Auswirkungen auf den Finanzstandort Deutschland durch Geschäfte der Porsche SE mit Derivaten auf Stammaktien der Volkswagen AG



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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 16/11528 16. Wahlperiode 22. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/11261 Auswirkungen auf den Finanzstandort Deutschland durch Geschäfte der Porsche SE mit Derivaten auf Stammaktien der Volkswagen AG Vorbemerkung der Fragesteller EinleistungsfähigerKapitalmarktbenötigteinklaresordnungspolitischesKonzept,welchesdurcheinenentsprechendeffizientenrechtlichenRahmenund einehandlungsfähigeaufsichtumgesetztwerdenmuss.transparenzmarktbewegendertransaktionenistdabeieinesderwichtigstenerfordernisse.nurso kannsichergestelltwerden,dassallekapitalmarktteilnehmerüberdengleichen Informations- und Handlungsrahmen verfügen. Am26.Oktober2008gabdiePorscheSEperPressemitteilungbekannt,nicht nurdeneigenenanteilandervolkswagenagauf42,6prozentderstammaktienerhöhtzuhaben,sondernzusätzlichnochsogenanntecashsettledoptions (CSOs),alsoaufBarausgleichgerichteteAktienoptionenaufweitere31,5ProzentderVW-StammaktienzubesitzenundeinebeherrschendeMehrheitander VolkswagenAG (VW)von75ProzentderStammaktienunddenAbschluss eines Beherrschungsvertrages anzustreben. ZusammenmitdembekanntenAnteildesLandesNiedersachseninHöhevon 20,1ProzentdereinschlägigenStammaktienergabsichdamiteintheoretischer FreeFloatamMarktvonunter5,8Prozent dieobligatorischenbeständevon IndexfondsaufdenDax30undandereIndizes,indenendieVW-Stammaktien enthaltensind,sindhiervonnochnichtabgezogen.denmarkteilnehmernwar jedoch suggeriert worden, dieser Free Float läge bei über 40 Prozent. NachderMeldungvom26.Oktober2008folgteam27.Oktober2008und 28.Oktober2008einsogenannterSuperShortSqueeze,beidemsichBesitzer vonshort-positionenausdemnurnochsehrkleinenfreefloatumjedenpreis mitvw-stammaktieneindeckenmussten.dievw-stammaktie,dieam24.oktober2008nochbei210,85eurogeschlossenhatte,schlossam28.oktoberbei 945,00Euro (Xetra)undlagandiesemTaginderSpitzebeiüber1005Euro. ZumHandelsschlusshattedamitdieStammaktiederVolkswagenAGaufgrund derenormgestiegenenmarktkapitalisierungeingewichtvon26prozentim Dax30erreicht.NachAngabendereinschlägigenIndustriewarenindexnahen AktienfondsaufIndizesgezwungen,indenendieVW-Stammaktienenthalten DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom18.Dezember2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 16/11528 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode sind,diesezumbiszu10-fachenihresfairvaluenachzukaufen.darüberhinaus warendiesefondswegendesgeringenfreefloatsdervw-stammaktiegezwungen,andereindexwerteinfallendemärktehineinabzugeben,umsodie GewichtungderVW-StammaktieimIndexnachzustellen.Damitwarenund sind deutsche Privatanleger unmittelbar betroffen. 1.AufBasiswelchergesetzlicherVorschriftenkönnenAnbietervonAktienfondsund/oderZertifikatenaufIndizesverpflichtetsein,auchoffensichtlich dysfunktionalemarktbewegungeneinzelneraktienkurseinihremportfolio abzubilden? EinIndexfondsbildetgrundsätzlichMarktbewegungendeszugrundeliegenden IndexinseinerWertentwicklungab,diesbeinhaltetdamitauchwiebeiderVW- AktiebeobachteteKursentwicklungen.DasInvestmentgesetzverlangtaufBasis deseuropäischenrechtsgrundsätzlichdienachbildungeinesanerkannten Wertpapier-Index,wenndieKapitalanlagegesellschaftfürIndexfondserweiterte AnlagegrenzengegenüberdensonstigenrichtlinienkonformenInvestmentfonds inanspruchnehmenwill.aufgrunddieserregelungenwirdauchbeieiner ÜbergewichtungeinzelnerBestandteiledesIndex,dieauchnurzeitweiligbestehen kann, der Index jeweils nachgebildet. BeiAnbieternvonZertifikatengibteskeineRechtspflicht,Marktbewegungen inihremportfolioabzubilden.einfaktischerdruckzurabbildungderkursbewegungenkannjedochunterdemgesichtspunktderrisikosteuerungbestehen. WilleinEmittentRisikenausderVeränderungdesBasiswertesvermeiden,dann wirderdasausderemissionerlöstegeldindenbasiswertselbstodereinentsprechendesderivatinvestieren.beiderausgestaltungderzertifikatebedingungenhabendieemittentengrundsätzlichfreiehand.sokönntensieauchvorsehen,dassdasauszahlungsprofildannnichtgenauderentwicklungdesals BasiswertgewähltenIndexentsprechensoll,wenneinWertdesIndexsehrhohe kurzfristige Ausschläge aufweist. 2.KönnenderartigeVerpflichtungenauchaufBasisvertraglicherVereinbarungenzwischendemEmittenteneinschlägigerAktienfondsunddenInvestoren beispielsweise über die Emissionsprospekte ausgeschlossen werden? Investmentfonds,dieeinenIndexnachbilden,habenauchinbesonderenMarktlagendieVerpflichtungzurIndexnachbildung (vgl.antwortzufrage1).diese VerpflichtungwirdinderRegelauchindenVertragsbedingungenvonIndexfonds entsprechend niedergelegt. 3.InwelchemUmfangundmitwelchemEffektwarenAnbietervonAktienfondsund/oderZertifikatenaufIndizesvomSuperShortSqueezeimbesagten Fall betroffen? GrundsätzlichhabenKursentwicklungenalleinkeinenEinflussaufdasManagementeinesdirekteinenIndexabbildendenInvestmentfonds.BeidiesenFonds passtsichdiegewichtungdervermögensgegenständevonselbstdemhöheren WertderzugrundeliegendenBestandteiledesIndexdurchdieBewertungender vorhandenenvermögensgegenständean.esistnurdanneinzukaufvonaktien erforderlich,wenndiesefondsindersummeamentsprechendentagmehrmittelzuflüssealsmittelabflüssehaben,dadanndasfondsportfolioproportional entsprechendderindexzusammensetzungzuerweiternistunddieseineentsprechendenachfragenachdenwertpapieren,ausdenensichderindexzusammensetzt,auslösenwird.dieswarandenbetreffendentagenjedochnichtderfall. NachdeutschemInvestmentrechtaufgelegteIndexfondshabendahernichtzu

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/11528 einererhöhtennachfragedervw-stammaktienbeigetragenundwarenvonder Situation nicht betroffen. HinsichtlichderAnbietervonZertifikatenaufIndizesliegenderBaFinkeine belastbarendatenvor.angesichtsdervielzahlderaufdendaxundandereindizes,indenenvolkswagen-stammaktienvertretensind,begebenenzertifikate unddervondenemittentenunterschiedlichgehandhabtenrisikosteuerungkönnenkeineverlässlichenaussagengetroffenwerden,inwieweitdieanbietervon den Geschehnissen betroffen waren. 4.WelcheKenntnissehattedieBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)vorderBörsenöffnungam27.Oktober2008überdieMöglichkeiteinesSuperShortSqueezealsFolgederVeröffentlichungsaktivitäten von Porsche? DieBaFinhattevorderBörsenöffnungam27.Oktober2008keineKenntnisse übereinemöglicherweiseungewöhnlichekursentwicklungdervolkswagen- StammaktieimAnschlussandieVeröffentlichungderPorscheSE.DieBaFin hat wiedieöffentlichkeitauch erstmitdermitteilungderporschesevom 26.Oktober2008KenntnisüberdengenauenUmfangbestehenderPositionenin AktienundOptionenaufdieVW-Stammaktienerlangt.DaderBaFinkeine InformationenüberdenUmfangbestehenderLeerverkaufspositionenvorlagen, gab es keine Gründe, eine ungewöhnliche Kursentwicklung zu erwarten. 5.WelcheMaßnahmenwurdenvoraberwogenund/odergetroffen,umeinen solchensupershortsqueezeauszuschließenoderseinefolgenzumildern? DadieEntwicklungderBörsenpreisevorderVeröffentlichungderPorscheSE vom26.oktober2008nichtabsehbarwar,konntediebafinvorabkeinemaßnahmen erwägen oder treffen. 6.WelcheMaßnahmenhatdieBaFinseitBörsenöffnungam27.Oktober2008 im vorliegenden Sachverhalt erwogen und welche getroffen? DieBaFinhatKontaktmitderGeschäftsführungderFrankfurterWertpapierbörse,demVorstandderDeutscheBörseAGundderHessischenBörsenaufsichtsbehördeaufgenommen.Hierbeiwurdeerörtert,obeineHandelsaussetzungwegeneinesnichtmehrordnungsgemäßenBörsenhandels,derGefährdung derinteressendespublikumsodereinesmissstandesimsinnedes 4WpHGin Fragekomme.DiePrüfungführtezudemErgebnis,dassderHandelstetsliquide warundgekauftestückeordnungsgemäßbeliefertwurden.daherlagenweder dietatbestandsvoraussetzungeneinerhandelsaussetzungnachdembörsengesetz noch nach dem Wertpapierhandelsgesetz vor. 7.HatPorschenachAuffassungderBundesregierungdiesichausdereuropäischenMarktmissbrauchs-RichtlinieergebendenVerpflichtungenerfüllt, und wie begründet sie ihre Auffassung? DieBundesrepublikDeutschlandhatdieVorgabenderMarktmissbrauchsrichtliniezurAhndungverbotenerMarktmanipulationin 20adesWertpapierhandelsgesetzes (WpHG)undderzugehörigenMarktmanipulations-Konkretisierungsverordnung (MaKonV)umgesetzt.DerzeituntersuchtdieBaFin,obim HandelderVolkswagen-AktieVerstößegegendasVerbotdes 20aWpHG, auchinverbindungmitdenvorschriftendermakonv,vorlagen.indiesemzu-

Drucksache 16/11528 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode sammenhanghatdiebafinvonbeteiligtenumfangreichedokumenteangefordert,diederzeitausgewertetundgeprüftwerden.dieseuntersuchungistnoch nichtabgeschlossen,eineabschließendebewertungistdahernochnichtmöglich.soweitderbafintatsachenvorliegen,diedenverdachteinerstraftatnach 38WpHGbegründen,wirdsiediesederzuständigenStaatsanwaltschaftunverzüglich anzeigen ( 4 Abs. 5 Satz 1 WpHG). 8.InwieweithatdieBaFinfürdieEinhaltungdieserVerpflichtungenSorge getragen? DieBaFinistnach 4Abs.2Satz1WpHGzurÜberwachungderEinhaltung desverbotsdermarktmanipulation ( 20aWpHG)verpflichtet.Siekommt dieserverpflichtungsowohldurcheineregelmäßigeallgemeinemarktüberwachungalsauchdurcheinefallspezifischeprüfungeinzelnersachverhaltenach. DieBaFinwertetdabeiunteranderemdieihrnach 9WpHGübermittelten DatenüberWertpapiergeschäfteausundmachtvonihrenBefugnissenaus 4 WpHGGebrauch:DanachkanndieBaFinunteranderemvonjedermannAuskünfteverlangen,etwaüberBestandsveränderungeninFinanzinstrumentenund dieidentitätweitererpersonen,insbesonderederauftraggeberundderaus Geschäften berechtigten oder verpflichteten Personen ( 4 Abs. 3 WpHG). 9.Triffteszu,dassPorscheam29.Oktober2008dieAuflösungvonCSOs imumfangvonbiszufünfprozentdervw-stammaktienankündigteund diebafinvonporschevorabüberdieerwogenemaßnahmeundderenveröffentlichung unterrichtet wurde? DieVertretervonPorscheundderbeauftragtenKanzleihabenvorabmitder BaFinKontaktaufgenommen.DieBaFinwurdeüberdiebeabsichtigteMaßnahmeinformiert.DieseMaßnahmehatzusammenmitderEntscheidungder DeutschenBörseAG,einenneuenVerkettungsterminfürdenDAXvorzuziehen, zu einer merklichen Entlastung des Marktes ab dem 29. Oktober 2008 geführt. 10. Wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt wurde die BaFin unterrichtet? VertreterderPorscheSEundderenRechtsanwältenahmenamVormittagdes 28.Oktober2008mitderBaFintelefonischenKontaktauf.DieBaFinwurde überdiebeabsichtigtemaßnahmeinformiert.amnachmittagdes28.oktober 2008 wurden der BaFin vorab Textentwürfe übersandt. 11.WiebeurteiltdieBundesregierungdasVerhaltenderDeutscheBörseAG imskizziertenfall,erstspätabendsam28.oktober2008,alsoalsderschadendurchdensupershortsqueezebereitseingetretenwar,zuentscheiden, diegewichtungdervw-stammaktienimdaxabdem3.november2008 auf zehn Prozent zu begrenzen? DieZusammensetzungundBerechungdesDAXerfolgtnacheinemvonder DeutscheBörseAGveröffentlichtenLeitfaden.DieEinhaltungundkontinuierlicheAnwendungdesIndexleitfadenswarundistdieGrundvoraussetzungfür transparenteindexentscheidungenundschafftdaserforderlichevertrauendes MarktesineinenLeitindex.NurinextremenAusnahmefällenistesgerechtfertigt,vondenimIndexleitfadenvorgesehenenAusnahmeermächtigungenGebrauchzumachen.DiePreisentwicklungderVW-AktieundihreAuswirkungen auf die Indexentwicklung waren ein solcher Ausnahmetatbestand, da

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/11528 diegewichtungdervw-aktieimdaxzunehmendunverhältnismäßig gewordenwarundderindexseinebenchmarkfunktionfürdendeutschen Finanzmarkt nicht mehr erfüllen konnte und zudem am28.oktober2008erstmalseineentkoppelungdesjeweiligenwertesdes DAXamKassamarktderFrankfurterWertpapierbörseundamTerminmarkt der Eurex (DAX-Future) erfolgte. VordiesemHintergrundhatdieDeutscheBörseAGam28.Oktober2008inAbstimmungmitdemArbeitskreisAktienindizeseineaußerordentlicheAnpassung derdax-indexgewichtungfürdievw-aktiezum3.november2008beschlossen,waszueinerkappungdergewichtungdervw-aktieauf10prozentgeführthat.dieanpassungwurdemitdemimmarktüblichenvorlaufangekündigt.dieshatallenmarktteilnehmerndiegelegenheitgegeben,sichaufdiese außerplanmäßigeanpassungeinzustellen.diemaßnahmewarnachauffassung der Bundesregierung zielgerichtet und marktgerecht. 12.WieerklärtsichdieBundesregierung,dasseinerseitsinzwischendieDeutscheBörseAGundandereIndexherausgebernurnochvoneinemFree FloatderVW-StammaktienvonuntersechsProzentausgehen,alsodenam 26.Oktober2008gemeldetenCSO-AnteilfestPorschezuordnen,andererseitsaberdieBaFinimmernochdavonausgeht,dasssolcheCSOskeine meldepflichtigen Aktienbezugsrechte sind? DieDeutscheBörseAGgehtaufGrundderihrzurVerfügungstehendenInformationenaktuellvoneinemAnteilfreihandelbarerAktien (sog. Streubesitz oder FreeFloat )beidervw-stammaktievon37,32prozentaus.optionen,die lediglicheinenbarausgleichvorsehen (sog.cashsettledoptions;csos)werden nichtvonderdeutschebörseagbeiderbestimmungdesfestbesitzanteilsfür diedax-indexgewichtungberücksichtigt.andereindexanbieterberücksichtigendiesecsosnachkenntnisderbundesregierungebenfallsnichtbzw.nicht mehr bei der Berechnung des Streubesitzanteils der VW-Stammaktie. DiegesetzlichenMeldepflichtenüberStimmrechtsanteileausden 21ff. WpHGknüpfendaranan,dasseinehinreichendgesichertePositionbesteht,auf GrunddererStimmrechtebeieinerbörsennotiertenAktiengesellschafterworben werdenkönnen.einesolchegesichertepositionbestehtbeicsosinübereinstimmungmitdenentsprechendenvorgabendertransparenz-richtlinie,auf denendienationalenvorschriftenberuhen,hingegennicht.eswirdallerdings derzeitgeprüft,obhiereineergänzungdergesetzlichenzurechnungstatbestände vorzunehmen ist (siehe auch nachfolgende Antwort zu Frage 13). 13.WarumhältesdieBundesregierung unterberücksichtigungdereu- RichtlinienüberzulässigeMarktpraktiken (2004/72/EG)undMarktmissbrauch (2003/6/EG) fürsachlichgerechtfertigt,finanzinstrumentewie cashsettledequityswaps nichtindenanwendungsbereichvon 25des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) einzubeziehen? 25WpHGberuhtaufdenVorgabenderTransparenzrichtlinie2004/109/EG undnichtderinderfrageerwähnteneu-marktmissbrauchs-richtlinien. DeutschlandhatdieVorgabenderTransparenzrichtliniewieauchdieMehrheit derübrigeneu-staatenweitgehend1:1umgesetztundbeiderstimmrechtszurechnung,wieinderrichtlinievorgesehen,nuroptionenberücksichtigt,dieeinenunmittelbarenanspruchaufübereignungderaktienunddamitverbunden einegesicherteanwartschaftaufdiestimmrechtegewähren.derzeitwirdjedochgeprüft,obundinwelcherweisedieregelungdes 25WpHGergänzt werdenkönnte,umauchfinanzinstrumente,diewirtschaftlichmitdembesitz deraktienvergleichbarsind,wiecashsettledequityswapsundcashsettled

Drucksache 16/11528 6 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode options,beiderzurechnungzuerfassen.beiderausgestaltungeinermöglichen künftigenregelungsindverschiedenegesichtspunktezuberücksichtigen. Hierzuzähltinsbesondere,dassderzusätzlicheMeldeaufwandinfolgeneuer VorschriftenineinemvertretbarenRahmengehaltenwerdensollte.ZudemsolltenüberarbeiteteVorschriftenhinreichendbestimmtsein,einerechtssichere EinordnungvonFinanzinstrumentenermöglichenundUmgehungenentgegenwirken. 14.WiebeurteiltdieBundesregierungdievonderDeutschenBörseAGangesichts des Falls Porsche/VW erlassenen neuen Regeln? DieindenLeitfadenAktienindexneuaufgenommenenRegelungengebender DeutschenBörsedieBefugnis,beibestimmtenMarktentwicklungeneinen DAX-WertmiteinerFristvondreiTagenausderBerechnungdesIndexherauszunehmen.Voraussetzungist,dassdieIndexgewichtungderbetreffendenAktie 10Prozentundihreannualisierte30-Tages-Volatilität250Prozentübersteigt. DieneuenRegelungenführeninsbesonderedazu,dassVeränderungenimStreubesitzanteileinerAktiebeiderFestlegungderZusammensetzungdesIndexzeitnähererfasstwerdenkönnenunddieStabilitätdesIndexerhöhtwird.Dieneuen RegelungensindausSichtderBundesregierunginsgesamtpositivzubewerten. EineabschließendeBeurteilungdererstrundeinenMonataltenVorschriftist jedoch noch nicht möglich.

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333