBundesfinanzverwaltungaufdiezubeachtendengesetzlichenVorgaben (Steuergeheimnis, Datenschutz etc.) verpflichtet worden. 6.WannwurdedieEntwicklungdesELStAM-Projektsgestartet,undwelche KostensinddiesbezüglichbeiBundundLändernangefallen (bittedifferenziert nach Jahren und Aufteilung der Kosten angeben)? MitderProgrammierungderSoftwarewurde2009begonnen.DieKostenwerdenimVorhabenKONSENSabgerechnetundnachdemimVerwaltungsabkommen KONSENS vorgesehenen Verteilungsschlüssel umgelegt. InsgesamtsindKosteninHöhevon ,36EuroindenJahren2009bis 2012fürdieProgrammierungundQualitätssicherungunddiedafürbenötigte Hardwareangefallen.KostendieaufgrundderEntwicklunginanderenVerfahrenentstandensind,z.B.weilSchnittstellenangepasstwerdenmusste,sind darin berücksichtigt. Die Kosten teilen sich wie folgt auf: Land/Jahr Bund450041, , , ,29 Baden-Württemberg231029, , , ,93 Bayern270288, , , ,97 Berlin89176, , , ,33 Brandenburg56758, , , ,71 Bremen16866, , , ,25 Hamburg45113, , , ,79 Hessen132374, , , ,30 Mecklenburg-Vorpommern37997, , , ,16 Niedersachsen168058, , , ,87 Nordrhein-Westfalen383505, , , ,87 Rheinland-Pfalz86491, , , ,68 Saarland22397, , , ,12 Sachsen94688, , , ,82 Sachsen-Anhalt54068, , , ,83 Schleswig-Holstein59864, , , ,51 Thüringen51489, , , ,01 Summe: , , , ,44 7.WelcheVerschiebungenimBereichderbehördlichenZuständigkeitenim BesteuerungsverfahrenhabensichdurchdieEinführungdesProjekts ELStAM ergeben (bitte mit Begründung)? FürdieAusstellungundÜbermittlungderLohnsteuerkartenandieArbeitnehmerwarendieGemeindenzuständig.DieLohnsteuerkarte2010wardieletzte, dievondengemeindengedrucktundversandtwurde.dieseaufgabeistentfallen, weil die Lohnsteuerkarten nicht mehr benötigt werden.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ImneuenVerfahrenwerdendieLohnsteuerabzugsmerkmalevonderFinanzverwaltunggrundsätzlichprogrammgesteuertoderaufAntragdesArbeitnehmers durchdasfinanzamtgebildet.grundlagehierfürsinddiemelderechtlichen Daten (z.b.umzug,heirat,geburteineskindes,kircheneintrittoderkirchenaustritt), für deren Erhebung die Gemeinden weiterhin zuständig bleiben. 8.WelchezusätzlichenStellenwurdendurchdasProjektELStAMinBundesministerienoderdiesennachgelagertenoberstenBundesbehördennotwendigbzw.geschaffen (bittenachstellen,institutionen,jahrenundauswirkungen auf den Haushalt differenzieren)? ImBundesministeriumderFinanzenwurdenkeinezusätzlichenStellengeschaffen. Im nachgelagerten Bereich wurden folgende Stellen geschaffen: ZIVIT ImHaushaltsjahr2010hatdasZIVIThatfürdenBetriebdesVerfahrens ELStAMvierPlanstellenerhalten.EswurdeneinePlanstellemitderWertigkeit A 13g und drei Planstellen mit der Wertigkeit A 11 zugewiesen. ImHaushaltsjahr2013hatdasZIVITfürdiePflegeundWartungdesELStAM- VerfahrensjeweilseinePlanstellemitderWertigkeitA13g,dreiDienstposten mitderwertigkeita12sowiezweidienstpostenmitderwertigkeita11erhalten. FürdiePflegeundWartungderSchnittstellezwischendemVerfahren,dasdie vondenmeldebehördengeliefertendatenweiterverarbeitet (IdNr.-Verfahren) unddemelstam-verfahrenwurdeeineplanstellemitderwertigkeita12 zugewiesen. FürdieSicherstellungdesBetriebs,insbesonderewährenddernotwendigen erweitertenservicezeiten (7 24Stunden),wurdeneinePlanstellemitWertigkeitA12undfünfPlanstellenmitWertigkeitA11zugewiesen.ZusätzlichwurdenfürdiebetrieblicheUnterstützungderVerfahrensentwicklungjeweilseine PlanstellemitWertigkeitA12undeinePlanstellemitWertigkeitA11zugewiesen. BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) FürdasProjektELStAMwurdendemBZSterstmalsmitdemHaushalt2013 folgende Planstellen zugewiesen: 1 A 15 1 A 14 2 A 13g 13 A 12 1 A 9m+Z 4 A 9m 6 A 8 3 A 7. 9.MitwelchenEinsparungenanBürokratiekostenund/oderPersonal-sowie SachkostenrechnetdieBundesregierungdurchdasProjektELStAMbei der Verwaltung und Wirtschaft (bitte mit Begründung)? EineBund-/LänderarbeitsgruppezurErarbeitungdesFeinkonzeptsfürdasVerfahrenderelektronischenLohnsteuerabzugsmerkmalehatimJahr2005die
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/12604 jährlicheentlastungderkommunenunterbezugnahmeaufeinestudiedes DeutschenStädte-undGemeindebundesmitca.97Mio.Euroangegeben.Die EntlastungenentstehenzumgrößtenTeildurchdenWegfalldesDrucksundder VersendungderPapierlohnsteuerkarten.AußerdemwurdenAufgabenvonden KommunenaufdieFinanzverwaltungübertragen.DieGesamtauswirkungauf die öffentliche Verwaltung wurde bisher nicht ermittelt. NachdenBerechnungeni.R.desEntwurfseinesJahressteuergesetzes2008 vom4.september2007 (Bundestagsdrucksache16/6290,S.46und47)werden diearbeitgeberdurchdasverfahrenderelektronischenlohnsteuerabzugsmerkmaledauerhaftumjährlichca.262,8mio.euroentlastet.dieentlastungen beidenarbeitgebernergebensichinsbesonderedadurch,dassaufwendige Medienbrüchevermiedenwerden.DerArbeitgebermusstedieLohnsteuerabzugsmerkmalevonderPapierlohnsteuerkarteinallerRegelinseinelektronischesLohnabrechnungsprogrammübernehmenoderaufÜbereinstimmung mitdenbereitsimlohnkontogespeichertendatenprüfen.durchdasverfahren derelektronischenlohnsteuerabzugsmerkmalekannderaufwand,derdurch diese Medienbrüche entsteht, vermieden werden. 10.MitwelchenfinanziellenZusatzbelastungenrechnetdieBundesregierung durchdieumstellungaufdasprojektelstambeiderverwaltungund Wirtschaft (bitte mit Begründung)? FürzentraleEinführungs-undKommunikationsmaßnahmenseitensderVerwaltungwurdeeinBudgetinHöhevon4,9Mio.EuroaußerhalbvonKONSENS durchdieländerunddenbundbereitgestellt.außerdementstandendembund einmaligekosteni.h.v.ca.11mio.eurofürdieerstellung,dendruckundden VersandeinesELStAM-InformationsschreibensimHerbst2011.Mitdiesem SchreibenwurdenallederFinanzverwaltungbekanntenArbeitnehmerinnenund Arbeitnehmerangeschrieben.SiesolltendadurchdieMöglichkeiterhalten,ihre ELStAMzuüberprüfen.DieELStAMwurdennachdenzudiesemZeitpunktder Finanzverwaltung vorliegenden Informationen gebildet. AußerdementstandenbeiderUmstellungaufELStAMsowiedurchdieÜbernahmebisherigerAufgabenderKommunenbeidenLändernzusätzlicheAufwände,dieauchnochwährenddergesamtenEinführungsphaseanhaltenwerdenbzw.sichauchnochsteigernkönnten,z.B.durchvermehrteRückfragenin den Finanzämtern. FürdieArbeitgeberwurdeni.R.desJahressteuergesetzes2008einmaligBürokratiekosteninHöhevon14,44Mio.EurofürdieEinführungderELStAM ermittelt. 11.PlantdieBundesregierung,dasProjektELStAMzuevaluieren (bittemit Begründung)? WährenddergestrecktenEinführungsphasewirddasVerfahrenfortlaufend durchregelmäßiggeführtegesprächemitallenverfahrensbeteiligen (Arbeitgebern,Steuerberaterkammern,Lohnsteuerhilfevereinen,Softwareherstellern etc.) evaluiert. 12.WannmüssenArbeitgeberinnen/ArbeitgeberspätestensunterBeachtung sämtlicherübergangsfristendieelstamabrufenbzw.demlohnsteuerabzug zugrunde legen (bitte mit Begründung)? DasVerfahrenderelektronischenLohnsteuerabzugsmerkmaleistabdem 1.Januar2013anzuwenden.UmunbilligeHärtenderArbeitgeberbeimEin-
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode stiegindaselektronischeverfahrenzuvermeiden,lässtdiefinanzverwaltung derzeitimverwaltungswegeundimvorgriffaufeineangestrebtegesetzliche RegelungeinegestreckteVerfahrenseinführungzu.DanachhatderArbeitgeber dieelektronischenlohnsteuerabzugsmerkmaleseinerarbeitnehmerspätestens fürdenletztenimkalenderjahr2013endendenlohnzahlungszeitraumabzurufen und anzuwenden. 13.WowerdendieDatendesELStAM-Verfahrensgespeichert (bittemitdarstellung der technischen Ausgestaltung)? DasBZStspeichertzumZweckderBereitstellungautomatisiertabrufbarer LohnsteuerabzugsmerkmalefürdenArbeitgeberdieLohnsteuerabzugsmerkmale ( 5Absatz1Nr.30Finanzverwaltungsgesetz)unterAngabederIdentifikationsnummer,sowiefürjedenSteuerpflichtigendiein 39eAbsatz2 Nummern1bis3desEinkommensteuergesetzesgenanntenDatenzudenin 139bAbsatz3derAbgabenordnunggenanntenDatenhinzu.DieIT-gestützte UmsetzungderzentralenGeschäftslogikzurBildung,SpeicherungundBereitstellungderindividuellenELStAMerfolgtdurchdasZIVITunterNutzungeines entsprechenden Applikationsservers und Datenbank-Management-Systems. 14.WelchezusätzlichenSicherheitsvorkehrungenwurdengetroffen,umdie DatendesELStAM-VerfahrensgegenüberdemZugriffdurchDrittezu schützen (bitte mit Darstellung)? EinArbeitgeberkannDatenseinesArbeitnehmersnurabrufen,wennerüber zweipersonenbezogenedatendesarbeitnehmersverfügt,diesesinddasgeburtsdatumunddiesteueridentifikationsnummer.darüberhinausmusssichder Arbeitgeber über das ElsterOnline-Portal authentifizieren. DerZugriffwirdüberdieindenNachrichtenenthalteneKombinationSteueridentifikationsnummer und Geburtsdatum plausibilisiert. ImRahmenderAbarbeitungderNachrichtensorgenentsprechendeMechanismenfüreinefrühzeitigeEntfernungunzulässigerNachrichtenausdemDatenstrom. DerZugriffvonaußerhalberfolgtniedirektaufdieELStAM,sodassdieValidierung und Plausibilisierung in den vorgelagerten Systemen erfolgen. NebendieserPlausibilisierungwirdderZugriffaufdieDateneinesSteuerpflichtigen protokolliert. 15.WelcheexternenDienstleisterhabenimZugederSpeicherungderDaten bei den Behörden Zugriff auf diese (bitte mit Begründung)? ImRahmenderBetriebsunterstützungbeimProjektELStAMhabendieim ZIVITeingesetztenMitarbeiterderFirmaMillenuxGmbHdirektenZugriffauf diezuspeicherndendaten.beiderbetriebsunterstützungistdiesunerlässlich, umbeieinemproduktionsausfallschnellreagierenzukönnen.alleexternen MitarbeitersindentsprechenddenRegelungenderBundesfinanzverwaltungauf diezubeachtendengesetzlichenvorgaben (Steuergeheimnis,Datenschutzetc.) verpflichtet worden.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WelcheTeilederVerwaltunghabenzuwelchemZweckZugriffaufdie DatendesELStAM-Verfahrens (bittemitdarstellungderzugriffsberechtigung und des Grundes für den Zugriff)? LesendenundschreibendenZugriffaufdieELStAM-DatenhabendieMitarbeiterderFinanzverwaltungenderLänder,umdieLohn-undEinkommenbesteuerungderArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerzubearbeitenundELStAM- Datenzupflegen.LesendenZugriffhabendarüberhinausMitarbeiterdesBZSt, dieaufgrundderbetriebsverantwortungfürdieelstambürgeranfragenund AnfragenausdenFinanzämternbeantworten.DabeigleichtdasBZStmelderechtlicheDatenausdemIdNr.-VerfahrenmitdensteuerrechtlichenDatenim ELStAM-Verfahrenabundkontaktiertggf.diezuständigenBehörden,umFehler zu beheben. DarüberhinaushabendasZIVITunddasRechenzentrumderFinanzverwaltungNordrhein-Westfalen (RZF)zurFehleranalyseundFehlerbehebungebenfalls in Einzelfällen Zugriff auf die ELStAM. 17.WelchekonkretenBestandteilebzw.DatenfelderenthältjeweilseinDatensatz (bitte mit Darstellung des Aufbaus des Datensatzes)? DerDatensatzfürdenAbrufderELStAMeinesArbeitnehmersenthältneben densogenanntennutzdatenauchinformationen,diefürdienutzungder ELSTER-Infrastrukturerforderlichsind.DieseInfrastrukturdatenwerdenan dieserstellenichtbeschrieben,dasievonallenverfahren,dieelsternutzen, zu verwenden sind und in der ELSTER-Basis Dokumentation vorgehalten werden. DerNutzdatensatzbeschreibtdiebeieinemAbrufderELStAMmaximalbereitzustellendenDaten,dievomVerfahrenELStAMandieinElsterLohnIIfürdie weitereverarbeitungderdatensätzeimplementierte ZentraleKommunikation (ZK) geliefert werden. DienachfolgendetabellarischeÜbersichtzeigtDatenfelder,dieeinDatensatz enthält. BezeichnungBedeutungWeitere Erläuterung zidag ZObEL-Id des Arbeitgebers Eindeutiges Ordnungskriterium für den Arbeitgeber art Art der Liste, die übermittelt Die Struktur der Nachricht wird für unterschiedliche Listenarten verwendet. Die Unterscheidung der Listen erfolgt auf Basis des Attributes art. Laufende Nummer Laufende Nummer einer Teilliste Überschreiten die Listen eine gewisse Größe werdend Teillisten erstellt, die fortlaufend nummeriert werden. anzahlteillisten Anzahl der TeillistenGesamtzahlderfüreineListegebildeten Teillisten Schemaversion Versionsangabe des verwendeten Schemas Verfahrenshinweis Ein Verfahrenshinweis für den Arbeitgeber wird stets geliefert; auch für den Fall der fehlerfreien Verarbeitung Arbeitnehmer Arbeitnehmer, für den die Besteuerungsmerkmale geliefert werden.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode BezeichnungBedeutungWeitere Erläuterung IdNr Identifikationsmerkmal des Arbeitnehmers Beschäftigungsbeginn Beschäftigungsbeginn des Arbeitsverhältnisses Dieser Wert wird nur im Fall einer Ummeldung an den Datenübermittler zurückgeliefert refdatumagreferenzdatumdesarbeitgebers,abdem die ELStAM abgerufen werden Dieser Wert wird nur im Fall einer sogenannten Bruttoliste zurückgeliefert. Verfahrenshinweis Auf Ebene des ArbeitnehmersEinVerfahrenshinweisfürArbeitnehmer wirdstetsgeliefert,auchfürdenfallder fehlerfreien Verarbeitung ELStAMElektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Übersicht ELStAM: DemArbeitgeberwerdenfürdenLohnsteuerabzugseinerArbeitnehmerinnen undarbeitnehmerinderregeldieelstam (sieheoben)undeinverfahrenshinweisübermittelt.darüberhinausenthältderantwortdatensatzdiesteueridentifikationsnummerdesarbeitnehmers,damitderdatensatzindaslohnkonto übernommen werden kann. SiehenachfolgendeÜbersicht;eshandelt sich um die Maximalausprägung der Abzugsmerkmale. BezeichnungBedeutung Gueltig ab Datum, ab dem die jeweiligen ELStAM gültig sind Steuerklasse Kinderfreibetrag Kirchensteuer Kirchensteuerabzugsmerkmal des Steuerpflichtigen Kirchensteuer Ehegatte Kirchensteuerabzugsmerkmal des Ehegatten, wenn es zu übermitteln ist Faktor Faktor, wenn das Faktorverfahren beantragt wurde Freibetrag Es werden die Jahres-, Monats-, Wochen- und Tageswerte geliefert Hinzurechnungsbetrag Es werden die Jahres-, Monats-, Wochen- und Tageswerte geliefert 18.WievieleELStAMwurdenjeweilsindeneinzelnenMonatenseitdem Start des Projekts gebildet (bitte differenziert nach Monaten darstellen)? FürdasInformationsschreibenwurdeneinmalig ELStAMim Herbst2011gebildet.WährendderPilotierungsphase (AprilbisOktober2012) wurden elstamgebildet.dieanzahldergebildetenelstamseit StartdesVerfahrensam1.November2012ergebensichausderSummeder Antwortenzu19und20.DieELStAMmüssenbeijedemAbrufneugebildet werden, da sie sich theoretisch täglich ändern können. NovemberDezemberJanuarFebruar Stand: Stand: Stand: Stand: ZusätzlichwurdenseitStartdesVerfahrensfürca.75000Arbeitnehmerinnen undarbeitnehmerdieelstamaufgrundvonanfragenüberdaselsteronline- Portal gebildet und bereitgestellt.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ WievieleELStAMwurdenjeweilsindeneinzelnenMonatenseitdem StartdesProjektsvondenArbeitgeberinnen/Arbeitgebernabgerufen (bitte differenziert nach Monaten darstellen)? WährendderPilotierungsphase (AprilbisOktober2012)wurden ELStAM durch 126 verschiedene Arbeitgeber abgerufen. SeitStartdesVerfahrensam1.November2012haben555285Arbeitgeber ELStAMfürihreArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerabgerufen.ZurVerteilung der Anzahl der Abrufe vgl. folgende Tabelle: NovemberDezemberJanuarFebruar Stand: Stand: Stand: Stand: WievieleELStAMwurdenjeweilsindeneinzelnenMonatenseitdem StartdesProjektsvondenFinanzbehördenabgerufen (bittedifferenziert nachmonaten darstellen)? DiefolgendenAbrufeerfolgtendurchFinanzämter,dasBZStunddasRZFaus den zu Frage 16 genannten Gründen: NovemberDezemberJanuarFebruar Stand: Stand: Stand: Stand: InwievielenFällenwurdejeweilsindeneinzelnenMonatenseitdem StartdesProjektseineVollsperrungvonDatensätzenvorgenommen (bitte differenziert nach Monaten sowie nach Sperrgrund darstellen)? DieÜbersichtumfasstdenZeitraumJuli2011bisheute.Seit1.Juli2011istes densachbearbeiterinnenundsachbearbeiterninderfinanzverwaltungmöglich, Sperren zu speichern. WenneineVollsperrevorliegt,bestehtfürkeinenArbeitgeberdieBerechtigung dieelstamdessteuerpflichtigenabzurufen.wurdeseitensdessteuerpflichtigeneineintragindiesogenanntepositivlistebeantragt,istnurjenenarbeitgebernderabrufderelstamerlaubt,dieindieserlistegenanntsind.mit BeantragungeinerTeilsperrekannderArbeitnehmereinzelneArbeitgebervom Abruf der ELStAM ausschließen. Monat/Jahr Anzahl der Sperren je Sperrgrund VollsperreTeilsperrePositivliste 07/ / / / / / / / / /
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Monat/Jahr Anzahl der Sperren je Sperrgrund VollsperreTeilsperrePositivliste 05/ / / / / / / / / /2013 (bis ) WievieleDatensätzewerdenderzeitvondemELStAM-Projektbereitgestellt (bittemitdarstellungderanzahlderarbeitnehmerinnen/arbeitnehmer)? Insgesamtwurdenbislang (Stand:18.Februar2013)für ArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerELStAM-DatensätzefürArbeitgeberzumAbruf bereitgestellt. 23.Wieistsichergestellt,dassdieDatendermelderechtlichenBehördenzeitnahfürdieBildungderELStAMzurVerfügungstehen (bittemitbegründung)? DieKommunikationspflichtderMeldebehördenmitdemBZStergibtsichaus 5cder2.Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung.Danachübermitteln diemeldebehördendieerforderlichenundabschließendbeschriebenendaten unverzüglichnachdemjeweiligengeschäftsvorfall.nachverarbeitungder MeldedatenimIdNr.-VerfahrenwerdendiefürdieBildungderLohnsteuerabzugsmerkmaleerforderlichenDatendirektandasELStAM-Verfahrenzur weiterenverarbeitungweitergegeben,sodasszeitnahaktualisierteelstam demarbeitgeberzurverfügunggestelltwerdenkönnen.imregelbetriebwerdendiemeldungendesidnr.-verfahrensimelstam-verfahrentagesaktuell weiterverarbeitet. 24.WelcheRechtewerdendenSteuerpflichtigengegenüberFinanzverwaltungundArbeitgeberinnen/Arbeitgeberneingeräumt,umihrSelbstbestimmungsrechtüberdievonihnenerhobenenDatenzuwahren (bittemit Darstellung)? SteuerpflichtigekönnenihrRechtaufinformationelleSelbstbestimmunghinsichtlichderzuihrerPersonfürZweckedesLohnsteuerabzugsverfahrensdurch diefinanzverwaltungerhobenenundgespeichertendatenunteranderemdadurchwahren,dasssiedemzuständigenfinanzamtarbeitgeberbenennen,die zumabrufihrerelektronischenlohnsteuerabzugsmerkmalenberechtigt (Positivliste) oder nicht berechtigt (Negativliste) sind. AlternativkönnenSteuerpflichtigedieBildungoderdieBereitstellungder elektronischenlohnsteuerabzugsmerkmaleallgemeinsperrenoderallgemein freischalten lassen.
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/12604 FernerkönnenSteuerpflichtigediefürsiegebildetenelektronischenLohnsteuerabzugsmerkmalesowiedieNamenderArbeitgeber,diedieseDatenin denzweivorangegangenenjahrenabgerufenhaben,überdaselsteronline- PortaleinsehensowiebeimFinanzamtAuskunftüberdiezuihrerPersongespeicherten Daten und die Empfänger dieser Daten beantragen. 25.WeristzivilrechtlicherEigentümerdervorgehaltenenELStAM (bittemit Begründung)? EsgibtkeinzivilrechtlichesEigentumandenELStAM.ZivilrechtlichesEigentumbestehtnachdenVorschriftendesBürgerlichenGesetzbuchs (BGB)nuran TierenundSachen.Sachensindnach 90BGBkörperlicheGegenstände. InformationenundDatenalssolchesindkeinekörperlichenGegenstände,daes bei ihnen an der abgrenzbaren Körperlichkeit fehlt. 26.WielangewerdendieELStAMvorgehalten,nachdemeinArbeitsverhältnis beendet wurde (bitte mit Begründung)? FürdieFragederAufbewahrungsfristderDatenistdieBeendigungeines Arbeitsverhältnissesnichtmaßgebend.AllerdingsistderArbeitgeberverpflichtet,dieBeendigungdesArbeitsverhältnissesanzuzeigen,seineAbrufberechtigung erlischt. DieELStAM-DatenwerdenentsprechendsteuerlicherAufbewahrungsfristen analogzurlohnsteuerbescheinigungfür13jahregespeichert ( 169Absatz2 Satz2i.V.m. 170Absatz2Satz1Nummer1derAbgabenordnung).Diean denarbeitgeber/datenübermittlerbereitgestelltenlistensindimerstenjahr desverfahrensbiszum31.dezemberdesfolgejahresaufzubewahren.danach nur noch bis zum 28. Februar des Folgejahres. 27.WelcheEinschränkungenderELStAMexistierenhinsichtlichbeschränkt steuerpflichtiger Personen (bitte mit Begründung)? BeschränktsteuerpflichtigeArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerkönnen aktuellnochnichtamelstam-verfahrenteilnehmen.wiebeiderantwortzu Frage 2 angekündigt, ist eine sukzessive Erweiterung des Verfahrens geplant. 28.WelcherechtlichenBedenkensiehtdieBundesregierungdarin,dasssich TeilederAusführungendesSchreibensdesBundesministeriumsder Finanzenvom19.Dezember2012 (IVC5 S2363/07/ )aufeine Rechtsnormbeziehen ( 52bEStG),diederzeitnochnichtvomGesetzgeber verabschiedet ist (bitte mit Begründung)? NachdemdasJahressteuergesetz2013imBundesratgescheitertist,wurdedas ELStAM-VerfahrenaufGrundlagedes 52bEStGinderFassungdesJahres 2012gestartet (BMF-Startschreibenvom19.Dezember2012).DieRegelungen desneuen 52bEStGinderFassungdesJahressteuergesetzes2013wurdenin dengesetzentwurfdesamtshilferichtlinie-umsetzungsgesetzes (Bundestagsdrucksache17/12375)aufgenommen.GegenwärtigwerdendieVerfahrensvereinfachungenausdemJahressteuergesetz2013imBilligkeitswegeangewendet.
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 29.HatdieBundesregierungErkenntnisseübertechnischeProblemebeidem erstmaligenabrufderelstamdurchdiearbeitgeberinnen/arbeitgeber (bitte mitbegründung)? TechnischeProbleme,diedieweitereEinführungbehindern,sindaktuellnicht bekannt.diebisheraufgetretenproblemelagenimbereichdererwartungen, die bei einem so komplexen System mit so vielen Beteiligten auftreten. 30.Wannwirdesmöglichsein,FreibeträgemiteinerzweijährigenGültigkeitsdauerimELStAM-Verfahrenzuberücksichtigen (bittemitbegründung)? DasJahressteuergesetz2013sahinArtikel2Nummer19dieMöglichkeitzweijähriggültigerFreibeträgevor.NachderAblehnungderBeschlussempfehlung desvermittlungsausschussesdurchdendeutschenbundestagam17.januar 2013gibtesgegenwärtigkeineRechtsgrundlagefürdieEinführungzweijährig gültigerfreibeträge.indenplanungenzursukzessivenerweiterungdesverfahrens ist dieser Punkt aber enthalten (vgl. Antwort zu Frage 2). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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MehrVorbemerkung der Fragesteller ImRahmenderQualifizierungsinitiativeAufstiegdurchBildung (Bundestagsdrucksache16/7750)hatdieBundesregierungdasProgramm
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1276 17. Wahlperiode 30. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel,
MehrDatenschutz und Datensicherheit bei sogenannten intelligenten Stromzählern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10969 17. Wahlperiode 12. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7713
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7914 16. Wahlperiode 28. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7586 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
MehrPraktische Umsetzung der Strafvorschriften zur Bekämpfung der Auslandskorruption
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8463 16. Wahlperiode 10. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jerzy Montag, Kerstin Andreae, Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10013
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10147 16. Wahlperiode 21. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und
MehrVorgängeundErkenntnissebezüglichderStiftungundderBGRsowiedieunterschiedlichenSichtweisenderFragestellerundderBundesregierungaufdie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9292 17. Wahlperiode 11. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrSchädenvondenVerursachernbezahlenzulassen,willdieBundesregierung eineartversicherungsgebühreinführen,dieerstbeikünftigenkrisengreifen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1522 17. Wahlperiode 26. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, weiterer Abgeordneter
Mehre.v.unddieverbraucherzentralenordrhein-westfalene.v.fürdieeinführung eines einheitlichen, staatlich geprüften Ökostromsiegels ausgesprochen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8818 17. Wahlperiode 01. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrStand der Stromsparinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14246 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrAusgabenentwicklung und Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1249 17. Wahlperiode 26. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrSäumniszuschläge, Beitragsschulden und Unversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12317 17. Wahlperiode 08. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WievielelandwirtschaftlicheBetriebeinDeutschlandhabennachEinschätzung der Bundesregierung ein Hofnachfolge-Problem?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11464 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrPlanungen der Bundesregierung zur Einführung einer Bildungschipkarte
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3290 17. Wahlperiode 12. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter
MehrAusbleibende Unterstützung für den Zug der Erinnerung durch die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11227 17. Wahlperiode 25. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
MehrUnternehmensportale,Kundenkommunikation,Telearbeitsplätze,E-Governmentundleichtzugängliche,barrierefreieInternet-undMedienangebotesind
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7291 16. Wahlperiode 28. 11. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Grietje Bettin, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter
Mehr39ProzenteinTrassenzubaubedarfzwischen1700km (beinutzungvon Hochtemperaturseilen,TAL)und3600kmimÜbertragungsnetzbesteht.In
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6289 17. Wahlperiode 29. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Ralph Lenkert, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
MehrÜberhöhte Tarife für Frauen in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2786 17. Wahlperiode 19. 08. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Inge Höger, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/11122
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11342 17. Wahlperiode 07. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und
MehrExistenzsicherungslücke im Übergang von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II in die Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3283 17. Wahlperiode 12. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Matthias W. Birkwald, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
Mehrstark ausgeweitet werden solle. AngesichtsdieserZielsetzungenunddesAuslaufensderBundesförderungim kommenden Jahr ergeben sich zahlreiche Fragen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12803 17. Wahlperiode 19. 03. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Schneider, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter
Mehrgut oder sehrgut fürdieanlageberatungerreichen.sechsdervoninsgesamt21überprüftenbankenfielenbeiderkontrolle
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6080 17. Wahlperiode 03. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrKoordinierung der Rahmenbedingungen für den internationalen Schüler- und Jugendaustausch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6035 17. Wahlperiode 01. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Kai Gehring, Marieluise Beck (Bremen),
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Mehrlösen,indemdefactoeineversorgungdritterklassestattfindet (vgl.bundestagsdrucksachen17/4782und17/5524),scheintsichdiebundesregierungnun
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Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Heidrun Bluhm und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10098
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10166 16. Wahlperiode 26. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Heidrun Bluhm und der Fraktion
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12963 17. Wahlperiode 02. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10876 17. Wahlperiode 27. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost
MehrBeziehungen der Investmentbank Morgan Stanley und ihres ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Dirk Notheis zur Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10642 17. Wahlperiode 07. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3371 17. Wahlperiode 20. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrRiester-Förderung Subventionierung der Versicherungswirtschaft ohne praktische rentenerhöhende Wirkung für die Riester-Sparenden
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12952 16. Wahlperiode 07. 05. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Axel Troost, Klaus Ernst, weiterer
MehrStellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4943 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrNuklearer Katastrophenfall Haftung, Haftpflicht und Deckungsvorsorge bei Atomkraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5878 17. Wahlperiode 20. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrKredite aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus für Zypern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12349 17. Wahlperiode 14. 02. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Alexander Ulrich, Sevim Dag delen, Werner Dreibus, Annette Groth, Inge Höger, Harald Koch,
Mehreine neue Liste für die Verbesserung der Qualität der Beratungen ausreicht.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9164 17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter
MehrÜbernahme von Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung für. BezieherinnenundBeziehervonGrundsicherungnachdemZweitenBuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1310 17. Wahlperiode 06. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Markus Kurth, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10276
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10472 16. Wahlperiode 07. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
MehrFörderung des Rüstungsexports durch die Bundesregierung Hermes-Bürgschaften, Auslandsmesseprogramm und Rüstungslobbyismus
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14756 17. Wahlperiode 16. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter
MehrStand des Aufbaus von Pflegestützpunkten nach 92c des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2291 17. Wahlperiode 25. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hilde Mattheis, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13248 17. Wahlperiode 23. 04. 2013 Entschließungsantrag der Abgeordneten Harald Koch, Dr. Barbara Höll, Caren Lay, Jens Petermann, Richard Pitterle, Alexander Süßmair,
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Mehrwerden. DerEuropäischeRathatam13.September2010einemmodifiziertenRichtlinienentwurfzugestimmt,auchmitUnterstützungderBundesregierung.
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