Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/14804. der Bundesregierung



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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/14804 17. Wahlperiode 27. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Ferner, Angelika Graf (Rosenheim), Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/14730 Private Krankenversicherung und Bundesregierung Vorbemerkung der Fragesteller DerBundesministerfürGesundheit,DanielBahr,hatinZeitungsinterviews seinevisionbeschrieben,wonach allemenschenselbstentscheidenkönnen, wieundwosiesichversichernwollen.dieseministeriellevisionläuftletztlichdaraufhinaus,dassdieversicherungspflichtgrenzeabgeschafftwird,was dembundesministerfürgesundheitkritikvonvielenseitensowiehohnund SpottvombisherigenKoalitionspartnereinbrachte.DerBundesministerfür Gesundheit,DanielBahr,hatnocham14.Juni2013ausgeführt: Ichwürde einerprivatenvorsorgevielmehrvertrauenalseinemstaat,beidemmannie weiß,wasmitdemgeldpassiert,daspolitikerverwalten. (N24am13.Juni 2013).DemgegenüberhatdieBundesanstaltfürFinanzdienstleistungen (BaFin)voreinigenWochendasErgebniseinerPrüfungbekanntgegeben, wonach17unternehmenderprivatenkrankenversicherung (PKV)fürihre KapitaleinlagenaufdenKapitalmärktengeringereZinsenalsdenaktuellen RechnungszinssatzfürdieAlterungsrückstellungenerhalten.Daindiesem FalldiedauerhafteLeistungsfähigkeitderbetroffenenVersicherungennicht gewährleistetist,müssendieseunternehmenihreprämienerneuterhöhen. WeitereUnternehmenderPKVwerdennachAnsichtderFragestellerfolgen, weil nicht absehbar ist, wann die Zinsen wieder ansteigen werden. Vorbemerkung der Bundesregierung DieStärkungdesWettbewerbsunddieErweiterungderWahlmöglichkeitender VersichertensindnachAuffassungderBundesregierungeinzentralerSchlüssel fürdienachhaltigeweiterentwicklungdesgesundheitswesensindeutschland. DievielfältigenMaßnahmenzurStärkungdesWettbewerbsunddereigenverantwortlichenEntscheidungsfreiheitderVersichertenindieserLegislaturperiodehabenunserGesundheitssystemfürdieHerausforderungendesdemographischenWandelsgerüstetundeinenwichtigenBeitraggeleistet,umdie nachhaltigefinanzierungdermedizinischenundpflegerischenversorgung auchinzukunftsicherzustellen.diesenweggiltesnachauffassungder Bundesregierung fortzusetzen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom25.September 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 17/14804 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DabeihatsichderSystemwettbewerbzwischengesetzlicherundprivaterKrankenversicherungbewährt erschafftvielfaltinderversorgungundstärktdie WahlmöglichkeitenderVersicherten.DieBildungvonAlterungsrückstellungeninderprivatenKrankenversicherungistdabeigrundsätzlichgeeignet,den HerausforderungendesdemographischenWandelszubegegnen.DiedurchschnittlicheNettoverzinsunglagindenletztenfünfJahrenbeiübervierProzent projahr.damitleistendiealterungsrückstellungenunddiedaraufanfallenden KapitalzinsenauchinNiedrigzinsphaseneinenwichtigenBeitragzurnachhaltigen Finanzierung unseres Gesundheitswesens. 1.BefürwortetdieBundesregierungeinenRisikoausgleichfürdiePKV,wie ihndergesundheitspolitischesprecherderunion,jensspahn,gegenüber SPIEGELONLINE (27.August2013)alsBedingungfürdieWahlfreiheitzwischenprivaterundgesetzlicherVersicherungfüralleBürgerinnen undbürgerformulierthat,undwiesolldieserrisikoausgleichausgestaltet sein? 2.WiestehtdieBundesregierungzuderÄußerungvonJensSpahnbei SPIEGELONLINE,dassderVorschlagvonBundesgesundheitsminister DanielBahrimKernbedeutet, dieprivatenversichererfürdiegrundversorgung der Logik des gesetzlichen Systems anzugleichen? Wie soll diese Forderung gegebenenfalls umgesetzt werden? DieFragen1und2werdenaufgrundihressachlichenZusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieAusführungenvonBundesgesundheitsministerDanielBahr,aufdiesich diefragenbeziehen,hattendieperspektivischeweiterentwicklungdesgesundheitswesenszumgegenstand.forderungen,einenrisikoausgleichfürdiepkv einzuführenoderdieprivatenversicherer derlogikdesgesetzlichensystems anzugleichen,warenwedergegenstandderausführungenvonbundesminister Daniel Bahr, noch sind sie Ziel der Bundesregierung. 3.WiebeurteiltdieBundesregierungdieAussagevonBundesgesundheitsministerDanielBahr,dassder private[n]vorsorgevielmehr [zu]vertrauen [ist]alseinemstaat,beidemmannieweiß,wasmitdemgeld passiert, das Politiker verwalten. (N24 13. Juni 2013)? 4.WelcheInformationenhatdieBundesregierungüberdieVerwaltungdes Geldes der Sozialversicherungen durch Politikerinnen und Politiker? DieFragen3und4werdenaufgrundihressachlichenZusammenhangsgemeinsam beantwortet. BundesgesundheitsministerDanielBahrhatmitseinerAussageverdeutlicht, dassimrahmeneinerprivatenvorsorgegebildeterücklageneigentumsrechtlichgeschütztsind,währenddauerhafteüberschüssedersozialversicherungen aufgrunddesumlageprinzipsnichtvorgesehensindundfürsiedahereinentsprechender Schutz nicht besteht.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/14804 5.WievieleMitarbeiterinnenundMitarbeitersindinderlaufendenLegislaturperiodevonUnternehmenoderdemVerbandderprivatenKrankenversicherungodermitihmverbundenenOrganisationenindasBundesministeriumfürGesundheitgewechseltoderhabenmitdiesemeinesonstige vertragliche Beziehung? Inder17.LegislaturperiodeisteinBeschäftigtervonUnternehmenoderdem VerbandderprivatenKrankenversicherungodermitihmverbundenenOrganisationen in das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gewechselt. 6.Triffteszu,dassdievomBundesministeriumfürGesundheitBeauftragte fürdenbürokratieabbauinderpflegevorherbeieinerorganisationdes VerbandsderprivatenKrankenversicherunggearbeitethat,undumwelche Tätigkeit bei welcher Organisation hat es sich dabei gehandelt? DievomBMGbeauftragte OmbudspersonfürdenBürokratieabbauinder Pflege istfreiberuflicheexpertinundprojektmanagerinimgesundheits-und Pflegewesen.IhrLebenslaufistaufderInternetseitedesBMGveröffentlicht. VorihrerTätigkeitalsOmbudspersonhattesie nebenzahlreichenanderen beruflichenaktivitätenimpflegebereich u.a.imauftragdesverbandsder privatenkrankenversicherunge.v.diegesamtprojektleitungzurkonzept-und GründungsvorbereitungeinerTochtergesellschaftdesVerbandes (COMPASS PrivatePflegeberatunggem.GmbH)inne.SiehatzudeminderFunktionder GeschäftsführungdenAufbauderzentralenunddezentralenStrukturendes UnternehmenszurSicherstellungeinerunabhängigentelefonischenundaufsuchendenPflegeberatunggemäß 7aSGBdesElftenBuchesSozialgesetzbuch (SGB XI) für alle privat Versicherten in Deutschland geleitet. 7.WiehochsinddiebisherigenAusgabendesBundesfürdieseStelle bitte nachjahrenundpersonal-undsachkostengetrenntausweisen,undfür welchen Zeitraum ist sie beauftragt? DievertraglicheVereinbarungmitder OmbudspersonfürdenBürokratieabbau inderpflege hatimjuli2011begonnenundendetindieserformmitdem September2013.EineehrenamtlicheBeauftragungdarüberhinausistvorgesehen.DieHonorarkosten (inklusiveust)sindwiefolgtvereinbart:rund 45000EuroimJahr2011,rund95000EuroimJahr2012undrund80000 EuroimJahr2013.DieBüroinfrastrukturstelltdasBMG;projektbezogene SachkostenwerdennachBedarfbiszu25000EurofürjeweilszwölfMonate erstattet. Eine Endabrechnung liegt dem BMG noch nicht vor. 8.WarumwurdedieBeauftragtefürdenAbbauderBürokratie,soderHinweisaufderInternetseitedesBundesministeriumsfürGesundheit,auch nach2012weiterbeschäftigt,obwohleinzielderbundesregierungbeider letztenpflegereformderabbauderbürokratiewarunddiereform2012in Kraft getreten ist? DasThema EntbürokratisierunginderPflege istderzeiteinederwichtigsten fachpolitischenaufgabenbeiderausgestaltungdessgbxi.imrahmendes Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG)konntenbereitsetlicheVorschlägeder Ombudspersonumgesetztwerden.DerständigeReformprozessdesSGBXIist jedochauchmitdeminkrafttretendespngnichtabgeschlossen.dadiepflegepraxisauchweitertäglichmit Bürokratie zukämpfenhat,wurdedievonden beteiligtenakteurenalspositivbewertetezusammenarbeitmitder Ombudsfrau für den Bürokratieabbau in der Pflege verlängert.

Drucksache 17/14804 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9.WieundinwelcherFormhatdieBeauftragtefürdenBürokratieabbauin der Pflege das Bundesministerium für Gesundheit unterstützt? Welche Berichte von ihr wurden veröffentlicht? Die OmbudspersonfürdenBürokratieabbauinderPflege hattedieaufgabe, dievorschlägezur EntbürokratisierunginderPflege zusichten,zusystematisierenundzubewertensowiediefachabteilungdesbmgbezüglicheiner konkretenumsetzungindiegesetzgebungdessgbxizuberaten.siehatdem GesundheitsausschussdesDeutschenBundestagesbisherdreimalüberihre Tätigkeitberichtet,zuletztinder111.Sitzungam15.Mai2013 (Ausschussdrucksache17(14)0407vom16.April2013).ImAbschlussberichtdesStatistischenBundesamtszumErfüllungsaufwandimBereichPflege (2013)hatsiezu verschiedenenaspektenundhandlungsbedarfenimkontextdervorliegenden DatendesBerichtsStellunggenommen.Darüberhinaushatsieinzahlreichen PraxisbesuchenvorOrt invielenregionendeutschlandsmitdenpflegenden undzentralenakteurenderpflegesowiebürgerinnenundbürgernzufragen der Entbürokratisierung der Pflege einen Meinungsaustausch geführt. DerGKV-Spitzenverband,dieBundesarbeitsgemeinschaftderfreienWohlfahrtspflegeundderBundesverbandprivaterAnbietersozialerDienste (BPA) habensichjüngstineinemschreibenandasbmgsehrpositivzurtätigkeitder OmbudspersongeäußertundeineFortsetzungentsprechenderAktivitätenempfohlen.AlsErgebnisderGesamttätigkeitwurdedaherdasProjekt Praktische AnwendungdesStrukturmodells EffizienzsteigerungderPflegedokumentation inderambulantenundstationärenpflege entwickelt,dasindennächsten Monaten in einem Praxistest erprobt werden soll. 10.Warumwaresnötig,dieProvisionenderVermittlervonPolicender privatenkrankenversicherungindieserlegislaturperiodegesetzlichzu begrenzen,undwarumkonntediesdemfreienwettbewerbnichtüberlassen bleiben? DieBegrenzungderProvisionenwurdeaufInitiativedesDeutschenBundestagsnachträglichindasGesetzzurNovellierungdesFinanzanlagenvermittlerundVermögensanlagenrechtsaufgenommen.AnlassfürdieseInitiativewardie Beobachtung,dassinsbesondereinderPKVdieanVermittlergezahltenProvisionenindenletztenJahrendrastischgestiegenseien.Diesesgeheletztlichzu LastenderVersichertengemeinschaft (vgl.beschlussempfehlungundbericht des Finanzausschusses, Bundestagsdrucksache 17/7453, S. 70 f.). 11.WiebeurteiltdieBundesregierungvordiesemHintergrunddieTatsache, dassdiepkvimjahr2012fürihre413100versichertenneuzugänge diesummevon2,6mrd.eurofürdenabschlussderneuverträgeausgegeben hat (Zeitschrift für Versicherungswesen, Ausgabe 13/14 2013)? WielangekönntemitdemdurchschnittlichenBetrag (6294EuroproAbschluss)jePKV-NeuversichertendiemedizinischeVersorgungeines durchschnittlichen GKV-Versicherten bezahlt werden? 12.HältdieBundesregierungangesichtsdieserZahlendiegesetzlicheBegrenzungderVermittlerprovisionenfüreinenErfolg,undwiebegründet sie ihre Haltung dazu? DieFragen11und12werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DiegesetzlicheRegelungbetrifftAbschlussprovisionen,diezitiertenAngaben dagegenabschlussaufwendungen.abschlussaufwendungenumfassenüberdie

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/14804 andievermittlergezahltenprovisionenhinausjeglichenaufwand,dereinem VersicherungsunternehmendirektdurchdenAbschlusseinerVersicherungentsteht.AusderZahllässtsichdaherkeinRückschlussaufdieWirkungdergesetzlichenRegelungziehen.InderGKVbetrugenimJahr2012diedurchschnittlichen Ausgaben je Versicherten ca. 2 640 Euro. 13.WarumwardieSenkungderbisherigenDreijahresfristfürdenWechsel vondergkvindiepkvbeiderüberschreitungderversicherungspflichtgrenzeimfünftenbuchsozialgesetzbuch (SGBV)zuBeginnder Legislaturperiode notwendig? WarumverneintdieBundesregierungjetztForderungendesVorsitzenden desverbandesderprivatenkrankenversicherungnacheinersenkungder Versicherungspflichtgrenze? MitdemGKV-Finanzierungsgesetzvom31.Dezember2010wurdediebiszum InkrafttretendesGKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG)geltende Rechtslagewiederhergestellt.InAnwendungdesSubsidiaritätsprinzipswurde damitdieeigenverantwortlichkeitvonarbeitnehmerinnenundarbeitnehmern, diedurchdasgkv-wsgeingeschränktwordenwar,wiedergestärkt.eine AbsenkungderVersicherungspflichtgrenzewarundistfürdasZielderWiederherstellung der Rechtslage vor GKV-WSG nicht erforderlich. 14.WiebeurteiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dasseinrückwirkendesInkrafttretenzum1.Januar2011eineverfassungsrechtlich untersagte, sogenannte Echte Rückwirkung darstellt? HabendieVerfassungsressortsderBundesregierungdasInkrafttreten zum 1. Januar 2011 geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? InBezugaufdieinFrage13angesprochenenRegelungistdaraufhinzuweisen, dasseinerückwirkungnichtvorliegt,dasiemitdemtagderverkündungdes Gesetzesam31.Dezember2010inKraftgetretenist.Damitkonntendie RechtsfolgendieserRegelungnichtfüreinenvordemZeitpunktderVerkündung liegenden Zeitraum eintreten. 15.WarumwurdenbeiderÜbertragungderRabattenach 130aSGBVvon demsystemdergesetzlichenkrankenversicherungindassystemder privatenkrankenversicherungderpkvsondervorteileeingeräumt,indemdiepkvauchrabattefürsolcherezeptebekommt,derenkostensie garnichtgetragenhat,weilsiederversicherteimrahmenvonselbstodereigenbehaltenselbstgetragenhat (neuersatz3im 1desGesetzes über Rabatte für Arzneimittel)? WierechtfertigtdieBundesregierungordnungspolitischsowiewettbewerbs-undkartellrechtlichdieseZahlungenvonprivatenUnternehmen anandereprivateunternehmen,denenkeinerleileistunggegenübersteht? DasBundesverfassungsgerichthatanerkannt,dassaufGrundderEinführung derversicherungspflichtmitkontrahierungszwangauchinderpkveineverantwortlichkeitdesgesetzgebersdafürbesteht,dassdieprivatenkrankenversicherernichtinunzumutbarerweisebelastetwerden.gesetzlichekrankenversicherung (GKV)undPKVsollenalsjeweilseigeneSäulefürdieihnen zugewiesenenpersonenkreiseeinendauerhaftenundausreichendenversiche-

Drucksache 17/14804 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode rungsschutzsicherstellen,dersichinsbesondereauchdurchdieeinkommensstrukturderprivatversichertenundbeihilfeempfängermitvielenbeziehern kleinerer und mittlerer Einkommen begründet. MitdemGesetzüberRabattefürArzneimittelsollendaherEinsparungenbei ArzneimittelnnebenderGKVauchbeiVersichertenandererKostenträgererreichtwerden.Außerdemsollvermiedenwerden,dassesdurchdieBeschränkungvongesetzlichenAbschlägenaufdieGKVzuKostenverlagerungenauf VersichertederPKVundBeihilfeempfängerkommt.DieAbschlägedürfenvon denpkv-unternehmenausschließlichzurvermeidungoderbegrenzungvon Prämienerhöhungen oder zur Prämienermäßigung verwendet werden. Selbst-oderEigenbehaltebeiprivatenKrankenversicherungenbeziehensichin derregelaufmehralseinenleistungsbereich.deshalbwäreeszufälligund hingevonderreihenfolgedervomversichertenbeiseinemversicherereingereichtenrechnungenab,obundinwelcherhöhedieherstellerabschläge gewährtwürden.darüberhinaustragendieversichertenbiszurhöheder SelbstbeteiligungdiegesamtenArzneimittelkostenohneBerücksichtigungder Herstellerabschläge.MitderÄnderungdesGesetzesüberRabattefürArzneimittelimRahmendesDrittenGesetzeszurÄnderungarzneimittelrechtlicher undanderervorschriftenwirddaherderursprünglichengesetzesintentiondes GesetzeszurNeuordnungdesArzneimittelmarktesindergesetzlichenKrankenversicherungfolgendklargestellt,dassauchbeiVersichertenmitabsoluter oderprozentualerselbstbeteiligungdenkostenträgerndieabschlagszahlungin voller Höhe zu gewährleisten ist. 16.WiebeurteiltdieBundesregierungdieAusführungender Stiftung Warentest zumsogenanntenpflege-bahr,undistsiemitihrderauffassung,dassdieseversicherungspolicenkeinefinanziellenvorteile gegenüberherkömmlichenproduktenderprivatenpflegeversicherung haben? DiegefördertePflege-Zusatzversicherungweistgegenüberungeförderten ProduktenzahlreicheVorteileauf,diedurchdie StiftungWarentest nichtentsprechendgewürdigtwurden.insbesonderebestehtfürdieseverträgeseitens derversicherungsunternehmeneinkontrahierungszwangundrisikozuschläge sowieleistungsausschlüssesindnichtgestattet.damitkönnenheutedeutlich mehr Personen privat vorsorgen als dies bislang der Fall war. Die StiftungWarentest hatzudemnacheigenenangabendiegeprüften Pflege-Zusatzversicherungendarangemessen,obdiesedieFinanzierungslückenimPflegefallvollständigschließenkönnen.Diesentsprichtabernicht demeigentlichenzieldergefördertenpflegevorsorge.mitdemstaatlichen ZuschusszurprivatenPflegevorsorgesollderEinstieginmehrEigenverantwortlichkeitgefördertwerden,alsodieAbsicherungeinesTeilsderbestehendenLückezwischenLeistungendergesetzlichenPflegeversicherungundden voraussichtlichenkostenimpflegefall.hiersinddiegefördertenproduktemit einemförderanteildesstaatesamgesamtbeitragzurpflege-zusatzversicherungvonbiszu30prozentdenungefördertenprodukteninallerregelüberlegen. FürMenschen,dieeinedeutlichhöhereAbsicherungimPflegefallwünschen, bestehtgrundsätzlichdiemöglichkeitderkombinationeinerpflege-zusatzversicherungmiteinerungefördertenpflegetagegeldversicherung.hierzuhat diezeitschrift StiftungWarentest keinqualitätsurteilabgegeben.diekombinationvongefördertenundungefördertentarifenistnachausführungender StiftungWarentest jedochinderregel imbereichderleistungsabsicherungderpflegestufenibisiiioffensichtlichsogardurchgängig finanziellvorteilhaft gegenüber einer reinen Absicherung über ungeförderte Tarife.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/14804 17.Welcheder17seitensderBaFinangemahntenUnternehmenhabenihren Rechnungszinssatz inzwischen gesenkt? Umwievielsteigendadurchrechnerischundtatsächlichdiedurchschnittlichen Versicherungsprämien? BislanghatnochkeinVersichereraufgrunddesaktuellenAUZ-Ergebnissesden Rechnungszinsgesenkt.EtwaigeBeitragsanpassungenwerdenzumallergrößten Teil zum 1. Januar 2014 oder einem noch späteren Zeitpunkt wirksam. UnabhängigdavonisteineAussageübersichhierdurchergebendeeventuelle SteigerungenderVersicherungsprämiennichtmöglich.EineAbsenkungdes RechnungszinsesführtnichtzwingendzueinerPrämienerhöhung.EineSenkungdereingeplantenZinsenkanndurchverschiedeneandereMittelausgeglichenwerden.DarüberhinaussinddieSachverhalte,dieeinVersicherungsunternehmenberechtigen,dieBeiträgeeinseitigzuerhöhen,imGesetzabschließendaufgezählt.DieAbsenkungdesRechnungszinsesgehörtnichtdazu. ErstwenneinerderimGesetzgeregeltensog.auslösendenFaktorenerfülltist, kanneineneuberechnungderprämieerfolgen,beiderdannallerdingsggf. auch der niedrigere Rechnungszins berücksichtigt wird. 18.WiebeurteiltdieBundesregierungdiezukünftigeZinsentwicklungauf denkapitalmärktenfürdieprivatenkrankenversicherungsunternehmen vordemhintergrundderäußerungendespräsidentendereuropäischen Zentralbank, dass die Niedrigzinsphase noch Jahre anhalten werde? DiekünftigeEntwicklungderZinsenaufdenKapitalmärktenhängtvoneiner VielzahlvonFaktorenab,diesichnichtsicherprognostizierenlassen.Die BundesregierungistjedochderAuffassung,dasseserforderlichist,dieMaßnahmenzuergreifen,dienötigundmöglichsind,damitdiederstaatlichenAufsichtunterstehendenVersicherungsunternehmenauchfürdenFalleinerFortsetzungdergegenwärtigenNiedrigzinsphaseihreLeistungsversprechenzuverlässig einhalten können. 19.PlantdieBundesregierung,denUnternehmenderprivatenKrankenversicherungkünftigvorzuschreiben,beiihrenPrämienkalkulationenauchdie sogenanntemedizinischeinflationzuberücksichtigen,damitversicherte vonbeginnanmitrealistischenprämienkonfrontiertsindundimalter nicht von dramatischen Beitragssprüngen überrascht werden? Wenn nein, warum nicht? DieProblematikdersog.medizinischenInflationistbereitsvondervom DeutschenBundestag1994eingesetztenExpertenkommissionzurUntersuchungderProblematiksteigenderBeiträgederprivatKrankenversichertenim Altergründlichuntersuchtworden.DieExpertenkommissionkamzudem Ergebnis,demGesetzgeberkeineentsprechendeÄnderungvorzuschlagen. Vielmehrwurdedie medizinischeinflation imrahmendesnunmehrin 12 Absatz4aVersicherungsaufsichtsgesetzgeregeltenallgemeinenBeitragszuschlagsberücksichtigt (vgl.dieunterrichtungdurchdiebundesregierungvom 18.Juni1996Bundestagsdrucksache13/4945,insbes.S.31,35).DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissedahingehendvor,dassdiedamalsvorgeschlageneundvomGesetzgeberumgesetzteRegelungänderungsbedürftig ist.

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