Vereinigungsfreiheit auch bei Tochterunternehmen deutscher Unternehmen sicherstellen
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- Elsa Schenck
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Josip Juratovic, Anette Kramme, Hubertus Heil (Peine), Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Gabriele Lösekrug- Möller, Katja Mast, Thomas Oppermann, Anton Schaaf, Silvia Schmidt (Eisleben), Ottmar Schreiner, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD Vereinigungsfreiheit auch bei Tochterunternehmen deutscher Unternehmen sicherstellen DiegrundlegendenMenschenrechtevonArbeitnehmerinnenundArbeitnehmernwerdeninternationalvonverschiedenenAbkommengeschützt.Hierzugehörenu.a.dieUN-LeitlinienzurWahrungderMenschenrechteinUnternehmen,dieachtILO-KernkonventionenunddieCSR-StrategiederEuropäischen Kommission. Ersterewurdenam16.Juni2011vomMenschenrechtsratderVereintenNationenalssogenannteGuidingPrinciplesonBusinessandHumanRights:ImplementingtheUnitedNations Protect,RespectandRemedy Framework (auch als UN-Leitprinzipien bekannt A.HRC pdf)verabschiedet.DiesePrinzipienzielenaufdieUmsetzung des Protect,RespectandRemedy -Konzeptsab,welchesderMenschenrechtsratderVereintenNationenimJahr2007ausrief.DiesesKonzeptberuhtaufdrei Säulen. 1.Staatliche Schutzverpflichtung (protect) EinStaatistinnerhalbseinerLandesgrenzenzumSchutzderMenschenrechte verpflichtet.imhinblickaufinternationaltätigeunternehmen,dieimjeweiligenstaatansässigsind,istdergeltungsbereichdiesesprinzipsausgeweitet.in diesemfallsolltederstaatdaraufbestehen,dassunternehmenmenschenrechte imzugeihrergeschäftstätigkeitohnejeglicheeinschränkungundsomitauchin allihrentochtergesellschaftenwahren (Prinzip2).Diesgiltalsoauchfürdie BundesrepublikDeutschlandinBezugaufdieAktivitätendeutscherUnternehmen im Ausland. AußerdemsolltenStaatenzusätzlicheMaßnahmenergreifen,umdieWahrung dermenschenrechteinsbesondereinsolchenunternehmenzugewährleisten, diesichinstaatlichembesitzbefindenbzw.vondiesemkontrolliertwerden,die alsdienstleisterfürdenstaatselbstfungieren,oderinformvonexportkrediten oder Risikogarantien staatlich unterstützt werden (Prinzipien 6 bis 8). 2. Respektgebot für Unternehmen (respect) UnternehmensindimZugeallerihrerAktivitätenzurWahrungderMenschenrechteverpflichtet.UnternehmensolltendieMenschenrechteinallenihrenBetriebseinrichtungenwahren,darunterauchdieachtKernkonventionenderILO. DieseVerantwortung bestehtvölligunabhängigvonderfähigkeitbzw.bereit-
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode schafteinesstaates,deneigenenmenschenrechtsverpflichtungennachzukommen und gehtüberdieschlichtebefolgungderlandesgesetzehinaus (Prinzip11).Unternehmenmüssenihrer Sorgfaltspflicht nachkommen,umdieses ZielzuerreichenundMenschenrechtsverletzungen zuerkennen,vorzubeugen, einzudämmen und diesbezüglich Rechenschaft abzulegen (Prinzip 15). 3. Beschwerdemöglichkeiten und Wiedergutmachung (remedy) VonMenschenrechtsverletzungenbetroffenePersonenmüssenBeschwerdemöglichkeiten haben und Wiedergutmachung erlangen können. DieindenachtILO-KernkonventionenfestgelegtenArbeits-undGewerkschaftsrechtesindausdrücklichBestandteilderUN-Leitprinzipien.DasRecht aufvereinigungsfreiheitundaufdiegründungvongewerkschaftenistzudem Bestandteil der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 20, Artikel23) ebensowiedasrechtaufgerechteundbefriedigendearbeitsbedingungen. DieEuropäischeKommissionhatinihrerMitteilungvomOktober2011über eine neue CSR-Strategie die UN-Leitlinien aufgegriffen und die Regierungenaufgefordert,nationaleUmsetzungsplänezuerstellen ( enterprise/policies/sustainable-business/files/csr/new-csr/act_de.pdf).unternehmerischesozialeverantwortungumfasstdabei wieindermitteilungausgeführt Maßnahmen,diedieUnternehmenüberihrerechtlichenVerpflichtungengegenüberGesellschaftundUmwelthinausergreifen. DieseDefinitionist inähnlicherformvomcsr-forumderbundesregierungbestätigtworden, welchespräzisierendfestgestellthat: Unternehmennehmengesellschaftliche Verantwortungwahr,indemsieinsbesondereMitarbeiterinnenundMitarbeiter fairbehandeln,fördernundbeteiligen. InDeutschlanderfolgtdieUmsetzung voncsr-prinzipienfreiwillig.allerdingswurdevielfachgefordert,dieseauf eine rechtlich verbindlichere Basis zu stellen. DieUN-LeitlinienzurWahrungderMenschenrechteinUnternehmenwerden jedochnichtdurchgängigeingehalten.auchtochterunternehmendeutscherfirmensteheninderkritik,wiez.b.solchederdeutschentelekomag,deren größteranteilseignermitüber30prozentüberdirekteundindirektebeteiligungenderbundist.verschiedeneveröffentlichungenundmaterialien (vergleiche hierzuderspiegel47/2012oder Inakzeptabel:WirerwartenBesseres!, BetriebsrätederDeutschenTelekomundKollegenvonVer.ditreffensichmit T-Mobile-BeschäftigtenindenUSA,Mai2012,Gewerkschaftsvermeidungbei T-MobileUSA:Zusammenfassung)überT-MobileUSAhabendenTenor,dass dortdasrechtaufvereinigungsfreiheitundfreieundfairetarifverhandlungen missachtet werde. 1.SowendelautdieserVeröffentlichungen/MaterialienT-MobileUSAsogenannteGewerkschaftsvermeidungs-Praktikenan,umdiegewerkschaftliche OrganisationderArbeitendenzuverhindern.ZumBeispielwürdenBeschäftigte,dieoffenfürdieGewerkschafteintreten,verstärktkontrolliertund GründefürKündigungengesuchtbzw.konstruiert.BeieinerMitarbeiterin, diesichoffenzuihrergewerkschaftcwa (CommunicationsWorkersof America)bekannthabe,seieineWochelangjedesGesprächüberwachtworden. 2.NachdiesenVeröffentlichungenhabedasManagementdasRecht,während derarbeitszeitstellunggegengewerkschaftenzubeziehen,währendesden untergebenenmanagernundmitarbeiternuntersagtsei,abweichendemeinungenzuäußern.dasbedeute,dassdasmanagmenteineoffeneanti-gewerkschaftskampagneführenkönne.aufversammlungen,zuderenteilnahmeallebeschäftigtenverpflichtetwürden,würdediegewerkschaftals unerwünschte DrittePartei bezeichnet.jenäherdiewahlrücke,umsoun-
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/12588 angenehmerwürdederumgangstonbeidenversammlungen,dieohnedie Anwesenheit der Gewerkschaftsbefürworter abgehalten würden. 3.Anti-Gewerkschaftskampagnenwürdendemnachsorgfältigunddetailliert ausgearbeitetundt-mobile-usa-managerwürdenexplizitdaraufgeschult, diegründungvongewerkschaftenimbetriebzuunterdrücken,ohnedabei dasgesetzzubrechen.vieleus-unternehmenbeauftragtenberater,diedaraufspezialisiertseien,dieorganisationsversuchederarbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu bekämpfen. Wir fragen die Bundesregierung: EinhaltungderUN-LeitprinzipienzurWahrungderMenschenrechteinUnternehmen 1.WiebeabsichtigtdieBundesregierung,denUN-PrinzipienzurWahrungder MenschenrechteinUnternehmenimHinblickaufländerübergreifendtätige UnternehmenmitSitzinDeutschlandGeltungzuverschaffenunddamit einer Aufforderung der Europäischen Kommission zu entsprechen? 2.WelcheMaßnahmenbeabsichtigtdieBundesrepublikDeutschlandimEinzelnenzuergreifen,umsicherzustellen,dassländerübergreifendtätigeUnternehmenmitSitzinderBundesrepublikDeutschlandMenschenrechteauch imauslandrespektierenundihrersorgfaltspflichtnachkommen,ummenschenrechtsverletzungen zuerkennen,vorzubeugen,einzudämmenund diesbezüglich Rechenschaft abzulegen? 3.WirddieBundesregierungentsprechenddenAnforderungenderUN-LeitprinzipieneffektiveLeitlinienfürUnternehmenformulieren,wiediesedie Menschenrechte in all ihren Betriebsteilen einhalten können? 4.WirddieBundesregierungentsprechenddenUN-Prinzipien wieauchin einermitteilungdereuropäischenkommissionvomoktober2011 erwogen deutscheunternehmenimhinblickaufihretöchterimausland verpflichten,sichdazuzuäußern,wiejeneihreneinflusszureinhaltungder MenschenrechtegeltendmachenundentsprechendeOffenlegungs-undBerichtspflichten einführen? 5.WelcheBeschwerdemöglichkeitenundWiedergutmachungsmassnahmenim SinnederUN-LeitprinzipienstelltdieBundesregierungPersonenzurVerfügung,dievonMenschenrechtsverletzungendurchdeutscheUnternehmen oderderentöchterimauslandbetroffensind,undsiehtdiebundesregierung HandlungsbedarfimHinblickaufdieEinhaltungderILO-Kernarbeitsnormen in den USA? 6.WelchegesetzlichenÄnderungenplantdieBundesregierung,umKlagenvon ArbeitnehmerinnenundArbeitnehmernzuermöglichen,wenndieKernarbeitsnormenderILOinTochterunternehmendeutscherKonzerneimAusland verletzt werden? Verantwortung des Bundes bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung 7.InwieweitsiehtdieBundesregierungeinebesondereVerantwortungdeutscherUnternehmen,aufdieEinhaltungfundamentalerMenschen-undArbeitsrechteinihremUnternehmenundbeiihrenUnternehmenstöchternim Ausland zu achten? 8.AufwelcheArtkommtdieBundesregierungihrerVerantwortunghinsichtlichderEinhaltungfundamentalerMenschen-undArbeitsrechtebisher nach?
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode WelcheweiterenSchrittesindangesichtsderTatsachegeplant,dassdie BundesrepublikDeutschlanddirektundindirekteinenAnteilvonüber 30ProzentanderDeutschenTelekomAGhält,underwächstentsprechend denun-leitprinzipienhierauseinebesondereverpflichtungderbundesregierung,aufdieeinhaltungdermenschenrechtedurchdasunternehmen und dessen ausländische Töchter zu achten? 9.InwieweitwirktderVertreterdesBundesministeriumsderFinanzenimAufsichtsratvonUnternehmenmitBundesbeteiligungdaraufhin,dassdasUnternehmenseinerVerantwortungimSinnederUN-Leitprinzipiengerecht wird? Welche Maßnahmen wurden in der Vergangenheit im Einzelnen getroffen? 10.SetztsichderVertreterdesBundesministeriumsderFinanzenentsprechend denun-leitprinzipienimaufsichtsratderdeutschentelekomagdafür ein,ummenschenrechtsverletzungenzuverhindernundinsbesonderedie EinhaltungderGrundrechteaufVereinigungsfreiheitundfaireTarifverhandlungenbeispielsweisebeiausländischenTöchternwieT-MobileUSA sicherzustellen,undplantdiebundesregierung,inkonfliktfälleneineaktive Rolle zu spielen? Wenn ja, wie will sie diese ausfüllen? Wenn nein, warum sieht sie keinen Handlungsbedarf? Einhaltung von ILO-Kernkonventionen und -grundprinzipien 11.MitwelchenMaßnahmensetztsichdieBundesregierungdafürein,dervon derbundeskanzlerindr.angelamerkelinihrerredevorderilo-arbeitskonferenzam14.juni2011betontenbedeutungvonsozialpartnerschaft, SozialemDialogundvonfreienGewerkschaftenweltweit ( wcmsp5/groups/public/---ed_norm/---relconf/documents/ meetingdocument/ wcms_ pdf) Geltung zu verschaffen? MitwelchenMaßnahmensetztsichdieBundesregierungfürdieEinhaltung dieserprinzipienindeutschenunternehmen,insbesonderesolchen,andenen sie maßgeblich beteiligt ist, ein? 12.WiebeurteiltdieBundesregierunginihrerFunktionalsAnteilseignerinvor demhintergrund,dassdiebundeskanzlerindr.angelamerkelinihrer Redeam14.Juni2011vorderILO-ArbeitskonferenzdieBedeutungderSozialpartnerschafthervorgehobenunddieWichtigkeitderZusammenarbeit mitgewerkschaftenindeutschlandbetonthat,dieaussagevont-mobile USA: WirrespektierendieEntscheidungderBeschäftigtenfüreineGewerkschaft.Nichtsdestotrotzbleibenwirüberzeugt,dassesbesserfürdie BeschäftigtenvonT-MobileunddesUnternehmensist,wennManagement undbeschäftigteineinerdirektenbeziehungbleiben (unter anderem doc4fd7e63b3eadd txt?viewmode=fullstory,sowiediverse Rund- s an Beschäftigte von T-Mobile)? Aktionsplan CSR der Bundesregierung 13.InwieweitbeteiligtsichdasBundesministeriumderFinanzen,welchesals AnteilseignervertretereinMitgliedimAufsichtsratderDeutschenTelekom AGstellt,am AktionsplanCSR derbundesregierung ( 14.Wurdebzw.istbeabsichtigt,demBundesministeriumderFinanzenzur DurchsetzungderUN-LeitprinzipiendieAufgabezuübertragen,inUnter-
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/12588 nehmenmitbundesbeteiligung,dieeinhaltungderilo-kernarbeitsnormen zu gewährleisten? Wenn ja, wie soll dies umgesetzt werden? Wennnein,warumnicht,undwersolltestattdessendieGewährleistung übernehmen? 15.HältdieBundesregierungeineeffektiveFörderungvonFrauenohnedieGewährungelementarerArbeitnehmerrechtevordemHintergrundfürmöglich,dassdieDeutscheTelekomAGinderBroschüre CSRinGermany ( CSR-IN-GERMANY_Broschuere_2012.pdf)desBundesministeriumsfür ArbeitundSozialeszwaralsVorreiterininSachenFrauenförderunggelobt wird,abergleichzeitigkritisiertwird,dassden incallcenternüberwiegendweiblichen BeschäftigtenvonT-MobileUSAgroßeHindernissebei der gewerkschaftlichen Organisation in den Weg gelegt würden? Berlin, den 27. Februar 2013 Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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