WährenddieNetzfrequenzimöffentlichenNetz50Hzbeträgt,liegtdieBahnstrom-Sollfrequenzbei16,7Hz.DieEinspeisungausdemöffentlichenNetzist

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/5324 17. Wahlperiode 01. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4931 Umstellung von Bahnstrom auf erneuerbare Energien Vorbemerkung der Fragesteller ElektrischerStromzumelektrischenBetriebvonEisenbahnenwirdinDeutschlandübereineigenesBahnstromnetzderDBEnergieGmbHbereitgestellt. WährenddieNetzfrequenzimöffentlichenNetz50Hzbeträgt,liegtdieBahnstrom-Sollfrequenzbei16,7Hz.DieEinspeisungausdemöffentlichenNetzist dahernurmitumformernbzw.umrichternmöglich,mitdenenderelektrische Strom auf die Bahnstrom-Netzfrequenz umgeformt wird. DieDBEnergieGmbHhatmitverschiedenenEnergieversorgernlangfristige VerträgeüberKraftwerkskapazitätengeschlossen,indeneneineBahnstromturbinedienotwendigeFrequenzvon16,7HzerzeugtunddirektindasBahnstromnetzeinspeist.DazugehörendasAtomkraftwerkNeckarwestheim1 (GKN-1 GemeinschaftskraftwerkNeckar),dasohneLaufzeitverlängerungvomNetzgenommenwerdenmüsste,unddasSteinkohlekraftwerkDattelnIbisIII,das rund20prozentderbahnstromerzeugungindeutschlandübernimmt.derbebauungsplanfürdasimbaubefindlicheersatzkraftwerkdattelniv,dasüber einenumrichterebenfallsbahnstromerzeugensoll,wurdevomoberverwaltungsgerichtmünsterfürrechtswidrigerklärt.obderbaugenehmigungsfähig sein kann, ist völlig offen. WährenddieelektrischenBahneninÖsterreichzu100ProzentmitWasserkraft auseigenenkraftwerkenversorgtwerdenunddieimösterreichischennetz verkehrendeneisenbahnendamitschonheuteechtenullemissionsverkehre sind,istderanteilvonstromauserneuerbarenenergienimdeutschen Bahnstromnetzbishereherbescheiden.SobetrugernachAngabenderDBAG imjahr200918,5prozent.zielderdbagistes,denanteilbis2020auf 30 Prozent und bis 2050 auf 100 Prozent zu steigern. DieDBAGhatimRahmenihrerProgrammeUmweltPlusundEcoPlus,mit denengeschäftsreisendebzw.gütertransporteco 2 -freidurchgeführtwerden, dazuverpflichtet,neueanlagenzurerzeugungvonregenerativstromzufinanzieren,dienichtüberdaserneuerbare-energien-gesetz (EEG)gefördertwerden (Neuanlagenbonus).DasersteProjektfürdenNeuanlagenbonusistdie ErrichtungdeserstenHybridkraftwerksderWeltgemeinsammitdemWindkraftbetreiberENERTRAG,mitdemüberschüssigerWindstromperElektro- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 31. März 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 17/5324 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode lysezuwasserstoffumgewandeltwerdensoll,derbeiflautewiederzuelektrischemstromrücktransformiertwerdenkann.somitsolleinekonstantestromeinspeisung trotz unstetiger Stromerzeugung aus Windkraft erreicht werden. ImZusammenhangmitdemBahnstromnetzsindaktuellauchRegulierungsfragenaufgeworfenworden,weildasBundesverwaltungsgerichtentschieden hat,dassdasbahnstrom-fernleitungsnetzunterdasenergiewirtschaftsgesetz (EnWG)fälltundDurchleitungsgebührendamitnach 23aEnWGdurchdie Bundesnetzagentur (BNetzA) zu regulieren sind. Dem110-KV-/16,7-Hz-Bahnstrom-FernleitungsnetzmiteinerGesamtlänge von7400kmkommteinebesonderebedeutungzu,daesdaseinzigenetzist, dassichüberdiegesamtebundesrepublikdeutschlanderstrecktimunterschiedzudennetzendervierübertragungsnetzbetreiber,diesichaushistorischengründenaufdiegebietederenergieversorgerenbwag,e.onvertrieb DeutschlandGmbH,RWEVertriebAGundVattenfallEuropeAGbeschränken.DasBahn-stromnetzkannnachAuffassungderBNetzAaufgrunddes LastverlaufsauchamRegelenergiemarktteilnehmen.ZudemgibtesÜberlegungen,dasBahnstromnetzbzw.seineTrassenfürdenStromtransportvonOffshore-Windkraftanlagen in die Ballungszentren im Süden zu nutzen. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierunghatimKoalitionsvertragzwischenCDU,CSUundFDPdas Zielbekräftigt,dieCO 2 -EmissioneninDeutschlandbiszumJahr2020gegenüber 1990um40Prozentzusenken.AlswichtigeMaßnahmezurUmsetzungdieses ZielswurdeimSeptember2010dasEnergiekonzeptderBundesregierungbeschlossen.Diesesumfasstnebendemo.g.Treibhausgas-Reduktionszielu.a. auchaspektedersteigerungderenergieeffizienzunddesausbausdererneuerbarenenergien.indenverschiedenenhandlungsfeldern (Strom,Wärmeund Verkehr)werdenMaßnahmengenannt,umeineumweltschonendeundzugleich langfristigwirtschaftlicheundsichereenergieversorgungsicherzustellen.so werdendortauchdievoraussetzungenbeschrieben,diefüreineangestrebteverlagerunginsbesonderevongüterverkehraufumweltfreundlichenschienenverkehr geschaffen werden müssen. DurchdenweitüberwiegendenAnteilderElektrotraktionhatderSchienenverkehrheutedenhöchstenAnteilerneuerbarerEnergienimVergleichzudenanderen Verkehrsträgern. DieBundesregierungunddieDeutscheBahnAGsindimengenundregelmäßigenKontaktzurKlärungderFrage,wiederAnteilerneuerbarerEnergienam elektrischbetriebenenschienenverkehrbis2050aufannähernd100prozent erhöhtwerdenkann.diesumfasstauchdiefrage,welcheranteilerneuerbarer EnergienamelektrischbetriebenenSchienenverkehrindenJahren2020,2030 und2040angestrebtwerdensollsowiediefragederjeweilsnotwendigenumrichterkapazitäten. Ja. 1.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dasseineErhöhungdesRegenerativstromanteilsbeimBahnstromdenKlimavorteildesSchienenverkehrs langfristig sichern und ausbauen kann? Ja. 2.UnterstütztdieBundesregierungdasZielderDBAG,denAnteildesRegenerativstromsbis2020auf30Prozentundbis2050auf100Prozentzu steigern?

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/5324 3.WelcheErneuerbare-Energien(EE)-AnteileerwartetdieBundesregierung indenjahren2020und2030beiderenergieversorgungdesschienen-,straßenpersonen-,straßengüter-,luft-undschiffsverkehrs (jeweilsgetrennt nach Ökostrom und Biokraftstoffen)? InihremNationalenAktionsplanfürerneuerbareEnergiegemäßderRichtlinie 2009/28/EGzurFörderungderNutzungvonEnergieauserneuerbarenQuellen gehtdiebundesregierungunterberücksichtigungderfürdiesensektoranzuwendendenmehrfachanrechnungenvoneinemanteilanerneuerbarenenergiequellenimverkehrssektorinhöhevon13,2prozentfürdasjahr2020aus. OhneMehrfachanrechnungenentsprichtdieseinerabsolutenMengevon6140kt RÖE (1ktRÖE =1000tRohöl-Einheiten RÖE).DerüberwiegendeTeil (5473ktRÖE)wirdbis2020durchBiokraftstoffeimStraßenpersonen-und Straßengüterverkehrbereitgestellt.DerAnteilderElektrizitätauserneuerbaren EnergienimJahr2020beträgt667ktRÖE,wovon604ktRÖEaufdenSchienenverkehrentfallenund63ktRÖEaufdieElektrofahrzeugeimStraßenverkehr. Dabeiistzuberücksichtigen,dassnachderBerechnungsmethodikderRichtlinie 2009/28/EGderAnteilvonStromauserneuerbarenEnergienimStraßen-und SchienenverkehrsichamAnteildererneuerbarenEnergienamgesamtenStrommix orientiert. DerAnteilerneuerbarerEnergienimLuft-undSchiffsverkehristbis2020zu vernachlässigen. Für2030liegenderzeitkeineentsprechendenAbschätzungenfürdenAnteilerneuerbarerEnergienimVerkehrsbereichvor.Nach2020wirdderAnteilder ElektromobilitätimStraßenverkehrvoraussichtlichstarkansteigen.Hieristes daszielderbundesregierungdenstrombedarfkomplettauserneuerbarenenergienzudecken.deranteildererneuerbarenenergienimschienenverkehrsollte zumindestdemamnationalenstrommixinsgesamtentsprechen (Zielfür2030: 50 Prozent erneuerbare Energien am Bruttostromverbrauch). 4.WelcheAnnahmenunterstellendieBundesregierungbzw.dievonihrbeauftragtenGutachterimEnergieszenariozurEntwicklungdesBahnstromverbrauchsundderZusammensetzungderzurBahnstromerzeugungherangezogenenPrimärenergieträger,unddurchwelcheAnnahmenistdies begründet? Wurden dabei Annahmen zum Import von Bahnstrom getroffen? IndenEnergieszenarienfüreinEnergiekonzeptderBundesregierungwirdfolgendeEntwicklungdesBahnstromverbrauchs (interawattstunden TWh)angenommen: 20082020203020402050 Referenz14,815,916,917,718,5 Zielszenarien14,816,818,720,422,3 IndenEnergieszenarienwurdenkeineAnnahmenzurZusammensetzungderzur BahnstromerzeugungherangezogenenPrimärenergieträgergetroffen.DieZusammensetzungderBahnstromerzeugungentsprichtfolglichmodellmäßigder ErzeugungsstrukturinDeutschland.AufgrundderprognostiziertenhöherenZuwächseindenZielszenarienalsimReferenzszenariosteigtderBahnstromverbrauchimSchienenverkehrbis2050indenZielszenarienhöheranalsimReferenzszenario. Das Modell berücksichtigt auch Stromimportmöglichkeiten.

Drucksache 17/5324 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Nein. 5.HatdieBundesregierungErkenntnissedarüber,wiesichdieErhöhungdes AnteilsregenerativerEnergienauf30Prozentbis2020amBahnstromauf die Stromkosten der DB Energie GmbH auswirken würde? 6.WelchesZielhatdasForschungsvorhaben Bahnstromregenerativ,das durchdasbundesministeriumfürumwelt,naturschutzundreaktorsicherheitvergebenwordenist,undwannwirdderöffentlichkeitderendbericht vorgelegt? IndemvonderBundesregierunggefördertenVorhaben Bahnstromregenerativ untersuchtdasfraunhofer-institutfürwindenergieundsystemtechnikin KooperationmitdemProjektpartnerDBEnergieGmbHStrategienzurErhöhungdesAnteilserneuerbarerEnergienamBahnstromundderentechnische undrechtlichemachbarkeit.derendberichtwirdimspätsommerdiesesjahres veröffentlicht. 7.GibtesweiterelaufendeForschungsvorhabenimGeschäftsbereichdes BundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung,undwennja, mitwelchemziel,undwannwerdenderöffentlichkeitggf.dieendberichte vorgelegt? ImGeschäftsbereichdesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklungwurdenkeineForschungsvorhabenvergeben,diesichspezifischmit dem Thema Bahnstrom aus regenerativen Quellen befassen. 8.WelcheÜberlegungenzurFörderungderErzeugungvonregenerativem BahnstromsindderBundesregierungbekannt,undwiestehtsiezudiesen jeweiligen Überlegungen? DietheoretischenOptionenreichenvonunternehmensinternenZielvorgabenbis hinzuanreizmodellenundordnungsrechtlichenvorgaben.diebundesregierung hat hierzu noch keine abschließende Position. 9.HatdieBundesregierungdieDBAGüberihreVertreterimAufsichtsratzu einemverstärkteneinsatzregenerativerenergieninderbahnstromversorgungaufgefordert,undwennja,mitwelchenkonkretenzielenfür2020, 2030 und 2050? DieBeratungenimAufsichtsratderDeutschenBahnAGunterliegenderVerschwiegenheitspflicht nach den 116, 395 und 404 des Aktiengesetzes. 10.MitwelchenMaßnahmenunterstütztdieBundesregierungdieErhöhung des Regenerativstromanteils bei der DB AG? DieBundesregierungistimregelmäßigemKontaktmitderDBEnergieGmbH sowiedemdbumweltzentrum,ummaßnahmenzurerhöhungdesregenerativstromanteilsbeiderdeutschenbahnagzudiskutieren.darüberhinauswerdenauchimforschungsvorhaben Bahnstromregenerativ Maßnahmenuntersucht,mitdeneneineErhöhungdesRegenerativstromanteilskosteneffizient erreicht werden kann. Diese Ergebnisse gilt es abzuwarten.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/5324 11.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dassimBereichdesSchienenverkehrseinedeutlichschnellereSteigerungdesRegenerativstromanteilsmöglichistalsbeidenübrigenVerkehrsträgern,undwennja,in welcherweisewirddiebundesregierungdiesimrahmenihrerelektromobilitätsstrategie berücksichtigen? DieElektromobilitätsstrategiederBundesregierungbeziehtsichprimäraufden straßengebundenenverkehr.diebundesregierunggehtdavonaus,dassderanteilerneuerbarerenergienambahnstromzumindestimgleichenmaßeansteigt wie im öffentlichen Stromnetz. 12.InwelcherHöhehatdieDBEnergieGmbHindenJahren2008,2009und 2010 jeweils Zahlungen im Rahmen der EEG-Umlage geleistet? 13.WelcheKosteneinsparunghabensichfürdieDBEnergieGmbHdurchdie teilweisebefreiungausdereeg-umlagenach 40ff.EEGin2008,2009 und 2010 ergeben? DieFragen12und13werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DieEisenbahnendesBundessindgemäßArtikel87eAbsatz3Satz1desGrundgesetzesalsWirtschaftsunternehmeninprivatrechtlicherFormzuführen.Seit 1994sinddieDeutscheBahnAGundnachfolgenddieEisenbahninfrastrukturunternehmendesBundesEigentümerderEisenbahninfrastrukturmitallendaraus resultierenden Rechten und Pflichten. DieDBEnergieGmbHisteineTochterderDeutschenBahnAG.DieFragenzu Zahlungenbzw.BefreiungennachderEEG-Umlagebzw.vertraglichenBeziehungenundPreisbildungderDBEnergieGmbHundderDeutschenBahnAG betreffensachverhalte,dieindieunternehmerischezuständigkeitderdeutschenbahnagfallen.siekönnendeshalbvordemhintergrundderumsetzung desbeschlussesdesausschussesfürwahlprüfung,immunitätundgeschäftsordnungdesdeutschenbundestagesvom27.juni1996 (Anlage1zuBundestagsdrucksache 13/6149) von der Bundesregierung nicht beantwortet werden. 14.BeabsichtigtdieBundesregierunganderteilweisenBefreiungdesBahnstromsvonderEEG-Umlagenach 40ff.EEGauchinZukunftfestzuhalten? Wennja,plantdieBundesregierungüberdenAufsichtsratderDBAGauf eineverwendungdieserkosteneinsprungnach 40ff.EEGfürdenAusbau regenerativer Energien im Bahnstrom hinzuwirken? DieBundesregierungerarbeitetderzeitdenEEG-Erfahrungsberichtnach 65 EEG,derGrundlagefürdieNovelledesEEGseinwird,diezum1.Januar2012 inkrafttretensoll.dabeiwirdauchdiebesondereausgleichsregelungüberprüft.obundgegebenenfallswiedieseregelung,auchbezüglichderschienenbahnen,anzupassenist,istindiesemkontextzudiskutierenundimrahmender Novelle zu entscheiden. Zur zweiten Teilfrage wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 15.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdenAnteilsogenannterGrünstromzertifikate (u.a.recs,guaranteesoforiginoderherkunftsnachweisenacheeg,zertifikatedeseuropeanenergycertificate System) am Regenerativstromanteil im Schienenverkehr?

Drucksache 17/5324 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieNutzungvonHerkunftsnachweisenwieRenewableEnergyCertificatesSystem (RECS)oderGuaranteesofOriginstellenfürdieDeutscheBahnAGeinzusätzlichesInstrumentdar,umdenAnteilerneuerbarerEnergienamBahnstrommixzuerhöhen.DieDeutscheBahnAGhatimJahr2008RECS-Zertifikate genutzt,umdenanteilerneuerbarerenergienambahnstrommixvon9,7prozentauf16prozentzuerhöhen.in2009betrugnachauskunftderdeutschen BahnAGderAnteilsogenannterGrünstromzertifikateamAnteilerneuerbarer Energien an der Bahnstromversorgung rund 8,5 Prozent. 16.IstderEinsatzvonGrünstromzertifikatenanStelleeinerphysischenEinspeisungvonregenerativerzeugtemStromausSichtderBundesregierung einezielführendestrategiezursteigerungdesee-anteilsimbahnstrom? GrundsätzlichistdiedirekteEinspeisungvonStromauserneuerbarenEnergien gegenüberdemeinsatzvongrünstromzertifikatenvorzuziehen,umdiephysischeintegrationvonstromauserneuerbarenenergienindasbahnstromnetzzu verbessern.sofernzertifikateeingesetztwerden,sollteangestrebtwerden,dass dieseüberdiereinegrünstromeigenschafthinauseinenzusätzlichenumweltnutzen nachweisen können. 17.Triffteszu,dassdieobengenanntenGrünstromzertifikatenichtzurBerechnungdesAnteilsregenerativerEnergienimVerkehrnachEU-Richtlinie 2009/28/EG (Artikel 3 und 15) herangezogen werden dürfen? NachArtikel3Absatz4derEU-Richtlinie2009/28/EGhabendieMitgliedstaatenzurBerechnungdesAnteilsvonStromauserneuerbarenEnergieninnerhalb desverkehrssektorsdiewahlzwischendemdurchschnittlichenanteilvon StromauserneuerbarenEnergieninderEUunddemAnteilvonStromauserneuerbarenEnergieninihremeigenemHoheitsgebiet,gemessenzweiJahrevor dembetreffendenjahr.grünstromzertifikateimschienenverkehrspielendaher keinerollebeiderberechnungdesanteilserneuerbarerenergienimverkehrsbereich nach der EU-Richtlinie 2009/28/EG. 18.Inwieweittriffteszu,dassausdenMittelndesKonjunkturpaketsderBau einesumrichtersamatomkraftwerkneckarwestheim2gefördertworden ist? ImRahmendesKonjunkturpaketswurdeimBereichderDBEnergieGmbHder EinsatzenergieeffizienterUmrichtertechnologieindenMaßnahmenkatalogaufgenommen.HierzugehörteauchderBauvonUmrichterninNeckarwestheim. DieUmrichteranlagestehtnichtaufdemAKW-Gelände,sondernaußerhalbund arbeitet unabhängig von diesem. 19.Triffteszu,dassdieUmrichter-undUmformerkapazitätenderDBEnergie GmbHderzeitdieIntegrationvonmehrRegenerativstromindasBahnstromnetz begrenzen? Wennja,welchemaximaleEinspeisungvonRegenerativstromausdem 50-Hz-NetzistüberUmrichterundUmformerin2010,2020,2030,2040 und 2050 möglich? 20.Triffteszu,dassdievertraglichenVerpflichtungenderDBEnergieGmbH mitihrenstromlieferantendieintegrationvonregenerativstromindas Bahnstromnetz begrenzen?

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/5324 Wennja,welchemaximaleEinspeisungvonRegenerativstromistinsgesamtin2010,2020,2030,2040und2050aufGrundlagederbestehenden vertraglichen Verpflichtungen möglich? 21.Triffteszu,dassdieDBAGinjüngererZeitlangfristigeBeschaffungsverträgeausfossilbefeuertenKraftwerkenmitEnergieversorgernabgeschlossen hat? Wennja,welcheKraftwerkebetrifftdies,welcheLeistungwurdeabwann kontrahiert,überwelchenzeitraumhatsichdiedbagvertraglichgebunden,undwelcheplanungenexistierenggf.zueinerabscheidungvonco 2 (Carbon Capture and Storage)? 22.InwelcherWeise,undggf.seitwannwarundistdieDBAGindenPlanungs-,Genehmigungs-undBauprozessdesKraftwerksDattelnIVeingebunden? 23.WelcheVerpflichtungenistdieDBAGinBezugaufdasKraftwerk DattelnIVeingegangen,auchsolche,dieerfülltwerdenmüssen,fallsdas Kraftwerk Datteln IV nicht in Betrieb geht? 24.InwieweitteiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdieBeteiligung derdbenergiegmbhankraftwerksscheibenvonneuenkohlekraftwerkenmiteinerlaufzeitvonmindestens40jahrendemzieleinerumstellung auf 100 Prozent erneuerbare Energien bis 2050 widerspricht? 25.InwieweitteiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassbeieinemWegfalldesgeplantenBahnstrombezugsausdemKraftwerkDattelnIVdieDB EnergieGmbHeinealternativeBeschaffungausRegenerativstromorganisieren soll? 26.IstdieSicherheitinderBahnstromversorgungnachAnsichtderBundesregierunggefährdet,wenndasKraftwerksprojektDattelnIVnichtans Netzgehtund/oderdieLaufzeitverlängerungdesKraftwerksNeckarwestheimIgerichtlichgestopptwirdundderKraftwerksblockkurzfristig vom Netz genommen werden muss? DieFragen19bis26werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. 27.InwieweitteiltdieBundesregierungdieAuffassungderDBAG,dassdie KostenausdemCO 2 -EmissionshandelderdrittenHandelsperiodezueiner VerteuerungdesBahnstromsführt,undvonwelchenzusätzlichenKosten geht die Bundesregierung aus? DerEmissionshandelistdaszentraleKlimaschutzinstrumentfürdieSektoren EnergieundIndustrieinEuropa.DamitwirdeinbreiterAnreizzurSenkungder Treibhausgasemissionengesetzt,diesgiltauchfürAnlagenzurStromversorgungdesSchienenverkehrs.DiezukünftigeKostenentwicklungimVergleich zumheutigenkostenniveaufürdenbahnstromhängtvoneinerreihevonfaktorenab:z.b.vonderpreisentwicklungderemissionsberechtigungen,demanteilfossilerstromerzeugungambahnstromunddervertragsgestaltungbeider Bahnstrombeschaffung (aufselbstkostenbasisoderaufmarktpreisbasis).dadie MengederimEmissionshandelverfügbarenZertifikatezurErreichungklimapolitischerZielsetzungenab2013schrittweiseverringertwird,kannesaufgrund einersteigendenknappheitamzertifikatemarktzuhöherenstromkostenkommen.

Drucksache 17/5324 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 28.WiebeurteiltdieBundesregierungdieEinschätzungderDBAG,dassdie ausschließlicheanlastungderandenenergieträgerstromgekoppelten KostendesEmissionshandelssowiederEEG-undKraft-Wärme-Kopplung-UmlageimVerhältniszudenüberwiegendmitKraftstoffenbetriebenenübrigenVerkehrsträgern,dienichtdemEmissionshandelunterliegen, eine belastende Wettbewerbsverzerrung darstellt? DienichtelektrischbetriebenenVerkehrsträgerunterliegenteilweiseanderen InstrumentenundMaßnahmen,diefinanzielleLastenmitsichbringen.ImStraßenverkehrwerdendieLkw-Maut,dieKfz-SteuersowiedieMineralölsteuer erhoben.zudemunterliegendiekfz-herstellerkostenverursachendenordnungsrechtlichenauflagenzurbegrenzungdesflottenverbrauchs.derstraßenverkehrunterliegtnichtdememissionshandel,hingegenwerdendiekohlendioxidemissionendesluftverkehrsab2012indeneu-emissionshandel einbezogen. Grundsätzlichgilt,dassimVergleichzumStatusquozusätzlicheBelastungen desenergieträgersstromzurkostenerhöhungdeselektrischbetriebenenschienenverkehrs führen. EsliegtimBereichderunternehmerischenVerantwortungjedesUnternehmens, diekostenausdememissionshandelz.b.durchdeneinsatzregenerativer Energien zu reduzieren. 29.InwieweitteiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassKostenausdem CO 2 -EmissionshandeldurchdenverstärktenEinsatzvonRegenerativstrom vermieden werden können? DieAuffassung,dassdurchdenverstärktenEinsatzerneuerbarerEnergiendie KostenausdemCO 2 -Emissionshandelvermiedenwerdenkönnen,wirdvonder Bundesregierunggeteilt.AllerdingsistzurErmittlungderGesamtkostender elektrischenenergieeineumfassendebetrachtungundnichtnurdiedesco 2 - Emissionshandels notwendig. 30.TeiltdieBundesregierungdieAuffassungderDBEnergieGmbHfür höherebahnstrompreise,dienacheinemberichtder SüddeutschenZeitung vom5.november2010inbriefenandieprivateneisenbahnunternehmenmitdergeplantenlaufzeitverlängerungfüratomkraftwerkebegründet wurden? Fallsnein,auswelchenGründenführtdiegeplanteLaufzeitverlängerung füratomkraftwerkenichtzueinererhöhungderstrombezugskostenfür die DB Energie GmbH? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. 31.WiestelltsichdieEntwicklungderBahnstrompreiseinDeutschlandseit derbahnreformvon1994dar,undwelchegründesinddafürausschlaggebend,dassdashiesigebahnstrompreisniveauhöheristalsinösterreich und der Schweiz? 32.Triffteszu,dassinDeutschlanddeutlichhöhereAbgabenbelastungenden Bahnstrompreis beeinflussen? DieFragen31und32werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/5324 BeiderStromversorgungundsomitauchbeiderBahnstromversorgungspielt einevielzahlvonkostenbestandteilenbeiderpreisentwicklungeinerolle.insgesamtentwickelnsichdieenergiepreiselangfristigentsprechendderentwicklungenaufdenenergie-beschaffungsmärktensowiedennetznutzungsentgelten dervorgelagertennetzbetreiber.vonbedeutungsindhierbeiauchländerspezifische Regelungen, wie etwa die Ausgestaltung der Steuern und Abgaben. LautInformationderDeutschenBahnAGliegendieBahnstrompreiseinDeutschlandzwischendenenderÖsterreichischenBundesbahnenundderSchweizerischen Bundesbahnen. 33.MitwelchenMaßnahmenunterstütztdieBundesregierungBestrebungen vondb-wettbewerbern,regenerativenstromzubeziehen,umihnindas DB-Bahnstromnetzeinzuspeisen,bzw.inwieweitsiehtesdieBundesregierungalssinnvollan,entsprechendeAnreizezusetzen,damitauchdie WettbewerbsbahnenmitpositivemUmweltengagementauftretenkönnen? Bereitsin 3adesEnergiewirtschaftsgesetzes (EnWG)istgeregelt,dassdie DeutscheBahnAGeinEnergieversorgungsnetzimSinnedesEnWGbetreibt. Darausfolgt,dasssiesowohlNetzanschlussalsauchNetzzugangvollumfänglichnachdenVorgabendesEnWGsicherzustellenhat.Dieswurdeauchdurch einenentsprechendenbeschlussderbundesnetzagenturuntermauert.aufbasis dergenanntengesetzlichengrundlageobliegtesgrundsätzlichderunternehmerischen Entscheidung der einzelnen Bahnen, wie sie ihren Strombedarf decken. 34.SiehtdieBundesregierungeinenZielkonfliktinderSteigerungdesRegenerativstromanteilsamSchienenverkehrundderÖffnungdesBahnstrommarktsfürDrittanbieter,dieverstärktKohle-undAtomstromeinspeisen könnten,undwelchemöglichkeitensiehtdiebundesregierung,diesen Zielkonflikt aufzulösen? DieBundesregierunggehtaufgrundderihrvorliegendenStudiendavonaus, dasserneuerbareenergiengegenübernuklearenundfossilenenergieträgern mittel-bislangfristigwettbewerbsfähigseinwerdenundsiehtdaherkeinenzielkonflikt. 35.HältdieBundesregierungdieRegelungenzurVergütungrückgespeister Bahnstrommengenfürwirtschaftlichangemessen,undwieschätztdie BundesregierungdenVorschlagein,durchRückspeisungerzeugteBahnstrommengeneinerErzeugungausregenerativenQuellengleichzustellen undmiteinemaufschlagauseinerspeziellenumlage,z.b.imrahmen des EEG, zu fördern? DieRückgewinnungvonEinsatzenergieunddamitdieMinderungdesEnergieeinsatzesinsgesamtträgtwesentlichdazubei,einehoheEnergieeffizienzzuerreichen. NachInformationenderDeutschenBahnAGwurdedieVergütungfürStrom, derinsbahnstromnetzzurückgespeistwird,zubeginndesjahres2011erhöht. JenachTarifvariiertdieVergütungzwischen4,80ct/kWhund6,00ct/kWh.Sie liegtdamitimbereichdesbörsenstrompreises.beiderrückspeisungvon BahnstromindasOberleitungsnetzderBahnhandeltessichnichtumStromaus erneuerbaren Energien im Sinne des EEG und ist somit nicht förderfähig. DerartigeTechnikensind,wiedasBeispielderBahnzeigt,bekanntundam Markteingeführt.SiebedürfenzwareinerangemessenenVergütung,aberkeines gesondertenförderregimesanalogdereeg-förderung.daesinvielenberei-

Drucksache 17/5324 10 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode chenderwirtschaftähnlicheverfahrengibt,beständezudemdiegefahr,dass eingesondertes,vonderallgemeinheitgetragenesförderregimezueinernicht akzeptablen Belastung der Allgemeinheit führen könnte. Seit2005sindimBereichderOrtsdurchfahrtVaterstettenPhotovoltaikmodule anschallschutzwändenimeinsatz.derertragderbestehendenanlagelag2009 bei0,620mwh/mwp.imrahmendeskonjunkturpaketsiiplantdiedbnetz AG2011inDuisburgundNürnbergdieKombinationvonLärmschutzwänden und Photovoltaikelementen. 36.InwelchemUmfang (AngabeninMegawatt)hatdieDBAGPhotovoltaikanlagenalsBestandteilevonLärmschutzvorrichtungenentlangihrer Schienenstreckenerrichtet,undwelcheStrategieverfolgtdieDBAG, Solarmodule zukünftigalsbestandteilvonlärmschutzvorrichtungeneinzusetzen? 37.WiebewertetdieBundesregierungdasProgrammderDBAG,eigeneRegenerativstromkapazitätenaußerhalbderFörderungdurchdasEEGzu errichten? DieBundesregierungbegrüßtdieseInitiative.Eshandeltsichhierbeiumeine EntscheidungeninunternehmerischerVerantwortungderDeutschenBahnAG. DieNutzungvonWindzurEigenbedarfsdeckungaußerhalbderFörderungdes EEGdokumentiertdasunternehmerischeEngagementderDeutschenBahnAG indiesembereich.wichtigistes,dassdurchdienachfragederdeutschenbahn AGeinzusätzlicherAusbaueffektvonAnlagenzurErzeugungerneuerbarer Energien generiert wird. 38.InwieweithatdieBundesregierungdievonderBundesnetzagenturaufgeworfeneFragederNutzungdesBahnstrom-FernleitungsnetzesimRegelstrommarktgeprüftbzw.prüfenlassen,undzuwelchemErgebniskamsie? DieBundesregierunghatsichnochkeineabschließendeMeinungzurFrageder NutzungdesBahnstrom-Fernleitungsnetzesgebildet.NachbisherigerEinschätzungwerdendieNutzungspotentialeaufgrundtechnischerundplanungsrechtlicherErwägungenalssehrbegrenzteingestuft.ImEinzelnenwirddiesimRahmen der Arbeiten der Netzplattform geprüft. 39.InwieweithatdieBundesregierunggeprüft,obdiebestehenden BahnstromleitungenzumTransportvonRegenerativstromgenutztwerdenkönnen, und zu welchem Ergebnis kam sie? Es wird auf die Antwort zu Frage 38 verwiesen. 40.InwieweithatdieBundesregierungdieNutzungderbestehendenBahntrassen (110-kV-/16,7-Hz-VerteilnetzundEisenbahnstreckennetz)fürdie TrassenführungneuerHoch-undHöchstspannungsnetzegeprüftoder plant diese zu prüfen? AuchhinsichtlichderNutzungderBahnstromtrassen (d.h.nichtdesbahnstrom-fernleitungsnetzes)sindtechnischeundplanungsrechtlicheerwägungen zuberücksichtigen.diebundesregierungwirddiemöglichkeitdernutzungder Bahnstromtrassen prüfen.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/5324 41.BeabsichtigtdieBundesregierungeineBahnstromtrassealsPilotprojekt im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) aufzunehmen? EsistaktuellkeineÄnderungdesEnLAGgeplant.DieBundesregierungistgesetzlichverpflichtet,dreiJahrenachInkrafttretendesEnLAGeinenErfahrungsbericht dem Bundestag vorzulegen. 42.InwieweitziehtesdieBundesregierunginErwägung,auchdasBahnstromnetzindenStromnetzausbaubedarfeinzubeziehen (Netzstudiender DeutschenEnergie-AgenturGmbHbzw.zukünftigeNetzentwicklungspläne)? MitderUmsetzungdesDrittenEU-StrombinnenmarktpaketswerdendieNetzbetreiberzukünftigverpflichtetsein,ihreNetzausbaumaßnahmenzukonkretisieren.DieBundesregierunggehtdavonaus,dassNetzbetreibervondemschon heute bestehenden Gebot der Infrastrukturbündelung Gebrauch machen. 43.LiegenderBundesregierungErkenntnissedarübervor,inwieweitderBau neuerhoch-oderhöchstspannungsleitungenzeitgleichmitderelektrifizierung von Bahnstrecken verbunden werden kann? 44.KönnendurchdiesezeitgleicheElektrifizierungKostengespartwerden, und sind der Bundesregierung derartige Referenzprojekte bekannt? 45.SiehtdieBundesregierungPotenzialfürdieVereinfachungvonGenehmigungsverfahren,wennElektrifizierungundPlanungneuerStromleitungen gleichzeitig erfolgen? 46.LiegenderBundesregierungErkenntnissedarübervor,obbeidemBau neuerbahnstreckenbzw.beiderelektrifizierungbestehenderbahnstreckendieinfrastrukturellenvoraussetzungfürdieintegrationvonregenerativstromgeschaffenwerden,zumbeispieldurchzusätzlicheumrichterkapazitätenoderdendirektenanschlussvonwindparksandie Unterwerke? 47.SiehtdieBundesregierungdieMöglichkeit,dasszurHebungmöglicher SynergieeffekteProjektezurElektrifizierungvonBahntrassenzeitlich vorgezogenwerden,wennfürähnlichestreckenneuestromleitungskapazitäten benötigt werden? DieFragen43bis47werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. BeiderFrage,obundinwelchemUmfangdieElektrifizierungvonBahnstreckenundderBauvonHoch-undHöchstspannungsleitungenverbundenwerden kann, wird auf die Antwort zu den Fragen 38 bis 40 verwiesen. 48.PlantdieBundesregierungrechtlicheAnpassungenimAllgemeinenEisenbahngesetz zur Regulierung des Bahnstrommarkts? Wenn ja, welche, und bis wann? DerBahnstrommarktistbereitsreguliert.DieDBEnergieGmbHmussihre PreisefürdieDurchleitungvonStromdurchihrBahnstrom-Fernleitungsnetz vonderbundesnetzagenturgenehmigenlassen.soweitsichkonkurrentender DeutschenBahnAGdaraufberufenwollen,dassDBEnergieGmbHeinemarktbeherrschendeStellungbeiderFestlegungdesStrompreisesmissbrauche,istfür

Drucksache 17/5324 12 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode solchebeschwerdendasbundeskartellamtzuständig.obgleichwohlrechtliche Änderungen angezeigt sind, wird zurzeit geprüft. 49.WelchePositionvertrittdieBundesregierunghinsichtlichderVorschläge derkommissionzurregulierungdesbahnstromsimrecastdesersten Eisenbahnpakets? NachdemVorschlagderKommission (Artikel13Absatz3i.V.m.AnhangIII Nummer3a)istdieBereitstellungvonFahrstromdiskriminierungsfreizuerbringen.DanebenistderPreisfürdenFahrstromgetrenntvondenfürdieNutzung derstromversorgungseinrichtungenerhobenenentgeltenauszuweisen.dieser Vorschlag wird von der Bundesregierung unterstützt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333