Deutscher Bundestag Drucksache 17/9640 17. Wahlperiode 15. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/9305 Strategische Fernmeldeaufklärung durch Geheimdienste des Bundes Vorbemerkung der Fragesteller DasBundesamtfürVerfassungsschutz (BfV),derBundesnachrichtendienst (BND)undderMilitärischeAbschirmdienst (MAD)dürfendenelektronischenDatenverkehrunteranderemimRahmenderTerrorabwehrdurchforsten.ÄhnlichesgiltfürdasZollkriminalamt (ZKA),dasauchentsprechende nachrichtendienstlichebefugnissehat.am25.februar2012berichtetedie Bild -ZeitungunterBerufungaufzweiBerichtedesParlamentarischenKontrollgremiums (PKGr) desdeutschenbundestages,dassimjahr2010mehr als37millionene-mailsunddatenverbindungenvondendeutschengeheimdienstenüberprüftwurden,weildarinbestimmteschlagwörterwie Bombe vorkamen.damithättesichdiezahlimvergleichzumvorjahrmehralsverfünffacht.nachpkgr-angabenergabendieüberwachungsmaßnahmeninsgesamt nur in 213 Fällen verwertbare Hinweise für die Geheimdienste. DasPKGrschreibtinseinemBerichtgemäß 14Absatz1Satz2des GesetzeszurBeschränkungdesBrief-,Post-undFernmeldegeheimnisses (Artikel10-Gesetz G10)überdieDurchführungsowieArtundUmfangder Maßnahmennachden 3,5,7aund8diesesGesetzes (Bundestagsdrucksache17/8639),dass2010dieBehördeninE-MailsundanderenKommunikationennachrund16400Begriffengesuchthätten.DergrößteTeil (rund 13000)entfieldabeiaufdenBereichdesWaffenhandels;dortwurdenauch mit25millionendiemeistengesprächeundmail-konversationenerfasst. Davonwurdenletztlichjedochnur180als nachrichtendienstlichrelevant eingestuft; hierbeihandelteessichum12e-mail-,94fax-und74sprachverkehre,heißtesindembericht.daspkgrführtdasverhältniszwischen AufwandundErfolgunteranderemaufdasSpam-Aufkommenzurück: Die zurselektionunerlässlicheverwendungvoninhaltlichensuchbegriffen,bei denenessichauchumgängigeundmitdemaktuellenzeitgescheheneinhergehendebegriffehandelnkann,führtunweigerlichzueinemrelativhohen Spam-Anteil,davieleSpam-MailssolcheBegriffeebenfallsbeinhaltenkönnen.Esliegtnahe,dassWörter,SatzteileoderPhonemegleicherBedeutung parallel in mehr als einer Sprache verwendet werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 11. Mai 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
Drucksache 17/9640 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode NachAngabenvonPKGr-MitgliedernhandleessichbeiderMaßnahmenicht umeinerasterfahndungimtelekommunikationsverkehrbestimmterdeutscherbürgerindeutschland,sondernumeine strategischeüberwachungder gebündeltenfunkübertragungetwaüberasiatischenoderafrikanischenländern.deutschedürftenhiervonkaumbetroffensein.fallsdoch,geltefürsie prinzipiellderschutzdesgrundgesetzesmitderpflichtzursofortigendatenlöschung.überdiezulässigkeitundnotwendigkeitderanordnungeinschließlichderverwendungvonsuchbegriffenentschiedendieimpkgrvertretenen unabhängigen Fachleute (vgl. heise.de vom 27. Februar 2012). DasPKGrschreibtinseinemBericht: StrategischeKontrollebedeutet,dass nichtderpost-undfernmeldeverkehreinerbestimmtenperson,sonderntelekommunikationsbeziehungen,soweiteinegebündelteübertragungerfolgt, nachmaßgabeeinerquoteinsgesamtüberwachtwerden.auseinergroßen MengeverschiedensterGesprächsverbindungenwerdenmitHilfevonSuchbegriffeneinzelneerfasstundausgewertet.NachAnsichtderFragesteller undangabenvonexpertenmüssendiegeheimdienstejedoch,wennsiebestimmtesuchbegriffeine-mailsfindenwollen,jedee-mailfiltern.technisch bedient man sich hierbei einer Parsing genannten Syntaxanalyse. Vorbemerkung der Bundesregierung StrategischeFernmeldeaufklärung dientderaufklärungeinzelnergefahrenbereiche,indemunterbestimmtenvoraussetzungengebündeltübertrageneinternationaletelekommunikationsverkehreerfasstwerdenkönnen.nachdem GesetzzurBeschränkungdesBrief-,Post-undFernmeldegeheimnisses (Artikel10-Gesetz G10)istdieserAufklärungsansatzausschließlichdemBundesnachrichtendienst (BND)vorbehalten (vgl.abschnitt3g10).sämtlicheantworten,ausgenommendiejenigenzudenfragen9c,9d,15und17,beziehen sichdemnachausschließlichaufdiestrategischefernmeldeaufklärungdes BND im Geltungsbereich des G10. 1.InwieweitwerdennebenInternetverkehr,E-Mails,Faxverbindungen, WebforenundSprachverkehrendurchdeutscheGeheimdiensteweitere KommunikationskanäleimRahmender strategischenfernmeldeaufklärung ausgespäht? a)aufwelcheartundweisewurdendie 12E-Mail-,94Fax-und74 Sprachverkehre imbereich ProliferationundkonventionelleRüstung sowiedie 7Metadatenerfassungen,17Webforenerfassungenund 5Sprachverkehre imbereich InternationalerTerrorismus erhoben (Bundestagsdrucksache 17/8639)? b)wasistmitder Metadatenerfassung gemeint,undaufwelcheartund Weise wird diese vorgenommen? EinzelheitenzudentechnischenFähigkeitendesBNDkönnenindiesemZusammenhangnichtöffentlichdargestelltwerden,daausihremBekanntwerden sowohlstaatlichealsauchnichtstaatlicheakteurerückschlüsseaufdenmodus Operandi,dieFähigkeitenundMethodenderBehördeziehenundsoeineErfassungvermeidenkönnten.BeiderBeantwortungfindetu.a.entsprechendes operativesvorgehenerwähnung.imergebniskönntediesfürdiefunktionsfähigkeitdersicherheitsbehördeundmithinfürdieinteressenderbundesrepublikdeutschlandschädlichseinoderaberdiesicherheitderbundesrepublik Deutschlandgefährden.GleichwohlwirddieBundesregierungnachgründlicherAbwägungdemInformationsrechtdesParlamentsunterWahrungberechtigter Geheimhaltungsinteressen nachkommen.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/9640 DieInformationenwerdenals Geheim und VS Vertraulich eingestuftund dem Deutschen Bundestag zur Einsichtnahme übermittelt. * ImJahr2010wurdenfürdenGefahrenbereichIllegaleSchleusungneben E-Mails Sprachverkehre erfasst. c)welcheweiterensechskommunikationsverkehrewurdenim Gefahrenbereich IllegaleSchleusung nebenausspioniertene-mailserfasst? 2.NachwelchemtechnischenVerfahrenwerdendieKommunikationsverkehre durchforstet? a)triffteszu,dassderbnd,dermadunddasbfvsowiedaszkahierfürsoftwarederfirmentrovicorgmbh,utimacoag,ipoquegmbh oderatisuhereinsetzen,undfallsja,umwelchekonkretenanwendungen handelt es sich? b)wennnicht,vonwelchenfirmenoderwelcherfirmastammtdieeingesetzte Software? c)handeltessichdabeiumeinparsing,tagging,einenstringvergleich oder andere Verfahren der Zuordnung von Wortklassen? d)wievielemitarbeitersindjeweilsmitderdurchführungdiesermaßnahme betraut? EinzelheitenzudentechnischenFähigkeitendesBNDsowiederZahldereingesetztenMitarbeiterkönnenindiesemZusammenhangnichtöffentlichdargestelltwerden,daausihremBekanntwerdensowohlstaatlichealsauchnichtstaatlicheAkteureRückschlüsseaufdenModusOperandi,dieFähigkeitenund MethodenderBehördeziehenkönnten.BeiderBeantwortungderhiesigen FragewirdaufentsprechendeFähigkeiten,MethodensowieaufKapazitäten derstrategischenfernmeldeaufklärungeingegangen.esstehtzubefürchten, dasseineoffenebeantwortungentsprechendenakteurendiemöglichkeiteröffnenwürde,eineerfassungzuvermeiden.imergebniskönntediesfürdie FunktionsfähigkeitderSicherheitsbehördeundmithinfürdieInteressender BundesrepublikDeutschlandschädlichsein.GleichwohlwirddieBundesregierungnachgründlicherAbwägungdemInformationsrechtdesParlamentsunter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen nachkommen. DieInformationenwerdenals VS Vertraulich eingestuftunddemdeutschen Bundestag zur Einsichtnahme übermittelt. * 3.IstdieeingesetzteTechnikauchinderLage,verschlüsselteKommunikation (etwapersecureshelloderprettygoodprivacy)zumindestteilweise zu entschlüsseln und/oder auszuwerten? Ja,dieeingesetzteTechnikistgrundsätzlichhierzuinderLage,jenachArtund Qualität der Verschlüsselung. * Das Bundeskanzleramt hat die Antwort als VS Vertraulich und VS Geheim eingestuft. DieAntwortistinderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestageshinterlegtundkanndortnach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 17/9640 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 4.WiehochsinddieKostenfürdieKommunikationsüberwachungimRahmen der strategischen Fernmeldeaufklärung, aufgelistet nach den Kosten für die Anschaffung der technischen Ausrüstung, den laufenden Kosten für die technische Ausrüstung, den Personalkosten und den sonstigen Kosten? EineAuflistungderkonkretenKostenfürdieKommunikationsüberwachung imrahmenderstrategischenfernmeldeaufklärungkannrückschlüsseaufdie technischenfähigkeitensowieaufdasaufklärungspotentialdesbndzulassen.ausdiesemgrundmussausnahmsweisederparlamentarischeauskunftsanspruchvordemgeheimhaltungsinteressedesbndinsoweitzurücktretenals dienachstehendeantwortmiteinemverschlusssachengrad Geheim eingestuftundzurauslageindergeheimschutzstelledesdeutschenbundestages bestimmt wird. * 5.AufwelcheArtundWeisewerdendie Stichproben der strategischen Fernmeldeaufklärung bestimmt? a)wasistmitder MaßgabeeinerQuote gemeint,nachder Gesprächsverbindungen lautbundestagsdrucksache17/8639 ausgespäht werden? b)nachwelchenkriterienwerdendierasterungengemäßdieser Quote vorgenommen? DerBundesregierungistimRahmenderstrategischenFernmeldeaufklärung derbegriff Stichproben nichtbekannt.deraufbundestagsdrucksache17/8639 verwendetebegriffder Quote beziehtsichaufdiein 10Absatz4Satz3 und4g10gesetzlichvorgegebenekapazitätsbegrenzung.danachdarfinden FällenstrategischerBeschränkungennach 5G10höchstens20Prozentder aufdenangeordnetenübertragungswegeninsgesamtzurverfügungstehenden Übertragungskapazitätüberwachtwerden.HierzufordertderBNDgemäß 2 Absatz1Satz3G10infragekommendeTelekommunikationsdienstleisterauf, anübergabepunktengemäß 27derTelekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV)einevollständigeKopiederTelekommunikationenbereitzustellen,dieindenangeordnetenÜbertragungswegenvermitteltwird.Innerhalb dieserquotewerdendurchabfolgefestgelegterbearbeitungsschritteundanhandderebenfallsantragsgemäßangeordnetensuchbegriffsprofilebzw.filterkriterienmeldungswürdigeergebnisseausdemerfasstenkommunikationsaufkommen selektiert. 6.Wiewurdendie16400Begriffe,nachdenendieKommunikationdurchforstet wird, bestimmt? a) Welche Abteilung ist hierfür jeweils zuständig? DiezurBeantragungvorgeschlagenenSuchbegriffewerdendurchdiezuständigenauswertendenAbteilungenLA,LB,TEundTWdesBNDanhandamAufklärungsprofilorientierter,fachlicherundtechnischerErwägungenunterBerücksichtigungdergesetzlichenVorgabenfestgestellt.DieAnordnungerfolgt * Das Bundeskanzleramt hat die Antwort als VS Geheim eingestuft. DieAntwortistinderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestageshinterlegtundkanndortnach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/9640 durchdasbundesministeriumdesinnernnachmaßgabeder 9,10G10mit Zustimmung der G10-Kommission, 15 Absatz 5, 6 G10. b)aufwelcheweiterenanalysenwelcherweiterenbehördenoderinstitutionen wird dabei zurückgegriffen? EinzelheitenzurFragekönnenindiesemZusammenhangnichtöffentlichdargestelltwerden,daausihremBekanntwerdensowohlstaatlichealsauchnichtstaatlicheAkteurewiederumRückschlüsseaufdenModusOperandi,dieFähigkeiten,MethodenundhierauchzumöglichenKooperationsverhältnissen derbehördenziehenkönnten.imergebniskönntediesfürdiefunktionsfähigkeitdersicherheitsbehördenundmithinfürdieinteressenderbundesrepublik Deutschlandschädlichsein.GleichwohlwirddieBundesregierungnachgründlicherAbwägungdemInformationsrechtdesParlamentsunterWahrungberechtigter Geheimhaltungsinteressen nachkommen. DieInformationenwerdenals VS Vertraulich eingestuftunddemdeutschen Bundestag zur Einsichtnahme übermittelt. * 7.WievieleTK-Verkehre (TK =Telekommunikation)werdenbzw.wurden tatsächlichgefiltert,umaufdieangegebenenzahlenzukommen (bitte nach E-Mails, Fax- und Sprachverkehren aufschlüsseln)? SofernkeineAngabezurkonkretenZahlmöglichseinsoll,inwelcher Größenordnung bewegt sich die Zahl? DerAnteildermittelsSuchbegriffenaufdenangeordnetenÜbertragungswegen zuüberwachendenübertragungskapazität ( 10Absatz4Satz3G10)liegtals Rohdatenstromvor,nichtaberinFormeinzelnerVerkehre.AusdiesemqualifiziertensichimJahr2010ca.37MillionenE-MailsanhandderSuchbegriffe. DiesewurdeneineranschließendenSPAM-Filterungzugeführt.DieGrößenordnungvariiertabhängigvonübertragungstechnischenGegebenheitenundjeweilsangeordnetemSuchbegriffsprofil.BeidenerfasstenE-Mail-Verkehren lag der Anteil an SPAM bei etwa 90 Prozent. EinzelheitenimÜbrigenkönnenindiesemZusammenhangnichtöffentlich dargestelltwerden.ausihrembekanntwerdenkönntensowohlstaatlicheals auchnichtstaatlicheakteurewiederumrückschlüsseaufdiefähigkeitenund MethodenderBehördeziehen.ImErgebniswürdedadurchdieFunktionsfähigkeitderSicherheitsbehördeundmithindieSicherheitderBundesrepublik Deutschlandbeeinträchtigt.GleichwohlwirddieBundesregierungnachgründlicherAbwägungdemInformationsrechtdesParlamentsunterWahrungberechtigter Geheimhaltungsinteressen nachkommen. DieInformationenwerdenals Geheim eingestuftunddemdeutschenbundestag zur Einsichtnahme übermittelt. * 8.Wurdendietatsächlichgefiltertenund/odererfasstenTK-Verkehreprotokolliert? DieDurchführungderstrategischenFernmeldeaufklärungwirdgemäß 5 Absatz 2 Satz 4 G10 protokolliert. * Das Bundeskanzleramt hat die Antwort als VS Vertraulich und VS Geheim eingestuft. DieAntwortistinderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestageshinterlegtundkanndortnach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 17/9640 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode a)wennja,weristberechtigt,dieseprotokolleauszuwerten,undzuwelchem Zweck? Gemäß 5Absatz2Satz5G10dürfendieProtokolldatenausschließlichzu ZweckenderDatenschutzkontrolleverwendetwerden.SiestehendaherdengesetzlichbefugtenFunktionsbereichenderbehördlichenDatenschutzkontrolle undinsbesonderederg10-kommission,sowiedemauchinsoweitumfassend zuständigenkontrollgremiumzurverfügung, 15Absatz5Satz2G10, 14 Absatz 1 G10, 5 Absatz 1 des Kontrollgremiumgesetzes PKGrG. b) Welche Informationen werden protokolliert? Es werden alle Zugriffe und Arbeitsschritte protokolliert. 9.Werdenbeider strategischenfernmeldeaufklärung Kommunikationsverkehre lediglich von und nach Deutschland ausgespäht? ImGeltungsbereichdesG10werdenausschließlichTelekommunikationsverkehrevonundnachDeutschlanderfasst.DarüberhinausführtderBNDFernmeldeaufklärungimAuslanddurch.InsoweitwirdauchaufdieAntwortzu Frage 15 hingewiesen. a)fallsnein,wievielederüberwachtenkommunikationsverkehrebezogen sich auf Verbindungen ins Ausland? Auf die Antworten zu den Fragen 9 und 9b wird verwiesen. b)fallsja,wiewirdbeiderstrategischenauswertungvone-mails zwischenreininländischenundverkehrenausdemundindasausland unterschieden,insbesonderedann,wenndere-mail-oderwebblog- Providerkeine.de -Adresseverwendetbzw.derServerimAusland steht? DieAntwortaufdieFragekannnichtöffentlichdargestelltwerden.Siebeschreibt Fähigkeiten,insbesondereaberauchMethodenundVerfahrenderstrategischen FernmeldeaufklärungbeiderErfassungvonE-Mails.EineOffenlegungwürde staatlichenundnichtstaatlichenakteuren,beispielsweisegefährdern,hinweise aufverdeckungsmöglichkeitengeben,diediefunktionderstrategischenfernmeldeaufklärungindiesemsektorerheblicheinschränkenundeinegefahrfürdie AuftragserfüllungdesBNDundsomitauchfürdieSicherheitderBundesrepublik Deutschlanddarstellenkönnten.GleichwohlwirddieBundesregierungnach gründlicherabwägungdeminformationsrechtdesparlamentsunterwahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen nachkommen. DieInformationenwerdenals Geheim eingestuftunddemdeutschenbundestag zur Einsichtnahme übermittelt. * c) Was versteht die Bundesregierung unter Webblog-Kommunikation? DieBundesregierungverstehtunterWebblogeinöffentlichesForum,dessen Inhalte nicht als Individualkommunikation zu qualifizieren sind. * Das Bundeskanzleramt hat die Antwort als VS Geheim eingestuft. DieAntwortistinderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestageshinterlegtundkanndortnach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/9640 d)inwieweitwirdbeider Webblog-Kommunikation bestimmt,obes sich dabei nicht um eine innerdeutsche Kommunikation handelt? EineDifferenzierungzwischen innerdeutscher undandererkommunikation erübrigt sich. Auf die Antwort zu Frage 9c wird insoweit verwiesen. e)inwieweitwerdenkommunikationsverkehreauchnachdenadressen bzw.telefonnummernderabsender (Absenderkennung)oderAdressaten (Zielkennung) gefiltert? DieFilterungundSelektiondesBNDzuZweckenderstrategischenFernmeldeaufklärungrichtetsichprimärnachobjektivenundgegebenenfallskonkret zuordenbaren Telekommunikationsmerkmalen gemäß 5 Absatz 2 G10. 10.Inwieweitwirdunterschieden,obeinKommunikationsverkehrfürdie weitere Beobachtung oder Strafverfolgung relevant ist? IneinemmehrstufigenBewertungsverfahrenwirdnachAbschlussdesautomatisiertenSelektions-undFilterungsprozessesdurchdiefachlichzuständigen AuswerterdieRelevanzderKommunikationsverkehregeprüft.Anschließend wirdgesondertgeprüft,obeineübermittlunggemäß 7,7a,8G10inBetracht kommt. a)werdenauchfirmeninternekommunikationsverkehreüberwacht,indem etwa E-Mails zwischen gleichen Domains ausgespäht werden? ImRahmenderstrategischenFernmeldeaufklärung,dienuraufangeordneten Übertragungswegenansetzt,geltenfürfirmeninterneKommunikationsverkehre keine gesonderten Regelungen, 10 Absatz 4 Satz 2 G10. b)inwieweitwirdsichergestellt,dassabgeordnete,rechtsanwältinnen/ Rechtsanwälte,Journalistinnen/JournalistenoderDiplomatenvonden Spionagemaßnahmen ausgeschlossen werden? SofernimRahmenderstrategischenFernmeldeaufklärungnachAbschnitt3G10 Anhaltspunktedafürbestehen,dassAngehörigedesentsprechendgeschützten PersonenkreisesalsTeilnehmererfasstwerden,wirddurchzusätzlicheRecherchemaßnahmenabgeklärt,obeinmateriellvergleichbarerFallzu 3bG10vorliegt und die Erfassung gegebenenfalls rückstandslos gelöscht. 11.AufwelcheArtundWeiseundwielangewurdenbzw.werdendieKommunikationsverkehrefürdieAuswertunggespeichertoderkurzzeitigvorgehalten? DerAnteildermittelsSuchbegriffenaufdenangeordnetenÜbertragungswegen zuüberwachendenübertragungskapazität ( 10Absatz4Satz3G10)wirdals Datenmengenichtgespeichert.EineSpeicherungerfolgterstnachdemSuchdurchlauf. a)aufwelcheartundweisewerdengefundene Treffer weiterbearbeitet? AlsTrefferwerdenG10-NachrichtenmitangeordnetemSuchbegriffverstanden.IsteinangeordneterSuchbegriffineinerKommunikationenthalten,wird dieentsprechendenachrichtdurchdenhierzubesondersermächtigtenbearbeitererstmalsaufnachrichtendienstlicherelevanzgeprüft.beifestgestellterre-
Drucksache 17/9640 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode levanzwirddiemeldungeinernochmaligenüberprüfungsowieeinerzweiten RelevanzprüfungdurchdenfachlichzuständigenAuswertebereichzugeführt. Es werden nur Treffer bearbeitet. b)wowerdenvermeintliche Treffer,alsoKommunikationsverkehre mit verdächtigem Vokabularweitergespeichert,undwerhatdarauf Zugriff? c)wielangebleibendietk-verkehrebeidiesemprozess (ggf.auchnur ineinemtemporärenspeicher)gespeichert (bittenache-mails,faxund Sprachverkehren aufschlüsseln)? EinzelheitenzudenFragenkönnenindiesemZusammenhangnichtöffentlich dargestelltwerden,daausihrembekanntwerdensowohlstaatlichealsauch nichtstaatlicheakteurewiederumrückschlüsseaufverfahren,methodenund FähigkeitenderBehördeziehenundVerdeckungsmöglichkeitenableitenkönnten.ImErgebniskönntediesfürdieFunktionsfähigkeitderSicherheitsbehörde undmithinfürdieinteressenderbundesrepublikdeutschlandschädlichsein. GleichwohlwirddieBundesregierungnachgründlicherAbwägungdemInformationsrechtdesParlamentsunterWahrungberechtigterGeheimhaltungsinteressen nachkommen. DieInformationenwerdenals VS Vertraulich eingestuftunddemdeutschen Bundestag zur Einsichtnahme übermittelt. * d) Wie ist der Umgang mit nicht relevanten, aber erfassten TK-Daten? SofernkeineRelevanzfestgestelltwird,erfolgteineunverzüglicheundrückstandslose Löschung. e)wievieledererfasstentk-verkehrewarenunbrauchbaraufgrund von Spam? ImJahr2010lagderAnteilanSPAMbeidenerfasstenE-Mail-Verkehrenbei etwa 90 Prozent. 12.InwieweitwerdenKommunikationsverkehreauchdurchdieAuswertung gesprochener Wörter ausgespäht? TeilederAntwortzuFrage12könnenindiesemZusammenhangnichtöffentlichdargestelltwerden,daausihremBekanntwerdensowohlstaatlichealsauch nichtstaatlicheakteurerückschlüsseaufdenmodusoperandi,diefähigkeiten undmethodenderbehördeziehenundihrverhaltenentsprechendausrichten könnten.imergebniswürdedadurchdiefunktionsfähigkeitdersicherheitsbehördeundmithindiesicherheitderbundesrepublikdeutschlandbeeinträchtigt.gleichwohlwirddiebundesregierungnachgründlicherabwägungdem InformationsrechtdesParlamentsunterWahrungberechtigterGeheimhaltungsinteressen nachkommen. DieInformationenwerdenals Geheim eingestuftunddemdeutschenbundestag zur Einsichtnahme übermittelt. * * Das Bundeskanzleramt hat die Antwort als VS Vertraulich und VS Geheim eingestuft. DieAntwortistinderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestageshinterlegtundkanndortnach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/9640 a)werdenwörterbzw.satzteileoderphonemegleicherbedeutungparallel in mehr als einer Sprache als Suchbegriff verwendet? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. b)welcheabteilungenbeibnd,madundbfvsindzuständigfürdie Entwicklung von Systemen zur Spracherkennung? Die Abteilung TK des BND wäre zuständig. 13.WoraufstütztdieBundesregierungdieBehauptung,derAnstiegderüberwachtenKommunikationsverkehreseidemsteigendenVersandvon Spam-E-Mailsgeschuldet,obschondieserimfraglichenZeitraumlaut anderen Statistiken eher zurückgegangen war? DieAussageergibtsichausdentatsächlichenErgebnissenderstrategischen Fernmeldeaufklärung. 14.InwievielenFällenwarendieerlangten Erkenntnisse ermittlungsrelevantodertrugenwesentlichzuraufklärungoderabwehrschwerer Straftaten bei? a)sofernhierzukeinestatistikenmitgeteiltwerdenkönnen,inwelcher Größenordnung bewegen sich etwaige positive Ergebnisse? b)wieverteiltensichdiegefundenentrefferaufdiekriminalitätsphänomene BewaffneterAngriffaufdieBundesrepublikDeutschland, BegehunginternationalerterroristischerAnschlägemitunmittelbaremBezugzurBundesrepublikDeutschland, InternationaleVerbreitungvonKriegswaffen, Unbefugtegewerbs-oderbandenmäßig organisierteverbringungvonbetäubungsmitteln, Beeinträchtigung dergeldwertstabilitätimeuro-währungsraumdurchimauslandbegangenegeldfälschungen, InternationalorganisierteGeldwäsche, GewerbsmäßigoderbandenmäßigorganisiertesEinschleusenvon ausländischen Personen? EsgibtFälle,indenendieerlangten Erkenntnisse sichnachübermittlunggemäß 7Absatz4G10alsermittlungsrelevanterwiesenhabenoderwesentlich zuraufklärungoderabwehrschwererstraftatenbeigetragenhaben.statistiken sind hierzu nicht vorhanden. HinzuweisenistindiesemZusammenhangaufdiegrundsätzlichandersgearteteZielrichtungvonMaßnahmenderstrategischenFernmeldeaufklärungund MittelnderErkenntnisgewinnungimStrafverfahren.Zweckderstrategischen FernmeldeaufklärungistdieAuslandsaufklärungimHinblickaufbestimmte außen-undsicherheitspolitischrelevantegefahrenlagen (BVerfG,NJW2000, S.55ff.,63).DemnachrichtendienstlichenTrennungsgebotentsprechendzielt sienichtaufdieermittlungeineskonkretensachverhaltsinnerhalbdesgefügesderverfahrensregelndesstrafprozessrechts.dieübermittlungsvorschriftender 7,7aund8Absatz6G10sindAusdruckdiesesTrennungsgebots sowiebelegdermangelndeneignungstrafprozessualerstatistikenzurfeststellungdersinnhaftigkeitdergefahrenbereichsbezogenenvorschriftendes 5ff. G10.
Drucksache 17/9640 10 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15.DurchwelcheweiterenMaßnahmennehmenBND,MADundBfVihre gesetzlichenaufgabenzurüberwachungdestelekommunikationsverkehrs wahr? DasBfV,derMADundderBNDkönnenentsprechenddemAbschnitt2G10 nurineinzelfällenbeschränkungenzurtelekommunikationsüberwachungbeantragen.danebenkönnenauchmaßnahmennach 8adesBundesverfassungsschutzgesetzes BVerfSchG (gegebenenfallsinverbindungmit 4 MAD-Gesetzund 2aBND-Gesetz)zurErlangungvonTelekommunikationsverkehrsdaten (keine Inhaltsdaten) im Einzelfall beantragt werden. DerBNDistgemäß 1Absatz2Satz1BND-GesetzmitderGewinnungvon ErkenntnissenüberdasAusland,dievonaußen-undsicherheitspolitischer Bedeutungsind,beauftragt.HierzusetzterauchdasMittelderstrategischen FernmeldeaufklärungimAuslandsowieinformationstechnischeOperationen ein. 16.AnwelchemOrtstehendievomBNDgenutztenInformationssysteme bzw. die zur strategischen Fernmeldeaufklärung genutzte Hardware? a)inwieweitgreifenbundesbehördenzurüberwachungvontelekommunikationaufdenverkehrüberdenfrankfurternetzknotende-cix (German Commercial Internet Exchange) zu? b)inwieweitarbeitenbundesbehördenzur strategischenfernmeldeaufklärung auchmitdenkommerziellentelekommunikationsprovidern zusammen? EinzelheitenzudentechnischenFähigkeitendesBNDkönnenindiesemZusammenhangnichtöffentlichdargestelltwerden.EswirdwiederumaufFähigkeiten,MethodenundVerfahrenderstrategischenFernmeldeaufklärungeingegangen.GleichzeitigwerdenoperativeDetailsbeschrieben,derenOffenlegung negativefolgenfürdenbndhabenkönnte.imergebniswürdedadurchdie FunktionsfähigkeitderSicherheitsbehördeundmithindieSicherheitderBundesrepublikDeutschlandbeeinträchtigt.GleichwohlwirddieBundesregierung nachgründlicherabwägungdeminformationsrechtdesparlamentsunterwahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen nachkommen. DieInformationenwerdenals Geheim eingestuftunddemdeutschenbundestag zur Einsichtnahme übermittelt. * 17.InwieweitwirdfürdieÜberwachungvoninternationalenTelekommunikationsverbindungenaufdieVerbindungsstellenzumAusland (diesogenannte Auslandskopfüberwachung) zugegriffen? DieVerpflichtungderNetzbetreiber,technischeVorrichtungenzurDurchführungeinerAuslandskopfüberwachung (AKÜ)vorzuhalten,ergibtsichaus 4 Absatz2TKÜV.EineAKÜstehtgrundsätzlichinallenFällenzurVerfügung, indeneneineentsprechendebeschränkungsmaßnahmeangeordnetwurde.im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. * Das Bundeskanzleramt hat die Antwort als VS Geheim eingestuft. DieAntwortistinderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestageshinterlegtundkanndortnach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/9640 Wieviele Auslandsköpfe werdennachkenntnisderbundesregierung bzw.derregulierungsbehördefürtelekommunikationundpostvonwelchen Netzbetreibern betrieben? DerzeitsindderBundesnetzagenturfolgendeUnternehmenalsBetreibervon sog.auslandsköpfenbekannt:btgermany,cable &Wireless,ColtTelecom GmbH,EPlus,M-netGmbH,TelefonicaGermanyGmbH,TelekomDeutschlandGmbH,TeliaSoneraInternationalGmbH,VerizonDeutschlandGmbHund Vodafone D2 GmbH. DieAnzahlderjeweilsbetriebenenAuslandsköpfeisthingegennichtbekannt, dasiefürdiefragederverpflichtungnichtrelevantunddaherauchnichtgegenstanddernach 110Absatz1Satz1Nummer3TKGund 19TKÜVbei der Bundesnetzagentur einzureichenden Unterlagen ist. 18.GiltdasBriefgeheimnisausSichtderBundesregierungauchfürelektronische Kommunikation? Fallsja,wiewirddanndie vorsorgliche SpionageelektronischerKommunikationgegenüberherkömmlichemBriefverkehrabgegrenzt,derja nicht anlasslos ausgeforscht wird? Nein,elektronischeKommunikationunterliegtdemSchutzdesFernmeldegeheimnisses,nichtaberdemBriefgeheimnis.BeideGrundrechtewerdenvonArtikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützt. 19. Welches sind die im PKGr vertretenen unabhängigen Fachleute? a) Wer benennt diese Fachleute? b) Auf welcher Grundlage wurden diese Fachleute ausgewählt? DasVerfahrenzurAuswahlseinerMitgliederunddieZusammensetzungdes ParlamentarischenKontrollgremiumsistimGesetzüberdieparlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des PKGrG festgelegt. 20.KanndieBundesregierunganhandausgewählter Treffer illustrieren,ob essichbeider strategischenfernmeldeaufklärung tatsächlichumein sinnvolles Instrument zur Feststellung schwerer Straftaten handelt? UnterdenVoraussetzungendes 7Absatz4G10hatderBNDpersonenbezogeneDaten,dieerimRahmenvonG10-Beschränkungsmaßnahmenerlangen konnte,übermittelt.damithaterunterberücksichtigungdesindenübermittlungsvorschriftenverkörpertentrennungsgebotszurabwehroderaufklärung schwererstraftateneinenbeitraggeleistet.imübrigenwirdaufdieausführungen zu Frage 14 verwiesen. DerAufklärungsansatzwirdinsbesonderezurGefahrenbereichsaufklärungim Sinne von 5 Absatz 1 Satz 3 G10 als notwendig und sinnvoll erachtet.
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