Verbraucherinnen und Verbraucher stärken Marktwächter einführen

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Kerstin Tack, Elvira Drobinski-Weiß, Doris Barnett, Willi Brase, Petra Crone, Ingo Egloff, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Gabriele Groneberg, Rolf Hempelmann, Ulrich Kelber, Astrid Klug, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Holger Ortel, Heinz Paula, Dr. Wilhelm Priesmeier, Mechthild Rawert, Gerold Reichenbach, Rolf Schwanitz, Dr. Carsten Sieling, Dr. Marlies Volkmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD Verbraucherinnen und Verbraucher stärken Marktwächter einführen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1.DiesozialeMarktwirtschaftistausdemLotgeraten.ObEnergieanbieter- Pleite,Lebensmittelskandale,unbenötigteIGeL-Leistungen (IGeL:IndividuelleGesundheitsleistungen),derMissbrauchvonDatenoderdieAbzockeam Bankschalter:SkandalezulastenderVerbraucherinnenundVerbraucher reißennichtab.diemärktesindimmervielfältigerundintransparenterund derkonsumalltagdermenschendamitimmerkomplexergeworden.anbieter-undverbraucherseitesindnichtaufaugenhöhe.dieinformationsmasse kannvonverbraucherinnenundverbrauchernselbstdannnichtmehrin Gänzeverarbeitetwerden,wennsievollständigoffengelegtwird.Zwischen UnternehmenundVerbraucherinnenundVerbrauchernisteinUngleichgewichtentstanden,dasnichtnurFragenvonGerechtigkeitundgesellschaftlichemZusammenhaltaufwirft,sonderndasFunktionierendesMarktmodells selbst gefährdet. 2.DertechnischeFortschritt,dieGlobalisierungunddieLiberalisierungvieler MärkteerforderneineNeuausrichtungderAufsichtsstrukturen.NeuentstehendeMärkteohnefunktionierendeverbraucherorientierteAufsichtwerden allzuoftvonbetrügern,aberauchvonnormalenunternehmengenutzt,um sichzulastenderverbraucherinnenundverbraucherzubereichern.dabei reichtdasspektrumvonderabzockeimtelekommunikationsbereich,über denvertriebvonundurchsichtigenfinanzproduktenbiszugeschäftsmodellenbeienergieversorgern,dieeinemschneeballsystemgleichen.woüberhaupteinestaatlicheüberwachungexistiert,werdendiemärktehäufiglediglichauswettbewerbs-oderkartellrechtlicherperspektivebeaufsichtigt.die PolitikerreichenderartigeProblememeisterst,wenndieerstenSkandaleeingetretensind.Dasreichtnichtaus.FüreineeffektiveVerbraucherpolitikmüssenBehördeninallenTeilmärktendieMöglichkeiterhalten,zugunstenvon VerbraucherinnenundVerbrauchernundeinemfunktionierendenMarkteinzugreifenundmissbräuchlicheMarktpraktikenzuunterbinden.Zielmussein bessererschutzderverbraucherinnenundverbraucherdurcheffektivorganisierte,verbraucherorientiertestaatlicheaufsichtsstruktureninallenteilmärkten sein.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3.UnterstützungerhaltenVerbraucherinnenundVerbraucherschonheutedurch Verbraucherorganisationen,wiez.B.dieVerbraucherzentralen,denMieterbundoderdieStiftungWarentest,dieVerbraucherinnenundVerbraucherinformieren,beraten,unterstützenundrechtlichenBeistandleisten.VerbraucherzentralenhabendanebeninEinzelfällendieMöglichkeit,imRahmenvon sogenanntenverbandsklagenrechtlicheansprüchefürmehrerepersonen oderdieallgemeinheitgeltendzumachen.vereinzeltvertretensiebereits heutedieinteressenderverbraucherinnenundverbraucheringremienund Aufsichtsorganen.AuffälligkeitenundMarktproblemeberichtensieandie PolitikundmachenaufnötigeGesetzesinitiativenaufmerksam.Siesind staatlichbeauftragte,gemeinnützigeorganisationen.dierollederverbraucherzentralensowieihresbundesverbandeshateinenenormenstellenwert auchalsinteressenvertretungderverbraucherinnenundverbrauchererlangt. InzahlreichenzentralenBereichensinddieInteressenderVerbraucherinnen undverbraucherheutejedochnochnichtvertreten.entweder,weilinwesentlicheninstitutionenkeinemitspracherechtebestehen,oderaufgrundfehlender Durchsetzungsmöglichkeiten von kollektiven Verbraucherinteressen. DieVerbraucherzentralensollendaherinihrerArbeitbestärktundzuMarktwächternausgebautwerden.DafürerhaltensiealsRegelförderungzusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt. 4.Inden70er-JahrenwurdedasVerhältnisvonStaatundZivilgesellschaftunter demmotto MehrDemokratiewagen neudefiniert.dahinterstandnichtnur dasbewusstsein,dassstaatlichebehördennichtallegesellschaftlichenproblemeselbstbeseitigenkönnenundsollen.zivilgesellschaftlicheorganisationensindnahandenmenschenundihrenbedürfnissenundentwickelnoft kreativelösungen,umproblemezubeseitigen.einedemokratisierungder sozialenmarktwirtschafthattedeshalbdasziel,mithilfedieserverbände Probleme an der Wurzel zu erkennen und abzustellen. 5.EinemoderneVerbraucherpolitikmussandieseTraditionanknüpfenundden bestehendenordnungsrahmenfortentwickeln.esistanderzeit,dieverbraucherorganisationenunddasihnenzurverfügungstehendeinstrumentarium weiterzustärken,umdiesozialemarktwirtschaftwiederinslotzubringen. DieVerbraucherzentralenundihrBundesverbandsollendazuindenTeilmärktenEnergie,Finanzen,Gesundheit,digitaleWeltundLebensmittelzum zivilgesellschaftlichen Marktwächter ausgebaut werden. Marktwächter sindstaatlichbeauftragte (d.h.geförderteundvomstaatbenannte)zivilgesellschaftlicheverbraucherschutzorganisationenohnehoheitlichebefugnissewiedieverbraucherzentralen,dieinallenwichtigenfeldern Energie,Finanzen,Gesundheit,digitaleWeltundLebensmittel denmarkt beobachten,unlauterepraktikenaufspüren,hinweisesystematischerfassen, MissständeandiestaatlicheAufsichtweitergebenundzugunstenderVerbraucherinnenundVerbraucherauchjuristischgegenunseriöseAnbietervorgehen. DieAufgabendieserMarktwächterlassensichmitdensechs B s skizzieren: Die Marktwächter sollen beobachten:mitsystematischenmarktstudien,stichproben,verdeckten Erhebungen,Testkäufen,FokusgruppeninterviewsundverhaltensökonomischenAnalysenverbraucherpolitischeDefiziteundFehlentwicklungen aufdenmärktenaufspüren,erkenntnisseandererinstitutionenwieder StiftungWarentestodereinemwissenschaftlichenVerbraucherpanelaufgreifensowiedieErkenntnisseausderVerbraucherberatungundden Beschwerdeportalen systematisch erfassen und auswerten; beraten:beratungsangeboteausbauen,informationsportaleaufbauen, ChecklistenzurVorbereitungvonKonsumententscheidungeneinrichten,

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/13709 Informations-Apps (Applikationen)fürVerbraucherinnenundVerbraucher erarbeiten; bewerten:dieeinhaltungvonverbraucherrechtendurchunternehmen bewerten;dietransparenzundvergleichbarkeitvonangebotenbeurteilen;rechtmäßigkeitvonallgemeinengeschäftsbedingungen (AGB)und Werbungprüfen;GeschäftsmodelleaufSeriositätuntersuchen;VerständlichkeitvonAnbieterinformationenbeurteilen;Wettbewerbssituationund VerteilungseffektevonMaßnahmenbewerten;systematischeAuffälligkeiten,aberauch Best-Practice -Beispieleidentifizieren;dieFolgenvon gesetzlichenregelungenaufmarktdesignundverbraucherverhaltenprüfen;erkenntnissezurberatungderpolitikgenerieren;selbstverpflichtungen,gesetzlicheregelungenoderinternationalevereinbarungenauf Effektivität prüfen und kollektivrechtliche Maßnahmen vorbereiten; bearbeiten:diemarktwächtersollenhinweiseaufstrukturelleverbraucherproblemeundsystematischeauffälligkeitenineineminstitutionalisierteninformationsaustauschandieaufsichts-undregulierungsbehördenweitergeben.damitdermarktwächternichtzueinemstumpfen SchwertimAufsichtssystemwird,mussermitInitiativrechtengegenüber deraufsichtausgestattetwerden.diesbeinhalteteinemeldungetwaiger Unstimmigkeiten,welchesodannvonderBehördegeprüftundbeschieden werden muss. DarüberhinaussollendieMarktwächterLageberichtezudenTeilmärkten veröffentlichen,handlungsempfehlungenfürdiepolitikentwickelnund im Gespräch mit der Wirtschaft Lösungsmöglichkeiten entwickeln; bekämpfen:mitabmahnungenundunterlassungsklagenzivilrechtlich gegenrechtswidrigemarktpraktikenvorgehen;kollektivzuunrechterlangtevermögensvorteileundunrechtsgewinneabschöpfen;muster-und ggf.sammelklagenführen;vorunseriösenanbieternundgeschäftsmodellen warnen; beteiligen:inbeiräten,aufsichtsräten,fachbeirätenundanderenrelevantengremiendieerkenntnissedermarktwächtereinbringenunddamit dieinteresseninstitutionellvertreten.besondererelevanzerlangtdiebeteiligung in Gremien der relevanten Aufsichtsbehörden. 6.DieMarktwächterübernehmenvorallemeineFunktionalsSensorundFrühwarnsystemfürsystemische nichtnurindividuelle Verbraucherprobleme. DieArbeitderAufsichts-undRegulierungsbehördenwirddurchdieHinweisederMarktwächtervorbereitetunderleichtert.DasKonzeptderMarktwächterverzahntdamitneudiezivilgesellschaftlichemitderstaatlichen Kontrolle undbestimmtdasverhältniszwischenmarkt,staatundzivilgesellschaft auf eine bisher nicht dagewesene Weise. 7.DieTeilmärkteFinanzen,Energie,Gesundheit,Lebensmittelunddigitale Welt/TelekommunikationunterscheidensichinMarktdesign,AufsichtsstrukturenundVerbraucherproblementeilweiseerheblich.DieAnforderungenaneineverbraucherorientierteReformderstaatlichenMarktaufsichtund denausbauderverbraucherorganisationenundihresrechtlicheninstrumentariums sind deshalb von Teilmarkt zu Teilmarkt unterschiedlich. 8.UmdieBeteiligungallerMarktteilnehmersicherzustellen,werdendieMarktwächtervonFachbeirätenbestehendausVerbrauchervertretern,Anbietern undwissenschaftbegleitet.derjeweiligefachbeiratwirddiemarktwächter beratend unterstützen.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Finanzen 9.MissständeaufdemFinanzmarktschadendeutschenVerbraucherinnenund Verbrauchern.DieseschmerzhafteErfahrungmusstenvieleVerbraucherinnenundVerbraucherimZugederFinanzmarktkrisemachen.IhrVertrauen indieseriositätdesfinanzmarktesundseinerakteureistseitdemstarkbeschädigt.dievonfinanzdienstleisternangebotenenproduktesindhäufig kompliziert.etwaigenachteilekönnenverbraucherinnenundverbraucher kaum feststellen. GeradenachdenErfahrungeninderFinanzmarkt-undWährungskriseist esvonherausragenderbedeutung,dassverbraucherinnenundverbraucher in den Geldverkehr und den Finanzmarkt vertrauen. VerbraucherinnenundVerbraucherinvestierenauchheutenochaufgrund falscherberatungodermangelhafterprodukteinkapitalanlagen,dienicht zuihrerökonomischenundsozialensituationpassen.aufgrunddervielzahlundderkomplexitätderfinanzprodukteistdenverbraucherinnenund VerbraucherneinhinreichendobjektiverVergleichverschiedenerFinanzprodukteschwermöglich.InsbesonderedierichtigeErfassungvonErträgen,KostenundRisikenbereitetdurchschnittlichenVerbraucherinnenund Verbrauchern erhebliche Probleme. Insgesamtistfestzustellen,dassderMarktderFinanzproduktefürdieVerbraucherinnenundVerbrauchernichtmehrtransparentist.Sorgtefrüherdie VersicherungsaufsichtdurchPrüfungundGenehmigungderProduktedafür,dassauchdasInteressederKundenberücksichtigtwurde,findetheute die Aufsicht nur noch in Missbrauchsfällen statt. DaeinevorgelagerteGenehmigungspflichtderProduktenichterfolgt,muss derschutzvoranbietern,diefinanzproduktefalschoderbeschönigtdarstellen,teildessystemsdernachgelagertenmissbrauchskontrollewerden. Dazureichtesnichtaus,aufgeltendesRechthinzuweisenunddieMissbrauchskontrolledenGerichtenzuüberlassen.Eineeigenverantwortliche EntscheidungkönnenVerbraucherinnenundVerbrauchernurdanntreffen, wennsievorfalschdarstellungengeschütztsind.derfinanzmarktmuss deshalbderartausgerichtetwerden,dassdenteilnehmerneinefreieentscheidungmöglichist.insbesonderemusseineproduktvergleichbarkeit klarundeinfachmöglichseinundallekostenundrisikendeutlichausgewiesenwerden.einheitlicheproduktinformationsblätterkönnenhierfür hilfreichsein.danebenmusseineinstitutioninstalliertwerden,diepräventiv Missstände aufspürt. EinestaatlichfinanzierteStelle,dieMarktverhaltenbeobachtetundMarktverfehlungenmeldet,istinsbesonderedannvonbesondererRelevanz,wenn dieaufsichtdiesnichtleistenkann,weilsiehierzuzuweitentferntvom Verbraucherangesiedeltist.EsmussdahereinunabhängigerMarktwächter eingeführtwerden,dessenfunktioninersterliniedarinliegt,marktverfehlungenaufzuspürenunddieseandieaufsichtsbehördeweiterzuleiten.zur detailliertenausgestaltungderumsetzungdesfinanzmarktwächterkonzeptswirdaufdenantrag Verbraucherschutzstärken Finanzmarktwächter einführen (Bundestagsdrucksache 17/8894) verwiesen. Energie 10.DerEnergiemarktbefindetsichimUmbau,umdieEnergiewendemitdem ZieleinesunumkehrbarenAtomausstiegs,derReduzierungdesEinsatzes fossilerenergien,derversorgungssicherheitundderenergieeffizienzzu erreichen.dabeistehendiefragennachderbezahlbarkeit,dergerechten

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/13709 KostenverteilungundSozialverträglichkeitsowieeinerlangfristigenInvestitionssicherheitfürdieVerbraucherinnenundVerbraucherimMittelpunkt. PrivathaushaltewechselnihrenEnergieversorgerselten.Zirka40Prozent derkundenbeziehenweiterhindenteurengrundversorgungstarif.ein WettbewerbimPrivatkundengeschäftexistiertsomitnureingeschränkt.ZudemistderTransformationsprozessausVerbrauchersichtmitvielenUnsicherheitenundneuenMarktelementenverbunden.DiezunehmendeKomplexitätdesMarktdesignsundderPreisbildungsmechanismenführtzu neuenangebotenvonenergiedienstleistungenundneuensekundärmärkten (Tarifrechner,Energiemakler,privatisiertesMesswesen).DieRegulierungs-undAufsichtsbehördenverfügennichtübereinMandatzumSchutz vonkollektivenverbraucherinteressen,dieinstitutionalisiertevertretung der Verbraucherinteressen in der Bundesnetzagentur ist unterentwickelt. Hinzukommt,dassdergesamteProzessderkünftigenEnergieversorgung und-verwendungsichwesentlichstärkeralsbisheraufdiezivilgesellschaft stützenmuss.deshalbbrauchenverbraucherinnenundverbrauchereine stärkerelobby.somüssensiezumbeispielauchanderausgestaltungder künftigen Marktbedingungen beteiligt werden. BeiderStrompreisentwicklungwerdendieInteressenderVerbraucherseite bislangnichtausreichendvertreten.tarifeundallgemeinegeschäftsbedingungen (AGB)bedürfenebensoeinerverbraucherpolitischenPrüfung,wie diepraxisderenergieverbrauchskennzeichnung.dermarktwächtersolldie unterschiedlichentarifangebotebewerten,diepreisgestaltungüberagb, Anbieterinformationen,LockvogelangeboteunddasKundenbeschwerdemanagementprüfen,Verbraucherbedürfnisse,Wechselverhaltenunddie PraxisdesAnbieterwechselsbeobachtensowiedieRahmenbedingungen fürinvestitioneninsanierungunddieentwicklungneuertechnologienaus Verbrauchersichtkritischbegleiten.DurcheinesystematischeAufbereitung undauswertungderenergieberatungkannerhinweisefürtypischeverbraucherprobleme am Energiemarkt sammeln. WegendesProzessrisikossinddieVerbraucherorganisationenbishernicht inderlage,anträgeaufprüfungetwaigenmissbräuchlichenverhaltens gemäßden 31,66desEnergiewirtschaftsgesetzes (EnWG)zustellen. DievielfachangewendetenkollektivenRechtsmittelAbmahnungundKlage müssendurcheinereformdergewinnabschöpfungsverfahrenergänztwerden (vgl. hierzu Bundestagsdrucksache 17/11065). DieBeispieleTelDaFaxundFlexstromzeigen,dassesimmernochaneiner verbraucherorientiertenaufsichtamenergiemarktfehlt.diebundesnetzagenturmussdamitbeauftragtwerden,aufdemenergiemarktintransparentetarif-undunseriösegeschäftsmodellezukontrollierenundggf.zu untersagen.zudembrauchenwireininitiativrechtfürdieverbraucherverbändegegenüberderjeweiligenaufsichtundfunktionierendeverbraucherbeirätemiteffektivenrechten.darüberhinausmussdermarktwächtereine Beschwerdeberechtigung nach 88 EnWG erhalten. Digitale Welt/Telekommunikation 11.UnterdemBegriffdigitaleWeltbreitetsicheinkomplexerMarktaus,der vomonlinehandelbiszusozialennetzwerkenreichtundvonhohermarktdynamik,permanentemtechnologischemfortschrittundgeringerregulierunggeprägtist.diemarktdurchlässigkeitwirddurchus-amerikanische Oligopolegefährdet;aufgrunddessteigenden (internationalen)wettbewerbsdruckswerdengrundsätzewienetzneutralität,datensparsamkeit und informationelle Selbstbestimmung zunehmend in Frage gestellt.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DasVerhaltenvonVerbraucherinnenundVerbraucherninderdigitalen WeltunterscheidetsichschondeshalbvonsonstigemVerbraucherverhalten, weilsiekeinrealesgegenüberhaben,dessenreaktionensieinihrhandeln einbeziehenkönnten.dementsprechendbedarfeseinesbesondershohen Schutzniveaus für Verbraucherinnen und Verbraucher. DieLiberalisierungdesTelekommunikationsmarkteshatzueinemWettbewerbmithohemMargendruckundsinkendenPreisengeführt.Überkomplexe,teilweiseundurchsichtigeAngebote,komplizierteAGBsund anhaltendeproblemebeimanbieterwechselführendazu,dassderbereich TelekommunikationnachwievordiemeistenVerbraucherbeschwerden verzeichnet. DerMarktwächtersollTarife,AGBs,Anbieterinformationen,Werbungund Marketinguntersuchenundbewerten,dasAnbieterverhaltenimBereich Vertragskündigung,Anbieterwechsel,Beschwerdemanagement,Zugangzu digitalendiensten,netzneutralitätunddenumgangmitkunden-undnutzerdaten beobachten. ImBereichDatenschutzsollderMarktwächterz.B.dieSicherheitbeimmobilenBezahlenbewerten,diePraxisbzw.EntwicklungvonSelbstverpflichtungserklärungenbeobachtenunddurcheineMitarbeitinNormungsorganisationenaufdieDatenschutzfreundlichkeitvontechnischenEntwicklungen hinwirken.dieklagebefugnisin 2desUnterlassungsklagengesetzeswird aufdatenschutzrechtlicheverstößeausgeweitet,umdierechtmäßigkeitvon Datenschutzbestimmungen gerichtlich überprüfen lassen zu können. DurcheineVeröffentlichungvon Best-Practice -BestimmungenimBereichderAGBsvonE-Commerce-AnbieternsowiederenDatenschutzbestimmungensollderMarktwächterzumErreichendesZielseinerbesseren Allgemeinverständlichkeit von AGBs beitragen. DieBundesnetzagenturalsRegulierungsbehördehatnachundnachdiverse ZuständigkeitenimBereichTelekommunikationerhalten,diesie z.b.im BereichderunerlaubtenTelefonwerbung auchnutzt.gleichwohlverfügt sienurübereinbegrenztesverbraucherpolitischesmandatundzielkonflikte zwischen Wettbewerber- und Verbraucherinteressen bestehen fort. DieBundesnetzagenturmussmitderAufgabedesSchutzeskollektiverVerbraucherinteressenausgestattetwerden.DerMarktwächtergibtHinweise aufmarktmissbrauchandiebundesnetzagenturweiter,diedieseprüftund Maßnahmen ergreift bzw. ihre Entscheidung veröffentlicht. Gesundheit 12.AusVerbrauchersichtsollteeinGesundheitssystemeineoptimalemedizinischeVersorgungfüralleumfassen.DaessichumeinesolidarischeKrankenversicherunghandeltundmitdenVersichertengeldernsorgsamumzugehen ist,könnennurdieleistungenerstattetwerden,diefürdiegesundheitsversorgungnotwendig,zweckmäßigundwirtschaftlichsind.einkriteriumfür dieauswahlistdabei,obsieeinenwissenschaftlichnachgewiesenennutzenhaben.indenletztenjahrenhatsicheingesundheitsmarktmitdarüber hinausgehendegesundheitsleistungenentwickelt,zumbeispielimbereich derzahnärztlichenleistungen,beiigel,wahlleistungenimkrankenhaus, beirezeptfreienmedikamenten,nahrungsergänzungsmittelnundprivaten (Pflege-)Zusatzversicherungen.DieKostenfürdieseAngebotezurFörderungoderAbsicherungderindividuellenGesundheitwerdenalleinevonden VerbraucherinnenundVerbrauchernübernommen.Esisteinwachsender Markt:dieprivatenAusgabenfürGesundheitsdienstleistungenund-waren steigen seit Jahren.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/13709 ImGesundheitssystemexistierteineInformationsasymmetriezuUngunstenderPatientinnenundPatienten.ErstenshandeltessichbeimedizinischenLeistungenum Vertrauensgüter.Dasheißt,dieQualitätderTherapienundMedikamentekanndurchdiePatientinnenundPatienten selbst nachkaufbzw.erbringung kaumbeurteiltwerden.aucheineausweitungvoninformation,beratungundorientierungändertgrundsätzlichnur wenigdaran.zweitensbefindensichdiebetroffenenalskrankeineinerbesonders verletzlichen Position,wasdieGeltendmachungvonRechten oderdasverhandelnüberleistungenoftunmöglichmacht.daheristdas Verbraucherverhalten im Gesundheitsmarkt nur begrenzt rational. DieStrukturendesGesundheitsmarktesderprivatzuzahlendenZusatzangebotesinddurchwenigPreis-undQualitätswettbewerbundkaumetablierteMechanismendesQualitätsvergleichsgekennzeichnet.DerMarktwächtersolldeshalbdieimRahmenderBeratungenderUnabhängigen PatientenberatungundderVerbraucherzentralenerfasstenBeschwerden statistischaufbereitenundauswerten.darüberhinaussollerdurchdenaufbaueinesinternetbasiertenanonymenbeschwerdeportalsentsprechend dem CriticalIncidentReportSystem HinweisebezogenaufdieAufgaben des Marktwächters sammeln. UmdiePositionderPatientinnenundPatientenzuverbessern,sollder MarktwächterdieTransparenz,RechtskonformitätundVergleichbarkeit vonangebotenfürselbstzahlerleistungenbewerten,gutachtenundberichtevondrittenausverbrauchersichtauswertenundaufbereiten,folgen vonrabattverträgenundhonorarvereinbarungenfürverbraucheruntersuchen,dierechtmäßigkeitvonversicherungsklauselnundwerbungprüfenundggf.abmahnenunddiedurchschaubarkeitvontarifstrukturenbei WahltarifendergesetzlichenKrankenversicherungsowiebeiprivatenZusatz-undVollversicherungenverbessern.ErsollsystematischeQualitätsmängel,aberauch Best-Practice -BeispieleidentifizierenundVorschläge zurverbesserungdenjeweiligenaufsichtsbehörden,dembundesversicherungsamt,denzuständigengesundheitsministerienderländer,derbundesanstaltfürfinanzdienstleistungsaufsicht,demgemeinsamenbundesausschuss,denkammernderärzteundapothekersowiederpolitikvorlegen. ImBereichderNahrungsergänzungsmittelsollderMarktwächterüberprüfen,obWirkung,Nutzen,ZulassungsverfahrenundKontrollenausreichend sindundgegebenenfallsdafürsorgen,dasssiealsarzneimitteleingestuft werden. DieRegulierungundBeaufsichtigungdesMarkteserfolgtinderRegel durchdieakteurederselbstverwaltung (Krankenkassen,Versicherer, ÄrzteundandereGesundheitsberufe),Interessenkonfliktesindvorprogrammiert.DeshalbisteinestarkeInteressenvertretungfürVerbraucherinnenundVerbrauchernebendemGemeinsamenBundesausschussauchin anderengremienderselbstverwaltungessentiell,zumbeispielindenlenkungsgremienderstationärenundsektorübergreifendenqualitätssicherung auflandesebene,indenqualitätskommissionenderkassen(zahn)ärztlichenvereinigungenauflandesebeneunddenqualitätsgremienderlandesärztekammern. Lebensmittel 13.DerLebensmittelmarktistdurchintensivenPreiswettbewerbundhohen Margendruckgekennzeichnet.ImmerwiederkehrendeLebensmittelskandalezeigenseineAnfälligkeit.DieAusstattungderLebensmittelkontrollbehördenistunzureichend.ÜberkomplexeAnbieterinformationenunddie VerwendungvonteilweiseverwirrendenAbbildungenundVerkehrsbe-

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode zeichnungenaufderverpackungverhinderntransparenzfürdieverbraucherinnenundverbraucheraufdemlebensmittelmarkt.dieleitsätzedes DeutschenLebensmittelbuchesüberdieZusammensetzungundKennzeichnungvonLebensmittelnentsprechennichtimmerdenErwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher. DerMarktwächtersolldieErfahrungenderErnährungs-undVerbraucherberatungderVerbraucherzentralen (in2012fast18000anfragen)unddie VerbraucherbeschwerdenaufdemPortalwww.lebensmittelklarheit.de systematisierenundauswerten.zusammenmitdenergebnissenweiterer, repräsentatiververbraucherbefragungenkönnensiezueinerverbraucherorientierenreformvonkennzeichnungenundgütesiegelnbeitragenund als Grundlage für Abmahnungen und Klagen Verwendung finden. DerMarktwächtersollsystematischeAuffälligkeiten,z.B.systematische Qualitätsmängel,aberauch Best-Practice -Bespieleidentifizieren,VorschlägezurVerbesserungdesLebensmittelrechtserarbeitenundzueiner besseren Verbraucherinformation beitragen. DievielfachangewendetenkollektivenRechtsmittelAbmahnungundKlage müssendurcheinereformdergewinnabschöpfungsverfahrenergänztwerden (vgl. hierzu Bundestagsdrucksache 17/11065). II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.dieVerbraucherzentralenundihrenBundesverbandsukzessivemitMarktwächterfunktionenindenBereichenFinanzen,Energie,digitaleWelt/ Telekommunikation,LebensmittelundGesundheitauszustatten.DieMarktwächtersollenbeobachten,beraten,bewerten,bearbeiten,bekämpfenund beteiligen; 2.dieAufgabenderAufsichts-undRegulierungsbehördenindenBereichen Finanzen,Energie,digitaleWelt/Telekommunikation,Lebensmittelund Gesundheit hin zu einer verbraucherorientierten Marktaufsicht zu erweitern; 3.durchdasMarktwächterkonzeptdiezivilgesellschaftlichemitderstaatlichen Kontrolle neuzuverzahnen.dazuprüfenundbescheidendieaufsichtsundregulierungsbehördendieinitiativendermarktwächterundergreifen Maßnahmen bzw. begründen ihre Entscheidung; 4.jedenMarktwächterdurcheinenFachbeirat,bestehendausVerbrauchervertretern, Anbietern und Wissenschaft, zu begleiten; 5. die Marktwächter sukzessive aufzubauen. Dafürsollenunteranderembiszu20ProzentdervomBundeskartellamt verhängtengeldbußenwegenkartellrechtsverstößenzweckgebundender DeutschenStiftungVerbraucherschutzzugewiesenwerden.NachderAufbauphasesollenfürdieArbeitderMarktwächterinsgesamt50Mio.Euroals Regelförderung bereitgestellt werden. Berlin, den 4. Juni 2013 Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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