Mehr Zeitsouveränität für Beschäftigte Teilzeitarbeit gestalten
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- Walter Voss
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Anette Kramme, Gabriele Hiller-Ohm, Gabriele Lösekrug- Möller, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Kerstin Griese, Hubertus Heil (Peine), Josip Juratovic, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Caren Marks, Katja Mast, Thomas Oppermann, Anton Schaaf, Silvia Schmidt (Eisleben), Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD Mehr Zeitsouveränität für Beschäftigte Teilzeitarbeit gestalten Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1.AufdieLebenslagekommtesan:Teilzeitarbeitistnichtpersegutoder schlecht TeilzeitarbeitkannBeschäftigtenermöglichen,Erwerbsarbeitundfamiliäre Verpflichtungenbesserzuvereinbaren,undmachtesauchleichter,anderepersönlicheZielewieWeiterbildungodergesellschaftlichesEngagementzuverwirklichen.Teilzeitarbeitkannaußerdemdazubeitragen,Arbeitsplätzezu sichernundneuearbeitsplätzezuschaffen.teilzeitarbeitwirdvoneinemviertel der abhängig Beschäftigten genutzt. HäufigistjedochdietatsächlicheArbeitszeitniedrigeroderhöheralsdiegewünschte.Der2001eingeführteAnspruchaufArbeitszeitverringerunghatdie SituationfürBeschäftigtemitTeilzeitwunschjedochnurpartiellverbessert. ImmerwiedergibtesDurchsetzungsschwierigkeitenundlangwierigeRechtsstreitigkeiten.InsbesonderedereinstweiligeRechtsschutzscheitertregelmäßig andendortgesetztenhohenanforderungen.geradenachderelternzeitoderin besonderenlebenssituationenistjedocheinezeitnaherealisierungdesteilzeitwunsches wichtig. ZudemarbeitenvieleBeschäftigteunfreiwilliginTeilzeit.Mehralsjede/jeder fünfteteilzeitbeschäftigtemitwenigerals32wochenstundenarbeitetnurdeshalbinteilzeit,weilkeinevollzeittätigkeitzufindenwar (20,6Prozentder TeilzeitbeschäftigtenwürdengerneimDurchschnitt15,5Stundenmehrarbeiten,StatistischesBundesamt2013,Mikrozensus2011).Diesentsprichtrund zwei Millionen Beschäftigten. Krankheit,Unfallfolgen,Aus-undFortbildungwerdennurseltenalsGründe fürteilzeitarbeitangegeben.dagegennennenrunddiehälfteallerteilzeitbeschäftigtenbetreuungs-undpflegeverpflichtungensowiesonstigefamiliäre Verantwortung (StatistischesBundesamt2012,Arbeitskräfteerhebung2011). EssindinersterLinieFrauen,diedieseSorgearbeitleisten.DaheristTeilzeitarbeitbekanntermaßenweiblich.VonallenerwerbstätigenFrauenarbeitetfast jedezweite (45Prozent)inTeilzeit,währenddasaufgeradeeinmaljedenzehntenMannzutrifft (DIWWochenbericht42/2011).VondenFrauenmiteinem
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode minderjährigenkindarbeitensogarmehralszweidrittelinteilzeit (67Prozent, Statistisches Bundesamt, Mikrozensus 2011). DamitdiePflegevonKindernoderAngehörigenkeinedauerhafteVerdrängung ausdervollzeitbeschäftigungbedeutet,istesdringendnötig,denbestehenden AnspruchaufArbeitszeitverringerungnach 8desTeilzeit-undBefristungsgesetzes (TzBfG)auchbefristbar,d.h.miteinemRückkehranspruchinVollzeitarbeitauszugestalten.SowohldieErziehungvonKindernalsauchdieSorgearbeitundPflegevonAngehörigensindnurseltenAufgaben,dieeinganzes Lebenlangwahrgenommenwerden.EineRückkehraufeineVollzeitstellekann deshalbschonimvorfelderleichtertwerden,indemdiemöglichkeiteinernur befristeten Arbeitszeitreduzierung geschaffen wird. Verhindertwirddamit,dasseineArbeitszeitreduzierungzur Teilzeitfalle wird.vielenfrauengelingtesnicht,nacheinerkinderpausewiederineine Vollzeitstellezuwechseln.DiesistaucheinwesentlicherFaktorfürden GehaltsunterschiedzwischenFrauenundMännernvonrund23Prozent (StatistischesBundesamt2012,Verdienststrukturerhebung2006).Sowerdenetwa FührungspositionenfastausschließlichvonVollzeittätigenbesetzt.Nureine garantierterückkehrinvollzeitkannsicherstellen,dassarbeitnehmerinnen undarbeitnehmernjeneaufstiegschancenoffenstehen,dieinderpraxismeist Vollzeitarbeit voraussetzen. Wünschenswertistselbstverständlich,dassmehrMännerSorgearbeitenübernehmen.EinegarantierteRückkehrmöglichkeitinVollzeitkönnteauchMänner stärkerdazuermuntern.zwareröffnetdasbundeselterngeld-undelternzeitgesetz (BEEG)in 15Absatz6und7BEEGdieMöglichkeiteinernurbefristetenTeilzeittätigkeit.DieseistjedochaufdiefürdieElternzeitvorgesehene Zeitbegrenzt,dasheißt,aufinsgesamtdreiJahre,diedieElternuntereinander aufteilenkönnen.oftbestehtjedochdienotwendigkeitoderderwunsch,deutlich länger in Teilzeit zu arbeiten. EineSonderstellungunterdenTeilzeitbeschäftigtennehmendieMinijobberinnenundMinijobberein,dieübereinDrittelallerTeilzeitbeschäftigten (35Prozent,DIWWochenbericht42/2011)ausmachen.DiesesindzueinemgroßenTeil aneinerausweitungihrerwochenarbeitsstundeninteressiert (Wanger,IAB- Kurzbericht9/2011).FürsiekönntenverbesserteMöglichkeitenzurArbeitszeitausweitungdieChanceerhöhen,dieGeringfügigkeitsgrenzezuüberschreiten undineinereguläresozialversicherungspflichtige (Teilzeit-)Beschäftigungzu gelangen. 2.Reduzierung der Arbeitszeit a)betriebliche Gründe DerbestehendeAnspruchaufArbeitszeitreduzierungerweistsichinderPraxis oftalswirkungslos.dieanforderungenandie entgegenstehendenbetrieblichengründe,aufgrunddererdasteilzeitverlangenabgelehntwerdenkann ( 8Absatz4TzBfG),werdenteilweisezuwenigGewichtbeigemessen,so dass Teilzeitwünsche keine Chance haben. DasGesetzführtaus,dasseinbetrieblicherGrundzumBeispielvorliegt,wenn eineverringerungderarbeitszeitdieorganisation,denarbeitsablaufoderdie SicherheitimBetriebwesentlichbeeinträchtigtoderunverhältnismäßigeKosten verursacht.imhinblickdaraufwirdvomarbeitgeberodervonderarbeitgeberin zwareinedarlegungverlangt,inwieferndasbetrieblicheorganisationskonzept nichtmitteilzeitarbeitvereinbarsei,sonderndurchdenteilzeitwunschwesentlichbeeinträchtigtwird (Bundesarbeitsgesetz,Urteilvom13.November2012 9AZR259/11).DiesesKonzeptsollabergrundsätzlichnichtaufseineZweckmäßigkeit vom Arbeitsgericht überprüft werden können.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/13084 DieUmsetzungdieserGrundsätzedurchdieGerichteerfolgtsehruneinheitlich. DasBundesarbeitsgerichtlegtdenBegriffderentgegenstehendenbetrieblichen Gründewegendesin 1TzBfGgenanntenZiels,Teilzeitzufördern,arbeitnehmerfreundlichaus.SohatetwadasBundesarbeitsgerichtfestgestellt,dass esauchvollgerichtlichüberprüfbarsei,obdasbehaupteteorganisatorische KonzepttatsächlichdurchgeführtwirdundobsichdasvorgetrageneArbeitszeitmodellausdemKonzept (notwendigerweise)ergibt (z.b.urteilvom 18.Februar2003 9AZR164/02,Urteilvom18.März2003 9AZR126/02). WeildasGerichtineinemFallverneinte,dasseinbestimmtesKonzeptzu seinerumsetzungunbedingtvollzeitstellenerfordere,hattederarbeitnehmer mitseinemteilzeitbegehrenerfolg.dasbundesarbeitsgerichtwendetegegen denarbeitgeberein,dassauchmitvollzeitstellendessenbehaupteteskonzept nichtumgesetztwerdenkönne,weshalbeseinemteilzeitbegehrennichtentgegengestelltwerdenkönne (Urteilvom30.September2003 9AZR665/02; eineteppichfilialewollteihrenkundenimmerdenselbenansprechpartner bieten,dieöffnungszeitenreichtenjedochohnehinweitüberdiearbeitszeiten selbst bei Vollzeittätigkeit hinaus). DiesesundvergleichbareUrteilewerdeninderLiteraturimHinblickaufden Gesetzeswortlautkritisiert.Nach 8Absatz4TzBfGwürdennureinfacheentgegenstehendebetrieblicheGründegenügen;eswürdengeradekeinedringendenentgegenstehendenbetrieblichenGründeverlangt.DasBundesarbeitsgerichtdürfedahernichtsohoheAnforderungenandieGründestellen (u.a. Preis, in Erfurter Kommentar, 13. Aufl., 2013, 8 TzBfG Rn. 26a). UmdiepraktischeAnwendbarkeitdesGesetzeszuverbessern,istzurLösung desauslegungsstreitseineklarstellunggeboten.zugleichsolleineharmonisierungmitanderengesetzenerfolgen,indenen dringendebetriebliche Gründe zurablehnungvonarbeitnehmerwünschengefordertwerden.laut 15Absatz7Satz1Nummer4BEEGkannz.B.derTeilzeitanspruchnur wegen dringender betrieblichergründeabgelehntwerden.umdenteilzeitbegehrenderarbeitnehmerinnenundarbeitnehmerbesseredurchsetzungschancenzuverleihen,solltedieformulierungimtzbfgdahersogeändert werden,dasseinteilzeitverlangennurwegenentgegenstehender dringender betrieblicher Gründe abgelehnt werden kann. b)interessenabwägung Eserscheintungerechtfertigt,dengewichtigenbetrieblichenGründendes ArbeitgebersoderderArbeitgeberincontraTeilzeitabsolutenVorrangvorden GründenderArbeitnehmendenproTeilzeitarbeitzugewähren.Sachgerecht wärevielmehreineabschließendeabwägung,dieauchaufbesonderheitendes EinzelfallsRücksichtnimmt.FürdieBeurteilungdesTeilzeitanspruchssolles vollkommenunerheblichsein,auswelchengründeneineverringerungder Arbeitszeitangestrebtwird (Urteilvom9.Dezember2003 9AZR16/0).Die GründedesArbeitnehmers/derArbeitnehmerinzurTeilzeitkönnenindividuell genauso zwingend seinwiediegründedesarbeitgebers/derarbeitgeberin dagegen.lässtsichetwadiepflegeeinesminderjährigenkindesodereines AngehörigennichtmiteinerVollzeittätigkeitverbinden,bedeutetdasinletzter Konsequenz eine mittelbar erzwungene Kündigung. UmsichdemZielderVollbeschäftigungweiteranzunähern,istesdahernötig, denarbeitszeitwünschenderarbeitnehmerundarbeitnehmerinneninsbesonderedanneinebensogroßesgewichteinzuräumenwiedeninteressender Arbeitgeber,wennsienachvollziehbarbegründetsind.DahermussdasGesetz beivorliegendringenderbetrieblichergründeaufseitendesarbeitgeberseine abschließendeabwägungderbeidseitigentgegenstehendeninteressenvorsehen, welche einzelfallgerechte Entscheidungen ermöglicht.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode c) Durchsetzbarkeit von Urteilen Wichtigistaußerdem,dieinderPraxisoftunbefriedigendeMöglichkeitzur gerichtlichendurchsetzungdesteilzeitanspruchszuverbessern.wenndie ArbeitgeberseitegegenUrteilebisindieletzteInstanzvorgeht,kanndie Arbeitnehmerseiteoftnichtsolangeabwarten,sondernistdanngezwungen, dasarbeitsverhältnisnurdeshalbzulösen,weildasteilzeitbegehrennicht rechtzeitigdurchsetzbarwar.dasserodersieinderletzteninstanzschließlich Recht bekommt, nutzt dann nichts mehr. DiebestehendeMöglichkeit,einesofortigeUmsetzungeinesfürdieArbeitnehmerseiteerfolgreichenunterinstanzlichenUrteilsdurcheinstweiligeVerfügungdurchzusetzen,istimProzessumeineArbeitszeitverringerungoftnichterfolgbringend.Sieerforderteine besondereeilbedürftigkeit,diejedochhäufig nichtanerkanntwird.diearbeitgeberseitehatesdamitinderhand,durcheine Verzögerungstaktik auch berechtigte Teilzeitbegehren abzuwehren. FürdieseimProzessrechtansonstenunüblicheeinseitigeBesserstellungder ArbeitgeberseitegibteskeinensachlichenGrund.ImArbeitsprozessüblichist, dasseineinstanzgerichtlicheentscheidunggrundsätzlichohneweiteresvorläufigvollstreckbarist ( 62Absatz1desArbeitsgerichtsgesetzesbzw. 64 Absatz7i.V.m. 62Absatz1desArbeitsgerichtsgesetzes).DiefürdieArbeitnehmerseiteungünstigeSituationbeiTeilzeitbegehrenfolgtdaraus,dasshierauf dieabgabeeinerwillenserklärungdesarbeitgebersoderderarbeitgeberinzu klagenist.diehierfürgeltendenregelungensindinderzivilprozessordnung ( 894Satz1ZPO)enthalten.EswurdenhierbeikeineAusnahmenfürdie BesonderheitendesArbeitsrechtsgeschaffen,wiesiedasArbeitsgerichtsgesetz für viele andere Bereiche vorsieht. NotwendigistdahereineRegelung,dieeinfürdieArbeitnehmerseiteerfolgreichesUrteilsofortumsetzbarmacht.SollteesinderletztenInstanzaufgehobenwerden,kannzurursprünglichenArbeitszeitgestaltungzurückgekehrt werden.diearbeitgeberinteressensindausreichenddadurchgeschützt,dass eineaussetzungdervorläufigenvollstreckungdesurteilserwirktwerden kann,solltediesezueinemnichtzuersetzendennachteilführen ( 62Absatz1 Satz 2 und 3 des Arbeitsgerichtsgesetzes). 3.Verlängerung der Arbeitszeit a)freier Arbeitsplatz Laut 9TzBfGhabenTeilzeitbeschäftigte,dieihreArbeitszeitverlängernwollen,einenAnspruchaufbevorzugteBerücksichtigungbeiStellenbesetzungenim Betrieb.DemkanndieArbeitgeberseitenachderRechtsprechungdesBundesarbeitsgerichtsallerdingsentgegenhalten,dassdiefreigewordeneStelleebenfallseinTeilzeitarbeitsplatzist.EinebevorzugteBerücksichtigungmussselbst dannnichterfolgen,wenneinteilzeitbeschäftigterbeideteilzeitarbeitsplätze ausfüllenunddamitinsgesamteinevollzeittätigkeitausübenkönnte (Urteilvom 15.August2006 9AZR8/06).DieChancenaufeinenVollzeitarbeitsplatz sinkendurchdiesesachlichnichtzurechtfertigendebeschränkungdesberücksichtigungsanspruchs.essolltedaherklargeregeltwerden,dassbeschäftigte aucheine Zusammenziehung vonzweiteilzeitarbeitsplätzenverlangen können,sofernnichtdiebereitsjetztin 9TzBfGgenanntenGegengründevorliegen. b)vorzeitige anderweitige Stellenbesetzung DerAnspruchaufArbeitszeitverlängerungnach 9TzBfGscheitertinder PraxishäufiganeinemprozessrechtlichenProblem,dasebenfallsdiehohen AnforderungendeseinstweiligenRechtsschutzesalsUrsachehat.Nurüberden einstweiligenrechtsschutzkanneinarbeitnehmerodereinearbeitnehmerin
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/13084 imwegeeinerkonkurrentenklageverhindern,dassdiearbeitgeberseiteeine freiestellesovorzeitigbesetzt,dasseinverlängerungsbegehrennichtmehr durchdringt.scheitertderarbeitnehmer/diearbeitnehmerin wiemeistens andenhohenanforderungendeseinstweiligenrechtsschutzes,kannder Arbeitgeberauchdannnoch,wennihmeinVerlangennachArbeitszeitverlängerungangezeigtwurde,durcheineanderweitigeBesetzungderStelle Fakten schaffen, die einen Anspruch auf Arbeitszeitverlängerung vereiteln. DamitderAnspruchaufArbeitszeitverlängerunginderPraxisGewichthat, mussklarsein,dassnachderanzeigeeinesverlängerungswunschesgegenüber demarbeitgeberoderderarbeitgeberineinemmöglichenanspruchnichtentgegengehaltenwerdenkann,dassdiestelleanderweitigbesetztwurde sofern diesebesetzungerstnachderanzeigedesverlängerungswunschesvorgenommen wurde. c)durchsetzbarkeit von Urteilen AuchbeiArbeitszeitverlängerungsbegehrenbestehtdasProblemderfürdas ArbeitsrechtuntypischhohenHürdendeseinstweiligenRechtsschutzes,diees besondersschwerwiegenlassen,dasseinesofortigeumsetzungeineserfolgreichenurteilsnachderzeitigerrechtslagenichtmöglichist.füreinenverlängerungswunscheinesarbeitnehmersodereinerarbeitnehmerinsolltedie sofortigeumsetzbarkeiterfolgreicherurteiledaherinvergleichbarerweise verbessert werden wie bei einem Teilzeitverlangen. 4.Mitbestimmung DerBetriebsrathatdieMöglichkeit,unterbestimmtenVoraussetzungenbeider anderweitigenbesetzungeinesfreienarbeitsplatzeseinzustimmungsverweigerungsrechtzugunstenvonaufstockungswilligenbeschäftigtenauszuüben. Wennein gleichgeeigneterbefristetbeschäftigter beieinerpersonellenmaßnahmenichtberücksichtigtwird,giltdiesalsnachteileinesimbetrieb Beschäftigten,welcherdenBetriebsratnach 99Absatz2Nummer3des BetriebsverfassungsgesetzeszurZustimmungsverweigerungberechtigt.Dieses ZustimmungsverweigerungsrechtwurdejedochdurcheineEntscheidungdes BundesarbeitsgerichtsüberGebührbeschränkt (Beschlussvom1.Juni2011 7ABR117/09).DanachsolleineNichtberücksichtigungvonArbeitnehmern, diewünschenach 9TzBfGangemeldethaben,keinZustimmungsverweigerungsrechtauslösen.ErstwenneinArbeitnehmer/eineArbeitnehmerineinentsprechendesVerlangenaufVertragsänderunggestellthat,solldasZustimmungsverweigerungsrechtdesBetriebsratsbestehen.DieEntscheidungbegrenztauch denentsprechendenanspruchdesbetriebsratsaufinformationimrahmendes Verfahrensnach 99desBetriebsverfassungsgesetzes.DieGeltendmachungder Vertragsänderungbzw.desBeschäftigungsanspruchsscheitertaberoftanInformationsmängeln,diewiederumandermangelndenEinschaltungdesBetriebsrats liegen oder jedenfalls deshalb nicht ausgeräumt werden. Wichtigistdaher,denMitbestimmungsanspruchnichtentgegendemWortlaut desgesetzeszuerschweren,umsodembetriebsrataucheinenentsprechenden (ausdemmitbestimmungsrechtabgeleiteten)informationsanspruchzugeben. ErstdannkommtdererforderlicheInformationsflussvonderUnternehmensführungüberdenBetriebsratandieBeschäftigteninGang,derfüreineeffektiveWahrnehmungderRechtezurUmsetzungeinesVerlängerungs-oderVerringerungswunschesnötigist.EineentsprechendeRegelung,diesichnichtnur aufverlängerungs-,sondernauchaufverringerungswünschevonbeschäftigten bezieht, sollte daher ins Betriebsverfassungsgesetz aufgenommen werden.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einengesetzentwurfvorzulegen,derdiefolgendenregelungenzumgegenstand hat: 8 TzBfG Als 8 Absatz 1 Satz 2 wird eingefügt: HatderArbeitnehmerdanachAnspruchaufÄnderungseinesArbeitsvertrages,kannerverlangen,entsprechendbeschäftigtzuwerden,soweiterdie Vertragsänderung gegenüber dem Arbeitgeber geltend macht. Als 8 Absatz 2 Satz 3 und 4 wird eingefügt: DerArbeitnehmerdarfaucheinzeitlichbegrenztesVerlangenaufArbeitszeitverringerunggeltendmachen;dieBefristungmussmindestenssechs MonateunddarfbiszufünfJahrenbetragen.DerArbeitnehmerkanndie VerlängerungderArbeitszeitverringerungbeantragen;Satz3giltentsprechend. In 8Absatz4Satz1werdennachdemWort Arbeitszeit diewörter und der Dauer der Verringerung der Arbeitszeit eingefügt. In 8Absatz4Satz1wirdvordenWörtern betrieblichegründenichtentgegenstehen das Wort dringende eingefügt. Als 8 Absatz 4 Satz 3 wird eingefügt: SoweiteinemAntragaufVerringerungdervertraglichvereinbartenArbeitszeitdringendebetrieblicheGründeentgegenstehenundderAntragsteller beachtenswertegründegeltendmacht,isteineabwägungvorzunehmen. BeachtenswerteGründefürdieVerringerungdervertraglichvereinbarten Arbeitszeit liegen insbesondere vor, wenn der Antragsteller mindestens ein Kind unter 14 Jahren hat oder einärztlichesgutachtenvorlegenkann,indemfestgestelltwird,dassein FamilienangehörigeroderdieLebensgefährtinoderderLebensgefährte pflegebedürftig oder zu betreuen ist. KeinbeachtenswerterGrundistderWunscheinesArbeitnehmers,zusätzlich bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten. 9 TzBfG Als 9 Satz 2 wird eingefügt: EinfreierArbeitsplatzindiesemSinneistaucheinArbeitsplatz,dernach denarbeitszeitwünschendesarbeitnehmerszusätzlichzumbereitsvertraglichvereinbartenarbeitsumfangimwegederaufstockunginanspruch genommen werden kann. Als 9 Satz 3 wird eingefügt: HatderArbeitnehmerdanachAnspruchaufÄnderungseinesArbeitsvertrages,kannerverlangen,entsprechendbeschäftigtzuwerden,soweiterdie Vertragsänderung gegenüber dem Arbeitgeber geltend macht. Als 9 Absatz 2 wird eingefügt: EinenachAnzeigedesVerlangenseinerArbeitszeitverlängerung,entgegen denanforderungendesabsatzes1vorgenommenebesetzungdesfreien Arbeitsplatzes, steht dem Anspruch auf Verlängerung nicht entgegen.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ des Betriebsverfassungsgesetzes In 99Absatz2Nummer3wirddasKommaamEndedurcheinSemikolon ersetzt und Folgendes eingefügt: alsnachteilgiltesauch,wennbeieinereinstellungoderversetzungarbeitszeitwünschevonarbeitnehmern,dieeinverlangennach 8TzBfGgestellt odereinenwunschnach 9TzBfGangezeigthaben,nichtberücksichtigt werden. Berlin, den 16. April 2013 Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion
8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3718 17. Wahlperiode 10. 11. 2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben), Anette Kramme, Gabriele Hiller-Ohm, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Petra
Mehrmöglich, wenndieszumausgleichaufdemausbildungsmarktundzurförderungderberufsausbildungerforderlichist.dieträgeroderdrittemüssensich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13512 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehre.v.unddieverbraucherzentralenordrhein-westfalene.v.fürdieeinführung eines einheitlichen, staatlich geprüften Ökostromsiegels ausgesprochen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8818 17. Wahlperiode 01. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrNeue Chancen für Menschen mit Migrationshintergrund am Arbeitsmarkt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9974 17. Wahlperiode 13. 06. 2012 Antrag der Abgeordneten Josip Juratovic, Anette Kramme, Hubertus Heil (Peine), Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Gabriele Hiller-Ohm,
MehrSchnelles Internet für alle Flächendeckende Breitband-Grundversorgung sicherstellen und Impulse für eine dynamische Entwicklung setzen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5902 17. Wahlperiode 24. 05. 2011 Antrag der Abgeordneten Martin Dörmann, Garrelt Duin, Doris Barnett, Klaus Barthel, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Petra Ernstberger,
MehrRandproblemderdeutschenGesellschaftangesehenworden,dasnurwenige Menschenbetrifftundkeinenbesonderenbildungs-,sozial-undarbeitsmarktpolitischen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5914 17. Wahlperiode 25. 05. 2011 Antrag der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Ulla Burchardt, Petra Ernstberger,
Mehr1.WievielelandwirtschaftlicheBetriebeinDeutschlandhabennachEinschätzung der Bundesregierung ein Hofnachfolge-Problem?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11464 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrI. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1.DieBranchederprivatenWach-undSicherheitsdienstestelltnachdemBundesverbandderSicherheitswirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10810 17. Wahlperiode 24. 10. 2012 Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Agnes Alpers, Herbert Behrens, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen,
MehrBÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2889 17. Wahlperiode 09. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Viola von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck (Bremen),
MehrEntwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1936 16. Wahlperiode 23. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes A. Problem und Ziel AlsTrägerdergesetzlichenInsolvenzsicherungderbetrieblichenAltersversorgungzahltderPensions-Sicherungs-VereinaG
MehrSicherung einer gebührenfreien und zukunftsorientierten Pflegeausbildung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11608 17. Wahlperiode 20. 11. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Rawert, Petra Crone, Bärbel Bas, Petra Ernstberger, Dr. Edgar Franke, Elke Ferner, Iris Gleicke,
MehrÜbernahme von Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung für. BezieherinnenundBeziehervonGrundsicherungnachdemZweitenBuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1310 17. Wahlperiode 06. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Markus Kurth, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und
MehrAusbleibende Unterstützung für den Zug der Erinnerung durch die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11227 17. Wahlperiode 25. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
Mehrder Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7339 17. Wahlperiode 18. 10. 2011 Antrag der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Investitionen in Antipersonenminen und Streumunition gesetzlich verbieten
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/5411. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5411 17. Wahlperiode 07. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Ingrid Remmers, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
MehrStand des Aufbaus von Pflegestützpunkten nach 92c des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2291 17. Wahlperiode 25. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hilde Mattheis, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter
Mehr30JahreunterderinIndustriestaatenliegt.JahrfürJahrsterbenMillionenMenschenanKrankheiten,dievermeidbaroderbehandelbarwären.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2135 17. Wahlperiode 16. 06. 2010 Antrag der Abgeordneten Karin Roth (Esslingen), Burkhard Lischka, René Röspel, Dr. Sascha Raabe, Lothar Binding (Heidelberg), Dr. h.
MehrFairen Rohstoffhandel sichern Handel mit Seltenen Erden offenhalten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4553 17. Wahlperiode 26. 01. 2011 Antrag der Abgeordneten Edelgard Bulmahn, Klaus Barthel, Garrelt Duin, Hubertus Heil (Peine), Heinz-Joachim Barchmann, Doris Barnett,
MehrArmutleben (MonitorJugendarmut2010,BundesarbeitsgemeinschaftKatholischeJugendsozialarbeite.V.).AberauchindenStadtstaatenBerlin,Bremen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9462 17. Wahlperiode 27. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrNuklearer Katastrophenfall Internationales Haftungsrecht bei Atomkraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3371 17. Wahlperiode 20. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehrmussindergleichenzeiterledigtwerden.arbeitamabendoderamwochenende,überstundenundständigeerreichbarkeitwerdenzurnormalität.alldas
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11042 17. Wahlperiode 17. 10. 2012 Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Herbert Behrens, Matthias W. Birkwald, Heidrun
MehrVorbemerkung der Fragesteller Mitgliederdersogenanntenno-name-crewhabennacheigenenAngabennebendemzentralenServerfürdasObservationsprogramm
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6829 17. Wahlperiode 23. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Petra Pau, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter und
MehrNicht nachhaltige Geldanlagen bei Pflichtversicherungen im öffentlichen Dienst
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14747 17. Wahlperiode 13. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Agnes Brugger, weiterer
MehrVerbraucherinnen und Verbraucher stärken Marktwächter einführen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13709 17. Wahlperiode 04. 06. 2013 Antrag der Abgeordneten Kerstin Tack, Elvira Drobinski-Weiß, Doris Barnett, Willi Brase, Petra Crone, Ingo Egloff, Petra Ernstberger,
MehrUnisextarife, kollektive Rechnungszinssenkung und Mindestleistungen in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11997 17. Wahlperiode 02. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrEntwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohnes (Mindestlohngesetz MLG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4665 (neu) 17. Wahlperiode 08. 02. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Anette Kramme, Gabriele Lösekrug-Möller, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Petra Ernstberger, Iris
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5795 17. Wahlperiode 11. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
MehrVorgängeundErkenntnissebezüglichderStiftungundderBGRsowiedieunterschiedlichenSichtweisenderFragestellerundderBundesregierungaufdie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9292 17. Wahlperiode 11. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9336 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, weiterer
Mehrwirddieöffentlichehandangesichtsderhaushaltssituationinbundundländernderzeitnichtalleinaufbringenkönnen.diegezieltefinanzierungsolcher
Deutscher Bundestag Drucksache 17/795 17. Wahlperiode 24. 02. 2010 Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Hermann Ott, Kerstin Andreae, Hans-Josef Fell, Katrin Göring-Eckardt, Bärbel Höhn, Maria
MehrMenschenwürdige Lebensbedingungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete sicherstellen Asylbewerberleistungsgesetz reformieren
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11674 17. Wahlperiode 27. 11. 2012 Antrag der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Anette Kramme, Elke Ferner, Rüdiger Veit, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Kerstin Griese,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13664 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten A. Problem und Ziel AngleichungderVerjährungsfristfürdiestrafrechtlicheVerfolgungvonSteuerhinterziehung
MehrZivilrechtlicheAnsprüchevonOpfernsexuellerGewaltaufSchmerzensgeld
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5774 17. Wahlperiode 11. 05. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Ekin Deligöz, Volker Beck (Köln), Katja Dörner, Kai Gehring, Memet Kilic, Agnes Krumwiede,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13402 17. Wahlperiode 08. 05. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
MehrEntwicklung des Förderprogramms für dezentrale Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14536 17. Wahlperiode 12. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrPrivatisierung der TLG IMMOBILIEN GmbH und der TLG WOHNEN GmbH
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13359 17. Wahlperiode 29. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10013
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10147 16. Wahlperiode 21. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13079 17. Wahlperiode 16. 04. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden
MehrBerufshaftpflichtversicherung für ärztliche und nichtärztliche Gesundheitsberufe
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4747 17. Wahlperiode 11. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schwartze, Mechthild Rawert, Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter
MehrZahlreicheAusnahmenbeiderBesteuerungvonStromundanderenEnergieträgernimproduzierendenGewerbefindensichim23.Subventionsbericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10420 17. Wahlperiode 01. 08. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Hans-Josef Fell, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer,
Mehrzu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/3628, 17/3803, 17/4710
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4723 17. Wahlperiode 09. 02. 2011 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Kerstin Andreae,
Mehrfristlosenkündigungherbeizuführen.dieserlaubtdenvermieterinnenundvermieternerleichtertekündigungsmöglichkeitenbeiderordentlichenkündigung.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13098 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Antrag der Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, Volker Beck (Köln), Britta Haßelmann, Memet Kilic, Jerzy
MehrSicherheit beim Luftfrachtverkehr und bei der zivilen Luftfahrt gewährleisten, Engpässe vermeiden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10301 17. Wahlperiode 13. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Lühmann, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter
MehrEntgelte für das Abheben an fremden Geldautomaten für Verbraucherinnen und Verbraucher
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12250 17. Wahlperiode 04. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Lothar Binding (Heidelberg), Ingrid Arndt-Brauer,
MehrExistenzsicherungslücke im Übergang von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II in die Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3283 17. Wahlperiode 12. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Matthias W. Birkwald, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
Mehrihnen ankommen. BereitsseitdemJahr2011stelltderBundübereineum2,8ProzentpunkteerhöhteBundesbeteiligungandenLeistungenfürUnterkunftundHeizungnach
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13663 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7586 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
MehrZur Kennzeichnung des Einsatzes von gentechnisch veränderten Organismen in der Lebensmittelproduktion
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1931 17. Wahlperiode 07. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Wilhelm Priesmeier, Ulrich Kelber, weiterer
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12330 17. Wahlperiode 14. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Sven-Christian Kindler, Katja Dörner, weiterer
MehrPatenschaften zwischen Einheiten der Bundeswehr und Städten, Gemeinden und Landkreisen (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/2688)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4239 17. Wahlperiode 13. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10969 17. Wahlperiode 12. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/2019 17. Wahlperiode 09. 06. 2010 Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Dr. Dietmar Bartsch, Steffen Bockhahn, Roland
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7452 17. Wahlperiode 25. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
Mehrgut oder sehrgut fürdieanlageberatungerreichen.sechsdervoninsgesamt21überprüftenbankenfielenbeiderkontrolle
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6080 17. Wahlperiode 03. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11315 17. Wahlperiode 06. 11. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9194 17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Dr. Barbara Höll, Katja
Mehrbeiderdokumentationspraxisderkontrolltätigkeitdespräsidentenvorgenommen.umeinenübermäßigeneinflusswirtschaftlicherinteressengruppenzu
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11877 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Wolfgang Wieland,
Mehrwirdgeradevonjungenundkleinenfirmenundsogenanntenstartupsgenutztundführtzudeutlichensteigerungsratenbeifirmengründungenin
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1585 17. Wahlperiode 06. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Garrelt Duin, Hubertus Heil (Peine), Ulrich Kelber, weiterer Abgeordneter
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Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8707
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6489 17. Wahlperiode 06. 07. 2011 Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, Caren Lay, Jens Petermann, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5913 17. Wahlperiode 25. 05. 2011 Antrag der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Silvia Schmidt (Eisleben), Elvira Drobinski-Weiß, Hans-Joachim Hacker, Petra Ernstberger,
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