Mindestlohn und Tarifverträge in der Callcenter-Branche und die Rolle der Politik



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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12606 17. Wahlperiode 04. 03. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/12232 Mindestlohn und Tarifverträge in der Callcenter-Branche und die Rolle der Politik Vorbemerkung der Fragesteller SeitJahrenistbekannt,dassdieCallcenter-BranchesichdurchschlechteArbeitsbedingungenundniedrigeLöhneauszeichnet (vgl.auchbundestagsdrucksachen17/3319,17/7132).diepolitikhatesbisherunterlassen,hiereinzugreifen.imjahr2010scheiterteeinmindestlohnverfahrenüberdas Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG).DarauffolgendeAnkündigungenvonVerbandsvertreternderCallcenter-Branche,einenArbeitgeberverbandzugründen,umdamitdenWegfreizumachenfüreinentariflichen Branchenmindestlohn, blieben bisher ohne Ergebnisse. AuchdieBundesregierunglässtjeglicheAktivitätenzurEinführungeines Mindestlohnsvermissen.AndersdieBeschäftigtendesSparkassen-Callcenters S-Direkt inhalle.siehabenimsommer2012begonnenzuhandeln undineinemviermonatigenstreikeinentarifvertragdurchgesetzt,derneben besserenarbeitsbedingungenaucheinenmindestlohnvon8,50eurovorsieht. NachdiesemErfolghatdieGewerkschaftver.di VereinteDienstleistungsgewerkschaftinzahlreichenCallcenterneineUnterschriftenaktionfüreinentariflichenMindestlohngestartet.DiePolitikistgefordert,dieAktivitätender BeschäftigtenfüreinenMindestlohnundtariflicheRegelungeninderCallcenter-Branche zu unterstützen. 1.WiebeurteiltdieBundesregierungdiederzeitigenArbeitsbedingungenund dielohnsituationindercallcenter-branche,undwosiehtsiepolitischen Handlungsbedarf, um die Situation der Beschäftigten zu verbessern? ZurEinschätzungderArbeitsbedingungeninderBrancheverweistdieBundesregierungaufdenletztenSatzinihrerAntwortzuFrage1derKleinenAnfrage derfraktiondielinke.vom18.oktober2010 (Bundestagsdrucksache 17/3319).NachAuffassungderBundesregierungistesgrundsätzlichAufgabe dertarifpartner,entgeltezuvereinbaren,dieeinerseitsdenbelangenderarbeitnehmerinnenundarbeitnehmerrechnungtragen,undandererseitssicher- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSoziales vom1.märz2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 17/12606 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode stellen,dassdiebetreffendenunternehmendielöhneaucherwirtschaftenkönnen. 2.WiehatsichnachKenntnisderBundesregierunginnerhalbdervergangenenzweiJahredieZahlderBeschäftigteninderCallcenter-Brancheentwickelt (bittegesamtsowienachsozialversicherungspflichtigervollzeit, Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung angeben)? DieAuswertungausdenDatenderBundesagenturfürArbeiterfolgtnachdem Wirtschaftszweig (Wirtschaftszweigklassifikation2008 WZ08 )undumfasstfürdiecallcenterdiewirtschaftsgruppe82.20 (Callcenter).ZumWirtschaftszweig Callcenter werdenallebetriebeunddamitderenbeschäftigte gezählt,derenschwerpunktindieserbrancheliegt.mitarbeiterininternen Callcentern anderer Wirtschaftszweige sind in dieser Statistik nicht enthalten. AngabenzusozialversicherungspflichtigundgeringfügigBeschäftigteninder Callcenter-BrancheliegenquartalsweisebiszumEndedeszweitenQuartals 2012vor.DiegeringfügigeBeschäftigungumfasstgeringfügigentlohnteund kurzfristigebeschäftigung,dieentwederausschließlichoderimnebenberuf ausgeübtwerdenkann.einegeringfügigebeschäftigungliegtvor,wenndas (voraussichtlichedurchschnittliche)arbeitsentgeltimmonat400euronicht übersteigt (geringfügigentlohntebeschäftigung)oderdiebeschäftigungvon Beginnanauf50ArbeitstageoderzweiMonateimJahrbegrenztistundkeine Berufsmäßigkeitvorliegt (kurzfristigebeschäftigung).beidenimnebenberuf geringfügigbeschäftigtenkannnichtfestgestelltwerden,inwelchemwirtschaftszweigdiehauptbeschäftigungausgeübtwird;beidersummederbeschäftigungsformen sind deshalb Doppelzählungen möglich. InderZeitvonJuni2010bisJuni2012hatdieZahldersozialversicherungspflichtigodergeringfügigBeschäftigteninderCallcenter-Brancheum9800 auf111300zugenommen.diezahlsozialversicherungspflichtigbeschäftigter ist gestiegen, die Zahl der geringfügig Beschäftigten zurückgegangen. DieAngabenfürdieeinzelnenJahreunddieDifferenzierungnachBeschäftigungsformenkönnenderTabelle4derAnlageentnommenwerden.DieUnterscheidungnachsozialversicherungspflichtigerVollzeit-undTeilzeitbeschäftigungkannfürdasJahr2012wegenderUmstellungdesMeldeverfahrenszur Sozialversicherung derzeit nicht ausgewiesen werden. 3.WiehabensichnachKenntnisderBundesregierungindieserZeitdieZahl undderanteilderbeschäftigtenindercallcenter-branchenachgeschlecht entwickelt? BezüglichdermethodischenHinweisezuAuswertungenzumWirtschaftszweig Callcenter wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. DieZahlderinderCallcenter-BranchebeschäftigtenMänner (sozialversicherungspflichtigsowiegeringfügigbeschäftigte,einschließlichkurzfristigbeschäftigte)istindenvergangenenzweijahrenum12,1prozent (4569)auf 42415unddiederFrauenum8,3Prozent (5251)auf68890gestiegen.Der AnteilderMännerbeliefsich2012auf38,1ProzentundderderFrauenauf 61,9Prozent.ImVergleichzumJahr2010hatsichderAnteilderMännerleicht um 0,8 Prozentpunkte erhöht. DieAngabenfürdieeinzelnenJahreunddieDifferenzierungnachBeschäftigungsformen können der Tabelle 4 der Anlage entnommen werden.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/12606 4.WiehatsichnachKenntnisderBundesregierungindenvergangenenzehn JahrendieZahlderLeiharbeitskräfteinderCallcenter-Brancheentwickelt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. DieAbgrenzungderBeschäftigteninderArbeitnehmerüberlassungerfolgtbereitsüberdieWirtschaftszweigklassifikation,d.h.alleBeschäftigteninder ArbeitnehmerüberlassungsindeinemWirtschaftszweig (WZ782 +783)zugeordnet.SiekönnennichtnochzusätzlichnachdemWirtschaftszweigihres tatsächlichen Einsatzes ausgewertet werden. InderalternativverfügbarenArbeitnehmerüberlassungsstatistikderBundesagenturfürArbeitwerdenTätigkeitenerfasst,dievonZeitarbeitnehmerinnen undzeitarbeitnehmernausgeübtwerden.diesewerdenjedochnichtaggregiert aufeinzelneberufeoderbranchen,sondernaufberufshauptgruppen,diekeine weiterendifferenzierungsmöglichkeitenzulassen.derarbeitnehmerüberlassungsstatistiklässtsichentnehmen,dassimlangfristigentrenddiezahlder ZeitarbeitnehmerinnenundZeitarbeitnehmer,dieinDienstleistungsberufentätig sind,zumbeispielincallcentern,leichtvon27prozentimjuni2000auf 30 Prozent im Juni 2011 gestiegen ist. 5.WiehochsindnachKenntnisderBundesregierungdieabsoluteZahlund derrelativeanteilderniedriglohnbeschäftigtenindercallcenter-branche undimvergleichdazuindergesamtwirtschaft (soweitverschiedeneerfassungsmethoden, bitte jeweils aktuell verfügbare Daten benennen)? BezüglichdermethodischenHinweisezuAuswertungenzumWirtschaftszweig Callcenter wirdaufdieantwortzufrage2verwiesen.bezuggenommen wirdauchaufdiemethodischenvorbemerkungenzudenfragen17,18und21 sowieaufdieinhaltlichenausführungenzufrage17inderantwortderbundesregierungaufdiekleineanfragederfraktiondielinke. Niedriglöhne indercall-center-brancheunddasgescheitertemindestlohnverfahren (Bundestagsdrucksache 17/7132). AnalysendesNiedriglohnbereichsrichtensichinderRegelnacheinerKonventionderOrganisationfürwirtschaftlicheZusammenarbeitundEntwicklung (OECD),dieeinenNiedriglohndefiniertalseinenBruttolohn,derunterhalb vonzweidrittelndesmittlerenbruttolohns (Median)allerBeschäftigtenliegt. DierelativeDefinitioninAbhängigkeitvonderstatistischenVerteilungführt dazu,dassimmereinniedriglohnbereichexistiertunabhängigvonderabsolutenhöhedersodefiniertenniedriglöhneunddemdamitverbundenenwohlstandsniveau. AndieserStellewird andersalsinderantwortderbundesregierungauf Frage17derKleinenAnfragederFraktionDIELINKE. Niedriglöhneinder Call-Center-BrancheunddasgescheiterteMindestlohnverfahren (Bundestagsdrucksache17/7132) aufweitereausführungenzuergebnissenderentgeltstatistikderbundesagenturfürarbeitverzichtet,dahierzuzwischenzeitlich keineaktuellerendatenverfügbarsindunddieseaufgrunddernotwendigen BeschränkungderAuswertungenausderEntgeltstatistikaufVollzeitbeschäftigteausSichtderBundesregierungfürdieCallcenter-Branchemitihremhohen Anteil an Teilzeitbeschäftigten wenig aussagekräftig sind. DienachfolgendenAusführungenstützensichaufdiezuletztimJahr2010 durchgeführteverdienststrukturerhebung (VSE)desStatistischenBundesamtes,dienachBranchenundweiterenMerkmalendifferenzierendeAnalysenzulässt.DabeiwerdenallerdingsnurBetriebemitzehnbeziehungsweisefünfund mehrarbeitnehmernunddieabschnittebbissderklassifikationderwirt-

Drucksache 17/12606 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode schaftszweige (WZ2008)erfasst,sodassaufBasisderVSEkeineaussagekräftigenabsolutenZahlenzuNiedriglohnbeziehernausgewiesenwerdenkönnen. ImJahr2010entsprachenzweiDritteldesmittlerenBruttolohnsallerBeschäftigtennachdenDatenderVSE10,36Euro/Stunde.InderWirtschaftsunterklasse82.2derWZ2008hatten mitdengeschilderteneinschränkungen 68,1ProzentderBeschäftigteneinEntgeltunterhalbvon10,36Euro/Stunde. Im Vergleich dazu beträgt dieser Anteil in der Gesamtwirtschaft 20,6 Prozent. 6.WiehochwarimvergangenenJahrdieZahlundderAnteilderCallcenter- Beschäftigten,dieaufstockendeLeistungennachdemZweitenBuchSozialgesetzbuch (SGBII)bezogen,undwielautendieVergleichszahlenderGesamtwirtschaft? ErwerbstätigeArbeitslosengeld-II-BeziehersinderwerbsfähigeLeistungsberechtigte,dieaufgrunddesHilfebedarfsderBedarfsgemeinschaft,indersieleben,LeistungenausderGrundsicherungfürArbeitsuchendeundgleichzeitig BruttoeinkommenausErwerbstätigkeitbeziehen.GründefürdengleichzeitigenBezugvonGrundsicherungsleistungenundErwerbseinkommenliegenvor allemimarbeitsumfang (Teilzeit-bzw.geringfügigeBeschäftigung)und/oder im Haushaltskontext (Größe der Bedarfsgemeinschaft). ImRahmeneinerintegriertenAuswertungderGrundsicherungsstatistikund derbeschäftigungsstatistik (AngabenzuBeschäftigenbeziehensichhierauf BeschäftigteimAltervon15bis64JahrennachWohnortinDeutschland)werdenalssozialversicherungspflichtigundgeringfügigerwerbstätigeArbeitslosengeld-II-EmpfängernurdiePersonengezählt,fürdieauchimMonatdes LeistungsbezugseintatsächlicherZuflussvonBrutto-Erwerbseinkommenvorliegt.BezüglichdermethodischenHinweisezuAuswertungenzumWirtschaftszweig Callcenter ausderbeschäftigtenstatistikwirdaufdieausführungen in der Antwort zu Frage 2 verwiesen. ImJuni2012arbeiteten5467Arbeitslosengeld-II-BeziehermitEinkommen aussozialversicherungspflichtigerund460miteinkommenausgeringfügiger BeschäftigunginderCallcenter-Branche.Daswaren5,4Prozentallersozialversicherungspflichtigund7,6ProzentallergeringfügigBeschäftigtenindieser Branche.InderGesamtwirtschaftbeliefsichderAnteilderArbeitslosengeld-II- BeziehermitEinkommenaussozialversicherungspflichtigerBeschäftigungauf 2ProzentundmitEinkommenausgeringfügigerBeschäftigungauf11,2Prozent. Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 5 der Anlage zu entnehmen. 7.WiehochwarenimvergangenenJahrdieAusgabenfüraufstockendeLeistungenderCallcenter-BeschäftigteninsgesamtunddurchschnittlichjeErwerbstätigen (soweitnochkeinejahreszahlverfügbarist,bitteeinengleitenden Jahreszeitraum oder notfalls Monatsdaten nennen)? BezüglichdermethodischenHinweisezuAuswertungenzuerwerbstätigenArbeitslosengeld-II-BeziehernwirdaufdieAusführungeninderAntwortzu Frage 6 verwiesen. AuswertungenzudenGeldleistungenfürbeschäftigteArbeitslosengeld-II-BezieherwerdennachdemBedarfsgemeinschaftskonzeptdurchgeführt,weilnicht nurdiebeschäftigteperson,sondernauchdieangehörigen,diemitihrineiner Bedarfsgemeinschaftleben,Grundsicherungsleistungenbeziehen.DazuwerdendieBedarfsgemeinschaftenidentifiziert,indenenmindestenseinArbeitslosengeld-II-Bezieherbeschäftigtist.ErgebnisseliegenaufJahresbasisbis2011 vor.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/12606 DanachgabesimJahr2011jahresdurchschnittlich5069Bedarfsgemeinschaftenmitmindestenseinemsozialversicherungspflichtigbeschäftigtenund593mit mindestenseinemgeringfügigbeschäftigtenarbeitslosengeld-ii-bezieherin dercallcenter-branche.diezahlungsansprüchedieserbedarfsgemeinschaften beliefensichimdurchschnittaufmonatlich439eurobzw.838euroundinder Jahressumme auf 26,7 Mio. bzw. 6 Mio. Euro. BeiderInterpretationderErgebnisseistzubeachten,dassdergleichzeitigeBezugvonGrundsicherungsleistungenundErwerbseinkommennurfüreinenTeil derbetroffenenbedarfsgemeinschaftenmitdemstundenlohnzusammenhängt. GründefürdengleichzeitigenBezugvonGrundsicherungsleistungenundErwerbseinkommenliegenvorallemimArbeitsumfang (Teilzeit-bzw.geringfügigeBeschäftigung)und/oderimHaushaltskontext (GrößederBedarfsgemeinschaft).InsbesonderebeidengeringfügigenBeschäftigungsverhältnissenlässt sichzudemeherdavonsprechen,dassdiegrundsicherungsleistungendurchdie Erwerbstätigkeit aufgestockt werden und der Hilfebedarf so vermindert wird. DienachBeschäftigungsformendifferenziertenErgebnissesindinderTabelle6 der Anlage enthalten. 8.WiehochlagindenvergangenenJahrendieFluktuationsrateinderCallcenter-Branche, und wie hoch in der Gesamtwirtschaft? WieerklärtsichdieBundesregierungmöglicheUnterschiede,undwelche Rolle spielen dabei die Arbeitsbedingungen? AnhandderBeschäftigtenstatistikderBundesagenturfürArbeitkönnendiebegonnenenundbeendetenBeschäftigungsverhältnissedifferenziertnachBranchen betrachtetwerden.bezüglichdermethodischenhinweisezuauswertungen zumwirtschaftszweig Callcenter wirdaufdieausführungeninderantwort zu Frage 2 verwiesen. Alsbegonnenebzw.beendeteBeschäftigungsverhältnissezählendieAn-bzw. AbmeldungeneinessozialversicherungspflichtigenBeschäftigungsverhältnissesinnerhalbeinesQuartals.HierbeisindMehrfacherfassungenvonBeschäftigtenmöglich.BeiderInterpretationderErgebnisseistzudemzubeachten, dasshierjederarbeitsplatzwechselerfasstwird,d.h.nebendenkündigungen durcharbeitnehmerundarbeitgeberumfassendiebegonnenenundbeendeten BeschäftigungsverhältnisseauchnatürlicheAbgänge (Rente/Pension,Todesfall) und Beendigungen aufgrund von Befristungen. BeziehtmandiehälftigeSumme (Durchschnitt)derbegonnenenundbeendeten BeschäftigungsverhältnisseaufdendurchschnittlichenBestandanBeschäftigten,soergibtsichfürdasJahr2011inderCallcenter-BrancheeineQuotevon 50,2ProzentundüberalleBrancheneineQuotevon27,7Prozent.ImVergleich zu2008hatdierateindercallcenter-brancheum6,4prozentpunkteabgenommen,währendsieüberallebranchenunverändertblieb.dieangabenfür diejahre2008bis2011könnendertabelle7deranlageentnommenwerden. Angaben für das Jahr 2012 liegen noch nicht ganzjährig vor. DieBeendigungundderWechselderBeschäftigungsindineinemWirtschaftssystem,dasaufdergrundgesetzlichgeschütztenfreienWahldesArbeitsplatzes beruht,einnormalesphänomen.unterschiedeineinzelnenbranchenkönnen viele unterschiedliche Ursachen haben.

Drucksache 17/12606 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdieaktuelleTarifbindung in der Callcenter-Branche? Inwievielenbzw.welchenUnternehmengibtesderzeitTarifverträge (bittemitvertragsschließendergewerkschaftnennen)bzw.einträgein das Tarifregister? ZurFragederaktuellenTarifbindunginderCallcenter-Branchewirdaufdie AntwortzuFrage5,zurFragenachTarifverträgeninUnternehmenaufdieAntwortzuFrage6derKleinenAnfragederFraktionDIELINKE. (Bundestagsdrucksache 17/7132) verwiesen. 10.WelcheChancensiehtdieBundesregierung,nochindieserLegislaturperiode zu einem tariflichen Branchenmindestlohn zu kommen? WelcheSchrittewillsiegegebenenfallsunternehmen,umdenProzessdafür zu unterstützen? InitiativeninnerhalbderCallcenter-BranchefüreinentariflichenBranchenmindestlohnsindderBundesregierungnichtbekannt.Damitfehlteinenotwendige VoraussetzungfürdasZustandekommeneinestariflichenBranchenmindestlohns. 11.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungüberdenStandderAktivitätenderUnternehmenderCallcenter-Branche,einenArbeitgeberverband zu gründen? Steht eine Verbandsgründung bevor? DerBundesregierungliegenkeineKenntnisseüberdenaktuellenStandsolcher Aktivitäten vor. 12.GabesseitderErklärungvonBranchenvertreternvoreinemJahr,einen Arbeitgeberverbandzugründen,seitensderBundesregierungKontakte, Gespräche etc. mit Vertretern der Arbeitgeber? Wenn ja, wann und was war der Gegenstand der Gespräche? Wenn nein, warum nicht? EsgabundgibtinunregelmäßigenAbständenvertraulicheGesprächezwischen Vertretern der Bundesregierung und der Callcenter-Branche. 13.Istesrichtig,dassdieBundesregierungnachdemMiArbGselbstein Mindestlohnverfahren einleiten bzw. initiieren kann (vgl. 3 MiArbG)? Wennja,willsievondieserMöglichkeitGebrauchmachen,undwiebegründet sie ihre Antwort? Esistzutreffend,dassnach 3Absatz2desMindestarbeitsbedingungengesetzesdieBundesregierungebensowiejedeLandesregierungdieMöglichkeithat, demhauptausschussvorschlägefürdiefestsetzungvonmindestarbeitsentgeltenzumachen.diebundesregierungistderauffassung,dassmindestlöhnenur insolchenbranchenerlassenwerdensollen,indenendiesozialpartnerhandlungsbedarfsehen.gewerkschaftenundarbeitgeberverbändehabendiemöglichkeit,überihrespitzenorganisationendemhauptausschussvorschlägezur FestsetzungvonMindestarbeitsentgeltenzuunterbreiten.Einentsprechender Vorschlag der dbb tarifunion fand im Hauptausschuss keine Mehrheit.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/12606 14.WiehabensichnachKenntnisderBundesregierungseitdemJahr2009 bisheutedieumsätzeundgewinneindercall-center-brancheentwickelt? DatenüberUmsatz,AufwandundBruttobetriebsüberschussimWirtschaftszweig Callcenter liefertdiestrukturerhebungimdienstleistungsbereichdes StatistischenBundesamtes.NähereAngabenfürdieBerichtsjahre2008bis 2010könnendernachfolgendenTabelle1entnommenwerden.Datenfürdas Berichtsjahr2011liegenimSommer2013vor.BeiderInterpretationderDaten istzuberücksichtigen,dassessichumhochgerechneteergebnisseeiner15-prozent-stichprobenerhebungvonunternehmenodereinrichtungenmiteinem Umsatzvonmehrals17500Eurohandelt.DieZahlendeutenaufeineangespanntewirtschaftlicheSituationderBranchehin:WährenddieAnzahlderUnternehmen,tätigenPersonenundderUmsatzimJahr2010gegenüber2008zurückgingen,stiegendieAufwendungen auchfürpersonal deutlichan.das hatte entsprechende Auswirkungen auf die Ertragslage des Wirtschaftszweigs. Tabelle 1: Umsatz, Aufwand und Bruttobetriebsüberschuss im Wirtschaftszweig Callcenter 200820092010 Veränd. 2010 geg. 2008 UnternehmenAnzahl1 0361 060 918 11,4 % UmsatzMio. Euro4 9034 8814 614 5,9 % Tätige Personen (am 30.9.)Anzahl99 24399 81593 723 5,6 % AufwendungenMio. Euro4 2194 8534 92216,7 % darunter PersonalaufwandMio. Euro2 2262 3692 50012,3 % BruttobetriebsüberschussMio. Euro677 8 316 146,6 % Quelle: Stat. Bundesamt, Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich. 15.InwelchenUmfanghabenUnternehmenderCallcenter-Brancheinden Jahren2011und2012vonLeistungenderArbeitsförderungprofitiert (bittegesamtzahlderleistungensowiediezahldereinzelneinstrumente aufführen, und wenn möglich auch die geschätzten verausgabten Mittel)? InwelchemUmfangbestimmteBranchenvonLeistungenderArbeitsförderung profitieren,kannlediglichindirektüberdiezahlderpersonen,derenbeschäftigungsverhältnis gefördert wird, grob abgeschätzt werden. ImJahr2012begannen6555PersoneneineabhängigeBeschäftigungbzw. einemaßnahmeindercallcenter-branche,diemitinstrumentenderarbeitsförderunggefördertwurde;daswaren1,4prozentallereintritteingeförderte Beschäftigung (ohnedatenfürzugelassenekommunaleträger).weitereangaben können Tabelle 8 der Anlage entnommen werden. DieAusgabenfürdieseInstrumenteliegennurinsgesamt,d.h.füralleBranchenvor.SiebeliefensichimJahr2012inderSummeaufrund631Mio.Euro (ohneangabenvonzugelassenenkommunalenträgern).imjahr2011beliefen sichdieausgabenauf865mio.euro.hierbeimussjedochbeachtetwerden, dassdiezum1.januar2012neuzugelassenenkommunalenträger,dieabdem Jahr2012eigeneFinanzsystemenutzen,indenAusgabenfürdasJahr2012 nicht mitbetrachtet wurden.

Drucksache 17/12606 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 16.InwelchemAusmaßsindnachKenntnisderBundesregierungindenJahren2011und2012Callcenter-UnternehmendurchverschiedeneInstrumentederWirtschaftsförderungsubventioniertworden (insgesamt,und wenn möglich bitte nach Bundesländern aufgliedern)? InnerhalbderGemeinschaftsaufgabe VerbesserungderregionalenWirtschaftsstruktur (GRW)wurdenindenJahren2011und2012zehnbetriebliche InvestitionsvorhabenausderWirtschaftsklasse82.20Callcenter (Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008) gefördert. DurchdieGRW,anderenFinanzierungBundundLändergemäßArtikel91a GGjezurHälftebeteiligtsind,sindüberbeideJahreindieserWirtschaftsklasse insgesamt 4 958 558 Euro bewilligt worden. AusdernachfolgendenTabelle2gehtdieVerteilungderGRW-Mittelaufdie einzelnen Jahre und Länder hervor. Tabelle 2: GRW-Mittel differenziert nach Jahren und Ländern LandMerkmalJahr 20112012Gesamt BerlinAnzahl 0 2 2 Investitionsvolumen in Euro 0 3 040 000 3 040 000 bewilligte GRW-Mittel in Euro 0464 000464 000 BrandenburgAnzahl 3 1 4 Tabelle3istzuentnehmen,welcheUnternehmenausderWirtschaftsklasse 8220Call-CenterindenJahren2011bzw.2012durchdieGRWgefördertwurden. Mecklenburg- Vorpommern Nordrhein- Westfalen Investitionsvolumen in Euro 8 106 744114 050 8 220 794 bewilligte GRW Mittel in Euro 1 294 20045 600 1 339 800 Anzahl 2 1 3 Investitionsvolumen in Euro591 971 6 049 548 6 641 519 bewilligte GRW-Mittel in Euro 2 096 200907 400 3 003 600 Anzahl 0 1 1 Investitionsvolumen in Euro 0 1 007 721 1 007 721 bewilligte GRW-Mittel in Euro 0151 158151 158 Gesamt: Anzahl 5 510 Gesamt: Investitionsvolumen in Euro 8 698 715 10 211 319 18 910 034 Gesamt: bewilligte GRW-Mittel in Euro 3 390 400 1 568 158 4 958 558 Anmerkung 1) begriffliche Abgrenzung gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003) bzw. 2008 (WZ 2008) WZ 2003: 74.86 Call Center WZ 2008: 82.20 Call Center 17.WelchessindnachKenntnisderBundesregierungdiezehnCallcenter- UnternehmendieindenJahren2011/2012diemeistenFördergeldererhalten haben?

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/12606 Tabelle 3: Geförderte Unternehmen (alphabetische Reihenfolge) FirmaLandJahr Benchmark Partner GmbH Agentur für Dialogmarketing Mecklenburg- Vorpommern 2011 Bosch Communication Center Magdeburg GmbHBerlin2012 buw customer care operations Wismar GmbHMecklenburg- Vorpommern 2012 callplus telemarketing GmbHBrandenburg2011 CC WellCom GmbHBrandenburg2011 CommuniGate Kommunikationsservice GmbHBrandenburg2011 espado GmbHBerlin2012 KDW Neustrelitz GmbHMecklenburg- Vorpommern 2011 KiKxxl GmbHNordrhein-Westfalen2012 lead on GmbHBrandenburg2012 18.WiestehtdieBundesregierungzudemVorschlag,dieFörderpolitikzur UnterstützungvonguterArbeitzunutzenunddieAusgabederMittelan sozialekriterienwiedasvorhandenseinvontarifverträgen,leiharbeitsquoten etc. zu binden? DerStaathatgrundsätzlichdieAufgabe,denmarktorientiertenStrukturwandel zuflankierenunddiepositivenwachstumskräftezustärken.vongrundlegenderbedeutungsinddabeistabile,transparenteundfüralleakteureverlässliche undzukunftsfähigerahmenbedingungen.diesermarktwirtschaftlicheordnungsrahmensetztgrenzenundbefähigtzugleichdiewirtschaftsakteure,innovationsgeist und Eigeninitiative frei in diesem Rahmen zu entfalten. DieGemeinschaftsaufgabe VerbesserungderregionalenWirtschaftsstruktur (GRW)leisteteinenBeitragzurSchaffungundSicherungvonnachhaltigenArbeitsplätzenindenstrukturschwachenRegionenDeutschlands.Innerhalbder GRWsindnurjenebetrieblichenInvestitionsvorhabenförderfähig,durchdie vonvornhereinaufdauerangelegtearbeitsplätzegeschaffenodervorhandene gesichertwerden.dieswirdgewährleistet,indemdiearbeitsplätzefüreine ÜberwachungszeitvonmindestensfünfJahrennachAbschlussdesInvestitionsvorhabenstatsächlichbesetztoderzumindestaufdemArbeitsmarktdauerhaftangebotenwerden.FörderhöchstsätzewerdennurfürInvestitionengewährt,vondeneneinbesondererStruktureffektausgeht.IndieseKategorie fallenbeispielsweiseinvestitionsvorhaben,diearbeits-undausbildungsplätze für Frauen schaffen. TeilzeitarbeitsplätzeundArbeitsplätze,diemitZeitarbeitnehmerinnenoder -nehmernbesetztsind,diezurarbeitsleistungindiebetriebsstätteentsandt wurden,werdenimverhältnisderjährlichenarbeitsstundenzuderanzahlder ArbeitsstundeneinesVollzeitarbeitsplatzesanteiligberücksichtigt.Einedarüber hinausgehendedifferenzierungvonbeschäftigungsverhältnissen etwaein ZuschlagfürBranchentarifbindungodereineEntlohnungderArbeitskräfte überbranchendurchschnitt liegtimermessenderländer,diefürdieauswahl der zu fördernden Investitionsvorhaben zuständig sind.

Drucksache 17/12606 10 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19.GabodergibtesseitensderBundesregierungbzw.derzuständigenstatistischenBehördenAktivitäten,dasProblemderungenauenstatistischen ErfassungderCallcenter-Branche (vgl.bundestagsdrucksache17/7132 zu den Fragen 31 bis 33) anzugehen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Überlegungen gibt es? SolcheAktivitätengabodergibtesseitensbzw.nachKenntnisderBundesregierungnicht.ZurBegründungwirdaufdieAntwortzuFrage33derKleinen AnfragederFraktionDIELINKE. (Bundestagsdrucksache17/7132)verwiesen. 20.HatdieBundesregierungden117-tägigenStreikbeiderSDirekt-MarketingGmbH &Co.KGinHalleverfolgt,undwelcheSchlussfolgerungen zieht sie aus dem Tarifabschluss? Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, Tarifabschlüsse zu bewerten. 21.WelcheKenntnissehatdieBundesregieringüberVorwürfe,dieGeschäftsleitungderSDirekt-MarketingGmbH &Co.KGwürdenachdem EndedesArbeitskampfesBeschäftigteimBetriebmobben,dieamStreik beteiligtwaren (vgl.mitteldeutschezeitungvom15.januar2013 Mobbing-VorwürfeimCall-CenterinHalle ),undwelcheschlussfolgerungen zieht sie gegebenenfalls aus diesen Vorgängen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 22.InwiefernsindMinisterien,EinrichtungenundBehördendesBundesdirektoderindirektalsEigentümeranderSDirekt-MarketingGmbH & Co. KG beteiligt? BundesministeriensowiederenzugeordneteEinrichtungenundBehördendes Bundessind,soweitfeststellbar,wederdirektnochindirektalsEigentümeran der S Direkt-Marketing GmbH & Co. KG beteiligt. 23.InwiefernsindMinisterien,EinrichtungenundBehördendesBundes Kunden der S Direkt-Marketing GmbH & Co. KG? BundesministeriensowiederenzugeordneteEinrichtungenundBehördendes Bundessind,soweitfeststellbar,nichtKundenderSDirekt-MarketingGmbH & Co. KG. 24.WieverhältsichdieBundesregierunggegebenenfallsalsEigentümer oderkundevordemhintergrundderberichtetenvorwürfegegenüberder Geschäftsführung der S Direkt-Marketing GmbH & Co. KG? Auf die Antworten zu den Fragen 22 und 23 wird verwiesen. 25.WelcheKonsequenzenhatdermöglicheVerstoßderSDirekt-Marketing GmbH &Co.KGgegendieAnzeigepflicht ( 320SGBIII)desStreiks beideragenturfürarbeitnachsichgezogen (vgl.auchdieschriftlichen Fragen51und52aufBundestagsdrucksache17/10737),underachtetdie

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/12606 BundesregierungdiederzeitbestehendenSanktionierungsmöglichkeiten für ausreichend? DieinderAntwortderBundesregierung (Bundestagsdrucksache17/10737)auf dieinbezuggenommeneschriftlichefrageerwähnteprüfungderbundesagenturfürarbeit,obeinverstoßgegendieanzeigepflichtbeieinemarbeitskampfvorliegt,istabgeschlossen.einemitteilungdesergebnissesderprüfung istausdatenschutzrechtlichengründennichtzulässig.diebundesregierungerachtet die derzeit bestehenden Sanktionierungsmöglichkeiten als ausreichend.

Drucksache 17/12606 12 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Tabellenanhang

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/12606

Drucksache 17/12606 14 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/12606

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