Ausbeuterische Kinderarbeit auf nationaler und internationaler Ebene wirksam bekämpfen

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Christoph Strässer, Petra Crone, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/6545 Ausbeuterische Kinderarbeit auf nationaler und internationaler Ebene wirksam bekämpfen Vorbemerkung der Fragesteller DieÜbereinkommen138und182derInternationalenArbeitsorganisation (ILO)ächtenweltweitKinderarbeit.DennochbestehtdasProblemderausbeuterischenKinderarbeitunverändertinvielenLändernfort.Nachaktuellen SchätzungenderILOarbeitentäglichweltweit215MillionenKinder,davon rund115millionenuntergefährlichenundausbeuterischenbedingungen. 53 Millionen dieser Kinder sind jünger als 14 Jahre. NachwievorgelangenProdukte,diedurchausbeuterischeKinderarbeitim SinnedesILO-Übereinkommens182entstandensind,aufdendeutschen Markt.Diesbetrifftvorallemlandwirtschaftlicheundindustriellgefertigte Produkte (z. B. im Textilbereich, im Bergbau und in Steinbrüchen). IndenvergangenenJahrenhabenvieleLänderundKommunenMaßnahmen ergriffen,umdiebeschaffungvonproduktenausausbeuterischerkinderarbeitzuverhindern.einwichtigerschrittwardienovellierungdesvergaberechts,durchdiesoziale,ökologischeundinnovativekriterienbeiderauftragsvergabeberücksichtigtwerdenkönnen.nachwievorgibtesjedochmeldungenbeispielsweiseüberindeutschlandverwendetegrabsteineoderpflastersteine, die durch ausbeuterische Kinderarbeit entstanden sind. DieBundesregierungmussdaherweitereMaßnahmenergreifen,umdieinternationalbestehendenVerpflichtungenwirksamumzusetzen.Deutschland muss zudem eine Vorreiterrolle beim Kampf gegen Kinderarbeit einnehmen. 1.WelchenationalenundinternationalenMaßnahmenhatdieBundesregierungaufBasisderEntschließungdesBundesrates309/10 (Beschluss)zur VerhinderungdesMarktzugangsvonProduktenausausbeuterischerKinderarbeit vom 9. Juli 2010 ergriffen, und wenn nicht, warum nicht? DieBundesregierungunterstütztnachdrücklichdaspolitischeZiel,KinderarbeitweltweitzuächtenunddieinKinderarbeithergestelltenProduktenicht zu vertreiben oder zu nutzen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 21.Juli 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode AufinternationalerEbenesetztsichdieBundesregierung nichterstaufveranlassungderentschließungdesbundesrates309/10 (Beschluss) seitvielen JahreninverschiedenerWeisegegenKinderarbeitein.Sieunterstütztden KampfgegenKinderarbeitsowohlpolitischwieauchdurchdiefinanzielle FörderungdesIPEC-ProgrammsderInternationalenArbeitsorganisation (ILO: InternationalLabourOrganization IPEC:InternationalProgrammeonthe EliminationofChildLabour)seitden90er-Jahrenmitinsgesamtrund55Mio. Euro.ImRahmenderinternationalenZusammenarbeitsetztsichdieBundesregierungfernerfortlaufendfüreineVerankerungderKernarbeitsnormen,u.a. derilo-konventionen182und138inderarbeitandererinternationalerorganisationen ein. HandelspolitischeAnreize,dieaufdieEinfuhrvonProduktenausEntwicklungsländernzielen,bestehenimAllgemeinenPräferenzsystem (APS)der EuropäischenUnionausSonderregelungenfürnachhaltigeEntwicklungund verantwortungsvollestaatsführung (sog.aps+).dieseregelneröffnen HerstellernausDrittstaatenbesondersattraktiveZollvergünstigungen,wenn 27internationaleÜbereinkommen,u.a.dieILO-KonventionenNummer138 undnummer182,indementsprechendenherkunftslandratifiziertundeffektiv umgesetztwurden.diebundesregierunghatdieverlängerungderaps-verordnung (EG)Nr.732/2008desRateseinschließlichdes APS+ -Instruments durchdieverordnung (EU)Nr.512/2011desEuropäischenParlamentsunddes Rates vom 11. Mai 2011 aktiv unterstützt. AußerdembietendieaktuellenVerhandlungenderEUmitDrittstaatenüberden AbschlussvonFreihandels-undAssoziierungsabkommendieMöglichkeit, auchdieächtungvonkinderarbeitzuverankern.indenzuletztabgeschlossenenverhandlungen,etwamitperuundkolumbienwieauchmitdenkaribikstaatensindentsprechendesozialkapitelenthalten,indenensichdievertragsparteienzudenilo-kernarbeitsnormenbekennen.diebundesregierungverweist auch auf die Antworten zu den Fragen 22 und HatdieBundesregierunginsbesonderedenunterNummer6inderEntschließungdesBundesrates309/10formuliertenPrüfauftrag,inwieweit aufebenederworldtradeorganizationkünftiggeeignetemaßnahmen zurvermeidungausbeuterischerkinderarbeitgetroffenwerdenkönnen, umgesetztunddabeidiefrageeinesmöglichenimportverbots (analogzu demnachartikelxx (e)desallgemeinenzoll-undhandelsabkommens GATT möglichenimportverbotfürprodukte,dieingefängnissenhergestellt sind) berücksichtigt, und was hat die Prüfung ergeben? DieFrage,obeinImportverbotvonWaren,diemithilfevonausbeuterischer Kinderarbeithergestelltwurden,WTO-konformausgestaltetwerdenkönnte,ist indervergangenheitvonderbundesregierungwiederholtgeprüftworden.leideristdieinnummer6derentschließungdesbundesrats309/10 (Beschluss) vorgeschlageneanalogeregelungzuartikelxx (e)desallgemeinenzoll-und Handelsabkommens (GATT)auchausheutigerSichtnichtrealistisch.Bereits indervergangenheithattendieentwicklungsländerinderwtoentsprechende Reformvorschlägenachdrücklichblockiert.VieleEntwicklungs-undSchwellenländerbefürchten,dasssiedieEinhaltungvonbestimmtenArbeitsstandards infolgeihrerwirtschaftlichensituationnichtgarantierenkönnen.dieseländer gebenzubedenken,dassdieverankerungvonformellenarbeitsstandardsanlassfürsanktionenundabwehrmaßnahmenseinkönnten.außerdembefürchtenvielestaaten,dassentsprechenderegelungendiegefahrvonprotektionistischenmaßnahmenunterdembloßenvorwanddesverstoßesgegenbestimmte Arbeitsschutzstandards in sich tragen würden.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WelcheInitiativenderLänderundderKommunensindderBundesregierungbekannt,umdieBeschaffungvonProduktenausausbeuterischerKinderarbeit zu verhindern, und wie bewertet sie diese? DasVergaberechtunterscheidetzwischendemsogenanntenUnterschwellenunddemsogenanntenOberschwellenbereich.DasdeutscheVergaberechtfür denoberschwellenbereichresultiertausderumsetzungderbeidenrichtlinien dereuropäischenunion2004/17/egund2004/18/eg.gemäßartikel26der Richtlinie2004/18/EGundArtikel38derRichtlinie2004/17/EGkönnendie öffentlichenauftraggeberunterbestimmtenvoraussetzungenzusätzlichebedingungenfürdieausführungdesauftragsvorschreiben,dieinsbesondereauch sozialeaspektebetreffenkönnen.dieumsetzungerfolgtein 97Absatz4 Satz2desGesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB).Darüber hinaussieht 97Absatz4Satz1GWBvor,dassAufträgeangesetzestreueund zuverlässigeunternehmenvergebenwerden.dieinternationalvereinbarten GrundprinzipienundRechtewiedieKernarbeitsnormenderInternationalen ArbeitsorganisationzumVerbotderKinder-undZwangsarbeitsindBestandteil derdeutschenrechtsordnungunddamitdervergaberegeln.indeutschland tätigeunternehmen,diediesegrundprinzipienundrechtenichtbeachten, müssenprinzipiellaufgrundfehlenderzuverlässigkeitvomwettbewerbum öffentliche Aufträge ausgeschlossen werden. ImreinnationalenVergaberechtunterhalbderSchwellenwertegeltenentsprechendeAnforderungenandie Gesetzestreue überdievorgabe,öffentliche Aufträgean zuverlässigeunternehmen zuvergeben ( 2Absatz1Nummer1 VOB/A Vergabe-undVertragsordnungfürBauleistungen,TeilA, 2Absatz 1 VOL/A Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A). Statistikendarüber,inwieweitdurchdieseGesetzesänderungderMarktzugang vonproduktenausverbotenerkinderarbeiteffektiververhindertwerdenkonnten,liegenderbundesregierungnichtvor.esobliegtdemjeweiligenauftraggeber,wieerdieeinhaltungdergesetzlichenbestimmungenüberprüft.teilweisewirdaufdiepflichtpotenziellerauftragnehmer,dieilo-kernarbeitsnormeneinzuhalten,durcheineentsprechendeklauselindenausschreibungen ausdrücklichhingewiesen.nachinformationderbundesregierungwerdenvon einigenöffentlichenauftraggeberneigenerklärungenzumnachweisderherkunftdermaterialienverlangt.allerdingskönneninderpraxiserheblicheproblememitderüberprüfungvonnachweisenbeilieferkettenmitzulieferern aus Ländern außerhalb der EU auftreten. DieBundesregierungbegrüßtausdrücklich,dasssichvieleKommunenund LänderinDeutschlandzumZielgesetzthaben,beideröffentlichenBeschaffungunteranderemauchsozialeundökologischeKriterienzuberücksichtigen. Gegenwärtighabensichüber250deutscheGebietskörperschaftendervom BundesministeriumfürwirtschaftlicheZusammenarbeitundEntwicklunggefördertenKampagne AktivgegenKinderarbeit angeschlossenunddamiteindeutigbekundet,dasssieausbeuterischekinderarbeitablehnen.kommunen könnenimrahmenderöffentlichenbeschaffunggezieltprodukteerwerben, dienachweislichausbetriebenohnekinderarbeitstammen.eingutesbeispiel istderkonsequenteankaufvonzertifiziertenpflastersteinen,umdieausbeutung von Kinderhänden zu verhindern. 4.WelcheInitiativenandererIndustriestaatensindderBundesregierungbekannt,umdieBeschaffungvonProduktenausausbeuterischerKinderarbeit zu verhindern, und wie bewertet sie diese? EbensowieDeutschlandsindalleanderenMitgliedstaatenderEuropäischen UnionbeiöffentlichenAuftragsvergabenimsogenanntenOberschwellenbe-

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode reichanartikel38derrichtlinie2004/17/egbeziehungsweiseartikel26der Richtlinie2004/18/EGgebunden.ImEinzelnenwirdaufdieAntwortzu Frage3verwiesen.EsistderBundesregierungnichtimEinzelnenbekannt,wie dieanderenmitgliedstaatendievorschriftendieserrichtlinienkonkretin nationalesrechtumgesetzthaben.bekanntistlediglich,dassindenniederlanden ein Kompetenzzentrum zur nachhaltigen Beschaffung besteht. DieBundesregierungverfügtauchnichtüberInformationen,wiederEinkauf vonproduktenausverbotenerkinderarbeitimsogenanntenunterschwellenbereichindenanderenmitgliedstaatenmithilfedesvergaberechtszuverhindern versucht wird. EbensowenigistderBundesregierungbekannt,wieIndustriestaaten,dienicht MitgliedderEuropäischenUnionsind,ihreöffentlichenAufträgevergebenund obsieindiesemzusammenhangaufdieeinhaltungderilo-kernarbeitsnormen dringen. 5.WiebewertetdieBundesregierung 97Absatz4desGesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungenimHinblickaufdieVerhinderungdesMarktzugangs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit? DieBundesregierungverweistaufihreAntwortzuFrage3. 97Absatz4 Satz2GWBbietetdenöffentlichenAuftraggeberndieMöglichkeit,AnforderungenandenAuftragnehmerzuformulieren,dieandieAusführungdesAuftragesgeknüpftsindundzugleichkonkreteVerhaltensanweisungenandasausführendeUnternehmenfürdieAusführungdesAuftragesdarstellen.Diesgilt auchdann,wenndasausführendeunternehmensichansonstenammarktandersverhält.esstehtdemnachdemöffentlichenauftraggeberfrei,z.b.die PflasterungöffentlicherPlätzemitSteinenzuverlangen,dieimAuslandunter EinhaltungderKernarbeitsnormenderInternationalenArbeitsorganisationhergestelltwurden.DamitkanndieVorgabederEinhaltungderILO-Kernarbeitsnormen für die gesamte Lieferkette bis ins Ursprungsland gemacht werden. 6.WelcheMaßnahmenergreiftdieBundesregierung,umunabhängigeZertifizierungenzurVerhinderungderEinfuhrvonProduktenausausbeuterischerKinderarbeitundzurVerbesserungderTransparenzfürdieVerbraucherinnen und Verbraucher voranzutreiben? DieBundesregierungunterstütztfreiwilligeNachhaltigkeitsstandardsysteme, dievonunabhängigerseiteüberprüftwerdenunddieinderzulieferkettewirken,wiez.b.denfairenhandel,rainforestallianceoderdencommoncode forthecoffeecommunity.diestandards,dereneinhaltungdiesesysteme sicherstellen,basierenaufdemilo-übereinkommenzumverbotundzurbeseitigungderschlimmstenformenderkinderarbeit.diebundesregierungfördert insbesonderedieverbreitungvoninformationenzudenzertifizierungssystemen.zunennensindindiesemzusammenhangdasforumfairerhandelund dieunterstützungderjährlichenfairenwochesowiedieförderungvonthemenspezifischeninternetplattformen ( AktivgegenKinderarbeit, Kompass Nachhaltigkeit ).

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WiebewertetdieBundesregierungdieinternationaleZertifizierung SA8000,durchdieSozialstandardsüberdiegesamteProduktionskette hinweg durchgesetzt werden sollen? 8.WelcheMaßnahmenergreiftdieBundesregierung,umdieZertifizierung SA8000inDeutschlandundinsbesonderebeideutschenUnternehmen bekannter zu machen? DieFragen7und8werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DasThemaderDurchsetzungvonSozialstandardsüberdieProduktionsketteist vielschichtig.einansatzpunktistdiestärkunggesellschaftlichverantwortungsvollerunternehmensführung (CorporateSocialResponsibility,CSR). CSRallgemeinundimbesondereninderProduktionskettebeschreibtdenBeitrageinesUnternehmenszueinernachhaltigenEntwicklung,indemesübergesetzlicheVorgabenhinaussozialeundökologischeVerantwortunginseinKerngeschäftübernimmt.Das soziale EngagementvonUnternehmenimHinblickaufLieferkettenkanninsbesonderedarinzumAusdruckkommen,dass ArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerfairbehandeltundbeteiligtundinder internationalen Wertschöpfungskette die Menschenrechte geachtet werden. DieBundesregierungbegrüßtundunterstütztdiesefreiwilligenCSR-AktivitätenvonUnternehmen.DafürhatdieBundesregierungimOktober2010eine NationaleCSR-StrategiealsAktionsplanCSRbeschlossen.MitdemAktionsplanCSRwilldieBundesregierungverantwortungsbewussteUnternehmenunterstützen,nachhaltigesWirtschaftenindieBreitetragenundTransparenzherstellen,damitVerbraucherundVerbraucherinnenCSReinfordernbzw.belohnenundsichdieMarktkräftedadurchimSinneeinernachhaltigenEntwicklung besserentfaltenkönnen.csrkanndabeiinsbesondereauchdiedurchsetzung von Sozialstandards unterstützen. DerBegriffderinternationalenSozialstandardsumfasstinseinerweitenAuslegungalleeinschlägigenKonventionen,RegelungenundVereinbarungeninternationalerOrganisationen (z.b.dervereintennationenundihrerunterorganisationen,deseuroparatsundanderermultilateralerinstitutionen).hierzuzählt nebendemglobalcompactbeispielhaftdiebusinesssocialcomplianceinitiative (BSCI) und die SA 8000 von Social Accountability International. ZurBewertungderSozialstandstandardswirdaufdieAntwortzuFrage17verwiesen. 9.WelchekonkretenMaßnahmenschlägtdervonderBundesregierungeingesetzteRundeTischfürVerhaltenskodizesvor,umausbeuterische KinderarbeitundinsbesonderedieEinfuhrvonProduktenausausbeuterischer Kinderarbeit zu verhindern? DervomBundesministeriumfürwirtschaftlicheZusammenarbeitundEntwicklungimNamenderBundesregierungeinberufeneRundeTischfürVerhaltenskodizesempfiehltdiefreiwilligeEinführungundUmsetzungvonSozialstandards in der Wertschöpfungskette. 10.WelchenStellenwertmisstdieBundesregierungderBekämpfungvon ausbeuterischerkinderarbeitinderdeutschenentwicklungszusammenarbeit bei, und wie äußert sich dieser Stellenwert? DieBundesregierungmisstdemZiel,dieausbeuterischeKinderarbeitweltweit zubekämpfen,einenhohenstellenwertzu.beidemschutzvorkinderarbeit

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode handeltessichumeinunabdingbaresmenschenrecht,demsichdiebundesrepublikdeutschlandu.a.durchdieratifizierungderübereinkommennr.138 und182deriloverpflichtethat.dieilo-übereinkommensindinderbundesrepublik Deutschland auch vollständig umgesetzt worden. AufinternationalerEbenehatdieBundesrepublikDeutschlandmaßgeblichdazu beigetragen,dassdasilo-programm InternationalProgrammeontheEliminationofChildLabour (IPEC)inden90er-JahreninsLebengerufenwurde,das bisheuteläuft.deutschlandistseitanfangder90er-jahremitrd.55mio.euro einerderwichtigstengeberundwirdindenjahren2010,2011und2012weitere 1,5Mio.EurofürdasIPEC-ProgrammzurAbschaffungderKinderarbeitbereitstellen.DarüberhinaushatDeutschlanddieOECD-Leitsätzefürmultinationale Unternehmenunterzeichnet.ImRahmendieserLeitsätzesinddieUnternehmen angehalten, u. a. zur Beseitigung von Kinderarbeit beizutragen. DieBundesregierungfinanziertimRahmenderbilateralenentwicklungspolitischenZusammenarbeitzahlreicheProjekte,diesichgezieltderBekämpfung derkinderarbeitundderschaffungwirtschaftlicheralternativenfürkinder undihrefamilienbeschäftigen.diesumfasstu.a.dieberatungvonpartnerregierungen,staatlichenundnichtstaatlichendienstleistern,dieunterstützung vonnichtregierungsorganisationenundselbsthilfegruppen,diebekämpfung vonkinderarbeitinprivathaushaltenunddenschutzminderjährigervorkommerzieller sexueller Ausbeutung. FernerfinanziertdasBundesministeriumfürwirtschaftlicheZusammenarbeit undentwicklungserviceseiteniminternet,dieseit2010unterdemnamen KompassNachhaltigkeit kommunalenbeschaffungsstellensowiekleinen undmittelständischenunternehmeninformationenübernachhaltigkeitsstandards zur Verfügung stehen. InkonkretenProjektenimRahmendesPublic-Private-Partnership-Programms (PPP),unterstütztdiedeutscheEntwicklungszusammenarbeitUnternehmenbei dererarbeitungundumsetzungvonverhaltenskodizesetwaimkaffee-, Kakao-undTextilsektor,dienebenzahlreichenanderenAspektenimmerauch dievermeidungausbeuterischerkinderarbeitbezwecken.diebundesregierung setztsichdafürein,dassübereinegerechteentlohnungderarbeiterdiearmut bekämpftundsomitdemwesentlichenfaktorfürkinderarbeitdiegrundlage entzogen wird. 11.WelcheBedeutungmisstdieBundesregierungdemRechtaufBildungbei derbekämpfungderkinderarbeitzu,undwarumwirddieseraspektim SinneeinerPolitikkohärenzwederinderaktuellenBildungsstrategie nochimneuenmenschenrechtskonzeptdesbundesministeriumsfürwirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung thematisiert? DieBundesregierungmisstdemRechtaufBildungzurUmsetzungderRechte jungermenschenauchimzusammengangmitderbekämpfungderkinderarbeithohebedeutungzu.diebekämpfungderkinderarbeitdurchentsprechendebildungsförderungderbetroffenenkinderistinderbildungsstrategie bisherimplizitinziel3 ( QualitätundZugangzuGrundbildungverbessern ) enthalten.dasbundesministeriumfürwirtschaftlichezusammenarbeitund Entwicklungprüftgegenwärtig,wiedergleichberechtigteZugangzuBildung unddiespezifischeförderungvonarbeitendenkindernnochdeutlicherinder Strategie hervorgehoben werden können. AuchdasneueKonzept MenschenrechteinderdeutschenEntwicklungspolitik thematisiertdierolledergrundbildungsowohlimzusammenhangmitder ErfüllungderMillenniums-Entwicklungsziele,alsauchimZusammenhangmit dem konkreten Missstand der Kinderarbeit. So heißt es dort beispielsweise:

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/6662 ErfolgreicheArmutsreduzierungerfordertdieVerwirklichungvonbürgerlichen,politischen,wirtschaftlichen,sozialenundkulturellenMenschenrechten.DennArmutistdasErgebnisderVerweigerungvonMenschenrechten:de factoeinausschlussvomzugangzuelementarenressourcenundsozialen DienstenwieWasserver-undAbwasserentsorgung,Gesundheitsdiensten,Energiedienstleistungen,Grundbildung,JustizundpolitischerTeilhabe.Armutführt zuweiterenbeeinträchtigungendermenschenrechte:menscheninarmutwerdenzwangsweiseausinformellensiedlungenodervonihremlandvertrieben, FrauenundMädchenunterihnensindphysischerUnsicherheitundGewaltausgesetzt,invielenFabrikenoderaufPlantagenarbeitenMenschen,meistjunge Menschen,ohnejeglichesozialeSicherungzumenschenunwürdigenBedingungen. DasKonzept MenschenrechteinderdeutschenEntwicklungspolitik setztden RahmenfürdiemenschenrechtlicheAusrichtungdeutscherEntwicklungspolitik,derdurchPositionspapierezuspezifischenThemenkonkretisiertwird;etwa dempositionspapierzukinderrechten,indemaufgute,inklusivebildungsangebotealswichtigemhebelzurbekämpfungderkinderarbeithingewiesen werden wird. 12.WelcheAnträgewurdenderdeutschenNationalenKontaktstellefürdie LeitsätzederOrganisationfürwirtschaftlicheZusammenarbeitundEntwicklung (OECD)fürmultinationaleUnternehmenhinsichtlichVerstöße gegendasverbotvonkinderarbeitzurentscheidungvorgelegt,undwie wurde über sie entschieden? BisherwurdenzweiBeschwerdenwegenmöglichenVerstoßesgegendasVerbotvonKinderarbeitbeiderdeutschenNationalenKontaktstelle (NKS)fürdie OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen eingereicht. 2004reichtendieNichtregierungsorganisationenGermanWatch,GlobalMarch unddiecoordinationgegenbayer-gefahreneinebeschwerdegegendasunternehmenbayercropscienceein.nachfeststellungderanwendbarkeitder OECD-LeitsätzeaufdiesenFalldurchdiedeutscheNKSwurdeerzumVermittlungsverfahrenzugelassen,andessenEndesichBayerCropSciencebereit erklärte,eineselbstverpflichtungserklärungabzugebenundnotwendigemaßnahmen vor Ort zu ergreifen. Dies ist dann auch erfolgt. 2010reichtendasEuropäischeZentrumfürVerfassungs-undMenschenrechte (ECCHR)unddasUzbek-GermanForumforHumanRightse.V.Beschwerde gegenottostadtlandergmbh/bremenein.nacheingehenderprüfungundberatungmitanderennkswurdederfallfürdasvermittlungsverfahrenangenommen. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen. 13.WelcheMaßnahmenwirddieBundesregierungergreifen,umdieBekämpfungvonKinderarbeitaufGrundlagederrevidiertenOECD-Leitsätze zu verstärken? DieBundesregierungwirdsichüberdiebeimBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologieangesiedeltedeutscheNationaleKontaktstellewiebereitsbishersowohlimRahmenderbeidieseranhängigenBeschwerdeverfahren alsauchdurchdieverbreitungderleitsätzefürdieweltweiteächtungund aktive Bekämpfung der Kinderarbeit einsetzen.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 14.WelcheMaßnahmenwirddieBundesregierungergreifen,umimRahmen desdeutschennetzwerksdesglobalcompactdiebekämpfungderkinderarbeit zu verstärken? DieBundesregierungunterstütztdenGlobalCompactpolitischundfinanziell, sowohlaufnationalerwieauchaufinternationalerebene.dieabschaffungder KinderarbeitisteinederzehnPrinzipien,zuderenEinhaltungundUmsetzung sichdieteilnehmendenunternehmendesglobalcompactverpflichten,und wirddaherregelmäßigindenveranstaltungenauchdesdeutschenglobal CompactNetzwerksbehandelt,insbesondereimZusammenhangmitden Schwerpunktthemen MenschenrechteundWirtschaft und Nachhaltigkeitin derlieferkette.bereitsjetztspieltdiefrage,wiedieverhinderungvonkinderarbeitimeinflussbereichderunternehmengewährleistetwerdenkann,eine zentralerolleindenmenschenrechts-coachings,diedasdeutschenglobal CompactNetzwerkdenteilnehmendenUnternehmenanbietet.DieBundesregierungunterstütztdiefortgesetzteBehandlungdieseThemasimRahmen des Deutschen Global Compact Netzwerks. 15.WiehochwarendieFinanzmittel,dieDeutschlandzumInternationalProgrammeontheEliminationofChildLabour (IPEC)indenJahren2008, 2009,2010und2011beigesteuerthat (bitteprojahrgangaufzählen),und welchenplatznimmtdeutschlandaktuellimrankingdergeberländer ein? DerBeitragDeutschlandsfürIPECausdemHaushaltdesBundesministeriums fürwirtschaftlichezusammenarbeitundentwicklung (sogenanntefit-mittel) stellt sich wie folgt dar: 2008 und 2009: keine Finanzmittel; 2010: Euro; 2011: Euro; 2012: Euro. Für2012sindweitere800000Euroundfür Euroalszweckgebundene Beiträge vorgesehen. Deutschlandleistet,nachdenUSAundJapan,dendrittgrößtenBeitragzu IPEC. 16.WiebegründetdieBundesregierungihrePosition,dassdie einseitige EinführungeinerverpflichtendenZertifizierungderEinhaltungbestimmterbeiderHerstellungeinesProduktsbeachtetenStandards [ ]zukurz greife (sieheantwortaufdieschriftlichefrage95aufbundestagsdrucksache 17/5268)? VerpflichtendeZertifizierungenwärenalsEinfuhrbeschränkungeninnerhalb dereualsnationalemaßnahmennichtzulässigundwürdenauchgemeinschaftsweitgegendieverpflichtungendereuimrahmenderwelthandelsorganisation (WTO) verstoßen. AusSichtderBundesregierungwirddieBekämpfungvonausbeuterischerKinderarbeitameffektivstendurchdieVereinbarungWTO-konformerinternationalerStandardserreicht.EinseitigeverpflichtendeMaßnahmenerscheinen dagegennachüberzeugungderbundesregierungalsnichtzielführend.die Bundesregierung setzt vielmehr auf freiwillige Anreizsysteme.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ WelcheProblemebestehenausSichtderBundesregierunginderPraxis beideridentifizierungderdurchausbeuterischekinderarbeithergestellten Produkte, und welche Lösungsansätze schlägt sie hier vor? EinemProduktsiehtmaninderRegelwederan,obesdurchausbeuterische Kinderarbeithergestelltwurde,nochlässtsichdiesesimNachhineinüberprüfen.UmausbeuterischeKinderarbeitauszuschließen,istesdaherwichtig, durchdeneinsatzvonzertifizierungs-undrückverfolgbarkeitssystemeneine möglichstgroßeüberprüfbarkeitundtransparenzinderlieferkettezuerreichen.diezertifizierungvonproduktengemäßetablierterfreiwilligersozialstandards (z.b.sa8000)isteinemöglichkeitzubelegen,dassbeiderproduktionüberdielieferkettehinwegkeinesystematischeausbeuterischekinderarbeiterfolgt.einvollständigerausschlussvonausbeuterischerkinderarbeit ist aber auch hierdurch nicht per se möglich. DurchdenEinsatzvonRückverfolgbarkeitssystemen (beispielsweisedurchdie Segregationvonzertifiziertenundnicht-zertifiziertenProdukten)kannsichergestelltwerden,dasseinbestimmtesProdukttatsächlichauseinemderzertifizierten Betriebestammt.DieGlaubwürdigkeitvonZertifizierungs-undRückverfolgbarkeitssystemenspieltdahereinegroßeRolle.Wichtigist,dassdieseSystemeden gängigenanforderungenanzertifizierungssysteme (einschlägigeisonormen, wieisoguide65)entsprechenundunabhängigeregelmäßigekontrollendurch externe, anerkannte Zertifizierungsinstitutionen durchgeführt werden. 18.WelcheStudiensindderBundesregierungzumThemaIdentifizierungder durchausbeuterischekinderarbeithergestelltenproduktebekannt (bitte aufzählen)? DieBundesregierungverfolgtdieEntwicklungen/Studien/BerichteimBereich KinderarbeitsowohlaufnationaleralsauchaufinternationalerEbene.Relevante ArbeitundentsprechendeStudienleistenu.a.Oxfam,Südwind,BAUMe.V. oderdieverschiedenstandardinitiativenimnatursteinsektor,mitdenendie Bundesregierung in verschiedenen Kontexten eng zusammenarbeitet. DurchdieengeZusammenarbeitmitderILOistdieBundesregierungauch überdiewichtigstenaktivitätenundberichteaufinternationalerebeneinformiert. 19.WelcheMaßnahmenwerdenindenBundesministerienund-behörden verfolgt,umdieindem LeitfadenzurgesellschaftlichenVerantwortung (DINISO26000) aufgeführten Empfehlungen umzusetzen? 20.IstdiePrüfungderBundesregierung,wieder LeitfadenzurgesellschaftlichenVerantwortung beidervergabeöffentlicheraufträgeberücksichtigtwerdensoll,abgeschlossen (sieheantwortaufdieschriftliche Frage 58 auf Bundestagsdrucksache 17/5268)? Wenn ja, was hat diese Prüfung ergeben? Wenn nein, wann ist mit dem Abschluss der Prüfung zu rechnen? DieFragen19und20werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. MitderNormISO26000 LeitfadengesellschaftlicherVerantwortungvon Organisationen existierteinleitfaden,deresorganisationen,unternehmen undöffentlicheninstitutionenweltweitermöglicht,ihregesellschaftlicheverantwortungsystematischzuidentifizierenundzupriorisieren.wieinderbeantwortungderschriftlichenfrage (Bundestagsdrucksache17/5268)ausgeführt,

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode hatdasfürdiegesellschaftlicheverantwortungvonunternehmen (Corporate SocialResponsibility CSR)innerhalbderBundesregierungfederführendzuständigeBundesministeriumfürArbeitundSozialesdasNormungsprojektals PartnerdesDINundderbeteiligtenKreisegefördertundunterstützt.Derzeit wirdgeprüft,inwieweitder LeitfadenzurgesellschaftlichenVerantwortung (DIN ISO ) in Bundesministerien und -behörden umsetzbar ist. ISO26000enthältEmpfehlungen,isteinLeitfadenundschließtZertifizierungimAnwendungsbereichaus.DiePrüfung,wieeineBerücksichtigungder ISO26000beiderVergabeöffentlicherAufträgekonkreterfolgenkönnte,ist nochnichtabgeschlossen.imrahmenderbund-länder-allianzfüreinenachhaltigebeschaffungwurdeu.a.eineexpertengruppe Standards konstituiert, diesichmitdenfüreinenachhaltigeöffentlichebeschaffungvorhandenenumwelt-undsozialstandardsbefasst.dasergebnisderberatungendieserexpertengruppesowiederenberücksichtigunginderbund-länder-allianzfüreine nachhaltige Beschaffung bleibt zunächst abzuwarten. 21.SetztsichdieBundesregierungdafürein,dassdieEUbezüglichihrerPolitikmitDrittstaaten speziellihrerentwicklungs-undhandelspolitik KonsequenzenausderTatsachezieht,dassweltweitüber200Millionen Kinder arbeiten, und welche Vorschläge hat sie hierfür eingebracht? DiewichtigsteUrsachevonKinderarbeitistschwereArmut,diedazuführt, dassdiearbeitvonkindernfürdasfamilieneinkommennotwendigist.die BundesregierungverfolgtgemeinsammitdenPartnerninderEUdasZiel, dieseursachezubekämpfen.dieentwicklungspolitikleistetdenhauptanteil zurarmutsbekämpfunginentwicklungsländern.zudetailsverweistdiebundesregierung auf die Antworten zu den Fragen 10 und 11. AuchanderePolitikbereicheeinschließlichderHandelspolitikkönnenwichtige Rahmenbedingungenbeeinflussen.ImRahmenderEU-Handelspolitikkönnen beientsprechenderausgestaltungvorallemdieabkommenmitverschiedenen Entwicklungs-undSchwellenländernzurwirtschaftlichenEntwicklunginden PartnerländernundsomitauchzurArmutsbekämpfungbeitragen.DieBundesregierungtrittgemeinsammitderEuropäischenKommissionunddenanderen Mitgliedstaatendafürein,indenaktuellenVerhandlungenVereinbarungenzu Arbeits-undSozialstandardszuverankern,dieauchdieÄchtungvonKinderarbeiteinschließen.HierzuverweistdieBundesregierungauchaufdieAntworten zu den Fragen 28 und ÜberwelcheInstrumenteverfügtdieEUzurBekämpfungausbeuterischer Kinderarbeit, und welche sind die wirksamsten? DieEuropäischeUnionbietetimRahmendesAllgemeinenPräferenzsystems (APS)unterderSonderregelungfürnachhaltigeEntwicklungundverantwortungsvolleStaatsführung (APS+)besondersattraktiveAnreizefürEntwicklungsländer,durchdieRatifizierungundeffektiveUmsetzungvon27internationalen Übereinkommen,u.a.derILO-KonventionenNummer138undNummer182, einenverbessertenmarktzugangindieeuzuerhalten.hierzuwirdauchaufdie AntwortzuFrage1verwiesen.Außerdemistesnachdemeuropäischenund nationalenvergaberechtunzulässig,produkteauskinderarbeitzubeschaffen,da diesgegendieregelndesinternationalenarbeitsrechtsverstoßenwürde.aus SichtderBundesregierungentfaltendieMaßnahmenundRegelungenihreWirksamkeit im Zusammenspiel.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ IstderBundesregierungbekannt,welchePositiondieEUzumHandelsverbotmitundzumEinfuhrverbotvonWareneinnimmt,dieinausbeuterischerKinderarbeithergestelltwurden,undkannsiedieBegründungfür diese Position der EU umreißen? EinHandelsverboterscheintauchaufeuropäischerEbeneungeeignet,umausbeuterischeKinderarbeitzuverhindern.WichtigistausEU-Sichtvielmehr,die zentralenursachenfürkinderarbeitanzugehen,d.h.vorallemarmutzubekämpfenundzugangzuerziehungundausbildungsicherzustellen.handelsmaßnahmengehennichtandiewurzeldesproblems.zudemerstrecktsichnur eingeringeranteilderkinderarbeitaufsektoren,diedirektfürdieausfuhr produzieren.diepraktischeumsetzungwäreaußerdemschwierig.dereuropäischerathatdieseüberlegungeninseineschlussfolgerungenvom14.juni 2010aufgenommen.DerRatbefürwortetdarineinenholistischenAnsatz,der aufpolitischendialog,entwicklungszusammenarbeitundhandelsanreize setzt.dieeuropäischekommissionerarbeitetderzeiteinenweiterenberichtzu denschlimmstenformenvonkinderarbeitundhandel.diesersollbisende desjahres2011vorlegtwerden.zurbegründungverweistdiebundesregierung auch auf die Antworten zu den Fragen 1, 2, 17, 21, 24 und 27c. 24.WiebewertetdieBundesregierungdierechtlicheBasis,aufderdieEU bzw.ihremitgliedstaatendieeinfuhrvonwarenverbietenkönnenoder müssen,dievonkindernunterausbeuterischenbedingungenproduziert wurden,undinwelchenfällenhatdieeubzw.habenihremitgliedstaaten tatsächlich ein Verbot ausgesprochen? EinfuhrbeschränkungensindinnerhalbderEUalsnationaleMaßnahmennicht zulässigundwürdenauchgemeinschaftsweitgegendieverpflichtungender EUimRahmenderWelthandelsorganisation (WTO)verstoßen.MangelsKontrollmöglichkeitenwäredieWirksamkeitvonEinfuhrbeschränkungenausheutigerSichtsehrbeschränkt.DieBundesregierungverweisthierzuauchaufdie AntwortenzudenFragen23und27c.DerBundesregierungliegenkeineErkenntnisse über Einfuhrverbote der EU oder einzelner Mitgliedstaaten vor. 25.WiegelangenWarenausKinderarbeitindieEU,wenneineEinfuhrsolcherWarennacheuropäischemVergaberechtgegendieRegelndesinternationalenArbeitsrechtsverstößt,undinwelchemVerhältnissiehtdie BundesregierungdaseuropäischeVergaberechtzumnationalenVergaberecht bzw. zu jenem der Länder und Kommunen? ZweckdesVergaberechtsistesnicht,dieEinfuhrvonWarenausverbotener KinderarbeitindieEUzuunterbinden.DasVergaberechtumfasstvielmehr ausschließlichdiejenigenregelnundvorschriften,diedemstaat,seinenbehördenundinstitutioneneinebestimmtevorgehensweisebeimeinkaufvon GüternundLeistungenvorschreiben,diezurErfüllungderAufgabenderjeweiligenInstitutionerforderlichsind.ImÜbrigenverweistdieBundesregierungim HinblickaufdasVerhältnisdeseuropäischenVergaberechtszumnationalen, regionalen und kommunalen Vergaberecht auf ihre Antwort zu Frage HältdieBundesregierungesfürdieBekämpfungderKinderarbeitfür sinnvoll,wennderfüranfang2012erwarteterichtlinienvorschlagüber diemodernisierungderöffentlichenauftragsvergabeindereueinausdrücklichesverbotderkinderarbeitenthaltenwürde,undistsiebereit, sich zur Verdeutlichung des Problems dafür einzusetzen? NachAuffassungderBundesregierungistverboteneKinderarbeitmiteinem ausdrücklichenverbotdesöffentlicheneinkaufsvonprodukten,dieausverbo-

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode tenerkinderarbeitstammen,nurmarginaleinzudämmen.esbestehen,wie obenbereitsausgeführt,erheblicheschwierigkeitenbeidernachweisführung, insbesonderebeilangenhersteller-undlieferketten.außerdemmüssenaus SichtderBundesregierungnachhaltigwirksameMaßnahmenzurEindämmung allerformenderverbotenenkinderarbeitindenbetroffenenländerndurchgeführtundvorortbegleitetwerden.dievölkervertragsrechtlicheächtungund dasverbotvonkinderarbeitsindinzwischendurchdiehohezahlderratifizierungenderkinderarbeitsübereinkommen138und182derilofastdurchgesetzt.problemebestehenaberinvielenländernbeiderumsetzungdieserverpflichtungenaufnationalerebene.esbleibtdahernotwendig,dieumsetzung derübereinkommen138und182zuthematisierenunddieilomitihrernormenkontroll-undförderfunktionsowieimbereichtechnischerzusammenarbeit zu unterstützen. 27.WelchekonkreteBedeutungfüreinEU-ImportverbotvonWaren,dievon Kindern produziert wurden, hat a) Artikel 32 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, MitArtikel32desÜbereinkommensüberdieRechtedesKindeserkennendie UnterzeichnerstaatendasRechtdesKindesaufSchutzvorwirtschaftlicher Ausbeutungan.DiesbedeutetnachArtikel32Absatz2vorallem,dassder jeweiligenationalstaatmaßnahmenzumkinderarbeitsschutzergreifenmuss, diesinsbesondereimhinblickaufeinarbeitsmindestalter,arbeitszeitund Strafvorschriften bei Verstoß gegen Artikel 32. b)dasilo-übereinkommen182überdasverbotundunverzügliche MaßnahmenzurBeseitigungderschlimmstenFormenvonKinderarbeit, DieimÜbereinkommen182derInternationalenArbeitsorganisationgenannten FeststellungenundMaßnahmenwurdenfürdieBundesrepublikDeutschland mitderratifizierungam18.april2002völkerrechtlichverbindlich.diebundesrepublikdeutschlandverpflichtetsichdamitauch,dengehaltdesübereinkommensinnerstaatlichzugarantieren.allerdingsbindeteslediglichdieratifizierenden Staaten und entfaltet keine Drittwirkung gegenüber anderen. c) Artikel 7 der Europäischen Sozialcharta, DieinArtikel7derEuropäischenSozialcharta (ESC)normiertenSchutzrechte fürkinderundjugendlichehabenvorbehaltlichderausnahmennachartikel20 ESCfürdieVertragsstaateneinenverpflichtendenStatus.Deutschlandhatdie ESCmitGesetzvom19.September1964ratifiziert (BGBl.IIS.1261)unddamitdieVerpflichtungübernommen,auchdieseSchutzrechteinnerstaatlichzu gewährleisten.dergeltungsbereichderescistallerdingsaufdiemitgliedstaatendeseuroparatsbeschränkt,diederescbeigetretensind.einerfestlegung aufdieseschutzrechtealsvoraussetzungeinesimportskommtgegenüber Drittstaaten insoweit völkerrechtlich kein bindender Charakter zu. d) Artikel 32 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union? DieEU-Grundrechtecharta unddamitauchdasverbotderkinderarbeitnach Artikel32derGrundrechte-Charta istseitinkrafttretendesvertragsvon LissabonrechtsverbindlichgemäßArtikel6Absatz1EUV.SiegiltgemäßArtikel51derGrundrechte-ChartafürdieOrganederUnion (z.b.beilegislativaktendereu),fürdieeu-mitgliedstaatenallerdingsnurbeiderdurchführung von EU-Recht.

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/ InwelchenEU-FreihandelsabkommenmitSchwellen-undEntwicklungsländern wurde und wird das Verbot von Kinderarbeit verankert? DieEUhattesichbereitsinder2006verabschiedetenHandelsstrategie Global Europe CompetingintheWorld daraufverständigt,künftigebilateralehandelsabkommenmiteinemumfassendenwto-plusansatzauszugestalten,der auchregelnzuumwelt-undsozialstandards (ILO-Kernarbeitsnormen)berücksichtigt. InderaktuellenHandelsstrategie Trade,GrowthandWorldAffairs Trade PolicyasacorecomponentoftheEU s2020strategy wiederholtdiekommissiondiesesbekenntnisunterhinweisaufvorschriftenzurnachhaltigen Entwicklung, die auch Arbeitsstandards umfassen. Indemzum1.Juli2011inKraftgetretenenFreihandelsabkommenderEUmit Südkorea,indenparaphiertenFreihandelsabkommenmitKolumbienundPeru sowieindemabkommenmitzentralamerikasindregelungenzusozialstandardsenthalten.dasgleichegiltfürdaswirtschaftspartnerschaftsabkommen, dasdieeumitdenkaribikstaaten (Cariforum)ausgehandelthat.ZumgeplantenFreihandelsabkommenderEUmitIndienwirdaufdieAntwortzuFrage29 verwiesen. AllerdingsstößtderEU-WunschnachEinbeziehungsolcherElementeder nachhaltigenentwicklungbeischwellen-undentwicklungsländernindenverhandlungenzumteilauferheblichenwiderstand.dieseländersehendarinoft eine Einschränkung ihrer eigenen Handlungsspielräume. 29.WelchePositionnimmtdieBundesregierunghinsichtlichderVerankerungdesVerbotsderKinderarbeitundderILO-Kernarbeitsnormenim RahmenderaktuellenVerhandlungendesEU-Indien-Freihandelsabkom- mensein,undwiewirddiebundesregierunggemeinsammitdereu- Kommissionsicherstellen,dassdieseSozialstandardsimEU-Indien-Freihandelsabkommen verankert werden? DiePositionderBundesregierungzudenVerhandlungenkommtinden RichtliniendesRatesfürdieVerhandlungenübereinFreihandelsabkommenzwischenderEuropäischenGemeinschaftundihrenMitgliedstaatenundIndien zumausdruck.dieserichtliniensehendieaufnahmevonumwelt-und SozialstandardssowievonSchutzbestimmungenfürArbeitnehmervor.Dazu gehört,dassdasabkommenmechanismenvorsehensoll,diedieförderung menschenwürdigerarbeitdurchdiewirksameinnerstaatlicheanwendungvon KernarbeitsnormenderInternationalenArbeitsorganisation (ILO)imSinneder ILO-Erklärungvon1998überdiegrundlegendenPrinzipienundRechtebeider Arbeit erleichtert. 30.WiebewertetdieBundesregierungfolgendeEntschließungendesEuropäischenParlamentsimHinblickaufdieBekämpfungderweltweiten Kinderarbeit: a)menschenrechte,sozial-undumweltnormenininternationalenhandelsabkommen vom 25. November 2010, DieBundesregierungbegrüßtdasZielderEntschließungdesEuropäischen ParlamentszuMenschenrechten,Sozial-undUmweltnormenininternationalen Handelsabkommenvom25.November2010,einenBeitragzurBekämpfung derweltweitenkinderarbeitzuleisten.obundinwieweitsichdieforderungen aufmulti-,bi-undunilateralerebeneverwirklichenlassen,bleibtabzuwarten. DieBundesregierungverweistauchaufdieAntwortenzudenFragen1,2,16

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode und17.zurenthaltenenforderung,kinderarbeitindersteinbearbeitenden undabbauendenindustriezuverbieten,möchtediebundesregierungfernerauf möglicheunbeabsichtigtenegativeauswirkungenhinweisen.dieerfahrung lehrt,dasskinderarbeitdadurchnichtverhindertwird,sonderndarausz.b. weiterverschlechtertearbeitsbedingungenresultierenkönnen,aufdieilound UNICEF noch schwerer Einfluss nehmen können. b)sozialeverantwortungvonunternehmenininternationalenhandelsabkommen vom 25. November 2010, DieEntschließungdesEuropäischenParlamentszurSozialenVerantwortung vonunternehmenininternationalenhandelsabkommenvom25.november 2010thematisiertdieRelevanzderFörderungvonsozialerVerantwortungvon UnternehmenvordemHintergrundaktuellerweltweiterEntwicklungenund gehtdarüberhinausexplizitaufdasthemaderbekämpfungvonkinderarbeit ein.diebundesregierungbegrüßtdeneinsatzdeseuropäischenparlamentsgegen Kinderarbeit. c)außenpolitischedimensiondersozialpolitikvonarbeits-undsozialrechtlichenstandardsundsozialeverantwortungvonunternehmen vom 8.Juni 2011? DieBundesregierungbegrüßtdieEntschließungdesEuropäischenParlaments, dieunteranderemaufdiebedeutungderkernarbeitsnormenderinternationalenarbeitsorganisation,zudenenauchdieächtungderkinderarbeitgehört, hinweist.dasanliegen,diekinderarbeitweltweitzubeseitigen,wirdvonder Bundesregierung nachdrücklich unterstützt. 31.HatsichderGerichtshofderEuropäischenGemeinschaftbereitsmitdem EinfuhrverbotvoninKinderarbeitproduziertenWarenbefasst,undwenn ja, zu welchem Ergebnis ist er in seiner Rechtsprechung gekommen? Soweitersichtlich,warenbislangwederdieKinderarbeitalssolche,nochdamit zusammenhängendeeinfuhrverbote,gegenstandvonentscheidungendeseuropäischen Gerichtshofs. 32.HältdieBundesregierungeineRegelungaufEU-EbenezumUmgangmit inausbeuterischerkinderarbeithergestelltenwarenüberhauptfürnötig, und wie begründet sie ihre Position? DieBundesregierungsetztsichbereitsfürMaßnahmenundRegelungenauf EU-EbenezurBekämpfungderausbeuterischenKinderarbeitein.Hierzuwird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. WeitergehendeMaßnahmensolltenausSichtderBundesregierungaufinternationalerEbenegetroffenwerden.DieBundesregierungverweistauchaufdie Antworten zu den Fragen 23 und 24.

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16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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