Deutscher Bundestag Drucksache 16/1774 16. Wahlperiode 07. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger-Neuling, Klaus Ernst, Dr. Ilja Seifert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/1596 Gesundheit von Altenpflegerinnen und Altenpflegern Vorbemerkung der Fragesteller DiewettbewerbsorientierteOrganisationderPflegeversicherungundderprivat finanziertenpflegeleistungenbewirktunteranderem,dasspflegekräftevergleichsweisegeringentlohntwerdenunddiepersonalschlüsselhäufigamunterenendedesnotwendigenliegen.derarbeitsdruckistdurchweghoch,die MöglichkeitendereigenenEinflussnahmesindgering.Weiterebelastende FaktorensinddieoftunzureichendeAusbildung,FortbildungundSupervision. Dies betrifft auch häusliche Pflegekräfte. Der DAK-Gesundheitsreport2006 weistfür2004alsberufsgruppemitdem höchstenkrankenstanddie übrigengesundheitsberufe aus.hierfindetsich einebesondershoheerkrankungsdauer.derreportbenenntarbeitsplatzfaktorenalskrankheitsursachen: ObdieseBelastungenimLaufederZeitzugesundheitlichenBeschwerdenundschließlichzuErkrankungenführen,hängt wesentlichauchdavonab,inwieweitdembeschäftigtenmöglichkeitenzur BewältigungvonArbeitsanforderungenundzumAusgleichvonbelastenden SituationenzurVerfügungstehen.EinehoheArbeitszufriedenheitdurchdie MöglichkeitderEinflussnahmeaufdieOrganisationunddieInhaltederArbeit, eingutesbetriebsklimasowiedieflexiblearbeitszeitgestaltungkönnenden UmgangmitbelastendenArbeitssituationenunddieEntwicklungvonBewältigungsstrategien positiv beeinflussen. DieBerufsgenossenschaftfürGesundheitsdienstundWohlfahrtspflegestartete imfebruar2006einekampagnemitdemtitel AufbruchPflege,umdiePräventionindenPflegeberufenzuverbessern.IndenzugehörigenMaterialien heißtes: SteigendeberuflicheAnforderungenundArbeitsverdichtunggefährdenjedochdieGesundheitderPflegekräfte.AlarmierendeSymptomesind hohefehlzeiten,berufsausstiegeundqualitätseinbußenbeiderpflegealter Menschen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürFamilie,Senioren,Frauenund Jugend vom 6. Juni 2006 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
Drucksache 16/1774 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 1.WelcheTätigkeiten,BerufeundFunktionenwerdeninderKategorie Übrige Gesundheitsberufe der Bundesagentur für Arbeit erfasst? InderKategorie ÜbrigeGesundheitsdienstberufe erfasstdiebundesagenturfür ArbeitfolgendeBerufe:Heilpraktiker;Masseure,KrankengymnastenundverwandteBerufe;Krankenschwesternund-pfleger,Hebammen;HelferinderKrankenpflege;Diätassistenten,pharmazeutisch-technischeAssistenten;Sprechstundenhelfer; Medizinallaboranten. 2.ZuwelchemProzentsatzübenFrauendieseTätigkeiten,BerufeundFunktionen aus? DerFrauenanteilunterdensozialversicherungspflichtigBeschäftigteninderBerufsgruppe ÜbrigeGesundheitsdienstberufe betrugimjahr2005ca.88,6prozent. 3.WievieleMenschensindinDeutschlandinderAlten-undBehindertenpflege tätig? WievielePflegebedürftigeundwievieleÜberachtzigjährigekommenauf eine Beschäftigte bzw. einen Beschäftigten? NachdemvomStatistischenBundesamtherausgegebenenBericht:Pflegestatistik2003 Deutschlandergebnisse warenindennachdemelftenbuch Sozialgesetzbuch (SGBXI)zugelassenenAltenpflegeeinrichtungen (stationär undambulant)ende2003rd.712000personentätig. Situation in den ambulanten Pflegediensten am 15. Dezember 2003 Personal nach Berufsabschluss und Tätigkeitsbereich BerufsabschlussPersonal insgesamt staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in staatlich anerkannte/r Altenpflegehelfer/in Krankenschwester, Krankenpfleger Krankenpflegehelfer/in Kinderkrankenschwester, Kinderkrankenpfleger Heilerziehungspfleger/in; Heilerzieher/in Heilerziehungspflegehelfer/in Heilpädagogin, Heilpädagoge Ergotherapeut/in sonstigerabschlussimbereichdernichtärztlichenheilberufe sozialpädagogischer/sozialarbeiterischer Berufsabschluss Familienpfleger/in mit staatlichem Abschluss Dorfhelfer/in mit staatlichem Abschluss Abschluss einer pflegewissenschaftlichen Ausbildung an einer Fachhochschule oder Universität sonstiger pflegerischer Beruf Fachhauswirtschafter/in für ältere Menschen sonstiger hauswirtschaftlicher Berufsabschluss sonstiger Berufsabschluss ohne Berufsabschluss/noch in Ausbildung Insgesamt 31 757 4 816 63 233 9 678 5 360 653 200 93 265 2 945 1 311 2 136 138 557 19 420 1 051 4 014 35 895 17 375 200 897 Quelle: Statistisches Bundesamt, Bericht: Pflegestatistik 2003 Deutschlandergebnisse, Tabelle 2.4
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/1774 Situation in den Pflegeheimen am 15. Dezember 2003 Personal nach Berufsabschluss und Tätigkeitsbereich BerufsabschlussPersonal insgesamt staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in staatlich anerkannte/r Altenpflegehelfer/in Krankenschwester, Krankenpfleger Krankenpflegehelfer/in Kinderkrankenschwester, Kinderkrankenpfleger Heilerziehungspfleger/in; Heilerzieher/in Heilerziehungspflegehelfer/in Heilpädagogin, Heilpädagoge Ergotherapeut/in sonstiger Abschluss im Bereich der nichtärztliche Heilberufe sozialpädagogischer/sozialarbeiterischer Berufsabschluss Familienpfleger/in mit staatlichem Abschluss Dorfhelfer/in mit staatlichem Abschluss Abschluss einer pflegewissenschaftlichen Ausbildung an einer Fachhochschule oder Universität sonstiger pflegerischer Beruf Fachhauswirtschafter/in für ältere Menschen sonstiger hauswirtschaftlicher Berufsabschluss sonstiger Berufsabschluss ohne Berufsabschluss/noch in Ausbildung Insgesamt 110 208 14 662 55 348 18 994 3 587 2 080 538 375 4 202 3 480 6 144 1 567 158 1 397 33 681 1 575 21 631 121 835 109 395 510 857 Quelle: Statistisches Bundesamt, Bericht: Pflegestatistik 2003 Deutschlandergebnisse ; Tabelle 3.6 NachdemBericht:Pflegestatistik2003 Deutschlandergebnisse wurdenzum Jahresende2003insgesamtrd.1,09MillionenPflegebedürftigeinEinrichtungenundDienstenversorgt,dienachdemElftenBuchSozialgesetzbuchzugelassenwordensind.DanachergibtsichreinrechnerischeinVerhältnisvon rd.1,5pflegebedürftigenjebeschäftigtem.weitererd.1millionpflegebedürftige erhielten zum Jahresende ausschließlich Pflegegeld. Vondenüber80-jährigenPersonenistnuretwaeinDrittelpflegebedürftig.Da keineerkenntnissedarübervorliegen,welcheranteilderpflegeleistungenauf dieüber80-jährigenentfällt,hatdiebildungeinerrelationzudenbeschäftigten keine Aussagekraft. 4.WiestelltsichdiesesVerhältnisindenandereneuropäischenLänderndar? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 5.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdieKrankenständeund KrankheitsursachensowiedieBerufsausstiegevonAltenpflegerinnenund Altenpflegern sowie Hilfskräften in der Alten- und Behindertenpflege? DerFehlzeiten-Report2004desWissenschaftlichenInstitutsderAOKundder UniversitätBielefeldweistfürdenBereichderAltenpflegeimJahr2003einen Krankenstandvon5,8ProzentimVergleichzu4,9ProzentimDurchschnittaller Branchenaus.DieStudieBGW-DAKGesundheitsreport2003Altenpflegeder BerufsgenossenschaftfürGesundheitsdienstundWohlfahrtspflegeundder DeutscheAngestelltenKrankenkassebelegt,dassAltenpflegerinnenundAltenpflegerhäufigeranpsychosomatischenErkrankungenleidenalsAngehörige andererberufsgruppen.alshäufigsteursachenfürdenkrankenstandwerden ErkrankungendesMuskel-undSkelettapparatesundderAtmungsorganesowie psychische Erkrankungen genannt.
Drucksache 16/1774 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode NacharbeitswissenschaftlichenUntersuchungenlassensichspezifischegesundheitlicheWirkungeneherselteneinzelnenBelastungssituationenzuordnen.Es istdavonauszugehen,dasssiehäufigdurchdiewirkungverschiedenerfaktoren,wiearbeitsbedingungen,persönlichkeitsstrukturundeinflüssederaußerberuflichen Situation, entstehen. DerBundesregierungliegenkeinegesichertenErkenntnisseüberdenBerufsausstieg von Altenpflegerinnen und Altenpflegern vor. DieErgebnissedereuropäischenNEXT-Studie (nurses earlyexitstudy,vgl. SchriftenreihederBundesanstaltfürArbeitsschutzundArbeitsmedizin Übersetzung Ü15,2005;www.next-study.net),inderca.40000Pflegekräftein10 europäischenstaaten (Belgien,Deutschland,Finnland,Frankreich,England, Italien,Norwegen,Niederlande,Polen,Slowakei)nachdenGründenundUmständeneinesvorzeitigenAusstiegsausdemPflegeberufbefragtwurden,sind fürdiealtenpflegenichthinreichendaussagekräftig.vondenbefragtenpflegekräftenarbeitetennur15prozentinaltenpflegeheimen.fernerhandeltsich nichtumeinebefragungvonpersonen,diedenberuftatsächlichverlassenhaben.diestudieergibt,dassindeutschlandfastjederfünftederinderpflege Beschäftigten darüber nachdenkt, aus dem Beruf auszusteigen. DerBundesregierungsindUntersuchungenvonLändernundTrägerverbänden zurpersonalentwicklunginderpflegebekannt.sokommtdiestudiestationäre Altenpflege Personalstrukturen,Arbeitsbedingungen,Arbeitszufriedenheit desministeriumsfürgesundheit,soziales,frauenundfamiliedeslandes Nordrhein-Westfalen (2004)zudemErgebnis,dass83ProzentderbefragtenAltenpflegerinnenundAltenpflegermitihrerBerufswahlundihrerArbeitsstelle zufrieden sind und keinen Wechsel ihres Arbeitsplatzes planen. 6.WielautendieentsprechendenAngabenzudenFragen1bis5inBezugauf sozialpflegerischeberufe,dieebenfallseinenhohenkrankenstandaufweisen? InderKategorie SozialpflegerischeBerufe erfasstdiebundesagenturfür ArbeitfolgendeBerufeundTätigkeiten:Sozialarbeiter,Sozialpfleger;Heimleiter,Sozialpädagogen;Arbeits-undBerufsberater;Kindergärtnerinnen,Kinderpflegerinnen.DerKategorie Sozialarbeiter,Sozialpfleger sindu.a.die Altenpfleger und Familienpfleger zugeordnet. DerFrauenanteilunterdensozialversicherungspflichtigBeschäftigteninder Berufsgruppe SozialpflegerischeBerufe betrugimjahr2005ca.83,7prozent. Im Übrigen wird auf die Antworten zu Fragen 3 bis 5 verwiesen. 7.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungüberdieKrankenstände undberufsausstiegebeialtenpflegepersonalinandereneuropäischenländern vor, und wie erklärt sie die Unterschiede? DerBundesregierungliegenkeinespezifischenUntersuchungenüberKrankenständebeiBeschäftigteninderAltenpflegeinandereneuropäischenLändern vor. DieeuropäischeNEXT-Studieweistaus,dassinsgesamt15,6ProzentderbefragtenPflegekräfteinEuropaoftaneinenBerufsausstiegdenken.DiediesbezüglichenStudienergebnisseindeneinzelnenLändernsindjedochsehrunterschiedlich.GründefürdieDivergenzensindnichtbekannt.Bezüglichdernicht hinreichendenaussagekraftderstudiefürdiealtenpflegewirdaufdieantwort zu Frage 5 verwiesen.
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/1774 8.ZuwelchemProzentsatzsindausgebildeteAltenpflegerinnenundAltenpflegerinderAlten-undBehindertenpflegetätig,zuwelchemProzentsatz arbeitenhierkräftemiteinerabgeschlossenenausbildunginangrenzendenberufsfeldern (z.b.krankenpflege)undzuwelchemprozentsatzunoder angelernte (Hilfs-)Kräfte? NachderamtlichenPflegestatistikhattenvondenrd.201000Beschäftigtenbei zugelassenenambulantenpflegedienstenende2003rd.16prozenteinenberufsabschlussalsaltenpflegerinbzw.-pflegerundrd.34prozentalskrankenschwesterbzw.-pflegerbzw.alskinderkrankenschwesterbzw.-pfleger.eine AusbildungalsAlten-oderKrankenpflegehelferbzw.-helferinhattenrd.7ProzentderBeschäftigten.DieübrigenindiesenBereichenTätigenverteilensich aufeinevielzahlvonberufsgruppenmitunterschiedlichemausbildungsniveau. Vondenrd.512000BeschäftigtenindennachdemSGBXIzugelassenen PflegeheimenwarenEnde2003rd.22ProzentAltenpflegerinnenbzw.-pfleger sowierd.12prozentkrankenschwesternbzw.-pflegerbzw.kinderkrankenschwesternbzw.-pfleger.rund7prozenthatteneineausbildungalsalten-oder Krankenpflegehelferbzw.-helferin.DieimVergleichzumambulantenBereich etwasgrößeregruppederübrigenbeschäftigtenistbesondersimhauswirtschaftlichenbereichtätig (vgl.dieinderantwortzufrage3aufgeführten Tabellen). 9.WelcheKorrelationenzwischenKrankenstand,BerufsausstiegundAusbildungsstandvonPflegekräfteninderAlten-undBehindertenpflegegibt es nach Kenntnis der Bundesregierung? DerBundesregierungliegenkeineStudienüberdasVerhältniszwischendem Krankenstand,derVerbleibsquotevonPflegekräftenunddemAusbildungsstand vor.eswirdjedochdavonausgegangen,dassvorallemeinehohequalifikation derfachkräftedurcheineguteausbildungundregelmäßigefortbildungeneine wichtige Voraussetzung für einen langen Berufsverbleib darstellt. 10.WieentwickeltsichnachKenntnisderBundesregierungdieAusbildung inderalten-undbehindertenpflegeaktuell (bitteausführlichdievorhandenen Daten und Problembereiche referieren)? ZudenwesentlichenZielendesAltenpflegegesetzesdesBundes,dasam 1.August2003inKraftgetretenist,gehörtes,einenbundesweiteinheitlichen RahmenfürdieAusbildungzurAltenpflegerinundzumAltenpflegerzuschaffen,dieErstausbildunginallenBundesländernsicherzustellen,dieQualitätder AusbildungdurcheinestärkerePraxisorientierungzuverbessernsowieden Anspruch der Auszubildenden auf Ausbildungsvergütung abzusichern. ImApril2006wurdendieErgebnissedererstenbundesweitenErhebungzuden AusbildungsstrukturenanAltenpflegeschulenveröffentlicht.Danachzeigtsich, dassdiealtenpflegeausbildungsichaufeinemklarenmodernisierungskursbefindetunddasinteressejungermenschenandiesemausbildungsberufzunimmt.diestudienergebnisseweisenaberauchaus,dassvielepflegeeinrichtungenihreneueverantwortungsrollefürdieausbildungnochnichtwahrnehmen und die Chance, die Ausbildung mitzugestalten, nicht hinreichend nutzen. DasBundesministeriumfürFamilie,Senioren,FrauenundJugendunterstützt dieumsetzungdesaltenpflegegesetzesdurchvielfältigeprojekteundmaßnahmen. Beispielhaft sind zu nennen: dieerstellungvonhandbüchernzurumsetzungderlernfeldorientiertenausbildung;
Drucksache 16/1774 6 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode dieerarbeitungvonempfehlungenfürdieausgestaltungderpraxisanleitung unddieabsicherungdestheorie-praxis-transferszwischenschulenund Pflegeeinrichtungen; dieentwicklungeineskonzeptszurgesundheitsförderungvonaltenpflegeschülerinnen und -schülern. DesWeiterenistdieDurchführungeinesProjektszurFörderungderAusbildungsbereitschaft und -kompetenz von Pflegeeinrichtungen geplant. DieBundesregierungweistdaraufhin,dassdieZahlderSchülerinnenund SchülerinderAltenpflegestetigzugenommenhat.NachAngabendesStatistischenBundesamteswarenimSchuljahr2004/2005insgesamtca.45000Auszubildendegemeldet;diesentsprichteinerSteigerunggegenüberdemAusbildungsjahr 2002/2003 um ca. 6,5 Prozent. DieRegelungderAusbildungzurHeilerziehungspflegerinundzumHeilerziehungspflegerfälltindieZuständigkeitderLänder.ZurEntwicklungdieses AusbildungsberufsliegenderBundesregierungkeinenäherenErkenntnissevor. Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 11.WievielePflegekräfteinAltenheimenundHeimenfürMenschenmit Behinderungen,inambulanterAlten-undBehindertenpflegesowieinder häuslichenpflegekönnensichnachkenntnisderbundesregierungmindestens halbjährlich einen Tag lang fortbilden? WievieleerhaltenmindestenseinmalmonatlicheinAngebotderSupervision? 12.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdieArbeitszufriedenheit von Pflegekräften in der Alten- und Behindertenpflege? DerBundesregierungliegenkeinehinreichendspezifiziertenDatenzurArbeitszufriedenheitvonPflegekräfteninderAlten-undBehindertenpflegevor.Nach allgemeinenerkenntnissenübenvielepflegekräfteihrenberufgerneaus,wünschensichaberaucheinehöherewertschätzungundstärkeregesellschaftliche AnerkennungihresArbeitsbereiches.ImÜbrigenhängtdieArbeitszufriedenheit nacheinschätzungderbundesregierungerheblichvondenorganisationsstrukturen,demarbeitsklimaunddemarbeitspensumdereinzelneneinrichtungab. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 13.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberArbeitsbelastung, AusbildungundArbeitsgestaltungsowiedasAltervonhäuslichPflegenden? DerBerichtPflegestatistik2003 Deutschlandergebnisse weistrd.201000 Beschäftigteinrd.10600Pflegedienstenaus.DiemeistenderdortTätigenhatteneineAusbildungalsKrankenschwesterbzw.-pflegeroderalsAltenpflegerin bzw. -pfleger. ErgänzendwirdaufdieAntwortenzudenFragen3und5,insbesondereaufdie ErgebnissederStudieBGW-DAKGesundheitsreport2003Altenpflegesowie aufeinprojektderbundesanstaltfürarbeitsschutzundarbeitsmedizinzurentwicklung eines Belastungsscreenings in der ambulanten Pflege verwiesen.
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/1774 14.WiewilldieBundesregierungdiePflegeversicherungumgestalten,so dassdasqualifikationsniveauinderaltenpflegeangehobenwerdenkann, evtl. auf das Niveau der anderen europäischen Länder? DasQualifikationsniveaufürAltenpflegekräfteergibtsichausdenberufsrechtlichenRegelungendesAltenpflegegesetzesunddendazuerlassenenAusführungsvorschriften.DasPflege-Versicherungsgesetzknüpfthieranan.Essieht selbstkeineanforderungsprofilevor.lediglichdievereinbarungenderpflegeselbstverwaltungnach 80SGBXIbeinhaltenAnforderungen,diesichinsbesondereaufdieverantwortlichePflegefachkrafti.S.d. 71Abs.2SGBXI beziehen.esistnichtbeabsichtigt,diesesystematikumzugestalten.zursicherungundweiterentwicklungderpflegequalitäteinschließlichdesqualifikationsniveaussollnachauffassungderbundesregierungauchdaseinrichtungsinternequalitätsmanagementbeitragen,zudemdiepflegeeinrichtungennach 72 Abs. 3 SGB XI verpflichtet sind. 15.WelcheVeränderungenderRahmenbedingungenhältdieBundesregierung für erforderlich, dass Pflegekräfte seltener erkranken? DieBundesregierungsiehtinsbesonderediePflegeeinrichtungen,d.h.ManagementundLeitungskräfte,inderVerantwortung,durcheinegezieltePersonalführungundPersonalentwicklungguteberuflicheRahmenbedingungenfür Pflegekräftezuschaffen.DiesschließteinegesundheitsförderndeArbeitsgestaltungund-organisationein.DieBundesregierungfördertProjekteundMaßnahmen,diedazubeitragen,dassberufsbedingtegesundheitlicheProblemevermiedenwerdenkönnen.VerwiesenwirdaufdieGemeinschaftsinitiativevonBund, Ländern,Sozialpartnern,SozialversicherungsträgernundUnternehmenInitiativeNeueQualitätderArbeit (INQA).IneinemInitiativkreis GesundPflegen werdenneuewegezurgesundheitsgerechtenundqualitätsförderndenarbeitsgestaltungvonpflegearbeitsplätzeninkrankenhäusern,stationärenpflegeeinrichtungenundambulantendienstenaufgezeigt.zurverbesserungderarbeitssituationinderaltenpflegehatdasbundesministeriumfürfamilie,senioren, FrauenundJugenddasModellprojektREPOSTA (RessourcenförderndePersonalentwicklungundOptimierungderOrganisationsstruktureninEinrichtungen derstationärenaltenpflege)durchgeführt.fernerhateseinprojektzurgesundheitsförderungvonauszubildendeninderaltenpflegefinanziert.zielsetzung desprojekts PflegederProfis,dasdurchdasBundesministeriumfürGesundheitgefördertwurde,wares,StrategiengegendenberuflichbedingtenBurnout inderpflegezuentwickeln.diebundesregierungunterstütztdesweiterenden derzeitlaufendenwettbewerb BesteArbeitgeberimGesundheitswesen2007. NichtzuletzthatdieArbeitsgruppeIIdesRundenTischesPflegeEmpfehlungen fürarbeitsbedingungenausgesprochen,diezurvermeidungvonkrankheiten beitragen. 16.WiewirdsichdieArbeitssituationvonPflegekräftenverändern,wenndie europäische Dienstleistungsrichtlinie in Kraft tritt? NachdembisherigenStandderVerhandlungenüberdieeuropäischeDienstleistungsrichtlinieistdavonauszugehen,dassderBereichderpflegerischenVersorgung vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen ist.
Drucksache 16/1774 8 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 17.WelcheÜberlegungenundAktivitätengibtesnachKenntnisderBundesregierungderzeitindenLänderparlamentenundLandesregierungen,die sichaufaus-undfortbildung,entlohnungundarbeitsbelastungvonarbeitskräften in der Alten- und Behindertenpflege auswirken können? DieBundesregierungweistdaraufhin,dassdieLändersichmitderThematik derpersonalentwicklunginderpflegeimrahmenihrerverantwortungfürdie pflegerischeversorgungsstrukturundihrerzuständigkeitfürdiefort-undweiterbildungbefassen.dadieländerdasaltenpflegegesetzdesbundesalseigene Angelegenheitausführen,habensieentsprechendeDurchführungsbestimmungen erlassen. 18.WiebewertetdieBundesregierungdieseÜberlegungenundAktivitäten, auch vor dem Hintergrund der Föderalismusreform? DieBundesregierungweistdaraufhin,dassdieLänderdieAufgabenimRahmen ihrer Zuständigkeiten ausführen. 19.WievieleZivildienstleistendesindinderAlten-undBehindertenpflege eingesetzt (bittegetrenntnachbundesländernsowieambulantundstationär)? NachdemBericht:Pflegestatistik2003 Deutschlandergebnisse warenam15. Dezember2003innachdemSGBXIzugelassenenambulantenPflegediensten4161undinnachdemSGBXIzugelassenenPflegeheimen8210Zivildienstleistende eingesetzt. Am24.Mai2006waren unabhängigdavon,obessichumnachsgbdemxi zugelasseneeinrichtungenhandelte bundesweit17381zivildienstplätzein dertätigkeitsgruppe01 (AllgemeinePflege-undBetreuungsdienste),1420in dertätigkeitsgruppe11 (MobilerSozialerHilfsdienst),723inderTätigkeitsgruppe19 (IndividuelleSchwerstbehindertenbetreuung)und747inderTätigkeitsgruppe45 (IndividuelleSchwerstbehindertenbetreuungbeiKinderninintegrativen Einrichtungen) belegt. Anzahl der belegten Zivildienstplätze in den Tätigkeitsgruppen 01, 11, 19 und 45 in den Bundesländern (Stand: 24. Mai 2006) Allg. Pflegeund Betreuungsdienste Mobiler Sozialer Hilfsdienst Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung bei Kindern in integrativen EinrichtungenSumme Baden-Württemberg2 980178148313 337 Bayern2 33918671932 689 Berlin 59032 1 3 626 Brandenburg 529272318 597 Bremen 190 71140 248 Hamburg 321599824 502 Hessen1 185129601211 495 Mecklenburg- Vorpommern 295 8 213 318 Niedersachsen1 587112118881 905 Nordrhein-Westfalen3 9423531281914 614
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/1774 Quelle: BMFSFJ Allg. Pflegeund Betreuungsdienste Mobiler Sozialer Hilfsdienst Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung bei Kindern in integrativen EinrichtungenSumme Rheinland-Pfalz 60710334 2746 Saarland 20311 341258 Sachsen1 229 11012331 384 Sachsen-Anhalt 46153 1 5 520 Schleswig-Holstein 43111 438 484 Thüringen 49241 9 6 548 Summe17 3811 42072374720 271 20.Wieviele Ein-Euro-Jobber sindnachkenntnisderbundesregierungin Einrichtungen der Alten- und Behindertenpflege eingesetzt? DerBundesregierungliegenderzeitkeinevalidenstatistischenAuswertungen überdieförderungvonarbeitsgelegenheitenmitmehraufwandsentschädigung gemäß 16Abs.3Satz2SGBII ineinrichtungenderalten-undbehindertenpflege vor.
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