Deutscher Bundestag Drucksache 17/9113 17. Wahlperiode 26. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/8943 Transparenz der medizinischen Versorgung mit Geweben und Gewebezubereitungen in Deutschland Vorbemerkung der Fragesteller ImAugust2011übermitteltedieBundesregierungdemDeutschenBundestag gemäßartikel7adesgewebegesetzesdenersten BerichtderBundesregierungüberdieSituationderVersorgungderBevölkerungmitGewebeundGewebezubereitungen.Darinerklärtesie,dassdievondenGewebeeinrichtungeninDeutschlandgemeldetenZahlenfürdieletztenJahrehäufignicht schlüssigoderlückenhaftseienunddahernochkeinezuverlässigenaussagen überdieversorgungssituationgetroffenwerdenkönnen (Bundestagsdrucksache17/2751,S.5und9).DiesgehtauchaufeinbislangunzureichendesMeldeverhalten der Gewebeeinrichtungen zurück. DemBerichtsindHinweisezuentnehmen,dassfürbestimmteGewebeund GewebezubereitungeninDeutschlandeineMangelsituationbesteht.Dennoch machtdiebundesregierungkeinerleiangabenzurverteilungdiesergewebe inderpraxis.gesetzlichevorgabenoderrichtlinien,diekriterienfürdieverteilungvongewebenaufstellen,gibtes imgegensatzzuorganen in Deutschland bislang nicht. GleichzeitigfandensichinderPressewiederholtBerichteübereinennahezu unkontrolliertenundkommerzialisiertenim-undexportinsbesonderevon Knochen,MuskelnundanderenGewebendesBewegungsapparates (muskuloskelettalegewebe)nachdeutschland.diesegewebestammenhäufigaus osteuropäischenstaatenundwurdendortunterrechtlichundethischfragwürdigenumständengewonnen (WDR-ReportagevonMartinaKeller Ausgeschlachtet WennKörperteilezumMarktartikelwerden vom5.dezember 2011; vgl. auch DER SPIEGEL, 35/2009). DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom22.März2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
Drucksache 17/9113 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.WeshalbwurdeindenBericht entgegenderankündigungderbundesregierung (vgl.antwortderbundesregierungaufdiekleineanfrageauf Bundestagsdrucksache16/9988,AntwortzuFrage1) nichtdieverteilungspraxis bei Geweben mit aufgenommen? DieBundesregierungistmitdemerstenBerichtüberdieSituationderVersorgungderBevölkerungmitGewebeundGewebezubereitungenihrerVerpflichtungnachArtikel7adesGewebegesetzes,denDeutschenBundestagundden BundesratallevierJahre,erstmalsbiszum1.August2010zuunterrichten, nachgekommen (Bundestagsdrucksache17/2751).DerBerichterfasstaufder BasisderzumZeitpunktderErstellungzurVerfügungstehendenDatenvorallemeineallgemeineundsoweitmöglichpunktuelleBestandsaufnahmeder VersorgungssituationvonPatientinnenundPatientenmitGewebeundGewebezubereitungen.WieinderzitiertenAntwort (Frage2)ebenfallsausgeführt,sind gesetzlichevorgabenfürdieverteilungimrahmendesgewebegesetzesnicht getroffen worden. Folglich standen entsprechende Daten nicht zur Verfügung. 2.a)BeabsichtigtdieBundesregierung,zukünftigauchandereAspekteals dieversorgungssituationderbevölkerungmitgewebenzuevaluieren, beispielsweisediequalitätderversorgungsowiefinanziellenoderethischen Aspekte? b)fallsnicht,worausentnimmtdiebundesregierung,dassderberichtsauftraginartikel7adesgewebegesetzeszur SituationderVersorgung derbevölkerungmitgewebenundgewebezubereitungen dieseaspektenichtumfasst,wiesieindersitzungdesausschussesfürgesundheit des Deutschen Bundestages am 25. Januar 2012 erklärte? DieBundesregierungistihrerBerichtsverpflichtunginvollemUmfangnachgekommen.AndereAspektealsdieVersorgungssituationderBevölkerungsind von der Berichtspflicht nicht erfasst. 3.WarumerfasstderBerichtnichtauchdenUmgangmitKeimzellenunddie indiesemzusammenhangbestehendetätigkeitvonreproduktionsmedizinischenzentren,obwohldafürebenfallseinemeldepflichtnach 8ddes Transplantationsgesetzes (TPG)bestehtunddieseDatenauchvomPaul- Ehrlich-Institut (PEI)erhobenwurden (vgl.schilling-leißetal.,bundesgesundheitsblatt 2011, 54:1116-1125, S. 1124 f.)? DiereproduktionsmedizinischenEinrichtungensindnach 8dAbsatz3TPG verpflichtet,dempeialszuständigerbundesoberbehörde,alledortgenannten TätigkeitenimUmgangmitKeimzellenzumelden.DieseMeldepflichtumfasst sowohldieentnahmevoneizellenundderenrückübertragungalsauchdiehomologewieauchheterologesamenspende.diegemeldetendatenwerdenvom PEIdokumentiertundineinemBerichtveröffentlichtundsinddamitjedemzugänglich. GegenstanddesBerichtsderBundesregierungnachArtikel7adesGewebegesetzesistdieVersorgungssituationderBevölkerungmitGewebeundGewebezubereitungen.ImUmgangmitKeimzellenundzudenindiesemZusammenhangbestehendenTätigkeitenvonreproduktionsmedizinischenEinrichtungen bestehtdemgegenübereinegesondertesachlage.dievoraussetzungenhierfür richtensichprimärnachdenvorschriftendesembryonenschutzgesetzes.die FrageeinerausreichendenVersorgungssituationderBevölkerungstelltsichin diesem Zusammenhang nicht.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/9113 4.WasplantdieBundesregierungzutun,umdieDatenzuGeweben,dieim vorgelegtenberichtoftalswidersprüchlichbeschriebenwerden,validerzu machenundinsbesonderedasmeldeverhaltendurchdiegewebeeinrichtungen zu verbessern? WieimErfahrungsberichtderBundesregierungausgeführt (Bundestagsdrucksache17/2751,S.5f.undS.9f.),handeltessichumdenerstenErfahrungsberichtseitEinführungderMeldepflichtnach 8dAbsatz3TPGam1.August 2007.ErerfasstdenZeitraumbis31.Dezember2009.DieEinschätzungder Bundesregierung,dasssichnachEinführungeinerneuengesetzlichenMeldepflichteineMeldekulturerstetablierenmussunddassdieDatenindenfolgendenJahrenzuverlässigerunddamitaussagekräftigerwerden,hatsichseitdem imgrundsatzbestätigt.nachdendempeivorliegendenvorläufigenmeldedatenhatsichdiezahldermeldendengewebeeinrichtungenvomjahr2007bis zum Jahr 2010 kontinuierlich erhöht. UmeinehöhereKonsistenzdervondenGewebeeinrichtungennach 8d Absatz3TPGübermitteltenMeldedatenzuerreichen,stelltdasPEIjährlich MeldebögenzurVerfügungundhatdieseindenvergangenenJahrenkontinuierlichaufGrundlagedesErfahrungsaustauschsmitdenGewebeeinrichtungen weiterentwickeltundpräzisiert.fürdenfall,dassdiemeldungeinergewebeeinrichtungandaspeiunvollständigistodernichtfristgerechtvorliegt,sieht 8dAbsatz3TPGzudemvor,dassdasPEIdiefürdieÜberwachungzuständigeBehördehierüberunterrichtet.AllemeldesäumigenGewebeeinrichtungen werdendurchdaspeijedesjahrnachdermeldefrist1.märz,zumteilmehrfachindividuellangeschriebenundumnachlieferungderfehlendentpg-meldungengebeten.zusätzlichwerdeneinmaljährlichdiezuständigenbehörden derländerinkenntnisgesetzt,welchegewebeeinrichtungenkeinetpg-meldungandaspeigeschickthaben.derweiterevollzugdermeldepflichtliegtin derzuständigkeitundverantwortungderländer.vordemhintergrundder zwischenzeitlichenpositivenentwicklungunddesvorhandeneninstrumentariumssiehtdiebundesregierungderzeitkeinenweitergehendenhandlungsbedarf. 5.WaswilldieBundesregierungtun,umdiewidersprüchlichenZahleninsbesonderebeimuskuloskelettalenGewebenaufzuklären (vgl.bundestagsdrucksache 17/2751, S. 13 ff.)? DieBundesregierungsiehtkeineMöglichkeit,diebeimuskuloskelettalenGewebenzumTeilwidersprüchlichenMeldedatenrückwirkendaufzuklären.Im ErfahrungsberichtderBundesregierungwerdenmöglicheUrsachenfürdie widersprüchlichenmeldedatendargestellt (Bundestagsdrucksache17/2751, S.13ff.):AlseinemöglicheUrsachewirddiefehlendeMeldungvonEntnahmendurchdieGewebeeinrichtungengenannt.InsoweitwirdaufdieAntwortzu Frage4verwiesen.DiewidersprüchlicheDatenlagekönnteauchaufBestände ausdenvorjahrenzurückzuführensein.umzukünftigbeständeausdenvorjahrenindenmeldungendergewebeeinrichtungenerfassenzukönnen,hatdas PEIdenMeldebogenfürdasJahr2011entsprechendangepasst.DieSpalteaufbewahrtwurdeaufzweiSpaltenaufgeteilt:aufbewahrt (gewonnenin2011)und gelagert (GesamtbestandinklusivedergewonnenenGewebe/GewebezubereitungenausdenVorjahren).DarüberhinausstehtdasPEIimKontaktmitden Gewebeeinrichtungen,unteranderemimBereichdermuskuloskelettalenGewebe,umschlüssigeundnachvollziehbareDatenzuerhalten.DieBundesregierunggehtdavonaus,dassaufderGrundlagederergriffenenMaßnahmendie MeldedatenderGewebeeinrichtungenimBereichdermuskuloskelettalenGewebe in den Folgejahren aussagekräftiger werden.
Drucksache 17/9113 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ImErfahrungsberichtderBundesregierungwirdweiterausgeführt,dassGewebeeinrichtungenausdenEU-MitgliedstaatenunddenEWR-Vertragsstaatenoder DrittstaatennurinsoweitderMeldepflichtunterliegen,alsdiemeldepflichtigen TätigkeiteninDeutschlanderfolgen.Erfolgtz.B.dieEntnahmederGewebein Deutschland,derenBe-oderVerarbeitungaberineinemanderenEU-MitgliedstaatoderEWR-Vertragsstaat,undwirddieGewebezubereitungimAnschluss daranwiedernachdeutschlandverbracht,sosindlediglichdieentnahmeund AusfuhrdesGewebessowiedieEinfuhrunddieTransplantationunddamit zusammenhängenddielagerungundeventuelleverwerfungdergewebezubereitungnach 8dAbsatz3TPGmeldepflichtig.WirdauchdieEntnahmein einemandereneu-mitgliedstaatoderewr-vertragsstaatdurchgeführtund danndiegewebezubereitungnachdeutschlandeingeführt,unterliegenlediglich dieeinfuhr,dietransplantationunddiedamitzusammenhängendelagerung undeventuelleverwerfungdermeldepflicht.insoweitkanneszueinerdatenverzerrungzwischenentnommenen,be-oderverarbeiteten,transplantiertenund eingeführten bzw. ausgeführten Geweben und Gewebezubereitungen kommen. 6.KanndieBundesregierungsicherausschließen,dasssichdarunterauch Präparatebefinden,dieunterUmgehungderrechtlichenVorgabeneingeführt oder gewonnen wurden? DieEinfuhrvonGewebeundGewebezubereitungenistimArzneimittelgesetz (AMG)geregelt.FürdieEinfuhrvonGewebeoderGewebezubereitungenaus DrittländernbedarfeseinerEinfuhrerlaubnisnach 72bAMG.Darüberhinaus bedarfesfürdieeinfuhrausdrittländernnach 72bAbsatz2AMGeines QualitätszertifikatsdesHerkunftslandesodereinerQualitätsbescheinigungder fürdeneinführerzuständigenbehördenacheinerinspektionodereinerbescheinigungderlandesbehörde,dassdieeinfuhrimöffentlicheninteresseist. DieÜberwachungderEinhaltungdieserVorschriftenliegtinderVerantwortung und Zuständigkeit der Länder. 7.WieerklärtsichdieBundesregierungdieindenJahren2008bis2010 gleichbleibendhohezahlanausdeutschlandausgeführtenoberschenkelknochen (Femur),obwohllautRegisterdesPEInureinBruchteildavonin Deutschlandentnommenwurde (2008:563entnommen,8634eingeführt, 66037ausgeführt;2009:137entnommen,9589eingeführt,82158ausgeführt)? Woher stammen diese Gewebe nach Auffassung der Bundesregierung? VoneinzelnengrößerenGewebeeinrichtungenwirdeinGroßteilderentnommenenmuskuloskelettalenGewebeerstzurBe-undVerarbeitungnach Deutschlandeingeführt.NachdemvomPEIerstelltenGlossarzumMeldebogenbedeuteteinführenindiesemKontextdieEinfuhrauseinemStaataußerhalbDeutschlands,welchessowohleinEU-MitgliedstaatalsaucheinDrittstaat seinkann.ausdenkomplettenoberschenkelknochen (FemurCorticalis,SpongiosaoderDiaphyse)werdeninDeutschlandinderverarbeitendenGewebeeinrichtungKnochenchips,Blöcke,WürfeloderHalbkugelnhergestellt,wobeiein einzelnerknochenalsausgangsmaterialfürmehrereknochenpräparationen dienenkann.dadurchwerdenwesentlichmehrknochenpräparatehergestellt (undausgeführt)alsentnommenwurden.zuweiterenmöglichenursachen wirdaufdieerläuterungenimerfahrungsberichtderbundesregierungverwiesen (Bundestagsdrucksache 17/2751, S. 14). ÜberdasHerkunftsland,indemdiemuskuloskelettalenGewebeentnommen werden,liegenderbundesregierungkeineangabenvor,dadieseinformationenimrahmendermeldepflichtgemäß 8dTPGnichtvorgesehensind.Ent-
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/9113 sprechendeinformationenliegendenzuständigenbehördenderländervor,in deren Zuständigkeitsbereich die Gewebe verarbeitenden Einrichtungen liegen. 8.Waswirdvonden113181 (2009)bzw.98849 (2010)weiblichenKeimzellenumfasst,dienachAussagedesPEIals abgegeben/transplantiert bezeichnetwurden (vgl.berichtandenausschussfürgesundheitdes Deutschen Bundestages vom 6. Februar 2012)? WerdendavonauchimRahmenderIn-vitro-Fertilisation (IVF)transferierteEmbryonenerfasst,beidenenessichsowohlimbiologischenwie auch im rechtlichen Sinne nicht mehr um Keimzellen handelt? NachdenErläuterungenimTPG-MeldebogensollenvondenreproduktionsmedizinischenEinrichtungenunterderMeldungabgegeben/transplantiertausschließlichdieweiblichenKeimzellen (unbefruchteteeizellen)aufgeführtwerden,dieimnachgangbefruchtetundfüreinenspäterenembryonentransfer eingesetztwerdensollen.mitdieserzahlwerdenkeinepronukleuszellenund auchkeineembryonenerfasst.diemeldepflichtnach 8dAbsatz3TPGbestehtausschließlichfürdieweiblichen (bzw.männlichen)keimzellen (Oozyten, Spermien), da nur diese unter die Definition der Gewebe fallen. 9.WieerklärtsichdieBundesregierung,dass wievompeireklamiert beidermeldungvongewebenhäufigkeineangabenzuderenentnahme gemachtwerden (vgl.schilling-leißetal.,s.1125),undwiewillsiehier mehr Transparenz schaffen? EswirdaufdieErläuterungenimErfahrungsberichtderBundesregierung (Bundestagsdrucksache17/2751,S.9)sowieaufdieAntwortenzudenFragen4und8 verwiesen. 10.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungdarüber,wievielederGewebebeiVerstorbenenimKrankenhausentnommenwerdenundwie viele in einem Institut für Rechtsmedizin? DerBundesregierungliegenhierzukeineErkenntnissevor.DieseDatensind nichtgegenstanddermeldepflichtnach 8dAbsatz3TPGundwerdendaher nicht erhoben. 11.PlantdieBundesregierung wievompeivorgeschlagen dieeinführungeinesdigitalenonlineportalsfürmeldungennach 8dTPG,um diesedengewebeeinrichtungenzuerleichternunddieauswertungder gemeldeten Daten zu beschleunigen (vgl. Schilling-Leiß et al., S. 1123)? Wenn ja, wann? Wenn nein, wieso nicht? Wieimo.g.BerichtdesPEIausgeführt,istmittelfristigdieEtablierungeines digitalenonlineportalsgeplant.diessollsowohldasmeldesystemfürregistriertenutzereffizientergestaltenalsauchdienachfolgendenauswertungender MeldedatenamPEIbeschleunigen.AufBasisderderzeitigenschriftlichen Meldungennach 8dAbsatz3TPGsollenhierzuzunächstweitereErfahrungenundErkenntnissegesammeltwerden,umdaraufaufbauendeinKonzeptfür den Aufbau der Datenbank und die Art der Abfragen entwickeln zu können.
Drucksache 17/9113 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 12.WiewilldieBundesregierungzukünftigausreichendeKontrollereproduktionsmedizinischerZentrensicherstellen,zumallautBerichtderBundesregierungvon2009dieAnwendungdesGewebegesetzesindiesen EinrichtungeninderPraxiswenigakzeptiertwurde (vgl.bundesratsdrucksache688/09,s.20)unddiemeldungenvompeialsfehlerhaftund nicht plausibel eingeschätzt werden (vgl. Schilling-Leiß et al., S. 1125)? ReproduktionsmedizinischeEinrichtungenbedürfenfürihreTätigkeitenmit KeimzelleneinerErlaubnisnach 20bbzw. 20cAMG.Einrichtungen,die einererlaubnisnach 20cAMGbedürfen,sindnach 64Absatz3Satz3 AMGvorderErlaubniserteilungzubesichtigen;danachinderRegelallezwei Jahre.FürreproduktionsmedizinischeEinrichtungen,dieKeimzellengewinnen unddieerforderlichenlaboruntersuchungendurchführen,istdiebesichtigung nach 20bAbsatz1Satz4AMGindasErmessenderzuständigenBehörden derländergestellt.soferndietätigkeitnichtdererlaubnispflichtunterliegt, weileineperson,diearztistodersonstzurausübungderheilkundebeimenschenbefugtist,diein 20bAbsatz1und 20cAbsatz1AMGgenanntenTätigkeitenausübt,umdieKeimzellenpersönlichbeiihrenPatientinnenanzuwenden,erlangtdiezuständigeBehördedurchdieAnzeigepflichtnach 67 AMGKenntnisvonderreproduktionsmedizinischenEinrichtungunddamitdie Möglichkeit,diesezukontrollieren.DieErteilungdieserErlaubnisseunddie ÜberwachungderVorschriftennachdemAMGundTPGliegtinderZuständigkeit und Verantwortung der Länder. ImHinblickaufdieMeldepflichtderreproduktionsmedizinischenEinrichtungennach 8dAbsatz3TPGhatdasPEIdenMeldebogenaufGrundlageeines ErfahrungsaustauschsmitdenEinrichtungenundFachverbändenkontinuierlichweiterentwickelt,umdiePlausibilitätdergemeldetenZahlenzuverbessern.DiereproduktionsmedizinischenEinrichtungenkommen,auchaufgrund desgroßenengagementsderfachverbände,ihrenmeldepflichtennach 8d Absatz 3 TPG im Wesentlichen nach. 13.WiestehtdieBundesregierungzuderForderungdesPEI,auchnicht schwerwiegendezwischenfälleundreaktionenbeigewebeprodukten einermeldepflichtzuunterwerfen,weilnursoeineumfassendebeurteilungderrisikensolcherprodukteunddaserkennengehäufterzwischenfälle möglich sei (vgl. Bundesratsdrucksache 688/09, S. 34 f.)? NachArtikel11Absatz1derRichtlinie2004/23/EGbestehtfürGewebezubereitungeneineDokumentationspflichtnurfürschwerwiegendeZwischenfälle undschwerwiegendeunerwünschtereaktionen.diebundesregierunghatim ErfahrungsberichtzumGewebegesetz (Bundesratsdrucksache688/09,S.34) ausgeführt,dasssieeinedarüberhinausgehendedokumentations-undberichtspflicht prüfen wird; diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. 14.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdieZahlderin Deutschland existierenden Gewebeeinrichtungen? DemPEIsindzumjetzigenZeitpunkt818meldepflichtigeEntnahme-undGewebeeinrichtungenbekannt.AllerdingsistdieMeldepraxisderKrankenhäuser derzeitnochuneinheitlich.someldeninvielenkrankenhäuserndieeinzelnen Abteilungenjeweilsselbständigundunabhängigvoneinander;dieAbteilungsbankenwerdendaherbeiderAuswertungderMeldungennach 8dAbsatz3 TPGalseigenständigeGewebeeinrichtungengeführt.Teilweisemeldetauch eineinzelneskrankenhausohneangabederjeweiligenabteilungenfürmehreregewebebzw.mehreregewebebanken,wodurchdaskrankenhausalseine Gewebeeinrichtunggezähltwird.DasPEIunternimmtderzeitdurchAbfrage
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/9113 detaillierterangabenzudeneinzelnenabteilungen,indenendiegewebeeinrichtungenwieknochenbankoderhornhautbankangesiedeltsind,anstrengungen,umdielistebezüglichderzahldergewebeeinrichtungenindeutschland zu aktualisieren. Nach 8fAbsatz1TPGführtdasDeutscheInstitutfürMedizinischeDokumentationundInformation (DIMDI)einöffentlichzugänglichesRegisterüber dieindeutschlandtätigengewebeeinrichtungen.hierfürhabendiezuständigenbehördenderländerdieerforderlichenangabendemdimdizuübermitteln.dastpg-gewebeeinrichtungen-registerbefindetsichnochimaufbau undenthält74einträge (Standvom13.März2012).DasRegistersollinKürze für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. 15.a)AufwelcheWeiseerlangendasPEIunddieLandesbehördendarüber Kenntnis, dass eine bestimmte Gewebeeinrichtung existiert? DiezuständigeBehördeerlangtregelmäßigimRahmendesErlaubnisverfahrensnach 20cAMGbzw. 13AMGKenntnisvoneinerGewebeeinrichtung. SoferndieTätigkeitnichtderErlaubnispflichtunterliegt,weileinePerson,die ArztistodersonstzurAusübungderHeilkundebeiMenschenbefugtist,diein 20bAbsatz1und 20cAbsatz1AMGgenanntenTätigkeitenausübt,umdas GewebeoderdieGewebezubereitungpersönlichbeiihrenPatientenanzuwenden,erlangtdiezuständigeBehördedurchdieAnzeigepflichtnach 67AMG Kenntnis von der Gewebeeinrichtung. DasPEIerlangtimRahmenderGenehmigungsverfahrennach 21abzw.der Zulassungsverfahrennach 21AMG,imRahmenderErlaubniserteilungnach 20cAbsatz1AMG,beiderdasPEIvonderzuständigenBehördedesLandes insbenehmenzusetzenist,durchdieteilnahmeaninspektionenderzuständigenbehördenderländeringewebeeinrichtungen (vgl. 64Absatz2Satz3 AMG)sowiedurchdieMeldungenderGewebeeinrichtungennach 8dAbsatz3 TPGKenntnisvonderExistenzeinerGewebeeinrichtung.EinmaljährlicherfolgteinAbgleichderdemPEIbekanntenGewebeeinrichtungenmitdenDaten,dieesimRahmenderInformationsübermittlungzurTPG-Meldepflichtals Rückmeldung von den Landesbehörden erhält. b)kanndiebundesregierungsicherstellen,dasssämtlichegewebeeinrichtungenindeutschlanddenbehördenauchbekanntsindundvon diesen kontrolliert werden? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissevor,dassEntnahme-bzw.GewebeeinrichtungenohnedieerforderlichenErlaubnisse,Genehmigungenbzw. ZulassungeninDeutschlandtätigsind.TätigkeitenmitGewebeoderGewebezubereitungen,dieohnedieerforderlichenErlaubnissenach 20b,20coder13 AMGoderohnedieerforderlichenGenehmigungenbzw.Zulassungennach 21aoder21AMGdurchgeführtwerden,sindnach 96Nummer4 bis5aamgstrafbewehrt.zudemsindeinrichtungen,dieeinererlaubnisnach 20coder 13AMGbedürfen,vondenzuständigenBehördenderLänderin der Regel alle zwei Jahre zu besichtigen (vgl. 64 Absatz 3 Satz 2 AMG). 16.InwelchemUmfangwerdeninDeutschlandGewebeinVerkehrgebracht,dienach 21desArzneimittelgesetzes (AMG)zugelassen (vgl. Bundesratsdrucksache688/09,S.22)unddamitnichtausreichendgegen eine Kommerzialisierung geschützt sind? VorderEinführungdesGewebegesetzesam1.August2007wurdenimJahr 1984sowieindenJahren2004bis2007insgesamt29ZulassungenfürGe-
Drucksache 17/9113 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode webezubereitungenerteilt,waszumgroßenteilnochbiszuminkrafttretender 14.AMG-Novelleam6.September2005unterderZuständigkeitdesBundesinstitutsfürArzneimittelundMedizinprodukteerfolgte.DieZulassungensind aufderhomepagedespeiimeinzelnenaufgelistet (www.pei.de/cln_236/nn_ 748690/DE/arzneimittel/gewebezubereitungen/gewebezubereitungen-node.html? nnn=true). BeidenZulassungsinhabernhandeltessichinsgesamtumdreiGewebeeinrichtungeninDeutschland.NachdenMeldungendieserGewebeeinrichtungennach 8dAbsatz3TPGwurdenimJahr2008insgesamt29051muskuloskelettale Gewebe,860Amniongewebeund499HautgewebeundimJahr2009insgesamt17149muskuloskelettaleGewebe,868Amniongewebeund251Hautgewebe abgegeben bzw. transplantiert. 17.a)WenndasGewebegesetzeineKommerzialisierungvonGewebenangeblichausschließt,wieerklärtsichdieBundesregierungdann,dass GewebeproduktederFirmaTutogenMedicalGmbHüberVersandapothekeninDeutschlandauchfürPrivatpersonenzubestellensind (beispielsweisespongiosa (Knochengewebe)-Block30 30cmfür rund1100euro,www.docmorris.de/tutoplast-spongiosa-block-30x30x 12mm-tutogen-im-plantat-6561596-produktdetail,abgerufenam20.Februar 2012; vgl. auch DER SPIEGEL, 35/2009)? Nach 17Absatz1Satz1TPGistesverboten,mitmenschlichenGeweben, dieeinerheilbehandlungeinesanderenzudienenbestimmtsind,handelzu treiben.nachdemallgemeinengrundsatzin 17Absatz1Satz2TPGgiltdies unteranderemnichtfürarzneimittel,dieausoderunterverwendungvongewebenhergestelltsindunddenvorschriftenüberdiezulassungnach 21 AMGunterliegen.DerHandelmitzugelassenenArzneimittelnistgrundsätzlicherlaubt.DerVersandhandelistnebenderöffentlichenApothekeeinzulässigerVertriebswegfürdieAbgabevonArzneimitteln.DasgenannteGewebeproduktunterliegtderApotheken-undVerschreibungspflicht.ApothekenpflichtigeArzneimitteldürfennurvonöffentlichenApotheken,dieauchzum VersandhandelmitArzneimittelninodernachDeutschlandzugelassensein können,inverkehrgebrachtwerden.beiverschreibungspflichtigenarzneimittelnistbeiderabgabesowohlinderöffentlichenapothekealsauchaufdem Weg des Versandes die ärztliche Verschreibung vorzulegen. b)wurdendievondertutogenmedicalgmbhvertriebenenprodukte nach 21AMGalsArzneimittelzugelassenodernach 21aAMGals Gewebezubereitung genehmigt? DievonderFirmaTutogenMedicalGmbHvertriebenenGewebeproduktewurdennach 21AMGzugelassen,davondreivorInkrafttretendesGewebegesetzesam1.August2007.BeiderBe-undVerarbeitungdieserProduktewirdder sogenanntetutoplast-prozessangewendet,welchereinvonderfirmatutogen entwickeltesverfahrenzurreinigung,konservierungundsterilisationvongewebeumfasst.einegenehmigungnach 21aAMGistfürdieseArzneimittel nichtmöglich,weilaufgrundderterminalenbestrahlungnach 7Absatz2 AMGinVerbindungmit 1Absatz2Nr.4Verordnungüberradioaktiveoder mitionisierendenstrahlenbehandeltearzneimittel (AMRadV)eineZulassung nach 21 AMG gesetzlich vorgeschrieben ist.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/9113 18.WelcheAuswirkungenhatdiezunehmendeKonzentrationbeiGewebebanken (vgl.bundestagsdrucksache17/2751,s.23)nachkenntnisder Bundesregierung auf die Preisentwicklung bei Geweben? GewebeundGewebezubereitungensindArzneimittelimSinnedesArzneimittelgesetzes.SiewerdenjedochnichtgesondertzuLastendergesetzlichen Krankenversicherungverordnet.EntsprechendwerdenPreisefürdieseArzneimittelindenArzneimittelpreisdatenbankennichtveröffentlicht.DemBundesministeriumfürGesundheit (BMG)liegendeshalbinsoweitkeinebelastbaren Daten vor. 19.VerfügtdieBundesregierungmittlerweileüberErkenntnissezumImport vongewebenausdrittländern ( 72bAMG)inderPraxis (vgl.bundesratsdrucksache 688/09, S. 38)? DerBundesregierungliegennurteilweiseErkenntnisseüberdenImportvon GewebeausDrittländernvor.DatenhierzuwerdendemPEIimRahmender MeldepflichtderGewebeeinrichtungennach 8dAbsatz3TPGgemeldet.AllerdingswirdindemzugrundeliegendenMeldebogennichtzwischenderEinfuhr ausdrittländernunddemverbringenauseinemeu-mitgliedstaatunterschieden,sodassdempeiinsoweitkeinespeziellenmeldedatenzureinfuhraus Drittstaatenvorliegen.DemPEIliegenzudemGenehmigungsanträgenach 21aAMGfürGewebezubereitungen,wiez.B.HerzklappenoderGefäßeaus denusavor,dieüberenglandaufbasiseinerimporterlaubnisindeneuropäischenwirtschaftsraumimportiertwerden.diegenehmigungsanträgewurden fristgerechtbiszum1.februar2008beimpeigestellt,sodassdiegewebezubereitungenaufgrundderübergangsfristgemäß 142Absatz2AMGweiterhininVerkehrgebrachtwerdendürfen,bisüberdenAntragentschiedenworden ist.weitergehendeinformationenüberdenimportvongewebenausdrittländernliegendempeinichtvor.fürdieerteilungdererlaubnisfürdieeinfuhr vongewebenodergewebezubereitungenausdrittländernsindnach 72b AMGdieLänderzuständig.DiesesollendieErlaubnisimBenehmenmitdem PEIerteilen (vgl. 72bAbsatz1Satz2inVerbindungmit 20cAbsatz1Satz3 AMG). 20.WiestelltdieBundesregierungsicher,dassbeidiesenImporteinderPraxisnichtdiehohenethischenAnforderungeninDeutschlandumgangen werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 21.WiewirdnachAnsichtderBundesregierungsichergestellt,dassGewebe, dieausanderenländernnachdeutschlandimportiertwerden,nichtvon Totenstammen,derenEinverständniszurGewebespendeentwederüberhauptnichteingeholtwurdeodervonAngehörigenunterDruckoder Täuschungerlangtwurden,wiediesbeispielsweisebeiausderUkraine importiertengewebenberichtetwurde (DERSPIEGEL,35/2009;vgl. auch WDR-Reportage, a.a.o.)? EswirdaufdieAntwortzuFrage6sowiedieAntwortdesBundesministeriums fürgesundheitaufdieschriftlichefrage159derabgeordnetenkathrinvogler vom Dezember 2011 (Bundestagsdrucksache 17/8279) verwiesen.
Drucksache 17/9113 10 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 22.InwieweithältdieBundesregierungesangesichtsderBerichteüberdie PraktikenderFirmaTutogenMedicalGmbHinderUkraine (DERSPIE- GEL,35/2009;vgl.auchWDR-Reportage,a.a.O)fürangemessen,dass esnach 72bAbsatz2Satz2AMGinsErmessenderdeutschenBehördengestellt,obdiesedieEntnahmeeinrichtungimHerkunftslandbesichtigen, bevor sie die Erlaubnis erteilen? DieRegelunggehtaufeineBeschlussempfehlungdesAusschussesfürGesundheitdesDeutschenBundestagsimGesetzgebungsverfahrenzumGewebegesetz zurück (Bundestagsdrucksache16/5443,S.42f.und51).VoneinerBesichtigungderEntnahmeeinrichtungkanndiezuständigeBehördenach 72bAbsatz2 Satz2AMGnurdannabsehen,wenndievomEinführereingereichtenUnterlagenzukeinenBeanstandungenAnlassgebenoderdasQualitätssicherungssystemdesjenigen,derimHerkunftslanddasGewebegewinnt,bereitsbekannt sind.zurwdr-reportagewirdaufdieantwortdesbmgaufdieschriftliche Frage159derAbgeordnetenKathrinVogleraufBundestagsdrucksache17/8279 verwiesen. 23.a)InwievielenFällenwurdenseitdemInkrafttretendes 72bAMG EntnahmeeinrichtungenimHerkunftslandvonderzuständigendeutschenBehördebesichtigt (bittenacheinzelnenländernaufschlüsseln)? b)inwievielenfällenwurdeseitdeminkrafttretendes 72bAMGauf einebesichtigungderentnahmeeinrichtungimherkunftslandseitens derzuständigendeutschenbehördeverzichtet (bittenacheinzelnen Ländern aufschlüsseln)? DerBundesregierungliegenhierzukeineErkenntnissevor.DerVollzugdes 72b AMG liegt in der Zuständigkeit und Verantwortung der Länder. 24.Inwieweitwarbzw.istdasPEIanderÜberprüfungundanInspektionen bei der Tutogen Medical GmbH beteiligt? DasPEIwarindenJahren2006und2008imRahmenmehrererInspektionen durchdiezuständigelandesbehörde (RegierungvonOberbayern)alsSachverständigeranderÜberprüfungderFirmaTutogenbeteiligt.DabeiwurdensowohlderStandortNeunkircheninDeutschland,Entnahmeeinrichtungeninder Ukraine als auch die Mutterfirma RTI Biologics Inc. in den USA inspiziert. 25.WarumistfürdieverantwortlichenBetreibervonGewebeeinrichtungen nichteinezuverlässigkeitsprüfungvorgesehen,wiediesbeiarzneimittelherstellernnach 14Absatz1Nummer3AMGderFallistundbereits imerfahrungsberichtderbundesregierungandenbundesratvon2009 thematisiert wurde (vgl. Bundesratsdrucksache 688/09, S. 19)? WieimErfahrungsberichtderBundesregierungzumGewebegesetz (Bundesratsdrucksache688/09,S.19)ausgeführt,enthältdieRichtlinie2004/33/EG keinesolcheanforderung.aussichtderbundesregierungbestehtweiterhin keingrund,überdenregelungsrahmenderrichtlinieinsoweithinauszugehen. SoweitGewebebankeninKrankenhäusernangesiedeltsindunddamitvorwiegendvonÄrztinnenundÄrztenbetriebenwerden,wirdaufdieZuverlässigkeitsprüfungnach 39ApprobationsverordnungfürÄrzte (VorlageeinesamtlichenFührungszeugnisses)verwiesen.SoweitGewebeeinrichtungengewerblichtätigsind,siehtdieGewerbeordnungin 35dieMöglichkeiteinerGewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit vor.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/9113 26.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungdarüber,wiedieEinhaltungdesDatenschutzesinsbesonderebeisensibleSpenderdateninder Praxis gewährleistet wird? DieBundesregierunghatkeineErkenntnissedarüber,dassdiedatenschutzrechtlichenAnforderungenbeiSpenderdateninderPraxisnichteingehalten werden.siegehtdavonaus,dassdiesevorgabenvondeninsoweitzuständigen Stellen überwacht und gegebenenfalls Verstöße dagegen geahndet werden. 27.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdieVerteilungspraxis nichtausreichendverfügbarergewebe (sog.mangel-gewebe)wiebeispielsweiseaugenhornhäuten,fürdieineinzelnenklinikensogarinterne Wartelisten existieren (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2751, S. 19 f.)? 28.FallsdieBundesregierungdavonausgeht,dassesinDeutschlandkeine solchenmangel-gewebegibt,wiesoerklärtsiedann,dieversorgungssituationbeiaugenhornhäuten,herzklappenundblutgefäßenbesonders beobachtenzuwollen (vgl.berichtandenausschussfürgesundheitdes Deutschen Bundestages vom 6. Februar 2012)? DieFragen27und28werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. ImerstenBerichtzurVersorgungssituationderBevölkerungmitGewebeund GewebezubereitungenhatdieBundesregierungimErgebnisfestgestellt,dass aufdergrundlagedergegenwärtigzurverfügungstehendendateneinallgemeinerversorgungsmangelmitgewebeundgewebezubereitungenindeutschlandindemberichtszeitraumnichtfestgestelltwurde.dieversorgungder PatientinnenundPatientenmitmuskuloskelettalemGewebeundGewebezubereitungensowiemitHautgewebeundsonstigenGewebeistmitderAusnahme voneinzelfällengewährleistet.dieversorgungderpatientinnenundpatienten mitaugenhornhäutensowieherzklappenundblutgefäßenistineinerreihe vonklinikengewährleistet,inanderenklinikenwiederumnochnichtzufriedenstellendgesichert.esbestehtfürdiesegewebeundgewebezubereitungen nachdenvorliegendendateneinediskrepanzzwischendemgeschätztenbedarfunddendurchgeführtentransplantationen.soweitpatientinnenund PatientendurchlokaleoderregionaleGewebebankennichthinreichendmit Gewebezubereitungenversorgtwerdenkonnten,konntejedochauchaufandere AnbieterinDeutschland,EuropaundAmerikazurückgegriffenwerden.TeilweisestehendenPatientinnenundPatientenauchTherapiealternativen,z.B. fürherzklappenundblutgefäße,zurverfügung,aufdieebenfallszurückgegriffenwerdenkonnte.insoweitwirddiebundesregierungdieversorgungssituationbeiaugenhornhäuten,herzklappenundblutgefäßenbesondersbeobachtenundaufdergrundlagedererhebungderdatenfürdenzweitenbericht der Bundesregierung erneut sorgfältig bewerten. 29.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdiePraxisderVerteilungindeutschenKliniken,insbesonderebeiVerbündenvonGewebeeinrichtungenwiebeispielsweisederDeutschenGesellschaftfürGewebetransplantation Gemeinnützige Gesellschaft mbh (DGFG)? Anhand welcher Kriterien erfolgt diese Verteilung? FürdieVerteilungvonGewebesindkeinegesetzlichenVorgabenfestgelegt. SiewerdendurchdiejeweiligeGewebeeinrichtungfestgelegt.AufderInternetseitederDGFGbeispielsweiseweistdieDGFGdaraufhin,dasssieGewebetransplantatenachdeneinheitlichenKriterienderDringlichkeit,Erfolgsaussicht und Chancengleichheit zur Verfügung stellt (www.gewebenetzwerk.de).
Drucksache 17/9113 12 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 30.a)SiehtdieBundesregierungdieNotwendigkeit,dassfürdieVerteilung solchergewebe wiebeiderorganspendeauch Kriteriendurchden Gesetzgeberbzw.durchRichtlinienderBundesärztekammerfestgelegt werden? Wenn nein, wieso nicht? Wenn ja, wie sollten diese aussehen? b)wiebewertetdiebundesregierungindiesemzusammenhangdievorbemerkungnummer14derrichtlinie2004/23/egdeseuropäischen ParlamentsunddesRatesvom31.März2004zurFestlegungvonQualitäts-undSicherheitsstandardsfürdieSpende,Beschaffung,Testung, Verarbeitung,Konservierung,LagerungundVerteilungvonmenschlichenGewebenundZellen,nachderes wünschenswert wäre, dass diekriterienfürdenzugangzusolchengewebenundzellenintransparenterweiseaufdergrundlageeinerobjektivenbewertungdermedizinischen Erfordernisse festgelegt werden? 31.KanndieBundesregierungsicherstellen,dassbeiderVerteilungvon Mangel-GewebendieBedürftigkeitderEmpfängerinbzw.desEmpfängers das ausschlaggebende Kriterium ist und nicht finanzielle Aspekte? Wenn ja, wie? DieFragen30und31werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieBundesregierungsiehtgegenwärtigkeineNotwendigkeit,Kriterienfürdie VerteilungvonGewebegesetzlichfestzulegen.SiewirddieVersorgungssituationbeiGewebeaufderGrundlagederfürdenzweitenBerichterhobenen Datenerneutsorgfältigbewerten.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortenzuden Fragen 27 und 28 verwiesen. 32.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdieVerwendungvon GewebetransplantatenimBereichderSchönheitschirurgie (vgl.wdr- Reportage, a.a.o.)? Kannsieausschließen,dassdadurchnichtdieVersorgungvonPatientinnenundPatienten,diedieseGewebeausmedizinischenGründenbenötigen, beeinträchtigt wird? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissevor,dassallogeneGewebetransplantateimBereichderSchönheitschirurgieverwendetwerden.Hinsichtlichder genehmigtengewebetransplantategemäß 21aAMGerfolgtdieErteilungder GenehmigungbasierendaufeinerodermehrererdefinierternotwendigermedizinischerIndikationen.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzudenFragen27und28 verwiesen. 33.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungübereinenderzeitoder früherbestehendenzusammenhangzwischenderstiftungeurotransplant,dieunteranderemfürdeutschlandalsvermittlungsstellefürorganspendendient,undderniederländischennbf-bisfoundation (jetzt: BISLIFE),dieimobengenanntenBerichtalshäufigeBezugsquellefür Gewebe genannt wird (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2751, S. 20)? DieimJahr1967gegründeteStiftungEurotransplantInternational (ET)führt eineninternationalenorganaustauschzwischendentransplantationszentrenin derzeitsiebenländern (Belgien,Deutschland,Kroatien,Luxemburg,dieNiederlande,ÖsterreichundSlowenien)durch.NachErkenntnisderBundesregierungwurde1989mitderGründungderStiftungBioImplantServices (BIS)aus
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/9113 demaufgabenbereichvonetderbereichdergewebespendeaufdieseübertragen.mitverabschiedungdesniederländischentransplantationsgesetzesim Jahre1998wurdeETmitderAllokationvonSpenderorganenindenNiederlandenbeauftragt,währendderBISverschiedeneAufgabenimZusammenhang mitdergewebespendeübertragenwurden.jedestiftunghattedamitihreneigenenabgegrenztenaufgabenbereich,ihreeigenesatzung,ihreneigenenvorstandundihreneigenenstiftungsrat.nacherkenntnisderbundesregierung wurdenlediglichzeitweisedienstleistungsprozessegemeinsam (SharedServices)genutzt.DieseZusammenarbeitbetrafzumeinengemeinschaftlichgenutzteRäumlichkeitenwieEmpfang,KücheundsanitäreEinrichtungen.DanebenübernahmgemeinsamesFinanz-undIT-Personal (HardwareundSoftware) separateaufgabenfürbeidestiftungen.dieaufteilungderpersonalkapazitätenwurdebedarfsorientiertzwischendenstiftungenvereinbartundabgerechnetbzw.vergütet.darüberhinauswurdencomputerserver,netzwerkeinrichtungenundlizenzenfürcomputerprogrammegemeinsamgenutzt.dienutzunggemeinsamerdienstleistungsprozessewurdedurcheinedienstleistungsvereinbarung (service level agreement) vertraglich geregelt. 34.SiehtdieBundesregierunggrundsätzlichInteressenkonflikte,wenneine Einrichtung,dieeinewichtigeSchlüsselstellungimBereichdernichtkommerziellenOrganspendeinnehat,miteinerGewebeeinrichtungeng kooperiert? 35.WiebeurteiltesdieBundesregierungvordiesemHintergrund,wenn EurotransplantunddieNBF-BISFoundationinderVergangenheitPersonal,IT-AusstattungundRäumlichkeitengeteiltundgemeinsamfinanziert haben (vgl.eurotransplant,annualreport2010,s.105;bisfoundation, Annual Report 2009, S. 32)? DieFragen34und35werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. NachdenVorschriftendesTPGgiltderVorrangderOrganspende.Damitsoll möglicheninteressenkonfliktenbereitsbeiderentnahmevorgebeugtwerden; dieentnahmeundübertragungeinesorgansdarfnichtdurcheinegewebeentnahmebeeinträchtigtwerden.umdiessicherzustellen,hateinevonderkoordinierungsstellebeauftragtepersonnach 9Absatz3TPGzudokumentieren, dassdieentnahmeoderübertragungvonorganennichtmöglichistoderdurch diegewebeentnahmenichtbeeinträchtigtwird.insoweithatdasbmgdie TrennungderDeutschenStiftungOrgantransplantation (DSO)vonihrerTochtergesellschaftDSO-GimJahre2007ausdrücklichbegrüßt,dadieDSOals KoordinierungsstellefürdieOrganisationderOrganentnahmezuständigist. DerartigeInteressenkonfliktewerdenbeiderVermittlungsstelle,dienach 12 TPGausschließlichfürdieVermittlungbereitsentnommenerOrganebeauftragt wurde, nicht gesehen. 36.AuswelchenGründenistnachErkenntnisderBundesregierungimJahr 2011eineTrennungderbeidenEinrichtungenerfolgt (vgl.eurotransplant, Annual Report 2010, S. 18)? NachErkenntnisderBundesregierungwurdeaufGrundderÄnderungdesniederländischenRechtsinFolgederUmsetzungderRichtlinie2004/23/EGzur FestlegungvonQualitäts-undSicherheitsstandardsfürdieSpende,Beschaffung,Testung,Verarbeitung,Konservierung,LagerungundVerteilungvon menschlichengewebenundzellenunteranderemdieniederländischetransplantationsstiftung (NTS)alszuständigeBehördefürdieGewebetransplantationindenNiederlandenbenannt.InfolgedessenwarBISnichtmehrfürdie
Drucksache 17/9113 14 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode VermittlungvonSpendergewebenindenNiederlandenverantwortlichund übernahmaufgabeneinergewebebank (zunächstalsnbf-bisjetztbislife). DaraufhinbeschlossderStiftungsratvonET,diegemeinsameNutzungvon Ressourcen auf allen Ebenen zu beenden. 37.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungdarüber,inwieweitdieangekündigteTrennungvonEurotransplantundderNBF-BISFoundation mittlerweile vollzogen ist? 38.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberweiterhinbestehende personelleüberschneidungenodergemeinsamgenutzteeinrichtungen von Eurotransplant und NBF-BIS Foundation? DieFragen37und38werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. NachErkenntnisderBundesregierungerfolgtezunächstdieTrennungaufdem GebietgemeinsaminAnspruchgenommenerMitarbeiterimBereichPersonal undfinanzen.imseptember2011istaucheinevollständigeräumlichetrennungderbeidenstiftungenerzieltworden.imbereichderit-abteilungerfolgtebereitsalswesentlicherersterschritteinetrennungderdatenbanken. EineBeendigungderZusammenarbeitimBereichderHardware (Serverund Netzwerk) und der Softwarelizenzen ist in Arbeit. 39.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberpersonelleÜberschneidungenzwischenEurotransplantundderStiftungEuropäischer Gewebebanken? NachErkenntnisderBundesregierungistkeinMitarbeitervonETbeiderStiftungEuropäischeGewebebankenangestelltoderinderenTätigkeiteninvolviert.InsofernwerdenpersonelleÜberschneidungenzwischenETundderStiftungEuropäischeGewebebankennichtgesehen.DerehrenamtlichePräsident derstiftungeurotransplant,prof.dr.brunomeiser,istmitwissenundbilligungdesstiftungsratesderstiftungeurotransplantauchehrenamtlichesmitglied im Stiftungsrat der Stiftung Europäische Gewebebanken. 40.WiebeurteiltesdieBundesregierung,dassMitgliederdesVorstandes bzw.einesberatergremiumsvoneurotransplantgleichzeitigmitglieder des Stiftungsrates der Stiftung Europäischer Gewebebanken sind? DerBundesregierungistnichtbekannt,dassdieehrenamtlicheMitgliedschaft vonprof.dr.brunomeiserinbeidenstiftungsrätenzukonfliktengeführt hätte.
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